No. 8
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. Januar
1876
sechsundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 1]

Unter den Kühen des Vollhüfners H. Lühr in Kl. Mist ist die Maulfäule ausgebrochen.
   Schönberg, 22. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Die unter den Kühen des Schulzen Grieben in Herrnburg ausgebrochene Maulfäule ist wiederum erloschen.
   Schönberg, den 25. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Publicandum.

Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die im Jahre 1856 und früher geborenen, resp. mit einer endgültigen Entscheidung über ihre Militärpflicht nicht versehenen militärpflichtigen jungen Leute, welche im hiesigen Fürstenthum ihren dauernden Aufenthalt haben, verpflichtet sind, sich Zwecks Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungs=Stammrolle in der Zeit vom

15. Januar bis zum 1. Februar d. J.

bei dem Ortsvorstande ihres Aufenthaltsortes anzumelden, und zwar die auswärts Geborenen unter Vorlegung eines Geburtsscheines (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), sowie die schon früher gemusterten unter Vorlegung ihres Loosungs= und Gestellungsscheines.
Von der Meldungspflicht ausgenommen sind nur die mit dem Berechtigungsschein zum einjährig Freiwilligendienst oder mit besonderer Ausstandsbewilligung versehenen Militärpflichtigen.
Sind zur Meldung Verpflichtete vorübergehend von ihrem ständigen Aufenthaltsorte abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr=, Brod= oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Zugleich werden sämmtliche Militärpflichtige sowohl wie die Ortvorstände des hiesigen Fürstenthums auf die genaue Befolgung resp. Ueberwachung der Bestimmungen im § 23 sub 8 der Ersatz=Ordnung (deutsche Wehr=Ordnung vom 28. September 1875) aufmerksam gemacht wonach Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden haben.
Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bedroht.
Schönberg, den 10. Januar 1876.

Der Civil=Vorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Schönberg. "Die Zeremonie macht die Trauung noch zu keiner christlichen, und wenn die äußeren Formen, unter denen die Trauung geschieht, nur nicht sündliche sind, so kann die Trauung dennoch eine christliche sein, wenn der Geistliche auch nicht zugegen ist." Das ist der Wortlaut einer Phrase, die uns in Anlaß unserer Artikel über die Ehe entgegengehalten wurde, und wir setzen dieselbe wörtlich hierher als abschreckendes Beispiel für alle, die etwa von Dingen reden wollen, von denen sie nichts verstehen. Der Schreiber jener Worte weiß offenbar weder was Trauung, noch was christlich, noch was christliche Ehe ist, und doch redet er davon. Der oberste Grundsatz eines denkenden Mannes sollte doch der sein, nicht etwas zu sprechen oder gar zu schreiben, was er selber nicht versteht! So wie sie lauten, ist jenen Worten offenbar durchaus kein vernünftiger Sinn abzugewinnen, denn die Trauung ist ja selber eine Zeremonie, und wie soll denn nun diese Zeremonie durch "die Zeremonie" zu einer christlichen gemacht werden oder nicht gemacht werden? Wahrscheinlich soll aber damit das ausgesprochen werden, was wir am Ende unseres vorigen Artikels als die weiter zu erörternde Frage

[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 2]

bezeichneten: nämlich ob denn die Ehe ohne Trauung nicht ebenso gut eine christliche Ehe sein könne, als wenn sich zwei in der Kirche im Namen Gottes zusammensprechen lassen. Um diese Frage entscheiden zu können, haben wir erst festzustellen, was denn "christliche Ehe" sei. Unsere Ehe heißt eine christliche offenbar nicht im Gegensatz zur bürgerlichen Ehe, denn eine solche gibt es nicht, oder hat es wenigstens bisher nicht gegeben, sondern im Gegensatz zur heidnischen, türkischen, jüdischen u. s. w. Ehe; und von allen anderen Ehen, die es außerdem gibt, unterscheidet sich unsere christliche Ehe nach drei Seiten hin: nämlich in Bezug auf ihr Wesen, auf ihr Recht und auf ihren Zweck. Das Wesen der christlichen Ehe besteht darin, daß sie Gemeinschaft ist zwischen Mann und Weib, die von Gott dem Herrn zusammengefügt (Matth. 19,6). Das läßt sich von keiner anderen Ehe sagen. In der heidnischen Ehe ist ja das Weib nur die erkaufte bejammernswürdige Sklavin; solche Ehe ist nicht von Gott zusammengefügt; und die moderne "bürgerliche" oder staatliche Ehe, wenn wir sie so nennen wollen und darunter eine blos vom Standesbeamten legitimirte Ehe verstehen, ist ein bloßer bürgerlicher Kontrakt der eben darum auch wieder von Menschen gelöst werden kann. Wir könnten auch umkehrt daraus, daß die Ehe nach dem Reichsgesetze unter Umständen löslich ist, beweisen, daß die Ehe solcher Personen, die es bei der staatlichen Anerkennung ihrer Ehe bewenden lassen, nicht von Gott zusammengefügt sein könne, während die kirchliche Trauung die Pflicht auferlegt, den Ehebund bis zum Tode unverbrüchlich zu bewahren. Weil also die christliche Ehe von Gott zusammengefügt ist, so müssen die christlichen Eheleute auch in Gottes Namen zusammengesprochen, d. h. getraut werden, denn sonst kann's Niemand, auch sie selbst nicht wissen, daß ihre Ehe eine christliche sei. Mag also immerhin eine Ehe durch den vor dem Standesbeamten geschehenden Akt perfekt werden können, die christliche Ehe wird's gewiß nicht! Sie wird erst geschlossen im Angesicht Gottes und in seinem Namen an seinem Altare.
Ihrem Rechte nach unterscheidet sich die christliche Ehe von allen andern Ehen dadurch, daß ihr Recht nicht einem irdischen Reiche angehört. Sie ist eine heilige im Reiche Gottes, d. i. in der heil. christlichen Kirche zu Recht bestehende göttliche Ordnung, die Gott der Herr selber gestiftet hat. Soll aber unsere Ehe dieses Recht haben, vermöge dessen sie heilig ist, so muß ihr dasselbe durch einen besonderen Akt beigelegt werden, denn sonst würde ihr dies Recht fehlen, oder es würde wenigstens Niemand wissen, daß sie es hat; jedenfalls aber wäre es thöricht, wenn Jemand Rechte in Anspruch nähme, die ihm nicht ausdrücklich verliehen sind; und folglich dürfen Diejenigen, die sich nicht haben trauen lassen, für ihre Ehe im Reiche Gottes ein Recht beanspruchen, denn durch was für einen andern Akt sollte ihnen denn dies hohe Recht verliehen werden können, als eben durch die Trauung?
Vor allem aber unterscheidet sich die christliche Ehe von allen andern Ehen durch ihren Zweck. Diesen Zweck der christlichen Ehe hat Gott der Herr schon ausgesprochen in dem Segen, den Er auf die erste Ehe legte (1. Mos. 1.28), und ist, wenn wir's mit kurzem Worte sagen sollen: die Mehrung des Reiches Gottes auf Erden, ein Zweck, der dadurch erreicht wird, daß die von Gott dem Herrn der christlichen Ehe geschenkten Kinder christlich erzogen werden zu rechten Reichsbürgern in Gottes Reichs. Solchen Zweck kann offenbar wiederum keine andere Ehe haben; und will eine Ehe diesen Zweck haben, so muß sie sich öffentlich zu demselben bekennen! Die Kirche des Herrn ist nicht ein Freimaurerverein, der seine Zwecke verbergen müßte oder dürfte, sondern der Herr hat gesagt: Wer die Wahrheit thut, der kommt an das Licht, auf daß seine Werke offenbar werden! Ein Christ darf also seine Zwecke nicht etwa im Herzen verbergen; und das Bekenntniß zu dem Zwecke der christlichen Ehe kann wiederum nur geschehen durch die Trauung an dem Altare Gottes!
Es ist also etwas hohes und heiliges, etwas herrliches und köstliches um die christliche Ehe; darum wollen wir sie uns nicht rauben lassen und wollen die kirchliche Trauung hoch halten trotz aller Angriffe und feindlicher Redensarten eines kirchlichen Liberalismus, in welch unschuldiges Gewand er sich auch kleiden mag, und wie viel Mißverstand und Unverstand derselbe auch aufhäufen mag!
Damit ist nun auch die letzte jener Phrasen, die wir in unserm vorigen Artikel wörtlich anführten: Gott sehe das Herz an und die bloße Bezeichnung "bürgerliche" oder "christliche" Ehe sei Ihm sicher ganz einerlei, im Grunde schon abgefertigt; und nur ein kurzes ernstes Wort haben wir noch hinzuzufügen. In dem ersten Theil dieser Phrase wird ja sogar ein Wort Gottes aus 1. Sam. 16, 7 gegen uns und gegen die kirchliche Trauung angeführt; aber wer das Wort an der zeichneten Stelle mal nachschlagen will, wird leicht erkennen, daß demselben hier ein ganz anderer Sinn untergelegt worden ist, als den es in der heiligen Schrift hat. Wollen wir das Wort auf unsere christliche Ehe und auf die Trauung anwenden, so wird es uns eine Mahnung sein, uns nun mit der Zeremonie und dem Namen nicht zu begnügen, sondern unsere christliche Ehe auch christlich zu führen in aller Liebe und Gottseligzeit mit treuem Herzen und die äußere Form mit den nöthigen sittlichen Potenzen zu erfüllen. Nicht aber will jenes Wort sagen, daß es Gott dem Herrn nur auf die inneren Empfindungen und nicht auf die Aeußerung derselben ankomme! Im Gegentheil, Gott der Herr fordert ausdrücklich, daß auch der Mund übergehen soll von dem, des das Herz voll ist (Matth. 12, 34). Ein Gotteswort zu verdrehen und demselben einen falschen Sinn unterzulegen, ist die Art dessen, den die heilige Schrift als den Lügner von Anfang bezeichnet. Hüte sich also ein jeder, der Gottes Wort gebraucht, vor solcher Kunst!


Politische Rundschau.

Mecklenburg. In diesen Tagen sind die Neuwahlen zu unserem Ratzeburger Landtage vollzogen worden und, wie wir hören, sind dieselben zum Theil auf andere Personen gefallen, als das erste Mal. Wie die neue Landesvertretung handeln wird, kann erst die Zukunft lehren; aber soviel scheint uns gewiß zu sein, daß wir so oder so vor einer Entscheidung stehen, und das kann jeden nur freuen, der unser Ländchen lieb hat, denn der bisherige Zustand, durch den die wichtigsten Interessen unseres Landes geschädigt wurden, war nachgerade unerträglich.
Nach einem dem deutschen Reichstage zugegangenen Gesetzentwurf betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat des deutschen Reiches für das Jahr 1876, entfallen als Matrikularbeiträge auf Mecklenburg=Strelitz 132,364 Mark, wovon etwa ein Sechstheil auf das Fürstenthum Ratzeburg kommt.
Deutschland. Der Reichstag beschäftigte sich diese Tage mit dem sog. Duchesne=Paragraphen für das Strafgesetzbuch. Derselbe setzt fest, daß jeder, welcher einen anderen zur Begehung eines Verbrechens zu verleiten sucht, oder wer sich zur Begehung eines Verbrechens erbietet oder solches Anerbieten annimmt, mit Gefängniß nicht unter 3 Monaten bestraft werden soll. Der Paragraph wurde schließlich fast ganz in der Fassung des entsprechenden belgischen Paragraphen angenommen.
Preußen. Im Abgeordnetenhaus ist am letzten Sonnabend die Anfrage des Abgeordneten Virchow wegen der Synodalordnung verhandelt worden. Die Anfrage war allerdings schon gegenstandslos da die Synodalordnung bereits durch Königl. Erlaß veröffentlicht worden war; aber dennoch meinte der Abg. Virchow seine Tiraden nicht zurückhalten zu sollen, die gar sehr nach dem offiziösen preußischen Konstitutionalismus schmeckten, der noch vor Kurzem auch in diesem Blatte beleuchtet wurde. Ja, Herr Virchow scheute sich nicht einmal, dem Könige geradezu die Berechtigung zu bestreiten, einen solchen Erlaß zu veröffentlichen. Er wurde diesmal vom Kultusminister gebührend abgefertigt und erklärte sich für befriedigt.
Bei der im 5. Wahlbezirk des Regierungsbezirkes Köslin vollzogenen Ersatzwahl zum preußischen Abgeordnetenhause ist der konservative Kandidat mit 192 gegen 51 Stimmen, die der Kandidat der liberalen Partei erhielt, gewählt worden. Die Zeiten ändern sich.

[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 3]

Spanien. Die Korteswahlen sollen durchaus im Sinne der Regierung ausgefallen sein, ein Resultat, das allerdings nur durch die stärkste Wahlbeeinflussung erreicht worden sein soll.
Türkei. Die Regierungstruppen sollen in dreitägigen Kämpfen eine sehr schwere Niederlage erlitten und an 500 Todte verloren haben. Uebrigens scheint der Aufstand in eine neue Phase treten zu sollen, da sich Montenegro wenn man Zeitungsnachrichten glauben darf, nunmehr offen für die Aufständischen erklärt und die Führerschaft in dem Kampfe gegen die Türken übernommen hat. In Folge dessen ist der bisherige Führer des Aufstandes in der Herzegowina, Ljubobratic, aus Patriotismus, um unheilvolle Zwistigkeiten zu vermeiden, von der Führerschaft zurückgetreten.


Anzeigen.

Nach der gemachten Anzeige des Domainenpächters Hancke zu Gr. Molzahn sind daselbst aus dem alten Holländerei=Gebäude diverse Fenstern, Luken und Thüren gewaltsam herausgebrochen und mit einer alten Buttermühle gestohlen worden.
Wir ersuchen daher alle resp. Gerichts= und Polizei=Behörden um Vigilanz und resp. Anhaltung der Diebe und der gestohlenen Gegenstände, sowie um sofortige Benachrichtigung davon.
Schönberg, den 24. Januar 1876.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
v. Arnim.

A. Dufft.     


Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der zur Concursmasse des Pferdehändlers, Commissionsraths Baumann hieselbst gehörenden Grundstücke, nämlich

1) des Wohnhauses Nr. 136 an der Hinterstraße,
2) des Wohnhauses Nr. 137 daselbst,
3) des Wohnhauses Nr. 152 c. p. Nr. 153 und 154 an der Krugstraße,
4) der hinter resp. neben den gedachten Wohnhäusern belegenen Koppel mit Scheune Nr. 490
haben wir einen Termin auf

Sonnabend, den 11. März k. J. 1878, Vormittags 11 Uhr,

und zum Ueberbot einen Termin auf

Sonnabend, den 1. April k. J. 1876, Vormittags 11 Uhr,

anberaumt, wozu wir Kaufliebhaber einladen mit dem Bemerken, daß die Besichtigung der Grundstücke nach vorgängiger Meldung beim curator bonorum Kaufmann Burchard hieselbst, jederzeit gestattet ist und daß die Verkaufsbedingungen von Mitte k. Mts. an in der Gerichtsregistratur einzusehen, auch in Abschrift zu haben sind. Die Tradition der Grundstücke geschieht zu Ostern k. Js.
Die Gebäude sind sämmtlich in gutem baulichen Stande und mit allen Wirthschaftslocalitäten reichlich versehen. Zum Wohnhause Nr. 137 gehören außer älteren Stallungen 2 besonders große neu erbaute Pferdeställe. Das Wohnhaus Nr. 152, welches besonders elegant und geräumig gebaut ist, hat einen ziemlich gut gepflegten großen Garten mit Gartenhaus.
Bezüglich der sub 4 gedachten, circa 766 []Ruthen enthaltenden Koppel bleibt vorbehalten, dieselbe in Parcelen, resp. sowohl parcelirt als im Ganzen auf den Bot zu bringen.
Rehna, den 7. December 1875.

Großherzogliches Stadtgericht.


Holz=Verkauf.

Am Mittwoch den 2. Februar 1876, Vormittags 11 Uhr, sollen beim Gastwirth Ehlers in Mölln folgende Holzquantitäten öffentlich meistbietend verkauft werden:

I. Aus dem Coberg'er Forstreviere.
1. Brennholz.

1700 Rmtr. Buchen=Kluft= und Knüppelholz,
  130 Rmtr. Ellern=Knüppelholz.

2. Nutzholz.

  30 Rmtr. Buchen=Nutz=Kluftholz,
  10 Rmtr. Hainbuchen=Nutz=Knüppelholz.

II. Aus dem Forstschutzbezirk Duvensee.
1. Brennholz.

310 Rmtr. Buchen=Kluft= und Knüppelholz.

2. Nutzholz.

    2 Rmtr. Buchen=Nutz=Kluftholz.

III. Aus dem Borstorf'er Forstreviere.
1. Brennholz.

240 Rmtr. Buchen=Kluftholz I. Klasse,
230 Rmtr. Buchen=Kluftholz II. Klasse,
  44 Rmtr. Buchen=Astknüppelholz.

2. Nutzholz.

124 Rmtr Buchen=Nutz=Kluftholz.
Spezielle Verzeichnisse über vorbenanntes Holz, mit Angabe der Forstorte und Einkabelung, liegen: für das Coberg'er Forstrevier bei dem Holzwärter Hintz in Silksfelde und bei dem Holzwärter Stier in Coberg; für den Duvensee'r Forstschutzbezirk bei dem Gastwirth Geertz in Kühsen; und für das Borstorf'er Forstrevier bei dem Bauervogt Luer in Borstorf 8 Tage vor dem Verkaufstermine zur Einsicht aus. - Käufer wollen das Holz vor dem Verkaufe besichtigen.
Ratzeburg, den 21. Januar 1876.

H.0185b.                          Das Landschafts=Kollegium.


Schulangelegenheit.

Diejenigen Eltern oder Vormünder, welche für ihre Kinder, Pflegekinder oder Mündel Erlaß des Schulgeldes auf das Schuljahr Ostern 1876 bis Ostern 1877 zu erlangen wünschen, werden daran erinnert, daß derartige Gesuche bis zum

1. März

bei dem Direktor (für Knaben) und beim Rektor (für Mädchen) anzubringen sind. Nur Bedürftigkeit kann als Grund für die Gewährung angesehen werden. Für die Realschule sind Freistellen nicht vorhanden.
Schönberg, 25. Januar 1876.

Das Schularchat.     


Vom 1. Februar c. ab decken auf der Beschälstation Schönberg
Y. Lucullus, Fuchshgst., v. Lucullus a. e. Ivenaker Stute,
Norfolk dbr., V. Y. Rustic, M. v. Romeo,
Y. Manbrino dbr., v. Mambrino a. e. meckl. Stute,
Quorn, rothbr., v. King Nero a. Diana
zu den Normalpreisen von 15 M., resp. 10 M. und 1,50 M. resp. 3 M. Stallgeld an den Gestütsdiener.
Neustrelitz, den 22. Januar 1876.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.


Maria Fick
Heinrich Kleinfeldt
Verlobte.
Lüdersdorf.                           Lockwisch.


Statt besonderer Meldung.

Heute Nachmittag 2 Uhr starb unser lieber Sohn Heinrich im fast vollendeten 26. Lebensjahre nach langer Krankheit, was wir tief betrübten Herzens allen Verwandten und Freunden hiedurch anzeigen.
Die Beerdigung findet Montag, den 31. Januar, Nachmittags 3 Uhr statt.

Heinrich Dähn und Frau,
geb. Fick.

Schönberg, den 26. Januar 1876.


Kampfgenossen=Verein 1870/71.

Zur Betheiligung an der am Montag den 31. d. Mts. stattfindenden Begräbnißfeierlichkeit des verstorbenen früheren Sergeanten H. Dähn fordern wir hiermit die Mitglieder auf.

Schönberg.                           Der Vorstand.

Versammlung: Nachmittags 2 1/2 Uhr im Vereinslokale.


Sonnabend-Verein.
Gesellschafts=Abend
Mittwoch, den 2. Februar,
Anfang 7 Uhr.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 4]

Inventar-Ausverkauf bei Ludw. Wendt, Lübeck,
von sämmtlichen vorräthigen Modewaaren
bis zum Eintreffen der neuen Frühjahrsmoden.


Hals= und Brustkranke im Winter

nichts ängstlicher meiden, als die kalte Luft, zumal bei Ost= und Nord=Winden. Wenn sie aus warmer in kalte Luft durchaus gehen müssen, so ist Mund und Nase durch Tuch oder Respirator zu schützen. Die meisten Brustkranken thäten besser, anstatt nach südlichen Gegenden zu reisen, zu Hause zu bleiben und sich in ihrer auf zu lüftenden Wohnung ein südliches Klima, das ist eine gleichmäßig reine und warme Zimmerluft von 15 bis 16 Gr. R., sowohl bei Tage als bei Nacht herzustellen. Ihr Schlafzimmer sei sonnig und geräumig. Außer Ruhe, nahrhafter Kost und guter Milch ist ihnen auch der Gebrauch eines diätetischen Mittels zu empfehlen, welcher Hals und Lungen anfeuchtet, die Trockenheit und den Hustenreiz mildert, den Schleim löst und zugleich etwas auf die Leibesöffnung wirkt. Als ein solches diätetisches Mittel ist der L. W. Egers'schen Fenchelhonig von großem Nutzen. Jeder Hals= und Brustkranke sollte täglich mehrere Theelöffel davon nehmen, so oft er Verlangen darnach hat. Der L. W. Egers'sche Fenchelhonig, erfunden und fabricirt von L. W. Egers in Breslau ist nur echt, wenn jede Flasche dessen Siegel, Etiquett mit Facsimile, sowie seine im Glase eingebrannte Firma trägt, worauf jeder Käufer sorgfältig achten wolle, um nicht durch die erbärmlichen Nachpfuschungen betrogen zu werden. Die Fabrik=Niederlage ist nur allein in Schönberg bei Carl Sievers.


Ca. 10,000 Stück
Cigarren,
sowie verschiedene
Kurzwaaren u. s. w. werde ich am
Sonnabend, den 29. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,

im Hause des Herrn Gastwirth Cohs, Menzenberg, in öffentlicher Auction gegen baare Bezahlung verkaufen.

Schönberg.                           Staffeldt, Landreiter.


Ca. 5000 Stück neue Mehl= und Kornsäcke

sollen am Mittwoch, den 2. Februar, Vormittags 10 Uhr, in Lübeck, Alfstraße 31 parterre für Rechnung wen es angeht, gegen baare Zahlung in bequemen Cavelingen öffentlich meistbietend verkauft werden. - Besichtigung eine Stunde vor Beginn der Auction.

H. 0184b.     
C. Burmester,                    
Wm. Engels,                    
beeidigte Auctionatoren.            


Brunnenarbeiter.
Joh. Newe & H. Petersen

empfehlen sich hiermit zur Anfertigung von artesischen und amerikanischen Brunnen, Druck und Sauge=Pumpen unter billiger und reeller Bedienung. - Arbeiten in Sülsdorf bei Schönberg und nehmen bis auf Weiteres dort Bestellungen entgegen.


Von der ersten Einzahlung der 25 % auf die Antheilscheine zum Schützenhausbau sind ferner 300 Mark eingegangen, und diese bei der hiesigen Ersparniß= und Vorschußanstalt belegt worden, so daß das zinstragende Kapital jetzt bereits

1900 Mark

beträgt.

Das Comité
zum Schützenhausbau in Schönberg.


Ein Knecht,

der mit Pferden umzugehen versteht und zu allen häuslichen Arbeiten gegen guten Lohn bei familiärer Stellung zum 1. Mai gesucht. Näheres bei Gastwirth Moll, Lübeck, gr. Burgstr. 605.

(H.c.0167b.)     


Es sind seit Michaelis 1875 und 1874 immer noch Lieferungen an Korn, Flachs u. s. w., welche der zweiten Pfarre zukommen, rückständig. Ich ersuche die Restanten hierdurch ergebenst, ihre Verpflichtungen nunmehr zu erfüllen, und sehe den Lieferungen bis Ende dieses Monats entgegen.
Schönberg, den 17. Januar 1876.

G. Fischer,     
Pastor sec.     


Das einzige unabhängige Börsenblatt ist anerkannt die "Deutsche Börsen= und Handelszeitung" in Berlin. Dieselbe steht an der Spitze der wirthschaftlichen Reformbewegung in Deutschland und hat durch die Sachlichkeit und schlagende Logik ihrer Leitartikel in den weitesten Kreisen das größte Aufsehen erregt. "Die "Deutsche Börsen= und Handels=Zeitung" enthält eine Fülle von Notizen aus der Börsen= und Handelswelt, die neuesten Telegramme und politischen Nachrichten, Berliner Feuilleton; den vollständigen (Saling'schen) Courszettel und bringt als Gratisbeilage den offiziellen Verloosungsanzeiger des Königl. Preuß. Staats= und Deutschen Reichsanzeigers. Die "Deutsche Börsen= und Handels=Zeitung" erscheint täglich und kostet für Februar und März nur 2 Mark 70 Pf. Bestellungen nehmen alle Postämter entgegen. Die bis zum 1. Februar erscheinenden Nummern werden von der Expedition in Berlin gratis nachgeliefert. Die Zeitung wird allen Freunden einer unabhängigen Presse aufs Wärmste empfohlen.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag den 30. Januar.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen15 M -Pfennig  bis 20 M -Pfennig.
Roggen15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Gerste16 M -Pfennig  bis 16 M 75Pfennig.
Hafer15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Erbsen16 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen14 M -Pfennig  bis 15 M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,20 .
Hasen d. St. M4,00 .
Hühner d. St. M1,35 .
Tauben d. Stück. M0,60 .
Spickgans d. St. M3,00 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,75 .
Schweinskopf pr. 500 Gr. M0,45 .
Wurst pr. 500 Gr. M1,15 .
Eier 4 St. für M0,30 .


(Hiezu Off. Anz. Nr. 2 und eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 8 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 28. Januar 1876.


Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
(Schluß.)

[ => Original lesen: 1876 Nr. 8 Seite 6]

Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
[Schluß.]


- Fastnacht fällt im laufenden Jahre gerade auf den Schalttag, den 29. Februar. Dieser Fall wiederholt sich nur in ziemlich langen Zeitabschnitten, da er - außer der Eigenschaft des Jahres als Schaltjahr - noch von zwei weiteren Bedingungen abhängig ist; der 16. April des betreffenden Jahres muß auf den Oster=Sonntag fallen und der erste Sonntag nach dem Vollmond nach Frühlings=Tag= und Nachtgleiche sein. Demgemäß hat Fastnacht dieselbe merkwürdige Lage im Durchschnitt etwa alle 116 Jahre; zuletzt traf es sich so im Jahre 1724 und von jetzt an wird es erst wieder im Jahre 1994 der Fall sein.
- Der alte Moltke hat auf seinem Gute Kreisau in Niederschlesien nicht nur ein Schulhaus für 15,000 Mark gebaut und es der betreffenden Gemeinde zum Geschenk gemachte sondern die Schule auch noch mit einem Stiftungs=Capital von 9000 Mark ausgestattet.
- Der Bierverbrauch in Bayern beläuft sich jährlich im Durchschnitt auf 284 Liter für den Kopf. Die Väter trinken für Kind und Kindeskinder. Mehr getrunken in Nürnberg, wo 401 Liter, in München, wo 570 Liter und in Ingolstadt, wo sogar 1000 Liter jährlich auf den Kopf (oft auch in den Kopf) kommen.
- Auf der Post in Berlin kam ein Brief an mit der Aufschrift: Mojemu dragomu vujczeku blagorodnomu gospodinu svetozaru pilaru. Da war guter Rath theuer. Die Post warf aber den Brief nicht in den Papierkorb, sondern trat eine Rundreise zu dem österreichischen Gesandten, dem Magistrat und einem vereideten Uebersetzer, einem Privatmann und endlich zur Polizei an und erfuhr endlich, daß die Aufschrift kroatisch war und laute: Meinem lieben Onkel, dem wohlgebornen Herrn Svetazor Pilar. Nach 24 Stunden bekam dieser Herr seinen Brief mit der Bitte um Entschuldigung für die Verspätung. Solche Sorgfalt der Post, rief dieser, kommt in der ganzen Welt nicht vor und veröffentlichte das Ehrenzeugniß für die Reichspost.
- In den Depots der Berliner Pferdebahn werden täglich eine Menge von Gegenständen eingeliefert, welche namentlich von Damen in den Pferdebahnwaggons vergessen werden. Der merkwürdigste Fund aber, der auf der Strecke Hallesches Thor - Köpnickerstraße gemacht wurde, war - ein lebendes Kind, welches von seiner Mutter vergessen und liegen gelassen worden war. Die betreffende Mutter unterhielt sich, wie die Nordd. Allg. Ztg. erzählt, während der Fahrt sehr angelegentlich mit einem Herrn und hatte das sorgfältig in Tücher gewickelte Kind neben sich auf die Bank gelegt. Am Endpunkt angekommen, stieg sie sowohl wie der Herr aus, beide trennten sich, aber das Kind blieb liegen. Der Wagen fuhr neugefüllt nach dem Brandenburger Thor zurück. Niemand achtete auf das Kind, weil Jeder glaubte, daß es einem Andern gehöre. Als der kleine Fahrgast sich endlich durch Schreien lästig machte und dabei konstatirt wurde, daß er anscheinend verwaist sei, nahm der Kondukteur ihn an sich, um ihn dem am Brandenburger Thor stationirten Schutzmann zu übergeben. Dieser verrieth keine große Neigung, den Findling zu übernehmen und noch "schwebten" die Verhandlungen, da kam mit dem drittnächsten Wagen die vergeßliche Mutter angefahren, welche ihr Kind nicht eher vermißt hatte, als bis sie in der Wohnung die leere Wiege gesehen.
- Ein tapferer Preuße war 1866 in der Schlacht bei Gitschin an der Hand verwundet und seitdem auch mehrmals operirt worden, ohne daß eine Kugel gefunden worden war: immer wieder schmerzte ihn die Hand und hinderte ihn bei der Arbeit. Da ließ er sich dieser Tage vom berühmten Langenbeck in Berlin noch einmal operiren auf gut Glück, und siehe, es fand sich eine ungewöhnlich große Kugel, die seit fast zehn Jahren in der Wunde tief eingekapselt lag.
Am Sonntag Abends erschien ein junges Paar im Reichshallen=Hotel in Berlin und miethete ein Zimmer. Die Beiden suchten bald allein zu sein und verschlossen, nachdem sie ein Abendbrod eingenommen hatten, die Thür. Nach etwa einer halben Stunde rief der Herr laut und ängstlich um Wasser, das ihm der Kellner schleunigst brachte. Als der Kellner in's Zimmer trat, fand er die Dame todt auf dem Sopha liegen, der Herr dagegen rannte in höchster Aufregung im Zinnner auf und ab und schrie, er sei vergiftet. Es wurde schleunigst ein Arzt und die Polizei geholt; Ersterer konnte weiter nichts thun, als den Tod der jungen, sehr hübschen Dame constatiren. Der Herr, ein Ingenieur, Namens A. K. aus Siebenbürgen, erzählte nun: er habe schon seit längerer Zeit mit Fräulein L. H. ein Liebesverhältniß gehabt, das aber von der Mutter des Mädchens nicht gebilligt worden sei. Die Liebenden hätten deshalb den Entschluß gefaßt, vereint zu sterben. Sie hatten sich das Zimmer im Hotel genommen und, nachdem sie gemeinschaftlich zu Abend gegessen, jedes eine gleiche Dosis Cyankali in Wasser aufgelöst getrunken. Bei seiner Geliebten sei die Wirkung des Giftes rasch eingetreten, er aber habe vergeblich den Tod erwartet und, als er heftige Schmerzen gefühlt, um Hülfe gerufen. K. wurde sofort verhaftet und die Leiche seiner Geliebten in's Obduktionshaus gebracht.


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