No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. Januar
1876
sechsundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 1]

Bekanntmachung.

Im Interesse des Publikums werden nachstehende Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, betretend die Beurkundung des Personenstandes und die Erschließung, - Reichs=Gesetz=Blatt 1875 Nr. 4, S. 23 - in Erinnerung gebracht:

§ 17.

Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzeigen.

§ 18.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

1) der eheliche Vater;
2) die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme;
3) der dabei zugegen gewesene Arzt;
4) jede andere dabei zugegen gewesene Person;
5) die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.
Jedoch tritt die Verpflichtung der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige verhindert ist.

§ 19.

Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.

§ 20.

Bei Geburten, welche sich in öffentlichen Entbindungs=, Hebammen=, Kranken=, Gefangen= und ähnlichen Anstalten, sowie in Kasernen ereignen, trifft die Verpflichtung zur Anzeige ausschließlich den Vorsteher der Anstalt oder den von der zuständigen Behörde ermächtigten Beamten.
Es genügt eine schriftliche Anzeige in amtlicher Form.

§ 22, Abs. 3.

Standen die Vornamen des Kindes zur Zeit der Anzeige noch nicht fest, so sind dieselben nachträglich und längstens binnen zwei Monaten nach der Geburt anzuzeigen. Ihre Eintragung erfolgt am Rande der ersten Eintragung.

§ 23.

Wenn ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben ist, so muß die Anzeige spätestens am nächstfolgenden Tage geschehen. Die Eintragung ist alsdann mit dem in § 22 unter Nr. 1 bis 3 und 5 angegebenen Inhalte nur im Sterberegister zu machen.

§ 24.

Wer ein neugebornes Kind findet, ist verpflichtet, hiervon spätestens am nächstfolgenden Tage Anzeige bei der Ortspolizeibehörde zu machen. Die Letztere hat die erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen und dem Standesbeamten des Bezirks von deren Ergebniß behufs Eintragung in das Geburtsregister Anzeige zu machen.
Die Eintragung soll enthalten die Zeit, den Ort und die Umstände des Auffindens, die Beschaffenheit und die Kennzeichen der bei dem Kinde vorgefundenen Kleider und sonstigen Gegenstände, die körperlichen Merkmale des Kindes, sein vermuthliches Alter, sein Geschlecht, die Behörde, die Anstalt oder Person, bei welche das Kind untergebracht worden und die Namen, welche ihm beigelegt werden.

§ 56.

Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Wochentage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen.

§ 57.

Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt, und wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat.

[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 2]

§ 58.

Die §§ 19 bis 21 kommen auch in Beziehung auf die Anzeige der Sterbefälle zur Anwendung.
Findet eine amtliche Ermittelung über den Todesfall statt, so erfolgt die Eintragung auf Grund der schriftlichen Mittheilung der zuständigen Behörde.

§ 68.

Wer den in den §§ 17 bis 20, 22 bis 24, 56 bis 58 vorgeschriebenen Anzeigepflichten nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. Die Strafverfolgung tritt nicht ein, Wenn die Anzeige, obwohl nicht von den zunächst Verpflichteten, doch rechtzeitig gemacht worden ist.
Die bezeichnete Strafe trifft auch den Schiffer oder Steuermann, welcher den Vorschriften der § § 61 bis 64 zuwiderhandelt.
Die Standesbeamten sind außerdem befugt, die zu Anzeigen oder zu sonstigen Handlungen auf Grund dieses Gesetzes Verpflichteten hierzu durch Geldstrafen anzuhalten, welche für jeden einzelnen Fall den Betrag von fünfzehn Mark nicht übersteigen dürfen.

   Neustrelitz, den 13. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung.
A. Piper.


Publicandum.

Da die Wahlperiode, für welche die bisherigen Mitglieder der Vertretung nach Maßgabe der Allerhöchst unterm 6. November 1869 für das Fürstenthum Ratzeburg erlassenen Verfassung erwählt sind, abgelaufen, ist von der hohen Großherzoglichen Landesregierung auf Allerhöchsten Befehl die Großherzogliche Landvogtei durch ein hohes Rescript am 4. d. M. beauftragt worden, neue Wahlen in Gemäßheit der Ausführungs=Verordnung vom 15. Januar 1870 - die Wahlen der Mitglieder der Vertretung betreffend - vornehmen zu lassen. Zwecks Ausführung dieses der Großherzoglichen Landvogtei ertheilten Auftrages werden die bezeichneten Wahlen, in so weit die Leitung derselben der Großherzoglichen Landvogtei zustehet, an folgenden Orten und Tagen vorgenommen werden:

I. Die Wahl der Abgeordneten der Stadt Schönberg:
am Dienstag, den 25. Januar d. J.,
um 10 Uhr Vormittags,

im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes in Schönberg, und wird mit der Wahl des Magistrats=Mitgliedes der Anfang gemacht, und hierauf die Wahl der beiden anderen Mitglieder aus der hausgesessenen Bürgerschaft vorgenommen werden.

II. Die Wahlen der Hauswirthe und Erbpächter:
1) aus der Vogtei Schönberg und zwar:

a. der ersten im § 2 der Verordnung vom 15. Februar 1870 bezeichneten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften Falkenhagen, Grieben, Lindow, Lübseerhagen, Menzendorf, Papenhusen, Rabensdorf, Retelsdorf, Rodenberg, Rüschenbäck, Sabow, Gr. Siemz, Kl. Siemz und Törpt

im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Selmsdorf, Bardowieck, Kleinfeld, Mahlzow, Schwanbeck, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz, Blüssen, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Rottensdorf,

gleichfalls im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.
2) Aus der Vogtei Rupensdorf und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Herrnburg, Pahlingen, Lüdersdorf, Wahrsow, Kl. Mist, Duvennest, Lauen,

zu Herrnburg im Hause des Hauswirths und Gastwirths Grube daselbst
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Mittags um 12 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Lockwisch, Rupensdorf, Petersberg, Wahlsdorf, Boitin=Resdorf, Bechelsdorf, Niendorf, Ollndorf

zu Herrnburg im Hause des Hauswirths und Gastwirths Grube daselbst
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.
3) Aus der Vogtei Stove und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Carlow, Kronscamp, Neschow, Sahmkow

im Kreutzfeldt'schen Gasthause zu Carlow
am Montag, den 24. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr;

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Demern, Klocksdorf, Kuhlrade, Gr. Rünz, Schaddingsdorf, Pogez

[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 3]

im Kreutzfeldt'schen Gasthause zu Carlow
am Montag, den 24. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.
4) Aus der Vogtei Schlagsdorf und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Schlagsdorf, Bäk, Campow, Lankow, Mechow, Kl. Molzahn, Römnitz, Schlagbrügge, Ziethen

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstage den 25. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Rieps, Gr. Mist, Raddingsdorf, Schlagresdorf, Sülsdorf, Thandorf, Wendorf,

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstag, den 25. Januar d.J.,
Nachmittags 2 Uhr.
5) Aus der Vogtei Mannhagen, bestehend aus den Ortschaften:

Mannhagen, Panten, Walksfelde und Hammer

im Hause des Vice=Schulzen Brüggemann in Mannhagen
am Donnerstag, den 27. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr.
III. Die Wahl der Domanial=Pächter, einschließlich der Pächter der Domanial=Mühlen zu Schönberg und Stove,
im Sessionszimmer des Regisiratur=Gebäudes in Schönberg
am Dienstag, den 25. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.

Sämmtliche Wahlberechtigte werden hierdurch aufgefordert, sich an den vorbezeichneten Orten und Tagen zur Ausübung der Wahlen einzufinden, indem in Ansehung der Dauer der neuen Wahlperiode auf den § 2 der Verfassungs=Verordnung vom 6. November 1869 verwiesen wird.
Zwecks Legitimation bei Ausübung der Wahlen hat jeder berechtigte Wähler in der Stadt Schönberg sich mit seinem Bürgerbriefe, jeder Hauswirth mit seinem Hausbriefe zu versehen.
Schönberg, den 12. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.      H. Wohlfahrt,      v. Arnim.


Publicandum.

Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die im Jahre 1856 und früher geborenen, resp. mit einer endgültigen Entscheidung über ihre Militärpflicht nicht versehenen militärpflichtigen jungen Leute, welche im hiesigen Fürstenthum ihren dauernden Aufenthalt haben, verpflichtet sind, sich Zwecks Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungs=Stammrolle in der Zeit vom

15. Januar bis zum 1. Februar d. J.

bei dem Ortsvorstande ihres Aufenthaltsortes anzumelden, und zwar die auswärts Geborenen unter Vorlegung eines Geburtsscheines (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), sowie die schon früher gemusterten unter Vorlegung ihres Loosungs= und Gestellungsscheines.
Von der Meldungspflicht ausgenommen sind nur die mit dem Berechtigungsschein zum einjährig Freiwilligendienst oder mit besonderer Ausstandsbewilligung versehenen Militärpflichtigen.
Sind zur Meldung Verpflichtete vorübergehend von ihrem ständigen Aufenthaltsorte abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr=, Brod= oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Zugleich werden sämmtliche Militärpflichtige sowohl wie die Ortvorstände des hiesigen Fürstenthums auf die genaue Befolgung resp. Ueberwachung der Bestimmungen im § 23 sub 8 der Ersatz=Ordnung (deutsche Wehr=Ordnung vom 28. September 1875) aufmerksam gemacht wonach Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden haben.
Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bedroht.
Schönberg, den 10. Januar 1876.

Der Civil=Vorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Die unter den Kühen des Schulmeisters Oldörp in Kl. Mist ausgebrochene Maulfäule ist wiederum erloschen.
Schönberg, 18. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzburg.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 4]

Anzeigen.

Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der Meierei Selmsdorf, welche Johannis 1876 aus der Pacht fällt, ist vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Domainen=Amte Termin auf

Sonnabend, den 12. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

anberaumt, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Dem Großherzoglichen hohen Kammer= und Forst=Collegio bleibt die Wahl unter den 3 annehmlich Meistbietenden vorbehalten, und haben dieselben, falls sie nicht schon Kammerpächter sind, sofort eine Conventionalpön von 3000 Reichs=Mark zu bestellen, sich über ihre bisherige Führung und öconomische Tüchtigkeit, sowie über das zur Annahme des Pachtstücks erforderliche Vermögen auszuweisen.
Die Contracts=Bedingungen können in der hiesigen Amts=Registratur eingesehen und das Pachtstück, nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe, in Augenschein genommen werden.
Schönberg, den 17. Januar 1876.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Holz=Auction.

Am Sonnabend den 22. Januar, Morgens 9 Uhr, sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden:

    4 Raummeter eichen Kluft,
    5 do. do. Knüppel,
  32 Fuder eichen Durchforstungsholz,
100 Raummeter buchen Olm und Kluft,
    5 Stück buchen Nutzholzdrümme,
  24 Raummeter tannen Kluft,
    6 do. do. Knüppel,
  20 Stück Bauholztannen,
    9 Raummeter aspen Knüppel. Schönberg, den 17. Januar 1876.

Der Oberförster.     
C. Hottelet.       


Holz=Auction.

Mittwoch den 26. Januar d. J. sollen im Törber Holze meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:

eichen Drümme,
buchen Klafterholz,
do. Zweigholz,
ellern Rodestämme.
Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr und wollen Käufer sich im Hau an der Grieben'schen Scheide einfinden.
Vitense, den 19. Januar 1876.

L. Wiegandt.     


Auction.

Am Montage den 24. Januar cr., von Morgens 10 Uhr an, werde ich im Gastwirth Boyeschen Locale hieselbst

1 Schreibtisch, 1 großen Spiegel, 1 Sopha, 1 Sophatisch, 6 Polsterstühle, 3 große Ladenborten, 1 Glaskasten, diverse Kurzwaaren, 1 Ladentisch, Sensen, Striegel, Bürsten, Cigarren, Fässer, Kellen, u. s. w.
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigern.

Schönberg.                    ;Staffeldt, Landreiter.


Ersparniß= und Vorschuß-Anstalt.

Während des Antonitermines

vom 17. bis 24. Januar d. J.
beide Tage einschließlich

ist die Anstalt

täglich

von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags geöffnet.
Schönberg, den 8. Januar 1876.

Das Directorium.


Es sind seit Michaelis 1875 und 1874 immer noch Lieferungen an Korn, Flachs u. s. w., welche der zweiten Pfarre zukommen, rückständig. Ich ersuche die Restanten hierdurch ergebenst, ihre Verpflichtungen nunmehr zu erfüllen, und sehe den Lieferungen bis Ende dieses Monats entgegen.
Schönberg, den 17. Januar 1876.

G. Fischer,     
Pastor sec.     


Kutscher=Gesuch.

Gesucht von einer Herrschaft in Dresden zum 1. Februar d. J. ein zuverlässiger und streng ehrlicher Kutscher. Gehalt monatlich 14 Thaler neben freier Station und Livree. Näheres in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.


Wichtig für Kranke.
Ohne Kosten und franco

versenden wir auf Franco=Anfrage einen über 100 Seiten starken, mit vielen Zeugnissen glücklich Geheilter versehenen Auszug aus "Dr. Airy's Naturheilmethode". Jeder, welcher sich von der Vorzüglichkeit des illustr., ca. 500 Seiten starken Originalwerkes (Preis nur 1 Mark, zu beziehen durch alle Buchhandl.) überzeugen will, lasse sich den Auszug von Richters Verlags=Anstalt in Leipzig kommen.
Warnung! Um nicht durch ähnlich betitelte Bücher irre geführt zu werden, verlange man ausdrücklich Dr. Airy's illustrirtes Originalwerk, herausgegeben von Richter's Verlags=Anstalt in Leipzig.


Fried. Matz.
Lübeck, Breitestrasse 804
Lager von Teppichen und Cocosmatten jeder Art.


Alles, was von mir selbst nicht gekauft und verkauft wird und ferner geschieht, es mag Namen haben, wie es will, erkenne ich nicht an und erkläre für ungültig.

F. W. K.     


Großer Masken-Ball
der Schönberger "Liederkrone"
am Feitag, den 28. Januar 1876
im Locale der Frau Boye zu Schönberg.
Anfang 7 Uhr präcise.

Eintrittskarten, nummerirte Sitzplätze à 1 M. 50 Pfennig und Maskenbillette à 1 M. sind zu haben bei den Herren Glasermeister H. Peters und Cigarrenfabrikant Chr. Rieckhoff.

Das Comité.     

NB. Die elegante Maskengarderobe des Herrn Vitense aus Lübeck steht einem geehrten Publikum vom 26. d. M. Nachmittags an zur Verfügung.


Kösters Saal.
Sonntag den 23. d. M.
große Tanzmusik
bei gut besetztem Orchester.                          


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag den 23. Januar.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen15 M -Pfennig  bis 20 M -Pfennig.
Roggen15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Gerste16 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.
Hafer15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Erbsen16 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen14 M -Pfennig  bis 15 M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


(Hierzu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 6 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 21. Januar 1876.


Politische Rundschau.

Deutschland. Das furchtbare Verbrechen in Bremerhafen scheint eine Aenderung der Gesetzgebung in Bezug auf den Verkehr mit Sprengstoffen hervorrufen zu sollen; und es wäre ja allerdings nur zu wünschen, daß das reisende Publikum mehr, als es bisher der Fall war, durch das Gesetz geschützt würde.
In Bezug auf die bevorstehenden Reichstagswahlen entwickeln die Sozialdemokraten bereits eine enorme Thätigkeit. So haben sie z. B. für alle 23 Wahlkreise des Königreichs Sachsen bereits ihre Kandidaten aufgestellt.
Die Kommission, welcher die Berathung über die deutsche Rechtschreibung oblag, hat ihre Arbeit beendet. Das Resultat derselben wird weiterer Erörterung in den verschiedensten Kreisen unterbreitet werden; und erst im nächsten Jahre soll eine neue Kommission berufen werden, um die Berathung über diesen wichtigen Gegenstand fortzusetzen.
Preußen. Die beiden Häuser des Landtages sind am 16. d. M. durch den Finanzminister Camphausen eröffnet worden. Es hatten sich nur etwa 80 Mitglieder zu der Feierlichkeit eingefunden. Die Eröffnungsrede erwähnt den auf Handel und Industrie lastenden Druck und spricht die Zuversicht aus, daß es der Arbeitsamkeit und der stets bewährten Thatkraft des preußischen Volkes gelingen werde, auch die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage zu überwinden. In Bezug auf die neuen Provinzial=Landtage heißt es: Die ersten Anzeichen des in denselben überwiegend zur Geltung gelangenden Geistes befestigen das Vertrauen, daß die neuen Institutionen sich dem Lande zum Segen entwickeln werden. Auch wird die Erwartung ausgesprochen, daß die beiden Häuser bereitwillig dazu mitwirken werden, der evangelischen Kirche Preußens eine selbstständige und feste Organisation zu sichern.
Schweiz. Am 17. Januar ist der zweite in Bern stattfindende internationale Postkongreß eröffnet worden.
Großbritannien. In Folge der traurigen Erfahrungen, welche beim Schiffbruch des Dampfers "Deutschland" gemacht worden sind, hat die Hafenstadt Harwich ein Rettungsboot erhalten, das zu den besten zählen soll, die es gibt.
Englische Kapitalisten sind mit dem Khedive von Aegypten in Verhandlung getreten wegen Ankaufs ägyptischer Eisenbahnen.
Die Regierung soll, wie versichert wird, den Ankauf der französischen Niederlassungen an der Goldküste anstreben.
Frankreich. Die Wahlen zum Senat sind nunmehr im ganzen Lande vollzogen, und die Regierung hofft einen Sieg errungen zu haben; doch liegt das Resultat noch nicht vollständig vor.
Belgien. In den Kohlendistrikten sind bedenkliche Unruhen unter den Arbeitern ausgebrochen, die immer weitere Ausdehnung zu gewinnen scheinen. Bedenklich ist besonders, daß die Arbeiter größestentheils bewaffnet sind. Die Waffen sollen denselben schon seit längerer Zeit unter den Augen der Regierung für Spottpreise verkauft worden sein.
Rumänien. Die Rumänen scheinen große Lust zu haben, sich von den lästigen Hoheitsrechten der Pforte frei zu machen; und jetzt bei der bedrängten Lage der Türkei, oder nie, dürfte der geeignete Zeitpunkt dazu sein. Zunächst soll der Fürst das Recht erhalten, Ordensauszeichnungen zu verleihen und Münzen mit seinem Bildniß zu prägen.


Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1876 Nr. 6 Seite 6]

Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
[Fortsetzung.]


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