No. 53
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Juli
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1879 Nr. 53 Seite 1]

Bekanntmachung.

      Es wird hiemit gemeinkundig gemacht, daß in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. Js., betreffend die Einführung der Trichinenschau in Schönberg von Landvogteiwegen:

I. der Herr Apotheker Montag allhier als Fleischbeschauer angenommen und heute vereidigt ist.
II. und daß die nach § 6 der vorgedachten Verordnung zu entrichtenden Kosten für dies laufende Jahr:
1. für die Untersuchung eines geschlachteten Schweines auf . . . 75 Pfg.
2. und diejenigen eines einzelnen Fleischtheils von einem solchen, also auch einer Seite amerikanischen Specks, auf . . . . 50 Pfg.
festgesetzt sind.
      Schönberg, den 9. Juli 1879.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


Politische Rundschau.

Deutschland. Am Sonnabend berieth der Reichstag über die Finanzzölle. Die Debatte war bei einzelnen Artikeln, besonders bei Kaffee und Petroleum, äußerst lebhaft; die Gegner der Vorlage wollten durchaus nicht "dem armen Manne die unentbehrlichsten Bedürfnißmittel vertheuern." Ihnen hielt aber der Bundeskommissar Mayr entgegen, daß gerade gegen den armen Mann die Execution wegen rückständiger directer Steuern am häufigsten angewandt werden müsse. Die Vorlagen wurden schließlich nach den Aufstellungen der Commission angenommen. - Am Montag fanden zwei Sitzungen statt. Die Vormittagssitzung beschäftigte sich mit der Tabackssteuer, welche ebenfalls mit der unveränderten Annahme der Commissionsvorlage endete. In der Abendsitzung wurden mehrere kleinere Sachen, mit denen der Reichstag noch aufräumen muß, erledigt.
An Stelle des bisherigen Finanzministers Hobrecht, dessen Entlassungsgesuch vom Kaiser genehmigt wurde, ist der bisherige Unterstaatssecretair Bitter getreten. - Ueber die Entlassungsgesuche der Minister Dr. Falk und Dr. Friedenthal ist noch keine Entscheidung erfolgt. - Vor längerer Zeit schon ist es zu einem Conflict zwischen der Reichsregierung und Rumänien gekommen. Der Hafenkapitain von Sulina hatte widerrechtlich zwei Matrosen arretiren lassen und außerdem war noch eine Anzahl anderer Ungehörigkeiten, die im Widerspruch mit dem von der europäischen Donau=Commission festgesetzten Reglements standen, vorgenommen. Zur Sühne für die widerrechtliche Arretirung hat nun die rumänische Regierung 3000 Francs für die Betroffenen als Entschädigung bewilligt; der Hafenkapitain soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden und außerdem wurden Garantien gegen die Wiederkehr solcher bedauerlichen Vorfälle gegeben. Damit ist die Sache als abgethan zu betrachten.
England. Im Oberhause wurden schon Anfragen an die Regierung gerichtet wegen der Unterwerfung der Zulus. Der Minister aber konnte noch keine amtliche Auskunft geben. - Das Schiff mit der Leiche des Prinzen Napoleon traf am 9. in Woolwich ein und wurde mit einer Trauersalve von 23 Schüssen (entsprechend den 23 Lebensjahren, die der Verstorbene zurückgelegt hatte) empfangen. Die amtliche Untersuchung über die mit dem Tode des Prinzen verknüpften Umstände ist abgeschlossen worden. Der Lieutenant Carey, welcher dem Prinzen feige im Stiche ließ, soll vor ein Kriegsgericht gestellt werden. - Der Zustand der Kaiserin Eugenie hat sich in den letzten Tagen so wesentlich gebessert, daß keine Krankheitsberichte mehr veröffentlicht werden. Sie hat ihrer hochbetagten Mutter, der Gräfin Montijo, mitgetheilt, daß sie beabsichtige, bis nach dem Begräbniß ihres Sohnes in England zu bleiben, alsdann einige Monate der Zurückgezogenheit in einem Kloster in der Nähe von Burgos zuzubringen und später ihren Aufenthalt bei ihrer Mutter zu nehmen.
Wie das Schweizerische Assecuranzblatt schreibt, war das Leben des Prinzen Louis Napoleon vor seiner Einschiffung nach Afrika zwar nicht so hoch, als seiner Zeit das des Prinzen von Wales, aber immerhin mit der respectablen Summe von 30,000 Pfd. St. bei einer Englischen Gesellschaft versichert.
Der englische Kriegsminister bestätigte, antwortlich einer Anfrage Sir R. Peels, die Meldung vom Cap, daß Lieutenant Carey, welcher den Prinzen Louis Napoleon auf der Recognoscirung, während welcher er seinen Tod fand, begleitete, vor ein Kriegsgericht gestellt werden soll.
Prinz Louis Napoleon kann nicht arm gewesen sein wie eine Kirchenmaus, denn er hat in seinem Testament einem halben Dutzend seiner nächsten Freunde und Berather je 100 und 200,000 Francs vermacht, auch anderen Freunden und Freundinnen viele werthvolle Geschenke.
Frankreich. In der Kammer findet sich allgemach wieder der Ton ein, der kurze Zeit lang vor der Bestürzung über die Schreckensnachricht vom Tode Lulus zurückgetreten war. Die Debatten über die Ferryschen Unterrichtsgesetze werden mit großer Erbitterung der sich gegenüberstehenden Parteien geführt; am Sonnabend herrschte wieder ein so

[ => Original lesen: 1879 Nr. 53 Seite 2]

wirres Durcheinander, daß Gambetta die Sitzung schließen mußte. - Denjenigen Offizieren, die sich nach Chislehurst begeben wollten, um sich an den dort stattfindenden Beisetzungsfeierlichkeiten zu betheiligen, ist der Urlaub dazu versagt worden. Infolgedessen haben viele ihre Entlassung genommen; unter ihnen befindet sich auch der bekannte General Fleury. - Die Seelenmesse für den verstorbenen kaiserlichen Prinzen findet am 12. dieses Monats statt; ob Prinz Jerome daran theilnehmen wird, ist noch nicht bestimmt. - Gambetta hat für den Jahrestag der Bastillenerstürmung (14. d.) Einladungen zu einer großen Festlichkeit ergehen lassen.


- Professor Reuleaux hat seinem ersten geflügelten Worte: Billig und schlecht! ein zweites nachfliegen lassen, das an die Handwerker gerichtet ist. Es lautet: Mehr Werkstätten, weniger Schaufenster! - Es soll nicht alles Kaufmann werden.
- Das Reichsoberhandelsgericht hat den Besitzer einer Zündhütchenfabrik bei Nürnberg verurtheilt, einem Arbeiter, der bei einer in der Fabrik erfolgten Explosion das Augenlicht verlor, eine Entschädigung von 21 M. wöchentlich auf Lebensdauer zu zahlen. Das Bezirksgericht hatte die Klageansprüche abgewiesen, während das Appellationsgericht ebenso wie das Reichsoberhandelsgericht erkannt hatte. - In der Nähe von Kaufbeuern fand ein Handwerksbursche eine Geldobligation von 2000 M. Er zeigte seinen Fund sofort an. Der Verlierer, ein Bauer, wurde ermittelt und der Finder erhielt 20 M. Belohnung. - In Nürnberg wurde ein 11jähriges Bürschlein verhaftet, das seinem Vater in München mit 600 M. durchgebrannt war, um in Amerika ein freies "Leben" zu führen. - Die Japanesen haben auf der Pariser Ausstellung für 4,333,000 M. Waaren verkauft.
- Kaiser Joseph II. war ein vortrefflicher Herr, aber auch mit ihm war nicht immer gut Kirschen essen. Eines Tages sollte er einen Gesetzentwurf unterschreiben, den ihn sein alter und gewaltiger Fürst Kaunitz zugeschickt hatte. Der Kaiser war übler Laune und unzufrieden mit dem Gesetz und schrieb eigenhändig darunter: "Kaunitz ist ein Esel. Joseph II." Als Kaunitz kam, reichte ihm der Kaiser das Blatt hin und sagte: Lesen Sie; das ist meine Ansicht darüber! - Kaunitz warf einen Blick auf das Blatt hin und schwieg. - Nun? fragte der Kaiser: - Majestät, ich kann Sie nicht beleidigen wollen! - Was wollen Sie damit sagen? - Da verbeugte sich Kaunitz und antwortete: "Zu viel Ehre für mich" und las: "Kaunitz ist ein Esel, Joseph der zweite."
- Das Ausschicken von Postkarten zur Reise um die Erde hat sich mit der Zeit zu einem förmlichen Sport ausgebildet, dem jetzt von Seiten der japanesischen Postverwaltung ein Hinderniß entgegengestellt worden ist. Das kaiserliche General=Postamt macht nämlich folgendes bekannt: "Nach einer Mittheilung der japanesischen Postverwaltung gehen in Japan häufig Briefe und Postkarten ein, auf welchen, zum Zwecke ihrer Leitung um die Welt, Wünsche der Absender in Bezug auf anderweitige Adressirung, Angabe der Ankunfts= und Abgangszeit, sowie auf Weiterbeförderung u. s. w. ausgedrückt sind. Der artigen Wünschen wird seitens der japanesischen Postverwaltung bestimmungsgemäß keine Folge mehr gegeben." Der Versuch, die Umlaufzeit um die Erde festzustellen, war interessant und am Platze. Nachdem er gelungen. Scheint uns die japanesische Auffassung, daß die Post für den öffentlichen Verkehr da sei, nicht aber zum Zeitvertreib für den ersten besten, die ganz richtige zu sein.
- Selten wohl hat eine Höhle so interessante und für die Wissenschaft epochemachende Funde geliefert, als die vor einiger Zeit in Mähren entdeckten am Berge Kotousch bei Stramberg. Unter Leitung des Realschullehrers Maschka wurden nacheinander aus zwei übereinanderliegenden Gängen tausende von Knochen vorsündfluthlicher Thiere, wie vom Mammuth, Höhlenbär, Rennthier, Rhinoceros, Stier u. s. w. ans Tageslicht gefördert. Gleichzeitig mit diesen fanden sich in den Höhlen eine große Anzahl von rohen und polirten Steinwerkzeugen, Messern, Bronze= u. Eisengegenständen in bestem Zustande vor, wodurch der untrügliche Beweis geliefert wurde, daß beide Höhlen in vorgeschichtlicher Zeit als Wohnungsort von Menschen, trotz der keineswegs liebenswürdigen, wenn auch hoheitsvollen Nachbarschaft von Mammuths u. dergl. benutzt wurde.
- Auf der ganzen oberbayerischen Gebirgskette hat es am 3. Juli geschneit. Man weiß in ganz Deutschland nicht, was man von dem politischen und anderem Wetter sagen soll.
- Fugger in Augsburg hat einmal seinem fürstlichen Gaste dem Kaiser Karl den V. zu Ehren dessen Schuldverschreibung von 100,000 Gulden in das Kamminfeuer geworfen. Das war aber Fugger, der Rothschild der damaligen Zeit, und er wußte was er that; aber eine Bäuerin in Oberlunkhofen in der Schweiz wußte nicht was sie that als sie mit einem Packet alter Papiere ihren Kaffee kochte. In dem Packet waren Banknoten im Betrage von 1700 Francs eingewickelt, fast ihr ganzes Baar=Vermögen.


Anzeigen.

In Sachen betreffend den Concurs über das Vermögen des Kaufmannes Ferdinand Seelig in Schönberg wird hiemit öffentlich gemeinkundig gemacht, daß in dem Termine am 2. Juli d. J. der Präclusivbescheid sofort zu Protocoll erlassen und publicirt ist.
Schönberg, den 5. Juli 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.

A. Dufft.       


In Sachen betreffend die Subhastation der zu Herrenburg belegenen Büdnerei c. p. des Bäckermeisters Schröder daselbst wird hierdurch gemeinkundig gemacht

I. daß der auf den 17. dieses Monats abgesetzte Ueberbotstermin auf

Dienstag den 19. August d. J. (1879)

ex. officio verlegt worden ist
II. und daß demgemäß zu diesem

am 19. August dieses Jahres Vormittags
11 Uhr allhier vor Gericht stattfindenden

Ueberbotstermin

Kaufliebhaber mit dem Eröffnen geladen werden:
I. daß die zu subhastirende Büdnerei c. p. nach dem über selbige 1871 errichteten Hypothekenbuche Alles in Allem angeblich 44 Scheffel Aussaat und 45 []R. groß ist, daß die Gebäude aus einem Wohnhause mit Anbau, einer Scheune mit Anbau, einem Kathen und einem Stallgebäude bestehen, deren Besichtigung nach voraufgegangener Meldung bei dem Ortsvorstand zu Herrenburg freisteht.
II. daß bisher in dem Wohnhause Bäckerei und Krämerei betrieben worden;
III. daß beim Zuschlage ein als Conventionalpoen haftendes Angeld von Eintausend Mark zu erlegen ist;
IV. Und daß in dem am 24. v. Mts. abgehaltenen ersten Verkaufstermin Gebote nicht abgegeben sind.
Schönberg, den 4. Juli 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor dem Siemzerthor sub Nr. 148 a. belegene Wohnhaus c. p. des Tischlers Wilhelm Nothdurft allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Mittwoch den 27. August d. J.
Morgens 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderun=

[ => Original lesen: 1879 Nr. 53 Seite 3]

gen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 11. Juni 1879.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Gastwirth Johann Heinrich Christian Bohn in Ratzeburg (Langenbrücker=Vorstadt) hat die Verwaltung seines unbeweglichen und beweglichen Vermögens, seines Wirthschafts= und Geschäftsbetriebes, dem Baumeister Friedrich Heinrich Wilhelm Dölle in Ratzeburg übertragen, insbesondere bezüglich seines Grundbesitzes sich jeder eigenen Verfügung begeben und das Verfügungsrecht ausschließlich dem Herrn Dölle in Ratzeburg eingeräumt.
Ratzeburg den 1. Juli 1879.

Königliches Amtsgericht.


Auf Antrag Dris. Ph. W. Plessing für den Vollhufner zu Groß=Mist bei Schönberg i. M. Jochen Heinrich Retelstorff werden alle diejenigen, welche außer dem Imploranten

an eine auf dem Namen der sechs Vollgeschwister Oldenburg, nämlich: Johann Friedrich Ernst, Hans Heinrich, Hans Jochim, Margarethe Elisabeth, Anna Marie und Anna Elisabeth verehelichte Freitag zu Herrenburg, sämmtlich Kinder aus der Ehe der Maria Elisabeth Oldenburg mit dem Schulzen Paul Ernst Oldenburg zu Gr.=Mist, unter dem 11. Mai 1839 ausgestellte in den Büchern der Staatsschuldenverwaltung der freien und Hansestadt Lübeck aufgeführten Staats=Schuld=Obligation über Ct. Mark (Lübeck) 1900, Termino Michaelis zu 3 Prozent Zinsen durch Ausloosung und Rückzahlung von Ct. Mark (Lübeck) 1000 vermindert auf Ct. Mark (Lübeck) 900. = M. 1080 unter Loos Nr. 1313 und 1315, wovon Ct. Mark (Lübeck) 100. = M. 120. unter 1315 im Jahre 1876 ausgeloost und auf der Stadtcasse deponirt sind,
Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert und schuldig erkannt, diese Ansprüche binnen doppelter sächsischer Frist vom Datum dieses Proclams, also spätestens am 31. Juli d. Js. im Stadt und Landgerichte hieselbst, Auswärtige durch einen hier wohnhaften gehörig legitimirten Bevollmächtigten geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Stadt=Casse bezw. Schulden=Regulirungs=Section ermächtigt und angewiesen werden soll, denn auf genannte Obligation ausgeloosten und deponirten Betrag von M. 120. an den Imploranten auszuzahlen, sowie den Rest auf den Namen desselben umzuschreiben.
Lübeck den 2. Mai 1879.

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung       Funk Dr., Act.


Bekanntmachung.

Das diesjährige Missionsfest in unserem Fürstenthum wird zu Selmsdorf am Freitag den 18. Juli gefeiert werden. Es werden alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.
Anfang des Gottesdienstes 10 1/2 Uhr.
Nachmittagsfeier 3 Uhr.

Der Vorstand des Missionsvereins.       


Einern geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich zwischen hier und Schönberg einen Omnibus fahre und zwar:       Abfahrt aus Selmsdorf Morgens 7 Uhr
      Abfahrt aus Schönberg Morgens 10 Uhr
      Ankunft in Schönberg Morgen 8 Uhr
      Ankunft in Selmsdorf Morgens 11 Uhr
und empfehle ich dieses Unternehmen zur gefälligen Benutzung.

                                                    Achtungsvoll
Selmsdorf.                                                     Joh. Michaelsen.


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in feinster Qualität
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Wegen der ungünstigen Witterung für den Torf will ich mit dem Anfahren der Braunkohlen Briquettes schon in diesem Monat beginnen und mögen meine Abnehmer deshalb bald bestellen. Die Briquettes sind dieselben, welche ich immer geführt habe.

C. Egert.       


Zu dieser Ernte stelle ich eine Dampfdreschmaschine unter meinen Arbeitsräumen auf, Korn ist unter Dach zu fahren und ist unter dem Dreschapparat gedielt, so daß Körner und Strohverlust nicht vorkommt.

C. Egert.       


Zur Rappernte und später auch zum Korndreschen empfehle Dampfdreschapparat. Kohlen mit Wagen dazu, sowie Einrichtung zum Wasserfahren wird bei geliefert.

C. Egert.       


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Den geehrten Bewohnern des Fürstenthums Ratzeburg erlaube ich mir hiedurch anzuzeigen, daß ich mich mit hoher obrigkeitlicher Erlaubniß als Viehverschneider in hiesiger Stadt etablirt habe und bitte ich, mir bei vorkommender Gelegenheit geschätzte Aufträge zum Viehverschneiden zukommen zu lassen.
Schönberg den 3. Juli 1879.

Rudolph Schultz.       


Frischen Matjes=Hering
empfiehlt                                                    
                                                    A. Wigger Nachflgr.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 53 Seite 4]

Zu unserem am Montag den 14. und Dienstag den 15. Juli d. Jahres stattfindenden

Königschuß

laden wir die geehrten Bewohner von Stadt und Land so höflichst wie ergebenst ein.

Tombola=Loose à 30 Pfennig

sind bei uns zu haben.

Schönberg.
Der Vorstand der Schützenzunft.
F. Baer.             Joh. Greiff.

Programm:

Zur Vorfeier am Sonntag Nachmittag die üblichen Ständchen - Von Abends 7 1/2 Uhr an Concert im Schützenhause. - 10 Uhr Zapfenstreich.
Montag, den 14. Juli: Morgens 5 Uhr Reveille durch die Stadt; um 7 Uhr Antreten der Schützen vor dem Hause des Kapitains; um 8 Uhr Ausmarsch in nachstehender Ordnung:
        1) die Wärter der Zunft mit der Scheibe und den Silbergewinnen,
        2) Musikcorps,
        3) der Magistrat mit dem Schützenkönig,
        4) die Herren Ehrenmitglieder von Stadt und Land - Medaille mit rother Schleife und
        5) solche nicht uniformirte Bürger, welche der Zunft 4 Jahre und länger angehören - Medaille mit blauer Schleife -,
        6) Musikcorps,
        7) die Compagnie der Schützenzunft,
        8) Tamboure,
        9) die Verschiedenen Vereine hiesiger Stadt, sofern sie sich anzuschließen belieben und
      10) sonstige Festtheilnehmer.
Nach Ankunft im Schützenhause beginn des Schießens nach der Königscheibe und den beiden Gewinnscheiben. Frühstück bei Tafelmusik. - Von Nachmittags 4 Uhr an bis zum Einmarsch Harmonie=Musik im Schützenhause und auf dem Festplatze - Abends Ball für Stadt= und Landbewohner gegen Entree im Schützenhause.
Dienstag, den 15. Juli: Ausmarsch, Schießen, Harmonie u. s. w. wie am Montage. Nachmittags 5 Uhr

Ziehung der Tombola.

Abends Festball für Stadt= und Landbewohner im Schützenhause gegen Entree.
Mittwoch, den 16. Juli: Abends von 7 Uhr an im Schützenhause freier Schützenball nur für Ehren= und Zunftmitglieder, welche als Legitimation die betreffende Medaille mit Schleife zu tragen haben.


Zu dem am Montag d. 21. und Dienstag 22. Juli stattfindenden

Rehnaer Königschuß

laden ergebenst ein.

Die Alterleute
A. Behrmann.                           F. Rothleder.

Bemerkt wird noch, daß am Dienstag und Mittwoch auch Nichtmitglieder der Zunft am Schießen nach Silbergewinnen theilnehmen können.


Militär=Concert.
im Boy'schen Garten

am Sonnabend, den 12. Juni d. J. und ferner am Sonntag den 13. Juni d. J. mit nachfolgendem Balle,
ausgeführt von den Trompetern der Mecklenb. Artillerie
            wozu freundlichst einladet

C. Wulff, Stabstrompeter.       


Am Sonntage den 13. d. M.           
Große Tanzmusik
in meinem Zelte auf dem Schützenplatze.           
                                                    J. G. Staack.


Kampfgenossen=Verein 1870/71.

Montag den 14. d. M. Morgens 8 Uhr: Antreten beim Vereins=Locale zum Ausmarsch mit der Schützenzunft.

Der Vorstand.       


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren: Den 29. Mai der Maschinenarbeiter Dobberstein zu Schönberg ein Sohn, den 3. Juli der Hauswirth Voß in Petersberg ein Sohn. Den 5. Juli dem Arbtsm. M. Bohnhof zu Schönberg ein Sohn.

Gestorben: den 27. Juni Doris Caroline Anna Elisabeth Claasen, Zimmergesellentochter zu Schönberg, 18 J. 3 M. alt Den 28. Catharina Magarethe Resenhäft geborene Frank, Webermeisterwittwe zu Schönberg, 56 J. 6 M. alt. Den 29. Anna Marie Freitag geb. Strampfert, Arbeitsmannsfrau zu Kl. Siemz, 56 J. 6 M. alt. Anna Caroline Freitag geb. Draeger, Maurergesellenfrau zu Kl. Siemz 36 J. 8 M. alt. D. 30. Marie Catharina Lenschow aus Torisdorf, 2 M. alt. D. 3. Juli Nicolaus Wilhelm Egert, Zimmermeistersohn zu Schönberg, 5 M. 28 Tage alt.

Eheschließungen: Den 27. Juni Maurermeister Joachim Heinrich Ludwig Burmeister zu Schönberg und Auguste Christine Elise Rebescky aus Grevesmühlen. Den 4. Juli Apotheker Edmund August Robert Wisch aus Berlin und Caroline Leopoldine Dorothea Johanna Saß zu Schönberg.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 13. Juli.

Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 20 und 21.)


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