No. 59
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. August
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1879 Nr. 59 Seite 1]

      Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Füsilier=Bataillon 2 Hanseatischen Infanterieregiment Nr. 76 in Lübeck am Sonnabend, 2 August d. J. ein Prüfungsschießen und am Dienstag, 5. August d. J. ein Gefechtsschießen auf der Pahlinger Heide abhalten wird. Das Schießen beginnt am erstgenannten Tage Mittags um 3 Uhr und dauert voraussichtlich bis um 6 Uhr Abends und am 5. August von Nachmittags 3 bis 7 Uhr.
      Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Betreten des Terrains, welches durch den Landgraben von Brandenbaum bis Schwarzmühlen, die Wege Schwarzmühlen bis Pahlingen und Pahlingen bis Brandenbaum begränzt wird, sowie des Terrains zwischen den Straßen Wesloe=Neulauerhof und Brandenbaum bis zum Landgraben und des Waldes nördlich Wesloe zwischen der Straße Schlutup=Lübeck, den Bewohnern des hiesigen Fürstenthums an dem gedachten Tage bei Strafe verboten.
      Schönberg, den 29. Juli 1879.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


Politische Rundschau.

Der Kaiser wird bei seiner Anwesenheit in Straßburg anläßlich der bevorstehenden Herbstmanöver des 15. Armeecorps auch der Stadt Metz einen Besuch abstatten. An die oberen Militär= und Civilbehörden sollen in dieser Beziehung bereits Mittheilungen ergangen sein, und es wird abgenommen, daß der Kaiser alsdann auch die Felder von Vionville, Gravelotte und St. Privat besuchen werde.
Der Kronprinz des deutschen Reichs wird in diesem Jahre wieder zur Inspection der Truppen des 2. bayerischen Armeecorps nach Würzburg kommen und auf Einladung des Königs von Bayern Aufenthalt im Residenzschlosse nehmen.
Seine Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg=Schwerin, der Bruder des regierenden Großherzogs und ein Neffe des Kaisers, ist am Montag in Heidelberg an den Folgen einer Operation gestorben. Die letztere wurde leider nothwendig durch eine jahrelang wenig beachtete Quetschung, die der Herzog bei der Einnahme von Laon durch einen herabstürzenden Balken erlitten.
Wie man hört, begibt sich der Reichskanzler Fürst Bismark nach Beendigung seiner Cur in Kissingen zu längerem Aufenthalte nach Varzin und wahrscheinlich verbleibt er dort bis spät in den Herbst hinein. - Das Essener Stadtverordneten=Collegium hat dem Reichskanzler einstimmig das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Das kriegsgerichtliche Urtheil in Sachen des "Großer Kurfürst" ist nunmehr den Betreffenden zugegangen. Den Geschwaderchef Contre=Admiral Batsch trifft eine Festungshaft von sechs Monaten, Kapitän=Lieutenant Klausa eine solche von 1 Monat, Kapitän zur See Kühne wurde freigesprochen. Contre=Admiral Batsch, heißt es wolle um seinen Abschied einkommen. Man hält in Marinekreisen sogar die Stellung des Marineministers von Stosch für erschüttert und nennt bereits den Generallieutenant von Voigts=Rheetz als seinen Nachfolger.
Die letzte Nummer des Reichsgesetzblattes veröffentlicht die Gesetze, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets und die Steuer des Tabacks. Die neue Zollerhebung tritt sofort ein für Eisen, Hopfen, Instrumente, Lichte, Materialwaaren, (ausgenommen Mühlenfabrikate), Fette, Petroleum und Thiere (Vieh); Anfang October für Getreide (?) und Holz; Anfang Juli 1880 für Flachs, Spinnstoffe (ausgenommen Baumwolle); zu Neujahr 1880 für alle übrigen Tarifgegenstände einschließlich der Mühlenfabrikate.
England. Die Folgen des Sieges über die Zulus bei Ulundi werden sich dahin geltend machen, daß in dem Verhältnisse zwischen den südafrikanischen Colonien und dem Mutterlande eine Veränderung eintritt. General Woseley ist von der Regierung instruirt worden, sofort nach dem Friedensschluß in energischer Weise dahin zu wirken, daß die längst geplante Verbindung zwischen den einzelnen südafrikanischen Staaten zu Stande kommt und die Vertheidigung der Colonien von den Colonisten selbst in die Hand genommen und bestritten wird. Da dieselben ganz selbständig in der Verwaltung sind, so ist es nicht mehr als billig, daß dem Mutterlande fürderhin die Kosten der nur zu häufig vorkommenden Kaffernkriege nicht mehr aufgebürdet werden dürfen. - Das kriegsgerichtliche Urtheil über den Lieutenant Carey soll auf Tod lauten; jedoch glaubt man nicht, daß es vollstreckt werden wird. Die Kaiserin Eugenie hat in einem Handschreiben an die Königin Victoria diese gebeten, Carey überhaupt nicht zu bestrafen.
Frankreich. Das Hauptorgan der Bonapartisten, der "Ordre", hat jetzt den Prinzen Jerome offiziell als den kaiserlichen Präsidenten proklamirt. "Er ist nicht nur Candidat der Bonapartisten, er ist das Kaiserthum selbst." Der Prinz schweigt klüglicherweise dazu, um nicht ausgewiesen zu werden und richtet sich in Paris häuslich ein.
Rußland. Aus Kiew wird gemeldet, daß dort ein neues Revolutionistennest entdeckt und 30 dazu gehörige Personen verhaftet sind. Die Verhafteten sind ausschließlich Studenten und Studentinnen. (!) Man fand außer zahlreichen revolutionären Schriften zwei geheime Druckereien, 30 Kisten mit Schießwaffen, mehrere Kisten mit Dolchen und scharfen Patronen, eine Menge falscher Pässe, Documente und amtlicher Siegel, endlich das Project einer nach siegreich durchgeführter socialer Reform vorzunehmenden neuen Eintheilung Rußlands in Provinzen und 12 vollständige Gendarmerie=Uniformen.
Griechenland. Nachdem der von der Kammer gestürzte Ministerpräsident durch den König von Neuem bestätigt worden war, wollte ihm

[ => Original lesen: 1879 Nr. 59 Seite 2]

die Kammer ein Mißtrauensvotum ertheilen; ehe es aber dazu kam, wurde die Kammer aufgelöst. - An der Grenze sieht es sehr kriegerisch aus. Man glaubt dort allgemein, daß es zum Kampfe kommen werde. Behält indessen in Konstantinopel der jetzige Großvezier die Oberhand, so wird die Grenzregulirungsfrage mit Griechenland einer türkischen Notablenversammlung vorgelegt und, wie die Mehrheit derselben beschließt, friedlich gelöst werden.
Amerika. Schatzsekretär Sherman hat vor kurzem in Portland (Maine) eine Rede gehalten und sich dabei für eine unbeschränkte Silberausprägung unter der Voraussetzung ausgesprochen, daß sich eine internationale Festsetzung über den Preis des Silbergeldes erreichen ließe. Von der amerikanischen Regierung seien Silberdollars für einen Betrag von 35 Millionen Dollars ausgeprägt worden, dieselbe beabsichtige indeß davon nur 6 Mill. im Umlauf zu setzen. Schließlich wies Shermann auf die von der demokratischen Partei drohenden Gefahren hin, die darauf ausgehe, die Autorität des Bundes zu schwächen und den Provinzialismus über den Nationalismus zu stellen.
Die chilenische Flotte blokirt noch immer Iquique. Die alliirten peruanischen und bolivianischen Armeen, deren Anzahl auf 20,000 Mann geschätzt wird, warten auf Waffen und Munition. Die gegenwärtig im Felde stehenden Truppen sind 12,000 Mann stark. Es ist ein neuer chilenischer Staatsrath gebildet worden.


Fürstenberg, 27. Juli. Das "M. T." schreibt: Vor einiger Zeit brachten die Blätter die Erklärung des Herrn Ahlrep, wonach derselbe sein hiesiges Grundstück veräußern wolle, um sich der Beitrittspflicht zur hiesigen Schützenzunft zu entziehen. Da diese Erklärung in weitesten Kreisen berechtigtes Aufsehen erregt hat, so geben wir nachstehend dasjenige wieder, was uns zur Aufklärung dieser Angelegenheit von kundiger Seite mitgetheilt wird. Man äußerte sich über die Ahlrep'sche Erklärung wie folgt: In ganz Mecklenburg war länger als in Preußen das Zunftwesen im Gange und gehörte auch in den Städten die Schützenzunft streng dazu. Als der Fortschritt alles Zunftwesen über den Haufen warf, wurde von Seiten der Mecklenburg=Strelitzer Regierung bei den Schützenzünften der einzelnen Städte angefragt, ob sie wünschten, daß das Privilegium, also der Zwang, aufgehoben, oder in alter Weise fortbestehen solle. Es wurde dies durch Stimmenmehrheit der zeitigen Schützen entschieden. Die Städte Neustrelitz, Wesenberg und Fürstenberg behielten freiwillig das Privilegium bei, nur wurden die Statuten verändert und vom Großherzog vollzogen. Was also daran gesündigt, haben freiwillig ohne Zwang unsere Vorgänger gethan. Nach diesen Statuten muß jeder unbescholtene Bürger, auch Inhaber eines Hauses (selbst wenn er kein Gewerbe betreibt) der Gilde beitreten und 10 Jahre hintereinander dienen, wird aber auf der andern Seite sofort ausgestoßen, wenn er mit den Gesetzen derartig in Collision geräth, daß er durch sie bestraft wird. Jeder in der Zunft Aufgenommene wird vom Ausmarsch durch den Vorstand dispensirt, wenn er in Geschäften verreisen muß oder krank ist, für welches letztere er ein ärztliches Attest beibringen muß. Weil nun besonders alten Leuten dieser Zwang kein Vergnügen sein kann, so ist die Bestimmung getroffen, daß sich jeder Verpflichtete, wenn er bemittelt ist, mit 90 M. zur Schützenkasse freikaufen kann, während die unbemittelten dieses Alters ihr Eintrittsgeld mit 3 M. 56 Pfennig (Mecklenburg). und jährlich 3 M. Schießgeld an die Kasse zu entrichten haben, wofür sie in allen Rechten zur Zunft gehören, aber von Uniform und Ausmarsch entbunden sind. Wer nicht mit ausmarschirt, ohne sich mit der Zunft abgefunden zu haben, wird durch den Vorstand in sich jährlich steigernde Strafe genommen, welche der Magistrat, als Partron, nach Statuten im Verweigerungsfalle ohne richterliche Hülfe executorisch eintreibt. Dies ist Sachverhalt, aus dem das Vorgehen gegen Ahlrep, der den Eintritt sowohl, wie jede Abfindung mit der Zunft verweigerte, sich leicht erklären läßt. Uebrigens halten sie diesen Zwang, den sie sich selbst auferlegt haben, nicht für drückend, da er einer kleinen Stadt sicher ein Volksfest erhält, dessen Fortbestehen ohne diesen Zwang mindestens fraglich wäre.
- In Hannover will man wissen, daß Herr v. Bennigsen entschlossen ist, sich von der parlamentarischen Thätigkeit zurückzuziehen.
- Ein eigenthümliches Geschäft ist in Amerika abgeschlossen worden. Der bekannte Luftschiffer Professor King baut soeben an einem Ballon, in welchen er das Wagniß unternehmen will, von Amerika nach Europa zu reisen. Um für den Fall des Verunglückens auf dem Ocean aber gesichert zu sein, wird an der Gondel ein Kahn befestigt werden. Zum Begleiter, und zwar mit Rücksicht auf diese hoffentlich nicht eintretende Eventualität, ist Kapitän Boyton gewonnen worden, den Europa ja bereits persönlich in seinen großen Schwimmtouren kennen gelernt hat.
- Ein Offizier vom Schützen=Regiment zu Dresden kehrte am 20. d. M. von einem Nachtmanöver spät nach Hause zurück, las noch einige Zeit im Bette bei Licht und schlief dann ein. Spät in der Nacht hört der Hauswirth ein Wimmern, dringt mit dem Offizierburschen in das Zimmer und finden dort den Offizier in schwerverbranntem Zustande, während das Bett noch über und über in lichten Flammen stand. Der Unglückliche erlag schon am anderen Tage den erlittenen schweren Brandwunden.
- Das schöne Geschlecht in England beschämt das starke im Universitätexamen. Der Liste erfolgreicher Candidaten bei der Immatriculation an der Universität zu London ist zu entnehmen, das von 63 weiblichen Studenten 51 ihr Examen bestanden haben, während nur 475 von 859 männlichen Studenten sich als tüchtig erwiesen: es sind somit nur 19 Procent der Ersteren und 44,5 der Letzteren durchgefallen.


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Subhastation des zu Schönberg vor dem Siemzerthore belegenen Gartens des Schmiedemeisters W. Kühn allhier steht zur Publication des abgesetzten Prioritäts=Erkenntnisses ein Termin auf

Dienstag den 19. August d. J.
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte an, zu welchem die interessirenden Kühn'schen Gläubiger unter dem Nachtheil hiemit geladen werden, daß auch ohne ihr Erscheinen mit der Publication wird verfahren werden.
Schönberg, den 27. Juli 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. XXXXII. Nr. 55 ist heute eingetragen:

Handelsfirma: Wilhelm Schrep.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Krämer Wilhelm Schrep in Schönberg.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. V. Nr. 10, betreffend das Handelsgeschäft des Kaufmanns Chr. Schrep, ist heute eingetragen:

Columne 6: Die von den Erben des Chr. Schrep, als: Wittwe Schrep geb. Vock; Kaufmann Louis Schrep in Dassow; Kaufmann Wilhelm Schrep hieselbst, unverehel. Friederike Schrep hieselbst, unverehel. Betty Schrep hieselbst und Carl Schrep hieselbst unter der Firma "Chr. Schrep" gebildete offene Handelsgeschäft ist, nachdem diese durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst, erloschen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. II. Nr. 3, betreffend das Handelsgeschäft des Christian Hans Hartwig Vock hieselbst, ist heute eingetragen;

Columne 3: Nachdem die Wittwe des Krämers.

[ => Original lesen: 1879 Nr. 59 Seite 3]

Christian Hans Hartwig Vock in Schönberg, Sophie geb. Schröder, am 4. August 1877 verstorben ist und deren Erben das von ihr unter der Firma "C. H. Vock" zu Schönberg betriebene Handelsgeschäft nicht fortgesetzt haben, ist die Firma C. H. Vock erloschen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


Der Krämer Rudolph Beyer zu Carlow im hiesigen Fürstenthume, gegen welchen die Untersuchung wegen Bankerotts, strafbar nach § 283 des Strafgesetzbuches eingeleitet worden, hat sich von dort und demnächst auch von Ueckeritz in Pommern, wo er sich zuletzt aufgehalten, entfernt, und hat die gegen ihn verfügte Verhaftung, da sein jetziger Aufenthaltsort bisher nicht zu ermitteln gewesen ist, nicht zur Ausführung gebracht werden können.
Wir ersuchen deshalb alle s. t. Gerichts= und Polizeibehörden geziemend, den p. Beyer, welcher 27 Jahre alt und zu Coserow in Pommern geboren ist, im Betretungsfalle zu verhaften und uns sodann beschleunigt zu benachrichtigen.
Schönberg den 19. Juli 1879.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Bekanntmachung.

Nachdem der Hufner Johann Carl Christian Behnke in Kl. Thurow mittelst Verfügung des Königl. Kreisgerichtes hieselbst vom 7. v. M. für geisteskrank erklärt worden, ist demselben seine Ehefrau Johanna Catharina Dorothea geb. Groth als Vormünderin, und der Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow als Gegenvormund bestellt.
Vorstehendes wird hiemittelst unter dem Bemerken zur öffentlichen Kunde gebracht, daß hiernach das Vermögen des Hufners Behnke betreffende Rechtsgeschäfte mit rechtlicher Wirkung nur mit der genannten Vormünderin, beziehungsweise mit dem zum Gegenvormund bestellten Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow abgeschlossen werden können.

Ratzeburg, den 16. Juli 1879.
Königliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.       


Die Lieferung des Bedarfs an bestem Petroleum für die Straßenlaternen in hiesiger Stadt und auf dem Amte während der Zeit vom 1. October 1879 bis 31. März 1880 soll event. dem Mindestfordernden übergeben werden. Reflectanten werden hiedurch aufgefordert, ihre Preisofferten

bis zum 2. August cr.

schriftlich bei uns einzureichen.
Schönberg, den 24. Juli 1879.

Der Magistrat.


Zur Deckung der Brandschäden, Instandhaltung der Löschanstalten und zu den Verwaltungskosten vernothwendigt sich für 1879 ein Beitrag von: für Cl. I. 18 Pfennig (Mecklenburg)., Cl. II. 25 Pfennig (Mecklenburg)., Cl. III. 31 Pfennig (Mecklenburg). für 100 M. Versicherungssumme, welches den Mitgliedern der Societät hiermit bekannt gemacht wird.
Der Zahlungstag wird den einzelnen Ortschaften noch angezeigt werden.
Schönberg den 1. August 1879.

Die Direction der Feuerassecuranz=Sozietät im Fürstenthum Ratzeburg.
F. Fick.           F. Stüve.


Fenchelhonig
von L. W. Egers in Breslau,

unübertrefflich gegen Schnupfen, Katarrh, Grippe, Husten, Heiserkeit, Verschleimung, Kitzel und Kratzen im Halse, sowie in größeren Gaben gegen Verstopfung, ist in Schönberg allein echt zu haben bei Buchbinder C. Sievers.


Zahnschmerzen jeder Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke, Bandagist.       


Eisenbahn                                                     Eisenbahn
Mecklenb. Friedrich=Franz Eisenbahn
Extrafahrt
Am Sonntag den 3. August d. J.
wird ein Extrazug
Hamburg=Lübeck=Schwerin

und zurück abgefertigt:

Abfahrt von Lübeck 9 U. 5 Min. Morg.
Abfahrt von Schönberg 9 U. 37 Min. Morg.
Abfahrt von Grevesmühlen 10 U. 3 Min. Morg.
Abfahrt von Bobitz 10 U. 24 Min. Morg.
Abfahrt von Kleinen 10 U. 40 Min. Morg.
Ankunft in Schwerin 11 U. 2 Min. Morg.

~~~~~~

Abfahrt von Schwerin 9 U. 22 Min. Ab.
Ankunft von Kleinen 9 U. 45 Min. Ab.
Ankunft von Bobitz 10 U. 2 Min. Ab.
Ankunft von Grevesmühlen 10 U. 19 Min. Ab.
Ankunft von Schönberg 10 U. 44 Min. Ab.
Ankunft von Lübeck 11 U. 10 Min. Ab.

Auf den vorgenannten Stationen werden an diesem Tage zu dem Extrazuge Hamburg=Lübeck=Schwerin

Fahrbillets II. und III. Wagenklasse nach Schwerin zum einfachen Fahrpreise

ausgegeben, welche zur Rückfahrt nicht allein zum Extrazuge Schwerin=Lübeck=Hamburg sondern auch am 4. August cr. zu den fahrplanmäßigen, von Schwerin um 8 Uhr 11 Min. Morgens und 1 Uhr 42 Min. Nachmittag abgehenden Personenzügen Gültigkeit haben.
In gleicherweise werden am 3. August zu dem um 7 Uhr 55 Min. Morgens abgehenden Zuge in Wismar Billets zum einfachen Fahrpreise nach Schwerin ausgegeben, welche zur Rückfahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 3. und 4. August cr. berechtigen.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.       


Preisermässigung
für Cichorien und Caffee-Ersatzmittel.

Ich sehe mich veranlasst meine Preise für

besten Magdeburger Cichorien und Caffe-Ersatzmittel

zu ermässigen und verkaufe von jetzt ab:
                                                    pro Pack
Cichorien, blau holländ. Ross à 500 g mit 14 Pfennig (Mecklenburg).
do. blau Wappen à 250 g mit 7 Pfennig (Mecklenburg).
do. do. à 100 g mit 3 Pfennig (Mecklenburg).
do. braun Maschinen à 450 g mit 14 Pfennig (Mecklenburg).
Insel-Caffee in rothem Papier mit weissem Umschlage à 125 g mit 4 Pfennig (Mecklenburg).
do. do. à 100 g mit 3 Pfennig (Mecklenburg).
Glanzroth Continent à 200 g mit 8 Pfennig (Mecklenburg).
Blau National à 500 g mit 25 Pfennig (Mecklenburg).
Amerika Caffee-Schrot à 200 g mit 20 Pfennig (Mecklenburg).
Deutsches Kaffee-Mehl à 125 g mit 7 Pfennig (Mecklenburg).
mit 5 % Vergütung bei Entnahme von mindestens 100 Pack und 10 % Vergütung bei Entnahme von Originalfässern (etwa 250 kg) unter Garantie des richtigen Gewichts der Packete und bitte ich das Publikum, welches mich mit meinem Besuche beehren will, genau auf meine Adresse zu achten.

Lübeck. Fünfhausen 33.
                                                    W. Prilloff.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 59 Seite 4]

Großes Concert,

ausgeführt von der Capelle der hiesigen Vereins=Musiker im Boy'schen Garten am Sonntag den 3. August d. J. von Nachmittags 4 Uhr an, Entree à Person 30 Pfennig (Mecklenburg)., wozu die geehrten Bewohner der Stadt und Umgegend ebenso freundlich als ergebene einladet

Marie Boye Wwe.       


Guano der Peruanischen Regierung

Bleiblombe aus den Importationen der Herren Dreifus Frères & Cie. in Paris.
-------------------
Direct importirtem Peru-Guano
offeriren und werden eingehende Aufträge jederzeit prompt effectuiren
Bleiblombe
                                                    Ohlendorff u. Co.,
                                                    alleinige Agenten der Herren Dreifus Frères & Cie. in Paris
                                                    für Deutschland und den Norden.
Hamburg, im Juli 1879.                                                    
Die chemischen u. Dünger-Fabriken von Ohlendorff & Co.
Hamburg, London, Antwerpen u. Emmerich a. R.
offeriren hiermit
Bleiblombe aufgeschlossenen Peru-Guano
bekannter Qualität unter Garantie eines Gehaltes in demselben von
7 % gegen Verflüchtigung geschütztem Stickstoff
u. 9 1/2 % leicht löslicher Phosphorsäure
Bleiblombe
und ertheilen über Preise und sonstige Verkaufsbedingungen auf Anfrage bereitwilligst Auskunft.

Zur grösseren Sicherstellung der Abnehmer vor Täuschungen wird jeder einzelne Sack aufgeschlossener und roher pulverisirter Peru-Guano mit der respectiven, vorstehend abgebildeten, die behördlich registrirte Schutzmarke tragenden Plombe versehen, worauf bei Ankäufen zu achten nicht dringend genug empfohlen werden kann.


Guano der Peruanischen Regierung.

Wir bringen hierdurch zur Kenntniss, dass wir unseren Agenten, den Herren Mees & Moens in Rotterdam, untersagt haben, dem Herrn M. H. Salomonson in Rotterdam fernerhin Peru-Guano zu verkaufen und zu liefern.
Hamburg, Juli 1879.

Schröder. Michaelsen & Co.       


Kampfgenossen=Verein 1870/71.

Sonntag den 3. August, Nachmittags 3 1/2 Uhr

ordentliche General=Versammlung

im Vereins=Locale.

I. A. Diersen.       


Zu Michaelis wird ein Mädchen zu häuslichen Arbeiten gesucht.

Aug. Spehr.       


Die von mir zu Ostern 1880 annoncirte Zimmer können auch schon zu Michaelis d. J. abgegeben werden.

Schönberg.                                                     F. C. Wolgast.


Die Lehrkursus im Anfertigen feiner französischer Papierblumen hat begonnen; das Honorar für 36 verschiedene Blumen mit Material beträgt 5 M. Da mein Aufenthalt hier nur 3 Wochen währt, bitte ich freundlich um baldige Anmeldungen.

                          Marie Bauer,
                          wohnhaft beim Hrn. Schneider Fanselow.


Einige Zimmerleute und Tischler können dauernde Arbeit erhalten im Mühlenbau

                          bei H. Kleinfeldt, Maschinenbauer.

Schönberg den 28. Juli 1879.


Säcke
vermiethet                                                    
                                                    W. Holldorff.


prima Dachpfannen
empfiehlt                                                    
                                                    W. Holldorff.


Wohnungs=Veränderung.
Von jetzt an wohne ich nicht mehr beim Chirurg Herrn Fick, sondern beim Klempner Herrn Lenschow vor dem Siemzer Thore.
Schönberg den 1. August 1879.

H. Wieschendorff.       


Erntehandschuhe
sind stets zu haben in Schönberg bei                          
                          Emil Jannicke, Handschuhmacher.


Ferkel

von meiner so beliebten Race, 6 Wochen alt, sind wieder käuflich in der Käserei zu Hof Lockwisch.

Röper.      


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren: D. 25. Juli dem Kuhhirten Wulff zu Bauhof=Schönberg ein S. D. 26. dem Hauswirth Woisin Lindow ein Sohn. D. 23. dem Anerben Johann Busch zu Kleinen Siemz ein S. D. 27. dem Hauswirth Lenschow zu Petersberg eine Tochter.

Gestorben: D. 25. Juli Sophie Friederike Louise Vock zu Schönberg, 18 J. 2 M. alt. D. 24. Anna Marie Maaß geb. Hamann, Kiepenmacherfrau zu Schönberg, 79 J. 1 M. alt. D. 26. Engel Elisabeth Godknecht geb. Busch, Arbeitsmannswittwe zu Schönberg, 59 J. alt. D. 29. Marie Elise Engel Freitag, Hauswirthstochter zu Kl. Siemz, 7. J. 9. M. alt.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 3. August.

Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 30. und 31.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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