No. 5
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. Januar
1876
sechsundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 1]

Publicandum.

Da die Wahlperiode, für welche die bisherigen Mitglieder der Vertretung nach Maßgabe der Allerhöchst unterm 6. November 1869 für das Fürstenthum Ratzeburg erlassenen Verfassung erwählt sind, abgelaufen, ist von der hohen Großherzoglichen Landesregierung auf Allerhöchsten Befehl die Großherzogliche Landvogtei durch ein hohes Rescript am 4. d. M. beauftragt worden, neue Wahlen in Gemäßheit der Ausführungs=Verordnung vom 15. Januar 1870 - die Wahlen der Mitglieder der Vertretung betreffend - vornehmen zu lassen. Zwecks Ausführung dieses der Großherzoglichen Landvogtei ertheilten Auftrages werden die bezeichneten Wahlen, in so weit die Leitung derselben der Großherzoglichen Landvogtei zustehet, an folgenden Orten und Tagen vorgenommen werden:

I. Die Wahl der Abgeordneten der Stadt Schönberg:
am Dienstag, den 25. Januar d. J.,
um 10 Uhr Vormittags,

im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes in Schönberg, und wird mit der Wahl des Magistrats=Mitgliedes der Anfang gemacht, und hierauf die Wahl der beiden anderen Mitglieder aus der hausgesessenen Bürgerschaft vorgenommen werden.

II. Die Wahlen der Hauswirthe und Erbpächter:
1) aus der Vogtei Schönberg und zwar:

a. der ersten im § 2 der Verordnung vom 15. Februar 1870 bezeichneten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften Falkenhagen, Grieben, Lindow, Lübseerhagen, Menzendorf, Papenhusen, Rabensdorf, Retelsdorf, Rodenberg, Rüschenbäck, Sabow, Gr. Siemz, Kl. Siemz und Törpt

im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Selmsdorf, Bardowieck, Kleinfeld, Mahlzow, Schwanbeck, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz, Blüssen, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Rottensdorf,

gleichfalls im Sessionszimmer des Registratur=Gebäudes
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.
2) Aus der Vogtei Rupensdorf und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Herrnburg, Pahlingen, Lüdersdorf, Wahrsow, Kl. Mist, Duvennest, Lauen,

zu Herrnburg im Hause des Hauswirths und Gastwirths Grube daselbst
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Mittags um 12 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Lockwisch, Rupensdorf, Petersberg, Wahlsdorf, Boitin=Resdorf, Bechelsdorf, Niendorf, Ollndorf

zu Herrnburg im Hause des Hauswirths und Gastwirths Grube daselbst
am Mittwoch, den 26. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.
3) Aus der Vogtei Stove und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Carlow, Kronscamp, Neschow, Sahmkow

im Kreutzfeldt'schen Gasthause zu Carlow
am Montag, den 24. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr;

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Demern, Klocksdorf, Kuhlrade, Gr. Rünz, Schaddingsdorf, Pogez

im Kreutzfeldt'schen Gasthause zu Carlow
am Montag, den 24. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.

[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 2]

4) Aus der Vogtei Schlagsdorf und zwar:

a. der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Schlagsdorf, Bäk, Campow, Lankow, Mechow, Kl. Molzahn, Römnitz, Schlagbrügge, Ziethen

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstage den 25. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

b. der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Rieps, Gr. Mist, Raddingsdorf, Schlagresdorf, Sülsdorf, Thandorf, Wendorf,

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstag, den 25. Januar d.J.,
Nachmittags 2 Uhr.
5) Aus der Vogtei Mannhagen, bestehend aus den Ortschaften:

Mannhagen, Panten, Walksfelde und Hammer

im Hause des Vice=Schulzen Brüggemann in Mannhagen
am Donnerstag, den 27. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr.
III. Die Wahl der Domanial=Pächter, einschließlich der Pächter der Domanial=Mühlen zu Schönberg und Stove,
im Sessionszimmer des Regisiratur=Gebäudes in Schönberg
am Dienstag, den 25. Januar d. J.,
Nachmittags 2 Uhr.

Sämmtliche Wahlberechtigte werden hierdurch aufgefordert, sich an den vorbezeichneten Orten und Tagen zur Ausübung der Wahlen einzufinden, indem in Ansehung der Dauer der neuen Wahlperiode auf den § 2 der Verfassungs=Verordnung vom 6. November 1869 verwiesen wird.
Zwecks Legitimation bei Ausübung der Wahlen hat jeder berechtigte Wähler in der Stadt Schönberg sich mit seinem Bürgerbriefe, jeder Hauswirth mit seinem Hausbriefe zu versehen.
Schönberg, den 12. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.      H. Wohlfahrt,      v. Arnim.


Unter den Kühen des Schulzen Siebenmark zu Schwanbeck ist die Maulfäule ausgebrochen.
   Schönberg, 13. Januar 1876.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Mecklenburg. Der Schweriner Oberkirchenrath hat in Bezug auf das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung an seine Pastoren eine dankenswerthe Instruktion gerichtet, aus der wir nur hervorheben, daß danach die Trauung fortan in derselben Weise wie bisher geschehen soll, und daß aus dem bisher gebrauchten Trauformulare nur die beiden Wörtchen "nehmen und" wegbleiben. Die Trauung, d. i. die Zusammensprechung des Ehepaares im Namen Gottes bleibt also in Bestand. Das ist, was die christlichen Gemeinden als ihr heiliges Recht fordern durften und das ihnen doch heutzutage so vielfach versagt worden ist, denn nachdem der berliner Oberkirchenrath in devoter Beugung vor dem Liberalismus und seinem Götzen, dem Zeitgeiste, die Trauung verboten und an Stelle derselben die "kirchliche Segnung" angeordnet hat, sind diesem bösen Beispiele viele andere oberste Kirchenbehörden in Deutschland mehr oder weniger offen gefolgt, trotz des sehr klaren § 82 des Reichsgesetzes, mit dem solcher Vorgehen im schreiendsten Widerspruche steht; und es ist eine That hohen Muthes und edelster dankenswerthester Selbstverleugnung, daß der Schweriner Oberkirchenrath trotz solchen Vorganges und unbekümmert um die unausbleiblichen Angriffe des in seinen siegesgewissen Erwartungen getäuschten Liberalismus den christlichen Brautleuten das heilige Recht wahrte, kirchliche Trauung zu begehren, während den anderen, die von Gott dem Herrn und seiner Kirche nichts wissen wollen, eben durch das Reichsgesetz das Recht gewahrt ist, kirchliche Trauung nicht zu verlangen. Es ist also hier niemandem zu nahe getreten, vielmehr jedem sein Recht zuertheilt; aber der Liberalismus, der wohl den schönen Namen "Toleranz" auf seine Fahne geschrieben hat, aber doch niemandem außer sich selber irgend ein Recht zugestehen möchte, hätte gar gerne die passende Gelegenheit benutzt, auch seine Gegner unter sein Joch zu zwingen und die kirchliche Trauung unmöglich zu machen. Daß ihm das bei uns in Mecklenburg nicht gelungen ist, hat ihn in nicht geringe Aufregung versetzt und schon finden sich in der "Rost. Ztg." die heftigsten Angriffe gegen den Oberkirchenrath. Zunächst wird derselbe bei den Ständen verklagt, die erst um die Aenderung des Trauformulars hätten gefragt werden sollen. Wie lächerlich diese Berufung auf die Stände in der "Rost. Ztg." ist, zeigt sich darin, daß sich dieselbe ja gerade gegen den weiteren Gebrauch des Trauformulars überhaupt wendet, es also geschehen hätte, wenn dasselbe ohne weiteres ganz abgeschafft worden wäre und der Oberkirchenrath nach dem Beispiel des berliner Oberkirchenraths eine neue Segensformel erfunden hätte. Besonders aber wird der Vorwurf erhoben, daß dies Verfahren des Oberkirchenraths der bürgerlich geschlossenen Ehe überhaupt die Anerkennung als wirklicher Ehe versagen! Wir verstehen; aber es ist uns die Gewohnheit des Liberalismus allzu bekannt, gleich jeden, der nicht mit an demselben Strange zieht, der "Reichsfeindschaft" zu zeihen, als daß wir uns noch wundern müßten über solche hinterlistige Unterstellung, wie es uns auch nicht wunder nimmt zu hören, daß bereits eine entsprechende Anklage gegen die mecklenburgische Geistlichkeit beim Reichstage geplant wird. Wir wundern uns nur über die Kurzsichtigkeit und Blindheit des Liberalismus, der nicht sieht oder nicht sehen will, daß hier die kirchliche Behörde eben auf Grund des Reichsgesetzes in ihrem guten Rechte ist, denn das Reichsgesetz verlangt oder setzt wenigstens kirchliche "Trauung" voraus, und daß sich nicht nur in diesem Falle sein eigenes Werk zu einer scharfen Waffe gegen ihn selber und seine Bestrebungen gestaltet hat.
Deutschland. Die Justizkommission des Reichstages hat mit 18 gegen 6 Stimmen auf Antrag des Abgeordneten Dr. Schwarze die Errichtung von Schöffengerichten bei den Landgerichten be=

(Fortsetzung in der Beilage.)


[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 3]

Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Selmsdorf belegene Büdnerstelle c. p. des Schlächters Joachim Bahr daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen , welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend den 1. April 1876, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu umzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
   Schönberg, den 13. Januar 1876.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)                     A. Dufft.


Unter Bezugnahme auf das Publicandum des Herrn Civil=Vorsitzenden der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg vom 10. Januar 1876 hat die Anmeldung zur Stammrolle aller im Jahre 1856 und früher geborenen, resp. mit ihrer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche in der Stadt Schönberg ihren Aufenthalt haben, bis zu 1. Februar c. an den Wochentagen, Vormittag in den Stunden von 10-12 Uhr beim Unterzeichneten Magistrate zu geschehen.
Schönberg, den 15. Januar 1876.

Der Magistrat.
L. Bicker.


Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst an die resp. Armenvorsteher einzuzahlen.
Schönberg, den 10. Januar 1876.

Die Armenbehörde.


Holz=Auction.

Am Sonnabend den 22. Januar, Morgens 9 Uhr, sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden:

    4 Raummeter eichen Kluft,
    5 do. do. Knüppel,
  32 Fuder eichen Durchforstungsholz,
100 Raummeter buchen Olm und Kluft,
    5 Stück buchen Nutzholzdrümme,
  24 Raummeter tannen Kluft,
    6 do. do. Knüppel,
  20 Stück Bauholztannen,
    9 Raummeter aspen Knüppel. Schönberg, den 17. Januar 1876.

Der Oberförster.     
C. Hottelet.       


Holz=Auction.

Am Donnerstag den 20. Januar, Morgens 10 Uhr, sollen zu Carlow im Kreutzfeldt'schen Wirthshause aus dem Röggeliner und Carlower Holze nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden:

60 Fuder buchen Durchforstungsholz I. Cl.,
12 buchen Nutzholz=Drümme,
  4 eichen do.
Am Tage der Auction darf kein Holz abgefahren werden!
Schönberg, den 16. Januar 1876.

Der Oberförster.     
C. Hottelet.       


Weiden=Verkauf.

Am Mittwoch den 19. d. Mts., Vormittags 10 1/2 Uhr, sollen auf dem Bahnhofe Grevesmühlen

circa 1600 Stück Bandstöcke und
2000 Bund 1-3 jährige Korbweiden
in öffentlicher Auction gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Schwerin, den 15. Januar 1876.

Der Eisenbahn=Baumeister.
H. Loycke.


Ersparniß= und Vorschuß-Anstalt.

Während des Antonitermines

vom 17. bis 24. Januar d. J.
beide Tage einschließlich

ist die Anstalt

täglich

von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags geöffnet.
Schönberg, den 8. Januar 1876.

Das Directorium.


Die Lübecker Bank vergütet für bei ihr belegte Gelder bis auf Weiteres
4 1/2 % bei zwölfmonatl. Kündigung,
4 % bei sechsmonatl. Kündigung,
und 3 1/2 % bei dreimonatlicher Kündigung

Die einzuzahlenden Gelder dürfen nicht weniger als M. 300. betragen und kann die Zinse halbjährlich erhoben werden.
Lübeck, den 1. Februar 1876.

Lübecker Bank.   


Es sind seit Michaelis 1875 und 1874 immer noch Lieferungen an Korn, Flachs u. s. w., welche der zweiten Pfarre zukommen, rückständig. Ich ersuche die Restanten hierdurch ergebenst, ihre Verpflichtungen nunmehr zu erfüllen, und sehe den Lieferungen bis Ende dieses Monats entgegen.
Schönberg, den 17. Januar 1876.

G. Fischer,     
Pastor sec.     


Gesucht zu Ostern
einen zuverlässigen und soliden Knecht wegen Verheirathung meines jetzigen Knechts.
Schönberg.                      A. Wigger.


Von prima böhmischen

Salon=Stück=Kohlen

erwarte Montag Zufuhr, um gefl. vorherige Aufträge ersuchend.

F. Heitmann,     
Schönberg.       


Fried. Matz.
Lübeck, Breitestrasse 804
Lager von Teppichen und Cocosmatten jeder Art.


Dr. Pattison's
Gichtwatte
lindert sofort und heilt schnell                      (H. 62551b)
Gicht und Rheumatismen
aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
In Paketen zu 1 M. und halben zu 60 Pfennig bei
Wilh. Heincke in Schönberg.


W. Kolls,
Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 4]

Neues Jahr, neues Glück!
Glück und Segen bei Cohn! Diesmal sind wiederum
ev. 450,000 Reichsmark
zu gewinnen.

Die große von der resp. Landesregierung garantirte Geldlotterie von über

8 Mill. 690,000 Reichsm.

ist abermals mit außerordentlich großen und vielen Gewinnen ausgestattet; sie enthält nur 84,500 Loose, und werden in wenigen Monaten in 6 Abtheilungen folgende Gewinne sicher gewonnen, nämlich:
1 großartiger Haupt=Gewinn und Prämie event. 485,000 M., spec. M. 300,000, 150,000, 80,000, 60,000, 2 mal 40,000, 1 mal 36,000, 6 mal 30,000, 1 mal 24,000, 1 mal 20,000, 1 mal 18,000, 11 mal 15,000, 2 mal 12,000, 17 mal 10,000, 1 mal 8000, 3 mal 6000, 27 mal 5000, 42 mal 4000, 255 mal 3000, 8 mal 2000, 12 mal 1500, 1 mal 1400, 400 mal 1200, 23 mal 1000, 648 mal 600, 1000 mal 300, 75 mal 240, 35 mal 200, 50 mal 180, 28,150 mal 142, 12,725 mal 140, 122, 120, 94, 80, 66 und 38 M.
Die Gewinnziehung der 1ten Abtheilung ist amtlich

auf den 20. und 21. Januar d. J.

festgestellt, zu welcher das
ganze Original=Loos nur 16 M. oder 4 1/3 Thlr.
halbe Original=Loos nur 8 M. oder 2 2/3 Thlr.
viertel Original=Loos nur 4 M. oder 1 1/3 Thlr.
kostet. Diese mit Regierungswappen versehenen Original=Loose sende ich gegen Einsendung des Betrag oder gegen Postvorschuß selbst nach den entferntesten Gegenden den geehrten Auftraggebern sofort zu. Ebenso erfolgen die amtliche Gewinnliste und die Gewinngelder sofort nach der Ziehung an jeden der bei mir Betheiligten prompt und verschwiegen. Durch meine ausgebreiteten Verbindungen überall kann man auch jeden Gewinn in seinem Wohnort ausbezahlt erhalten.
Mein Geschäft ist bekanntlich das Aelteste und Allerglücklichste, indem die bei mir Betheiligten schon die größten Hauptgewinne von R.=Mark 360,000, 270,000, 246,000, 225,000, 183,000, 180,000, 156,000, oftmals 152,000, 150,000, 90,000, sehr häufig 78,000, 60,000, 48,000, 40,000, 36,000 M. etc. etc. gewonnen haben und beträgt die Gesammtsumme der in den Ziehungen der Monate October, November, December vor. J. von mir ausbezahlten Gewinne laut amtlichen Gewinnlisten die Summe von über M. 390,000.
Jede Bestellung auf diese Original=Loose kann man auch einfach auf eine Posteinzahlungskarte machen.

Laz. Sams. Cohn
in Hamburg,
Haupt=Comptoir, Bank= und Wechsel=Geschäft.


Kutscher=Gesuch.

Gesucht von einer Herrschaft in Dresden zum 1. Februar d. J. ein zuverlässiger und streng ehrlicher Kutscher. Gehalt monatlich 14 Thaler neben freier Station und Livree. Näheres in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.


Großer Masken-Ball
der Schönberger "Liederkrone"
am Feitag, den 28. Januar 1876
im Locale der Frau Boye zu Schönberg.
Anfang 7 Uhr präcise.

Eintrittskarten, nummerirte Sitzplätze à 1 M. 50 Pfennig und Maskenbillette à 1 M. sind zu haben bei den Herren Glasermeister H. Peters und Cigarrenfabrikant Chr. Rieckhoff.

Das Comité.     

NB. Die elegante Maskengarderobe des Herrn Vitense aus Lübeck steht einem geehrten Publikum vom 26. d. M. Nachmittags an zur Verfügung.


Staatsloose.
Am 20. und 21. Januar 1876

beginnt die 1. Classe der von der Regierung genehmigten und garantirten 80sten Braunschweiger Landes=Lotterie

Größter Gewinn
ev. 450,000 Mark
Preise der Loose
Ein Ganzes M. 16. Ein Halbes M. 8.
Ein Viertel M.   4. Ein Achtel   M. 2.

Nur Originalloose werden von uns gegen Baarsendung oder Postnachnahme versandt, womit gleichzeitig ein Originalplan gratis erfolgt. Amtliche Gewinnlisten und Gewinngelder erfolgen sofort nach stattgefundener Ziehung.
Man wende sich direct und vertrauensvoll an

J. Koopmann & Co.
Staatseffectenhandlung
Hamburg.


Auf Gr. Molzahn finden zu Ostern 2 Tagelöhner=Familien Wohnung mit Kuh. Daselbst gesucht: 2 Meiereimädchen. Lohn 50 Thaler.

C. Hancke.     


Zu d. J. finden einige oder Schülerinnen vom Lande, die die hiesigen Schulen besuchen sollen, freundliche Aufnahme in einer Bürgerfamilie. Reflectanten wollen die Adresse erfragen in der Expedition der Anzeigen in Schönberg.


Am Abend des 27. Decbr. ist auf dem Wege von Schlagsdorf nach Torriesdorf ein Reisesack, Kleidungsstücke enthaltend, verloren gegangen, und wird der ehrliche Finder gebeten, selben auf Hof Torriesdorf oder in Schönberg gegen eine angemessene Belohnung abzugeben.


Verlaufen hat sich am Donnerstag den 13. Januar auf dem Wege von Carlow nach Klocksdorf ein schwarzer Hund mit weißer Brust und zwei weißen Hinterpfoten. Der Wiederbringer erhält eine Belohnung.

Hauswirth P. Kleinfeldt,     
Mahlzow.             


Alles, was von mir selbst nicht gekauft und verkauft wird und ferner geschieht, es mag Namen haben, wie es will, erkenne ich nicht an und erkläre für ungültig.

F. W. K.     


Die in unserem heutigen Blatte befindliche Gewinn-Mittheilung des Herrn Laz. Sams. Cohn in Hamburg ist ganz besonders zu beachten. Dieses weltbekannte Geschäft besteht weit über fünfzig Jahre und hat den bei ihm Betheiligten schon die grössten Hauptgewinne von M. 360,000, 270,000, 246,000, 225,000, 183,000, 180,000, 156,000, oftmals 152,000, 150,000, 90,000, sehr häufig 78,000, 60,000, 48,000, 40,000, 36,000, M. etc. etc. ausbezahlt, wodurch viele Leute zu reichen Capitalisten geworden sind. Es sind nun wieder für einen kleinen Einsatz grosse Capitalien zu gewinnen bis zu ev. 375,000 M. Auch bezahlt dieses Haus durch seine weitverbreiteten Verbindungen die Gewinne in jedem Orte aus. Da eine grosse Betheiligung zu erwarten ist, möge man dem Glücke die Hand bieten und sich vertrauensvoll an die Firma Laz. Sams. Cohn in Hamburg wenden, bei der man gewissenhaft und prompt bedient wird.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen15 M -Pfennig  bis 20 M -Pfennig.
Roggen15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Gerste15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Hafer15 M 50Pfennig  bis 16 M -Pfennig.
Erbsen16 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen14 M -Pfennig  bis 15 M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,20 .
Hasen d. St. M3,00 .
Hühner d. St. M1,35 .
Küken das St. M1,45 .
Tauben d. Stück. M0,60 .
Spickgans d. St. M3,00 - 4,00 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,75 .
Schweinskopf pr. 500 Gr. M0,56 - 0,60 .
Wurst pr. 500 Gr. M0,90 .
Eier 4 St. für M0,30 .


(Hiezu Off. Anz. Nr. 1 und eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 5 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 18. Januar 1876.


schlossen. Dieselben sollen aus zwei Mitgliedern des Landgerichtes einschließlich des Vorsitzenden desselben und drei Schöffen bestehen. Für die schwersten Straffälle sollen dagegen die Schwurgerichte in Bestand bleiben.
Der Mörder des deutschen Vizeconsuls von Grävenitz in Uruguay ist bereits ergriffen und erschossen worden. Derselbe war vom Herrn von Grävenitz wegen Ermordung eines dortigen deutschen Schäfers zur Rechenschaft gezogen worden und hatte wahrscheinlich um der Strafe zu entgehen, den neuen Mord begangen.
Preußen. Der Landtag ist der "Provinzial=Corresp." zufolge am Sonntag Vormittags 11 Uhr im Weißen Saale des Königl. Schlosses eröffnet worden, aber weder von Sr. Maj. dem Könige noch von dem Fürsten v. Bismarck, sondern durch den Vize=Präsidenten des Staatsministeriums, den Staatsminister Camphausen.
Die Provinzial=Landtage, bekanntlich eine Schöpfung des Nationalliberalismus, auf die sich derselbe bisher viel zu gute that, beginnen bereits demselben ein Enfant terrible zu werden, denn in dem meisten ist die konservative Majorität so groß, daß ihr oft nur zwei oder drei liberale Stimmen entgegenstehen; und nur im Landtage der Provinz Preußen ist eine Minderheit von etwa 50 Stimmen gegen eine Mehrheit von etwa 80 Stimmen vorhanden. Es gibt ja nichts jämmerlicheres, als einen Vater, den seine eigenen Kinder schlagen, und solch ein bedauernswürdiger Vater ist jetzt der Liberalismus geworden.
Aus Elbing kommt die betrübende Nachricht, daß in Folge der absoluten Geschäftsstille über das Vermögen der westpreußischen Eisenhüttengesellschaft der Konkurs hat eröffnet werden müssen. Da wird wieder eine große Menge von Arbeitern brodlos werden. Seit dem 7. ds. Mts. sollen dieselben übrigens noch 14 Tage lang in Arbeit und Lohn bleiben.
Im Dorfe Frankenheim auf der Rhön sollen von etwa 600 Seelen bereits 40 dem Hungertyphus zum Opfer gefallen sein.
Baiern. Der Papst hat auf Grund des § 12 des Konkordats, welcher von den geistlichen Ehegerichten handelt, die durch das Reichsgesetz über die Eheschließung aufgehoben sind, gegen dieses Gesetz protestirt.
Großbritannien. Die Königin wird zu Anfang des nächsten Monats ihren Hof von der Insel Wight wieder nach Windsor verlegen, um das am 8. Februar zusammentretende Parlament in eigener Person zu eröffnen.
Frankreich. Der Präsident Mac Mahon hat in Betreff der bevorstehenden Wahlen zum Senate eine Proklamation an das französische Volk gerichtet, worin er für die Politik seines Ministeriums eintritt, und die überall Beifall finden soll. Danach hat es also der Premier=Minister Buffet noch einmal verstanden, die drohende Ministerkrisis abzuwenden.
Türkei. Die Pforte hat gegen das Eingreifen Oesterreichs an den europäischen Höfen Protest eingelegt, aber in Folge der energischen Vorstellungen letzterer den Protest wieder zurückgezogen.


Wesenberg, 12. Januar. Der Schuhmacher A. Ahrendt von hier ging gestern nach Quassow, um dort Schuhzeug zu repariren. Gegen sieben Uhr des Abends hörte Frau O. stadtwärts der "Homen" ein ziemlich starkes Wimmern und Wehklagen. Da dieselbe der Meinung war, daß ihr an Krämpfen leidender Bruder dies sein könne, ging sie an Ort und Stelle, und fand hier den Meister Ahrendt nur noch leise röchelnd in seinem Blute liegen. Auf alle Fragen antwortete er nur kaum hörbar: "Ick bün A. Ahrendt." Nachdem die Frau O. von dem Vorfalle in der Stadt Anzeige gemacht, wurde der Halbohnmächtige per Wagen heimgeholt. Nähere Untersuchung ergab, daß er mehrere Messerstiche am Körper trug, sowie, daß er mittelst eines Stockes mehrere Hiebe auf den Kopf erhalten hatte. Seine Weste und das Vorhemde waren zerrissen, ein Beweis, daß er mit seinen Angreifern gerungen, aber zu Boden geschlagen, ausgeplündert worden war. Von der Stelle des Attentats hatte er sich sodann, stark blutend , noch eine ziemliche Strecke mühsam fortgeschleppt und war sodann erschöpft niedergefallen. Seine Mörder konnte er nicht mehr namhaft machen, und ist er seinen Wunden bereits erlegen.


Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1876 Nr. 5 Seite 6]

Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
[Fortsetzung.]


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD