No. 57
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Juli
1878
achtundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 1]

Bekanntmachung.

   Unter Bezugnahme auf das Publicandum Hoher Landes=Regierung vom 15. d. M. und gemäß § 8 des Reglements zur Ausführung des Reichswahlgesetzes (Bundesgesetzblatt Nr. 17 von 1870) werden nachstehend die für die bevorstehende Reichstagswahl bestimmten Wahllocale in den Wahlbezirken des hiesigen Fürstenthums bekannt gemacht:

1. Wahlbezirk.

   Stadt Schönberg mit der Ziegelei auf der Stadtfeldmark.
        Wahllokal: Boye'scher Gasthof in Schönberg.

2. Wahlbezirk.

   Amt und Amtsfreiheit Schönberg mit Mühle, Bahnhof und Bauhof=Schönberg mit der Feldziegelei, Kleinfeld, Mahlzow, Kl. Bünsdorf und Gr. Bünsdorf.
        Wahllocal: Köster'scher Gasthof zu Schönberg.

3. Wahlbezirk.

   Sülsdorf, Teschow, Hof und Dorf Zarnewenz, Schwanbeck und Siechenhaus.
        Wahllocal: Krug in Zarnewenz.

4. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Menzendorf mit Menzenberg, Rottensdorf, Lübseerhagen, Grieben, Blüssen, Rüschenbeck, Rodenberg und Papenhusen.
        Wahllocal: Krug zu Menzenberg.

5. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Rabensdorf, Retelsdorf, Sabow und Falkenhagen.
        Wahllocal: Krug in Rabensdorf.

6. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Selmsdorf, Bardowick und Hohemeile.
        Wahllocal im Michaelsen'schen Kruge in Selmsdorf.

7. Wahlbezirk.

   Lindow, Gr. Siemz, Kl. Siemz und Törpt.
        Wahllocal: Schulzenhaus in Kl. Siemz.

8. Wahlbezirk.

   Bechelsdorf, Ollndorf, Niendorf, Boitin=Resdorf und Kl. Mist.
        Wahllocal: Krug in Boitin=Resdorf.

9. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Lockwisch mit Westerbeck, Lockwischer Mühle, Hof Wahrsow mit Lenschow, Petersberg, Rupensdorf, Wahlsdorf.
        Wahllocal: Krug in Petersberg.

10. Wahlbezirk.

   Herrnburg, Palingen. Lauen, Duvennest, Lüdersdorf und Dorf Wahrsow.
        Wahllocal: beim Gastwirth Hülsemann in Herrnburg.

11. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Demern, Schaddingsdorf, Röggeliner Ziegelei, Gr. Rünz und Kl. Rünz.
        Wahllocal: im Tretow'schen Kruge in Demern.

12. Wahlbezirk.

   Carlow, Cronscamp, Pogez, Sahmkow, Klocksdorf, Kuhlrade, Hof und Dorf Stove nebst der Mühle, Röggelin, Neschow und Maurinmühle.
        Wahllocal: beim Schenkwirth Eckmann in Carlow.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 2]

13. Wahlbezirk.

   Domhof Ratzeburg.
        Wahllocal: Schulsaal zu Domhof Ratzeburg.

14. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Mechow mit Wietingsbäk, Ziethen, Lankow, Bäck nebst den Mühlen, Römnitz und Kalkhütte.
        Wahllocal: Krug in Mechow.

15. Wahlbezirk.

   Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Schlagresdorf nebst Perückenkrug, Schlagbrügge.
        Wahlocal: Krug in Schlag=Resdorf.

16. Wahlbezirk.

   Raddingsdorf, Rieps, Wendorf, Gr. Mist und Schlag=Sülsdorf.
        Wahllokal: Krug in Rieps.

17. Wahlbezirk.

   Hof und Dorf Schlagsdorf mit Heiligeland, Neuhof, Campow nebst Hoheleuchte und Thandorf.
        Wahllocal: im Siebenmark'schen Gasthofe in Schlagsdorf.

18. Wahlbezirk.

   Mannhagen, Hammer mit Mühlen, Panten und Walksfelde.
        Wahllocal: Krug in Mannhagen.

   Schönberg, den 15. Juli 1878.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Publicandi Hoher Landes=Regierung vom 15. d. M., betreffend die Reichstagswahl, wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das hiesige Amtsgebiet mit der Mühle, der hiesige Bahnhof, sowie der Bauhof Schönberg mit der Feldziegelei zum zweiten Wahlbezirk gehören und für denselben der Schulze Burmeister aus Kleinfeld zum Wahlvorsteher und der Mühlenpächter Wieschendorf in Schönberg zum Stellvertreter ernannt sind.
   Zum Wahllocal ist der Köstersche Gasthof hieselbst bestimmt.
   Der Wahltag ist auf den 30. d. M. festgesetzt. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.
   Schönberg, den 17. Juli 1878.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Publicandum.

   Auf allerhöchsten Befehl soll im Fürstenthum Ratzeburg für das Jahr vom 1. Juli 1878 bis dahin 1879 zur Deckung der Kosten des Landesfonds, sowie des dem Fürstenthum an den Bundeslasten obliegenden Anteils nach dem unterm 5. October 1853 erlassenen und durch den Offiziellen Anzeiger Nr. 13 publicirten Edicte eine Steuer erhoben und damit fördersamst angefangen werden, welches zur allgemeinen Nachachtung und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß

der 18. Juli 1878

als Normaltag für die Bestimmung des status quo, wonach die Steuer zu bezahlen, festgesetzt ist.
   Diejenigen Landesbewohner, deren Gesellen und Dienstboten ihr Geschäft resp. ihren Dienst vor Erhebung der Steuer verlassen, haben von denselben die edictmäßige Steuer zurückzubehalten und am Zahlungstage, der demnächst bekannt gemacht werden wird, mitzuberichtigen.
   Schönberg, den 10. Juli 1878.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


   

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Füsilier=Bataillon 2. Hanseatischen Infanterie=Regiments Nr. 76 in Lübeck am Donnerstag den 1. August d. J. auf der Pahlinger Haide Schießübungen abhalten wird.
   Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Betreten des Terrains, welches durch den Landgraben von Brandenbaum bis Schwarzmühlen, die Wege Schwarzmühlen bis Pahlingen und Pahlingen bis Brandenbaum begrenzt wird, sowie des Terrains zwischen den Straßen Wesloe=Neulauerhof und Brandenbaum bis zum Landgraben und des Waldes nördlich Wesloe zwischen den Straßen Schlutup=Lübeck, den Bewohnern des hiesigen Fürstenthums an dem gemachten Tage bei Strafe verboten.
   Schönberg, den 12. Juli 1878.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 3]

Anzeigen.

Die am hiesigen Hafen belegenen 6 Lagerplätze sollen auf die fünf Jahre von Michaelis 1878 bis dahin 1883 meistbietend wieder verpachtet werden und ist dazu Termin auf

Montag, den 22. d. M.,

Vormittags 11 Uhr an Ort und Stelle angesetzt, wozu Pachtliebhaber hiedurch mit dem Bemerken geladen werden, daß die Bekanntmachung der Bedingungen im Termin geschehen wird.
Schönberg, den 12. Juli 1878.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


In Sachen betreffend den zwangsweisen, öffentlich meistbietenden Verkauf der zu Mannhagen belegenen Freischulzenstelle c. p. der Ehefrau des Freischulzen Hennings, Dorette geb. Solvie, ist, nachdem der Käufer dieses Grundstücks die ihm nach den Verkaufsbedingungen obliegenden Verpflichtungen seither nicht erfüllt hat, zur Verhandlung und Beschlußnahme der interessirenden Gläubiger über die fernere Verwaltung der Subhastationsmasse und über die gegen den Käufer zu ergreifenden Maßregeln ein Termin auf

Mittwoch, den 24. Juli d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt, zu welchem die interessirenden Gläubiger unter dem ein für alle Mal angedrohten Nachtheil hiemit geladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens an die Beschlüsse der erscheinenden gebunden sein sollen.
Schönberg, den 12. Juli 1878.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.

A. Dufft.     


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor der Siemzerstraße sub No. 165 belegene Wohnhaus c. p. der Ehefrau des Schuhmachermeisters Schabacker allhier, Doris geb. Lenschow, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag, den 23. Juli d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzige Besitzerin als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. Mai 1878.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Unter Hinweis auf die regiminelle Bekanntmachung vom 15. Juli d. J., betreffend die Reichstagswahl, wird hiermit bekannt gemacht, daß für den 1. Wahlkreis des Fürstenthums Ratzeburg (Stadt Schönberg mit der Ziegelei auf der Stadtfeldmark) der Kaufmann A. Wigger zu Schönberg zum Wahlvorsteher und der Kaufmann J. L. D. Petersen zu Schönberg zum Vertreter des Wahlvorstehers ernannt worden sind.
Die Wahl geschieht am 30. Juli 1878 im Boye'schen Gasthause zu Schönberg in der Zeit von Vormittags 10 Uhr bis Abends 6 Uhr.
Schönberg den 18. Juli 1878.

Der Magistrat.


Torf=Auction.

Freitag den 26. Juli d. J. soll auf dem Woitendorfer Torfmoore

Baggertorf

meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr und wollen Käufer sich auf dem Woitendorfer Moore bei der Hütte einfinden.
Vitense, den 16. Juli 1878.

L. Wiegandt.     


Eisenbahn    Mecklenburgische
Friedrich=Franz=Eisenbahn.

Extrafahrt nach Lübeck
zu ermäßigten Preisen.

In Veranlassung des Lübecker Volksfestes werden am

Sonntag den 21. Juli d. J.

folgende Extrazuge abgefertigt:

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die Passagiere von Wismar benutzen den um 5 Uhr 15 Min. Morgens von dort abgehenden Zug und gehen in Kleinen in den Extrazug Schwerin=Kleinen über.

------------------------

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Auf den vorgenannten Stationen und Haltestellen werden am 21. Juli Billets zur Fahrt nach Lübeck und zurück in II. und III. Wagenklasse zum einfachen Fahrpreise ausgegeben.
Diese Billets berechtigen zur Hinfahrt nur mittelst des Extrazuges (von Wismar nach Kleinen jedoch mittelst des 1. Personenzuges), wogegen die Rückfahrt mit dem Extrazug am 21. Juli und mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 22. Juli cr. erfolgen kann.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.     


Das Ratzeburger Sängerfest

ist auf Sonntag den 4. und Montag den 5. August cr. verlegt.

Ratzeburg.                                                     Der Festausschuß.


Photographisches Atelier
von
C. Kindermann,
Lübeck,
788 Breitestraße 788


Zahnschmerzen jeder Art werden selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitig. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruhm erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke,
Bandagist.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 4]

An die Wähler des Fürstenthums Ratzeburg.

Indem wir anliegend den Wahlaufruf der Mecklenburg=Strelitz'schen Conservativen den Wählern des Fürstenthums Ratzeburg übermitteln, und den Candidaten der conservativen Partei der Wahl empfehlen, richten wir zugleich ein offenes Wort an unsere Mitbürger.
Als die wirthschaftlichen Nothstände auch in unserem engeren Vaterlande immer greller hervortraten, vor Allem aber, als die Schüsse, die auf den Kaiser fielen, die Tiefe des Abgrundes hell beleuchteten, dem wir entgegen rollen, brach sich auch bei uns die Ansicht Bahn, daß es notwendig sei, den Schäden in unserem öffentlichen Leben durch eine conservative Reichstagswahl zu begegnen. Nun aber, wo es gilt, diesen Gedanken zur That werden zu lassen, werden hier und dort Einwände laut gegen die Person des von der conservativen Partei vorgeschlagenen Candidaten.
Man widerräth die Wahl desselben vornämlich aus zwei Gründen: 1) weil derselbe als Mecklenburgischer Ritter, als Feudaler kein Freund des Deutschen Reiches sein könne, 2) weil er nach seinem eigenen Bekenntnisse über die Angelegenheiten unseres Fürstenthums nicht genügend unterrichtet sei.
Wir sind in der Lage, diese Bedenken widerlegen zu können.
Mit Zustimmung des von uns empfohlenen Candidaten und unter Hinweis auf sein in dem beifolgenden Wahlaufruf niedergelegtes Programm sprechen wir die Versicherung aus, daß derselbe ein durch und durch reichstreuer und reichsfreundlicher Mann ist, und daß es daher auch seine erste Aufgabe sein wird, voll und ganz für die Reichsregierung gegen alle reichsfeindlichen und zerstörenden Elemente, und zwar ohne jeden Vorbehalt, in den Kampf zu treten.
Was den zweiten Einwand betrifft, so ist zu bedauern, daß die beregte Aeußerung des Herrn von Dewitz in diesem Sinne gegen denselben ausgebeutet wird. Die Ehrenhaftigkeit, mit der er erklärt hat, nicht mehr als die allgemein verbreiteten Kenntnisse über die Verhältnisse des Fürstentums Ratzeburg zu besitzen, die Gewissenhaftigkeit, mit der er zur Wahrnehmung unserer Interessen gründliche Kenntnisse derselben für nöthig hält, müssen uns gerade eine Gewähr dafür sein, daß er, wenn die Frage an ihn herantritt, sich über unsere Verhältnisse eindringend und gründlich unterrichten und mit ganzer Energie für uns eintreten wird. Und zur Vertretung unserer speziellen Interessen ist gerade er vermöge seiner streng conservativen Parteistellung in ganz besonderem Grade berufen. Denn während das Ziel der gesammten liberalen Parteien eine möglichst Alles umfassende constitutionelle Verfassung ist, was für unser Fürstenthum gleichbedeutend mit dem Aufgehen in das Herzogthum Strelitz wäre, ist es gerade die hervorragendste Aufgabe der conservativen Partei, die berechtigten Eigenthümlichkeiten der einzelnen Länder und Landschaften, somit auch unsers Fürstenthums zu erhalten.
Haben wir demnach in dem conservativen Candidaten einen Mann von reichstreuer Gesinnung, einen Mann, der unserm Fürstenthum nur nützen kann, warum also ihn nicht wählen, da doch die Ueberzeugung sich Bahn gebrochen hat, daß die Zeit der liberalen Herrschaft vorüber ist!
Aus diesen Gründen schließen wir Unterzeichneten uns mit vollster Ueberzeugung der Aufforderung unserer conservativen Mitbürger im Herzogthum an!
Gebt am 30. Juli Eure Stimmen dem Herrn

Vicelandmarschall von Dewitz auf Cölpin!
Das conservative Wahlcomite des Fürstenthums Ratzeburg.
Bürgermeister Bicker.     Amtmann Breuel=Selmsdorf.     Lehrer Grewe=Bäk.
Pastor Kämpffer.     A. Kaiser=Stove.     Pastor Langmann=Herrnburg.
Dr. M. Marung.     H. Pumplün=Carlow.     Director Dr. Schildt.     Oberamtmann Wicke=Demern.


Ausverkauf!

Wegen Verlegung meines Geschäftes pr. Ende September d. J. nach meinem neuerbauten Hause

obere Holstenstraße Kohlmarkt 274

beabsichtige ich eine Räumung meines gesammten reichhaltigen Lagers, als:

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Jackettes, Fichus, Umschlagtücher, Pariser Longchales, Regenmäntel. diverse Unterröcke u. Tischdecken,
sowie
Buckskins u. Regenmäntelstoffe.

Ich verfehle nicht, meine werten Kunden, sowie ein geehrtes Publikum auf diese günstige Gelegenheit zu einem billigen Einkauf aufmerksam zu machen, da die Preise ganz bedeutend ermäßigt sind.
Proben können nicht abgegeben werden.
Preise pr. comptant.

                          Eduard Jappe, Lübeck,
                          Schüsselbuden 226.


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 17 und eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 57 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 19. Juli 1878.


Im Reichstagsgebäude wurde am Montag eine Versammlung von ärztlichen Autoritäten aller Gegenden des Reiches eröffnet, welche seitens des Reichskanzleramts einberufen ist, um über die Bestimmungen wegen des Studiums, der Ausbildung und der Prüfung der Aerzte zu berathen. Diese Enquete wird voraussichtlich etwa 14 Tage lang tagen.
Die Vorlage bezüglich einer Abänderung der Gewerbeordnung ist bekanntlich im Bundesrathe nach den Beschlüssen des Reichstages angenommen worden. Der Bundesrath hat nun beschlossen, daß die Einzelstaaten einheitliche Instructionen für die Aufsichtsbeamten erlassen und diese so einrichten sollen, daß die Beamten keine Befugniß zum Erlaß polizeilicher Verfügungen erhalten, sondern bei Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufsicht ihre Aufgabe vornehmlich darin zu suchen haben, daß eine wohlwollend controlirende, berathende und vermittelnde Thätigkeit nicht nur den Arbeitern die Wohlthaten des Gesetzes zu sichern, sondern auch die Arbeitgeber in der Erfüllung der Anforderungen, welche das Gesetz an die Einrichtungen und den Betrieb ihrer Anlagen stellt, tactvoll zu unterstützen.
Neuerdings wird der 9. September als der Tag des Reichstagszusammentritts genannt.
Fürst Bismarck ist nach Kissingen in's Bad gereist.
Oesterreich. Die gewaltige Verantwortlichkeit, die Oesterreich mit der Occupation Bosniens und der Herzegowina übernommen hat, tritt jetzt in ganzer Schärfe hervor. In Ungarn ist man mit diesem Schritt sehr unzufrieden und das mag auch der Grund sein, warum die Maßregel der Besetzung immer wieder verschoben wird. Graf Andrassy hat nun den 19. d. M. als den Tag des Einmarsches festgesetzt. - Der Schah hat Wien wieder verlassen und ist nach Petersburg gereist ; er will überhaupt schnell wieder nach Hause, da in Persien ein Aufstand befürchtet wird.
Frankreich. Die Regierung hat aus Neucaledonien noch keine neuen Nachrichten über den dortigen Aufstand der Eingeborenen erhalten. Es wird überhaupt von der französischen Presse übel vermerkt, daß der Gouverneur von Neu=Caledonien über die Vorfälle auf seiner Kolonie nicht direct nach Paris telegraphirt hat. Die Regierung erhielt erst aus englischen Zeitungen Kenntniß von dem Aufstande.
Schweiz. Wera Sassulitsch, die das Attentat auf den russischen Polizeiminister Trepow verübte, vom Geschwornengerichte freigesprochen und dann flüchtig wurde, hält sich gegenwärtig in Bern, dem Sammelplatz vieler politischer Flüchtlinge, auf. Die Behörden haben ihr aber einen Wink ertheilt, daß sie ihr Scheiden nicht ungern sehen würde. Die Flüchtige gedenkt nun nach London überzusiedeln.


- Kirchenräuber. Auf der Anklagebank des Assisenhofes zu Mainz saßen am 11. Juli die Burschen, die trotz ihres jugendlichen Alters, denn keiner derselben hat das 18. Lebensjahr überschritten, die verwegensten Kirchenräuber unterer Zeit sein dürften. Ihre erste Thätigkeit begannen die kaum dem Knabenalter entwachsenen Jungen in Budenheim; dort beraubten, sie am 1. März d. J. durch Erbrechen des Opferkasten und schon am folgenden Tage verübten sie dasselbe Verbrechen in der Kirche zu Marienborn. Mitte Februar d. J. bestahlen die drei Jungen die katholische Kirche zu Mombach, am 24. Februar die katholische Kirche zu Weisenau und am 27. Februar die katholische Kirche zu Bretzenheim. Ende Januar d. J. erbrachen sie in Mainz die Opferkästen der Kirchen zu St. Quintin, St. Peter und St. Ignaz und theilten das gefundene Geld unter sich. Ferner bestahlen sie die Opferbüchsen der Kapelle von St. Rochus und der Kapelle "Zur ewigen Anbetung." Auch den Dom, die Emmerans= und Christopskirche wollten sie berauben, doch reichten ihre Kräfte nicht aus, die starken Kästen entzwei zu brechen. Nach zweistündiger Berathung erklärten die Geschworenen zwei der Angeklagten für schuldig, während sie bei dem dritten die Erklärung abgaben, derselbe habe bei Begehung des Verbrechens die zur Erkenntniß der strafbaren Handlung erforderliche Einsicht nicht gehabt. Die Angeklagten wurden demgemäß von dem Assisenhof zu 2 Jahren Zuchthaus resp. 1 Jahr Gefängniß verurtheilt. Der dritte Angeklagte wurde nach dem Ausspruch der Jury in eine Besserungsanstalt verbracht.
- Wer denkt nicht an die Verdienste unserer deutschen Feldpost im Kriege von 1870? Da war es mit der russischen Feldpost im Kriege gegen die Türken anders. Briefe und Packete aus Odessa nach Adrianopel brauchten oft ein halbes Jahr, eine ungeheure Masse verschwand spurlos. Von den spitzbübischen Kniffen dieser Leute Folgendes: Geldbriefe wurden absichtlich aufgehalten und nach blutigen Schlachten die Adressen mit den Listen der Gefallenen verglichen; dann wurde den Ueberlebenden ihr Geld übermittelt, die Summen der Gefallenen aber in den Taschen der Postbeamten beerdigt. Romanus, der Chef dieser Feldpost, ist abgesetzt und vor das Kriegsgericht gestellt worden.
- Die Bewohner Hamburgs wurden am 12. Juli auf's Neue durch einen Mord in Aufregung versetzt, der Nachmittags in der Kaserne verübt war. Der Musketier Warneke war Nachmittags 4 Uhr mit noch 11 Kameraden mit Putzen beschäftigt, als ihm der Sergeant Koch eine Strafe dictirte. Hierüber wurde Warneke, der, wie man sagt, mit dem Sergeanten schon seit längerer Zeit auf gespanntem Fuße lebte, auf's höchste erbittert. Der Sergeant, der dies nicht beachtete, setzte sich auf einen Stuhl, lehnte seinen Kopf hintenüber, um der Ruhe zu pflegen; da erfaßte W. sein Gewehr beim Laufe, hob es in die Höhe und schmetterte den Kolben auf das Haupt des ahnungslos Daliegenden, daß derselbe sofort blutüberströmt und bewußtlos zu Boden sank. Die entsetzliche That war das Werk eines Augenblicks. Sie war geschehen, ehe irgend jemand einen Schritt hätte thun können, um sie zu verhindern. Man bemächtigte sich des Wüthenden und übergab ihm dem Militärgefängniß. Der Schwerverletzte wurde inzwischen von dem herbeigerufenen Arzte verbunden und in hoffnungslosem Zustande mittels eines Tragkorbes nach dem Garnison=Lazareth befördert, wo sein Tod bald nach der Ankunft erfolgte. Wie es heißt hat sich der Ermordete während 10jähriger Dienstzeit durch außerordentliche Pflichttreue ausgezeichnet und soll seinen Untergebenen gegenüber das nothwendige Maß militärischer Strenge niemals überschritten haben. Die Motive zu dieser Blutthat sind bis jetzt völlig unaufgeklärt.
- In Tirol ist am 4. Juli Schnee gefallen, der stellenweise 19 Centimeter hoch lag. Die nahen Alpen sind von zahlreichen Viehweiden begangen, die durch den Schnee in die größte Noth gerathen sind.
- Am Montag kamen über Hamburg in Berlin die dem deutschen Kaiser von dem Kaiser von Marokko geschenkten 10 Berberrosse in Berlin an. Die Thiere sind sehr schön und von verschiedener Farbe. Sie sind eher klein als groß zu nennen.


Täglich frisch gebrannten und gemahlenen
f. Melange=Caffee
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d. Pf. 1,50, 1,40, 1,25, 1,00 Pf.
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[ => Original lesen: 1878 Nr. 57 Seite 6]

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Carlow den 18. Juli 1878.

J. Oldenburg.     


Zu Michaelis suche ich ein Hausmädchen, das milchen kann, und ein Stubenmädchen.
Lockwisch im Juli 1878.

A. Rußwurm.     


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Wilh. Lambrecht, Göttingen.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M0,90 .
Tauben d. St. M0,40 .
Hühner d. St. M1,40 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,80 .
Küken d. St. M0,80 .
Wurst pr. 500 Gr. M1,15 .
Eier 6 St. für M0,30 .
Kartoffeln pr. 10 Lit. M0,60 .
junge M1,00 .


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen20 M -Pfennig  bis 21 M -Pfennig.
Roggen13 M 50Pfennig  bis 14 M 50Pfennig.
Gerste14 M -Pfennig  bis 15 M -Pfennig.
Hafer13 M 50Pfennig  bis 14 M -Pfennig.
Erbsen14 M -Pfennig  bis 16 M 50Pfennig.


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