No. 99
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. Dezember
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 26-28 des Reichs=Gesetzblattes versandt.


Anzeigen.

Auf Instanz eines Gläubigers soll das den Arbeitsmann Arndt'schen Minorennen in Schönberg gehörige, daselbst an der Rottensdorfer Chaussee sub Nr. 12g (jetzt Nr. 12 belegene Wohnhaus c. p. öffentlich meistbietend verkauft werden.
Demnach wird der Verkaufstermin auf Sonnabend, den 20. Februar k. Js., Vormittags 11 1/2 Uhr, der Ueberbotstermin auf Sonnabend, den 13. März k. Js., Vormittags 11 1/2 Uhr, vor hiesigem Großherzoglichen Justiz=Amte angesetzt, wozu Kaufliebhaber hiermit geladen werden. Dem schuldnerischen Vormunde, sowie den Gläubigern wird freigelassen, in dem Verkaufstermine zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen zu erscheinen. Der Entwurf der Verkaufsbedingungen kann 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der hiesigen Gerichts=Registratur eingesehen werden. Gleichzeitig wird zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu veräußernde Grundstück, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen Prioritätsausführung ein Termin auf Sonnabende den 20. Februar k. Js., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, wozu die nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommenen Gläubiger bei Strafe der Abweisung und des Ausschlusses geladen werden.
Schönberg, den 10. December 1874.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


Verkaufs-Anzeige.

Am Montag nach Weihnachten, den 28. December d. J., Vormittags von 11 Uhr an, sollen im Hause des Hauswirths Grube zu Herrnburg in öffentlicher Auction gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden:

1 Kuh, 2 Schaafe, 2 Lämmer, Betten, Bettlaken, flächsen und heeden Leinewand, Tischlakenzeug, flächsen und heeden Garn, 41 Pfund graue und weiße Wolle, 64 Pfund gebraktes Flachs, 28 Pfund Heede, Frauenkleidungsstücke, 2 eichene Koffer, sonstige Mobilien und was sich sonst noch vorfindet.

Kutzbach, Landreiter.     


Bekanntmachung.

Diejenigen im Jahre 1855 geborenen jungen Leute, welche nach den Bestimmungen in § 148 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 Anspruch auf die Vergünstigung haben, ihrer activen Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährigen Dienst genügen zu dürfen, werden hierdurch darauf hingewiesen, daß sie bei Verlust des Anrechts die Berechtigung bei derjenigen Prüfungs=Commission, in deren Bezirk sie nach § 20 der Militair=Ersatz=Instruction gestellungspflichtig sind, spätestens bis zum 1. Februar 1875 schriftlich nachzusuchen haben.
Der Meldung, zu welcher allemal ein Bogen im gewöhnlichen Schreibpapierformat zu verwenden ist, sind beizufügen:

a) ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b) ein Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c) ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welcher für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen) Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch die Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d) ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
Die nächsten Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste finden bei der unterzeichneten Commission im März 1875 statt. Den jungen Leuten, welche zu denselben geladen zu werden wünschen, wird empfohlen, ihrer bis zum 1. Februar 1875 einzureichenden Meldung einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf beizufügen.
Schwerin, den 4. December 1874.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


Wie in früheren Jahren ist auch meine diesjährige

Weihnachts=Ausstellung

mit einer großen Auswahl zu Geschenken sich eignender Artikel ausgestattet, auf die ich meine werthen Gönner aufmerksam zu machen mir erlaube und um fleißigen Besuch bitte.

Hochachtungsvoll          
C. Sievers, Buchbinder.


Deutsche u. holl. Stearin=Lichte
in allen Größen
Wachsstock, sowie paraff. Tannenbaumlichte empfiehlt

J. Ludw. D. Petersen.     


Agar-Agar,

weiße und rothe Gelatine, Macaronien, Pfeifenmacaronien, Figuren und Fadennudel, Perlsago, Sagomehl, Gries, Mannagrütze, Kartoffel=Mehl und Graupen empfiehlt

I. Ludw. D. Petersen.     


[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 2]

Schweriner Sparcassen-Bücher.

Diejenigen, welche im bevorstehenden Antoni=Termine Sparcassenbücher durch mich besorgen lassen wollen, ersuche ich solche schon jetzt bei mir abzugeben.

W. H. Schacht.     


Colonial=Syrup - gereinigte Pottasche, - süße und bittere Mandeln, - Eleme Rosinen, - Sultana=Rosinen ohne Kerne, - Zante=Corinthen, - Traubrosinen, - Krachmandeln, - Feigen, - franz. Wallnüsse, - Sicil. Haselnüsse, -feinste amerikanische Schäläpfel, - Catr. und Antoni Pflaumen, - Succade, - cand. und trockene Pomeranzenschalen, - cand. Ingber, - Pfeifen=Macaroni, - Figuren= und Faden=Nudeln, - Eiergräupchen, - Maizenamehl, - Sardellen, Anschovis, - Sardinen, - rothe u. weiße Gelatine, - Agar, Agar, - Nonparel=Capern, - India Soja, - Citronenöl, - feinstes Provanceöl, - neue Citronen, - und sämmtliche Gewürze, empfiehlt in vorzüglicher Güte zu den billigsten Preisen

Aug. Spehr.     


Gouda Stearinlichte,
4, 5, 6, 8er pr. Pck., à Pck. 335 Gr. schwer, ? 60 Pf.,
gelbe Paraffinlichte,
8er, à Pck 50 Pf.,
empfiehlt                Aug. Spehr.


Weißen und grünen Schweizerkäse, Limburger= und Rahm=Käse empfiehlt

Aug. Spehr.     


W. Kolls,
Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


Grüne Kocherbsen empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.


Liebig Companys Fleisch=Extract

in ganzen, halben, viertel und achtel Pfundsdosen hält vorräthig

J. Ludw. D. Petersen.     


Peccoblüthen=Thee, Pecco=Souchong, Souchong, Imperial Haysan=Thee, Chocolade aller Art, Vanille in Stangen empfiehlt

J. Ludw. D. Petersen.     


Große Weihnachtsausstellung von Spielwaaren.

Da ich in diesem Jahre das Spielwaarengeschäft gänzlich aufgebe, werden sämmtliche Gegenstände unterm Einkaufspreis verkauft. Besonders schöne Puppen en gros u. en dètail empfiehlt

(H. 02517b.)     P. S. Philipp, Lübeck, Holstenstraße.


Neue franz. Wallnüsse , Malaga=Feigen, Sultana =Rosinen, Nonp. Capern, Ind. Soya und Champignons
empfiehlt                       J. Ludw. D. Petersen.


Honig à Pfd. 75 Pfennige
bei                      J. Wegner.


Petroleum-Lampen und Petroleum-Kochapparate,

sowie andere feine lackirte Blechwaaren, als:

Kaffeebretter, Brodkörbe, Messerkörbe, Theelöffelkörbe, Schlüsselkörbe, Geldkörbe, Thee= und Kaffeebüchsen, Schippchen mit Feger, Handtuch= und Zahnbürstenhalter, Botanisiertrommeln, Broddosen, Schreibzeuge, Federkasten und Pennal=Sparbüchsen, Spüleimer u. s. w.
empfiehlt

H. Wieschendorf,     
Klempner.           


Braband. Sardellen 1872 u. 73, Rahmkäse, Schweizer Käse, gelben u. grünen Kräuter=Käse
empfiehlt                       J. Ludw. D. Petersen.


Weihnachts-Ausstellung.

Den hochgeehrten Bewohnern von Schönberg und Umgegend erlaube ich mir hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ich am 16. d. Mts., meine diesjährige

Weihnachts-Ausstellung

eröffne und bitte um geneigten Zuspruch.

Hochachtungsvoll
Heinr. Freitag,
Bäcker und Conditor.

Schönberg, den 15. December 1874.


Als Weihnachtsgeschenke passend,

halte einem hochgeehrten Publikum mein reichhaltiges Lager von

Gold- & Silber-Waaren

bestens empfohlen, unter Zusicherung reeller und prompter Bedienung.
Hochachtungsvoll

Theodor Creutzfeldt.
Gold= und Silberarbeiter.


Weihnachts-Ausstellung von Spielsachen für Kinder empfiehlt C. Schwedt.


Dem geehrten Publikum empfehle ich mein Lager von Korbarbeiten, als:

Lehnstühle, Kinderstühle, Puppenwagen und Puppenwiegen,

sowie sämmtliche Korbarbeiten in allen Sorten und zu den billigsten Preisen

H. Specht,       
Korbmacher.     

Schönberg, Siemzerstraße.


Schwarze Thon=& Spielwaaren empfiehlt zum bevorstehenden Weihnachtsfeste in bester Auswahl H.
C. Weinrebe.
Schönberg 1874.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 3]

Weihnachts-Ausstellung.

Baumconfect, Bobonnièrs, Attrap's etc. etc., Japanische und Chinesische Lack- und Luxusartikel bei

(H 02610b)     H. Drefalt, Lübeck.


Gesucht zum 1. Februar 1875 1 gute Köchin gegen hohen Lohn für einen kleinen Hausstand von

W. Longerich, Lübeck, Ratzeburger Allee 10.


Stärksten Seifenstein ist frisch zu haben bei J. F. Eckmann.


Dr. Pattison's
Gichtwatte
lindert sofort und heilt schnell             (H. 6230.)
Gicht und Rheumatismen
aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
In Paketen zu 12 Schilling (Mecklenburg) und halben zu 7 Schilling (Mecklenburg) bei
Wilh. Heincke in Schönberg.


Zum bevorstehenden

Weihnachtsfeste

empfehle einem geehrten Publikum meine bekannten
Kuchenwaaren, schmackhafte braune und weiße Pfeffernüsse, sowie

Tannenbaum=Confect

in allen Sorten und geschmackvollen Mustern.
Die Ausstellung beginnt am Mittwoch den 15. d. M. Um zahlreichen Besuch bittet

H. Wolgast,     
Bäckermeister.     


Am heutigen Tage eröffne ich meine

Weihnachts-Ausstellung,

bestehen in Schaum=Marzipan , Chocoladen=, Liqueur=Confecte zu möglichst billigen Preisen. Das Confect à Pfd. 2 Mark.
Um geneigten Zuspruch bittet

Ww. Greiff, Conditor.

Schönberg, den 15. December 1874.


Zu Weihnachtsgeschenken

passend, empfehle ich eine Auswahl sehr moderner, gut und dauerhaft gearbeiteter

Herren-, Damen- und Kindermorgenschuhe,
mit und ohne Lederbesatz,

sowie Leder=Schuhzeug in allen Größen.

A. Lenschow, Hinterstr. 79.


Marder=, Iltis=, Dachs=, Fuchs=, Katzen= und Hasenfelle werden zu den höchsten Preisen angekauft von Heinr. Schäding.


Die neuesten und besten

Petroleum-Kochöfen
wirklich dunstfrei, in allen Größen bei
Rehna.        H. Schreiber.


Mein gut assortirtes
Spielwaaren=Lager
erlaube mir unter Zusicherung billigster Preisstellung bestens zu empfehlen.
Rehna.        H. Schreiber.


Emaillirte
Fleischhackmaschinen
empfiehlt billigst
Rehna.        H. Schreiber.


Lübecker Marzipan
aus der Fabrik von               (H 2611b.)
D. H. Carstens, Lübeck.

Verkauf und Muster bei

H. Drefalt, Lübeck.      


Verschieden Sorten

Särge,

Sowohl eichene wie tannene, zu sehr billigen Preisen, hält stets vorräthig

H. Bruhn,             
Tischlermeister zu Selmsdorf.     


Wichtig für Alle!
Als untrüglicher Beweis
sende ich Kranken und Leidenden auf portofreies Verlangen unentgeltlich und franco den Gratis=Auszug meiner großen Brochüre (29. Auflage):
Die einzig wahre
Naturheilkraft.
Derselbe bietet: Tausendfach bewährte Hülfe u. Heilung bei allen Krankheiten, selbst in d. schwierigst. Fällen (auch bei Geschlechtsleiden).
Gustav German in Braunschweig.
Gratis!


Gegen kalte Füße!

auch als Weihnachtsgeschenk passend, empfehle mein durch neue Zusendung vergrößertes Lager

Flensburger
Winter=Holzpantoffeln

von den einfachsten bis zu den gewöhnlichsten Sorten in allen Größen zu äußerst billigen Preisen.

J. F. Eckmann.     


Zu Weihnachts=Einkäufen

halt mein

Tuch- u. Manufactur-Waaren-Geschäft

bestens empfohlen. Vorzügliches Sortiment in

Kleiderstoffen, Shawls und Paletots.

Julius Schweigmann.     


[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 4]

Auszug
aus der
Rechnungsablage der Feuerassecuranz=Societät
im Fürstenthum Ratzeburg
im Jahre 1873,
wie solche in der Versammlung am 1. Mai d. J. vorgelegen und von Großherzogl. Landvogtei richtig befunden ist.
============
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schönberg, den 18. December 1874.

Die Direction:
F. Fick.        F. Stüve.


Glattstroh=
Breit= und Zinkendreschmaschinen neuester Construction

in allen Größen unter Garantie - letztere stets im Betrieb sichtbar -. Häckselmaschinen für Hand= und Pferdebetrieb. Abgedrehte Wagenachsen, Guß zu Pflügen, sowie alle sonstigen Landwirthsch. Maschinen empfiehlt die

Maschinen-Fabrik von B. Wendt,
Lübeck, Holstenthor bei der Kaserne.
Alle Arten Reparaturen werden prompt und billig ausgeführt.

H. 02637b


Regenröcke, unter Garantie, Filzhüte, neuester Facons.  Julius Schweigmann.


(Hiezu zwei Beilagen.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 5]

1. Beilage
zu Nr. 99 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 18. December 1874.


Nachdem die Localitäten unseres
Galanterie- und Lederwaaren-Geschäfts
Breitestrasse No. 949, Ecke der Hüxstrasse, bedeutend vergrößert sind,

Angebot Herm. Hermberg     haben wir demselben viele
Neue Artikel
zugeführt, welche sämmtlich aus den uns bekannten besten
Fabrikaten
des In- und Auslandes
mit aller Sorgfalt ausgewählt sind.
In Folge dessen können wir eine
Grosse Auswahl
der gediegensten
Luxus-Artikel
zu soliden Preisen, zum
Weihnachtsfeste
empfehlen.

Unsere Preise zeichnen sich nicht durch besondere Billigkeit aus, dagegen verkaufen wir grundsätzlich nur beste Qualität des Materials in solidester Verarbeitung, und dem gegenüber sind alle unsere Artikel nicht theuer.
                         Herm. Hermberg & Co.


Neue und praktische Maschinen und Gegenstände
für Haus und Küche.
empfiehlt
Heinr. Pagels, Lübeck,
Breitestraße beim Markt 945.
Magazin für vollständige Haus= und Kücheneinrichtungen.


Perm. Maschinen=Ausstellung und Maschinen=Fabrik
von
Scharrer & Gross
in
Nürnberg.

Wir empfehlen unsere

Handdreschmaschinen
ganz von Eisen,

welche sich durch solide dauerhafte Arbeit, leichtern Gang und große Leistung auszeichnen, sowie unsere dazu passenden einpferdigen Göpel, ferner Säulen=Göpel mit Dreschmaschinen, alles eigenes Fabrikat zu Fabrikpreisen.
Von Futterschneidemaschinen halten wir großes Lager in verschiedenen Sorten.
Illustrirte Cataloge stehen gratis zu Diensten. Wiederverkäufer sind wir in der Lage, äußerst vortheilhaft zu bedienen.

Perm. Maschinen-Ausstellung & Maschinen-Fabrik
von
Scharrer & Gross in Nürnberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 6]

Sal. L. Cohn,
Bank- & Staatspapier-Geschäft, Lübeck,

empfiehlt seine Vermittlung zum An= und Verkauf aller Staatspapiere, Actien und Obligationen zu Tagescoursen unter billigster Provisionsberechnung. - Alle fälligen Zinscoupons und Dividendenscheine löse ich ein und ertheile mit Vergnügen jede gewünschte Auskunft.

Comptoir: Breitestraße 794.

H. 02600b.


Dienstag den 29. December
Großes Militair=Concert,

ausgeführt vom ganzen Chor des Schweriner Jäger=Bataillons Nr. 14, unter Leitung des Stabshornisten Herrn Reckling.

Anfang 7 Uhr. Nach dem Concert Ball.

Familien=Billets sind vorher beim Herrn Senator Spehr und bei dem Unterzeichneten zu haben.
Um freundlichen Besuch bittet ergebenst

J. Köster.     


Filzsohlen u. Filzschuhe in allen Größen empfiehlt Heinr. Schäding.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, den 20. December.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: fällt aus.


Abfahrt der Eisenbahnzüge von Schönberg
vom 1. November d. J. an.

1) Richtung Straßburg = Lübeck.
   von Schönberg:
Morgens 9 U. 52 M. (mit Anschluß in Hamburg, Büchen und Hannover),
Nachmittags 3 U. 13 M. (mit Anschluß nach Hamburg und Bremen),
Abends 5 U. 14 M. (mit Anschluß nach Hamburg, Büchen und Hannover).

2) Richtung Lübeck = Straßburg.
   von Schönberg:
Morgens 9 U. 5 M. (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin, Rostock, Berlin etc.)
Nachmittags 1 U. 2 M. (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin, Rostock, Stettin),
Abends 7 U. 31 M., nur bis Malchin (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin und Rostock).


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen15 - 15 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 1/4 - 13 Mark (Lübeck)10Schilling (Mecklenburg)
Gerste13 - 13 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 1/2 - 14 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen12 1/2 - 13 Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.16 - 17 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.40 - 48 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.14 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 3 - 4 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.8 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.48 Schilling (Mecklenburg),
Gänse pr. 500 Gr.10 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans2 - 3 Mark (Lübeck).


- Der Reichstag wird in den nächsten Tagen noch die Gesammtberathung über den Etat, sowie ferner die Feststellung des Etats für Elsaß=Lothringen zum Abschluß bringen und noch einige der zur Berathung reifen wichtigeren Vorlagen erledigen. Inzwischen ist die Angelegenheit des Bankgesetzes durch die Berathung im Bundesrathe soweit der Lösung entgegengeführt, daß die Vereinbarung darüber aus dem Reichstage in nahe Aussicht genommen werden darf. Es ist unter diesen Umständen der Wiederzusammentritt des Reichstages in den ersten Tagen des Januars zu einer etwa 14tägigen Sitzung zu erwarten.
- Der neue Reichs=Civilehe=Entwurf soll einige 70 Paragraphen enthalten und sich in den meisten Bestimmungen an die früheren Reichstagsbeschlüsse anlehnen.
- Die Vormundschafts=Ordnung und die Deposital=Ordnung wird kräftig durch ein Gesetz durch die Reichsregierung geregelt werden.
- Die sogenannte freie Reichstags=Commission berieth über die etwa wünschenswerthen Aenderungen der Gewerbeordnung. Es sind hierzu viele Petitionen beim Reichstage eingegangen, namentlich auch um Einführung von Arbeitsbüchern. Die Commission hielt jedoch die Einführung solcher Bücher nicht für nöthig, beschränkte diese Frage vielmehr auf die Lehrlinge. Folgender Vorschlag fand allgemeine Zustimmung: Jeder gewerbliche Arbeitgeber, welcher einen jugendlichen Arbeiter beschäftigen will, muß, falls diese, bereits in einem Lehr= oder Arbeitsverhältniß gestanden hat, das obrigkeitlich bescheinigte Lehr= oder Arbeitszeugniß desselben sich vorzeigen lassen und in Verwahrung behalten.
Am Dienstag Nachmittag ist die Gerichtsverhandlung gegen den Grafen Arnim geschlossen worden. Die Verkündigung des Urtheils wird Sonnabend Nachmittag gegen 4 Uhr stattfinden. Das Erkenntniß soll in gedruckter Form zur Vertheilung gelangen, damit dasselbe in correcter Form verbreitet wird.
- Auf Rosen war Graf Arnim in Paris nicht gebettet, aber auch nicht dazu hingeschickt, wie Fürst Bismarck sagen würde. Von den Rosen ließen ihn die Pariser der höchsten Gesellschaft nur die Dornen spüren, sogar die Pariserinnen. Frau Rothschild verweigerte ihm vor der ganzen Gesellschaft den Arm, als er sie bei Mac Mahons zu Tische führen wollte und ließ obendrein ihr Rosenmündchen sehr schnippisch spazieren gehen. Arnim klagte sein Mißgeschick dem Reichskanzler und setzte beschwichtigend hinzu, Frau Rothschild hat ihre Unart abgeläugnet, und abläugnen heiße bei Damen so viel als entschuldigen. Fürst Bismarck giebt in seiner Antwort wenig auf das Bonmot und nennt Frau Rothschild eine "unerzogene Dame." Auch die nach dem Kriege in Paris neu eingewanderten Deutschen machen dem Botschafter viel Noth; sie jammern über die verschlossene Thüren in Paris und über die unangenehme Behandlung. - Wenn sie so viel Werth auf gute Behandlung legen, antwortete Bismarck, dann hätten sie zu Haus bleiben und ihre Arbeit dem Vaterlande widmen sollen. - Das sind sehr interessante Briefe Bismarcks an Arnim, den Botschafter, aber bei weitem nicht die interessantesten. Das sind vielmehr diejenigen, in denen er dem Botschafter über seine verkehrte Politik in Paris den Kopf zurechtsetzt. Arnim nahm unter der Hand gegen Thiers als Präsidenten Partei und begünstige die Monarchisten. Da schreibt ihm Bismarck sehr lehrreiche Briefe darüber, daß er verkehrt handle, daß ein monarchisches Frankreich Deutschland gefährlicher sei als ein republikanisches, weil es eher Verbündete bekommen werde, Frankreich werde seine Revanche nur dann nehmen können, wenn es Verbündete gefunden oder wenn Deutschland mit andern Mächten in Krieg gerathe. Es ist ein hoher Genuß, diese Briefe (eigentlich Instruktionen) Bismarcks zu lesen, wenn man nicht selber Adressat ist wie Arnim, sie zeigen die volle Ueberlegenheit Bismarcks, die ganze Schärfe und Klarheit seines Geistes; sie sind aber so stark gewürzt, daß sie Arnim Niemand zeigen wollte, was man ihm nicht verdenken kann, und daß er sie sogar zurückbehielt, als er abberufen wurde, was man ihm sehr verdenken muß und was ihn auf die Bank der Angeklagten brachte. Im Archive der Botschaft hätten die Lektionen sanft geschlummert, im Prozesse auf dem Berliner Molkenmarkt wurden sie vor allen Zuhörern und vor Arnim selbst verlesen, der wieder einmal nicht auf Rosen lag. Die Untreue hatte eben wieder einmal ihren eigenen Herren geschlagen. Diese Aktenstücke hat Arnim schwerlich zurückbehalten, um sie drucken zu lassen, aber mit andern hat er es versucht und gethan, die er sich günstiger glaubte. Abdrucken ließ er es durch Mittelsmänner (Dr. Landsberg) seine Briefe über das römische Concil und über die Behandlung desselben, weil er seine Politik dem Concil gegenüber der Bismarckschen Politik überlegen hielt. Auch in Brüsseler, Kölner und Berliner Zeitungen veröffentlicht er Auf=

[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 7]

Sätze gegen Bismarck und knüpfte Unterhandlungen über den Ankauf von Zeitungen an , um gegen den Reichskanzler zu polemisiren. Der Staatsanwalt scheint beweisen zu wollen, daß er für diese Zwecke wichtige Aktenstücke, welche der Botschaft angehören, zurückbehalten hat.
- Prinz Albrecht von Preußen wohnt als Gast des Kaisers dem St. Georgsfest in Petersburg bei und wird ungemein ausgezeichnet. Ein kleines Zeichen, daß das Sturmlaufen aller Feinde des Deutschen Reiches wider die Freundschaft zwischen Deutschland und Rußland nichts genützt hat und nur ein Kampf wider Windmühlen war.
- Der "Köln. Ztg." geht aus Elberfeld folgender Artikel zu: Zum Nachtheil des Publikums ist der Glaube verbreitet, als seien von den goldenen Reichsmünzen viele unechte, von werthlosem Metall geprägte im Umlauf. Falsche Goldstücke sind sehr leicht zu erkennen durch das Gewicht. Wer an der Echtheit eines Goldstückes zweifelt, wiege es gegen ein anderes (oder gegen ein Normal=Kupfergewicht, welche bei den vielen Goldschmieden und bei den Eichämtern für eine Mark zu kaufen sind). Stimmt das Gewicht genau, so mag Jeder das Stück ruhig annehmen und ausgeben. Der Klang hat gar keine Bedeutung, und doch ist dieser für die vielen Nichtkenner maßgebend. Von all den Goldmarkstücken, die meinem Gutachten unterbreitet wurden, habe ich kein einziges falsches gefunden, wohl aber Stücke, die keine Münzstätte ausgeben sollte, weil das Gold unganz, rissig und doppelt vom Aufwalzen, dennoch geprägt und verausgabt wurde. Es ist nun weiter über die verschiedene Farbe der ausgeprägten Reichsmünzen gesprochen und geschrieben worden. Auch diese Verschiedenheit ändert am Werth der Stücke nichts; ist die Farbe mehr roth, so ist in der Legirung mehr Kupfer, hellere Stücke enthalten mehr Silber, in allen aber ist der Goldfeingehalt derselbe. Der Wunsch der möglichst raschen Einführung der Goldwährung ist wohl der Grund, weshalb so viele Stücke von 10 und 20 Mark unvollkommen in Farbe und Dichtheit sind. Man wird die eingezogenen alten Goldmünzen zusammengeschmolzen haben, die Feuerprobe hat den Gehalt bestimmt, dann ist durch Zusatz von feinem Gold, Silber oder Kupfer die Normal=Legirung erzielt worden. Man hat dadurch an Zeit und Kosten erspart, welche erforderlich gewesen wären, das legirte Gold, das durch Einschmelzen alter Münzen gewonnen war, erst durch chemischen Prozeß fein zu machen, und dann eine neue Legirung in bestimmten Mischungen von Gold, Silber und Kupfer herzustellen, wodurch die Farbe der ausgeprägten Mark nur gleich geworden wäre. Nun wäre es wohl eine Pflicht der Regierungen, durch ihre Cassen= und Steuer=Einnehmer die schlecht geprägten Goldstücke den Münzstätten wieder zuzuführen um die durch übereilte Arbeit Mißtrauen erweckenden Reichsmünzen durch bessere zu ersetzen.
- Das "R. T." theilt aus der in den nächsten Tagen erscheinenden Ausgabe der nachgelassenen Werke Fritz Reuters von Wilbrandt folgenden Briefwechsel zwischen Reuter und Bismarck mit. Reuter schrieb 1866 unter Einsendung seiner gesammelten Werke: "Es treibt mich Ew. Excellenz, als dem Manne, der die Träume meiner Jugend und die Hoffnungen des gereiften Alters zur faßbaren und im Sonnenschein glänzenden Wahrheit verwirklicht hat, ich meine die Einheit Deutschlands, meinen tiefgefühlten Dank zu sagen. Nicht Autoren=Eitelkeit, sondern nur der lebhafte Wunsch, für so viel schöne Realität, die Ew. Excellenz dem Vaterlande geschenkt haben, auch etwas Reales zu bieten, veranlaßt mich, diesem Danke den Inhalt des beifolgenden Packets beizufügen. - Möchten Ew. Excellenz diesen meinen etwas zudringlichen Kindern ein bescheidenes Plätzchen in Ihrer Bibliothek gönnen, und möchten die dummen Jungen im Stande sein mit ihren tollen Sprüngen sie auf Augenblicke der schweren Sorgen und harten Mühen Ihres Lebend vergessen zu lassen. - Gott segne Sie für Ihr Thun! Sie haben sich mehr Herzen gewonnen, als Sie ahnen, so auch das Ihres ergebenen Fritz Reuter, Dr." - Graf Bismarck antwortete am 17. Sept.: "Eurer Hochwohlgebornen sage ich herzlichen Dank für die freundliche Sendung, mit welcher Sie Ihre inhaltvolle Zuschrift vom 4. d. M. begleiten. - Als alte Freunde habe ich die Schaar Ihrer Kinder begrüßt und sie alle willkommen geheißen, die in frischen, mir heimathlich vertrauten Klängen von unseres Volkes Herzschlag Kunde geben. - Noch ist, was die Jugend erhoffte, nicht Wirklichkeit geworden; mit der Gegenwart aber versöhnt es, wenn der auserwählte Volksdichter in ihr die Zukunft gesichert erschaut, der er Freiheit und Leben zu opfern stets bereit war."
- In dem Befinden des Kurfürsten von Hessen ist eine bedeutende Verschlimmerung eingetreten. Die Eßlust und der Schlaf haben auffallend abgenommen und die Schwäche hat sehr zugenommen.
- Von den meisten europäischen Staaten ist ein Patent auf eine neue Art von Backsteinen ertheilt worden, welche die vieltheiligsten Vortheile vor der jetzigen Bauart bieten. Wie bereits bei Leipzig, so wird jetzt auch bei Dresden eine Fabrik dieses neuen Materials, sogenannte "Preßquader" errichtet. Soll ein Haus aus diesen Steinen, die an Festigkeit den Sandsteinen gleichkommen, errichtet werden, so ist der Grund bis zur Sockelhöhle in gewöhnlicher Weise, aber mit völlig wagrechter Oberfläche herzustellen, und nun setzen wenige Arbeiter, ohne daß es eines Winkels oder eines Lothes bedarf, ohne Kalk, Kelle, Hammer etc. die Steine aufeinander, nur eine Hebevorrichtung ist erforderlich; auch Bewurf und Putz ist unnöthig, und das Haus, das ein Drittel billiger als aus dem seitherigen Material zu stehen kommt. Sofort bewohnbar.
- Aus Norrland (Schweden) wird telegraphirt, daß daselbst eine ungewöhnliche Kälte herrscht. Das Eis in Sundswall ist so stark, daß man dort nach Bremön im Bottnischen Meere fahren kann. Die Kälte ist in Hernösand und Falun auf 35° C. gestiegen. In Stockholm stieg die Kälte am 13. auf 11° C.
- Böse Zeit in Berlin. Die Zahl der Executoren hat außerordentlich vermehrt werden müssen und die Zwangsversteigerungen nehmen so überhand, daß die abgepfändeten Möbel unter freiem Himmel logiren und bewacht werden müssen. Der Weihnachtsmarkt will auch nicht recht im Gange kommen.
- Der "Schweizer Handels=Kurier" meldet: "Fräulein Dr. med. Maria Vögtlin, die aargauische Pfarrerstochter, welche letztes Frühjahr nach glänzend bestandenem Examen als Arzt für Geburtshülfe, Frauen= und Kinderkrankheiten sich in Zürich niedergelassen, hat bereits eine große Praxis erworben. Nun hat sie auch in Hottingen ein Haus gekauft und einen Bräutigam in der Person des Professors Heim gefunden.
- Die Trichinen sind eine Art Internationale. Sie sind jetzt auch in Rußland angekommen und haben in Moskau mehreren Russen Gesundheit und Leben gekost.
- In der Lindenstraße in Berlin trat ein nobel gekleideter Herr in eine Kleiderhandlung, um sich einen feinen Ueberzieher zu kaufen. Während er nun ein Prachtstück vor dem, dem Eingang gegenüber befindlichen Spiegel anprobirte und sein veredeltes Aeußere musterte. Schrie plötzlich Jemand von der Straße aus durch die offene Thür in den Laden hinein: "Du Affe!" Der anscheinend gekränkte Träger des Paletots wandte sich um, stürzte hinaus dem frechen Schreier nach - und war auf Nimmerwiedersehen verschwunden, mit dem unbezahlten Kleidungsstück, das einen Werth von 25 Thlr. hatte.


Volksgerichte.
Ein Sittengemälde aus Bayerns Hochland
von Emil Tiefenbach.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1874 Nr. 99 Seite 8]

Volksgerichte.
Ein Sittengemälde aus Bayerns Hochland
von Emil Tiefenbach.
[Fortsetzung.]


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[Die 2. Beilage beinhaltet das Protocollum Commissionis und umfasst mehrere Seiten, hier auf einer Seite dargestellt.]

 

2. Beilage
zu Nr. 99 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 18. December 1874.


Protocollum Commissionis
Schönberg, den 9. December 1874,
sub directione
des Herrn Regierungsraths Schmidt aus Neustrelitz.

a me subscripto.       

   In Sachen, betreffend die Grundzinsenangelegenheit der Ratzeburger Hauswirthe, war in Folge der telegraphischen Anzeige des Herrn Adv. Kindler vom ehegestrigen Tage der Eingangs gedachte Herr Commissarius hier erschienen und zwecks weiterer Verhandlung in dieser Angelegenheit heute mit

1, dem Hauswirth Bohnhof aus Gr. Siemz,
2, dem Hauswirth Karsten aus Rupensdorf,
3, dem Hauswirth J. Holst aus Carlow,
4, dem Hauswirth Eckmann aus Blüssen,
5, dem Hauswirth Kröger aus Lockwisch und
6, deren gemeinsamen Sachwalt Herrn Adv. Kindler
zusammengetreten.
   Dieselben überreichten das in der

Anlage A

diesem Protocolle angeschlossene Verzeichniß und erklärten

sie und die in der Anlage A aufgeführten Personen seien bereit, die Proposition vom 1. d. Mts. unter nachstehenden Voraussetzungen pure anzunehmen:
1., daß diese Vereinbarung schon pro Martini d. J. in Kraft trete.
2., daß wegen der Ansprüche der Hauswirthe wegen des pro Martini 1873 gezahlten Grundzinses jedem Hauswirthe überlassen bleibe, sein Recht zu verfolgen, wie es ihm beliebe, und
3., daß sämmtlichen übrigen Hauswirthen des Fürstenthums Ratzeburg, welche Grundzins nach Lübeckschem Scheffel zu entrichten haben, freigestellt werde, der heute event. abzuschließenden Vereinbarung bis zum 8. Januar künftigen Jahres durch Abgabe ihrer Erklärung beizutreten.
Herr Commissarius erklärte hierauf:
daß er bei der Verhandlung am 1. d. Mts. davon ausgegangen sei, daß es, wenn man sich für die Zukunft über eine Durchschnittsgewichtszahl des Lübecker Scheffels einige, nicht schwer fallen dürfe, auch für die Vergangenheit eine Einigung zu erzielen und daß, wenn Großherzogl. Landesregierung die Durchschnitts=Gewichtszahl schon pro Martini d. J., in welchem der Roggen ein besonders schweres Gewicht habe, gelten lassen werde, die Hauswirthe alle Ansprüche pro Martini 1873 gern fallen lassen würden; verwahrte sich aber zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich dagegen, als wenn die Regierung über den günstigen Ausgang etwaiger Processe über das zur Ermittelung pro Roggenpreise und des von den Hauswirthen zu zahlenden Betrages der Grundzinsen pro 1873 eingehaltene Verfahren irgendwie zweifelhaft sei.
   Es fand nun eine längere mündliche Besprechung über eine Ausgleichung der Differenzen pro 1873 statt. Dieselbe aber scheiterte an der bestimmtem Erklärung der fünf verschiedenen Hauswirthsdeputirten, daß sie darauf bestehen müßten, daß wenigstens den von ihnen vertretenen Hauswirthen freistehen müsse, ihre gedachten Ansprüche pro Martini 1873 zu verfolgen, wie es jedem beliebe; daß Sie aber rücksichtlich der übrigen Hauswirthe es Großherzogl. Landesregierung überlassen zu können glaubten, den Verzicht auf die Ansprüche pro praeterito für den diesem freizulassenden Beitritt zu der heutigen Vereinbarung als Bedingung hinzustellen.
Verlesen, genehmigt, wurde nun nachgehender Vertrag zu Protocoll abgeschlossen:

§ 1.

   Zwischen dem Herrn Regierungsrath Schmidt aus Neustrelitz als Commissarius Großherzogl. Landesregierung daselbst einerseits und den Hauswirthen Bohnhoff aus Gr. Siemz, Karsten aus Rupensdorf, J. Holst aus Carlow, Eckmann in aus Blüssen und Kröger aus Lockwisch als Vertretern der in der

Anlage A

aufgeführten Hauswirthe und Büdner, für deren Zustimmung Sie aufkommen, andererseits, ist nachstehender Vertrag über Umwandlung des Lübecker Scheffels in Gewicht rücksichtlich der von ihren Stellen zu entrichtenden Grundzinsen zu der Rechtsfolge abgeschlossen worden, daß dieser Vertrag auch alle Rechtsnachfolger im Besitze der Stelle binden soll. Für die auf der Anlage A verzeichneten wenigen Pächter und Jahrenwohner ist diese Vereinbarung nur für die Dauer ihrer Wohnjahre verbindlich und bleibt es diesen überlassen, die rechtsverbindliche Zustimmung der Eigenthümer der betreffenden Stellen zu veranlassen.

§. 2.

   Unter Voraussetzung, daß der richtige Inhalt des Lübecker Scheffels gleich 34,69 Liter ist, wird das Durchschnittsgewicht des Lübecker Scheffels Roggen von Martini dieses Jahres ab zu 52 Pfund (zwei und fünfzig Pfund) für alle Zeiten angenommen und darnach für alle Jahre der Grundzins von den diesem Vertrag beigetretenen und noch beitretenden Hauswirthen auf Grund contractlicher öffentlicher Atteste über den auf Martini gegolten habenden Lübecker Preis des Roggens in Gewicht festgestellt.

§. 3.

   Sollte von den contrahirenden Hauswirthen rechtlicher Art nachgewiesen werden, daß der Lübecker Scheffel einen geringeren Litern Inhalt als 34,69 Liter hat, so tritt eine verhältnißmäßige Reduction des Durchschnittsgewichts von 52 Pfund ein. Sollte solche Nachweisung der Hauswirthe von der Großherzoglichen Landesregierung nicht ausdrücklich anerkannt werden, so verpflichtet sich die Landesregierung den Hauswirthen durch Bestellung eines Procurators zur Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung über diese Frage zu Recht zu stehen.

§. 4.

   Den etwaigen Ansprüchen der in der Anlage A aufgeführten Hauswirthe wegen der Grundzinszahlung pro Martini 1873 wird durch diese Vereinbarung nicht präjudicirt, vielmehr bleibt es jedem einzelnen Hauswirthe überlassen, ob er seine Rechte weiter verfolgen will oder nicht.

§. 5.

   Großherzogl. Landesregierung verpflichtet sich, allen übrigen Ratzeburger Hauswirthen, welche Grundzins nach Lübecker Scheffelmaaß zu entrichten haben, bis zum 8. Januar künftigen Jahres den Beitritt zu dieser Vereinbarung zu gestatten; es bleibt aber Großherzogl. Landesregierung unbenommen, als Bedingung den Verzicht auf alle Ansprüche pro praeterito von den nicht durch die hier gegenwärtigen Deputirten vertretenen Hauswirthen zu verlangen.

§. 6.

   Von diesem Vertrage wird durch Großherzogl. Landesregierung eine Abschrift zu den Domainen=Amts=Acten jeder einzelnen Stelle gebracht.

§. 7.

   Von dieser Vereinbarung beigetretenen und noch beitretenden Hauswirthen wird ausdrücklich verwillkürt, daß die vereinbarte Umwandlung des Lübecker Scheffelmaaßes in Gewicht überall da, wo bereits ein Hypothekenbuch errichtet ist und in allen Fällen, in welchen künftig Hypothekenbücher errichtet werden, zur ersten Hauptabtheilung eingetragen wird und soll hiemit zugleich der Antrag zu solchem Nachtrage gestellt sein, dergestallt, daß von Großherzogl. Landesregierung hievon dem Großherzogl. Domainen=Amte und Justiz=Amte Anzeige gemacht wird und in Folge solcher Anzeige das Justiz=Amt berechtigt und verpflichtet sein soll, sogleich diese Nachträge zu Hypothekenbuch einzutragen.

§. 8.

   Die Genehmigung dieses Vertrages seitens Großherzogl. Landesregierung wird a commissario ausdrücklich vorbehalten.

§. 9.

   Die contrahirenden Deputirten verpflichten sich ihre Mandanten zu veranlassen, daß dieselben spätestens innerhalb drei Monate nach erfolgter Genehmigung Großherzogl. Landesregierung ihre ausdrückliche Zustimmung zu vorstehendem Vertrage zur Registratur der Großherzogl. Landvogtei erklären.

   Verlesen, genehmigt, eigenhändig unterschrieben

J. Schmidt, Regierungsrath.
A. Bohnhoff.    H. Eckmann.
P. Karsten.        J. Holst.
J. Kröger.         Kindler, Advocat.

und ist den Hauswirthsdeputirten eine Abschrift des Protocolls ohne Anlage A zu Händen des Herrn Advocaten Kindler zugesichert.

Womit geschlossen.

  in fidem
  H. Spieckermann,
  Amtsverwalter.
  In fidem copiae.  
  Schönberg, den 9. December 1874.
  in fidem
  H. Spieckermann,
(L. S.)  Amtsverwalter.

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          Abschrift.
   Nachdem der Großherzogliche Commissarius Regierungsrath Schmidt im Auftrage Großherzoglicher Landesregierung einerseits und der Hauswirthe Bohnhoff zu Gr. Siemz, sowie die übrigen im Commissionsprotocolle vom 9. d. Mts. genannten Bevollmächtigten eines Theils der Hauswirthe im Fürstenthum Ratzeburg für sich und Namens der in der Anlage A zu jenem Protocolle einzeln aufgeführten Hauswirthe andererseits eine Vereinbarung über die Berechnung der von Letzteren zu entrichtenden Grundzinse abgeschlossen haben, will Großherzogliche Landesregierung solche Vereinbarung wie sie in dem den Bevollmächtigten der Hauswirthe bereits abschriftlich mitgetheilten Commissions=Protocolle d. d. Schönberg, den 9. December 1874 niedergeschrieben ist, ihrem ganzen Inhalte nach und mit der Maßgabe hiedurch genehmigen, daß allen übrigen nach Lübecker Scheffelmaaß Grundzinse entrichtenden Hauswirthen der Beitritt in Gemäßheit § 5 der Vereinbarung gestattet sein soll, diejenigen Hauswirthe aber, welche nicht durch die im Protokolle vom 9. d. Mts. aufgeführten fünf deputirten Hauswirthe vertreten sind, bei ihrem Beitritte auf ihre etwaigen Ansprüche pro praeterito zu verzichten haben.
   Schönberg, 12. December 1874.

Großherzoglich Mecklenb. Landesregierung.
A. Piper.

An        
den Hauswirth Bohnhoff
in
Gr. Siemz.
H. Kühne.

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Die Hauswirthe und die Büdner, die Martinigrundzins zu zahlen haben und geneigt sind, dem obstehenden schon von 192 Hauswirthen und Büdnern angenommenen Vertrage beizutreten, wollen sich bald bei einem der obigen Hauswirths=Deputirten oder bei mir melden.
   Schönberg, 16. December 1874.

Kindler, Advocat.     

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