No. 86
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. November
1880
fünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1880 Nr. 86 Seite 1]

Gold= oder Doppelwährung?

Als durch die das Münzwesen verändernden Reichsgesetze vom 4. December 1871 und vom Juli 1873 an Stelle der Silberwährung die Goldwährung in Deutschland eingeführt wurde, war dieselbe durch den vorhandenen Vorrath des von Frankreich gelieferten Goldes, welcher eine, seinem Werthe angemessene Verwendung in Deutschland finden sollte, veranlaßt.
Es war selbstverständlich, daß man diesen Werth nicht durch Verkäufe des Goldes an andere Länder erreichen konnte, wodurch Deutschland sofort eine erhebliche Einbuße des erhaltenen Werthes erlitten haben würde; ebensowenig konnte man auch das gelieferte Gold nutz= und zinslos liegen lassen.
Man hatte sich aber in den betreffenden Kreisen nicht hinreichend klar gemacht, welchen Einfluß die Einführung der Goldwährung und eine damit verknüpfte Aufgabe der Silberwährung hervorbringen würde. Ja, aus unsern parlamentarischen Körperschaften ist später das Zugeständniß laut geworden: es hätten damals nicht 10 Personen von dem Gegenstande und seinen wirthschaftlichen Folgen eine auch nur annähernde Kenntniß gehabt.
Das Aufgeben der Silber= resp. Thalerwährung brachte es zunächst mit sich, daß große Mengen gemünzten Silbers aus dem Verehr zurückgezogen und an das Ausland verkauft wurden.
Wir entnehmen dem Werke von Dr. Otto Arendt "Die vertragsmäßige Doppelwährung" darüber folgende thatsächlichen Angaben:
"Deutschland hat bisher für 567.2 Millionen Mark Silber verkauft, das bei der, der Einlösung zu Grunde liegenden Relation von 1 : 15,5 einen Werth von 640,4 Millionen Mark gehabt hatte. Der effektive Verlust an den deutschen Silberverkäufen beträgt somit 73,3 Millionen Mark."
Diese in genauen Zahlen nachweisbare Silberentwerthung hatte aber noch andere Entwerthungen und Verluste im Gefolge. Zu denselben gehörte das Sinken derjenigen Schuldtitel, deren Verzinsung in Silber festgesetzt worden war; ferner die Werthverminderung der in den Staatskassen und im Privatbesitz befindlichen Vorräthe an geprägtem und ungeprägtem Silber. Auch der Rückgang der Silberproduktion durch unsere Bergwerke ist hierbei in Rechnung zu ziehen und ergibt einen Verlust von 2-3 Millionen Mark jährlich.
Der Gesammtverlust, welchen Deutschland durch die Entwerthung des Silbers erlitten hat, ist nach der Schätzung von Sachverständigen kapitalisirt auf 430 Millionen Mark zu veranschlagen.
Es kann keiner Frage unterliegen, daß so erhebliche Verluste auch erschütternd auf das Verkehrsleben eingewirkt haben und daß, anstatt den Rückgang desselben geheimnißvollen und unenträthselbaren Ursachen zuzumuthen, man nicht mit Unrecht an dieser Stelle die Ursache suchen und nicht zum geringsten Theil finden wird.
Die Perspektiven, welche sich durch weitere Silberkäufe und durch die Einführung der reinen Goldwährung eröffnen würden, sind aber geradezu traurige und es dürfte an der Zeit sein, darauf hinzuweisen und, nachdem sich die Begriffe durch die Erfahrung geklärt haben, eingehend davor zu warnen.
Die Goldquellen der Goldländer Karlifornien, Australien, Nevada sind beinahe erschöpft; die geringe Ausbeute derselben kann wenigstens für Deutschland in keinen Betracht kommen.
Der Goldvorrath Frankreichs ist ebenfalls beinahe zu Ende und auch England exportirt weniger Gold nach Deutschland, als dasselbe von unseren Goldvorräthen empfängt resp. in den letzten Jahren empfangen hat.
Ein Ueberfluß an Gold ist für Deutschland schon nicht mehr zu verzeichnen und der Verbrauch desselben in Technik und Gewerben würde bald einen bedeutenden Mangel aufweisen, wenn die Goldwährung weiter eingeführt und nicht vielmehr weitere Goldprägungen sistirt würden.
Die Verhältnisse ergeben von selbst den Hinweis auf ein geeignetes ferneres Münzverfahren:
Die nothwendige Ergänzung des Geldvorraths müßte, neben dem vorhandenen, aber nicht ausreichenden Vorrath geprägten Goldes, durch Ausprägung der noch vorhandenen Silbervorräthe, welche dadurch sofort einen steigenden Werth von 10 Proc. erlangen würden und welche sich durch die inländische Silbergewinnung dauernd ergänzen ließen, geschehen und müßte damit die Doppelwährung eingeführt werden, welche die jetzt bestehenden Mißverhältnisse zu beseitigen, die Verluste allmählig auszugleichen, die gesunkenen Werthe zu heben und damit den Verkehr wieder zu beleben allein geeignet sein würde.


Politische Rundschau.

Deutschland. Am Montag, den 1. November ist das Denkmal für Papa Wrangel in Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers und der Prinzen und unter Assistenz aller in Berlin anwesenden hohen Militairs enthüllt worden.
Es ist nun einmal das eigenthümliche Vorrecht der Presse, daß sie, wenn sie keine "Böcke" schießt, auf die "Enten" Jagd geht. Bei ihrer letzten Jagd hat sie mit einem Schusse zugleich drei solcher "Enten und zwar recht fette Exemplare geleistet und selbstverständlich dieselben, geschmackvoll zubereitet, ihren Lesern vorgesetzt. Die erste Ente war wieder mal der Rücktritt des Fürsten Bismarck, die zweite, der Rücktritt Gladstone's und die dritte der Rücktritt des französischen Premiers und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Barthelemy St. Hilaire. Alle drei dieser "Sensationsnachrichten", welche von Wien aus ihren Ausflug nahmen, bestätigen sich nicht. Was die Ankündigung des Rücktritts des Fürsten Bismarck angeht, so wird kein verständiger Deutscher glauben, daß der Fürst in dem Augenblicke, wo er mit der wirthschaftlichen Reform des Vaterlandes begonnen, die Flinte in's Korn werfen werde; im Gegentheil, er wird jetzt nur um so fester und sicherer seinen Standtpunkt behaupten, weil er die wirthschaftliche Reform des deutschen Reiches jedenfalls als den Schlußstein seiner patriotischen Herkules=Arbeit betrachten wird.
40,000 rheinische Katholiken fordern in einer unmittelbar an den Kaiser Wilhelm gesendeten Eingabe die Zurückberufung des Erzbischofs von Köln. Es ist dieselbe Eingabe, deren Ueberreichung der Kaiser vor dem Kölner Feste zurückgewiesen hat.

[ => Original lesen: 1880 Nr. 86 Seite 2]

Frankreich. Ueber die weitere Ausführung der Märzdekrete liegen aus Paris folgende Meldungen vor: In mehreren Departements sind am Sonnabend die Märzdekrete gegen die Congregationen der Recollecten, der Dominikaner, der Pères du facré coeur und der Mönche von Lateran zur Ausführung gelangt, ohne daß dabei ein bemerkenswerther Zwischenfall vorkam. Gegen die in Paris befindlichen Congregationen ist auch am Sonnabend noch keine weitere Maßregel in Vollzug gesetzt worden. Am nächsten Mittwoch sollen die Decrete weiter ausgeführt werden. - In Marseille begab sich am Sonnabend eine Deputation angesehener Katholiken zu dem Präfekten, um demselben einen gegen die Ausführung der Märzdecrete gerichteten Protest zu überreichen. Der Präfekt lehnte den Empfang der Deputation ab und erklärte, er betrachte alle als Rebellen, welche dem Gesetz nicht gehorchten. Der Führer der Deputation wies die Bezeichnung Rebellen mit Entschiedenheit zurück und erklärte: Wir protestiren nicht gegen das Gesetz, sondern gegen die Decrete. Die Deputation ließ darauf den Protest im Bureau des Präfekten zurück. Letzterer aber hat denselben an die Unterzeichner zurückgesendet.
Rußland. Aus Petersburg eingegangene Berichte bezeichnen die Nachricht, daß der Czar wiederholt leichte Schlaganfälle erlitten habe, als vollständig unrichtig. Kaiser Alexander wurde allerdings von einigen schweren Ohnmachten befallen, als Ursache derselben haben aber die Aerzte eine bedenkliche Erregung der Nerven in Folge der jüngsten Mord=Attentate angeführt. Dagegen erfährt die "Wiener Presse" aus Berliner Hofkreisen, daß der geistige Zustand des Czaren den Thronwechsel unbedingt zur Folge haben müsse. - Rußland wird wenig Getreide nach Deutschland schicken können; denn in mehren südlichen Provinzen, die sonst wahre Kornkammern sind, ist die Erndte so schlecht ausgefallen, daß alle Vorräthe dorthin geschickt werden müssen. Die Preise sind so hoch gestiegen, daß amerikanische Getreidezufuhren in die Häfen des Schwarzen Meeres bereits ihren Anfang genommen haben. - Ueber Rußland scheint die Büchse der Pandora ausgeleert zu sein. Das Hauptübel ist aber die alles Maß überschreitende Ausgabe von Papiergeld, welches nur durch einen Baarfond von höchstens 20 pCt. gedeckt ist. Das hat den ganzen Credit, Handel und Wandel durchs ganze Reich in Verwirrung und ungeheure Verluste gebracht.


Schönberg. Am 2. und 3. November trat hier die Strafkammer des hiesigen Amtsgerichts zusammen, um über die seit dem Juni d. J. vorgekommenenen, von ihr zu erledigenden Strafanträge, sowie über zwei Berufungen zu verhandeln. Es waren hierzu zwei Tage nöthig.
Zum 2. November waren drei Verhandlungen angesetzt:
Der erste Fall betraf die Anklage wieder die Arbeitsfrau A. zu Mechow, welche bereits 10mal wegen Diebstahls Strafen erlitten hatte, wegen Diebstahls im Rückfall §. 244 des S. G. B. Dieselbe hatte am 4. Juli c. beim Gastwirth Wieschendorf zu Bäck, in dessen Local sie sich mit ihrem kleinen Kinde während einer Tanzmusik aufhielt, aus einer Kleidertasche 1,50 M. und aus einer mittelst des rechten Schlüssels geöffneten Kommode ein Portemonnaie mit 15 M. gestohlen. Nach langem Leugnen in der Voruntersuchung gestand sie den Diebstahl ein, dessen Thäterschaft sie durch einen während der Untersuchungshaft geschriebenen anonymen Brief von sich abzulenken gesucht hatte, und wurde sie dem Antrage des Staatsanwalts gemäß zu einer Zuchthausstrafe von 1 J. und 6 M. verurtheilt.
Die zweite Sache war veranlaßt durch die Berufung der Gastwirthin K. zu Schönberg gegen das schöffengerichtliche Urtheil, durch welches sie wegen Uebertretung des Sonntagsgesetzes §. 3 sub 3 zu einer Geldstrafe von 15 M. verurtheilt war. Die Angeklagte ließ sich vertreten durch ihren Vertheidiger Herrn Rechtsanwalt Rackow, welcher seine Vertheidigung darauf gründete in erster Linie, daß die fraglichen Bestimmungen des Sonntagsgesetzes durch die neuere Reichsgesetzgebung aufgehoben sei, in zweiter Linie aber, daß die Angeklagte an dem fraglichen Tage unmittelbar nach 11 Uhr Abends ihr Local geschlossen habe, indem die Stadtkirche 17 Minuten zu früh gegangen sei und die Amts= sowie die Bahnhofsuhr erst kurz vor dem Eintreten der Polizeibeamten 11 Uhr geschlagen habe. Nach geschehener Beweisaufnahme erkannte der Gerichtshof in Uebereinstimmung mit dem Staatsanwalte, den ersten Einwand für unbegründet, erachtete aber gegen den Antrag des letzteren die zweite Begründung insofern für zutreffend, als die Stadtuhr nicht überall als maßgebend für die Zeitbestimmung anzusehen sei und den Angeklagten deßhalb nicht schon ein Vorwurf treffen könne, weil sie sich nach irgend einer andern öffentlichen Uhr des Ortes gerichtet habe. Aus diesem Grunde erfolgte die Freisprechung der Angeklagten, und werden die Kosten incl. derjenigen der Vertheidigung der Staatskasse zur Last gelegt.
3. Fall. Angeklagt war der Knecht Johann Sch. aus Schönberg, welcher beschuldigt war, am 30. August d. J. den C. B. aus Rabensdorf mit einem Forkenstiehl dergestalt über den Kopf geschlagen zu haben, daß der Verletzte besinnungslos niederstürzte. § 223a. des St. G. B. Das Geständniß des Angeklagten wurde durch die Zeugenaussage vollständig unterstützt und war der Schlag ein so heftiger gewesen, daß Angeklagter und Zeugen den C. B. für todt gehalten hatten. Derselbe erholte sich jedoch nach einiger Zeit und hatte keine dauernden Nachtheile von der Verletzung. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von 5 Monaten, der Gerichtshof aber verringerte dieselbe auf 4 Monate unter Verurtheilung des Angeklagten in die Kosten.
Die am 3. November zu erledigenden Strafanträge waren die folgenden: 1. Fall. Angeklagt waren der Knecht W. F. aus Schlagbrügge und der Anerbe H. O. von dort, am 29. August d. J. im Locale des Krügers Hecht zu Schlagsdorf den Knecht H. B. aus Schlagsdorf durch Anwendung ihrer ungeöffneten Taschenmesser mehrere Wunden am Kopfe beigebracht zu haben. Als Vertheidiger für die Angeklagten trat der Rechtsanwalt Dr. Görtz aus Lübeck auf. Angeklagte hatten nur theilweise Geständnisse abgelegt, jedoch erachtete der Gerichtshof die Anklage für erwiesen und wurde jeder der Angeklagten auf den Antrag des Staatsanwalts, welcher auf 4 Mon. Gefängniß lautete, trotz des glänzenden Plaidoyers des Vertheidigers zu einer Gefängnißstrafe von 3 Mon. und Tragung der Kosten verurtheilt.
2. Fall. In der Nacht zum 6. Sept. c. hatte in dem Locale des Krügers Baar zu Herrnburg der zugewanderte Handwerksbursche H. S. aus Waake in Kurhessen einen andern Handwerksburschen P. welcher zeitweilig dort die Hausknechtsdienste verrichtete, mittels eines Messers zwei Stiche in die linke Seite resp. in den linken Arm beigebracht, durch welche jedoch dem P. dauernde Nachtheile nicht erwachsen waren. Der P. hatte keine Veranlassung ihm hierzu gegeben, der Angeklagte war nur mit der ihm durch P. angewiesenen Schlafstelle nicht zufrieden gewesen. Auf Grund dieser zugestandenen Thatsache verurtheilte die Strafkammer den Angeklagten zu einer 6monatlichen Gefängnisstrafe, von der Staatsanwaltschaft waren 9 Monate beantragt.
Der 3. Fall betraf ein Vergehen der ersten Frau des E. zu Schönberg gegen §. 183 des St. G. B. (öffentliche Begehung unzüchtiger Handlungen, welche Aergerniß erregen.) Auf Antrag des Staatsanwalts wurde durch Beschluß des Gerichtshofes aus Gründen der Sittlichkeit während der Verhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Die Angeklagte war nämlich von dem Schöffengericht hieselbst wegen des genannten Vergehens zu einer Gefängnisstrafe von 3 Mon. verurtheilt und lautete das nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit Seitens der Strafkammer verkündete Urtheil auf Verwerfung der von der Angeklagten eingelegten Berufung.


- Auf dem Brocken ist der Schneefall so stark, daß der Gasthof von 10 Fuß hohen Schnee= und Eiswänden umgeben war und der benachbarte Brunnen lange gesucht werden mußte. Der Briefträger brauchte vom Brocken nach Schierke 8 Stunden statt einer.


[ => Original lesen: 1880 Nr. 86 Seite 3]

Unterm heutigen Dato ist nachstehende Firma ins hiesige Handelsregister eingetragen sub Nr. 59 Fol. XXXXVI:

Firma: J. P. Burmeister.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Kaufmann Johann Peter Burmeister zu Schönberg.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 28. October 1880.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

A. Dufft.     


Holz=Auction.

Am Freitag den 12. November Morgens 10 1/2 Uhr sollen beim Gastwirth Fahrenkrug zu Lüdersdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

Ca. 40 Stück kiefern Kiepenhölzer in dem Schlage bei Meierei Lenschow.
Ca. 25 Fuder kiefern Durchforstholz III in den Herrenburger=Tannen.
Schönberg den 2. November 1880.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Alle Geschäfte der hiesigen Spar= und Leihkasse, insbesondere alle Ein= und Auszahlungen, werden vom 1. November d. J. an an jedem Montage Vormittags von 9 bis 11 Uhr auf dem hiesigen Rathhause erledigt, wo der Sparkassenvorstand anwesend ist. Die frühere Erledigung der Geschäfte am letzten Donnerstage jeden Monats findet nicht mehr statt. Anträge auf Anleihen sind nach wie vor bei der unterzeichneten Behörde zu stellen.
Ratzeburg den 22. October 1880.

Der Magistrat.
Hornbostel.


Nähmaschinen
für Hand= und Fußbetrieb

nur aus den renommirtesten Fabriken unter mehrjähriger Garantie, sowie alleinige Niederlage der Deutschen Nähmaschinen=Fabrik vorm. Jos. Wertheim, Frankfurt a. M. zeichnet sich aus durch leichten, geräuschlosen Gang. Monatliche Abzahlungen werden gerne gewährt, empfiehlt zu Fabrikpreisen

Achtungsvoll     
Rud. Schrep.       

Schönberg.


Zu dem am Mittwoch, den 10. November stattfindenden

Bauerball

erlaube ich mir die geehrten Hauswirthe, sowie meine sonstigen Freunde und Gönner Schönberg's und Umgegend ergebenst einzuladen.
Schönberg, den 3. Novbr. 1880.

J. Köster Wwe.     


Empfehle mein          
Chocolade= u. Kaffeezimmer

den geehrten Bewohnern, jeden Sonntag frisches Kaffeebrod, Theebrod und kleine Törtchen, Windbeutel und Tüten gefüllt mit Schlagsahne.

Ergebenst             
Jul. Wagner,       
Conditor.            


Zu dem am Mittwoch den 17. d. Mts. bei mir stattfindenden

Bauerball

erlaube ich mir sowohl die geehrten Hauswirthe, als auch meine geschätzten Gönner zur gütigen Theilnahme hierdurch einzuladen.

Schönberg.                                                    M. Boye Wwe.


"Nordstern"
Lebens=Versicherungs=Actien=Gesellschaft zu Berlin.
Wir haben Herrn J. Ludw. D. Petersen, Schönberg i. M. eine

Agentur

übertragen.
Berlin, den 12. September 1878.

Die Direction.

Unter Bezugnahme auf obige Anzeige erkläre ich mich hierdurch zur Annahme von Versicherungen und Ertheilung jeder gewünschten Auskauft bereit. Prospecte und Declarationen gratis.
Schönberg, den 2. November 1880.

J. Ludw. D. Petersen.       


Bei hartnäckigen Halsübeln das einzige Mittel:

      Herrn Fenchelhonig=Fabrikanten L. W. Egers in Breslau.

Bevern bei Holzminden, 27. Februar 1877.      

Schon lange bin ich Verehrer Ihres Fenchelhonigs*) und habe ihn als einziges Mittel erkannt, welches mir bei hartnäckigen Halsübeln sehr gute Dienste gethan hat. Ich möchte denselben nun auch als Handelsartikel einführen und ersuche Sie . . . . (folgt Auftrag.)

A. Schumacher.            

       *) Alleinverkauf in Schönberg beim Buchbinder C. Sievers.


[ => Original lesen: 1880 Nr. 86 Seite 4]

Vermögens=Uebersicht der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt in Schönberg
am 1. Juli 1880.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Von der durch Beschluß der General=Versammlung der Actionäre vom 24. Juli v. J. zur Anlegung eines Trottoirs in der Stadt Schönberg dem Reservefonds der Vorschuß=Anstalt bewilligten Summe von 4000 M. ist die erste Rate mit 1000 M. am 12. November v. J., der Rest mit 3000 M. am 24. Juli d. J. an den Magistrat der Stadt Schönberg bezahlt worden.
Schönberg, den 30. October 1880.

Das Directorium
der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
Burmeister.      H. Stamer.      Aug. Spehr.
H. Meyer.      Wigger.
                                                    Secretair R. Rackow, R. A.


Böhm. Braunkohlen
und
Schott. Steinkohlen

erwarte in den nächsten Tagen und bitte ich um vorherige Bestellung.

C. Schwedt.     


Kampfgenossen=Verein 1870/71.
Sonntag den 7. November 3 1/2 Uhr. Tagesordnung:

          1. Bericht des Denkmal=Comités.
          2. Unterschrift der Statuten.
          3. Innere Vereins=Angelegenheiten.

I. A.: Roepstorff.     


25 originelle Scherzkarten versendet gegen 50 Pfg. in Marken.
Gotthilf Koch, Berlin S. W.


Ein hellgrauer, langhaariger Schafhund mit einem bräunlichen Kopfe, auf den Namen Venus hörend, ist am Sonnabend den 30. October mit einem Handwerksburschen gelaufen. Ich bitte Denjenigen, welchem er ihn verkauft hat, gegen 2 M. Belohnung wieder abzuliefern bei Herrn Schulze Niese in Lindow.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 7. November.
Reformationsfest.
(Collecte für die Lauenburg. Ratzeb. Bibelgesellschaft).
Frühkirche: fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Amtswoche Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Der heutigen Nummer liegt ein Prospect der Firma Valentin u. Co. in Hamburg bei betr. die Hamburger Geldlotterie.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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