No. 92
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. November
1877
siebenundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 1]

Bekanntmachung.

   Auf dem Gute Horst ist unter dem Rindvieh die Maulfäule ausgebrochen und daher die Berührung dieses mit anderem Rindvieh zu vermeiden.
   Schönberg, den 19. November 1877.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


Politische Rundschau.

Mecklenburg. Für den mecklenburgischen Landtag besteht noch immer von Alters her die Voraussetzung, daß eine Verhandlungen binnen drei Tagen beendigt sein sollen. Nach Ablauf derselben haben die Landmarschälle im Auftrage der Landtagsversammlung von den landesherrlichen Commissarien eine weitere geräumige Frist zur Abgabe der Antworten ad capita zu erbitten. Das ist auch in diesem Jahre geschehen. Die Landmarschälle konnten in der Montags=Sitzung mittheilen, daß die Frist gewährt sei. In derselben Sitzung wurde ein Verordnungs=Entwurf, betreffend Verhütung der Verbreitung des Coloradokäfers, von Seiten der schwerinischen Regierung vorgelegt. Mitglieder der Ritterschaft ordnen sich für Zurückweisung desselben, weil der Entwurf keine Entschädigung für die nach Anordnung der Regierung zu vernichtenden Kartoffelfelder gewährte; indessen wurde die Sache der Polizei=Committe überwiesen.
Deutschland. Das Gerücht von einem Attentat auf das Leben des Kaisers und des Fürsten Bismarck hatte in den letzten Tagen die Gemüther in der Reichshauptstadt erregt, und diese Erregung wuchs, als man hörte, daß in der That eine des Mordanschlags verdächtige Person verhaftet worden sei. Der Betreffende war in einem berliner Hotel abgestiegen und hatte sich v. Lyskowski genannt. Er war vorher denunzirt worden, mit der Absicht, den Kaiser und den Reichskanzler zu ermorden, nach Berlin gekommen zu sein. Nun hat sich aber schon herausgestellt, daß der Verhaftete ein steckbrieflich verfolgter Urkundenfälscher Namens Lubowski sei.
Die Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien, über welche schon seit längerer Zeit verhandelt wurde, ist am 14. d. M. von den beiderseitigen Bevollmächtigten im Reichskanzler=Amte unterzeichnet worden.
seitens Deutschlands ist nunmehr endgültig die Ablehnung des Vorschlages der österreichischen Regierung wegen des Abschlusses eines Meistbegünstigungsvertrages zwischen Deutschland und Oesterreich unter Erneuerung des Zollartikels erfolgt.
Die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Reiche haben für die Zeit vom 1. April 1877 bis Ende October 1877 gegen das Vorjahr im Ganzen einen Ausfall von 4,431,175 Mark ergeben.
Die im Reichsgesundheitsamt tagende Sachverständigen=Commission zur Prüfung der Frage über die Verfälschung der Lebensmittel hat eine Grundlage gefunden, auf welcher die Ausarbeitung eines bezüglichen Gesetzentwurfes in Angriff genommen werden soll.
Zu der nicht geringen Zahl von wichtigen und umfassenden Gesetzentwürfen, welche dem Bundesrath bereits vorliegen, wird in nächster Zeit der im Reichsjustizamt fertiggestellte Entwurf einer Gerichtsgebühren=Ordnung hinzutreten. Der Entwurf umfaßt das Gebührenwesen im Civilprozeß, im Strafprozeß, im Concursverfahren und die Gebühren der Gerichtsvollzieher und Sachverständigen. Die Gebührenordnung für die Rechtsanwälte ist noch im Rückstande, da es die Absicht ist, über den vorbereiteten Entwurf Sachverständige bez. Interessenten zu hören.
Die Arbeiten für die russische Verfassung sind bereits soweit vorgeschritten, daß Fürst Gortschakoff demnächst mit einem Entwurfe an den Czar herantreten wird. Die Vorschläge Gortschakoff's zielen auf Einführung einer ständischen aristokratischen Vertretung hin.
Vom Kriegsschauplatze. Kars ist gefallen! Wir stellen diese Nachricht allen andern vom Kriegsschauplatze eingetroffenen voran, weil sie nicht nur die bedeutendste, sondern auch die überraschendste ist. Denn nach den Berichten sonst gut bedienter englischer Blätter durfte man annahmen, daß in Kleinasien für dieses Jahr keine größeren Engagements mehr zu erwarten waren. Der Kampf begann Sonnabend 9 Uhr und war Sonntag Morgen 9 Uhr beendigt. Bei der Erstürmung kämpften die Russen mit beispielloser Tapferkeit, die Türken vertheidigten sich verzweifelt. Ein Theil der Garnison versuchte gegen Olti durchzubrechen, wurde aber durch russische Cavallerie abgeschnitten. Sämmtliche Befestigungswerke und die Stadt mit 300 Kanonen, allen Munitions= und Proviantvorräthen, sind in die Hände der Russen gefallen. Die Verluste der Türken betragen gegen 5000 Mann an Todten und Verwundeten und gegen 10,000 Mann an Gefangenen. Auch viele Fahnen und Feldzeichen haben die Russen erbeutet. Der Verlust der letzteren an Todten und Verwundeten soll etwa 2700 Mann betragen. Sonntag Vormittags 11 Uhr hielt General Loris=Melikoff seinen Einzug in Kars.
Endlich trifft auch aus Constantinopel das Bekenntniß ein, daß Plewna durch die Russen vollständig von der Außenwelt abgesperrt ist. Die Depesche, welche dieses verspätete, aber immerhin beachtenswerthe Geständniß abgelegt, nöthigt zugleich zu der Annahme, daß es um die Vorräthe Osman Paschas nicht zum Besten bestellt sein müsse. Man hätte türkischerseits das über diesen Punkt so lange beobachtete Stillschweigen kaum unterbrochen, wenn man nicht das Bedürfniß fühlen würde, auf die Möglichkeit einer baldigen Katastrophe vorzubereiten.


- An allen Orten und Enden ertönt die Klage über höchst bedauerliche Bierzustände und der Ruf nach Beschaffung eines gesunden und preiswürdigen

[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 2]

Bieres. Es ist daher ganz in der Ordnung, daß die Behörden mehr als bisher der Sache ihre Aufmerksamkeit zuwenden und den eingerissenen Verfälschungen eines so allgemein gewordenen Nahrungsmittels möglichst zu steuern anfangen. Wie wir heute lesen, ist auch der Magistrat in Schwabach mit folgendem Erlaß gegen die dortigen Brauer und Wirthe vorgegangen: "Unter gesundem bei Visitationen nicht zu beanstandendem Biere wird nur dasjenige Produkt von Malz, Hopfen und Wasser verstanden, welches folgende Eigenschaften hat: 1) Der ursprüngliche Würzgehalt muß 12 Prozent betragen. 2) Der Extraktgehalt des Bieres nach vollendeter Produktion muß mindestens 5,25 Proc. betragen, und es darf dabei der Alkoholgehalt 3 Procent nicht übersteigen. Bei einem höheren Extraktgehalt kann der Alkoholgehalt sich verhältnißmäßig erhöhen, jedoch nur so, daß die Zahl des Extraktgehaltes, dividirt durch die Zahl des Alkoholgehaltes, annähend den Quotienten 2 ergiebt. 3) Das Bier darf nicht trübe, nicht staubig, nicht hefig, sondern muß glanzhell sein; auch darf es nicht nach schlechtem Pech schmecken. 4) Das zum Ausschank gelangende Bier darf nicht zu jung sein; es muß gehörig ausgegohren haben und abgelagert sein. 5) Als gesundheitsschädliches Bier wird daher auch solches betrachtet, welches einen zu hohen oder nicht im richtigem Verhältnisse zum Extrakt stehenden Alkoholgehalt besitzt, oder welches unverhältnißmäßig viel Wasser und zu wenig Extrakt enthält."
- Von Bern wird eine That patriotischer Tapferkeit und Selbstverleugnung schweizerischer Offiziere gemeldet, die wohl einzig in der Geschichte dastehen dürfte. Nach der Verwerfung des Militärsteuergesetzes hat nämlich eine Anzahl schweizerischer Offiziere an ihre Kameraden aller Waffengattungen folgenden Aufruf gerichtet: "Offiziere! Das Schweizervolk hat in seiner Abstimmung vom 21. Octbr. das Militärsteuergesetz verworfen und dadurch die fortschrittliche Entwickelung unserer Armee in Frage gestellt. Ersparniß um Ersparniß im Militärbudget werden, müssen von den eidgenössischen Behörden und Räthen decretirt werden, und so fällt vom Bau Mörtel um Mörtel, Stein um Stein. Das Schloß, das wir im Geiste auf den Trümmern der alten Organisation sich erheben sahen, fällt schon wieder vor uns ein und wenig mehr - So deckt sein Trümmerhaufen den alten. Offiziere! Es ist unsere heilige Pflicht, diesem Verfalle nach Kräften Einhalt zu thun und die wankende Veste zu stützen. Wir können es, indem wir uns in die vorderste Reihe derjenigen stellen, die dem Vaterlande ihr Opfer gern und freudig bringen - lassen wir von unserm Solde, soweit derselbe nicht zur Deckung unserer absoluten Bedürfnisse nothwendig ist; reduciren wir denselben selbst um 30-40 pCt. und denken wir daran, das es uns leicht ist, durch ökonomischeren Haushalt im Dienste den Ausfall (wenigstens zum großen Theile) wieder einzubringen. Darum herbei, Kameraden! petitoniren wir selbst, um die Reduction unseres Goldes und die Räthe des Landes werden nicht anstehen, uns zu willfahren." Ob wohl der Aufruf bei allen Betheiligten Anklang finden, und die Petition zu Stande kommen wird?
- Es beginnt jetzt die Jahreszeit, in welcher ein wasserdichtes Schuhwerk eine große Wohlthat ist. In England soll man sich nachstehender Mischung bedienen, um Leder wasserdicht zu machen und es wird behauptet, daß man mit Schuhwerk, welches mit dieser Mischung behandelt wurde, stundenlang im Wasser stehen kann, ohne das letzteres in das Leder eindringe. Das Neue in dieser Vorschrift liegt in dem Zusatze des Wachses und des Harzes zum Fettstoffe. Es werden nämlich ein Liter gesottenes Leinöl, 125 Gramm Hammelfett, 46 Gramm Wachs und 32 Gramm Harz über Kohlenfeuer unter fleißigem Umrühren zusammengeschmolzen und die Masse mittelst eines Pinsels auf das gereinigte und getrocknete Schuhwerk warm aufgestrichen. Das Leder bleibt hierbei sehr geschmeidig. Anderen Erfahrungen nach gelingt die Herstellung eines vorzüglich wasserdichten Schuhwerkes auch in der Weise, daß man ein kleines Stückchen Paraffin in warmem Klauenfette auflöst und damit das Schuhwerk einschmiert.


Anzeigen.

Nachdem die Erbschaft der am 9. Juni v. J. zu Domhof Ratzeburg verstorbenen Advocaten Rohrdantz wegen Ueberschuldung von den Intestaterben ausgeschlagen worden, ist nicht so viel unstreitige Masse ermittelt, daß daraus die Kosten eines zu eröffnenden Concurses bestritten werden können, indem der größte Theil des vorhandenen Mobiliars von der Wittwe, als ihr Eigenthum in Anspruch genommen wird. Es werden deshalb die Creditoren des p. Rohrdantz hierdurch aufgefordert, binnen 4 Wochen für die Concurskosten einen Vorschuß zum Betrage von 150 Mark bei Gericht einzuzahlen, widrigenfalls die von ihr vindicirten Mobilien der Wittwe überlassen und die übrige Masse derselben auf ihre Illatenforderung zum Betrage von 1000 Thlr. wird überwiesen werden.
Neustrelitz, den 5. November 1877.

Großherzogl. mecklenb. Justiz=Canzlei.
E. v. Blücher.
(L. S.)                                                     Scharenberg.


Zwecks Ermittelung der auf dem Nachlasse des am 14. Juni d. J. zu Duvennest verstorbenen Hauswirths Hans Jochen Wittfoth ruhenden Schulden ist von den Erbinteressenten die Ausbringung eines Proclams beantragt.
Demzufolge werden hiemit Alle und Jede, welche Forderungen und Ansprüche an den obenbezeichneten Nachlaß, in specie an die zu demselben gehörige, zu Duvennest belegene, von dem wailand Hauswirth Hans Jochen Wittfoth besessene Bauerstelle c. p. zu haben vermeinen, aufgefordert, solche in dem auf

Freitag, den 15. Februar 1878,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, als Erbregulirungsbehörde, anstehenden Liquidationstermine anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem ein für alle Mal hiemit angedrohten Nachtheil der Abweisung und des Ausschlusses.
Schönberg, den 1. November 1877.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


Die zum Nachlasse des Tischlermeisters D. Greif zu Schönberg gehörigen Grundstücke, als:

1) das zu Schönberg an der Siemzerstraße sub Nr. 130 belegene Wohnhaus c. p.;
2) das auf dem hiesigen Stadtfelde, im Mühlenkamp, belegene Ackerstück;
3) das auf dem hiesigen Stadtfelde, im Rübenkamp, belegene Ackerstück;
4) das auf dem hiesigen Stadtfelde, im Mühlenkamp, belegene Ackerstück
sollen auf Antrag der D. Greif'schen Erben und nach ertheiltem obervormundschaftlichen Veräußerungsdecrete öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zu solchem Zwecke steht ein Termin auf

Freitag, den 7. December d. Js.,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte an, zu welchem Kaufliebhaber mit dem Bemerken hiemit geladen werden, daß die Besichtigung der Grundstücke nach zuvoriger Meldung bei den Greif'schen Vormündern, Schmiedemeister Oldenburg und Webermeister Oldörp hieselbst, freisteht und die Verkaufsbedingungen auf der Gerichts=Registratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind.
Schönberg, den 8. November 1877.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


In Sachen betreffend des Concurs über das Vermögen des Mühlenbesitzers A. Capell zum Hammer steht zur Erklärung der Gläubiger über die Liquidate ein Termin auf

Freitag, den 14. December d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Concursgerichte an, zu welchem die nicht präcludirten Capell'schen Gläubiger, bei Strafe der Anerkennung der Liquidate

[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 3]

und des Gebundenseins an die Concursgerichtswegen genehmigten Beschlüsse der erschienenen Gläubiger, hiemit geladen werden.
Schönberg, den 10. November 1877.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


In der Concurssache über das Vermögen des Krämers Johann August Wilhelm Schulze zu Mannhagen steht zur Publication des abgesetzten Prioritäts=Erkenntnisses ein Termin auf

Sonnabend, den 1. December d. J.,
Nachmittags 1 1/2 Uhr,

vor dem unterzeichneten Concurs=Gerichte an, zu welchem die nicht präcludirten Schulze'schen Gläubiger unter dem Nachtheil hiemit geladen werden, daß auch ohne ihr Erscheinen mit der Publication wird verfahren werden.
Schönberg, den 19. November 1877.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Auction.

Am Freitag den 30. November c., Mittags 12 Uhr, sollen im Kruge zu Campow an abgepfändeten Gegenständen in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

1 Fuchs=Wallach, 1 roth=weiße Kuh, 1 rothe Kuh, 2 rothe Starken.
Schlagsdorf, den 19. November 1877.

Krüger, Landreiter.     


Verkaufs=Anzeige.

Am Montag, den 26. November d. J., Vormittags von 11 Uhr ab sollen im Kruge zu Duvennest in öffentlicher Auction gegen gleich baare Bezahlungen meistbietend verkauft werden:

gute Betten, Bettfedern, Bettlaken, Tischlaken, gegen 400 Ellen flächsen und heeden Leinwand, gehecheltes Flachs, 1 Kleiderschrank, 1 Koffer, 1 Lade, sehr gute Frauenkleidungsstücke und was sich sonst noch vorfindet.

Kutzbach, Landreiter.     


Putzleder

zum Reinigen der Fenster, lackirter Wagen, Möbeln, sowie namentlich von Gold= und Silbersachen, ist schön zu haben bei

Emil Jannicke,           
Handschuhmacher.     


Stiftungsfest
des
Sonnabend-Vereins zu Schönberg
am
Dienstag den 27. November 1877.
-------------
Programm.
Musikalische und mündliche Vorträge.
Abendessen. Ball.
Anfang 6 1/2 Uhr.
                                                    Der Vorstand.


Warnung! Um nicht durch ähnlich betitelte Bücher irre geführt zu werden, verlange man ausdrücklich Dr. Airy's illustrirtes Originalwerk, herausgegeben von Richter's Verlags=Anstalt in Leipzig.

Vertrauen kann ein Kranker

nur zu einer solchen Heilmethode haben, welche, wie Dr. Airy's Naturheilmethode, sich thatsächlich bewährt hat. Daß durch diese Methode äußerst günstige ja staunenerregende Heilerfolge erzielt wurden, beweisen die in dem reich illustrirten Buche:

Dr. Airy's Naturheilmethode

abgedruckten zahlreichen Original=Atteste, laut welchen selbst solche Kranke noch Heilung fanden, für die Hilfe nicht mehr möglich schien. Es darf daher jeder Kranke sich dieser bewährten Methode um so mehr vertrauensvoll zuwenden, als die Leitung der Kur auf Wunsch durch dafür angestellte praktische Aerzte gratis erfolgt. Näheres darüber findet man in dem vorzüglichen, 544 Seiten starken Werke: Dr. Airy's Naturheilmethode, 100. Aufl., Jubel=Ausgabe, Preis 1 Mark, Leipzig, Richter's Verlags=Anstalt, welche das Buch auf Wunsch gegen Einsendung von 10 Briefmarken à 10 Pf. direct franco versendet.


Nachdem ich mich hierselbst als

Drechsler

niedergelassen, empfehle ich mich den geehrten Bewohnern der Stadt und des Landes zu allen vorkommenden Drechslerarbeiten in Holz und Horn, indem ich reelle Arbeit und billige Preise verspreche.

Johann Holst,
wohnhaft bei Schlössermeister Hagen in der Sabowerstraße.


Ich erlaube mir die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich mich hier als

Herrenkleidermacher

etablirt habe, und bitte das geschätzte Publikum von Schönberg und Umgegend, mich mit ihren Aufträgen zu beehren, indem ich reelle Arbeit und solide Preise verspreche.

Achtungsvoll     
P. Maas.     

align="center"Meine Wohnung ist bei Schuhmacher Hagen, Lübeckerstraße.


Goldene Ketten,
Ringe, Kreuze, Medaillons, Armbänder, Knöpfe, Broches und Ohrringe,
silberne Potage=, Punsch=, Eß= und Theelöffel, Serviettenbänder, Theesiebe,
Fisch= und Kuchenheber, Zuckerschalen, Platmenagen, sowie
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Heinrich Kock,
Uhrmacher & Goldarbeiter.
NB. Bestellungen und Reparaturen werden prompt und auf ausgeführt.


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H. Mielck, Hamburg.
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J. H. Heller, Bern.     

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Röper,              
Käse=Fabrikant.     


[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 4]

In meinem Pensionate können zu Weihnachten d. J. oder zu Ostern nächsten Jahres noch einige junge Mädchen Aufnahme finden, die eine hiesige Schule oder ein Seminar besuchen sollen. Gewissenhafte körperliche, wie geistige Pflege wird zugesichert. Nähere Auskunft zu ertheilen sind gerne bereit: Herr Superintendent Bard hieselbst, sowie Herr von Behr auf Mühlenbeck bei Zachun und Frau Rentier Ueltzen=Schwerin.
Schwerin, den 10. Nov. 1877.

Bertha Martens,     
geb. Burger.        


Die deutsche Nähmaschinen=Zeitung schreibt in ihrer Nr. 18 von diesem Jahre:
Der Dresdener Gewerbeverein hat durch eine aus berühmten und anerkannten Fachmännern zusammengesetzte Commission eine vergleichende Prüfung zwischen den sogenannten amerikanischen und deutschen Nähmaschinen vorgenommen und sein Urtheil dahin lautend abgegeben:

"Im Stich war die amerikanische Singer=Maschine in allen Stoffen, die genäht wurden den anderen ebenbürtig, in Bezug auf Solidität der Ausführung und saubere Ausstattung stand sie aber ganz beträchtlich hinter sämtlichen 7 deutschen Maschinen zurück und verspricht deshalb geringere Dauer, ganz abgesehen von ihrem sehr geräuschvollen Gange. Auch zeigten mehrere der deutschen Maschinen in Bezug auf Construction der Maschine selbst, sowie in Bezug auf Reichhaltigkeit der Apparate bedeutende Fortschritte."


Pianos & Pianofortes
neue und gebrauchte zu billigen Preisen.
Musikalien für Piano, Violine, Gesang, Flöte, Cello, Harmonium etc. etc.
billigst bei                          
E. Putzger, Lübeck,
Beckergrube Nr. 141.


Schwedische Dienstboten.

Brauchbare Mädchen in der Meierei wie auch zu ländlichem Bedarf habe soeben direct von Schweden zu billigem Lohn und billigen Spesen sofort abzugeben, um baldige Abnahme ersucht C. F. Gräeeff, Lübeck, Engelsgrube 508.


Zum

Gänsebratenschmaus und Ball

am Mittwoch, den 28. d. M. ladet hochachtungsvoll und ergebenst ein

H. Böttcher,     
Gastwirth.       

Rieps.
NB. Weitere Einladung findet nicht statt.


2 Scheffel Gerste

sind am 21. November Abends auf dem Wege von Schönberg bis Selmsdorf verloren. Abzugeben gegen eine Belohnung beim Müller Michaelsen in Selmsdorf.


Am Sonnabend ist mir ein weißes Schaaf mit linkem gestutzten Ohr, entlaufen. Wer über den Verbleib sichere Nachricht geben kann, erhält 3 M. Belohnung.

Hauswirth Kleinfeldt, Lockwisch.     


Aus meiner Buschkoppel wird seit einiger Zeit von Unbefugten Sand geholt, was ich hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung verbiete.

Hauswirth Baars     
in Niendorf.       


Man biete dem Glücke die Hand!
375,000 R.-Mark

Haupt-Gewinn im günstigen Falle bietet die allerneueste grosse Geld-Verloosung, welche von der hohen Regierung genehmigt und garantirt ist.
Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes ist derart, das im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verloosungen 46,200 Gewinne zur sicheren Entscheidung kommen, darunter befinden sich Haupttreffer von eventuell R.-M. 375,000 speciell aber

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1 Gewinn a M. 250,000
1 Gewinn a M. 125,000
1 Gewinn a M. 80,000
1 Gewinn a M. 60,000
1 Gewinn a M. 50,000
1 Gewinn a M. 40,000
1 Gewinn a M. 36,000
3 Gewinn a M. 30,000
3 Gewinn a M. 25,000
3 Gewinn a M. 20,000
7 Gewinn a M. 15,000
1 Gewinn a M. 12,000
23 Gewinne a M. 10,000
3 Gewinne a M. 8,000
27 Gewinne a M. 5000
52 Gewinne a M. 4000
200 Gewinne a M. 2400
410 Gewinne a M. 1200
621 Gewinne a M. 500
706 Gewinne a M. 250
25,635 Gewinne a M. 138
etc. etc.
Die Gewinnziehungen sind planmäßig amtlich festgestellt.
Zur nächsten ersten Gewinnziehung dieser grossen vom Staate garantirten Geldverloosung kostet
   1 ganzes Original-Loos nur Mark 6
   1 halbes Original-Loos nur Mark 3
   1 viertel Original-Loos nur Mark 1 1/2
Alle Aufträge werden sofort gegen Einsendung, Posteinzahlung oder Nachnahme des Betrages mit der grössten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von uns die mit dem Staatswappen versehenen Original-Loose selbst in Händen.
Den Bestellungen werden die erforderlichen amtlichen Pläne gratis beigefügt und nach jeder Ziehung senden wir unseren Interessenten unaufgefordert amtliche Listen.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt stets prompt unter Staats-Garantie und kann durch directe Zusendungen oder auf Verlangen der Interessenten durch unsere Verbindungen an allen grösseren Plätzen Deutschland's veranlasst werden.
Unsere Collecte war stets vom Glücke begünstigt und hatte sich dieselbe unter vielen anderen bedeutenden Gewinnen oftmals der ersten Haupttreffer zu erfreuen, die den betreffenden Interessenten direct ausgezahlt wurden.
Voraussichtlich kann bei einem solchen auf der solidesten Basis gegründeten Unternehmen überall auf eine sehr rege Betheiligung mit Bestimmtheit gerechnet werden, und bitten wir daher, um alle Aufträge ausführen zu können, uns die Bestellungen baldigst und jedenfalls vor dem 30. November d. J. zukommen zu lassen.

Kaufmann & Simon,
Bank- und Wechsel-Geschäft in Hamburg
Ein- und Verkauf aller Staatsobligationen, Eisenbahn-Actien und Anlehensloose.

P. S. Wir danken hierdurch für das uns seither geschenkte Vertrauen und indem wir bei Beginn der neuen Verloosung zur Betheiligung einladen, werden wir uns auch fernerhin bestreben, durch stets prompte und reelle Bedienung die volle Zufriedenheit unserer Interessenten zu erlangen.

D. O.     


Gefunden am 21. November ein Tuch das die Eigenthümerin gegen Erstattung der Kosten zurückerhalten kann in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, 25. November.
Frühkirche fällt aus.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen18 M -Pfennig  bis 22 M 50Pfennig.
Roggen13 M -Pfennig  bis 15 M -Pfennig.
Gerste13 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.
Hafer12 M -Pfennig  bis 14 M -Pfennig.
Erbsen13 M -Pfennig  bis 17 M 50Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,25 .
Hasen d. St. M3 - 4 .
Fette Enten d. St. M1,80 .
Hühner d. St. M1,15 .
Kücken d. St. M0,75 .
Tauben d. St. M0,50 .
Gänse 500 Gr. M0,75 .
Eier 4 St. für M0,30 .
Kartoffeln pr. 10 Lit. M0,60 .


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 92 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 23. November 1877.


Bekanntmachung.

In der unter dem 12. dies. M. angekündigten, heute auf der Kriegsstube vollzogenen Ausloosung von M. 48000. - zur successiven Tilgung städtischer freiwilliger und gezwungener Anleihen sind folgende Loos=Nummern gezogen worden:

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 6]

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die ausgelooseten Summen werden in denjenigen Terminen des Jahres 1878 ausbezahlt, in welchen die Zinsen zu erheben sind. Ueber den Fälligkeits=Termin hinaus werden keine Zinsen mehr vergütet.

===============

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die ausgelooseten Summen werden Anfangs December 1878 ausbezahlt und weiter nicht verzinst.
Lübeck, den 15. November 1877.

Das Finanzdepartement.


- Die Brauereien von Wien und Umgegend haben, wie die "W. N. Fr. Pr." mittheilt den Zeitverhältnissen und dem bedeutend herabgeminderten - Verbrauch Rechnung getragen, und seit 1. d. M. die Preise des Lager= und Abzugbieres um 1 fl. pr. Hektoliter herabgesetzt. Der Minderverbrauch an Bier in Wien soll in den ersten 6 Monaten dieses Jahres an 1 1/2 Mill. Eimer betragen haben, und die großen Bierlokale Wiens, in denen vordem kein Plätzchen zu finden war, thatsächlich seit geraumer Zeit so schwach besucht gewesen sein, daß die einzelnen Gäste förmlich Furcht vor einander bekommen hätten.
- Ein für alle Dienstherrschaften zu beachtender Fall hat sich vor einigen Tagen vor einem preußischen Gericht abgespielt. Bei einem Kaufmann diente ein Mädchen und ließ sich verschiedene Unredlichkeiten zu Schulden kommen. Sie ward entlassen und ihr ins Zeugniß geschrieben, daß sie "nicht ehrlich" sei. Die vorige Herrschaft hatte ihr ein Zeugniß ausgestellt, daß sie "ehrlich und treu" sich gezeigt. Der Kaufmann erfuhr aber, daß die Herrschaft nur aus Mitleid und um das Mädchen nicht am weiteren Fortkommen zu hindern, dies Zeugniß ausgestellt, in Wahrheit jedoch den Dienstboten wegen Unehrlichkeit entlassen hatte. Auf eingereichte Klage ist die vorige Herrschaft verurtheilt worden, den dem Kaufmann zugefügten Schaden zu ersetzen.
Aus dem Schatze reicher Erfahrungen hat eine aristokratische Schönheit in Wien Grundsätze für die richtige Würdigung eines Handkusses aufgestellt, wonach man auf den Charakter und das ganze Wesen eines Verehrers angeblich mit ziemlicher Sicherheit schließen darf. Dieser Gradmesser lautet: Ein flüchtiger Kuß ob auf die Hand oder den Handschuh, ein Sausewind; ein langsamer warmer Handkuß, ein Schwärmer; ein feuriger mit kräftigem Druck begleiteter Handkuß ein entschlossener Mann; ein Handkuß mit Spuren, also ein Handkuß voll Saft und Kraft, ein Ungebildeter. Ein Handkuß mit leisem, Niemandem als der Dame bemerklichen, Ansichziehen der Hand, ein bestimmter Liebhaber; ein Handkuß ohne aufzusehen ob er auf die Rechte oder Linke fällt, ein Thor. Ein Kuß auf das Handgelenk, ein Zeichen dauernder Liebe. Leider ist der Handkuß in Norddeutschland schon zu sehr aus der Mode gekommen, als daß unsere Damen einen praktischen Gebrauch von obigen Andeutungen machen könnten.
- "Treten Sie ein, meine Herrschaften! Auf dem ersten Platz 30 Pf. - 15 Pfennig auf dem zweiten Platz!" So rief der Director einer Künstlergesellschaft in Graudenz am Montag von seiner Jahrmarktsbude aus den Vorübergehenden zu, und eine Masse Jungen konnte dem lockenden Rufe nicht widerstehen. Da diesen "Herrschaften" aber der Preis von "15 Pf. auf dem zweiten Platze" zu hoch erschien, so zogen sie als dritten Platz den engen Zwischenraum zwischen zwei Buden vor. Leider verhinderte hier die Leinwand die freie Aussicht; den "wilden Mann" wollten sie aber gerne sehen, und das glaubten sie am besten dadurch zu erreichen, daß

[ => Original lesen: 1877 Nr. 92 Seite 7]

sie den Letzteren auf jede Art neckten und reizten. Sie begnügten sich nicht damit, durch Redensarten, die er doch nicht verstand, ihn aufzuziehen, sondern stießen mit Stöcken durch die Leinwand, bis die Geduld des "Wilden" erschöpft war. Wüthend stürzt er, seine Keule schwingend, heraus und schlägt damit blindlings auf die Anwesenden ein. Die wuchtige Waffe sauste unglücklicher Weise auf den Kopf des Arbeiters Szymanski nieder und traf dessen Stirn und Nase mit solcher Gewalt, daß ihm die Augen weit herausquollen und sein Gesicht zu einer unförmigen Masse entstellt war. Der "Wilde" wurde sofort verhaftet. Da er von europäischen Sprachen nur ein gebrochenes Englisch spricht so konnte sein vorläufiges Verhör nur mit Hülfe eines Dolmetschers vorgenommen werden. Als seine Heimath gab er die Insel Madagaskar an, wo sich auch seine Familie befinde, er selbst nannte sich Maljasch.
- Indianer Häuptlinge kommen zuweilen nach Washington, um mit dem "Großen Vater" daselbst ein Wörtchen zu reden. Stets werden solche Gäste in Washington gut verpflegt. So saß eines Tages eine Anzahl Häuptlinge beim festlichen Mahl. Sie benahmen sich ernst, schweigsam und würdevoll wie immer und langten tüchtig zu. Nun hatte ein junger Krieger bemerkt, daß sich die anwesenden Bleichgesichter von Allem reichlich nahmen, nur nicht von einem braungrünen Brei, welcher in kleinen Gefäßen auf der Tafel stand. Er hielt den ihm unbekannten Senf für einen ganz besonders kostbaren Leckerbissen, langte, als er sich unbemerkt glaubte, nach einem solchen Topf, goß den Inhalt in seinen Suppenlöffel und schluckte ihn Schnell hinab. Wohl brannte ihn der scharfe Senf gewaltig, aber der tapfere verzog dennoch keine Muskel seines Gesichts; nicht aber vermochte er zu verhüten, daß schwere Thränentropfen ihm in die Augen und über die braunen Wangen liefen. "Warum weint der Gelbe Hund?" fragte ein vorübergehender alter Häuptling mißtrauisch seinen jungen Stammesgenossen. "Ich weine, weil ich an meinen Vater dachte, der neulich ertrunken ist, wie Du weißt," gab der junge Mann ernst zurück. Nach einer kurzen Weile langte der Alte gravitätisch nach dem Senf und schluckte ebenfalls einen Löffel voll hinab. Auch er zuckte nicht, aber auch ihm rann alsbald eine schwere Thräne über das Besicht. "Warum weint der stehende Bull so bitterlich?" fragte der junge Held theilnehmend den Greis. Dieser blickte den Fragenden lange in das bewegungslose Gesicht und sagte dann gelassen: "Ich weine, weil ich traurig darüber bin, daß Du nicht mit Deinem Vater ertrankst."


Verrathen.
Criminal=Erzählung von Ottomar König.
(Fortsetzung.)

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Verrathen.
Criminal=Erzählung von Ottomar König.
[Fortsetzung.]


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