No. 82
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Oktober
1880
fünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1880 Nr. 82 Seite 1]

      Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pocken unter den Schafen zu Lankow nunmehr erloschen sind.
      Schönberg, den 17. October 1880.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Deutschland. Die schönsten Nachklänge der Kölner Feste sind die Hoffnungen und Wünsche des Friedens, welche sowohl der Kaiser als auch der Kronprinz des deutschen Reiches daselbst ausgesprochen haben. Sie haben damit der ganzen Nation aus dem Herzen geredet und es ist eine unbestreitbare Thatsache, daß das waffengerüstete und streitbarste Volk Europa's auch das unbedingt friedlichste ist. Man müßte blind sein, wenn man in dem Gang, welchen die europäische Politik des Augenblicks nimmt, den mäßigenden und beruhigenden Einfluß dieser Thatsache verkennen wollte. Ueber das weitere Verhalten der deutschen Regierung in der orientalischen Frage wird berichtet, daß dieselbe entschlossen ist, sich für jetzt auf keine weiteren Maßnahmen einer gemeinschaftlichen Controle der Mächte zur Ausführung des Berliner Friedens=Vertrages einzulassen und Herrn Gladstone nicht weiter auf seinen gefährlichen Wegen zu folgen.
In Bezug auf die inneren Angelegenheiten des Reiches ist mitzutheilen, daß die Sitzungen des Bundesrathes bereits begonnen haben und wird vor der Hand die Frage, ob außer der Reichshauptstadt auch noch andere deutsche Städte und ihr Gebiet unter den sogenannten "kleinen Belagerungszustand" zur Bekämpfung der Sozial=Demokratie gestellt werden sollen, der wichtigste Berathungsgegenstand sein. Sodann wird der Bundesrath sich mit den schon öfter besprochenen Steuer=Vorlagen zu beschäftigen haben, welche sich auf die Börsen= und Brausteuer beziehen.
Frankreich. Die Märzdekrete sind nunmehr in ganz Frankreich, einstweilen allerdings nur gegen die Kongregationen der Karmeliter, zur Ausführung gelangt. Die Behörden waren überall gezwungen, die Niederlassungen mit Gewalt zu öffnen, indem die Karmeliter Protest erhoben und erklärten, nur der Gewalt zu weichen. In Montpellier zog der Bischof im großen Ornat an der Spitze des Kapitels vor die Präfektur und verkündete die Exkommunication der Behörden.
Großbritannien. Die in Dublin veröffentlichte Nachricht, daß die Regierung die unverzügliche gerichtliche Verfolgung einiger Führer der Landliga beabsichtige, hat im ganzen Lande eine beträchtliche Aufregung hervorgerufen. Polizeipatrouillen durchstreifen ganz Irland bei Tag und Nacht; ein kürzlich erlassener Befehl verfügt, daß keine Patrouille unter drei Mann bestehen darf. Die Polizisten sind mit geladener Flinte, Säbelbajonnet und Revolver bewaffnet. Die Fenier haben eine sogenannte "Scharmützel=Gesellschaft" gebildet, deren erklärter Zweck es unter anderm ist, London, Liverpool, Manchester, Birmingham binnen 24 Stunden einzuäschern. Aufrufe zu den genannten Scharmützel=Thaten sind bei den letzten Volksversammlungen in West=Irland massenhaft unentgeltlich verbreitet worden. In der fenischen Presse kann man übrigens oft davon lesen, und zwar ohne Umschweife. Das scherzhafte Schlagwort für die Sache lautet: "Verbreitung des Lichtes." Dynamit und Schießbaumwolle sind aber damit gemeint.
Rußland. Zwischen dem Czaren und dem Großfürst=Thronfolger sollen im Augenblicke Unterhandlungen über die Abdankung des Ersteren gepflogen werden. - Die Nachrichten von einer Spaltung in der kaiserlichen Familie aus Veranlassung der Vermählung des Kaisers werden offiziös als unbegründet bezeichnet. Daß die Vermählung bereits schon stattgehabt, wird übrigens jetzt von verschiedenen Seiten bestritten, jedoch aber wird dieselbe in nahe Aussicht gestellt. - Aus Polen verlautet, daß die Polen in Rußland ihre Hoffnungen auf einen russisch=österreichischen Krieg setzen, da sie hiervon ähnliche Vortheile, wie solche das österreichische Polen hat, erwarten. Die polnische Frage ist also eine starke Waffe in den Händen Oesterreichs gegen Rußland. - Das Seitens der Kornwucherer in Cours gesetzte Gerücht von einem beabsichtigten Verbot der Getreideausfuhr wird jetzt Seitens der Regierung offiziell dahin dementirt, daß "die Gerüchte eine Besteuerung des Exportgetreides oder über ein Verbot der Getreideausfuhr ins Ausland jeglicher Begründung entbehren." - Den Studenten der Universität Moskau ist neuerdings auf eine Petition von Neuem gestattet, mit Bewilligung des Rektors in die Ehe zu treten, Unterstützungskassen zu gründen und ihre Studienjahre auf neun Jahre ausdehnen zu dürfen. Das scheinen recht bemooste Häupter. - Der Großfürst=Thronfolger mit Gemahlin und Kindern und der Minister des Innern Graf Loris=Melikow, sind nach Livadia abgereist.


Güstrow, 13. October. Anschließend an unseren vorigen Bericht über die hies. Schwurgerichtsverhandlung vom 12. d. berichten wir weiter:
Nachdem der Herr Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt, unterbreitete derselbe den Herren Geschworenen folgende Fragen zur Beantwortung:

1) Ist die Angeklagte Charlotte Schultze schuldig,
a. am 7. December v. J.,
b. am 8. Februar d. J.
den Entschluß, den Hauswirth Woisin zu Kleinfeldt durch Beibringung von Gift zu tödten, durch Handlungen bethätigt zu haben, die einen Anfang der Ausführung kennzeichnen?
Für den Fall der Bejahung von Frage 1 sub a. oder b.:
2) Hat die Angeklagte Charlotte Schultze, die in der Frage 1. gedachten Versuchshandlungen mit Ueberlegung ausgeführt?
3) Ist die Angeklagte, Maria Woisin, schuldig, die mitangeklagte Wwe. Schultze durch Ge=

[ => Original lesen: 1880 Nr. 82 Seite 2]

schenke, Versprechen oder durch andere Mittel zu dem von der Schultze begangenen Versuch, den Hauswirth Woisin durch Beibringung von Gift zu tödten, vorsätzlich bestimmt zu haben?
Hierauf wurde Herrn Staatsanwalt Bölkow zur Schuldfrage das Wort ertheilt, und führte dieser sodann etwa folgendes aus: Es sei nachgewiesen, daß Woisin Milchreis gegessen und daß derselbe am Abend darauf heftig erkrankt. Der herbeigezogene Arzt habe konstatirt, daß eine Muskelschwäche eingetreten, vor allem aber eine Verlangsamung des Pulses vorherrschend, und aus diesen und anderen Gründen den Schluß gezogen, daß hier eine Vergiftung vorliege; die alsdann in dieser Hinsicht angewendeten Mittel seien auch von Erfolg gewesen. Da die von ihm, dem Arzte, gesammelten Beweismittel, jedoch nach seiner Meinung nicht ausreichend waren um dem Gericht bezügl. Fingerzeige zu geben, so habe er über die Sache vorläufig geschwiegen. Es sei ferner erwiesen, daß die Schultze den betr. Reis aufgefüllt und daß die Symptome der Krankheit bei der Schlatow, welche von demselben gegessen, ganz genau dieselben gewesen, wie bei Woisin. Das Erachten der Gerichtsärzte gehe dahin, daß Woisin durch Genießen einer giftigen Substanz erkrankt und die Vergiftung erfolgt sei durch Einführung von kohlensaurem Baryt. Da die Anzeichen der Krankheit bei dem Mädchen dieselben wie bei Woisin, so müsse angenommen werden, daß diese betr. ihrer Ursache ebenfalls gleich seien. Wenn dann die Aussagen von der Schlatow wahr sind, und es liegt kein Grund vor, dieselben zu bezweifeln, so liegt die Ansicht nahe, daß die Vergiftung durch den Milchreis geschehen, und so dies angenommen, ferner, daß die Schultze Gift unter die Speisen gemischt. - Die Woisin ist beschuldigt, die Schultze durch Geschenke etc. zu dieser Mischung bestimmt zu haben. Wenn man das Verhältnis der W'schen Eheleute nach der Ankunft in Lübeck berücksichtigt, sowie daß sämmtliche Zeugen der Frau die meiste Schuld hieran geben, ferner die Frau den Mann in jeder Hinsicht schlecht behandelt hat, und diese dann noch behauptet, er trinke sehr stark und wolle sie vergiften, so kann man wohl zu der Annahme kommen, daß der sehnlichste Wunsch der Woisin gewesen, von ihrem Manne abzukommen, diese wird noch bestärkt durch wiederholte Aeußerungen, wie sie denselben wohl am Besten los werden könne. Bevor die Schultze nach Lübeck gekommen, seien ihrerseits wohl alle Schritte dazu unterblieben. Die von dieser sodann betr. der Beiseitschaffung des W. gemachten Bemerkungen ließen wohl auf ihre Willigkeit in dieser Hinsicht schließen. Es könne ferner durchaus keinem Zweifel unterliegen, daß die von der Schultze von der W. gemachten Anleihen auf einen ganz andern Ursprung zurückführen, als von beiden angegeben. Die W. hatte von der Schultze in Grevesmühlen Sachen gekauft, ohne dieselben zu bezahlen. Es ist jetzt mit Recht zu fragen: warum ist nicht einfach die Schuld seitens der W. an die Sch. bezahlt worden? In diesem Falle wäre ja dann eine Anleihe seitens der Sch. gar nicht nöthig gewesen. "Ich behaupte vielmehr, daß die angebl. 700 M. hingegeben sind als Lohn für den Auftrag, die geplante Vergiftung vorzunehmen." - Die Verdachtsgründe seien gestellt auf die Auffindung des Fläschchens im Schranke der Schultze und der Düte im Federkorb mit kohlensauren Baryt, sowie dessen Inneres Reste von Kreide und Baryt enthalten. Es liege nun aber kein Grund zur Annahme vor, daß Jemand anders (als die Schultze) der Einschlepper dieses Giftes sei, und daß sie mit Baryt umgegangen ist geht aus den im Mörser gefundenen Resten hervor, welche nach Angabe des Arztes mit der Substanz, durch welche die Vergiftung vorgenommen, höchstwahrscheinlich identisch seien. Auch ist nachgewiesen, daß die Schultze nicht von dem Reis gegessen, sondern sich bestimmt anderen aufgefüllt hat, während die Mädchen aus der Kirche abwesend. Sie hat wohl recht gut gewußt, daß Gift auf dem ersten Teller gewesen, und sich daher gehütet, davon zu essen. Wenn man ferner erwägt, daß der Zucker und die Farben an von einander entfernten Orten sich befanden und auch eine Verwechselung von Seiten der Sch. bestimmt ausgeschlossen, so kann wohl ihre Schuld gefolgert werden. Im Falle der früheren Erkrankung des Woisin sind die Verdachtsmomente nicht so sicher, aber immerhin bedeutend genug, um sie auch hier schuldig zu finden. Wenn sich die Schultze bemühte, den Woisin als Trunkenbold hinzustellen und dann das Mädchen beredete, ein Trunksuchtspulver kommen zu lassen, so bezweckte sie damit nur, daß die geplante Mischung nicht so auffalle, da sich ja dann der betr. Absender des Mittels vergriffen haben könne. Ihre Angaben betr. des Pulvers, beruhen auf reinen Lügen, vorausgesetzt, daß die bezüglichen Aussagen des Mädchens Glauben finden. Es muß nun angenommen werden, daß die Schultze den Reis gemischt und hierbei nur im Interesse der Woisin gehandelt haben kann, da eigenes Interesse wohl nicht gut möglich. Es darf jetzt behauptet werden, daß das Darlehen der Lohn für Ausführung der That gewesen. Daß dann noch beide Angeklagte zusammen versuchten, den Woisin zu beschuldigen, kann nur dann Grund haben, wenn angenommen wird, daß sie, sollte W. plötzlich einmal sterben, den Leuten glauben machen wollten, er sei am Dilirium gestorben; ein anderer Grund ist nicht denkbar, er ist aber auch genügend und hinreichend. Endlich besteht gegen die Woisin der schwere Verdacht, schon im Sommer in Lübeck ihrem Manne Gift gereicht zu haben, da bei dieser Krankheit des W. ganz ähnliche Symptome sich gezeigt. - Es fragt sich nun nur noch, in welcher Absicht haben die Angeklagten gehandelt? in der Absicht den W. zu tödten, und zwar ist mit Ueberlegung gehandelt, denn jede Anstiftung, jede Tödtung durch Gift erfordert eine Erwägung über Anwendung, Wirkung etc. Die Herren Geschworenen wurden gebeten sämmtliche Fragen zu bejahen.
Der Herr Vertheidiger (R.=A. Krull) führte sodann aus: Das vorliegende Verbrechen flöße an und für sich schon Jedem einen Widerwillen ein, weshalb die Herren Geschworenen gebeten würden, sich bei Beantwortung nicht von diesem leiten zu lassen, ebenso nicht von den Unwahrheiten, welche die Angekl. vorgebracht. Die Staatsanwaltschaft habe nur Indicien zur Beweisaufnahme benutzt. Ein Hauptmoment der fernliegenden Indicien sei die gegenseitige Feindschaft der Eheleute. An den Zerwürfnissen, welche sich bis zu Anstrengung einer Ehescheidungsklage seitens der Frau steigerten, trage nun aber auch der Mann, wie er selbst zugegeben, Schuld. Daß die Frau ihren Mann zu tödten wirklich die Absicht gehabt, scheint nicht erwiesen, sonst würde sie nicht so häufig von ihrem Vorhaben Kenntniß gegeben haben. Die Erkrankung des W. in Lübeck ist als verdächtig angeführt; das hierauf bezügliche Zeugniß des Plagemann, welcher wie erwiesen, der Woisin häufig nachgestellt, sei ein sehr verdächtiges betr. Glaubwürdigkeit. Aus den Erscheinungen, der in Betracht kommenden Erkrankungen, sei geschlossen, daß der Reis mit Baryt gemischt. Es fehle jeglicher Nachweis, daß gerade die Schultze die Mischung vollbracht; auf die Aussage des Mädchens könne die Behauptung nicht gestellt werden. Es sei nicht erwiesen, daß die Schultze im Besitz des Giftes gewesen, noch von der Anwesenheit desselben gewußt, es könne ebenso gut auch schon früher dagewesen sein. Betreffs die Zurückführung der Erkrankung der Schlatow auf kohlensaures Baryt seitens der Herren Sachverständigen sei nichts zu bemängeln, da eine solche Vergiftung wohl möglich, nur sei nicht erwiesen, daß gerade die Schultze dies verursacht. - Die Woisin ist beschuldigt, die Schultze zu der angez. That durch Geschenke bestimmt zu haben. Die Wahrscheinlichkeit des hierbei in Betracht kommenden Darlehns scheine außer Zweifel. Es ist hierin keine Urkunde angefertigt worden. Wenn berücksichtigt wird, daß es ein paar Frauen waren, welche auf diesem Gebiete nicht bewandert, so ist wohl anzunehmen, daß sie ihre gegenseitigen Verpflichtungen nur so gemerkt haben. Anhalt zu §. 43 fehle hier ganz und gar. Es ist ferner von der Angeklagten W. der Woisin der Trunksucht geziehen; es ist eben auch möglich, daß W. seine Trinkerei heimlich führte und eben deshalb in der heutigen Verhandlung seine Beeidigung verweigerte! Die Herren Geschworenen wurden dann um Verneinung der Fragen gebeten.
Hierauf erhielt der Herr Staatsanwalt nochmals das Wort um zu bemerken: Es müsse wohl sogar angenommen werden, daß die Angeklagten Versuche mit dem Gift gemacht, (z. B. die Er=

[ => Original lesen: 1880 Nr. 82 Seite 3]

krankungen im Sommer) um es auf seine Wirkung zu prüfen. Das Hauptgewicht sei bei der Schuldigsprechung auf den Mörser zu legen, dessen Inhalt den Beweis liefere, daß die Angeklagte mit Baryt umgegangen (da sie zugiebt, den Mörser zuletzt gebraucht zu haben); ferner sei ja auch von den Sachverständigen gesagt, daß die Vergiftung höchstwahrscheinlich mit ganz ähnlichen Substanzen, wie sie der Mörser enthalten, ausgeführt. Im Uebrigen wurden sämmtliche früher gestellten Anträge wiederholt. - Nach gegebener Rechtsbelehrung seitens des Herrn Vorsitzenden zogen sich die Geschworenen zurück und verkündete sodann der Obmann Graf von Bothmer den Wahrspruch, durch welchen sämmtliche Fragen bejaht wurden mit mehr als 7 Stimmen. - Der Herr Staatsanwalt beantragte hierauf Bestrafung der Schultze nach §§. 211, 44. mit 12 Jahren Zuchthaus, der Woisin in Anbetracht des Verhältnisses zu ihrem Manne nach §§. 211 44, 48. mit 15 Jahren Zuchthaus, sowie für beide Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre und Tragung der Kosten. - Der Herr Vertheidiger hielt in Anbetracht der Verhältnisse eine Bestrafung der Schultze mit 3 Jahren der Woisin mit 5 Jahren Zuchthaus (sonst dem Antrage der Staatsanwaltschaft gemäß) für genügend. - Urtheil des Gerichts bereits bekannt.


- Zu welcher ungewöhnlichen Höhe die Roggenpreise durch die neuesten Steigerungen bereits gelangt sind, ergibt sich aus einer uns vorliegenden Uebersicht aus Notirungen an der Berliner Börse von 1858 bis 1880. Während dieses 22jährigen Zeitraums ist darnach im October der Preis für Roggen zum Herbsttermin, nur ein einzigesmal über den in diesem Jahre erreichten Stand hinausgegangen. Im Nothjahre 1867 war Roggen nämlich zeitweilig bis auf 240 M. pro 1000 Klg. gestiegen. Hiergegen steht die bisher höchste Notirung d. J. mit 215 M. allerdings noch erheblich zurück, aber sie überragt doch bei weitem die Notirungen aller anderen Jahre seit 1858, die niemals über 195 M. hinausgegangen und sich meist zwischen 140-160 M. bewegt haben. Als die Majorität des Reichstags am 11. Juli v. J. die Verdoppelung des Roggenzolls beschloß stand der Preis auf 119 M; heute steht er mit 215 M. um volle 80 Procent höher.
- Militärische Instruktion. (Unteroffizier beim Exerzieren zum Gemeinen): Jetzt sag' ich Dir's zum letzten Male, Du Himmelhund, halblinks ist ganz dasselbe wie halbrechts, nur gerade das Gegentheil.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die Grundstücke des Rademachermeisters Heinrich Badstein zu Schönberg, als:

1. das zu Schönberg an der Siemzerstraße sub Nr. 207 belegene Wohnhaus c. p.;
2. das auf dem Schönberger Stadtfelde im sog. Rübencamp zwischen Vock und Brüchmann belegene Ackerstück in Größe von circa 96 []Ruthen;
3. das auf dem Schönberger Stadtfelde vor dem Siemzer Thor an der sog. Moorstraße belegene Moor von circa 400 []Ruthen und
4. die auf dem Schönberger Stadtfelde im sog. Bohnrad zwischen Möller und dem Libeck=Flusse belegene Wiese von ca. 210 []Ruthen,
welche Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden sollen, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Freitag den 31. December d. Js.
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen Besitzer als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 15. October 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.     


Auctionsanzeige.

Im Auftrage Kaufmann H. Creutzfeld'scher Erben werde ich am Montag den 25. October c. und folgende Tage das hieselbst unter der Firma H. Creutzfeldt bestandene Manufacturwaarengeschäft öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung ausverkaufen.

Das Lager ist noch mit allen einschlagenden Artikeln vollständig versehen, und namentlich sind Winterzeug, für Damen und Herren, Bukskins, Tuche, wollene und halbwollene Kleiderzeuge, Kattune, Futterzeuge, Tücher, Leinenzeug u. s. w. in großer Auswahl vorhanden.
Der Verkauf wird in kleinen Partien und passenden Roben erfolgen.
Die Auction findet im Gastwirth Boye'schen Locale täglich von Morgens 9 Uhr statt. Die Ladeneinrichtung wird am letzten Auctionstage versteigert.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Die Erben des zu Schönberg verstorbenen Kaufmannes Heinrich Creutzfeldt haben mich beauftragt, das zum Nachlaß ihres Erblassers gehörige, sub Nr. 96 an der Siemzerstraße in Schönberg belegene Wohnhaus mit Zubehör öffentlich meistbietend zu verkaufen. Ich setze zu diesem Zweck einen Termin auf

Montag den 15. November d. J.
Vormittags 11 Uhr

im Hause der Frau Ackerbürgerwittwe Boye in Schönberg an und füge hinzu, daß die Verkaufsbedingungen zur Einsicht bei mir ausliegen.
Schönberg, den 20. October 1880.

Rechtsanwalt R. Rackow
als öffentlicher Notar.


Pferde-Auction.
Am Montag, den 1. November d. J.
Vormittags 10 1/2 Uhr,

sollen vor dem Schützenhause zu Grevesmühlen eine Parthie (ca. 20 Stück) 3 1/2jährige und 1 1/2jährige

hannoversche Füllen

öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Grevesmühlen, 21. Oct. 1880.
                                                    A. Ihlefeld, Adv.


Die diesjährige

Ausloosung von Antheilscheinen

am Schützenhause findet am

Dienstag den 26. October Abends 8 Uhr

im Saale des Gastwirthes Krüger zu Schönberg statt.

Schönberg.                          
                          Der Vorstand der Schützenzunft.


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Lübeck, gr. Burgstrasse 717.


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[ => Original lesen: 1880 Nr. 82 Seite 4]

Selbst bei den kleinsten Kindern ohne Bedenken anzuwenden!

          An die Fenchelhonig=Fabrik von L. W. Egers, Breslau.

Tanne in Braunschweig, 9. Februar 1877.          

          (Im Auszuge.) Weil von meinen 7 Kinderchen 2 den Keuchhusten hatten habe ich einige Flaschen Fenchelhonig*) versucht und bin zur Erfahrung gekommen, daß dieses Mittel unvermeidlich ist. So wollen Sie mir 18 halbe Flaschen franco gegen Nachnahme senden. Ueber Alles sage ich meinen Dank für den von Ihnen erfundenen Fenchelhonig, meine Kinderchen sind davon sofort vom Husten befreit.

Heinrich Schmidt, Schankwirth.              

          *) Allein echt in Schönberg beim Buchbinder C. Sievers.


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                                                    A. Zander.


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werden von mir in Ordnung gebracht.
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empfiehlt zu den billigsten Preisen            
                                                    Schmalfeldt.
                                                    Schönberg, Sabowerstraße.


Einem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich am heutigen Tage ein

Colonial-, Kurzwaaren- und Porzellan-Geschäft

eröffnet habe und bitte um geneigten Zuspruch.

Ergebenst           
J. Burmeister.      


Zum Ratzeburger Viehmarkt am Mittwoch den 27. October c. fahre ich mit meinem Omnibus bei genügender Betheiligung nach Ratzeburg. Abfahrt von Schönberg Morgens 6 Uhr vom Boye'schen Gasthause. Abfahrt von Ratzeburg um 4 Uhr Nachmittags.

Tretow.     


Am Mittwoch d. 27. October fahre ich mit meinem Omnibus zum Ratzeburger Viehmarkt.

Abfahrt von Carlow 1/2 6 Uhr Morgens.
Abfahrt von Neue Welt 1/2 8 Uhr Morgens.
Carlow.                                                     Oldenburg.


Glück auf nach Hamburg!
400,000 Mark

bietet die neue, vom Hamburger Staate garantirte und genehmigte große Geldlotterie, bei welcher in 7 Ziehungen binnen kurzer Zeit eine Prämie und Gewinne mit

8 Millionen 672,160 M. Gold

den daran Theilnehmenden zufallen müssen, worunter sich die Haupttreffer von Mk. 400,000, spec. 250,000, 150,000, 100,000, 60,000 50,000, 2 à 40,000, 2 à 30,000, 5 á 25,000, 2 à 20,000, 12 à 15,000, 24 à 10,000 und viele von 8000, 6000, 5000 etc. etc. befinden.
Die Gewinnziehung der 1. Classe findet in kurzer Zeit statt und empfehle hierzu:
      Ganze Original=Loose M. 6,
      halbe Original=Loose M. 3,
      viertel Original=Loose M. 1 1/2.
Jeder, auch der kleinste Auftrag wird sofort gegen Einsendung des Betrages, am besten pr. Postanweisung, pr. eingeschriebenen Brief in Banknoten, Coupons oder Briefmarken, mit der größten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von mir die mit dem Staatswappen versehenen Original=Loose selbst in Händen. Falls gewünscht, kann auch der Betrag gegen Nachnahme erhoben werden. Den Bestellungen werden die amtlichen Pläne kostenfrei beigefügt und übersende den werthen Auftraggebern sofort nach geschehener Ziehung die amtlichen Gewinnlisten sowie Gewinngelder.
Ich bitte, da die Betheiligung stets sehr groß ist, mir die Bestellungen umgehend, jedenfalls aber bis zum

30. October d. J.

zugehen zu lassen und wird es mein Bestreben sein, jeden, auch den kleinsten Auftrag bestens auszuführen.

J. Dammann,
Haupt=Collecteur, etablirt 1851,
Hamburg, Zeughausmarkt 43.


Gestern Abend 1/2 11 Uhr starb nach langen schweren Leiden unsere liebe Tochter Johanna, im bald vollendeten 15. Lebensjahre, tiefbetrauert von

Carl Ohls und Frau.     

Schönberg, den 18. October 1880.
Beerdigung am Freitag, Nachmittags 3 Uhr.


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren:

D. 2. Octb. dem Kaufmann Sommer zu Schönberg eine T.
D. 8. dem Maurergesellen Freitag zu Törpt ein S.
D. 4. eine uneheliche Tochter zu Schönberg.
D. 10. dem Lehrer Schär zu Schönberg ein S.
D. 10. dem Arbeitsmann Möller zu Sabow eine T.
D. 12. dem Arbeitsmann Wendtand zu Schönberg eine T.
D. 10. dem Arbeitsmann Gren zu Schönberg eine T.
D. 11. ein unehelicher Sohn zu Petersburg.
D. 11. eine uneheliche Tochter zu Lindow.
D. 15. dem Sattler Bartels zu Schönberg eine T.

Gestorben:

D. 4. Octb. Adolph Fridrich Wilhelm Peter Georg Meyer, Cigarrenarbeiterssohn zu Schönberg, 1 J. 11 M. alt.
D. 3. Steuereinnehmer Carl Julius August Tamms zu Schönberg, 61 J. 1 M. alt.
D. 10. der am 4. October c. geborene Sohn des Lehrers Schär zu Schönberg, 3 Stunden alt.
D. 11. Knecht Johann Heinrich Bauer zu Schönberg, 25 J. 11 M. alt.
D. 14. Schulze Hans Joachim Ernst Burmeister zu Bechelsdorf, 62 J. 6 M. alt.
D. 17. Christine Marie Catharina Meyer, Cigarrenarbeitertochter zu Schönberg 6 M. 10 T. alt.
D. 17. Johanna Doris Louise Ohls, Handelsmannstochter zu Schönberg, 14 J. 7 M. alt.
D. 18. Catharine Marie Niese geb. Eckmann, Schulzenfrau zu Lindow, 58 J. 9 M.

Eheschließungen.

D. 1. Octb. Schuhmacher Wilhelm Peter Lehnhardt aus Giershofen und Engel Anna Catharina Marie Louise Reimer aus Schönberg.
D. 1. Arbeitsmann Hans Jochen August Klatt aus Sülsdorf und Catharina Maria Boye aus Schönberg.
D. 1. Hauswirthsanerbe Jochen Heinrich Friedrich Wilhelm Oldörp aus Petersberg und Marie Elisabeth Sterly aus Retelsdorf.
D. 15. Bauunternehmer Johann Peter Friedrich Thieß aus Schlutup und Anna Maria Louise Kleinfeld aus Schönberg.
D. 15. Tischler Gustav Friedrich August Abel, aus Fürstenwerder und Anna Maria Bohnhoff aus Schönberg.
D. 15. Octb. Portier Gustav Paul Thomae aus Berlin und Johanna Wilhelmine Bertha Gartz aus Schönberg.
D. 19. Arbeitsmann Hans Joachim Möller aus Carlow, und Catharina Maria Elisabeth Säfke aus Carlow.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 24. October.
Erndte=Dankfest.
(Collecte für den Gustav Adolf=Verein.)
Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Der heutigen Nummer liegt ein Prospect der Firma Valentin & Co. in Hamburg bei, betr. die Hamburger Geldlotterie.


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 31.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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