No. 89
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. November
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 24-25 des Reichs=Gesetzblattes versandt.


- In der Sitzung vom 5. November fand die erste Berathung über den neu einzurichtenden Landsturm statt. Wir theilen den Gesetzentwurf mit, damit die Leser genau wissen, um was es sich handelt.
§ 1. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots bestimmt wird. § 2. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffene Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrafgesetzen und der Disciplinarordnung unterworfen. § 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen Bedarfs, oder wenn es an geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden. § 4. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser angeordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formation hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. § 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser. § 6 Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrags vom 23. November 1871 (Bundes=Gesetzblatt 1871 S. 9) unter III § 5 zur Anwendung.
Das Gesetz ist eine Ausführung des § 6 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874. Der Landsturm soll an Stelle des ungeregelten Massenaufgebots im Kriegsfalle eine militärische Organisation erhalten und militärischen Gesetzen unterworfen werden, und dies soll geschehen, damit er wirkliche militärische Dienste leisten und unter völkerrechtlichen Schutz treten kann; denn das Völkerrecht erkennt nur militärisch organisirte Truppen als zur Kriegsführung berechtigt an. Der Landsturm soll nicht erobern, sondern das Land vertheidigen und er soll nur gekräftigt werden, um die Vertheidigung zu kräftigen. So lautete die Erklärung des Kriegsministers v. Komeke. - Graf Ballestrem, der militärische Führer der ultramontanen Partei, erklärte den Landsturm für verfassungswidrig und verwarf ihn aus vielerlei ultramontanen Gründen, die von allen folgenden Rednern schlagend wiederlegt wurden. Abg. Koch (Annaberg) und Duncker (Berlin, Fortschritt) weisen nach, daß die Errichtung des Landsturms (17.-42. Jahr) längst schon besteht und durch das neue Gesetz nur besser organisirt werden soll; sie wüschen beide, daß er nur im höchsten Nothfalle einberufen und daß dies in das Gesetz aufgenommen werde. Duncker will klar ausgesprochen haben, daß der Landsturm nur der Vertheidigung diene und zur Controle und zu Uebungen nur bei Kriegsbedrohung einberufen werde; er befürwortete, daß der Landsturm seine Offiziere selbst wähle, damit nicht ältere Männer bürgerlichen Berufs unter blutjunge Offiziere gestellt werden. Graf Bethusy=Huc (freicons.) widerlegt die Annahme, daß der Landsturm im Frieden einberufen werden könne und weist nach, daß er nach dem Gesetz von 1867 nur dann einberufen werden könne, wenn ein feindlicher Einfall deutsches Land bedrohe (?); eher gebe es keinen Landsturm. Er erklärt sich entschieden gegen die Wahl der Offiziere durch den Landsturm, die Kriegsverwaltung habe bewiesen, daß sie nicht leichtsinnig mit dem Blute ihrer Mitbürger umgehe und werde sich gewiß hüten, älteren Männern Offiziere von 16 Jahren zu geben; die Regierung habe die Auswahl unter zahlreichen ausgedienten Offizieren und Unteroffizieren und sie werde die besten Leute stellen, z. B. Männer wie der Graf Ballestrem, (Heiterkeit der Rittmeister a. D. ist. - Das Gesetz ist einer Commission von 14 Mitgliedern übergeben worden, die ihm eine klare Fassung geben soll.
- In Reichstagskreisen verlautet, daß die Session mit Ablauf dieses Jahres in jedem Falle geschlossen werden wird. Das rechtzeitige Zustandekommen des Etats soll gesichert sein. Vorlagen, die bis Weihnachten nicht erledigt werden würden, sollen - wie es heißt - dann auf die nächste Session übertragen werden. In Reichtagskreisen ist man um so mehr bereit, den ausdrücklichen Wünschen der Reichsregierung entgegenzukommen, als sich voraussehen läßt, daß das Haus für etwa in Aussicht zu nehmende Sitzungen nach Neujahr sich doch nicht mehr in beschlußfähiger Anzahl zusammenfinden würde.
- Abermals taucht die Einverleibung Lauenburgs in Preußen auf. Frühere Verhandlungen scheiterten namentlich an der Domainenfrage, diese ist seit 1870 gelöst, so daß die Einverleibung jetzt an Wahrscheinlichkeit gewinnt.
- Die sechste Großmacht der Gegenwart, der Dampf, soll wieder einmal verdrängt und durch eine neue Erfindung ersetzt werden. Zwei Chemiker in Holland, die Herren Reins, Direktoren der niederländischen Soda=Gesellschaft zu Amsterdam, haben eine sehr billig herzustellende Säure, die sie Karboleum nennen, entdeckt, welche sich zum Betriebe von Maschinen eignen und nur den vierten Theil der Kohlen erfordern soll, die für die gleiche Kraftentwickelung bei gewöhnlichen Dampfmaschinen gebraucht werden. Dabei ist das Karboleum bequemer als Dampf in der Anwendung, da dasselbe stets vorräthig gehalten werden kann, sowohl für Buchdruckpressen, als (Dampf=) Feuerspritzen, Straßenlocomotiven u. dgl. Es wird dieses Gas aus Kalk und Kreide gewonnen, so daß jetzt Aussicht vorhanden ist, die schwarzen Kohlen durch die weiße Kreide ersetzt zu sehen als Betriebsmaterial.
- In Attika (Griechenland) hat es seit 8 Monaten nicht geregnet; in Folge dessen ist die Olivenerndte ihrem Untergang nahe und die Wintersaat kann nicht bestellt werden.
- Schiller sagt: "Ein hoher Sinn liegt oft im kind'schen Spiel", wahrscheinlich auch in den Spielkarten. Darum sollte das Reich eine Steuer von mindestens 1 Mark auf jede Karte legen, gleich viel ob hohes oder kindisches Spiel damit getrieben wird. Freilich sind die Kartenspieler die gesetztesten und ruhigsten Unterthanen, wenn sie nicht in Streit gerathen.

[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 2]

- Lieutenant Lubovits, der kühne Reiter von Wien nach Paris, ist am 9. November, gegen 10 Uhr Morgens, also noch vor Ablauf der angenommenen Ankunftszeit, an der Barriere du Trone vor Paris angekommen, wo 2-3000 Personen, darunter Legationsrath Graf Kuffstein von der österr. Gesandtschaft, ihn in allen Ehren empfing.
- Auswanderungslustigen sei wiederholt die Warnung (z. B. der New=Yorker Times) ans Herz gelegt. Ackerarbeiter sollen nicht im Herbste nach Amerika übersiedeln, wenn sie nicht im Winter verhungern wollen. Schreiber und Kaufleute ohne Capital sind durchaus nicht zu gebrauchen. Geschickte Handwerker würden ohne Zweifel lohnende Beschäftigung finden, wenn nicht die Arbeitervereine ihnen im Wege ständen und sie zwängen, sich ihren Streik anzuschließen. Am willkommensten sind Ackerleute mit einem gewissen Capital aber nur im Frühling, und im Allgemeinen gilt von ganz Nordamerika der Satz, daß dasselbe wegen der jetzt herrschenden Geschäftsklemme sehr geringe Aussicht für Fremdlinge bietet.
- Da frische Fische, gute Fische sind, so lassen Berliner Fischhändler einen großen eigens construirten Dampfer bauen, dessen unterer Raum mit 5 Bassins versehen ist, in welche das Wasser Zutritt hat. Diese Wasserbehälter dienen zur Aufnahme von lebenden Fischen, welche der betreffende Dampfer von der dänischen und schwedischen Küste holt. Sobald der Dampfer in Stettin ankommt, werden die Fische mit der Bahn nach Berlin gebracht und gehen ab wie warme Semmeln.
- Vom braven Mann im Bauernkittel hat einst Bürger gesungen, wir wollen schlicht erzählen von der braven Frau im Bauernkleide. Sie hatte das einjährige Kind einer Dienstmagd in Pflege genommen und als plötzlich das Haus in Flammen stand und alles sich rettete und flüchtete, war das arme Kind vergessen worden. Draußen aber vermißte die brave Frau das Kind und drang durch Flammen und Rauch in das Haus, um es zu retten. Die Kleider brannten, das Haar sengte, sie drang zum Kinde durch und warf es, da kein anderer Ausweg, zum Fenster hinaus und sprang nach. Die brave Frau ist ihren furchtbaren Brandwunden und der Erschütterung des Sprunges erlegen, das Kind wird erhalten werden. Wer ist die brave Frau, die nicht für das eigene, sondern für das fremde Kind ihr Leben geopfert? Frau Wölfel im Dorfe Gallenbach bei Bayreuth.
- Endlich kann man mit Bestimmtheit von einer Ehe sagen, daß sie im Himmel geschlossen worden sei. Professor Donaldson in Cincinnati bestieg am 31. October mit seiner Braut einen Luftballon und ließ sich in einer Höhe von 6000 Fuß oder etwa einer Meile über der Stadt trauen. Pastor Jeffries wünschte den Hochzeitern in der Traurede, sie möchten so hoch über den Sorgen des Lebens stehen, als sie jetzt auf die tief unter ihnen liegenden Menschen herabschauen, sie möchten eben so sanft und ruhig über der Erde wallen, wie ihr Ballon über die Hügel zu ihren Füßen hinübergleite, und wir wünschen ihnen, daß sie nicht so rasch aus ihrem Himmel fallen mögen wie ihr Ballon aus den Wolken.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor der Sabowerstraßr sub Nr. 45a belegene Wohnhaus c. p. des Schuhmachermeisters J. Schmalfeldt hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 26. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 7. November 1874.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Die diesjährige ordentliche Herbstversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg wird am
Montag, den 19. November d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye in Schönberg stattfinden.
Schönberg, den 2. November 1874.

Namens des Vorstandes:     
C. Giehrke, Adv.,       
d. Z. Secretär.        


Gestern Nachmittag 2 1/2 Uhr ist unser lieber Walter in seinem zweiten Lebensjahre nach kurzem schweren Leiden an Dyphteritis sanft entschlafen.
Friedland, 8. November 1874.

Stadtrichter Seip         
und Frau, geb. Boege.     


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Bekanntmachung.

Das Reiten und Viehtreiben über den Kirchsteig von Bechelsdorf nach Niendorf, zwischen meiner Wintersaat, kann ich nicht länger dulden. Diejenigen, welche ich dabei treffe werde ich dem Gerichte anzeigen.

Hauswirth Tews, Bechelsdorf.     


Vielen Dank

demjenigen Schlagsdorfer, der meiner alten Schwiegermutter so gerne was in die Nase reiben mag u. s. w. Ich glaube, daß sie es als Liebesgabe zu ihrem großen Spinnlohn erhält; so wie gesagt wird hat ihr den Tag das Essen gut geschmeckt.

H. Wegener.     


[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 3]

Wegen wichtigen Angelegenheiten werden sämmtliche Zimmer= und Maurergesellen aufgefordert am Sonntag, den 22. November, Nachmittags 2 Uhr, auf der Herberge zu erscheinen.

Der Vorstand.     


Am Freitag den 20. November wird bei mir ein

Ball

stattfinden, wozu ich meine geehrten Freunde und Gönner hiedurch freundlichst einlade.

Gastwirth Tretow     
in Demern.           


Zu dem am Mittwoch, den 18. d. Mts., stattfindenden

Bauernball

lade ich meine geehrten Freunde und Gönner so hochachtungsvoll wie ergebenst ein

J. Köster.     


Unterzeichnete empfiehlt sich dem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum mit der Anfertigung aller mögl. modernen

Putzarbeiten

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Schönberg.

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[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 4]

Logo der Hagelassekuranz

Zur Deckung der diesjährigen Hagelschäden, der Taxations= und Verwaltungskosten vernothwendigt sich ein Beitrag von acht Schillingen pro 100 Thlr. Versicherungssumme und werden unsere Mitglieder ersucht, solchen Beitrag am Sonnabend, den 21. November, Morgens 10 Uhr, im Gasthause der Frau Boye hieselbst einzuzahlen.
Schönberg, den 11. November 1874.

Direction der Hagel-Assecuranz-Societät im Fürstenthum Ratzeburg.
A. Wigger.        W. Heincke.


Nachdem am 31. October dieses Jahres mein haus durch Feuersbrunst zerstört wurde, habe ich am heutigen Tage mein

Manufactur- & Mode-Waaren-Lager

nach dem Hause des Herrn

Chirurgen Krüger am Markt

verlegt und ersuche ich meine geehrten Freunde das mir bis dahin erwiesenen Vertrauen ferner zu erhalten und meinem neuen Local zu übertragen.
Einen Theil, leicht durch Wasser beschädigte Waaren, wird für billige Preise abgegeben.

Rehna, im November 1874.

Hochachtungsvoll

Heinrich Rohde.     


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Zur freundlichen Erinnerung empfehle ich dem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum mein

Tapisserie=Geschäft

das in aufgezeichneten Weißwaaren, angefangenen Strickereien, Perlen, Wolle und Seide bedeutend vermehrt ist.

Auguste Baumast.     


Von jetzt an ist wieder Raum zur Einlieferung von Flachs in der Flachsreinigungs=Anstalt.
Kniep.


Am Sonntag ist ein rothbuntes einjähriges Kalb entlaufen. Wer mir über den Verbleib sichere Nachricht giebt erhält eine Belohnung.

Hauswirth Hund     
in Gr. Rünz.           


Alles Gehen und Fahren über meine Koppeln, namentlich von Herrnburg nach dem Kuhmoore, verbiete ich hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung.

Hauswirth Lohse   
in Herrnburg.      


Kirchliche Nachrichten.

Geboren: D. 30. October eine uneheliche Tochter hieselbst. - Dem Arbm. Lübcke zu Kl.=Siemz e. Tochter. - Dem Arbm. Bade vor Schönberg eine Tochter. Dem Schulzen Grevsmühl zu Kl.=Bünsdorf eine Tochter. - Den 31. dem Stationsvorarbeiter Haack vor Schönberg eine Tochter. - D. 3. Nov. dem Arbm. Suhrbier zu Rabensdorf ein Sohn. - D. 5. dem Schieferdecker Behrens vor Schönberg eine Tochter.

Gestorben: Den 29. October. Carl Joh. Math. Kleinfeld, Arbm. hieselbst, 44 J. 3 M. alt. - Den 3. November. Wilhelmine Caroline Magdalena Lüth, Arbm. Tochter zu Olndorf, 1 J. 10 M. alt. - Den 5. Joachim Oldörp, Büdner zu Rupensdorf 51 J. 4 M. alt. - Den 11. Asmus Meyer, unverh. Hauswirthssohn zu Törpt, 45 J. 8 M. alt.

Copulirt: Den 29. October Johann Wigger, Knecht zu Gr.=Bünsdorf, und Marie Callies von Zarnewenz das. - Den 1. November August Wilhelm Adolf Harnack von Schmachthagen, verwittw. Schäfer a. d. hies. Bauhofe und Catharina Maria Busch vor Teschow hies. - D. 5. Joachim Mathias Schmüser, Arbm. zu Westerbeck, und Maria Catharina Elisabet Reuter von Pahlingen a. d. Lockwischer Hofe. - D. 5. Hans Heinrich Carl Jenckel, Arbm. zu Sabow, und Anna Wilhelmine Lenschow daselbst. - Hans Heinrich Grevsmühl, Schulzen=Anerbe zu Sabow, und Anna Catharina Maria Arndt daselbst. - Peter Heinrich Arndt, Anerbe zu Sabow, und Catharina Maria Elisabet Grevsmühl daselbst.

Sonntag, den 15. November.
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen14 - 15 Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 - 13 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste13 1/2 - 14 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 1/2 - 14 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen12 - 12 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.19 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 36 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Kücken d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 4 - 5 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.50 Schilling (Mecklenburg),
Gänse pr. 500 Gr.9 - 11 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 89 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 13. Novemer 1874.


Jugendliebe.
Novelle von Carl Meißner.

[ => Original lesen: 1874 Nr. 89 Seite 6]

Jugendliebe.
Novelle von Carl Meißner.
[Fortsetzung.]


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