No. 68
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. August
1877
siebenundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 1]

Politische Rundschau.

Deutschland. Se. K. K. H. der Kronprinz ist am 26. d. Mts. zur Besichtigung der bayrischen Truppen zunächst nach Würzburg gereist und wird sich von dort nach Bamberg, Nürnberg und Regensburg begeben. Am 2. September trifft derselbe zu den am Rhein stattfindenden großen Manövern in Schloß Benrath bei Düsseldorf ein.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist am 25. August in Gastein eingetroffen und hat mit seiner Familie im sog. Schwaigerhause die erste Etage bezogen.
Der Kaiserliche Generalkonsul J. Michaelsen in Bordeaux, einer der ältesten und würdigsten Vertreter des deutschen Konsulardienstes ist am 19. d. Mts. gestorben.
Der in Schlesien vorgekommene Fall von Rinderpest ist bisher vereinzelt geblieben; und das Reichskanzleramt macht bekannt, daß ein neuer Fall der Seuche nicht vorgekommen, und daß die Desinfektionsarbeiten in den Seuchegehöften zu Radzionkau beendet seien.
Das Vorgehen Deutschlands gegen die türkischen Grausamkeiten hat die türkenfreundlichen Blätter, deren es verwunderlicher Weise auch in Deutschland mehrere giebt, sehr unangenehm berührt, und sie haben dasselbe als eine willkürliche Einmischung in fremde Angelegenheiten darzustellen gesucht. Demgegenüber wird aber an die feierlichen und nachdrücklichen Worte zu erinnern sein, mit denen der Kaiser Wilhelm seine Unterzeichnung der Genfer Konvention begleitet hat. Der Schluß dieser Kundgebungen lautet: "Wir ratificiren die Uebereinkunft durch Gegenwärtiges für Uns und Unsere Nachfolger, indem Wir in Treue und mit Königlichem Wort versprechen, alle ihre Bestimmungen auf das Genaueste erfüllen zu lassen, ohne gegen sie zu verstoßen und ohne zu dulden, daß gegen sie ein Verstoß begangen werde." Dadurch ist entschieden jedem Mitkontrahenten das Recht gewahrt, auf die gewissenhafte Befolgung der Genfer Uebereinkunft zu halten.
Dem "D. R. und St.=Anz." zufolge hat die K. deutsche Regierung von den Cabinetten aller Großmächte, welche mit der Pforte in diplomatischer Beziehung stehen, die Mittheilung erhalten, daß die betreffenden Vertreter in Konstantinopel beauftragt sind, sich den Vorstellungen wegen grausamer Behandlung gefangener und verwundeter russischer Soldaten unter Berufung auf die Bestimmung der Genfer Konvention, anzuschließen. Zu gleichen Schritten sind auch nach den bisher vorliegenden Nachrichten die in Konstantinopel beglaubigten Vertreter von Belgien, den Niederlanden, Schweden und Portugal von ihren Regierungen ermächtigt worden. Wie es heißt, hat Se. Maj. der deutsche Kaiser in Person das bezügliche Vorgehen der deutschen Politik angeregt. Durch die Mittheilungen, welche dann von Berlin aus den anderen Cabinetten zugegangen sind, ist die gemeinsame Intervention herbeigeführt. Dieselbe enthält im Namen der Menschlichkeit und der Moral einen feierlichen Protest des christlichen Europas gegen moslemitische Abscheulichkeiten, schließt aber um so weniger eine Verletzung der politischen Neutralität in sich, als sie lediglich ein gemeinsames, auch die Türkei bindendes Vertragsrecht zur Geltung bringt. ("M. A.")
Die türkischen Grausamkeiten sollen wirklich so entsetzlich und aller Menschlichkeit hohnsprechend sein, daß sie aller Beschreibung spotten, während selbst englische Berichterstarter von russischen Grausamkeiten nichts erfahren können, sondern die türkischen Berichte über solche von russischen Truppen begangenen Grausamkeiten ausdrücklich als erfunden bezeichnen. Dagegen meldet der englische Vertreter in Konstantinopel, Layard, nach London: "Der Großvezir habe, um abermalige Verletzungen der Genfer Convention durch die türkischen Truppen zu verhindern, befohlen, daß die gedachten Bestimmungen in das Türkische übersetzt und unter die ottomanischen Truppen vertheilt würden. Ebenso seien alle erforderlichen Anordnungen getroffen, um fernere Ausschreitungen der Tscherkessen und anderer irregulärer Truppen zu verhüten." Das ist spät! Da die Pforte sich schon längst durch ihren Beitritt verpflichtet hat, die Bestimmungen der Genfer Konvention zu halten, so sollte man doch meinen, wäre das spätestens bei Ausbruch des Krieges geschehen. Doch wird Niemand denken, daß es jetzt endlich der Pforte ernst sei mit ihren neuen Versprechungen! Die Grausamkeiten werden nach wie vor verübt werden; und es ist nur zu wünschen, daß der entsetzliche Krieg bald ein gutes Ende erreicht, damit die abscheuliche Türkenwirthschaft endlich in Europa aufhört.
Preußen. Die Erhebung über Zunahme der Wirthschaften und Branntwein=Verkaufsstellen hat in der gesammten preußischen Monarchie stattgefunden, und zwar auf Anordnung des Ministers des Innern, um für die Prüfung und Entscheidung der im Verfolg der diesjährigen Reichstagsverhandlungen wiederholt zur Erwägung gestellten Frage, ob eine Abänderung des § 33 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 geboten und zweckmäßig erscheine, Material zu sammeln. Die gedachte Erhebung hat sich erstreckt auf den Zeitraum vom 1. Januar 1872 bis in die neueste Zeit.
("Reichsbote.")
Frankreich. Der bekannte radikale Agitator Gambetta wird auf Beschluß des Pariser Ministerconseil wegen einer in Lille gehaltenen Rede vor das Zuchtpolizeigericht in Lille gestellt werden.
Kriegsschauplatz. Die furchtbaren Kämpfe am Schipkapaß, die sechs oder sieben volle Tage gedauert und oft auch die Nächte hindurch gewüthet haben, scheinen nunmehr beendet zu sein, denn die Türken scheinen die beabsichtigte Eroberung desselben aufgegeben zu haben. Beide Theile haben enorme Verluste gehabt, und besonders ist auf russischer Seite der Tod des tapferen Generals Derozinsky zu beklagen, der bisher der Oberkommandirende bei der Vertheidigung des Schipkapasses war. Russischerseits wird die Gesammtzahl der Verwundeten auf 2480 Mann angegeben, worunter 95 Offiziere.
Aus Belgrad wird gemeldet, daß ein am 26. d. M. unter Vorsitz des Fürsten Milan abgehaltener Ministerrath die Kooperation der serbischen Armee mit der russischen in Bulgaren beschlossen habe. Vor der Kriegserklärung Serbiens an die Türkei soll eine außerordentliche Skuptschina einberufen werden.

[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 2]

- Schweden hat seine einzige Colonie, die es besitzt, die Insel St. Barthelemy in Westindien, deren Verwaltung bei einer Bevölkerung von kaum 3000 Einwohnern dem schwedischen Staate 25,000 Thaler kostete, an Frankreich abgetreten. Da Frankreich in der Nachbarschaft bereits Besitzungen hat (Gouadeloupe, Martinique etc.), so wird es ohne große Kosten wesentliche Verbesserungen einführen können.
- Aus Bukarest melden die Hamburger Nachrichten: Das russische Hauptquartier hat verfügt, daß zufolge häufiger Eisenbahnunfälle die rumänische Bahngesellschaft für jeden getödteten Soldaten 1000, für jeden getödteten Offizier 12,000 Francs Ersatz zu leisten hat.
- Die Petroleumlampe verdient um die Jetztzeit, wo sie nach längerem Nichtgebrauch wieder hervorgeholt werden muß, ganz besondere Beachtung. Sobald Petroleum, besonders schlecht raffinirtes, wochen= oder monatelang im Bassin der Lampe eingeschlossen steht, entwickelt es Petroleumnaphta, ein sehr leicht entzündliches Gas, welches schon oft zur Explosion von Lampen, die schon lange nicht im Gebrauch waren, geführt hat. Auch empfiehlt es sich, nach längerem Nichtgebrauch den Docht zu erneuern, denn meistens ist er inzwischen filzig geworden, saugt nicht mehr an, sondern kohlt und schweelt, statt zu leuchten. Ueberhaupt ist Reinlichhaltung bei einer Petroleumlampe die vornehmste Bedingung, wenn sie nicht explodiren soll, denn jede Schnuppe, die vom Docht herunter und neben dem Brenner in die Lampe fällt, kann eine Flamme herbeiziehen, die Bekleidung der Bassinöffnung und damit diese selbst erhitzen und so das im Bassin befindliche Petroleum explosibel machen. Würden die angeführten Vorsichtsmaßregeln überall beobachtet, wir würden sicherlich nicht in jedem Spätsommer von so vielen Unglücksfällen durch Petroleum=Lampen=Explosionen hören.
- In einer Bäckerfamilie zu Coburg hat am 23. d. M. eine Vergiftung stattgefunden. Nach dem Genuß von Stärkemehlklößen und Petersilie zu Mittag starb der Mann schon um 1 Uhr, die Frau um 7 Uhr desselben Tages und der Geselle lebte zwar am folgenden Tage noch, schwebte jedoch in größter Lebensgefahr. In den Resten der von der Familie genossenen Klößen sollen sich bedeutende Quantitäten Arsenik vorgefunden haben.
- In Karlsbad erregt folgendes Vorkommniß die allgemeinste Heiterkeit. Der Besitzer einer dortigen (jüdischen) Restauration hat sich ein Fremdenbuch angeschafft, besonders zu dem Zweck, Autographen zu sammeln, und so wird jeder berühmte Kurgast herangezogen, um sich in dem Buch zu verewigen. So auch Herr v. Rothschild, der sich indessen die Sache bequem machte und nur "R. de Paris" einzeichnete. Dieser Tage traf Herr v. Oppenheim aus Köln in Karlsbad ein und der Besitzer des Restaurants hatte nichts Eiligeres zu thun, als auch diesen um Einzeichnung seines Namens zu bitten. Das Buch durchblätternd fällt sein Auge auf Obiges R. de Paris. - "Wer ist das?" fragte er. - "Herr Baron v. Rothschild, zu dienen". - "Nun, was Rothschild kann, vermag ich auch", sagt Herr v. Oppenheim und zeichnet ein: O. de Cologne.
- Aus New=York wird berichtet: Vor dem Criminalgerichtshofe in Owen (Kentucky) wurde Richard Shuck wegen eines an seinem Nachbarn verübten Mordes zum Tode verurtheilt, da der Gerichtshof trotz des Leugnens des Angeklagten genügende Beweise für die Schuld desselben in Händen zu haben glaubte. Obgleich man also keinerlei Störung bei der Exekution voraussah, wurde dennoch eine starke Abtheilung Constabler zur Hinrichtung commandirt. Der Verurtheilte wurde aus dem Gefängnisse in Begleitung des Sheriffs und eines protestantischen Geistlichen geführt. Obgleich Shuck sehr blaß aussah, trat er festen Schrittes auf. Bei dem Galgen angelangt, wurde dem Delinquenten das Urtheil vorgelesen, worauf sich dieser anschickte, die zahlreich versammelte Volksmenge zu haranguiren, ohne daß sich der Sheriff diesem Vorhaben widersetzte. Kaum hatte aber Shuck begonnen, einige Worte auszusprechen, als ein heftiges Gewitter, gefolgt von strömendem Regen niederging und ihn unterbrach. Der Sheriff, der Geistliche und der Verurtheilte bildeten auf dem Schaffot eine Gruppe, welche sich mittelst eines Parapluies gegen das Unwetter schützte. Die kompakte Menge hielt dem Gewitter zum Trotz aus; Niemand rührte sich, um nicht seinen schwer eroberten Platz zu verlieren. Dies dauerte etwa 25 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit ließ der Regen nach und Shuck nahm seine Rede wieder auf, in welcher er, ohne seine Kaltblüthigkeit zu verlieren, umständlich seine Unschuld an dem ihm zugeschriebenen Verbrechen auseinandersetzte. Diese Ruhe und der Ausdruck von Aufrichtigkeit, welchen Shuck anzunehmen verstand, machten auf die Menge einen tiefen Eindruck. Man schenkte wohl seinen Versicherungen nicht vollen Glauben, doch begann sich der Zweifel der Gemüther der Anwesenden zu bemächtigen. Der Rede des Verurtheilten folgten nun die üblichen Gebete und die von dem Priester gesungenen Hymnen, worauf der Sheriff Shuck ankündigte, daß der Moment zu sterben gekommen sei. Dem Verurtheilten wurde ein Kappe über den Kopf gezogen und der Sheriff schickte sich an, sein Werk zu beginnen. In diesem Augenblicke verließ Shuck, welcher bis dahin so große Ruhe gezeigt hatte, die Fassung und er schrie mit herzzerreißender Stimme: "Zu Hilfe! Henkt mich nicht, ich bin unschuldig!" Gleichzeitig erfolgte ein gewaltiger Donnerschlag; das Gewitter schien zurückzukehren. Als der Verurtheilte diese Worte ausgestoßen, drückte der Sheriff an einer Feder und die Platform verschwand unter den Füßen des Delinquenten. Aber auch die Volksmenge hatte den Ausruf gehört, drängte sich ungestüm zu dem Galgen und rief dem Scharfrichter zu, er solle einhalten. Nunmehr machten die Konstabler von ihren Waffen Gebrauch und wiesen die Anstürmenden mit den Bajonetten zurück, sodaß es Keinem gelang, in die Nähe des Sheriffs zu kommen. Die Sympathie, welche Shuck durch seine Ansprache in der Menge erweckt hatte, gab sich durch feindliche Ausrufe gegen Sheriff und Konstabler kund. Doch hatte der Strick bereits seinen Dienst gethan; Shuck stürzte in die Tiefe, brach das Genick und war augenblicklich todt. Nach der Meinung der Journale von Kentucky ist es wenig wahrscheinlich, daß der Hingerichtete an dem Verbrechen völlig unschuldig gewesen sei, doch glaubt man allgemein, daß er nicht der Hauptschuldige war.


Anzeigen.

Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des an der Hinterstraße hieselbst belegenen alten Organistenhauses mit dem dazu gehörigen Garten steht ein Termin auf

Dienstag, den 4. September d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Domainen=Amte an, wozu Kaufliebhaber hiedurch mit dem Bemerken geladen werden, daß die Besichtigung des Grundstücks nach vorgängiger Meldung beim Bidellen Wienck hieselbst jederzeit freisteht und daß die Verkaufsbedingungen im Termine bekannt gemacht werden, auch in der hiesigen Registratur eingesehen werden können.
Schönberg, den 22. August 1877.

Großherzoglich Mecklenb. Domainen=Amt.
In Vertretung
H. Spieckermann.


Nach der uns heute gemachten Anzeige sind in der letztvergangenen Nacht auf dem Gute Torriesdorf aus einer Speisekammer mittelst Einsteigens und aus der im Pferdestall belegenen unverschlossen gewesenen Knechtskammer nachbezeichnete Sachen gestohlen worden, als:

circa 50 bis 60 Hühnereier; ein halber s. g. Lederkäse; ein Topf mit Butter, mehrere Pfund enthaltend; ein schwarz wollener halb abgetragener Rock mit Sammetkragen; ein Portemonaie mit circa 9 M. Inhalt; 1/2 Pfund Priemtaback; eine Priemtabacksdose von weißem Blech und 2 Taschenmesser.
Wir bitten um Vigilanz auf die Diebe und die gestohlenen Sachen und um event. sofortige Benachrichtigung.
Schönberg, den 23. August 1877.

Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 3]

Unter Bezugnahme auf den von uns unter dem 24. v. Mts. gegen den Schwedenknecht Johann Peter Bogren erlassenen Steckbrief bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einer uns gemachten Anzeige der Inculpat sich zur Zeit unter dem Namen "Israel Peterson" in Deutschland aufhält; wir wiederholen unsere Bitte, auf den p. Bogren alias Peterson zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle anzuhalten und uns sofort Nachricht zu geben.
Schönberg, den 27. August 1877.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


Nachdem in Folge Fehlschlagens der constitutionsmäßigen Vergleichsverhandlungen über das bereits sicher gestellte Vermögen des Pferdehändlers Carl Baumann jun., früher hieselbst, der formelle Concurs eröffnet und der Kaufmann Heinr. Schreiber hierselbst zum interimistischen Curator bonorum bestellt worden, haben wir einen Termin zum schließlichen Versuche der vergleichsweisen Beendigung des Debitwesens, eventualiter

1., zur Wahl eines Curator bonorum,
2., zur Bestimmung über eine dem Cridar oder seiner Ehefrau etwa zu bewilligende Competenz,
3., zur Verhandlung über die von der Ehefrau des Cridars, Helene, geb. Kluge erhobenen Viudicationsansprüche
auf

Mittwoch, den 5. k. Mts. Septbr.,
Vormittags 11 Uhr

anberaumt, wozu alle bisher nicht präcludirte Carl Baumannsche Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, unter dem ein= für allemal angedrohten Nachtheile des Gebundenseins an die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger.
Zugleich wird allen auswärtigen Gläubigern des Carl Baumann hiermit aufgegeben, spätestens bis zum obgedachten Termine hierorts wohnhafte Vertreter zu den Acten zu legitimiren, widrigenfalls sie demnächst an die Beschlüsse der hier vertretenen Gläubiger für gebunden werden erachtet werden.
Rehna, den 1. August 1877.

Großherzogliches Stadtgericht.


Haus=Verkauf.

Das der Stadt Schönberg gehörende in der Wasserstraße sub Nr. 63 hieselbst belegene Wohnhaus beabsichtigen wir unter der Hand zu verkaufen. Kaufliebhaber werden hiedurch aufgefordert, ihre Gebote bis zum 1. September d. J. bei uns einzureichen.
Schönberg, den 20. August 1877.

Der Magistrat.


Vorläufige Anzeige.

Im Laufe des September und October d. J. gelangen auf dem Herrschaftl. Carlower Moore noch

ca. 800 Mille

Ruthen=, Form= und Stechtorf zum meistbietenden Verkauf bei freier Concurrenz im Fürstenthum.
Schönberg, den 30. August 1877.

Der Oberförster     
C. Hottelet.        


Fritz Reuter's sämmtliche Werke.
Volks=Ausgabe in 7 Bänden oder 28 Lieferungen.
Preis jeder Lieferung nur 75 Pf.

Diese Volksausgabe erscheint vom 1. October d. J. ab monatlich in 2 Lieferungen à 75 Pf., sodaß die vollständige Ausgabe in 14 Monaten, also Ende November 1878 in den Händen der Abnehmer sein wird.
Die Abnahme einer Lieferung verpflichtet zur Abnahme des ganzen Werkes.
Bestellungen werden in Schönberg nur allein entgegengenommen von

Emil Hempel, Buchbinder.


Gesucht: Ein Mädchen, das mit der Küche und häuslichen Arbeiten Bescheid weiß, bei

                          Frau Dr. Helene Hach, Lübeck,
                          Hüxterdamm 381 f.


Den Mitgliedern der Feuerassecuranz=Societät im Fürstenthum Ratzeburg wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Beitrag für 1877 für Cl. I auf 12 1/2 Pf., für Cl. II auf 16 2/3 Pf., für Cl. III auf 20 5/6 Pf. pro 100 M. Versicherungssumme (1 : 1 1/3 : 1 2/3 p. c.) festgesetzt ist.
Der Zahlungstag wird den einzelnen Ortschaften noch besonders angezeigt werden.
Schönberg, den 25. August 1877.

Die Direction.


Reuter's Werke.
(Volksausgabe in 28 Lieferungen.)
~~~~~

Die günstigen Bedingungen, in Folge deren mir schon seit 16. Juli d. J. Bestellungen auf obige Ausgabe gemacht worden, gelten auch noch für Anmeldungen bis zum 1. October d. J. Darnach kostet jede der ersten 24 Lieferungen bei mir nicht 75 Pf., sondern nur

65 Pfennig

und jede der 4 letzten Lieferungen nur

so daß das vollständige Werk nicht 21 Mark, sondern bei mir nur

18 Mark

kostet.

Schönberg.                                                     C. Sievers.


Am 1. und 2. September bin ich in Schönberg und zwischen 10 und 12 Uhr bei Herrn H. Duve zu treffen.

Julius Schweigmann.
Alter Steinweg 25.
Hamburg.


Heute Freitag                          
Rostocker Bier
vom Faß
Morgen Sonnabend                          
Kieler Bier
vom Faß
Sonntag, den 2. September, als am Siegestage                          
Erlanger Bier
vom Faß.
Wozu freundlichst einladet                          
                                                    F. Tesch.


Zu dem

am 2. September d. J.

stattfindenden

Sedan=Feste

ladet der Verein alle Freunde und Gönner freundlichst ein.
Anfang der Festlichkeit 3 1/2 Uhr

im Körnerschen Garten.

Rehna.

Der Vorstand des Krieger=Vereins.     


Am Sonntag, den 9. und Montag, den 10. September

wird bei mir ein

Scheibenschießen
nach Gewinnen,

(Hauptgewinn 1 Regulator), abgehalten, zu welchem Freunde und Gönner ergebenst eingeladen werden.
Am Montag

Ball.

Gastwirth Lohse.     
Herrnburg.        


[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 4]

Fest=Programm
zur
= Sedanfeier in Schönberg =
am 1. und 2. September 1877.
~~~~~~~~~~~~~
Vorfeier am Sonnabend den 1. September.

Abends 7 Uhr: Fackelzug vom Siemzerthore aus.
Abends 8 Uhr: Beleuchtung des See's; Freudenfeuer auf der sog. Landreiterkoppel. - Festrede.- Patriotische Gesänge.
Abends 9 Uhr: Commers mit Musik im Schützenhause.

Hauptfeier am Sonntag den 2. September.

Morgens 6 Uhr: Reveille durch die Stadt.
Morgens 11 1/2 Uhr: Nach beendigtem Gottesdienste beginn des Festzuges vom Siemzerthore aus.
Nachmittags 12 1/2 Uhr: Anfang des Gewinnschießens.
Nachmittags 1 Uhr: Festessen im Schützenhause.
Nachmittags 3 Uhr: Beginn der Kinderbelustigungen. Concert vor resp. im Schützenhause.
Abends 7 Uhr: Beginn der Festbälle im Schützenhause und im Köster'schen Saale.

Das Comité.
Burmeister=Rabensdorf. Busch=Rodenberg. Buschow=Selmsdorf. Egert=Lübseerhagen.
Heincke. Horn. Kröger=Lockwisch. Marung.
Schildt. Siebenmark=Falkenhagen. Sievers. Stockfisch. Stüve. Westphal.
~~~~~~~~~~~~~
Bemerkungen:

1) Zu dem Festessen im Schützenhause - à Couvert 2 M. - erhalten die verehrlichen Herrschaften, welche bis zum 1. September ihre Theilnahme angemeldet haben, Karten zugeschickt, durch welche das Belegen der Plätze stattfindet. Erst nach Placirung dieser können anderweitige Meldungen berücksichtigt werden.
2) Freies Entree zu beiden Festbällen haben die Mitglieder des Kampfgenossen=Vereins, soweit sie am Festzuge Theil genommen haben. Im Uebrigen Entree für Herren 1 M. 50 Pfennig (Mecklenburg).; Damen in Begleitung von Herren frei.
3) An dem Gewinnschießen ist Jedem gestattet, Theil zu nehmen; ein Satz von 3 Schüssen, auf den nur ein Gewinn fallen kann, kostet 1 M.; Büchsen und Munition werden geliefert. -
Unsere geehrten Mitbürger werden gebeten, zur Verschönerung des Festes ihre Häuser zu schmücken und während des Fackelzuges am 1. September zu illuminiren.


Sedanfeier in Rieps.

Zur Sedanfeier, verbunden mit Kinderbelustigung, Fackelzug, Feuerwerk und Tanz ladet Hochachtungsvoll ein

die Committe.     

Rieps, den 28. August 1877.


Hotel National.
Berlin N.
129 Invalidenstrasse 129.
gegenüber dem Stettiner Bahnhof.
Hotel und Restaurant I. Ranges.
Reich ausgestattete Zimmer schon für M. 1,25.
Licht und Service wird nicht berechnet.


Zu den am Sonntag, den 2. September und Montag, den 3. September zur Feier des

Sedantages

bei mir stattfindenden

Scheibenschießen
nach Mobilien, (Hauptgewinn 1 Sopha),

lade ich hiermit ganz ergebenst zu zahlreichem Besuche freundlichst ein.
Am Montag, den 3. September

großer Ball.

Büchsen etc. werden von mir geliefert; 1 Satz von 3 Schüssen kostet 1 M.

                          Gastwirth H. Oldenburg
                          in Palingen.


Sedanfeier.
Eckmanns Garten
große Tanzmusik.
Um 11 Uhr:
Polonaise mit Punschspende.
Hierzu ladet ergebenst ein                          
                          Johannes Eckmann.
                          Carlow.


Am Sonntag den 2. September zur Sedanfeier
Tanzmusik
bei                                                    
Carlow.                                                    W. Creutzfeld.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen19 M -Pfennig  bis 25 M -Pfennig.
Roggen18 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Gerste16 M 50Pfennig  bis 18 M -Pfennig.
Hafer16 M -Pfennig  bis 17 M 50Pfennig.
Erbsen15 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.


(Hiezu Off. Anz. Nr. 26 und eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 68 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 31. August 1877.


Lebenswege.
Eine Erzählung.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1877 Nr. 68 Seite 6]

Lebenswege.
Eine Erzählung.
[Fortsetzung.]


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