No. 57
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Juli
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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Bekanntmachung.

      Es wird hiemit gemeinkundig gemacht, daß in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. Js., betreffend die Einführung der Trichinenschau in Schönberg von Landvogteiwegen:

I. der Herr Apotheker Montag allhier als Fleischbeschauer angenommen und heute vereidigt ist.
II. und daß die nach § 6 der vorgedachten Verordnung zu entrichtenden Kosten für dies laufende Jahr:
1. für die Untersuchung eines geschlachteten Schweines auf . . . 75 Pfg.
2. und diejenigen eines einzelnen Fleischtheils von einem solchen, also auch einer Seite amerikanischen Specks, auf . . . . 50 Pfg.
festgesetzt sind.
      Schönberg, den 9. Juli 1879.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


Politische Rundschau.

Deutschland. Während der letztem Session des Reichstag hat eine vom Bundesrath berufene Kommission den ihr vorgelegten Gesetzentwurf betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen durchberathen. Der Gesetzentwurf wird in nächste Session dem Reichstage zugehen, er enthält 68 Paragraphen und behandelt die Einschleppung aus dem Auslande (durch Einfuhr= und Verkehrsbeschränkungen und Viehrevisionen) und sodann Bestimmungen zur Unterdrückung der Viehseuchen im Inlande.
Die nächste Session des preußischen Landtages wird eine principielle Wichtigkeit haben, wie sie den Einzellandtagen seit der Constituirung des Norddeutschen Bundes nicht mehr beiwohnte; denn sicherlich wird dem Landtage das Project umfassender Ankäufe von Privatbahnen unterbreitet werden, eine Frage, die auch schon bei den Wahlen voraussichtlich eine bedeutende Rolle spielen wird. Das bisherige Abgeordnetenhaus, dessen Mandat jetzt zu Ende geht, hat sich bereits der Durchführung des Staatsbahnsystems günstig gezeigt, nachdem namentlich die entscheidende Linie Berlin=Wetzlar=Metz angenommen ist. Es wird ziemlich allgemein anerkannt, daß ein Verharren in dem jetzigen halben Zustande nicht möglich sei. Sollte später einmal die Idee der Reichsbahnen günstigere Aufnahme finden, wie bisher, so wäre ihrer Ausführung durch das Bahnsystem wesentlich vorgearbeitet. Ein Reichseisenbahn=Amt haben wir ja schon, nur die Reichsbahnen fehlen noch, wenn man von dem elsaß=lothringischen absieht.
Am 17. ist von Koblenz das nur theilweise bestätigte Erkenntniß des zweiten Kriegsgerichts in Sachen des großen Kurfürsten bei dem kommandirenden General des Gardekorps, als dem Gerichtsherrn, in Berlin eingetroffen. Wie zu erwarten stand, hat der Kaiser, dem Vernehmen nach, das kriegsgerichtliche Erkenntniß gegen den Hauptangeklagten, das auf längere Festungshaft lautet, und das freisprechende Urtheil gegen den Capitän zur See und Kommandanten des König Wilhelm, Kühne, und den Capitän=Lieutenant Klausa bestätigt, dagegen gegen den Capitän zur See und Kommandanten des "Großer Kurfürst", Grafen v. Monts, der in dem ersten Kriegsgericht nur zu einem vierwöchentlichen Stubenarrest verurtheilt und in dem zweiten Kriegsgericht ganz freigesprochen worden war, ein drittes Kriegsgericht, das so bald wie möglich abgehalten werden soll, befohlen.
Frankreich. Während die Kammern noch lebhaft über das Ferrysche Unterrichtsgesetz debattiren das wahrscheinlich zu Stande kommen und besonders den Jesuiten das Handwerk in der Schule legen wird, sucht sich die kaiserliche Partei wieder zu sammeln. Die Bonapartisten sind sich endlich einig geworden über den politischen Erben des verstorbenen kaiserlichen Prinzen. Sie erklärten den Prinzen Jerome Napoleon als das Haupt der napoleonischen Familie und wollten ihr Princip "Apell an das Volk" aufrecht erhalten. Prinz Jerome ist schlau genug sich das alles ruhig gefallen zu lassen, ohne sich zu kompromitiren. - Paul de Cassagnac setzt im "Pays" seine Angriffe gegen den Prinzen fort, wird sich indessen wahrscheinlich dem Unvermeidlichen fügen. - Auch die Anhänger der alten Königsfamilie regen sich wieder. Bei einem am Sonntag in Marseille stattgehabten Banket hielt der Vorsitzende eine längere Ansprache und erklärte im Namen des Grafen Chambord die Behauptung für unrichtig, daß "König Heinrich V." es vorziehe, im Ausland zu leben. Der König wünsche im Gegentheil lebhaft, nach Frankreich kommen zu können.
Rußland. Die nihilistische Agitation giebt seit einiger Zeit wieder neue, das russische Volk erschreckende Symptome ihrer Existenz. Der furchtbare Brand in Irkurts und der Raub an der Staatskasse in Cherson haben sich als Racheakte der Nihilisten offenbart. Die Schwester der Dame, die den vorwiegendsten Antheil an dem Raube in Cherson hatte, ist kürzlich in Odessa als Mitglied der socialistischen Gesellschaft verhaftet worden. Der junge Ingenieur, der den Diebstahl ausführte, ist entkommen. Er hat seiner Partei 500,000 Rubel zugeführt. Die literarische Agitation der Nihilisten, die man durch Confiscation einiger Druckereien in Petersburg und Kiew für immer unterdrückt glaubte, ist nichts weniger als erloschen, die Journale der Nihilisten erscheinen nach wie vor, kurz es geht alles seinen Gang wie vorher, nur daß die Bevölkerung selbst durch den Druck der Behörden mehr zu leiden hat, die Verschwörer aber scheuen diesen Druck ganz

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und gar nicht zu empfinden, wenigstens hat er keinen merklichen Effect auf sie hervorgebracht.
Rumänien, Bratiano hat ein neues Ministerium gebildet, in welches mehrere Mitglieder von der Rechten eingetreten sind. Es ist ein Compromiß zu Stande gekommen, nach welchen den Juden erlaubt werden soll, Land zu erwerben. Wahrscheinlich wird dieser Ausweg als Abschlagszahlung von den Mächten angenommen und die weitere Lösung der Judenfrage der organischen Entwicklung überlassen werden.
Amerika. Die Nachrichten aus den Vereinigten Staaten in Betreff des dort ausgebrochenen gelben Fiebers sind sehr Besorgniß erregend. Nach einem Telegramm aus Memphis hat sich die Zahl der von der Krankheit neu Befallenem vermehrt, der Handel und Verkehr hat fast aufgehört, die Bankgeschäfte sind sämmtlich geschlossen, die Einwohner verlassen in Massen die Stadt. In mehreren Städten der Südstaaten ist allen von Memphis kommenden Personen gegenüber vom Neuem die Quarantäne in Wirksamkeit gesetzt worden.


- Mirow, den 18. Juli. Ueber die am letzten Sonntag in Kotzow geschehene Ermordung der Wirthschafterin Schröder entnehmen wir dem "Mirower Wochenblatt" Folgendes: Die im ersten Augenblick gefaßte Vermuthung, die Unglückliche könnte von einem Blutsturze befallen sein, wurde durch die Untersuchung des von hier schleunigst herbeigerufenen Arztes bald als eine irrige bezeichnet, denn man fand, daß die p. Schröder durch zwei tiefe Messerschnitte in den Hals gewaltsam zum Tode gebracht worden war. Die nähere Untersuchung des Thatortes seitens der Gutsherrschaft ergab, daß der Mord in dem Speisezimmer, das man von außen verschlossen vorfand, begangen sein mußte, denn starke Blutspuren am Fenster, auf der Fensterbrüstung und im Hofe weisen nach, daß die Ermordete, in der Todesangst sich noch aufraffend, aus diesem Zimmer durch das Fenster sich nach dem Hofe und von hier in's Wohnzimmer begeben haben mußte, woselbst sie dann todt zusammengebrochen. Gegen den auf demselben Gute conditionirenden Wirthschafter B., einem jungen Menschen von etwa 20 Jahren, welcher mit der Ermordeten oft in Zwist gerathen sein und noch an demselben Abend, etwa eine Stunde vor Entdeckung des schauerlichen Ereignisses sich gestritten haben soll, müssen sich wohl Verdachtsmomente ergeben haben, denn derselbe wurde bereits am Montag Abend spät auf Verfügung des Gerichts, das sich den ganzen Montag und auch am folgenden Tage zwecks Nachforschung der näheren Umstände in Kotzow befand, in's hiesige Gefängniß eingeliefert. Im Laufe dieser Woche ist auch eins von den dort in Dienst stehenden Mädchen gefänglich eingezogen; bei der Energie und Ausdauer, mit welcher das dortige Großherzogliche Amtsgericht die Untersuchung dieser zum Himmel schreienden Missethat leitet und fördert, steht zu erwarten, daß bald der ruchlose Mörder ausfindig gemacht und gesetzlich bestraft werde. Die Ermordete stand etwa im 40. Jahre und verwaltete ihren Posten bereits eine lange Reihe von Jahren mit großem Fleiß und seltener Treue.
- In der Gerichtssprache tritt mit dem 1. October nicht nur im Sinne eine Neuerung ein, daß künftig die deutsche Sprache die alleinige Gerichtssprache ist, sondern auch innerhalb der deutschen Gerichtssprache hat die neue Civilprozeßordnung in geziemender Weise eine Läuterung und Reinigung von den mit den fremden Rechten überkommenen, oft ungeheuerlichen Kunstausdrücken vollzogen, die zum allgemeinen Verständniß des heutigen Rechtsverfahrens nicht unerheblich beitragen wird. Statt "civiliter" zu "processiren" wird man künftig eine "bürgerliche Rechtsstreitigkeit" anhängig machen, und wird sodann dem Beklagten die Klage nicht mehr "insinuirt", sondern "zugestellt", wogegen er anstatt sein "accepisse" auf dem "Insinuationsdocument" zu vermerken, auf der "Zustellungsurkunde" ein "schriftliches Empfangsbekenntniß" ausstellen wird. Handelt es sich nur um eine "Bagatelle," so tritt das "Mahnverfahren" ein, und anstatt des "Mandats" erhält der Beklagte einen "Zahlungsbefehl." Bleibt der Beklagte ungehorsam im Termin aus, so wird ihm nicht ein "Contumacial=Erkenntniß," sondern ein "Versäumnißurtheil" zugestellt. Will er aber den Anspruch des Klägers nicht bestreiten, so erzielt er statt der "Agnitoria" ein "Anerkenntniß." Die Kosten, welche der unterliegende Theil zahlen muß, kommen nicht mehr dem "Fiscus," sondern der "Staatskasse" zu gute, und dieselbe zahlt denjenigen Beamten welche anstatt in der "Anciennität" im "Dienstalter" weit vorgerückt sind, wenn sie in den Ruhestand treten wollen, nicht eine "Pension," sondern ein "Ruhegehalt."
- Der Unternehmer des Gotthardsbahntunnels, Favre, ist am Sonnabend im Tunnel am Herzschlag gestorben.
- Aus der Markgrafenzeit. Im kgl. Schlosse zu Ansbach wurde dieser Tage ein alter Parquetboden herausgenommen, um ihn durch einen neuen zu ersetzen. Auf einen eichenen Brette des herausgenommenen Bodens fand sich folgende Bleistift=Notirung: "Anno 1796 ist der Fußboden gelegt worden, zu der Zeit waren hierher in das Schloß der Markgraf von Baden=Durlach, der Herzog von Württemberg und der Hzg. von Zweibrücken geflüchtet, da waren über 2000 geflüchtete Personen in Ansbach. Johann Michael Stauden Meyer aus Ober Stontheim. - Diesen Fußboden haben drei Gesellen gelegt. Ein Anspacher, ein Haller ein Pfelser, - Dieses war die Brod=Tafel, gemacht von Jeremias Albrecht den 13. August 1796.
- Die Gesammtzahl der in Berlin immatrikulirten Studirenden beträgt augenblicklich 2866 die sich auf die 4 Fakultäten, wie folgt, vertheilen: 166 Theologen (darunter 17 Nichtpreußen) 932 Juristen (darunter 99 Nichtpreußen), 412 Mediziner (darunter 68 Nichtpreußen) und 1376 zur philosophischen Fakultät Gehörige.
- Der österreichische Handelsminister richtete an die Handelsgewerbekammern einen Erlaß, worin die Ausgabe des deutschen Zolltarifs angekündigt und die Aufmerksamkeit der Kammern auf die Sätze des Zolltarifs hingelenkt wird. Gleichzeitig wurden die Kammern aufgefordert, ihre Gutachten über die Rückwirkung des deutschen Zolltarifs auf den österreichischen Handel abzugeben.
- Nach der "Times" ist in Kalkutta die Cholera ausgebrochen.
- Ein Vergiftungsfall hat eine Familie in Dortmund in Angst und Schrecken versetzt. Es erkrankten in derselben nämlich neun Personen, was darauf schließen ließ, daß eine Vergiftung vorliegen müsse, die nur auf den Genuß von holländischem Käse zurückgeführt werden konnte. Nur durch die Bemühung mehrerer Aerzte und durch Eingeben von Gegengift war es möglich, den Erkrankten einigermaßen Linderung zu verschaffen. Das Käsegift ist bis jetzt noch nicht rein dargestellt worden und der Nachweis auf chemischem Wege noch nicht zu führen gewesen.
- Ueber die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte etc. erläßt der preußische Justizminister auf königl. Genehmigung folgende Verordnung: Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte sollen aus schwarzem Gewande, weißer Halsbinde und schwarzem Baret bestehen. Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende faltenreiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der Brust zuschließende Gewand wird aus Wollstoff gefertigt. Um den Hals läuft ein 16 cm breiter Besatz in Form eines flach anliegenden Umschlagkragens, welcher sich an den Vorderseiten des Gewandes bis zum unteren Rande desselben in 11 cm Breite fortgesetzt. Die Aermel zeigen am unterem Rande einen Besatz von 8 cm Breite. Der Besatz ist für die Richter und Staatsanwälte von schwarzem Sammet für die Rechtsanwälte von schwarzer Seide. Das Amtsgewand der Gerichtsschreiber hat einen schmalen Umschlagkragen und ist ohne Besatz. Das Baret besteht aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopftheile von schwarzem Wollstoff, um welchen sich ein nur am unterem Theile befestigter, oben aber frei abstehender und an beiden Kopfseiten mit einem dreieckigen Einschnitt versehener steifer Rand von 8 cm Breite herumlegt. Die Bekleidung des Randes ist für die Richter und Staatsanwälte: schwarzer Sammet; für die Rechtsanwälte: schwarze Seide, für die Gerichtsschreiber: schwarzer Wollstoff. Das Baret ist ferner am oberen Theile des Randes rundumlaufend garnirt: a. für die Präsidenten der Oberlandesgerichte: mit 2 goldenen Schnüren (Bordage)

[ => Original lesen: 1879 Nr. 57 Seite 3]

von 2 mm Breite; b. für dei Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte und der Oberstaatsanwälte: mit einer goldenen Schnur von derselben Breite; c. für die Präsidenten der Landgerichte: mit 2 silbernen Schnüren von derselben Breite; d. für die Directoren und die ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten mit einer silbernen Schnur von derselben Breite. Ein Staatsanwalt oder Rechtsanwalt, welcher das Wort ergreifen will, hat das Baret aufzusetzen, kann dasselbe während des Vortrages jedoch wieder ablegen. Während einer Eidesleistung oder Urtheilsverkündigung ist von den an der Verhandlung Betheiligten stets das Baret zu tragen. Den Gerichtsbehörden werden Zeichnungen zur Veranschaulichung des Schnittes der Amtstracht zugesendet werden.


Anzeigen.

Am                          
Freitag, 1. August d. J.
Vormittags 9 1/2 Uhr

sollen auf der Bäck bei Ratzeburg

1. die Hütte auf der ersten Kupfermühle,
2. der daselbst befindliche Kohlenschuppen,
3. die Hütte auf der drittem Kupfermühle, und
4. der Kohlenschuppen auf der sechsten Kupfermühle mit dem darin befindlichen Eisenzeuge etc.
öffentlich meistbietend auf Abbruch verkauft werden.
Desgleichen kommt daselbst an dem gedachten Tage das früher in den alten Kupferhämmern benutzte sämmtliche Handwerkszeug, als Hämmer, Zangen, Schleifsteine u. s. w. u. s. w. zum Verkaufe und werden Kaufliebhaber dazu hierdurch mit dem Bemerken geladen, daß die Bedingungen vor Eröffnung des Verkaufs bekannt gemacht werden, auch in der hiesigen Registratur eingesehen werden können.
Schönberg, den 23. Juli 1879.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über die zu Kleinfeldt belegene Vollstelle c. p. der Ehefrau des Hauswirths Woisin daselbst geb. Heuer giebt das

Großherzogliche Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das am 18. d. M. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid :

daß alle weder in dem Liquidationstermine am 18. d. M. noch bis jetzt abgemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen.

Schönberg, den 19. Juli 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. XXXXII. Nr. 55 ist heute eingetragen:

Handelsfirma: Wilhelm Schrep.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Krämer Wilhelm Schrep in Schönberg.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. V. Nr. 10, betreffend das Handelsgeschäft des Kaufmanns Chr. Schrep, ist heute eingetragen:

Columne 6: Die von den Erben des Chr. Schrep, als: Wittwe Schrep geb. Vock; Kaufmann Louis Schrep in Dassow; Kaufmann Wilhelm Schrep hieselbst, unverehel. Friederike Schrep hieselbst, unverehel. Betty Schrep hieselbst und Carl Schrep hieselbst unter der Firma "Chr. Schrep" gebildete offene Handelsgeschäft ist, nachdem diese durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst, erloschen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


In das hiesige Handelsregister Fol. II. Nr. 3, betreffend das Handelsgeschäft des Christian Hans Hartwig Vock hieselbst, ist heute eingetragen;

Columne 3: Nachdem die Wittwe des Krämers Christian Hans Hartwig Vock in Schönberg, Sophie geb. Schröder, am 4. August 1877 verstorben ist und deren Erben das von ihr unter der Firma "C. H. Vock" zu Schönberg betriebene Handelsgeschäft nicht fortgesetzt haben, ist die Firma C. H. Vock erloschen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 19. Juli 1879.
Das Handelsgericht.
Horn.

A. Dufft.       


In der Nachlaßsache des Maurergesellen Jochen Beckmann zu Cronscamp wird hierdurch gemeinkundig gemacht, daß im Termine am 11. v. Mts. der Praeclusivbescheid sofort zu Protocoll erlassen ist.
Schönberg, den 22. Juli 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Bekanntmachung.

Nachdem der Hufner Johann Carl Christian Behnke in Kl. Thurow mittelst Verfügung des Königl. Kreisgerichtes hieselbst vom 7. v. M. für geisteskrank erklärt worden, ist demselben seine Ehefrau Johanna Catharina Dorothea geb. Groth als Vormünderin, und der Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow als Gegenvormund bestellt.
Vorstehendes wird hiemittelst unter dem Bemerken zur öffentlichen Kunde gebracht, daß hiernach das Vermögen des Hufners Behnke betreffende Rechtsgeschäfte mit rechtlicher Wirkung nur mit der genannten Vormünderin, beziehungsweise mit dem zum Gegenvormund bestellten Hufner Heinrich Lübcke in Kl. Thurow abgeschlossen werden können.

Ratzeburg, den 16. Juli 1879.
Königliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.       


Die Lieferung des Bedarfs an bestem Petroleum für die Straßenlaternen in hiesiger Stadt und auf dem Amte während der Zeit vom 1. October 1879 bis 31. März 1880 soll event. dem Mindestfordernden übergeben werden. Reflectanten werden hiedurch aufgefordert, ihre Preisofferten

bis zum 2. August cr.

schriftlich bei uns einzureichen.
Schönberg, den 24. Juli 1879.

Der Magistrat.


Es wird auf Grund der regiminellen Bekanntmachung vom 17. Juni c. bekannt gemacht, daß die Urliste für die Stadt Schönberg vom 1. August 1879 an in hiesiger Rathsstube ausliegt. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Urliste können Einsprachen von Jedermann innerhalb einer Woche (vom 1. August c. angerechnet) erhoben werden, und sind solche schriftlich bei uns einzureichen.
Schönberg, den 24. Juli 1879.

Der Magistrat.


Nach Fertigstellung der Brücke über die Maurine in der Sabowerstraße ist dieselbe nunmehr dem Verkehr wieder übergeben.
Schönberg den 23. Juli 1879.

Der Magistrat.


Kampfgenossen=Verein 1870/71.

Sonntag den 3. August, Nachmittags 3 1/2 Uhr

ordentliche General=Versammlung

im Vereins=Locale.

I. A. Diersen.       


[ => Original lesen: 1879 Nr. 57 Seite 4]

Jürgensen & Robschuld,
717 Lübeck, Grosse Burgstraße 717,
Vollständiges Magazin
von Haus= und Küchengeräthen,
Lager von Werkzeugen, Eisen- und Kurzwaaren.


Allgem. Gesellen=Krankenkasse.
Sonntag den 27. Juli, Nachmittags 3 Uhr
General=Versammlung

im Locale des Herrn Gastwirth Krüger.

Wahl eines Altgesellen und Buchführers.

Alle Mitglieder sind verpflichtet zu erscheinen.

Der Vorstand.       


Holzfest

Zu dem am Sonntag den 27. Juli Nachmittags um 3 Uhr im Kuhlrader Zuschlage stattfindenden Holzfeste ladet ergebenst ein

Der Vorstand des Kuhlrader=Gesangvereins.
J. Kreutzfeldt.                           Schriever.


Johannisbeeren,   
Stachelbeeren und    
Himbeeren
verkauft                           Behrens, Schuldiener.


Zu Michaelis wird ein Mädchen zu häuslichen Arbeiten gesucht.

Aug. Spehr.       


Aufforderung.

Zwecks Regulirung des Nachlasses des Rademachers Joach. Heinr. Runge zu Rabensdorf werden alle, welche aus irgend einem Grunde noch Forderungen an den Nachlaß des Verstorbenen haben, hiemit aufgefordert, solche ihre Forderungen - durch specificirte Rechnungen belegt - an den unterzeichneten Schulzen Boie in Rabensdorf binnen 14 Tagen a dato anzumelden.
Ingleichen werden auch diejenigen Personen, welche dem Verstorbenen noch Schulden, ersucht ihre Rückstände binnen gleicher Frist dahin zu berichtigen.
Rabensdorf, den 24. Juli 1879.

                          Schulze Boie,
                          als Vormund Runge'scher Minorennen.


Die von mir zu Ostern 1880 annoncirte Zimmer können auch schon zu Michaelis d. J. abgegeben werden.

Schönberg.                                                     F. C. Wolgast.


Aus meiner Dampfcaffeebrennerei
empfehle ich stets
frischgebrannten reinschmeckenden
Domingo Caffee a Pfd. M. 0,85

feinschmeckenden Bahia Caffee a Pfd. M. 1,00
feinschmeckenden Maracaibo Caffee a Pfd. M. 1,30
ff Maracaibo mit Cuba Caffee a Pfd. M. 1,60
ff braun Java mit Cuba Caffee a Pfd. M. 2,00

                                                    Aug. Spehr.


Mauersteine, Dachpfannen, Drains, sowie Sandsteintröge, Kalk, Portland Cement und Dachpappe
empfiehlt billigst                                                    
                                                    A. Bartels,
                                                    Ziegeleibesitzer und
                                                    Baumaterialien=Handlung.


Nitril Superphosphat.

bewährter, bester Ersatz für Stalldünger, für jeden Boden passend, - liefert unter strenger Garantie zum Herbstanbau die

Nitril Superphosphat-Fabrik Krümmel
bei Hamburg.
(Comptoir): A. Schram in Mölln in L.

Fabriken in Oestreich Ungarn zu Lissik bei Prag und Pressburg in Ungarn.


Zwei gute Koffer (ein eichener und ein tannener) hat zu verkaufen.

H. Schultz, Frohnereipächter.       


Tombola=Gegenstände, die bis zum 10. August d. J. nicht abgeholt sind, verfallen zu Gunsten der Schützenzunft.

Der Vorstand der Schützenzunft.       


Diejenigen, die noch Forderungen an die Schützenzunft haben, wollen die Rechnung bis spätestens 1. August d. J. beim Sattlermeister Bär einreichen.

Der Vorstand der Schützenzunft       
Petersen, Bär, Greiff.              


Neuen Sommerfang=Hering
empfiehlt                                                    
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Die Porzellan und Glaswaaren, welche beim Spielen auf dem Schützenfestplatze nachbehalten habe verkaufe, um damit schnell zu räumen, für den Einkaufspreis.

Schönberg.                                                     H. Ratzeburg.


Vor längerer Zeit ist ein Portmonnaie mit etwas Geld gefunden, das der Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten zurückerhalten kann in der Expedition dieses Blattes.


Einem geehrten Publikum Ratzeburgs und Umgegend zeige ich ergebenst an, daß ich mich hierselbst als Thierarzt niedergelassen habe.
Ratzeburg.

L. Niebuhr,                          
Ober=Roßarzt und Kreisthierarzt. a. D.       


Den geehrten jungen Damen von Schönberg die ergebene Anzeige, daß ich der Wohnung des Herrn Schneidermeister Fanselow am Sonnabend den 26. d. M. einen Lehrkursus im Anfertigen seiner französischer Papierblumen beginnen werde. Anmeldungen nimmt bis dahin Herr Fanselow entgegen, auch stehen daselbst Probeblumen zur Ansicht bereit.
Bestellungen auf Blumenkörbe, Vasenbouquets, Lampen= und Lichtschirme werden prompt und zu den billigsten Preisen angefertigt.

Marie Bauer.       


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren: D. 12. Juli eine unehel. Tochter zu Lindow. - D. 12. dem Schlössermeister Schrep zu Schönberg eine Tochter. - D. 19. dem Maurergesellen Johann Grevsmühl zu Petersberg eine Tochter. - D. 21. dem Schmiedemeister Teege zu Boitin=Resdorf ein Sohn. - D. 23. dem Büdner Johann Oldenburg zu Raddingsdorf eine Tochter (todtgeboren).

Gestorben: D. 17. Juli Johann Carl Friedrich Kock zu Sabow, 7 J. 3 M. alt. - D. 18. Marie Elisabeth Magdalene Voß, Arbeitsmannstochter zu Kl. Siemz, 1 M 14 T. alt.

Eheschließung: D. 22. Juli Lehrer Paul Heinrich Theodor Busch aus Hamburg und Bertha Henriette Elisabeth Hempel zu Schönberg.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 27. Juli.

Frühkirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 26. 27. 28.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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