No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 24. Juni
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 1]

Bekanntmachung.

      Das diesjährige Ober=Ersatzgeschäft zur Aushebung der Militairpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks findet statt

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe
am
Donnerstag, den 10. Juli.

      Zu demselben haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche nach Ausweis ihrer Loosungsscheine eine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht zu erwarten haben, und denen übrigens noch besondere Ladungen zugehen werden. Morgens präcise 7 Uhr einzufinden.
      Nicht verpflichtet zum persönlichen Erscheinen sind die bei der letzten Musterung für dauernd untauglich befundenen und die zur Ersatzreserve II. Classe angesetzten Militairpflichtigen, sofern sie nicht speciell beordert sind; jedoch ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militairpflichtige berechtiget, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober=Ersatzcommission etwaige Anliegen vorzutragen.
      Die bei der Musterung für diensttauglich befundenen Mannschaften gelangen zuerst zur Vorstellung. Im Anschluß an das Ober=Ersatzgeschäft findet die Superrevision der Temporär=Invaliden statt.
      Militairpflichtige, welche zum Termin nicht pünktlich erscheinen, haben, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, auf Grund des §. 24, 7 der Ersatz=Ordnung (Deutsche Wehrordnung vom 28 September 1875) eine Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu gewärtigen, auch können denselben die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so werden sie dem Befinden nach als unsichere Dienstpflichtige zur sofortigen Einstellung gebracht werden.
      Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen aus ihrer Ortschaft Sorge zu tragen.
      Schönberg, den 10. Juni 1879.
Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Deutschland. In Ems sind für den Aufenthalt des Kaisers, der am Sonntag dort eintraf, im Kurhause 90 Zimmer belegt. Der Kaiser selbst benutzt nur drei Zimmer für sich.
Prinz Heinrich von Preußen, der zweite Sohn des deutschen Kronprinzen, kam am 23. Mai von Honolulu an Bord der deutschen Corvette "Prinz Adalbert" in Yokohama, einer Hauptstadt Japans an. Am 29. Mai überreichte der Prinz dem Mikado die Insignien des Schwarzen Adlerordens.
In der Donnerstagssitzung des Reichstages stand zunächst die Münz=Interpellation auf der Tagesordnung. Nachdem Abg. Delbrück dieselbe motivirt, wurde sie vom Reichskanzler persönlich beantwortet. Fürst Bismarck sagte im Wesentlichen, daß bisher noch von keiner Seite eine Anregung auf Aenderung unserer Währung bei ihm eingegangen sei; der Abg. Schröder=Lipstedt faßte den Sinn der Bismarckschen Rede bezeichnend in die Worte zusammen: "Es wird sich finden." Bei der Debatte über die Interpellation holte Abg. Bamberger seine Beispiele aus dem Auslande; er schilderte die Finanzlage aller andern Länder als eine ganz trostlose und auf diesem Hintergrunde nehmen sich die 96 Mill. Mark Verlust, die uns die versuchte Einführung der Goldwährung bisher verursachte, allerdings noch ziemlich günstig aus; Deutschland -meinte er - ist in der glücklichsten Lage von allen Ländern. Deutschland kann sich für diese Erkenntniß bei Herrn Bamberger bedanken. Nach Erledigung der Interpellationen setzte das Haus die Berathung des Zolltarifs fort, konnte aber nicht viel fertig bringen. - Am Freitag fand keine Sitzung statt. - Für Sonnabend stand die zweite Lesung des elsaß=lothringischen Verfassungsgesetzes und die Fortsetzung des Zolltarifs auf der Tagesordnung.
Die Reichstagskommission zur Vorberathung der von der Regierung eingebrachten Gewerbeordnungs=Novelle hat die Vorlage mit einem unwesentlichen Zusatze gutgeheißen und von einer zweiten Lesung Abstand genommen. Es steht also nichts im Wege, daß die Angelegenheit demnächst in's Plenum kommt.
Der Reichsanzeiger veröffentlicht eine kaiserliche Verordnung, betreffend die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kommenden Reisenden. Jeder resp. Reisende muß von der deutschen Botschaft in Petersburg oder einer deutschen Consularbehörde einen

[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 2]

visirten Paß haben, der an der Grenze vorzuzeigen und abermals zu visiren ist.
Das energische Vorgehen der Reichsregierung in der ägyptischen Frage hat nun auch die übrigen Mächte zu verschärften Maßregeln angespornt; England und Frankreich haben dem Khedive die Wahl gestellt zwischen freiwilliger Abdankung oder Entsetzung. Der verblüffte Vicekönig hat sich kurze Bedenkzeit erbeten. - Der Vatikan hat in Bezug auf die Verhältnisse der katholischen Kirche in Deutschland und speciell Preußen einen Bericht veröffentlicht, der constatirt, daß in ganz Preußen nicht ein einziger Mönch mehr existirt, daß von 6000 Nonnen nur noch 46 übrig geblieben seien, die übrigen wären alle vertrieben; 800 Pfarrein wären ohne Dechanten, 500 davon jeder geistlichen Hülfe beraubt, 300, die nicht geistliche Kräfte in hinreichender Zahl besäßen. Durch Klarlegung dieser Schäden sucht der Vatikan begreiflich zu machen, daß die Kirche dem Staate gegenüber schon ein Loch zurückstehen müsse.
Als Termin des Reichstagsschlusses wird jetzt ziemlich bestimmt der 12. Juli bezeichnet. Man will nöthigenfalls die Plenarsitzungen um 10 oder gar um 9 Uhr Morgens beginnen, Abendsitzungen aber nicht halten. Vorbedingung hierfür ist natürlich, daß die Tarifcommission mit ihren Arbeiten bald fertig wird. Die Freunde der Regierungsvorlage wollen in der zweiten Lesung die Angriffe der Gegner nicht mehr beantworten, wenigstens nicht eingehend.
Frankreich. Dadurch daß der Congreß (die Deputirtenkammer und der Senat vereinigt) am Donnerstag mit großer Majorität die Rückverlegung der Kammern von Versailles nach Paris angenommen hat, ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Wege der Befestigung der Republik gethan worden.
Ein telegraphischer Blitzstrahl durchzuckt die Welt. Er bringt die Nachricht von dem Tode des Prinzen Louis Napoleon, des Sohnes der Kaiserin Eugenie in Afrika, dem Lande der Zulus. Der Prinz war von dem englischen Generalquartiermeister mit mehren andern Offizieren auf eine Recognoscirung ausgeschickt worden; sie hielten unterwegs Rast und hatten die Pferde abgesattelt; da sahen sie Zulus im hohen Grase herankriechen, sprangen auf und eilten zu ihren Pferden. Die Zulus feuerten und stürmten auf sie ein, der Prinz glitt aus fiel und sein Pferd stürmte davon; der Prinz floh in vollem Lauf, wurde eingeholt und fiel unter 17 Schüssen und Todesstreichen der Zulus. Das war der Tod des letzten Napoleon, gleichsam auf dem Schlachtfelde. Die Todesnachricht ist der englischen Regierung telegraphisch zugegangen und von dem Kriegsminister Lord Sydney dem Parlamente mitgetheilt worden. Derselbe Minister hat die schwere Aufgabe übernommen, der Kaiserin Eugenie die erschütternde Nachricht zu überbringen. - Prinz Louis Napoleon ist am 16. März 1856 in den Tuilerien in Paris geboren worden. Sein kaiserlicher Vater stand damals nach siegreicher Beendigung des Krimkrieges auf der Höhe seines Ansehens und seiner Popularität.
England. Der Krieg gegen die Zulu's, in dem der Sohn der Kaiserin Eugenie gefallen, scheint übrigens dem armen England noch recht lange und recht viel Sorge machen zu wollen. Die wilden Krieger des Königs Cetewayo haben sich bis jetzt den englischen Soldaten überlegen gezeigt, zu Waffenerfolgen von sonderlichem Belang hat es die britische Armee den Zulus gegenüber noch nicht gebracht. Es scheint fast, als solle der Krieg, der den Engländern schon so enorme Summen gekostet hat, auf echt englische Weise beendet werden - durch den Geldsack. Die Zulus, welche durch die Kriegswaffen der brittischen Regierung nicht zu besiegen waren, werden vielleicht den friedlichen Waffen der Londoner Regierung, den goldenen Sovereigns, weniger Widerstand leisten.


Anzeigen.

In dem Hypothekenbuche über die - inzwischen in vim executionis verkaufte - zu Mannhagen belegene Freischulzenstelle c. p. der verehelichten Hennings, Dorette geb. Solvie, stehen neben anderen Forderungen eingetragen:

ad Fol. IV. m die Altentheilsforderung der Freischulzen=Wittwe Solvie zu Mannhagen geb. Stavenhagen, wieder verehelichten Cordts, abgeschätzt zu 300 Thlr. N 2/3 z. v. pro anno;
ad Fol. IV. n die Altentheilsforderung des Freischulzen=Altentheilers Cordts zu Mannhagen von jährlich 70 Thlr. N 2/3 z. v. jedoch erst von Zeit des Ablebens seiner Ehefrau, verwittwet gewesenen Solvie geb. Stavenhagen, ab.
Zu unseren Subhastationsacten liegt docirt vor, daß beide Altentheiler längst verstorben sind; die betreffenden Hypothekenscheine sollen, wie angestellte Nachforschungen ergeben haben, verloren gegangen sein.
Demzufolge werden hiemit Alle und Jede, welche an die angeblich verloren gegangenen, vorstehend des Näheren bezeichneten beiden Hypothekenscheine cum annexis Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche in dem deshalb auf

Freitag den 27. Juni d. J.
Vormittags 11 Uhr

anberaumte Termin vor unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu bescheinigen oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu erlassenden Präclusivbescheid damit ausgeschlossen, die für verloren zu achtenden betreffenden Hypothekenscheine aber mortificirt werden sollen.
Schönberg, den 4. April 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.

A. Dufft.       


In Sachen betreffend die Subhastation des zu Schönberg vor dem Siemzer Thor belegenen Gartens des Schmiedemeisters W. Kühn allhier giebt das

Großherzogliche Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das am 14. d. M. abgehaltene Termins=Protocoll, nachdem die öffentliche gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hiemit zu Recht den

Bescheid:

daß, unter Vollstreckung des angedroheten Nachtheiles, die im Termin am 14. d. M. nicht erschienenen W. Kühn'schen Gläubiger als die Liquidate anerkennend angesehen sein sollen.

Von Rechts Wegen.

Schönberg, den 15. Juni 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)                                                     A. Dufft.


Zum öffentlich meistbietenden , in vim executionis verfügten Verkauf des dem Tagelöhner Johann Otto gehörenden, an der Grevesmühlen'schen Landstraße belegenen Wohnhauses Nr. 231 haben wir einen Termin auf

Donnerstage den 28. Juni d. J.
Vormittags 11 Uhr

und einen Ueberbotstermin auf

Donnerstag, den 17. Juli d. J.
Vormittags 11 Uhr

anberaumt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Tradition zu Michaelis d. Js. zu geschehen und die sonstigen Verkaufsbedingungen in der Gerichts=Registratur einzusehen sind.
Rehna, den 17. April 1879.

Großherzogliches Stadtgericht.


Auf Antrag Dris. Ph. W. Plessing für den Schulzen und Vollhufner zu Groß=Mist bei Schönberg i. M. Hans Heinrich Oldenburg werden alle Diejenigen, welche außer dem Imploranten

an einem auf den Namen von Hans Jochim Oldenburg zu Groß=Mist bei Schönberg ausgestellten, angeblich durch Imploranten auf dem Wege des Erbgangs erworbenen und in den Büchern der Staatsschuldenverwaltung der freien und Hansestadt Lübeck aufgeführten Stadtkassenbrief vom 21. April 1807 über Ct. Mark (Lübeck) 5100 termino Ostern mit 3 %, welcher durch fernere Einzahlungen angewachsen ist zu der Summe von Ct. Mark (Lübeck)

[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 3]

6700 = M. 8040, versehen mit den Loosnummern 274 bis 280, wovon Ct. Mark (Lübeck) 1000 = M. 1200 unter Nr. 279 im Jahre 1878 zur Auszahlung im Ostern=Termin 1879 ausgeloost sind,

Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert und schuldig erkannt, die Ansprüche binnen doppelter sächsischer Frist, vom Datum dieses Proclams also spätestens am 31. Juli dieses Jahres, im Stadt= und Landgerichte hieselbst, Auswärtige durch einen hier wohnhaften, gehörig legitimirten Bevollmächtigten geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß Sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, und die Stadtcasse bezw. Schulden=Regulirungs=Section ermächtigt und angewiesen werden soll, den auf gedachten Stadtcassenbrief ausgeloosten Betrag von M. 1200 an den Imploranten auszuzahlen und den Rest auf den Namen desselben umzuschreiben.
Lübeck den 2. Mai 1879.

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung           Funk Dr., Act.


Auf Antrag Dris. Ph. W. Plessing für den Vollhufner zu Groß=Mist bei Schönberg i. M. Jochen Heinrich Retelstorff werden alle diejenigen, welche außer dem Imploranten

an eine auf dem Namen der sechs Vollgeschwister Oldenburg, nämlich: Johann Friedrich Ernst, Hans Heinrich, Hans Jochim, Margarethe Elisabeth, Anna Marie und Anna Elisabeth verehelichte Freitag zu Herrenburg, sämmtlich Kinder aus der Ehe der Maria Elisabeth Oldenburg mit dem Schulzen Paul Ernst Oldenburg zu Gr.=Mist, unter dem 11. Mai 1839 ausgestellte in den Büchern der Staatsschuldenverwaltung der freien und Hansestadt Lübeck aufgeführten Staats=Schuld=Obligation über Ct. Mark (Lübeck) 1900, Termino Michaelis zu 3 Prozent Zinsen durch Ausloosung und Rückzahlung von Ct. Mark (Lübeck) 1000 vermindert auf Ct. Mark (Lübeck) 900. = M. 1080 unter Loos Nr. 1313 und 1315, wovon Ct. Mark (Lübeck) 100. = M. 120. unter 1315 im Jahre 1876 ausgeloost und auf der Stadtcasse deponirt sind,
Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert und schuldig erkannt, diese Ansprüche binnen doppelter sächsischer Frist vom Datum dieses Proclams, also spätestens am 31. Juli d. Js. im Stadt und Landgerichte hieselbst, Auswärtige durch einen hier wohnhaften gehörig legitimirten Bevollmächtigten geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Stadt=Casse bezw. Schulden=Regulirungs=Section ermächtigt und angewiesen werden soll, denn auf genannte Obligation ausgeloosten und deponirten Betrag von M. 120. an den Imploranten auszuzahlen, sowie den Rest auf den Namen desselben umzuschreiben.
Lübeck den 2. Mai 1879.

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung       Funk Dr., Act.


Auf Antrag des hiesigen Advokaten Dris Conrad Plitt als Testamentsvollstreckers des am 17. Februar 1879 hieselbst verstorbenen Bürgers und Hauszimmermeisters Georg Heinrich Schwoll werden hiedurch als diejenigen, welche an den Nachlaß desselben aus Bürgschaften oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, auch alle Schuldner des Erblassers, sowie alle diejenigen, welche zum Nachlasse desselben gehörige Gegenstände in Händen haben, aufgefordert und schuldig erkannt, die Inhaber von Ansprüchen, solche unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses binnen doppelter sächsischer Frist, von dem Erlaß dieser Edictalladung angerechnet, also spätestens am 17. Juni d. J. bei dem Testamentsvollstrecker Dr. Conrad Plitt gegen Empfang eines Anmeldungsscheines, im Falle des Widerspruchs aber im Stadt= und Landgerichte und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten anzumelden, die Schuldner ihre Schuld bei Vermeidung abermaliger Zahlung nur an denselben Testamentsvollstrecker zu entrichten, alle Inhaber von zum Nachlasse g

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung       Funk Dr., Act.


Nachdem in Folge der Insolvenzerklärung des Schenkwirths Götze hieselbst der formelle Concurs über dessen Vermögen mit Vorbehalt der creditorischen Rechte eröffnet, der Cantor Pfennigschmidt zum interminischen Curator bonorum bestellt und die Sicherstellung der nur sehr geringfügigen Masse geschehen, haben wir zur Feststellung des Schuldenstandes, zur Prioritätsdeduction, zum Versuche eines vergleichweisen Abschlusses des Debitwesens, eventualiter zur Curator bonorum und Bewilligung einer Competenz an den Cridar Termin auf

Freitag den 29. August d. J.
Vormittags 11 Uhr

abgeraumt, wozu alle Gläubiger des p. Götze zur Anmeldung ihrer Forderungen, Beibringung ihrer bezüglichen Beweisurkunden und zur Prioritäts=Deduction hiemit vorgeladen werden, unter den ein für allemal angedrohten Nachtheilen resp. der Abweisung von der gegenwärtigen Götze'schen Debitmasse, des Ausschlusses mit der Beibringung weiterer Beweisurkunden resp. mit der Prioritäts=Deduction enventualiter des Gebundenseins an die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger.
Rehna den 18. Juni 1879.

Großherzogliches Stadtgericht.


Wegen Neubaues ist die Brücke in der Sabowerstraße von Dienstag den 24. Juni d. J. an bis auf Weiteres für Fuhrwerk gesperrt.
Schönberg den 23. Juni 1879.

Der Magistrat.


Auction.

Am 24. und 25 Juni sollen auf dem Hofe Stove von Morgens 10 Uhr an öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden:

1 Locomobile (8 Pferdekr.) und Zug, 1 Dampfdreschmaschine, 1 viersitzige eleg. Chaise und 1 Omnibus für 10 Personen, beide sehr gut erhalten, 1 Halbchaise, 1 Stuhlwagen, 1 fast neues Pianino, 1 tafelförm. Klavier, 1 feuerfester Geldschrank, divers. Silberzeug und platirte Sachen, 1 hocheleganter Kronleuchter, 2 elegante Spiegel, Sophas, Tische aller Art, Lehn=, Polster= und Rohrstühle, Schränke aller Art, Bettstellen, herrschaftliche= und Leute=Betten, Leinenzeug, Federn, Gartenbänke und Tische und dgl. m.
Die zu verkaufenden Gegenstände können schon vom 22. d. M. an besichtigt werden.
Stove, im Juni 1879.

I. A.    A. Kaiser.          


Auction.

Am Sonntag den 29. Juni Nachmittags 2 Uhr werde ich das Vormath in meiner Wiese öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkaufen. Kaufliebhaber können sich am Tage der Auction das Futter besehen.

Schlagsdorf.                                                     H. Wegener, Büdner.


Ersparniß und Vorschuß=Anstalt in Schönberg.

Die Anstalt ist während des Johannistermins vom

Dienstag den 24. Juni d. J.
bis
Dienstag den 1. Juli d. J.
beide Tage einschließlich,
täglich
von 7 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags,
am
Sonntag den 29. Juni d. J.
jedoch nur
von 7 Uhr Morgens bis 10 Uhr Vormittags

geöffnet.

Das Directorium.       


Statt besonderer Meldung.

Heute Nachmittag 5 Uhr hat der Herr unsern süßen Wolfgang zu sich in sein Himmelreich genommen.
Schönberg den 20. Juni 1879.

Die tiefgebeugten Eltern         
Assessor Horn und Frau.       


[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 4]

Wieder sind von hoher Staats=Regierung
9 Millionen 262,000 Reichsmark

dazu bestimmt, um in den nächsten Monaten durch Verloosung in sieben Abtheilungen vertheilt zu werden. 46,000 Nummern erhalten sicher, im glücklichstem Fall:

1 Prämie und gewinn von 450,000 Reichsmark sonst aber:
    1 Gewinn 300,000 Mark.
    1 Gewinn 150,000 Mark.
    1 Gewinn 100,000 Mark.
    1 Gewinn 75,000 Mark.
    2 Gewinne a 50,000 Mark.
    1 Gewinn 40,000 Mark.
    6 Gewinn 30,000 Mark.
    1 Gewinn 25,000 M.
    2 Gewinne a 20,000 M.
  12 Gewinne a 15,000 M.
    1 Gewinn 12,000 M.
  22 Gewinne a 10,000 M.
    2 Gewinne a 8,000 M.
    4 Gewinne a 6,000 M.
  61 Gewinne a 5,000 M.
    6 Gewinne a 4,000 M.
108 Gewinne a 3,000 M.
263 gewinne a 2,000 M.
  6 Gewinne a 1200 M.
517 Gewinne a 1000 M.
848 Gewinne a 500 M.
Für die unparteiliche Vertheilung und pünktliche Auszahlung des ganzen Capitals von 9,262,000 Mk. hat der Staat die Garantie übernommen. Die Ziehung der Nummern und Gewinne geschieht durch zwei Waisenknaben unter steter Aufsicht einer dazu eingesetzten obrigkeitlichen Behörde im öffentlichen Saal wozu der Eintritt Jedem frei gestattet ist. Nach geschehener Ziehung werden die Nummern und die Gewinne noch mal auf das Genaueste revidirt, reihenfolgend geordnet und dann die, unter Aufsicht in der Staatsdruckerei gedruckten, amtlich gestempelten Gewinn=Ziehungs=Listen ausgegeben. Man verwechsele diese Prämien=Verloosung nicht mit den vielen Privat=Lotterien, auch bitte ich, mich nicht etwa mit jenen Loose=Händlern zu verwechseln, vor welchen in den Zeitungen gewarnt wird. Ich stehe mit der hohen Behörde in direkter Verbindung und kann jeder, der sich an mich wendet, der reellsten und pünktlichsten Bedienung versichert sein. Auch bei der vor Kurzem beendeten Capital=Verloosung hatte ich wieder das Vergnügen, sowohl hier am Platze wie nach entfernten Orten viele der größten Gewinne auszuzahlen; für meine gewissenhafte Handlungsweise erhielt ich eine Menge Dankschreiben. Meiner strengen Redlichkeit habe ich es auch wohl zu danken, daß meine Loose zum größten Theil im Voraus feste Abnehmer haben. Man mache daher die Bestellung sofort, zumal schon am

17. Juli 1879 die erste Ziehung

beginnt und über die voraus bestimmte Zahl, den Gesetzen nach keine Loose nachgeliefert werden. Um Jedem die Betheiligung nach seinen Verhältnissen zu ermöglichen, ist von hoher Regierung der Preis für diese 1. Ziehung in humanster Weise

für ein ganzes Original=Loos zu 16 Mark
für ein halbes Original=Loos zu 8 Mark
für ein viertel Original=Loos zu 4 Mark
für ein achtel   Original=Loos zu 2 Mark

festgestellt und versende ich zu diesem Preise die mit dem Staatswappen und meinem Namensstempel versehenen Loose gegen Einsendung des Betrages durch Postanweisung oder Brief, oder auf Wunsch auch gegen Postvorschuß, mit amtlichem Prospect oder Plan, nach allen Gegenden. Es werden nur Gewinne gezogen, und sende ich nach der Ziehung die amtlich gestempelte Gewinn=Ziehungs=Liste, sowie die Gewinngelder prompt und verschwiegen. Gesang=, Turn=, Schützen= und anderen Vereinen, auch Clubs und Spielgesellschaften, kann ich noch mit Partien in beliebiger Theilung dienen, wenn mir die Aufträge baldigst zugehen. Hiesige Firmen, wie hohe Behörde selbst können die beste Auskunft über mich ertheilen.
Man wende sich stets nur direkt an den

Haupt=Collecteur Carl hemme in Braunschweig.
Bohlweg 7, gegenüber dem Herzoglichen Residenzschloß

NB. Wer es unterläßt, dem Glücke ein Fensterchen zu öffnen, hat es oft sich selbst zuzuschreiben, daß er trotz aller Mühen und Arbeiten nie auf den Standpunkt des Wohlergehens gelangt, wohin ihn ein derartiger Versuch so schnell erheben kann.


Am Sonntag den 29. Juni d. J. findet der Ladentag der Maurer statt, zu welchem die sämmtlichen im Fürstenthum Ratzeburg arbeitenden Maurergesellen hiedurch eingeladen werden. Fremde Gesellen haben sich zur Krankenkasse anzumelden.

Schönberg.                                                     Der Vorstand.


Oft werden im geschäftlichen Leben grosse Summen an zweifelhafte Unternehmungen gewagt, während vielfach Gelegenheit geboten ist, mit einer geringen Einlage bedeutende Capitalien zu erlangen!

Die von hoher Landes-Regierung genehmigte und garantirte
grosse Geldverloosung

ist durch ihre vortheilhafte Einrichtung ganz besonders zu einem soliden und Erfolg versprechenden Glücksversuch geeignet und besteht aus

90,000 Loosen 46,000 Gew. und einer Prämie.

Die ganze Verloosungssumme ist

9,262,000 Mark,

Die Gewinne sind wie folgt eingetheilt:
Der Hauptgewinnn ist im glücklichsten Falle

450,000 Mark,
Die Prämie zu 300,000

1 Gewinn a 150,000, 1 a 100,000, 1 a 75,000, 2 a 50,000, 1 a 40,000, 6 a 30,000, 1 a 25,000, 2 a 20,000 12 a 15,000, 1 a 12,000, 22 a 10,000, 2 a 8000, 4 a 6000, 61 a 5000, 6 a 4000, 108 a 3000, 263 a 2000, 6 a 1200, 517 a 1000, 848 a 500, 1350 a 300, 75 a 240, 85 a 200, 28,900 a 142, etc. etc.
Die nächste Ziehung ist amtlich festgesetzt und findet bestimmt am 17. und 18. Juli d. J. statt, hiezu empfehle ich nur Original Staats-Loose

1/4 4 M. 1/2 8 M. 1/1 16 M.

Die Versendung dieser Original-Saats-Loose erfolgt gegen frankirte Einsendung des Betrages durch Post-Anweisung oder gegen Nachnahme.
Gewinngelder und Listen versende ich sofort nach beendigter Ziehung prompt und verschwiegen. Amtliche Prospecte werden zur gefl. Ansicht gratis versandt.

Louis Königsdorf.
Braunschweig, Magnithor 8
Haupt-Bureau, Bank - und Wechsel-Geschäft.


Zum sofortigen Antritt eventuell zum 1. Juli suche ich ein mit guten Zeugnissen versehenes Mädchen.
Ratzeburg.                                                     Joh. Spehr.


Beste Silber Gusstahl Sensen
à Stück 2,50 M.
beste Schmiedestahl Sensen
à Stück 3 M.
empfiehlt
                                                    
                                                    Aug. Spehr.


Tapeten und Borden

in schöner Auswahl sowie ausrangirte Muster schon von 20 Pfennig (Mecklenburg). an empfiehlt

C. Schwedt.       


Recht große                          
Runkelrübenpflanzen
sind noch zu haben bei                          
                                                    H. Bockwoldt,
                                                    Marienstraße.


Frischen Matjeshering
empfiehlt                                                    
                                                    A. Wigger, Nachfolger.


Auf Hof=Menzendorf sind

2 Tagelöhnerwohnungen

frei, eine für einen tüchtigen Vorarbeiter auf Deputatlohn.


Technicum Mittweida.
(Sachsen.) - Höhere Fachschule für Maschinen-Ingenieure und Werkmeister. Vorunterricht frei.
Aufnahmen: Mitte April u. October.


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 48 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 24. Juni 1879.


Bekanntmachung.

Die Unterzeichnete Commission macht hiedurch auf die Bestimmungen in den §§ 89 und 91 der Ersatz=Ordnung vom 28. September 1875, betreffend die Nachtübung der Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militairdienste und den Nachweis der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden werden, und daß Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung bis zum 1. August d. J. angebracht werden müssen.
Schwerin den 16. Juni 1879.

Großherzoglich Mecklenb. Prüfungskommission für Einjährig=Freiwillige.


Eisenbahn                           Eisenbahn
Mecklenb. Friedrich=Franz=Eisenbahn.
Am Sonntag den 29. Juni d. J.
wird ein Extrazug
Hamburg=Lübeck=Schwerin
und zurück abgefertigt:                          

Abfahrt von Lübeck 9 U. 5 Min. Mg.
Abfahrt von Schönberg 9 U. 37 Min. Mg.
Abfahrt von Grevesmühlen 10 U. 3 Min. Mg.
Abfahrt von Bobitz 10 U. 24 Min. Mg.
Abfahrt von Kleinen 10 U. 40 Min.
Ankunft in Schwerin 11 U. 2 Min. Mg.

~~~~~~~~~~~~~~

Abfahrt von Schwerin 9 U. 22 Min. Ab.
Ankunft von Kleinen 9 U. 45 Min. Ab.
Ankunft von Bobitz 10 U. 2 Min. Ab.
Ankunft von Grevesmühlen 10 U. 19 Min. Ab.
Ankunft von Schönberg 10 U. 44 Min. Ab.
Ankunft von Lübeck 11 U. 10 Min. Ab.

Auf den vorgenannten Stationen werden an diesem Tage zu dem Extrazuge Hamburg=Lübeck=Schwerin

Fahrbillets II. und III. Wagenklasse nach Schwerin zum einfachen Fahrpreise

ausgegeben, welche zur Rückfahrt nicht allein zum Extrazuge Schwerin=Lübeck=Hamburg sondern auch am 30. Juni cr. zu den fahrplanmäßigen, von Schwerin um 8 Uhr 11 Min. Morgens und 1 Uhr 42 Min. Nachmittag abgehenden Personenzügen Gültigkeit haben.
In gleicherweise werden am 29. Juni zu dem um 7 Uhr 55 Min. Morgens abgehenden Zuge in Wismar Billets zum einfachen Fahrpreise nach Schwerin ausgegeben, welche zur Rückfahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 29. und 30. Juni cr. berechtigen.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.       


Alle Damen und Herren, welche sich für die Verschönerung unserer Stadt und deren nächster Umgebung interessiren, werden gebeten dem Verschönerungsverein als Mitglieder beizutreten.
In Spehr's Hotel liegt eine Liste zur Anmeldung aus, außerdem nimmt der unterzeichnete Vorstand Anmeldungen an.
Schönberg den 19. Juni 1879.

Steuerrath Grapow, Direktor Dr. Schildt, Senator Heincke, Oberförster Hottelet, Baumeister Rickmann.


Vom Amtsplatz bis zur Flachs=Reinigungs=Anstalt ist ein seidener Regenschirm mit Futteral verloren. Abzugeben gegen eine gute Belohnung in der Spedition d. h. Anzeigen.


Mauersteine, Dachpfannen, Drains, sowie Sandsteintröge, Kalk, Portland Cement und Dachpappe
empfiehlt billigst                                                    
                                                    A. Bartels,
                                                    Ziegeleibesitzer und
                                                    Baumaterialien=Handlung.


Preisermässigung
für Cichorien und Caffee-Ersatzmittel.

Ich sehe mich veranlasst meine Preise für

besten Magdeburger Cichorien und Caffe-Ersatzmittel

zu ermässigen und verkaufe von jetzt ab:
                                                    pro Pack
Cichorien, blau holländ. Ross à 500 g mit 14 Pfennig (Mecklenburg).
do. blau Wappen à 250 g mit 7 Pfennig (Mecklenburg).
do. do. à 100 g mit 3 Pfennig (Mecklenburg).
do. braun Maschinen à 450 g mit 14 Pfennig (Mecklenburg).
Insel-Caffee in rothem Papier mit weissem Umschlage à 125 g mit 4 Pfennig (Mecklenburg).
do. do. à 100 g mit 3 Pfennig (Mecklenburg).
Glanzroth Continent à 200 g mit 8 Pfennig (Mecklenburg).
Blau National à 500 g mit 25 Pfennig (Mecklenburg).
Amerika Caffee-Schrot à 200 g mit 20 Pfennig (Mecklenburg).
Deutsches Kaffee-Mehl à 125 g mit 7 Pfennig (Mecklenburg).
mit 5 % Vergütung bei Entnahme von mindestens 100 Pack und 10 % Vergütung bei Entnahme von Originalfässern (etwa 250 kg) unter Garantie des richtigen Gewichts der Packete und bitte ich das Publikum, welches mich mit meinem Besuche beehren will, genau auf meine Adresse zu achten.

Lübeck. Fünfhausen 33.
                                                    W. Prilloff.


Soeben empfing mit dem Schiffe "Avenu" einen Posten

I ma engl. feuerfeste Steine,

welche zuni billigen Preise angelegentlichst empfohlen halte. Ferner empfehle noch

I ma Dachpfannen=Holster
zu heruntergesetzten Preisen,
engl. glas. Thonröhren in allen Dimensionen
I ma Dachpappe
Mastic zum Ueberstrich von Pappdächern,
I ma Portl. Cement,
Rüdersd. & Lunebg. Kron-Kalk.
I finn. Theer etc. etc.
Ratzeburg.                                                     H. Röper.


Zu dem am

Montag den 30. Juni d. J.
Nachmittags 1 Uhr

im Boye'schen Gasthause stattfindenden Hauptquartal der Schuhmacher=Zunft laden wir unsere geehrten Mitmeister hierdurch freundlichst ein.
Gleichzeitig bitten wir um schleunige Berichtigung der rückständigen Quartalsbeiträge.
Schönberg den 23. Juni 1879.

Die Aelterleute.       


Aufforderung.

Alle, welche außer meinen Hypothekschulden nebst den dazu gehörigen, fälligen und rückständigen Zinsen Forderungen an mich haben, werden hiermit aufgefordert, solche innerhalb vierzehn Tagen bei den Herren Hauswirth Kröger und Mühlenpächter Creutzfeldt, beide in Lockwisch, einzureichen und zugleich fordere ich auch Diejenigen auf, welche mir noch Schulden, diese ihre Schuld in derselben Frist an die obengenannten Herren Kröger und Creutzfeldt einzahlen zu wollen.
Lockwisch den 16. Juni 1879.

H. Oldörp, Schulze.       


[ => Original lesen: 1879 Nr. 48 Seite 6]

Allg. Scheibenschießen
und Tanzmusik
am 29. und 30. Juni
wozu ergebenst einladet                          
Schlutup.                                                     P. Lohse.


Einladung zum
Scheibenschießen
am Sonntag d. 29. u. Montag 30. Juni
beide Tage Nachmittags.
Ein Satz von 3 Schüssen kostet 1 M., worauf nur ein Gewinn fällt.
Büchsen, Blei und Pulver wird von mir geliefert.
Hiezu ladet höflichst ein Herrnburg den 19. Juni 1879.

G. Hülsmann, Gastwirth.       


Am 29. und 30. Juni findet bei mir ein
Scheibenschießen
nach Gewinnen statt.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir geliefert.
Am 30. Juni Tanzmusik.
Wozu ich hierdurch zu zahlreichem Besuche freundlichst einlade                                                    
Carlow.                                                     W. Creutzfeldt.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


- An die Domkandidaten hat Kaiser Wilhelm dieser Tage bei feierlicher Gelegenheit folgende Ansprache gehalten:
"Meine Herren! Es ist ja das erstemal, daß Ich dies Haus und diese Kapelle, die Stiftung meines seligen Bruders, betrete, und Ich freue mich, daß sie bisher ihre Bestimmung völlig erfüllt. - Wenn etwas im Leben und Treiben der jetzigen Welt Halt geben kann, so ist es der alleinige Grund, welcher in Jesu Christo gelegt ist. Lassen Sie sich daher nicht irre machen, Meine Herren, durch die Strömung, welche durch die Welt besonders in den jetzigen Tagen hindurchgeht und schließen sie sich nicht der großen Menge an, welche die Bibel entweder ganz als alleinige Quelle der Wahrheit außer Acht lassen, oder sich wenigstens nach ihrem Sinn fälschlich ausdeuten. Sie wissen alle, meine Herren, daß Ich aus voller und freier Ueberzeugung der positiven Union angehöre, welche Mein seliger Vater gestiftet hat. Der Grund und Fels, an dem Ich und wir Alle uns halten müssen, ist der unverfälschte Glaube, wie ihn die Bibel uns lehrt! (hier erhob Se. Majestät nachdrücklich die Hand.) Es gibt ja Viele, welche nicht ganz denselben Weg einschlagen, jeder handelt nach bestem Willem und Gewissen und richtet danach sein Thun, handeln und Wollen ein. Ich achte, ehre und dulde sie; aber wer auch in diesen Bund eintreten will, er wird jederzeit mit offenen Armen empfangen werden. Es ist ja eine erfreuliche Anzahl von Solchen, die jetzt ihre Bildung hier empfangen und bald ins öffentliche Leben und öffentliche Wirksamkeit übertreten wollen, wie anderseits auch eine Menge älterer, welche in früherer Zeit bereits herangebildet worden sind. Möge Ihnen Allen der heutige Tag dazu geeignet sein, die Erkenntniß Gottes und seines eingebornen Sohnes Jesu Christi als die einzige Quelle wahren Heiles in Ihnen zu fördern. Es kann ja ein Jeder handeln, wie sein Gewissen ihm sagt, aber Alle müssen doch aufbauen auf dem einen Grund der Bibel und des Evangeliums. Wenn das nur geschieht, so werden Sie alle eine öffentliche Wirksamkeit entfalten können, ein Jeder nach seiner Art."
- Wie früher schon berichtet wurde hat die Familie Mastai als Erbin des verstorbenen Papstes Pius IX. einen Proceß auf Herausgabe seines ganzen Vermögens angestrengt. Darin begreift sie, wie man neuerdings erfährt nicht nur die von den drei Kardinälen verwalteten Werthtitel, sondern auch die von Pius IX. nicht erhobenen jährlichen 3,600,000 Lire, welche die italienische Regierung dem jeweiligen Papst durch das Garantiegesetz ausgesetzt hat. Nach italienischem Recht ist die Verjährung für die letzen fünf Jahre noch nicht eingetreten, und die genannte Familie beansprucht demnach 18 Millionen Lire, weil sie diese nicht erhobene Apanage als ein dem Papst zur Verfügung stehendes Privatgut ansieht. Es wird nunmehr zunächst zu juristischen Erörterungen über die Frage kommen, wem jene Summe nach des Papstes Tode gehört, ob seinen Rechtsnachfolgern im Amte oder denen in der Familie. Merkwürdig wäre es, wenn lachende Erben sich in das Geld theilten, das Pius für die Interessen der Kirche nicht annehmen wollte. -
- Der König von Italien scheint ein guter Pädagog zu sein. Sein Söhnlein, der Kronprinz, unterhielt sich mit einer Gespielin, der Tochter einer Hofdame, und gerieth mit ihr beim Spielen in Streit und in furchtbaren Zorn. Wenn ich König wäre, rief der kleine Kerl, würde ich Dir den Kopf abschlagen lassen! - der König hörte es, diktirte ihm acht Tage Stubenhaft, Entziehung eines Gerichts bei Tische und der militärischen Ehrenbezeigungen.
- Vor mehr als hundert Jahren trug man in Wien eine Armleiche hinaus auf den Gottesacker und Niemand schritt hinter dem Sarge her als nur ein Mann, der zufällig des Weges gekommen war und sich dem Sarge anschloß. Dieser eine war der Kaiser Joseph II. Die Oesterreicher habens ihm dies heute noch nicht vergessen. So treu ist das Gedächtniß des Volkes. In dem böhmischen Markflecken Kronstadt feiert es am 4. September d. J. demselben Kaiser sogar ein Jubiläum. Da sind es 100 Jahre, daß der Kaiser früh am Morgen vorbeikam und mit dem Bauer Ignatz Nutz, der Hafer mähte, ein Gespräch anfing. Er ließ sich endlich die Sense reichen und mähe ein gutes Stück Hafer ab, während seine Generäle und Cavaliere erstaunt zusahen. Der Acker heißt heute noch der Kaiseracker und jeder Besitzer desselben der Kaiserbauer und in der Kirche des Ortes werden heute noch die verrostete Sense und ein Haferbüschel zum dankbaren Angedenken an die kaiserliche Huldigung des Ackerbaues aufbewahrt.
- Die Engländer sind uns doch in vielen Stücken überlegen. Folgendes Plakat, welches in den Straßen von London angeschlagen war, giebt wieder einen schlagenden Beweis davon: "Die Kunst des Bettelns in sechs Lectionen. Der Professor Lazarus Rooney giebt sich die Ehre, einem geehrten Publicum anzuzeigen, daß er ein Collegium gegründet hat für den theoretischen und praktischen Unterricht im Betteln. Jede anständige Person von gewöhnlichem Verstande kann sich durch einen Kursus von nur sechs Lectionen in den Stand setzen, auf Kosten des Publicums gemächlich und sorglos zu leben. Die Bedingungen des Professor sind sehr liberal. Auch nimmt er für einen mäßige Preis Kinder in Pension. Die seiner Sorge anvertrauten Kinder werden unterwiesen, alle möglichen Gestalten anzunehmen und zwar ohne Gefahr für ihre Gesundheit. Gegen einen angemessenen Preis werden ferner die besten Straßen in den wohlthätigen Stadtvierteln nachgewiesen. Der Professor Rooney ist reichhaltig versehen mit Attesten und täuschend nachgeahmten Narben und Wunden aller Art. Intelligente Frauen und sonst geschickte Personen können für ein Billiges täglich Zwillinge erhalten, die zur Ausbeutung der Straßen durch ihre Aehnlichkeit vortrefflich geeignet sind. Auch liefert der Professor Hunde für Blinde, Krücken, Verbände - kurz Alles, was zum Betriebe der Industrie des Bettelns erforderlich ist. Alle Aufträge für die Provinz werden prompt und verschwiegen ausgeführt: 21 Prinzeß Street, St. Giles.
- Gegen Erdflöhe. Um dieses Ungeziefer von Gemüsepflanzen abzuhalten, vermischen die französischen Gärtner den Samen vor der Aussaat mit einer Quantität Schwefelblumen. Sie behaupten, daß der Schwefel im Boden eine Art Auflösung oder Zersetzung erleide, und daß die Dünste, die er dabei entwickle die Erdflöhe verscheuche. Auch soll er dazu beitragen, die rasche Entwicklung und das Wachsthum der Pflanzen wesentlich zu fördern. Man muß zugeben, daß, so weit die Eigenschaften des Schwefels bekannt sind, diesen Behauptungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit nicht abzusprechen ist.


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