No. 60
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. August
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1879 Nr. 60 Seite 1]

      Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Füsilier=Bataillon 2 Hanseatischen Infanterieregiment Nr. 76 in Lübeck am Sonnabend, 2 August d. J. ein Prüfungsschießen und am Dienstag, 5. August d. J. ein Gefechtsschießen auf der Pahlinger Heide abhalten wird. Das Schießen beginnt am erstgenannten Tage Mittags um 3 Uhr und dauert voraussichtlich bis um 6 Uhr Abends und am 5. August von Nachmittags 3 bis 7 Uhr.
      Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Betreten des Terrains, welches durch den Landgraben von Brandenbaum bis Schwarzmühlen, die Wege Schwarzmühlen bis Pahlingen und Pahlingen bis Brandenbaum begränzt wird, sowie des Terrains zwischen den Straßen Wesloe=Neulauerhof und Brandenbaum bis zum Landgraben und des Waldes nördlich Wesloe zwischen der Straße Schlutup=Lübeck, den Bewohnern des hiesigen Fürstenthums an dem gedachten Tage bei Strafe verboten.
      Schönberg, den 29. Juli 1879.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


Politische Rundschau.

Deutschland. Zur Kaiserbegegnung in Gastein schreibt man, Kaiser Wilhelm habe schon von Ems aus in einem persönlichen Schreiben dem Kaiser von Oesterreich den Wunsch nach einer persönlichen Zusammenkunft in Salzburg ausgedrückt, da es bei seinem hohen Alter immerhin zweifelhaft sei, ob er im nächsten Jahre wiederkommen könne. Kaiser Franz Joseph habe hierauf geantwortet, daß er seinen Freund und Gast in Gastein besuchen werde.
Der Tag der Ankunft des Kaisers in Metz ist nunmehr endgiltig auf den 24. September festgesetzt worden.
Man erwartet für die nächste Session des preußischen Abgeordnetenhauses Anträge des Centrums, welche sich auf Aenderungen ganz bestimmter Punkte in den Maigesetzen beziehen. Es gilt als sicher, daß die Regierung die Initiative zu Gesetzvorlagen, welche in einzelnen Punkten auf Abänderung der kirchenpolitischen Gesetzgebung hinauslaufen, nicht ergreifen wird.
Contreadmiral Batsch ist am Dienstag von Wilhelmshafen abgegangen, um seine 6monatliche Festungshaft anzutreten. Die Geschäfte werden inzwischen vom Contreadmiral Berger versehen.
Präsident Simson wird die feierliche Eröffnung des Reichsgerichtes zu einer großen nationalen Feier gestalten. Es sollen sich daran die Justizminister der größeren Bundesstaaten, Deputationen von Gerichten, die Leipziger Universität in corpore etc. betheiligen.
Die nächste internationale Telegraphen=Conferenz soll zu Berlin im Jahre 1884 tagen.
England. Die Politik der letzten Jahre findet wieder eine herbe Kritik seitens des früheren Premierministers Gladstone. Man ist gewöhnt, daß der verbitterte Führer der Opposition kein gutes Haar an den Handlungen seines gehaßten, aber siegreichen Gegners läßt; allein Gladstones Wort hat gerade wegen seines blinden Hasses gegen Beaconsfield viel an Gewicht in England eingebüßt.
- Die Gegner der Regierung haben sich der Frage wegen der Prügelstrafe bei Heer und Flotte bemächtigt und schlagen daraus politisches Kapital. In London fand bereits eine große Arbeiterversammlung statt, welche die Prügelstrafe in folgender Resolution verurtheilte: "Die Versammlung betrachtet die Peitschenstrafe als ein schmachvolles Ueberbleibsel des Barbarismus, als gänzlich nutzlos zur Aufrechterhaltung der Ordnung und als dazu angethan, die niedrigste Verbrecherklasse zu entehren, und die Massen zu brutalisiren, und beschließt hiermit, daß die Zeit für die gänzliche Abschaffung der Anwendung der "Katze" erschienen sei."


Schönberg. In der Nacht zum Montag wurde unsere Stadt durch Feuerlärm erschreckt. Es brannte beim Tuchmacher Voß in der Siemzerstraße. Das Feuer war auf bisher unaufgeklärte Weise in den Anbau seines Wohnhauses entstanden und fand reichliche Nahrung in den dort aufbewahrten Wollvorräthen, Stroh etc. Den alsbald zur Stelle geschafften Spritzen und Löschmannschaften fehlte es anfangs an Wasser zum Löschen, doch wurde man des Feuers nach Eintreffen der Wasserwagen bald Herr, so daß dasselbe auf das eine Haus beschränkt blieb und selbst dies nicht ganz niederbrannte. Den Schaden trägt die hiesige Feuer=Versicherungs=Gesellschaft und die Elberfelder Feuerkasse.
Schönberg. Unsere Stadt hat bekanntlich leider keine öffentliche Badeanstalt, obgleich zur Einrichtung einer solchen seit Jahren mehrfache Versuche gemacht wurden. In heißen Sommertagen tritt aber das Bedürfniß sich durch ein kaltes Bad zu erfrischen, fast an jeden heran und scheut man selbst die Entfernung einer Wegestunde nicht, um ein solches zu erreichen. Diese Gelegenheit bietet in erhöhtem Maße der zarnewenzer See, dessen Wasser bekanntlich mit Trave und Ostsee zusammenhängt und dieser Umstand wurde bei der Sturmfluth am 13. Nov. 1872 den Bewohnern v. Zarnevenz bekanntlich so verhängnißvoll. Es fehlte aber bisher dort eine Vorrichtung zum Baden; wer baden wollte, mußte dies vom Strande aus thun und hatte nicht selten Zuschauer. Jetzt hat der Zimmergeselle Sterlie daselbst in entsprechender Tiefe ein Badehaus errichtet, zu welchem die Verbindung vom Strande aus mittelst eines Bootes hergestellt wird. Der Preis für die Benutzung ist billig auf 20 Pfennig (Mecklenburg). für die Person festgesetzt, ein Abonnement für den ganzen Sommer beträgt 3 M. Wir können die Benutzung dieses Bades nicht genug empfehlen; das Wasser ist klar und rein und erinnert nicht allein durch seine hellgrüne Farbe, sondern auch durch seinen Geschmack an das Wasser der See, und ist bei der Größe der Zarnevenzer Bucht starker Wellenschlag nicht selten.

[ => Original lesen: 1879 Nr. 60 Seite 2]

- Die "Nordd. A. Z." widmet der Wiedereinführung der Prügelstrafe den Leitartikel ihrer jüngsten Nummer und schreibt da u. A.: Die gemachten Erfahrungen haben bereits zur Revision des Strafgesetzes geführt; sie werden dazu nöthigen, die Revisionsarbeit noch fortzusetzen, und dann kann nicht ausbleiben, daß auch die Frage der körperlichen Züchtigung wieder in Erwägung gezogen wird, namentlich mit Rücksicht auf die Brutalitätsverbrechen. Wenn schon für die gewohnheitsmäßigen Verbrecher die Freiheitsstrafe wenig Abschreckendes hat im Vergleich mit den Vortheilen der Unterkunft und sorgenfreien Ernährung, so wird die Bestialität welche gewisse Kategorien von Verbrechen charakterisirt, von selbst zur Androhung von Strafen nöthigen von denen allein man die Bändigung der "Bestie" erwarten kann. Die Humanität wird sich in solchen Fällen unmöglich gegen die Verhängung von Leibesstrafen sträuben, sie hat ein würdiges Ziel in dem Schutze der Mitbürger und kann in der Abwehr brutaler Bedrohung derselben höchstens darauf einwirken, daß Geschlecht, und Körperconstitution bei Verhängung und Vollziehung der hierauf gesetzten Strafen in Rücksicht gezogen werden.
- Invaliden aus dem letzten französischen Kriege, deren Wunden, obwohl bereits fast ein Decenium seitdem verflossen ist, aufbrechen, giebt es noch immer und suchen dieselben in der Regel die Aufnahme in ein Militairlazareth nach, da ihnen in ihrer Häuslichkeit die nöthige Pflege und auch ärztliche Behandlung fehlt. Das Kriegsministerium gestattet, wie wir wiederholen wollen, in jedem Falle die Aufnahme in eine solche Heilanstalt und gewährt auch der Familie, sobald die Bedürftigkeit nachgewiesen wird, die dem Invaliden zuerkannte Pension während des Aufenthalts im Lazarreth, so daß die Wiederherstellung des Patienten ohne alle Kosten stattfindet.
- Nach den bisherigen Bestimmungen der Gewerbeordnung konnte die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein und der Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus auch von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht werden. Nach dem neuen abgeänderten Gesetz vom 23. Juli kann dieser Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses auch bei der Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirthschaft oder zum Ausschänken von Bier oder anderen geistigen Getränken, als Branntwein oder Spiritus, in Ortschaften mit weniger als 15,000 Einwohnern sowie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortstatut festgesetzt wird, verlangt werden.
- Seit der Ankunft des deutschen Kaisers ist der Curort Gastein überfüllt; im ganzen Städtchen ist auch kein Dachstübchen mehr frei und täglich werden neue Ankömmlinge zurückgewiesen. Das günstige Wetter in den letzten Tagen, das täglich längere Ausfahrten gestattete, hat auf das Befinden des Kaisers ebenso seine wohltätige Wirkung ausgeübt, wie der Gebrauch der Heilquelle. Der Aufenthalt des hohen Gastes dessen Ankunft für die Bewohner des ganzen Gasteiner Thales stets ein Fest ist, hat eine ganze Colonie deutscher Reichsbürger dorthingeführt und die Kornblumen finden stärkeren Absatz als Edelweiß und Alpenrose.
- Heinrich 72., Heinrich 83. das kommt nur in Reuß vor. Es ist eine berechtigte Eigenthümlichkeit der Fürsten von Reuß älterer und jüngerer Linie, immer Heinrich zu heißen. Und nach Nr. 100 fängt man wieder von 1 zu zählen an. Das ist schon von anno 1193 so Brauch. Der damalige Heinrich III. hatte eine Gemahlin Bertha, Herzogin zu Kärnthen und Gräfin aus Tirol, welche aus sonderbarer Liebe gegen Ihn, als auch ihren jungen Vetter Heinrich in Kärnthen, dem nachmaligen Kaiser Heinrich VI. Friedrich Barbarossa's Sohn, sich ausbedung, daß alle ihre Söhne "Heinrich" getauft würden. Von diesen erhielt dann Heinrich I. oder der ältere Weida, Heinrich II. Plauen, Heinrich III. Greiz und Heinrich IV. Gera. "Von da ab ist aus Kaiserlicher Vergünstigung und allergnädigster Confirmation ein ewiges pactum familiae aufgerichtet worden, vermöge dessen alle von Ihm herstammenden Söhne diesen einzigen Taufnamen Heinrich zu stets währendem Denkmal und Kennzeichen ihres uralten Herkommens heilig und unverbrüchlich halten, zu ewigem Zeiten führen sollten." So ist der große "Chronik" im städtischen Archiv zu Gera.
- Möhren als Pferdefutter. Gegenüber den öfteren Vorkommen von Colik=Anfällen, Blinddarmverstopfung etc. bei Pferden macht ein Landwirth in der "Kopenhagener Wochenschrift für Landwirthe" wiederholt auf die Nützlichkeit einer Beigabe von Möhren zum Pferdefutter aufmerksam. Derselbe giebt diese Beigabe zum letzten Abendfutter, da die Pferde bei der kurzen Freßzeit am Tage aus Begierde nach den Möhren oft einen Theil des Körnerfutters und des Häcksels liegen lassen. Weiter äußert sich der Einsender wie folgt; Anfangs nehme ich die Möhren direct vom Acker und gebe sie den Pferden mit dem Kraut. Werden Möhren aufgenommen, so lasse ich einen Acker für die Pferde so lange stehen, wie das Kraut grün bleibt. Sie fressen sie so mit Begierde und man spart das Abschneiden. Seit einer Reihe von Jahren habe ich auf diese Weise Möhren an die Pferde verfüttert und seit jener Zeit sind die obengenannten Krankheiten in meinem Stalle nicht wieder aufgetreten.
[ => Original lesen: 1879 Nr. 60 Seite 0]- Künstliches Holz. Aus dem Staate Illinois wird über eine neue Art künstlichen Holzes berichtet, welches aus Stroh hergestellt wird und sich durch Härte und Dichtigkeit auszeichnen soll. In seiner Structur gleicht das Strohholz dem härtesten Wallnuß= oder Mahagoniholz und läßt sich eben so vorzüglich poliren. Beim Durchsägen soll es sich vom natürlichen nicht im Geringsten unterscheiden lassen. Das Stroh wird erst in Lagen verarbeitet und dann werden so viele solcher Lagen, als zu der gewünschten Stärke nöthig sind, mit einer chemischen Lösung getränkt und unter starkem Druck zusammengepreßt. Die Lösung erweicht zuerst die Faser und macht das Holz in der Folge wasserdicht und sehr schwer verbrennlich.

[ => Original lesen: 1879 Nr. 60 Seite 3]

- Nationale Unterschiede. Im "Figaro" finden wir die hübsche Bemerkung; "Wenn ein Franzose und ein Engländer eine Dame zu Pferde treffen, so blieben sie beide stehen; der Franzose um die Dame zu betrachten - der Engländer um sich das Pferd anzusehen.


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Subhastation des zu Schönberg vor dem Siemzerthore belegenen Gartens des Schmiedemeisters W. Kühn allhier steht zur Publication des abgesetzten Prioritäts=Erkenntnisses ein Termin auf

Dienstag den 19. August d. J.
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte an, zu welchem die interessirenden Kühn'schen Gläubiger unter dem Nachtheil hiemit geladen werden, daß auch ohne ihr Erscheinen mit der Publication wird verfahren werden.
Schönberg, den 27. Juli 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


In Sachen betreffend die Subhastation der zu Herrenburg belegenen Büdnerei c. p. des Bäckermeisters Schröder daselbst wird hierdurch gemeinkundig gemacht

I. daß der auf den 17. dieses Monats abgesetzte Ueberbotstermin auf

Dienstag den 19. August d. J. (1879)

ex. officio verlegt worden ist
II. und daß demgemäß zu diesem

am 19. August dieses Jahres Vormittags
11 Uhr allhier vor Gericht stattfindenden

Ueberbotstermin

Kaufliebhaber mit dem Eröffnen geladen werden:
I. daß die zu subhastirende Büdnerei c. p. nach dem über selbige 1871 errichteten Hypothekenbuche Alles in Allem angeblich 44 Scheffel Aussaat und 45 []R. groß ist, daß die Gebäude aus einem Wohnhause mit Anbau, einer Scheune mit Anbau, einem Kathen und einem Stallgebäude bestehen, deren Besichtigung nach voraufgegangener Meldung bei dem Ortsvorstand zu Herrenburg freisteht.
II. daß bisher in dem Wohnhause Bäckerei und Krämerei betrieben worden;
III. daß beim Zuschlage ein als Conventionalpoen haftendes Angeld von Eintausend Mark zu erlegen ist;
IV. Und daß in dem am 24. v. Mts. abgehaltenen ersten Verkaufstermin Gebote nicht abgegeben sind.
Schönberg, den 4. Juli 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Der Krämer Rudolph Beyer zu Carlow im hiesigen Fürstenthume, gegen welchen die Untersuchung wegen Bankerotts, strafbar nach § 283 des Strafgesetzbuches eingeleitet worden, hat sich von dort und demnächst auch von Ueckeritz in Pommern, wo er sich zuletzt aufgehalten, entfernt, und hat die gegen ihn verfügte Verhaftung, da sein jetziger Aufenthaltsort bisher nicht zu ermitteln gewesen ist, nicht zur Ausführung gebracht werden können.
Wir ersuchen deshalb alle s. t. Gerichts= und Polizeibehörden geziemend, den p. Beyer, welcher 27 Jahre alt und zu Coserow in Pommern geboren ist, im Betretungsfalle zu verhaften und uns sodann beschleunigt zu benachrichtigen.
Schönberg den 19. Juli 1879.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Bekanntmachung.

Nachdem der Hufner Johann Carl Christian Behnke in Kl. Thurow mittelst Verfügung des Königl. Kreisgerichtes hieselbst vom 7. v. M. für geisteskrank erklärt worden, ist demselben seine Ehefrau Johanna Catharina Dorothea geb. Groth als Vormünderin, und der Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow als Gegenvormund bestellt.
Vorstehendes wird hiemittelst unter dem Bemerken zur öffentlichen Kunde gebracht, daß hiernach das Vermögen des Hufners Behnke betreffende Rechtsgeschäfte mit rechtlicher Wirkung nur mit der genannten Vormünderin, beziehungsweise mit dem zum Gegenvormund bestellten Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow abgeschlossen werden können.

Ratzeburg, den 16. Juli 1879.
Königliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.       


Zur Deckung der Brandschäden, Instandhaltung der Löschanstalten und zu den Verwaltungskosten vernothwendigt sich für 1879 ein Beitrag von: für Cl. I. 18 Pfennig (Mecklenburg)., Cl. II. 25 Pfennig (Mecklenburg)., Cl. III. 31 Pfennig (Mecklenburg). für 100 M. Versicherungssumme, welches den Mitgliedern der Societät hiermit bekannt gemacht wird.
Der Zahlungstag wird den einzelnen Ortschaften noch angezeigt werden.
Schönberg den 1. August 1879.

Die Direction der Feuerassecuranz=Sozietät im Fürstenthum Ratzeburg.
F. Fick.           F. Stüve.


Statt besonderer Meldung.

Heute Mittag um 12 wurde uns eine kräftige Tochter geboren.

Den 2.August.                          
                          Alfred Horn & Frau.


Allen Freunden und Bekannten hiermit die Traueranzeige, daß unser einziger Sohn und Enkel am Freitag den 1. Aug. den Tod in Folge eines Unglücks beim Baden fand. Um stille Theilnahme bitten die tiefbetrübten Eltern

Krüger Voß und Frau,       
nebst Eltern.               

Die Beerdigung findet Dienstag d. 5. Mittags 12 Uhr statt.
Rabensdorf den 4. Aug. 1879.


Vom 1. dieses Monats ab fährt mein Post=Omnibus nicht mehr Morgens, sondern
      aus Selmsdorf  5 U. 30 M. Nachmittags
         in Schönberg 6 U. 20 M. Nachmittags
      aus Schönberg 8 U. 20 M. Nachmittags
        in Selmsdorf   9 U. 20 M. Nachmittags

Fahrpreis a Person 30 Pfennig (Mecklenburg).

Joh. Michaelsen,       
Selmsdorf.            


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Wohnungs=Veränderung.
Von jetzt an wohne ich nicht mehr beim Chirurg Herrn Fick, sondern beim Klempner Herrn Lenschow vor dem Siemzer Thore.
Schönberg den 1. August 1879.

H. Wieschendorff.       


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[ => Original lesen: 1879 Nr. 60 Seite 4]

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Wir bringen hierdurch zur Kenntniss, dass wir unseren Agenten, den Herren Mees & Moens in Rotterdam, untersagt haben, dem Herrn M. H. Salomonson in Rotterdam fernerhin Peru-Guano zu verkaufen und zu liefern.
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Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 32.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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