No. 25
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. März
1881
einundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1881 Nr. 25 Seite 1]

Das Wehrsteuergesetz.

Das Wehrsteuergesetz, welches dem Reichstag kürzlich zugegangen, wird in allen Kreisen der Bevölkerung ein solches Interesse erregen, daß wir es für angezeigt halten, dasselbe zu veröffentlichen, um es schon jetzt zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

I. Steuerpflicht.

§. 1. Wehrpflichtige, welche 1) vom Dienst im Heere oder der Marine ausgeschlossen oder ausgemustert, 2) der Ersatzreserve 1. oder 2. Klasse oder der Seewehr 2. Klasse überwiesen werden oder 3) vor erfüllter Dienstpflicht aus jedem Militärverhältniß ausscheiden, haben eine Steuer nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu errichten.
§. 2. Die Steuerpflicht dauert längstens zwölf Jahre und beginnt mit dem 1 pr., welcher der endgültigen Feststellung einer der im §. 1 bezeichneten Voraussetzungen zunächst folgt.
§. 3. Im besonderen wird bestimmt: 1) Steuerpflichtige, welche in dem stehenden Heere, der Flotte, der Landwehr oder der Seewehr 1. Klasse gedient, bezw. im Landsturme aktiven Dienst geleistet haben, wird die Dienstzeit auf die Dauer der Steuerpflicht darauf in Anrechnung gebracht, daß jedes angefangene Dienstjahr abgerechnet wird. 2) Werden Steuerpflichtige zum aktiven Dienst eingezogen, so hört ihre Steuerpflicht mit dem Beginn des Steuerjahres auf, in welchem ihre Einziehung erfolgt. Die für das betr. Steuerjahr bereits entrichteten Steuerbeträge werden dem Steuerpflichtigen zurückerstattet. Treten diese Personen dann später in die Ersatzreserve, die Seewehr, 2. Klasse bez. den Landsturm zurück, so sind sie für den noch nicht verstrichenen Theil der Steuerperiode und zwar vom Beginn des nächsten Steuerjahres ab, wiederum der Steuerpflicht unterworfen. Werden Wehrpflichtige in den Fällen §. 21 Abs. 2 und §. 55 Abs. 2 des Reichs=Militairgesetzes von 1876 nachträglich oder von neuem zum aktiven Dienst ausgehoben. So findet eine Erstattung der entrichteten Steuerbeträge statt. 3) Uebungspflichtige Ersatzreservisten 1. Kl., welche die erste Uebung in dem bei der Einberufung festgesetzten vollen Umfange erfüllt haben, zahlen unbeschadet der nach §. 2 zuständigen Vergünstigungen fortan bis zum Ablaufe der Steuerperiode nur die Hälfte.
§. 4. Erlischt die Steuerpflicht durch Tod oder durch Verlust der Reichsangehörigkeit, so wird die Steuer bis zum Ablauf des Kalenderquartals erhoben, in welchem der Erlöschungsgrund eingetreten ist.
§. 5. Der Steuer sind nicht unterworfen: 1) Wehrpflichtige, welche vor dem 1. Januar 1872 militairpflichtig geworden. 2) Wehrpflichtige, welche durch eine Dienstbeschädigung zum ferneren Militärdienst unbrauchbar geworden sind oder, abgesehen von dem Falle einer Dienstbeschädigung, einen gesetzlichen Anspruch auf Invalidenversorgung haben. 3) Wehrpflichtige, welche infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen erwerbsunfähig sind.
§. 6. Zur Zahlung der Steuer sind außerdem die Eltern, bezw. Adoptiveltern der im §. 1 bezeichneten Wehrpflichtigen für die Zeit verpflichtet, in welcher sie dieselben auf Grund rechtlicher Verpflichtung unterhalten. Diese Personen haben die Steuer so lange zu entrichten, als die Steuerpflicht der von ihnen unterhaltenen Wehrpflichtigen dauert, bezw. bis zum Ablauf des Kalenderquartals, in welchem sie demselben zuletzt Unterhalt gewährt haben.

II. Steuersätze.

§. 7. Von den im §. 1 bezeichneten Personen wird für jedes Steuerjahr eine Steuer von 4 M. erhoben. Das Steuerjahr beginnt mit dem 1. April und schließt mit dem 31. März jeden Jahres. Für diese Steuer sind die Eltern bzw. Adoptiveltern nach Maßgabe des §. 6 als Selbstschuldner haftbar.
§. 8. Außer der festen Steuer haben Steuerpflichtige a. deren steuerpflichtiges Einkommen den Betrag von 6000 M. übersteigt, eine Jahressteuer von 3 pCt. zu entrichten, welche bei einem Jahreseinkommen von mehr als 6000-7000 M. 180 M. und von mehr als 7000-8000 M. 210 M. u. s. w., für jedes weitere Einkommen von 1000 M. 30 M. mehr beträgt, b. deren steuerpflichtiges Einkommen den Betrag von 6000 M. nicht übersteigt, eine Jahressteuer nach folgenden Sätzen zu entrichten: bei einem Jahreseinkommen von mehr
als 5400 bis inkl. 6000 M. 148 M., von mehr
als 4800 bis inkl. 5400 M. 120 M., von mehr
als 4200 bis inkl. 4800 M. 96 M., von mehr
als 3600 bis inkl. 4200 M. 72 M., von mehr
als 3000 bis inkl. 3600 M. 52 M., von mehr
als 2400 bis inkl. 3000 M. 36 M., von mehr
als 1800 bis inkl. 2400 M. 24 M., von mehr
als 1500 bis inkl. 1800 M. 18 M., von mehr
als 1200 bis inkl. 1500 M. 12 M., von mehr
als 1000 bis inkl. 1200 M. 10 M.

III. Veranlagung.

§. 9. Die Veranlagung der in §. 8 bezeichneten Steuer erfolgt jährlich nach Maßgabe des Gesammteinkommens, welches die Steuerpflichtigen 1) aus Grundeigenthum, 2) aus Kapitalvermögen, aus Rechten auf periodische Hebungen oder Vortheile irgend einer Art gewinnbringender Beschäftigung zufließt. Das Einkommen der im §. 6 bezeichneten Steuerpflichtigen wird indeß bei der Steuerveranlagung nur mit der Hälfte in Ansatz gebracht, welche, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, noch durch die Kopfzahl der Kinder getheilt wird.
§. 10. Bei der Veranlagung ist es gestattet, die die Leistungsfähigkeit beeinflussenden wirthschaftlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen (große Anzahl von Kindern, Verpflichtung zur Unterhaltung Angehöriger, andauernde Krankheit, Verschuldung, außergewöhnliche Unglücksfälle, sofern die Leistungsfähigkeit wesentlich dadurch beeinflußt wird,) dergestalt zu berücksichtigen, daß eine Ermäßigung, der Regel nach um eine Stufe stattfinden kann. Gehört der Steuerpflichtige der untersten Stufe an, so kann seine Freilassung von der Steuer erfolgen.
Die §§. 11-19 inkl. handeln von der Erhebung der Reklamationen und Rekurs, Nachforderung und Verjährung und enthalten Schlußbestimmungen.
§. 20 bestimmt, daß der Ertrag in die Reichskasse fließt und nach Matrikularbetragsberechnung den einzelnen Bundesstaaten überwiesen wird. Nach §. 21 tritt das Gesetz mit dem 1. October 1881 in Kraft, so daß die erste Veranlagung für den Zeitraum vom 1. October 1881 bis zum 31. März 1882 stattfindet.

[ => Original lesen: 1881 Nr. 25 Seite 2]

Nach den Motiven, welche dem Gesetzentwurfe beigegeben sind, wird das Ergebniß der Steuer in der ersten Veranlagungsperiode 16,090,000 M. betragen und sich in späterer Zeit auf 19,680,000 M. steigern.


Politische Rundschau.

Im preußischen Kultusministerium sollen, wie die "Post" andeutet, wichtige Entscheidungen getroffen sein, deren Folgen zur Beilegung des staatlich=kirchlichen Konfliktes möglicherweise von hervorragender Bedeutung sein dürften.
In Berlin beabsichtigt man in diesem Jahre einen Orthographie=Congreß abzuhalten, der sich voraussichtlich an den im September stattfindenden Orientalisten=Congreß anschließen wird. Man will über Herstellung 1) eines allgemeinen europäischen Alphabetes, 2) eines allgemeinen orientalischen Alphabets, 3) eines Universalalphabetes verhandeln.
Die badische Prinzessin, die Braut des schwedischen Kronprinzen, erhält nach dem Gesetze von 1839 vom Lande eine Mitgift von 40,000 Gulden und eine Ausstattung von 15,000 Gulden.
Oesterreich. Im Abgeordnetenhause interpellirte Skene nebst Genossen die Regierung, ob es auf Wahrheit beruhe, daß der Zolltarif durch den Handelsvertrag mit Deutschland eine Bindung auf 10 Jahre erfahren solle und ob Deutschland eine entsprechende Gegenleistung biete.
Schweiz. Das unbedingte Asylrecht, welches die Schweiz, Frankreich und England zum Brutherd von Anschlägen gegen die Monarchen und die Regierungen fremder Länder macht, hat dem "Neuen Wien. Tgbl." zufolge, dem Berliner Kabinet Veranlassung gegeben, eine Warnungs= und Drohnote nach Bern zu richten, durch welche die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Regierung auf die Communisten= und Nihilisten=Versammlungen und Congresse in Genf, sowie die Sozialistenbewegung in Basel, Freiburg, Zürich und anderen Städten gelenkt und dringend schleunige Abhülfe dieses Treibens verlangt wird, welches eine permanente Gefahr für die Ruhe Europa's und die Sicherheit der Regenten ist. Einige Blätter haben sogar die Nachricht gebracht, es werde zwischen den Staaten ein Bündniß geschlossen zum Schutz gegen revolutionäre Gefahren. Diejenigen Staaten, welche denselben nicht beitreten, würden von der Berechtigung, Pässe für ihre Unterthanen auszustellen, ausgeschlossen werden, auch sollten letztere sich nicht in einem der verbündeten Staaten aufhalten dürfen.
Ein Gerücht will wissen, Alexander III. habe dieser Tage bereits ein von Nihilisten ausgefertigtes Todesurtheil auf seinem Bette gefunden. Vollzogen soll es werden, war darin zu lesen, wenn nach 6 Wochen noch keine liberale Verfassung gegeben sei. Der Kaiser soll sein Taschentuch in das Blut seines sterbenden Vaters getaucht und dabei gesagt haben, dieses Tuch werde ich als Reliquie aufheben, es soll mich stets daran erinnern, was ich mir in dieser furchtbaren Stunde geschworen habe. - Die Kaiserin Marie Feodorowna (dänische Prinzessin Dagmar), die sehr begabt sein und einen festen Sinn haben soll, schreibt man den großen Einfluß auf den Kaiser zu. Wenn 100 Mörderbanden sich erheben, soll sie gesagt haben, so werden mein Gemahl und ich sie nicht fürchten; nichts, gar nichts wird uns abhalten unsere Pflicht nach unserer Ueberzeugung zu thun.
Aus Petersburg 26. März: Es verlautet, daß die Verhängung des Belagerungszustandes über St. Petersburg bevorstehe. Infolge der Aussagen einiger verhafteter nihilistischer Verschwörer wurde von der Polizei im Hause Menken in der Kleinen Gartenstraße eine zweite Mine entdeckt, welche in der Richtung nach der Karawanajastraße gelegt war und bereits eine Länge von vierzehn Arschin hatte. Die entdeckte Mine sollte nach dem Plane der Verschworenen am zweiten Ostertag entzündet werden. Bei der morgen stattfindenden feierlichen Beisetzung der Leiche Alexanders II. wird die Oeffentlichkeit ausgeschlossen sein; nur die hier anwesenden hohen fürstlichen Gäste werden der Feierlichkeit beiwohnen.
Vorgestern wurde, wie ich soeben erfahre, die Tochter des ehemaligen Vicegouverneurs verhaftet, welche den Geschworenem mit einem Taschentuch das verabredete Zeichen gab, welchen Weg der verstorbene Kaiser einschlagen werde, ob dem entsprechend das Attentat überhaupt möglich sein werde.
Die Anwesenheit des deutschen Kronprinzen hier hat die engste Russisch=Deutsche Allianz gezeitigt, welche in gemeinsamen Maßnahmen gegen die Internationale und gegen revolutionäre Bestrebungen ihren nächsten Ausdruck finden soll.
Rumänien. Bukarest, 26. März. Die Deputirtenkammer nahm heute die vom General Lecca eingebrachten Motive, dem Fürsten von Rumänien den Königstitel zu verleihen, unter dem enthusiastischen Beifall der Deputirten an. Die Sectionen sind sofort zur Abfassung des Berichts zusammengetreten. Als die Nachricht sich hiervon in der Stadt verbreitete, legten die Häuser Flaggenschmuck an.


Anzeigen.

Die Meierei Menzendorf wird zu Johannis d. J. vacant und ist die sofortige öffentlich meistbietende Wiederverpachtung derselben von dem Großherzoglichen Hohen Kammer= und Forst=Collegio zu Neustrelitz angeordnet.
Zu diesem Zwecke steht Termin auf

Mittwoch den 6. April d. J.
Vormittags 11 Uhr

vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Domainen=Amte an, wozu Pachtliebhaber hierdurch eingeladen werden.
Dem Großherzoglichen Hohen Kammer= und Forst=Collegio bleibt die Entscheidung über die Annehmlichkeit des Gebots und die Wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten, und haben diese, falls sie nicht schon Kammerpächter sind, sofort eine Conventionalpoen von 6000 M. zu bestellen und sich über ihre bisherige Führung und öconomische Tüchtigkeit, sowie über das zur Annahme des Pachtstücks erforderliche Vermögen auszuweisen.
Die Bedingungen können 14 Tage vor dem Verpachtungstermine in der hiesigen Amts=Registratur eingesehen und das Pachtstück, nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe, in Augenschein genommen werden.
Schönberg, den 13. März 1881.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Siemzerstraße sub Nr. 178 belegene Wohnhaus c. p. des Lederhändlers Carl Rahn allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend den 2. April 1881,
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 15. Januar 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über die zu Rüschenbeck belegene Vollstelle Nr. 1 c. p. des Schulzen Heinrich Wigger daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend den 11. Juni d. Js.
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte

[ => Original lesen: 1881 Nr. 25 Seite 3]

an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 24. März 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


In der Concurssache über das Vermögen des Domainenpächters W. Hasselmann zu Hof=Menzendorf wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht,

daß sofort nach Beendigung des auf den 1. April cr. angesetzten Prüfungstermins über einen Vorschlag des Gemeinschuldners zur Erledigung des Concurses im Wege des Vergleiches verhandelt werden soll.
Schönberg, den 28. März 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

W. Lube.       


Auctionsanzeige.

Am Sonntag den 3. April d. J., Nachmittags von 3 Uhr an, sollen beim Gastwirth Kreutzfeldt hieselbst gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

2 Schränke, 2 Tische, 1 Koffer, 2 Laden, 2 Uhren, Stühle, heden Leinen, gehecheltes Flachs, Kartoffeln, Mannskleidungsstücke und allerlei Haus= und Küchengeräthe.
Carlow den 25. März 1881.

Struck, Landreiter.       


Holz=Auction.

im Vitenser=Forste, Revier: Törber Holz am Mittwoch den 30. März 1881 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

eichen Wagendeichsel
eichen Klafterholz
buchen Klafterholz
buchen Stangenholz
buchen Zweigholz
ellern Kluftholz
hasel Zaunbusch.
Versammlung Morgens 9 Uhr auf der Landstraße im Törber Holze.
Rehna den 22. März 1881.

Großherzogliche Forst=Inspection.

Mecklenb. Bank.
Schwerin.

     Die Bank vermittelt Auszahlungen in Amerika und stellt Geld-Anweisungen auf alle grösseren Plätze der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika aus, durch deren Benutzung, selbst im Falle eines Verlustes der Anweisung, dem Berechtigten oder seinen Angehörigen das Capital stets gesichert bleibt.
     Schwerin.

Die Direction.


Verzinnte
Milchsatten
in vorzüglicher Waare zu Fabrikpreisen empfiehlt
                          Heinr. Pagels
Lübeck, Breitestrasse 945 b. Markt.


Zur Konfirmation empfehle ich                          
Gesangbücher
in verschiedener Ausstattung.                                      
                                                    Buchbinder C. Sievers.


Aufn.=Anmeld. i. Technikum Buxtehude b. Hambg. erb. schleun. d. Dirct.-Progr. grat.


Frisch gefangene, sowie frisch geräucherte
Travemünder Heringe,
frische Hecht, Dorsch und Goldbutt
versendet auch in Postecollis gegen Nachnahme des Betrages          
                          J. F. Jäger, Lübeck.
                          Fischhandlung u. Räucherei.


20 Centner frischen, gut gereiften
Serradellasamen
hat zu verkaufen                          
                                                    Peter Mett.
                                                    Pahlingen.


Auf dem Hofe zu Löwitz bei Rehna wird zu Ostern d. J. noch ein mit guten Zeugnissen versehenes

Stubenmädchen

gesucht.


Der Damm in der Dorfstraße ist wegen Brückenbau vom 30. März bis zum 4. April gesperrt.
Carlow den 28. März 1881.

Holst. Schulze.       


Kösters Hôtel.
Sonntag den 3. April.
Concert

des berühmten Zither=Virtuosen H. Seifert, im National=Costüm, unter gefälliger Mitwirkung des Pianisten Herrn Mehler, sowie einiger Herren des Lübecker Zither=Clubs.

Entrée à Person 60 Pfennig (Mecklenburg). an der Casse.
Billete à 50 Pfennig (Mecklenburg). in Kösters Hôtel.
Anfang 7 1/2 Uhr.


Nicht nur in

Reichhaltigkeit, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit das Höchste zu leisten, sondern auch vor Allem in treuer und unerschrockener Weise der Wahrheit zu dienen, stellt sich das Blatt als erste Aufgabe, welches kürzlich durch eine große Zahl hervorragender Politiker Deutschlands in eine große Zeitung umgewandelt worden ist. sowohl hinsichtlich ihres Umfangs wie ihres Inhalts wird "Die Tribüne" - diese ist gemeint - hinfort zu den großen Zeitungen Deutschlands zählen. Sorgfältig ausgewählte, sachkundige und geschickte Mitarbeiter auf allen Gebieten, die sie vor Allem in Deutschland, nicht minder auch im Auslande gewonnen hat, sichern ihr einen Platz unter den ersten politischen Organen, während gleichzeitig dem Bedürfnisse nach belehrender, anregender und mannigfaltiger Unterhaltung in allen Richtungen Genüge geschieht. Den geschäftstreibenden Kreisen, wie dem an der geschäftlichen Bewegung interessirten Privatpublikum ist in dem neuen Handelstheil der "Tribüne" eine Quelle zuverlässiger und reichhaltiger Informationen über alle Zweige des Börsen= und Handelsverkehrs, einschließlich des Waarenmarkts, eröffnet worden, die Landwirthschaft findet in regelmäßigen Fachberichten und Abhandlungen einen sachkundigen Berather. Gewiß ist dies Ziel ein hohes und der Weg zu ihm mit Hindernissen besäet; gewiß ist aber auch, daß trotz mancherlei Zeichen, der Sinn für gediegene Arbeit, für unabhängiges Urtheil, für lauteres Streben im Dienst einer großen, volksthümlichen Sache in deutschen Gemüthern von Neuem sich kräftig regt. An diesen Sinn, an dieses Bedürfniß wendet sich "Die Tribüne" in erster Linie; hiemit ist Wesen und Aufgabe dieser Zeitung für die Zukunft bezeichnet. "Die Tribüne" deren Format sich verdoppelt hat, erscheint statt wie bisher 6 Mal jetzt 13 Mal in der Woche, nämlich an jedem Wochentage, auch am Montage, und Sonntags in einem doppelten Morgenblatte. In der sicheren Erwartung, daß das gebildete und freisinnige Publikum diesen Bestrebungen eine günstige Aufnahme zu Theil werden läßt, ist trotz der durch die entstehenden bedeutenden Mehrkosten der Abonementspreis unverhältnißmäßig niedriger, als bei den andern großen Zeitungen festgesetzt worden. "Die Tribüne" wird von allen Postanstalten des Deutschen Reiches für nur 7 Mark (einschließlich der Postprovision) und in Berlin von den Zeitungsspediteuren und von der Expedition der "Tribüne" (Berlin S. W. Krausenstraße Nr. 41) für nur 5 M. 50 Pfennig (Mecklenburg). (ausschließlich des Bringerlohns, der besonders zu vergüten ist), zu beziehen sein.
Den neu hinzutretenden Abonnementen wird "Die Tribüne" sowie der schon bereits zum Abdruck gelangte Theil des Romans schon vom Tage der Bestellung ab gratis zur Verfügung gestellt, sofern dieselben einen solchen Wunsch entweder den betreffenden Zeitungsspediteuren oder, bei Bezug durch die Post, der Expedition dieser Zeitung zu erkennen geben. Letztere wird den auswärtigen Abonnenten alsdann bis zum 1. April, von welchem Tage ab die Postanstalten erst zur Lieferung verpflichtet sind täglich, zweimal franco per Kreuzband übersandt.


[ => Original lesen: 1881 Nr. 25 Seite 4]

Mecklenburgische Bank
in Schwerin
Es vergütet die Bank für verzinsliche Einlagen                          
auf halbjährige Kündigung Sparbücher für kleine Capitalien 4 % p. a.
auf dreimonatliche do. 3 1/2 % p. a.
auf vierzehntägige do. 3 1/4 % p. a.
auf kürzere, mindestens viertägige do. 3 % p. a.

Die Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Die Zinsen werden bei Fälligkeit des Capitals, oder halbjährig im Antoni- und Johanni-Termin bezahlt.
Die Bank eröffnet Kaufleuten und Privaten Baar-Conto-Corrent, aus welchem dieselben über ihr Guthaben ohne voraufgegangene Kündigung täglich disponiren können, und verzinst das jeweilige Guthaben mit 3 % p. a.
Den Contoinhabern werden Ueberweisungen durch Reichsbank-Giro-Conto nach und von allen Reichsbankplätzen Deutschlands kostenfrei vermittelt.
Coupons, Dividendenscheine etc., welche in Markwährung lauten, löst die Bank den Conto-Inhabern und anderen Kunden ohne jeden Abzug ein.

An- und Verkäufe von Werthpapieren 1/4 % Provision.
Der Zinsfuss für Darlehen gegen genügende Sicherheit beträgt z. Zt. 5 %.
Der Discont für Wechsel auf Bankplätze 4 %.

Die Direction.

Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Stand am 1. Januar 1881.
Versichert 55930 Personen mit 377,800,000 Mark
Bankfonds 95,880,000 Mark
Dividende der Versicherten im Jahre 1881: 39 Procent der Jahresprämie.

Die Bank erhebt keine Aufnahmegebühren, gewährt alle Ueberschüsse voll und unverkürzt an die Versicherten zurück und zahlt nach dem Tode des Versicherten die Versicherungssumme sofort nach Beibringung der vorschriftsmäßigen Sterbefall=Nachweisungen ohne Zins=Abzug aus.
Versicherungsanträge werden vermittelt:

Schönberg.                                                     Wilh. Schrep.


Frankfurter Pferde-Markt-Lotterie
Ziehung am 30. März 1881.

Wiederum kommen bei dieser allgemein beliebten Lotterie 10 elegante Equipagen mit 4 und 2 Pferden bespannt, sowie seiner Schirrung, ferner 60 der feinsten Reit= und Wagenpferde nebst vielen hunderten von anderen werthvollen Gewinnen zur Verloosung, zu obiger Ziehung versendet der Unterzeichnete Loose:
              1 Orginal=Loos für 4 Mark
            12 Original-Loose für 45 Mark
incl. Porto gegen Einsendung des Betrages oder Postnachnahme.
Bestellungen wolle man baldigst machen um alle Wünsche befriedigen zu können, jeder Theilnehmer erhält die Gewinnliste franco übersandt, größere Gewinne werden durch Telegramm angezeigt.

D. F. Seipp              
in Frankfurt a. Main.       


Gesucht zum 1. Mai eine erfahrene
Herren-Köchin
in gesetztem Alter gegen hohen Lohn.
                                                    Inspector Schulze
                                                    Krankenhaus in Lübeck.


Zur Saat

empfehle prima Sommerweizen, Gerste, Hafer, Wicken, grüne und gelbe Erbsen sowie Kleesaat

H. F. Studemund,
Schönberg.                                                     Siemzerstraße.


Vermiethung!

Umstände halber stehen noch zu Ostern oder später mehrere Wohnungen zu vermiethen. Wo? Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Zu sofort oder später
suche ich für meine Buchhandlung                          
einen Lehrling
mit guter Schulbildung.                                  
Lübeck.                                                     Richard Quitzow.


Gesucht zu Ostern d. J.
ein Bursche, der Lust hat Klempner zu werden bei                          
                                                    A. Maass in Lübeck,
                                                    Moislinger=Allee 2 a.


1 Lehrling
findet zu Ostern Platz in meiner Tischlerei.                                                    
Schönberg i. M.                                                     E. Hauschild.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Sonnabend den 26. März 1881.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Direction.
Steiner.                          Frels.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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