No. 12
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Februar
1880
fünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1880 Nr. 12 Seite 1]

Die Wehrsteuer.

In Regierungskreisen erwägt man gegenwärtig den Plan einer Wehrsteuer; es ist beabsichtigt, jedem Manne, der vom Militärdienst befreit ist und ohne Rücksicht auf den Grund der Befreiung (also auch wenn dieselbe wegen körperlicher Gebrechen stattfindet), für die Dauer der zwölfjährigen Dienstzeit eine Steuer aufzuerlegen und zwar bei einem Einkommen bis zu 1000 Mark jährlich 4 Mark, und bei einem höheren Einkommen mit einem festen Prozentsatz.
Es ist herausgerechnet worden, daß eine solche Steuer, die durch die neue Wehrgesetzvorlage nöthig werdende Mehrausgabe nahezu vollständig deckt; ist die Steuer sonst durchführbar und hält sie die übrige Bevölkerung von einer Mehrbelastung fern, so wird man ihr bedingungslos zustimmen können und zwar aus mehrfachen Gründen.
Die Wehrsteuer ist gerecht. Die Zahl der für ihren Lebensberuf unbedingt tauglichen, für den Militärdienst aber untauglichen jungen Leute ist bekanntlich eine ganz enorme. Die Städte aber liefern dazu ein überreiches Contingent. Kleinere körperliche Fehler die den jungen Mann in der Ausübung seines Berufs nicht im Mindesten hindern, "allgemeine Körperschwäche", die ebenso wenig für den Betroffenen störend ist, ihn aber zur Ertragung der militärischen Strapazen untauglich macht, selbst das Ueberzähligsein in Sanitär begünstigten Gegenden mit kräftigem Menschenschlag, bilden ein Privilegium von Tausenden gegenüber der "allgemeinen Wehrpflicht". Niemand wird sich der Ueberzeugung verschließen können, daß die aktive Militärzeit in der Dauer von 2 bis 4 Jahren und das noch andauernde Gebundensein, die Verpflichtung eventuell Knall und Fall Werkstatt und Comtoir verlassen, an die Grenze marschiren und das Vaterland gegen äußere Angriffe vertheidigen oder dessen angegriffene Ehre vertheidigen zu müssen, einem jedem, der gedient hat, schwere Lasten auferlegt, er muß sogar sein Leben für das Vaterland in die Schanze schlagen und daß selbst diese schwere Pflichterfüllung gegebenen Falls mit Freudigkeit erfüllt wird, hat der letzte Krieg bewiesen.
Es ist doch nur natürlich, daß Diejenigen, welche aus irgendwelchen Gründen diesen Pflichten nicht unterworfen werden konnten, trotzdem die Wehrpflicht eine "allgemeine", für Arm und Reich, Hoch und Niedrig gleiche ist, irgend ein Aequivalent bieten und fast noch sonderbarer ist es, hat aber vielleicht in der Schwierigkeit der Durchführung seinen Grund, daß man regierungsseitig so lange von der Leistung eines solchen Aequivalent Abstand nahm.
Die Steuer ist aber auch im Allgemeinen nicht drückend, besonders bei dem in Aussicht genommenen niedrigen Satze. Sie trifft junge meistentheils unverheirathete Leute in der besten Schaffenskraft, denen die Sorge zumeist fremd ist und bei denen eine M. im Vierteljahre durchaus keine Rolle spielt, die den "Kampf um's Dasein" nur erst von Hörensagen kennen und die Wohlthaten eines gesitteten Friedens und eines stark beschützten Vaterlandes noch am meisten zu genießen Aussicht haben, ohne bisher dafür auch nur den Finger rühren zu brauchen.
Allerdings würden sich bei der Einführung der Wehrsteuer auch Härten nie ganz vermeiden lassen, die zu vermindern die erste Aufgabe der Gesetzgebung sein müßte. Viele der jungen militärfreien Leute haben sich, eine Belastung dieses Privilegiums nicht vermuthend, frühzeitig stark engagirt, haben sich frühzeitig verheirathet und weisen vielleicht mit 30 Jahr schon auf einen sechsfachen Kindersegen hin. Andere Fälle der Dienstbefreiung sind z. B., daß der einzige Sohn eine arme Mutter zu ernähren hat, oder daß körperlichen Gebrechen auch zu einer ordentlichen gewerblichen Hantierung unfähig machen. In solchen Fällen erschiene natürlich die Wehrbesteuerung als eine harte.
Diese möglichen Härten, die sich, wenn auch nicht vermeiden, doch vermindern lassen, sprechen nicht gegen das Princip der Idee und sie erscheint noch annehmbarer, wenn man bedenkt, daß die Mehrerfordernisse der neuen Militairvorlage doch auf irgend eine Weise aufgebracht werden müssen. Die Steuer steht nach dem Ausgeführten nicht nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Wehrpflicht, sie zeigt auch den Weg an, wie die Vermehrung der Wehrkraft Deutschlands finanziell am leichtesten getragen werden kann.


Politische Rundschau.

Deutschland. Eine traurige Erinnerung wird durch die nun erfolgte Veröffentlichung der Untersuchungsakten in Sachen des "Großer Kurfürst" aufgefrischt. Am 31. Mai 1878 erfolgte bekanntlich die Katastrophe bei Volkestone, bei welcher 269 wackere Seeleute ihren Tod in den Wellen fanden. Drei Kriegsgerichte traten zusammen, um die Ursachen des traurigen Vorfalls zu ergründen und etwaige Schuldige zu bestrafen. Der Ausgang der Untersuchung ist bekannt. Der Admiral Batsch, der zu einer kurzen Festungshaft verurtheilt war, wurde, nachdem er bereits seine Strafe angetreten, begnadigt; neuerdings ist ihm sogar vom Kaiser das Adelsprädicat verliehen worden. Der jetzt veröffentlichte Bericht über die Untersuchung besteht indessen in rein fachmännischen Auseinandersetzungen, die dem in Schifffahrts=Verhältnisse nicht genau Eingeweihten unverständlich bleiben. Wahrscheinlich wird sich der Reichstag noch einmal mit dieser Frage beschäftigen.
Die Kammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Handelsvertrages mit Deutschland angenommen.
Nach einem im Reichsgesundheitsamt aufgestellten Plane sollen künftig für alle größeren Städte und alle Communalverbände Gesundheitsausschüsse eingesetzt werden. Dieselben sollen in allen wichtigen Maßregeln, welche die Gesundheitsmaßregeln betreffen, sich gutachtlich äußern, auch selbständig den competenten Behörden Vorschläge machen und überhaupt den Verwaltungs= und Gerichtsbehörden mit Gutachten zur Seite stehen.
Nach Analogie der Stabsoffiziere wird im deutschen Heere vom 1. Oktober d. J. an auch für Regimentskommandeure ein sogenannter Informationskursus eingerichtet, welcher 14 Tage dauern soll. Vom 11. Armeecorps werden vier, von allen übrigen je drei Regimentskommandeure dazu kommandirt werden.
Das preußische Abgeordnetenhaus setzte am

[ => Original lesen: 1880 Nr. 12 Seite 2]

Freitag die Debatte über den Etat des Cultusministerium fort, bei welcher es, wie vorauszusehen, zu lebhaften prinzipiellen Erörterungen kam zwischen den Ultramontanen und Conservativen einerseits und den Liberalen anderseits; Cultusminister v. Puttkamer kennzeichnete dabei seinen Standpunkt als einen vollständig auf den Gesetzen fußenden; er selbst wünsche dringend die Beendigung des Culturkampfs, werde aber niemals von den Rechten des Staates Etwas vergeben. Im Großen und Ganzen trug die Cultusdebatte einen gegen früher weniger erregteren Charakter.
Der Reichstagsetat pro 1880/81 liegt jetzt dem Bundesrath vor; der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben bilancirt mit der Summe von rund 545 Mill. M. Etwa 7 1/2 Mill. sind noch aufzubringen; man hofft diesen Betrag aus der Brausteuer etc. zu erzielen.
Dem kommandirenden General des 5. Armeecorps ist nunmehr der erbetene Abschied unter Verleihung des Grafentitels ertheilt worden.
Das in Elsaß=Lothringen stehende Armeecorps soll, wie verlautete nach Schaffung der neuen Regimenter, nur aus preußischen Truppen, denen nur eine bayrische Brigade zutreten würde, gebildet werden um allerlei Unzuträglichkeiten, namentlich Kompetenzkonflikte, möglichst zu vermeiden.
Die dreijährig Freiwilligen des deutschen Heeres, denen bisher nur innerhalb ihres Brigadebezirks die Wahl des Truppentheiles zur Ableistung ihrer Militärpflicht freistand, erhalten in der Zukunft dieselbe Berechtigung wie die einjährig Freiwilligen, innerhalb des ganzen Deutschen Reiches (mit Einschluß von Baiern) den Truppentheil wählen zu dürfen, vorausgesetzt, daß sie für die gewählte Truppengattung tauglich sind. Sie erhalten zu diesem Zwecke im Musterungstermine Meldescheine, mit denen sie bei jedem deutschen Truppenkommando zum Diensteintritt sich melden können.
Der König von Bayern hat an den Bürgermeister von München ein Handschreiben gerichtet, worin der Monarch jenen Theilen des Programms für die Jubiläumsfeier des Hauses Wittelsbach zustimmt, welche sich auf die Einleitung der Festtage, auf die Abhaltung des Gottesdienstes für Civil und Militair und auf die Veranstaltung von Schulferien beziehen. Gleichzeitig ersucht der König aber von prunkvollen Festlichkeiten, durch welche Kosten erwachsen würden, in München und an den übrigen Orten Abstand zu nehmen.
Nach dem westphälischen Frieden kam die gute feste Stadt Magdeburg zum Kurhut von Brandenburg. Aber geraume Zeit verging, ehe diese Vereinigung faktisch vollzogen ward. In dieses Jahr fällt nun der zweihundertjährige Gedenktag dieser Vereinigung und mit Bezug auf diesen hat die Magdeburger Stadtversammlung beschlossen, eine großartige Gedenkfeier zu veranstalten, den Kaiser und den Kronprinzen zu derselben einladen und eine Denkmünze auf den Tag schlagen zu lassen.
Der letzte Lützower ist am Sonntag in Wien gestorben. Es war der dortige Hoftheatherarzt Johann Christoff Rittmeyer, 83 Jahr alt. Er hatte dem Lützow'schen Freicorps angehört und kämpfte in dem späterhin aus dem Corps gebildeten Infanterie=Regiment bei Waterloo mit. Er lebte seit Beendigung der Freiheitskriege in Wien.
Oesterreich. Kronprinz Rudolf hat am Freitag Dresden wieder verlassen. Von der einen Seite behauptet man, am 19. März (dem Geburtstage der muthmaßlich Erkorenen) werde die Verlobung stattfinden, von anderer Seite wird die Idee einer solchen Verlobung in das Reich der Fabel verwiesen. - Die Kaiserin von Oesterreich ist nach England gereist.
Rußland. Bei Beurtheilung der für Fremde oft unverständlichen Verhältnisse Rußlands muß man das herrschende Sectenwesen und die Duldung, die die Regierung diesem angedeihen läßt, mit in Betracht ziehen. Wie die "Molwa" meldet, hat sich neuerdings eine Religionsgesellschaft der "Barfüßigen" gebildet, welche aus Personen besteht, die aus irgend einem Grund der bürgerlichen Gesellschaft entfremdet sind, mithin meistens entlassene Sträflinge oder weggejagte Beamte. Die Mitglieder der Gesellschaft beschäftigen sich mit der Winkeladvocatur, sammeln unter den verschiedensten Vorwänden milde Gaben ein, sind gewissermaßen Aristokraten unter den Bettlern. Da die Gesellschaft den Behörden bei Entdeckung von Verbrechen und Diebstählen schon häufig wichtige Dienste geleistet hat, so sind diese wunderlichen Barfüßler bisher von der Polizei unbehelligt geblieben.
Italien. Die begehrlichem Blicke der Klubs, welche der "Italia irredenta" angehören, richten sich auf gar vielerlei Gebiete. Oesterreich soll Südtyrol, Triest und Istrien, wohl auch Dalmatien, Frankreich die Insel Corsika und Nizza, England die Insel Malta und die Türkei Albanien herausgeben. Die Regierung hat diesen Bestrebungen gegenüber lange genug Nachsicht an den Tag gelegt, und das gemeldete Einschreiten desselben ist offenbar durch die Mißbilligung veranlaßt worden, welche jene Annektirungsgelüste im Auslande hervorgerufen haben.
Belgien. Die Belgier feiern in diesem Jahre das fünfzigjährige Jubiläum ihrer Revolution, oder, weil das zu schlecht klingt, das Jubiläum ihrer Unabhängigkeit. Vor 50 Jahren haben sie sich von Holland oder den Niederlanden losgerissen und ganz Europa hat diesen Riß, wie andere Risse und Sprünge des Jahres 1830, anerkannt. Prinz Leopold (Coburg) wurde ihr erster König und machte seine Sache so gut und geschickt, daß er Jahrzehnte lang als der constitutionelle Musterkönig galt. Er nahm eine Tochter Louis Philipps zur Frau, was ihn gegen den gefährlichen französischen Nachbar ziemlich sicher stellte, bis Napoleon den Kaiserthron bestieg, der sehr begehrliche Augen auf Belgien warf, das er gleichsam als eine Vorstadt von Paris und als ein Anhängsel von Frankreich betrachtete, wie er 1870 Bismarck im tiefsten Vertrauen eine Theilung Belgiens anbot, die nicht angenommen wurde. Trotzdem nahmen die Belgier damals mehr Partei für Frankreich als für Deutschland. Das hat sich seitdem geändert, die Belgier vertrauen Deutschland mehr als Frankreich. Der europäische Areopag hat das Ländchen s. Z. vorsichtig unter die Garantie der Großmächte gestellt, namentlich Englands; das sollten die Puffer sein zwischen den beiden Locomotiven Deutschland und Frankreich. Bedenklich bleibt seine Lage immer bei einem großen Kriege, da England trotz seiner großen Worte den thatsächlichen Schutz Belgiens nicht allzuernst nimmt.
Amerika. Die Bewegung für die Präsidentenwahl in den Ver. Staaten hat begonnen von vornherein sind die Aussichten für Grant sehr günstig. Die republikanische Convention von Pensylvanien hat auf die Nachbarstaaten großen Einfluß. Die bezügliche Convention hat außerdem noch Resolutionen angenommen, welche sich gegen den Freihandel und für den seit 20 Jahren bewährten Schutzzoll aussprechen. Ebenso sprach man sich gegen die Aenderung des Finanzsystems aus.


Anzeigen.

Zur Auslosung der Geschworenen, welche für die am 2. März d. J. bei dem hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichte beginnenden Sitzungen des Schwurgerichts in die Spruchliste aufzunehmen sind, habe ich auf

Donnerstag, den 12. d. M. Februar,
Vormittags 11 Uhr,

eine öffentliche Sitzung des Großherzoglichen Landgerichts in dem Sitzungszimmer der Civilkammer anberaumt.
Güstrow, 6. Februar 1880.

Der Präsident des Großherzoglich=Mecklenburg=Schwerinschen Landgerichts.
von Amsberg.


Antragsmäßig soll über die zu Schönberg belegenen Grundstücke des Fuhrmanns Johann Busch allhier, als:

1. das zu Schönberg an der Siemzerstraße sub Nr. 191 belegene Wohnhaus c. p.
2. das im Langencamp belegene Ackerstück von circa 6 Scheffel Aussaat Größe,
3. die im s. g. Moor in der Nähe der Siemzer Scheide belegene Wiese von circa 12 Scheffel Aussaat Größe - welche Grundstücke einen

[ => Original lesen: 1880 Nr. 12 Seite 3]

gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden sollen -
ein gemeinsames Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend den 24. April d. J.
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 5. Februar 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.     


In Sachen, betreffend die Subhastation der in Herrnburg belegenen, früher dem Bäckermeister Schröder gehörigen Büdnerstelle, ist zur Auflösung dieses Debitwesens Termin auf

Sonnabend den 14. dieses Mts.

Vormittags 10 Uhr vor Gericht allhier angesetzt, zu welchem alle liquidirt habenden Gläubiger hiedurch vorgeladen werden unter dem Nachtheile, daß sie als an die in dem anstehenden Termine zu treffenden Verfügungen gebunden erklärt, das Debitwesen aufgelöst und die auf sie entfallenen Beträge wiederum ad depositum judiciale auf ihre Gefahr und Kosten werden genommen werden.
Schönberg, den 2. Februar 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.
v. Pentz, Dr. jur.


Holz=Auction.

Am Donnerstag den 12. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirthe Reimers zu Schlagsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

1. Aus dem Mechower Holze.

  3 Rmt. eichen Knüppel
20 Fuder eichen Durchforstungsholz I. Cl.
  7 Rmt. buchen Kloben II. Cl.
48 Rmt. buchen Knüppel
36 Fuder buchen Durchforstungsholz
21 Fuder buchen Reiser
12 Rmt. ellern Knüppel
  3 Rmt. tannen Kloben.

2. Aus dem Lanckower Holze.

11 Rmt. buchen Knüppel
34 Fuder buchen Durchforstungsholz
32 Rmt. tannen Kluft und Knüppel
  7 Fuder Fichtenbusch.

3. Aus dem Schlagbrügger Holze.

20 Rmt tannen Kluft und Knüppel.
Schönberg den 3. Februar 1880.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction.

Am Montag den 16. Februar Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel hieselbst nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

Rupensdorfer Holz.

ca. 22 Rmt. eichen Kluft und Knüppel,
ca. 40 Fuder eichen etc. Durchforstholz (im Schälschlage)
ca. 8 Fuder eichen Zweigholz
ca. 200 Rmt. buchen Kluft I. und II. Cl. und Knüppel
ca. 60 Fuder buchen Durchforstungsholz und Zweigholz
ca. 36 Rmt. birken Kluft und Knüppel
ca. 8 Rmt. ellern aspen Kluft und Knüppel
7 Fuder ellern Wadelholz
11 Rmt. tannen Kluft und Knüppel
3 Stück birken Nutzholzblöcke (letztere im Bruch beim Sülsdorfer Schlagbaum).
Schönberg den 9. Februar 1880.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction.

Am Montag den 16. Februar Morgens 10 Uhr sollen im Lanckower Holze an Ort und Stelle

25 Fuder eichen Durchforstungsholz von Schleetstärke
meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.
Käufer wollen sich zur gedachten Zeit beim Schlagbaum an den Tannen einfinden.
Schönberg, den 8. Februar 1880.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction.

Am Montag den 9. Februar Vormittags 10 Uhr werden bei der Thurower Horst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft:
1) ca. 100 Faden buchen Kluft= und Knüppelholz
2) ca. 50 Haufen buchen Durchforstungsholz
3) ca. 30 Haufen Bohnenstaken.
Gr. Thurow, den 1. Februar 1880.

Die Gutsherrschaft.     


Auction.

Am Freitag den 13. Febr. cr. Vormittags 10 1/2 Uhr sollen aus dem Pfandlocal zu Lüdersdorf (auf dem Schulzengehöft)

1 Kleiderschrank, 1 Koffer, 2 Stühle, 1 Tisch, 1 Säge, 1 Schnitzelbank u. 1 silberne Taschenuhr
meistbietend verkauft werden.
Schönberg den 7. Februar 1880.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.     


Die Erben des frühern hiesigen Tischlermeisters, späteren Schullehrers J. Möller in Sülsdorf wollen ihre in hiesiger Stadt und Feldmark belegenen Grundstücke öffentlich meistbietend verkaufen, nämlich:

1. das Wohnhaus in der Sabowerstraße mit dem Erbpachtstücke auf dem Osterfelde,
2. ein Ackerstück im Galgenmoor,
3. ein Ackerstück im Langencamp und
4. eine Wiese im Bohnrad,
und ist dazu Verkaufstermin angesetzt auf

Sonnabend den 21. Februar.
Vormittags 11 Uhr

im Hause des Herrn Ackerbürgers Böckmann, wozu Kaufliebhaber eingeladen werden.
Schönberg, den 29. Januar 1880.

Chr. Buschow, Privatschreiber.     


Unterzeichneter erlaubt sich hiermit einem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend sein

Papp= und Schieferdeckergeschäft

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[ => Original lesen: 1880 Nr. 12 Seite 4]

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L. W. Egers in Breslau, Erfinder des Fenchelhonigs.


Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hieselbst aufgenommen werden. Da jedoch Internatsstellen voraussichtlich erst zu Ostern k. J. zur Erledigung kommen werden, so kann bis dahin den Aspiranten, welche durch die Aufnahmeprüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben, nur die Theilnahme am Seminarunterricht gewährt werden, während sie Wohnung und Kost unter den gewöhnlichen, ihnen alsdann bekannt zu gebenden Bedingungen sich im Orte verschaffen müssen. Auch haben sich die durch die Prüfung Auszuwählenden vor Beginn des Seminarcurses durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrlichen Dienst auf zehn Jahre zu verpflichten.
Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag, den 26. Februar d. J. von Morgens 8 Uhr an die durch Regierungsverfügung von 17. Febr. 1872 (Off. Anz. Nr. 8 dess. J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 25. Febr. Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 18. Febr. einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, worin namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Außerdem ist von einem Jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Prediger auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormund vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M. 16,50 und des für die demnächstige Aufnahme in das Internat erforderlichen Pensionsgeldes von jährlich M. 75.
Mirow, den 24. Januar 1880.

Beckström,        
Seminardirector.     


Grüne Kocherbsen
empfiehlt                                                    
                                                    Johs. Kummerow.


Erwarte diese Woche                          
Schottsch. Steinkohlen
und empfehle ab Bahnhof billigst                          
                                                    C. Schwedt.


Dr. Pattison's
Gichtwatte,
bestes Heilmittel gegen                          
Gicht und Rheumatismen

aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Fußgicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.

(H. 6218)     

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Wilh. Heincke.     


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Menzenberg.                                                     J. Otto.


Meinen 5jährigen braunen Hengst, hannov. Race, empfehle zum Decken fremder Stuten.

Deckgeld p. Stute 10 M.
Kl. Mist.                                                    H. Lühr.


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Böhm. Pflaumen
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                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Ammen
gesucht zu jeder Zeit bei feiner Herrschaft.
Lohn 110-130 Thlr.
Wiegers Wwe. - Hamburg,
                          Neuste Neustrasse Nr. 12.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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