No. 9
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Januar
1878
achtundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 1]

Entwurf der deutschen Rechts=Anwalts=Ordnung.

Der vom Bundeskanzleramt ausgearbeitete und im Bundesrath genehmigte Entwurf der Rechts=Anwalts=Ordnung ist nun auch durch den Druck veröffentlicht und enthält in sechs Abschnitten die erforderlichen Vorschriften. Der Schlußabschnitt begreift nur Uebergangsbestimmungen, der Abschnitt V die Rechts=Anwaltschaft bei dem Reichsgericht, der Abschnitt III und IV die Bestimmungen über die Anwaltskammer und das ehrengerichtliche Verfahren. Der II. Abschnitt über die Rechte und Pflichten der Rechts=Anwälte verbreitet sich über die Berufsthätigkeit im Allgemeinen, über das Recht zur Versagung des Mandats, den Gebühren=Ersatz, die Vorschüsse, die Privatacten, die Offizial= und Armen=Anwälte und damit zusammenhängende Dinge, bestimmt auch u. a., daß kein Anwalt über 8 Tage hinaus seinen Wohnort verlassen darf, ohne dem Vorsitzenden des Gerichts Anzeige gemacht und einen Vertreter bestellt zu haben.
Auf Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen. Der zugleich wichtigste Abschnitt ist der erste über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Hier kommt namentlich die wichtige Frage über die freie Advocatur d. h. Zulassung oder wenn man will Freizügigkeit aller nach dem Gesetz zu Anwälten befähigten Juristen, und die Localisirung der Anwälte d. h. Beschränkung des Wohnorts auf den Ort des betr. Collegialgerichts zur Entscheidung.
Dem Reichsjustizamt lagen bei Redaktion des Gesetz=Entwurfs die von der Justiz=Commission des Reichstags beschlossenen Vorschläge zur Anwalts=Ordnung vor und in den meisten Dingen haben dieselben zur Richtschnur gedient. Für die Zulassung ist noch bei den Entwürfen die Fähigkeit zum Richteramt erforderlich. Unterschieden ist in beiden, daß jeder befähigte in allen anderen Bundesstaaten zugelassen werden kann, im eigenen Bundesstaat zugelassen werden muß. Ueber die Zulassung entscheidet die Landesjustizverwaltung nach Gehör der Anwaltskammer, nur mit dem Unterschied, daß nach dem Regierungs=Entwurf nur der Vorstand der Kammer gutachtlich gehört wird, daß nach dem Commissions=Entwurf dagegen die Justiz=Verwaltung an das übereinstimmende Gutachten der Anwaltskammer gebunden ist. Soweit ist das Princip ziemlich klar festgestellt, nachträglich kommt jedoch die Einschränkung auf die sog. Bedürfnißfrage. Hier bestimmen nun beide Entwürfe übereinstimmend, daß so lange bei einem oder mehreren Gerichten die zugelassenen Anwälte zur Erledigung der Anwaltsprozesse nicht ausreichen, die Zulassung bei anderen Gerichten versagt werden kann. Wenn nun auch über diese Bedürfnißfrage das betr. Gericht und der Vorstand der Anwaltskammer gehört werden soll, so ist dies Gutachten doch nicht entscheidend. Die Bedürfnißfrage besteht also noch, wenn auch im umgekehrten Verhältniß, wie seither. Denn wenn bisher in Preußen bei der Meldung zur Advokatur in ein bestimmtes Gericht gefragt wurde, ist für dieses Gericht ein Bedürfniß der Vermehrung der Anwälte vorhanden, so fragt man jetzt, ob nicht an einem ersten Gericht das Bedürfniß stärker ist, als für das gewählte, und verbietet sogar, daß aus dem Grund, weil in demselben Gericht das Bedürfniß mangle, die Zulassung versagt werden darf. Man mag nun über diese Bestimmung und ihre Doppelseitigkeit - als Cautel für die Prozeßfähigkeit eines einzelnen Gerichts, oder als Beschränkung der Advokatur - denken, wie man will, so wird dies immerhin eine im Vordergrund stehende Principienfrage sein.
Der andere Punkt war die Localisirung der Anwälte. Hier gehen nun beide Entwürfe auseinander. Der Commissions=Entwurf bestimmte ganz glatt: "Der bei einem Collegialgericht zugelassene Anwalt muß an dem Ort des Gerichts, bei welchem er zugelassen wird, seinen Wohnsitz nehmen," und enthält nur für die bereits fungirenden Anwälte eine Ausnahme. Der Regierungs=Entwurf geht weiter, und hebt diese Localisirung geradezu wieder auf. Darnach ist der bei einem Landgericht zugelassene Anwalt gleich bei jedem anderen Collegialgericht derselben Art, und bei dem gemeinschaftlichen Oberlandesgericht, der bei einem Amtsgericht zugelassene Anwalt zugleich für das Landgericht und die Handelskammer des Bezirks zugelassen. Eine Lücke besteht darüber, ob der am Landgericht zugelassene Anwalt zugleich für sämmtliche Amtsgerichte des Bezirks, oder der für ein Amtsgericht zugelassene Anwalt für die übrigen Amtsgerichte zugelassen werden soll. Jedenfalls ist die hernach gestattete Erweiterung der Praxis nur noch auf einen bestimmten Landgerichtsbezirk beschränkt, und die Praxis von einem Bezirk in den anderen ausgeschlossen. Dagegen sind Vertheidigungen in Criminalsachen unbeschränkt im ganzen Reich.


Politische Rundschau.

Zwischen Deutschland und Dänemark hat sich ein kleiner, aber eigenthümlicher Konflikt entsponnen. Die Reichsregierung beabsichtigte nämlich auf dem Gjedser Riffe ein Feuerschiff auszulegen; Dänemark hat seiner Zeit das Recht Deutschlands dazu ausdrücklich anerkannt, ist unserer Regierung jetzt aber zuvorgekommen und hat selbst ein Feuerschiff ausgelegt. Für die Handelsschifffahrt kann es übrigens gleichgültig sein, ob das Leuchtschiff ein dänisches oder ein deutsches ist, wenn die seit langer Zeit als nothwendig anerkannte Beleuchtung dieser gefährlichen Stelle nur überhaupt in geeigneter Weise in das Werk gesetzt wird. Durch das einseitige Vorgehen Dänemarks aber hat die Angelegenheit einen politischen Charakter angenommen.
Der Hauptetat der Reichsverwaltung für das Jahr 1878/79 ist dem Bundesrathe vorgelegt worden. Darnach belaufen sich die gesammten Einnahmen des Reiches auf 442,819,943 Mark, die Ausgaben auf 546,341,701 Mark. Die Ausgaben übersteigen somit die Einnahmen um 103,521,758 Mark, welche Summe somit nach dem bisherigen Gebrauch, und wenn nicht ein anderer Steuermodus eingeführt wird, durch Matricularbeiträge aufgebracht werden muß.
Offiziös wird berichtet, daß die Indienststellung der Schiffe der Marine umfangreicher und die Uebungsfahrten länger als sonst ausgedehnt werden sollen, damit die Offiziere und Mannschaften mit

[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 2]

dem Dienst völlig vertraut würden. Wie wünschenswerth aber eine solche Anordnung auch wäre, so sind doch die Bestimmungen des Etats und sonstige gesetzliche Bestimmungen maßgebend, und wird auch in diesem Jahre lediglich darnach verfahren werden.
Wie verlautet, sind über das Reichsstempelsteuergesetz die Akten noch lange nicht geschlossen. Der Bericht und die damit verbundenen Gesetzentwürfe über Besteuerung von Wertpapieren u. s. w., Lotterieloosen und Spielkarten hat im Bundesrathe eine sehr eingehende und lebhafte Debatte hervorgerufen und zwar an der Hand einer Reihe von Anträgen der Hamburgischen Regierung, die auch den früheren Entwürfen bezüglich der Börsensteuer lebhafte Opposition entgegengestellt hatte. In eine der letzten Bundesraths=Sitzungen ist der Entwurf nur insofern erledigt worden, als das Gesetz über den Spielkartenstempel zur Annahme gelangte, wogegen die übrigen Vorschläge der Stempelsteuer=Kommission mit den neuen Anträgen Hamburgs an die Ausschüsse noch einmal zurückgewiesen wurde.
Die Gesetzentwürfe, betreffend die Fälschung von Nahrungsmitteln, sind zur Vorlegung an den Bundesrath fertig gestellt.
Wird Bennigsen oder Forckenbeck Vicekanzler des Reiches? Bennigsen ist der Candidat Bismarcks, Forckenbeck der des Kaisers. Gleich im Anfang der Varziner Verhandlungen soll der Kaiser dem Fürsten Bismarck geschrieben haben, der Mann seines Vertrauens sei Forckenbeck, dieser habe im stets die Wahrheit gesagt.
Die Frage, ob der vom Reichsgesundheitsamte ausgearbeitete Gesetzentwurf wegen Einführung einer obligatorischen Leichenschau in der bevorstehenden Session des Reichstages zur Beratung gestellt wird, scheint nunmehr im bejahenden Sinne entschieden zu sein; das preußische Ministerium hat sich in seiner Sitzung vom 20. Januar über diesen Entwurf schlüssig gemacht. Derselbe geht nun nochmals an den Bundesrath zurück und wird auch sicherlich dem Reichstage im Laufe seiner Session zugehen.
Vier große deutsche Bierbrauereien, die Mainzer Aktien=Brauerei, die Rheinische Brauerei in Alteburg bei Köln, die Brauerei von Gebr. Dietrich Düsseldorf und die Essener Aktien=Brauerei haben an das kaiserliche Reichs=Gesundheitsamt ein Gesuch um Befürwortung gesetzlicher Bestimmungen gerichtet, durch welche die Anwendung von Surrogaten bei der Bierbereitung verboten wird.
Im Jahre 1878 betrug die Zahl der bei den 3287 Reichstelegraphenämtern aufgegebenen Depeschen 9,327,549 Stück.
Dem verstorbenen Thiers wird von der franz. Regierung auf einem öffentlichen Platze zu Versailles ein Denkmal aus weißem Marmor gesetzt werden.
König Humbert von Italien wird seine Thronbesteigung auch dem Papste in einem Schreiben notificiren, welche in Uebereinstimmung mit dem Ministerrathe abgefaßt werden dürfte Der König ließ den Papst wissen, daß er in allen Fragen der Religion und bezüglich der Verehrung für Se. Heiligkeit ganz dem Bespiele seines Vaters folgen werde, soweit es ihm seine Rechte und Pflichten als König von Italien gestatten werden. Die römische Kurie ist nicht einen Augenblick aus ihrer Zurückhaltung herausgetreten.
In Neapel hat ein italienisches Geschwader die Anker gelichtet, um in den Orient zu fahren.
In Madrid ist am 23. d. M. die Vermählung des Königs Alfons von Spanien mit der Prinzessin Mercedes von Montpensier programmmäßig von Statten gegangen. Nach Madrider Berichten hat sich der anfänglich gegen diese Heirath eingenommen gewesene Ministerpräsident Canovas del Castillo jetzt vollständig mit derselben ausgesöhnt; anfangs hatte er aus politischen Gründen lieber eine Familienverbindung mit den deutschen Höfen von München oder Dresden gewünscht.
Die politische Lage in Betreff des Orientkrieges hat sich in den letzten Tagen vollständig geändert, indem ein Waffenstillstand unter den kriegführenden Mächten abgeschlossen sein soll, obgleich eine offizielle Bestätigung hierfür bis jetzt noch nicht erfolgt ist.
Die Pforte ist zu folgenden Friedensbedingungen bereit.. Sie bietet Rußland Batum als Freihafen an und tritt einen Theil von Armenien ab; sie gewährt den Bulgaren bis zum Balkan Selbstverwaltung und eröffnet die Dardanellen allen Nationen. Dagegen fordert Rußland bedingungslose Abtretung Batums, Selbstverwaltung Bulgariens, welches sich bis Adrianopel erstrecken soll, sowie die Eröffnung der Dardanellen nur für Rußland.


- Der deutsche Kronprinz besuchte unter Begleitung des Professor Hansen die Alterthümer Roms. Den deutschen Künstlern widmete er besondere Aufmerksamkeit. Am 18. Jan. besuchte er das Atelier des ältesten und sehr berühmten Bildhauers Wolf. Mit ihm und den anderen anwesenden Künstlern unterhielt er sich sehr leutselig. Unter den aufgestellten Werken erregte im hohen Grade seine Aufmerksamkeit eine Büste, welche einen munter lachenden italienischen Bauerjungen mit offener Weste und seitwärts aufgesetzten Hut darstellt. Diese Arbeit ist von einem Stipendiaten der Berliner Academie, Max Landsberg, einem talentvollen jungen Manne.
- König Humbert hat seine Landsleute, die in der Politik oder Presse gestolpert sind, begnadigt, auch andere Leute, die es bis zu 6 Monat Gefängniß gebracht.
- Geld und Geist sind bei dem jüngsten Krönungs= und Ordensfest in Berlin zu Kronen=Orden gekommen, - einer an den Hofbankier Freiherrn Carl v. Rothschild und einer an den Schriftsteller Berthold Auerbach.
- Bei einer Fuchsjagd am 5. Jan. in England, an welcher Kaiserin Elisabeth von Oesterreich Theil nahm, verunglückte die Hälfte der Reiter und Jäger, auch Graf Gallas, der Begleiter der Kaiserin. Die Kaiserin ist glücklich davongekommen.
- Der König von Bayern hat zum Neubau einer protestantischen Kirche in Speyer 5000 Mark geschenkt.
- Das Milizheer der Vereinigten Staaten besteht auf dem Papier nach dem letzten amtlichen Berichte aus 3,734,693 Mann. Wenn das preußische Landwehr wäre, so könnten wir, schreibt der Anzeiger des Westens, nächstens ausziehen, um die "Vereinigten Staaten von Europa" zu annektiren. In Wirklichkeit aber stellt sich heraus, daß diese Miliz nur zum kleinen Theile organisirt ist. Wir haben allerdings in den verschiedenen Staaten 127 Miliz=Generäle, 1017 Generalstabsoffiziere, 1240 Stabsoffiziere, 4460 Compagnieoffiziere; aber die Gesammtzahl der Unteroffiziere, Musikanten und Gemeinen ist nur 86,853 - also kaum 12 Soldaten auf je einen Offizier. Und was für Offiziere und Soldaten sind das obendrein.
- In Kitzingen wurden kürzlich 2 bettelnde Handwerksburschen aufgegriffen, welche sich einen ganz leidlichen Tagelohn zusammengefochten hatten. Die Frucht ihrer Bemühungen bestand bei dem einen in 4 Mark an Silber und 4 Mark in Ein= und 2=Pfennigstücken, bei dem andern in 15 Mark an Silber und 8,50 M. in Ein= und 2=Pfennigstücken.


Anzeigen.

Der Neubau eines Viehhauses auf der Meierei Wahrsow soll im Wege der Minuslicitation an einen zuverlässigen Unternehmer vergeben werden.
Riß und Anschlag, sowie die näheren Bedingungen können in der hiesigen Registratur eingesehen werden, und sind die schriftlichen Offerten bis zum 16. Febr. d. J. hierher einzureichen.
Schönberg, den 23. Januar 1878.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Auf zulässig befundenen Antrag der Erben des am 10. April 1875 verstorbenen Bauervogt=Altentheilers Johann Joachim Ludwig Brüggemann zu Walcksfelde werden hiemit Alle und Jede, welche an den angeblich verloren gegangenen Hypothekenschein cum annexis, betreffend die ursprünglich auf den Namen des Bauervogt=Altentheilers Johann Joachim Ludwig Brüggemann in Walcksfelde ad Fol. IV.e. des Hypothekenbuchs über die zu Mannhagen belegene Freischulzenstelle c. p. der verehelichten Hennings geb. Solvie daselbst eingetragene Forderung von 100 Taler (Mecklenburg) N 2/3 zu voll, Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche in dem deshalb auf

Freitag, den 15. Februar 1878,
Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine vor unterzeichnetem Gerichte anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem Präjudiz, daß sie mit denselben durch den alsbald zu erlassenden Präclusivbescheid auf immer werden ausgeschlossen werden, der für verloren zu achtende betreffende Hypothekenschein aber mortificirt und den Provocanten ein neuer ausgefertigt werden soll.
Schönberg, den 27. November 1877.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


[Achtung Seitenwechsel]
[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 3][Achtung vorher Seitenwechsel]

Auf Instanz einer Gläubigerin soll das dem Kaufmann Julius Schweigmann zu Hamburg gehörige, an der Siemzerstraße hieselbst sub No. 213 belegene Wohnhaus c. p. öffentlich meistbietend verkauft werden.
Es wird deshalb der Verkaufstermin auf

Freitag, den 5. April d. J.,
Morgens 12 Uhr,

der Ueberbotstermin auf

Freitag, den 3. Mai d. J.,
Morgens 11 Uhr,

vor hiesigem Großherzoglichen Justiz=Amte angesetzt, wozu Kaufliebhaber hiermit geladen werden.
Dem Schuldner, sowie den Gläubigern wird freigelassen, in dem Verkaufstermine zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen zu erscheinen.
Der Entwurf der Verkaufsbedingungen kann 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der hiesigen Gerichts=Registratur eingesehen werden und wird aus denselben hierher bemerkt, daß die Conventionalpoen 1200 M. beträgt, die eine Hälfte des Kaufgeldes bei der Tradition des Grundstücks, unter An= und Abrechnung der Conventionalpoen, und die andere Hälfte des Kaufgeldes Antonii 1879 zu entrichten ist mit Zinsen à 4 % vom Tage der Uebergabe an.
Gleichzeitig wird zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu veräußernde Grundstück, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen Prioritäts=Ausführung ein Termin auf

Freitag, den 5. April d. J.,
Morgens 11 Uhr

anberaumt, zu welchem die nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommenen Gläubiger bei Strafe der Abweisung und des Ausschlusses geladen werden.
Schönberg, den 19. Januar 1878.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Vom 1. Februar c. ab decken auf der Beschälstation Schönberg die Großherzoglichen Landbeschäler

Quastenberg, Goldfuchs, v. Chingachgook v. Blackdrop a. d. Dolphin v. Wodan v. Red Rover,
Paladin, rothbr., v. Tschibuk a. e. meckl. Stute,
Phantom, v. Cardinal a. e. meckl. Stute,
zu den bisherigen Preisen.
Neustrelitz, den 15. Januar 1878.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.


Durch die Geburt eines gesunden Knaben wurden erfreut

J. Ludw. D. Petersen und Frau
geb. Bade.

Schönberg, den 26. Januar 1878.


Am 26. d. M., Morgens 9 1/2 Uhr, starb unsere Schwester und Schwägerin

Fräulein Christiane Knabe,

fast 61 Jahre alt; tief betrauert von

F. Stüve und Frau geb. Knabe.

Schönberg, den 28. Januar 1878.
Die Beerdigung findet am Mittwoch den 30. Nachmittags 3 Uhr statt.


Holz=Auction.

Am Sonnabend den 2. Februar, Morgens 9 Uhr, sollen in Kösters Hotel hieselbst nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden:

        56 Fuder eichen Durchforstholz,
          9 Rmtr. birken und aspen Kluft und Knüppel, in Schälschlage.
ca. 110 Rmtr. loheichen Kluft und Knüppel,
ca. 140 Rmtr. buchen Kluft,
ca.   30 Fuder buchen Zweigholz, in der Försterkoppel.
Schönberg, den 27. Januar 1878.

Der Oberförster     
C. Hottelet.       


Holz=Auction.

Am Donnerstag den 31. Januar sollen im Garnseer Holz an Ort und Stelle nachstehende Holzsortimente meistbietend gegen baar verkauft werden:

100 Rmtr. buchen Olm,
  60 Fuder = Reiserholz,
    9 Fuder ellern Wadelholz.

Zusammenkunft Morgens 10 Uhr am Schlagbaum am Garnsee.
Schönberg den 24. Januar 1878.

Der Oberförster     
C. Hottelet.       


Kampfgenossen=Verein 1870/71.
Am Sonntag den 3. Februar d. J.,
Nachmittags 4 Uhr,
ordentliche Versammlung
im Vereinslocale.

Der Vorstand.         
I. A.: Westphal.     


Die Mitglieder des Lübecker Feuer=Versicherungs=Vereins der Landbewohner werden hierdurch davon in Kenntniß gesetzt, daß die Direction durch eine von dem hohen Senat der Stadt Lübeck unterstützte Eingabe an das königliche Ministerium des Innern in Berlin die dem Verein entzogene Concession zum Geschäftsbetriebe in der Preußischen Monarchie wiederzuerlangen sucht.
Inzwischen wird zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerkt, daß die bei dem Verein bereits bestehenden Versicherungs=Verträge durch die Entziehung der Concession in keiner Weise berührt werden, sondern in voller Gültigkeit verbleiben.
Lübeck im Januar 1878.

Die Direction des
Lübecker Feuer-Versicherungs-Vereins der Landbewohner.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 4]

Bei alten Leuten

ist es natürlich, daß auch die Athmungsorgane durch trägeren Blutumlauf, Schleimanhäufung u. s. w. theilweise ihren Dienst versagen. Dadurch entstehen Kurzatmigkeit, Husten, Verschleimung, chronische Katarrhe und ähnliche Unannehmlichkeiten, welche bei Tage belästigen, bei Nacht das so notwendige Bischen Schlaf rauben Da haben wir ein recht natürliches, einfaches und wohlschmeckendes Mittel dagegen in dem L. W. Egers'schen Fenchelhonig, welcher die Lungen anfeuchtet, die Trockenheit mildert, den Schleim löst und zugleich auf die Leibesöffnung recht milde einwirkt. Wie alles Gute, wird auch dieses bewährte Mittel vielfach nachgepfuscht; daher achte man darauf, daß der L. W. Egers'sche Fenchelhonig nur dann echt ist, wenn die Flasche Siegel, Facsimile, sowie die im Glase eingebrannte Firma von L. W. Egers in Breslau trägt. Verkaufsstelle in Schönberg allein bei Buchbinder C. Sievers.


Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hierselbst aufgenommen werden. Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag, den 21. März d. J. von Morgens 8 Uhr an, die durch Regierungsverfügung vom 17. Februar 1872 (Off. Anz. Nr. 8 dess. J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 20. März Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 13. März einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, worin namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Außerdem ist von einem jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Prediger auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormunde vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M. 16,50 und des Pensionsgeldes von jährl. M. 75 auf 3 Jahre.
Noch wird bemerkt, daß in Folge Landesherrl. Bestimmung die Aufzunehmenden vor ihrem Eintritt in die Anstalt sich durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrlichen Dienst auf Zehn Jahre zu verpflichten haben.
Mirow, den 23. Januar 1878.

Beckström,        
Seminardirektor.     


H. Prüss, Ratzeburg,
Fabrik u. Lager von Herren=Garderoben,
empfiehlt in großer Auswahl:
Ulster=Röcke, Winter=Röcke, Paletots und Sackos v. 18-80 M., Schlafröcke v. 22-36 M., Hausröcke v. 16-25 M., Anzüge v. 32-90 M., Jagdjoppen, als: Steirische, Baierische und Arkansas v. 12-20 M., Jagdjoppen für Knaben v. 6-12 M., Anzüge für kleine Knaben, 2-8 Jahre alt, von 6-8 M., Unterjacken und Arbeiter=Anzüge zu allen Preisen.
Bestellungen nach Maaß in kurzer Zeit.
Feste Preise, pr. comptant 6%.


2 Knaben,

welche von Ostern d. J. ab die hiesige Schule besuchen sollen, finden freundliche Aufnahme in unmittelbarer Nähe derselben bei

E. Hauschild,              ;
Tischlerei und Bildhauerei.     

Schönberg, im Januar 1878.


Zu Ostern wird zu Hof Stove eine Köchin gesucht.      Lohn 120 Mark.


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Großer Maskenball
am Freitag, den 1. Februar 1878,

wozu ich meine Gönner von Stadt und Land freundlichst einlade.

Entree an der Casse M. 1,50.
     H. Boye Wittwe.
     Schönberg.

NB. Nummerirte Sitzplätze à M. 1,50 und Maskenbillets à M. 1,00 sind vorher bei Herrn Cigarrenfabrikant Chr. Rieckhoff und in meiner Wohnung zu haben.
Vom 31. Januar c., Mittags 1 Uhr steht eine elegante Maskengarderobe aus Lübeck dem geehrten Publikum zur Verfügung.


Es empfiehlt circa 200 Sack

gute Eßkartoffel

a Sack 9 bis 10 Mark,

F. Wilms, Lüdersdorf.     


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Lehrling.
C. Namel, Schuhmachermeister.
Lübeck, Alfstraße 38.


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in die Tischlerlehre sucht unter günstigen Bedingungen

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in Schönberg.                    


Verloren habe ich vor 8 Tagen eine Pferdedecke mit rothem Band und eine Peitsche auf dem Wege von Carlow nach Rieps. Es bittet um Rückgabe

                          Omnibusfuhrmann Oldenburg.
                          Carlow.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen16 M -Pfennig  bis 21 M -Pfennig.
Roggen12 M 50Pfennig  bis 14 M 30Pfennig.
Gerste14 M -Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Hafer12 M -Pfennig  bis 14 M -Pfennig.
Erbsen14 M -Pfennig  bis 17 M 50Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,10 .
Hasen das St. M3,00 .
Hühner d. St. M1,20 .
Spickgans d. St. M3,00 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,70 .
Schweinskopf pr. 500 Gr. M0,45 .
Wurst pr. 500 Gr. M1,20 .
Eier 4 St. für M0,30 .
Kartoffeln pr. 10 Lit. M0,60 .


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 9 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 29. Januar 1878.


- Berlin, 22. Januar. Der "Deutsche Brauerbund" hatte auf einer Versammlung am 16. December beschlossen, eine Denkschrift und eine Petition an das Reichsgesundheitsamt abzusenden, des Inhalts, daß in Zukunft die "Surrogatbiere" nur unter einem dieselben als solche bezeichnenden Namen verkauft werden dürften Ein Gegenantrag, von den Vertretern von vier größeren Brauereien eingebracht und dahin gehend, daß zur Bierbereitung keine anderen Stoffe als Malz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden dürften, war abgelehnt worden. Jetzt wenden sich die Vertreter dieser vier Brauereien (Mainzer Actienbrauerei in Mainz, Rheinische Brauerei=Gesellschaft in Altenburg bei Cöln, Gebr. Dietrich in Düsseldorf und die Actien=Bierbrauerei in Essen) selbständig mit einer Petition an das Reichsgesundheitsamt, "bei dem Reichskanzleramte den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen zu befürworten, durch welche (bei der Bierbereitung) die Verwendung jeglicher Surrogate an Stelle von Malz und Hopfen für die Zukunft verboten werde." Als Motiv wird besonders hervorgehoben, daß eine Überwachung der richtigen Benennung der Surrogatbiere als solcher im Einzelverkauf, worauf es hauptsächlich ankomme, nicht durchführbar sei.
- Offiziöse Zeitungen veröffentlichen wie alljährlich bis ins Einzelne Deutschlands Kriegsstärke. Sie ist erstaunlich. Bei Eröffnung eines Krieges können sofort zur Verwendung kommen 900,000 Mann mit 2224 Feldgeschützen und diese Zahl kann rasch verstärkt werden durch 148 4. Feld= und 148 oder 293 resp. 270 Landsturm=Bataillone, von der deutschen Flotte abgesehen. Es wäre wohl am zweckmäßigsten, diese Ziffern von Zeit zu Zeit in Frankreich zu veröffentlichen; denn sie wissen jetzt drüben, daß unsere Soldaten nicht mehr auf dem Papiere stehen.
- Es ist schon manchem mit einem Spazierstock eingeheizt worden, kürzlich aber hat ein Brüsseler Fabrikant Spazierstöcke auf den Markt gebracht, die selber geheizt werden. Sie sind hohl und werden mit einer Flüssigkeit gefüllt, deren chemische Zusammensetzung Geheimniß ist. Der Stock erhält durch sie bis in die Krücke hinauf eine angenehme Wärme. Es ist aber doch nur eine Spielerei; die Aerzte empfehlen: warme Füße! nicht: warme Stöcke!
- Die Dienstmänner zu Frankfurt a. M. melden sich massenhaft zu den am 1. Februar zu besetzenden 30 neuen Nachtwächterstellen.
- Was sind das für Zeiten! In der alten guten Zeit kostete eine Ohrfeige durch das ganze heilige römische Reich deutscher Nation fünf Thaler. Man frage einmal die in den letzten Jahren der Milliarden und Gründungen Hineingefallenen, wie theuer die erhaltenen Ohrfeigen zu stehen kommen. Und das Schlimmste ist, man darf nicht einmal laut jammern; denn man hat sich selbst geohrfeigt.
- Wer das Zeug dazu hat und sich vom Geiste getrieben fühlt, kann die 5000 Franks verdienen, welche, der Fürst Carl von Rumänien für die beste volkstümliche Geschichte des jetzigen rumänischen Krieges ausgesetzt hat. Sie soll ein Zeugniß sein der grenzenlosen Treue und der heldenmüthigen Opfer des Heeres und Volkes für das höchste Gut einer Nation, die Unabhängigkeit. Nach Beendigung des Krieges wird die Arbeit zur Bewerbung öffentlich ausgeschrieben und das preisgekrönte Werk nach dem Willen des Fürsten in allen öffentlichen Schulen des Landes als Lehrbuch eingeführt werden, um in der Jugend einen edlen patriotischen Sinn zu erwecken und zu erhalten.
- Kaum hatten die Söhne des himmlischen Reiches ihr Mißtrauen gegen eine kurze Strecke Eisenbahn, welche von einer englischen Gesellschaft in Shanghai erbaut worden war, überwunden und dieselbe mit Vorliebe zu benutzen angefangen, als die chinesische Regierung die Bahn ankaufte, um sie - sogleich wieder zu zerstören. Die Schienen wurden aufgerissen, die Schutzwände umgestürzt und die Dämme abgeworfen. Alles das geschah, damit keine Neuerung Platz greife und im Lande des Stillstandes hübsch alles beim Alten bleibe.
Die Morphiumsucht, eine erst neuerdings und zwar durch den Genuß von Morphium erzeugte Krankheit, hat wieder zwei beklagenswerthe Opfer aus dem Stande der höheren Militärs in Berlin gefordert. Der eine, zu den bekanntesten Sportsmen zählend, ist dieser Tage im höchsten Stadium der Tobsucht aus der Garnison in eine hiesige Heilanstalt eingeliefert worden, in welcher sich der andere ebenfalls Regiments=Commandeur in einer Provinzialstadt, bereits seit längerer Zeit zur Kur befindet. Ob Beide jemals wieder in die Lage kommen werden, ihre hohen Stellungen einnehmen zu können, ist noch sehr fraglich.
- Wie man der Wiener "Presse" aus Lilienfeld schreibt, ging am 17. d. an der Südseite des Göllers eine mächtige Schneelawine nieder, die das sogenannte Höhbauerhaus am Lahnsattel sammt allen Wirtschaftsgebäuden, sechs darin befindlichen Personen und den ganzen Viehbestand mitgerissen und in der Schneemasse begraben hat. Andere sieben Personen, die, von einem Begräbnisse heimkehrend, gerade diese Stelle passirten, als die Lawine niederging, wurden von derselben gleichfalls mitgerissen. Viele Holzknechte der Umgebung sind mit der Ausgrabung der Verschütteten beschäftigt, es konnten aber bis jetzt erst drei Personen und diese todt aufgefunden werden. Mit großer Besorgniß erfüllt es, daß an jener Stelle des Göllers nur ein Theil der angesammelten Schneemassen niedergegangen ist, daher bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine weitere Katastrophe zu befürchten steht.
- Der bekannte Kurort Davos in Graubünden (1560 Meter über d. M.) war noch nie so stark besucht wie in dieser Saison. Die Zahl der Kurgäste beläuft sich gegenwärtig auf nahezu 600. Die größte Kälte fand in der Nacht Vom 20. auf den 21. Decbr. statt, wo das Thermometer auf 19° R. unter Null fiel. Mitte und Ende December starker Schneefall; ebenso Mitte Januar d. J.
Wenn man's gut trifft, wie der Lord of Stamford, so wird man in Kissingen nicht nur gebadet sondern auch gern gerupft. Dieser Engländer kaufte von dem Antiquitätenhändler K. einen Schmuck für 5000 Mark und scheint dabei ein schlechteres Geschäft gemacht zu haben als K.; denn dieser schickte 2000 M. zurück, als der Lord unangenehm wurde und klagbar zu werden drohte. Die zurückerhaltenen 2000 M. schenkte der Lord halb der englischen Kapelle, halb den Armen in Kissingen.
- Unsere Zeit ist reich an räthselhaften Krankheiten, die räthselhafteste aber war die Viehseuche, an welcher etwa 50 Locomotiven der Westbahn in Oesterreich erkrankten. Ein Zweifel an dieser seltsamen Krankheit konnte nicht entstehen; denn die Nachricht war in dem amtlichen Centralblatt für Eisenbahnen zu lesen, sogar zweimal und mit dem Zusatz eines "günstigen Resultats" wörtlich: "In Folge der durch die Viehseuche erzielten günstigen Resultate an 50 Locomotiven" u. s. w. Ein hoher Beamter und Arzt in Wien zweifelte dennoch, graste der Viehseuche in den Acten nach und fand - einen Druckfehler. "Versuche" stand im Manuscript statt Viehseuche.
- Wer die Baumwelt lieb hat, dem möchten wir das interessante Buch: "Deutsche Bäume und Wälder" von Hermann Jäger (Leipzig, Scholze 1878) empfehlen. Der in Eisenach lebende Ver=

[ => Original lesen: 1878 Nr. 9 Seite 6]

fasser, einer unserer ersten Gartenschriftsteller und Landschaftsgärtner, ist des Stoffes vollkommen mächtig. Was die Ausführung seiner Arbeit anbelangt, so unterscheidet sie sich von dem einzig damit vergleichbaren Buche "Der Wald von Roßmäßler" sehr wesentlich durch die rein ästhetische Auffassung und Darstellung, sowie durch die Beziehungen der Bäume zu dem Menschen, deren Sitten, Poesie, Volksglauben u. s. w.
- Ein Akt ungarischer Lynchjustiz wird aus der Gemeinde Mako (Koloser Komitat) berichtet. In der Neujahrsnacht gerieth das Haus eines Makoer wohlhabenden Bauern in Brand und wurde sammt 10 Zugochsen und einer Scheune ein Raub der Flammen. Die zum Löschen herbeigeeilten Dorfbewohner warfen auf ein übel beleumundetes Individuum Namens Csordas den Verdacht, das Feuer angelegt zu haben, und forderten stürmisch ohne Gemeinde=Richter dessen alsbaldige Verhaftung, die auch erfolgte. Nun aber fiel das erbitterte Volk über den Gefangenen her, schleppte ihn zur Brandstätte und stieß ihn in die Flammen hinein. Es gelang demselben zwar, aus dem brennenden Hause zu entspringen, die wüthende Volksmenge ereilte ihn jedoch auf der Flucht und erschlug ihn. Die Klausenburger Staatsanwaltschaft hat eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet, durch welche bereits constatirt ist, daß das Opfer der Volkswuth gegen 10 tödtliche Verletzungen erhalten hatte.
- Ein Schlesisches Blatt erzählt eine interessante Examen=Geschichte, die sich am Glogauer Gymnasium zugetragen haben soll. Zwei sich sehr schwach fühlende Abiturienten hatten nämlich zur Aushülfe beim Examen die Telegraphie zu Hülfe gezogen, und den Plan gefaßt, das Zimmer, in dem die Clausur=Arbeiten gemacht werden, mit der Außenwelt telegraphisch zu verbinden. Ein zu diesem Zwecke erworbener Apparat wurde mit Hülfe des Pedells während der Sommerferien in der Weise aufgestellt, daß die Leitung vom Zimmer desselben direkt nach dem Clausur=Zimmer bis unter die Tischplatte der Abiturienten lief, wobei alle Umstände geschickter Weise berücksichtigt wurden, die eine Störung derselben hätten herbeiführen können. Gleichzeitig hatten es sich die Schüler mit ihren Helfershelfern angelegen sein lassen, während der Ferien Fertigkeit im Telegraphiren zu erlangen. Nachdem in der entscheidenden Stunde die Arbeiten vom Professor diktirt worden waren, meldete der Hauptattentäter dieselben telegraphisch seinen Commilitonen, die alsbald die Lösungen vornahmen, und nach Fertigstellung derselben vermittelst der obligaten Frühstücksbrödchen in die Hände der sehnlichst Harrenden hinüber beförderten. Jedoch wer kennt nicht das Sprichwort "Unrecht Gut gedeihet nicht". Auch die beiden Studienfreunde mußten die Wahrheit desselben an sich erfahren; denn in der mündlichen Prüfung fielen beide, diesmal draht= und rathlos, gänzlich durch. Dazu wurde noch obendrein die Kabel=Angelegenheit ruchbar, so daß sich der Direktor Dr. Hasper veranlaßt fühlte, die beiden Herren unter Nicht=Berücksichtigung ihres telegraphischen Genies zu entlassen.
- 67 Krametsvögel auf einen Schuß erlegte jüngst ein Jäger aus Wunsiedel und zwar geschah der Schuß aus einem Böller, den der Schütze unter dem Baum, auf welchem die Vögel einfielen, aufstellte Das Schweinf. Tageblatt ist's, welches dieses Jägerstücklein erzählt.
- Ein Schalk foppte jüngst die Zollwacht in Höchst (Schweiz), indem er einige Kübel Wasser in Zuckerhutform gefrieren ließ und die Eisstücke wohl in Papier verpackt auf die Rheinbrücke legte. Der Finanzwächter entdeckte die Contrebande und trug den Fang schnell in die Zollstube, wo am Morgen darüber abgeurtheilt werden sollte. Andern Tages aber waren Zuckerhüte verschwunden und die Zollstube stand voll Wasser.
- Berlin, 19. Januar. (Wem gehört der Zopf?) "Aber meine eegenen Sachen kann ick doch verrujeniren, Herr Jerichtshof!" äußerte der 21=jährige Kutscher Friedrich Wilhelm Schultze, verlegen sein wohlgepflegtes Schnurrbärtchen streichend, nachdem er aufgefordert worden war, sich auf die soeben verlesene Anklage zu verantworten. Vors.: Sie wollen doch nicht behaupten, daß der Zopf, welchen Sie der Kohlring vom Kopfe gerissen haben und dann vernichteten, Ihr Eigenthum war? - Angekl. (zuversichtlicher): Erst recht stimmt det. Ick habe den Zopp eigenhändig gekooft un 3 Mark 50 Pfennige davor abjeladen - in de Steinstraße beim Produktenhändler. - Vors.: Das mag sein. Wenn Sie aber eine Sache weggeben, so geht hiermit das Eigenthum auf eine andere Person über. Der Fall liegt nicht besonders schwer, und durch ein rückhaltloses Geständniß würden Sie sich einer milden Beurtheilung empfehlen. Bleiben Sie daher bei der Wahrheit. Haben Sie der Kohlring den Zopf geschenkt? Angekl: Na nu - sonnen Zopp vor 3 Mark 50 Pfennige so vor umsonst wegjeben? Ick bin ja doch nich Bleichrödern sein Associé? - Vors.: Lassen Sie solche unnütze Redensarten. Haben Sie der Zeugin Kohlring den Zopf gegeben? - Angekl.: Det soll ja ooch Allens richtig sind, Herr Jerichtshof. Aber lassen Sie mir doch erst Klarheit in die Sache bringen. Vors.: Dann fassen Sie sich aber kurz. - Angekl.: Det is in nen Oogenblick abgemacht. Na, seh'n Sie, Herr Jerichtshof erst jing ick mit Schreiber's ihre Juste, wat ooch keen unansehlich Mächen is, aber - Vors.: Wenn Sie jetzt nicht bei der Sache bleiben, dann entziehe ich Ihnen das Wort und schreite zur Zeugenvernehmung. - Angekl.: Man blos een paar Worte, Herr Jerichtshof. Na, da habe ick mir die Liene anjeschafft. Ick sage Ihnen, blos wat man scheen nennt; aber mit die Haare uf den Kopp is et man schwach, wat ick nich wissen daht. Die hatte nämlich eenen Schlosser, den sie loofen ließ, als sie mir kennen jelernt hatte, un der hatte ihr vor 10 Mark Haare jekooft un wie er dieses Verhältniß ufgab, det Präsent retour jenommen. Ick weeß davon aber nischt un hole ihr ab nach den "Fürsten Blücher", un da hat sie sonne Capuze uf'n Kopp, die sie ooch bei'n Tanzen nicht runn' nehmen wollte. Da ging mir denn mit Eenemmale een Licht uff. Ick mit ihr nach die Steinstraße, un den Zopp jekooft un ihr mit die Worte überreicht: "Liene ick will nich in dir dringen un nischt von deine Tojaletten=Jeheimnisse erfahren; aber wenn wir Beede ausjehen duhn, denn stichst du diesen Zopp an, der zu deine Haare passen wird. Det is bei die schlechten Zeiten keene kleene Ausgabe vor mir jewesen, un bei die vier Wochen, wo ich dir erst kenne, kann ick mit sonne Präsente nich 'rumschmeißen. Aber wenn du mir treu bist, kannst du ihm immer ufstechen. Von wegen mit Andern jehen is aber nich. Da darfst du ihm nich nehmen: denn is er meine!" "Willem", sagt sie d'ruf, "wat denkst du von mir? Ick bin 'ne anständige Person. - Vors.: Dann wollen Sie behaupten, der Zopf sei noch Ihr Eigenthum gewesen? - Angekl.: Janz jewiß! Vors.: Dann hätten Sie doch aber den Zopf zurückfordern sollen und denselben nicht auf offener Straße vom Kopfe herunterreißen. - Angekl.: Et war ja uff 'nen Hausflur, wo sie mit dem Schlosser stehen daht; ick hatte ihr rinnejehen jesehen. Hierauf wurde zur Beweisaufnahme geschritten, die insofern günstig für den Angeklagten ausfiel, als Fräulein Kohlring zugeben mußte, den Zopf nur zu dem von Schultze erwähnten Zweck und unter Vorbehalt seiner Eigenthumsrechte erhalten zu haben. Die Zeugin war übrigens vergeblich bemüht gewesen, im Laufe der Voruntersuchung den Strafantrag zurückzunehmen. Von der wiedererfolgten Versöhnung gab der Umstand Zeugniß, daß Schultze, merkend, welchen günstigen Verlauf die Verhandlung nahm, mit Selbstbewußtsein die Vernehmung der Zeugin mit den Worten unterbrach: "Ooch wat Sie heute, Herr Jerichtshof, uff ihren Kopp sehen, is von mir; vor sechs Mark Waare." Die wegen dieser Unterbrechung erhaltene ernste Rüge vergaß Schultze bei der Publication des auf Freisprechung lautenden Erkenntnisses.


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