No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. April
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 1]

Die nächste Nummer wird am Freitag, den 10. April, ausgegeben.


- Der deutsche Reichstag ist am 28. März in die Ferien gegangen und kehrt am 9. April nach Berlin zurück. In seiner letzten Sitzung nahm er die Einführung der Civilehe im deutschen Reich in großer Mehrzahl an. Das A und O seiner Arbeiten und Kämpfe bleibt das Militärgesetz, welches Präsident Forkenbeck bald nach dem 9. April auf die Tagesordnung zu setzen erklärte; er wollte den Gegnern damit zu verstehen geben, daß dasselbe trotz Bismarcks Krankheit nicht bis zum Herbst oder gar auf ewig vertagt werde. Das Eintreten des Kaisers für das Militärgesetz und zwar bei so feierlicher Gelegenheit wie bei seinem Geburtstage und den Generalen gegenüber gewinnt um so größere Bedeutung als man erfährt, daß der Kaiser seine Erklärung eigenhändig niedergeschrieben und angeordnet hat, daß sie sofort veröffentlicht werde. Der Kaiser scheint sein Eingreifen für nöthig gehalten zu haben, weil Bismark krank ist und auf den Reichstag nicht einwirken kann. Nachträgliche offiziöse Erklärungen stellen ein Eingehen auf die Friedenspräsenz von 384.000 Mann in Aussicht, lehnen aber die Annahme derselben nur auf mehre Jahre, also ein neues Interim (welches den Schalk hinter ihm hat) entschieden ab. Das Reichsheer soll gegen alle Stürme, sie kommen woher sie wollen, (französische, römische oder auch sozialdemokratische) als ein eherner Fels stabilirt werden, an welchem sie sich brechen.
- Fürst Bismarck scheint auf seinem Krankenlager über die parlamentarische Politik des Reichstags zu stöhnen wie der von Schlangen umwundene Laokoon. Endlich ließ er zwei bekannte (aber ungenannte) Abgeordnete kommen und ließ sie hart an. Im Reichstage, sagte er, glauben diejenigen Herren, welche ausdrücklich auf meinen Namen gewählt sind, von welchen ihre Wähler wünschen, daß sie die deutsche Reichs=Politik stützen, daß sie mir gegen unsere gemeinsamen Feinde beistehen, diese Herren glauben sich dieser Aufgabe stets dann entziehen zu dürfen, wenn sie dadurch scheinbar in Widerspruch gerathen mit irgend einem Worte, das sie an einem anderen Orte, zu anderer Zeit und unter ganz anderen Umständen gesprochen haben. Ich kann mir diese Lage der Dinge nicht gefallen lassen. Ich kann meinen europäischen Ruf nicht opfern. Ich werde, sobald ich wieder im Stande bin, die Feder zu führen, meinen Abschied erbitten. Vielleicht findet sich ein anderer, welcher sich in diesem Reichstag eine Majorität, eine zuverlässige Majorität, zu sichern weiß. Ich habe an anderen Orten, z. B. auch im Bundesrath, schon Schwierigkeiten genug zu überwinden; spöttelnd sagt man mir, unter Hinweisung auf das Verhalten einzelner Liberaler und der Fortschrittspartei im Reichstag: ""Das also sind die Männer, auf die Sie sich stützen!"" Einer solchen Lage der Dinge, welche die höchsten Interessen des Reiches schädigt, muß möglichst bald ein Ende gemacht werden; und es giebt nur zwei Mittel hierzu, entweder mein Rücktritt oder die Auflösung des Reichstags."
- Ein Kabinetsbefehl des Kaisers erinnert an die alten Befehle gegen die Mißhandlung der Soldaten. Die höheren Offiziere vom Hauptmann aufwärts werden angewiesen, auf das Schärfste darüber zu wachen, daß während des Dienstes und namentlich bei dem Einexerciren der Rekruten jede Anwendung von Schimpfworten vermieden und, wo sie vorkommt, sofort streng geahndet wird. Insbesondere wird den jüngeren Offizieren eine taktvolle, nie das Ehrgefühl verletzende Behandlung der Unteroffiziere zur Pflicht gemacht.
- Aus Paris sind in diesen Tagen nagelneue Fünffrankenstücke mit dem Kopf des kaiserlichen Prinzen von Frankreich und der Umschrift: Napoleon IV. Empereur sowie dem Wappen des Kaiserthums in Cöln eingetroffen. Das Gepräge soll außerordentlich sein. Unten aber nahe am Rande steht mit kleiner Schrift: Essai (Versuch.)
- Berlin, 27. März. Der einzige Artikel des vom Bundesrath beschlossenen Gesetzentwurfs über die Behandlung der österreichischen Vereinsthaler bestimmt, daß die in Oesterreich bis Ende 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler unter Berechnung des Thalers zu drei Mark an Stelle der Reichsmünzen bis zur Außercurssetzung bei allen Zahlungen anzunehmen sind.
- Einen artigeren Eheherrn kann es nicht geben, als den deutschen Kronprinzen. Als er neulich zu einem Hoffeste in das k. Schloß fuhr und seine Gemahlin vor dem Portale aussteigen wollte, bemerkte er, daß die Fußdecke nicht bis an den Wagen reichte, seine Gemahlin hätte in weißem Atlasschuh auf das nasse Pflaster treten müssen. Da warf er seinen Paletot rasch auf die Erde und trockenen Fußes stieg die Kronprinzessin die Stufen hinan.
- Vor einigen Tagen kehrte ein Ottmarsheimer Landmann von Mühlhausen durch den Hardtwald nach Hause. Es war gegen Abend. Plötzlich wird er von einem Menschen angehalten, der mit einem Pistol bewaffnet war und ihm zurief: Die Börse oder das Leben! Der Landmann zog in seinem Schreck 14 Francs aus der Tasche und gab sie dem Räuber. Der aber war ein edelmüthiger Dieb, sagte: "Es genügen mir 10 Francs", und gab ihm vier zurück. In diesem Augenblick springt der Landmann muthig auf seinen Gegner los, entreißt ihm das Pistol und schreit: "Jetzt ist die Reihe an Dir, Spitzbube, auf der Stelle giebst Du meine 10 Francs zurück oder ich schieß Dich über den Haufen!" - "O schieß nur gefälligst", erwiderte dieser mit Ruhe, "das Pistol ist nicht geladen!" sprachs und schlug sich seitwärts in die Büsche. Demnach sind die Räuber des Hardtwaldes wohl nicht von sehr gefährlicher Race!
- Der Geburtstagstisch des Kaisers, der im rothen Salon der Kaiserin aufgeschlagen war, wird in der "Köln. Z." wie folgt, beschrieben: Was ein Kaiser von den Seinen geschenkt bekam? fragten meine Leser. Selbst auf die Gefahr hin, indiscret zu sein, will Berichterstatter ihnen verrathen, das elegante und künstlerische Gegenstände zur Ausschmückung von Zimmern die Mehrzahl bildeten. Dazwischen liegen Handarbeiten von der Kaiserin, den Prinzessinnen, die Kornblumen und ihr Blau spielen eine hervorragende Rolle, sie waren auf Tische, auf Briefbeschwerer gemalt, sie befanden sich in Gefäßen - einen frischen Strauß von Kornblumen hatte

[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 2]

der Prinz Wilhelm von Baden mitgebracht und Gegenstände von Lapislazuli verriethen die Vorliebe des Kaisers für diesen Stein. Die preußischen und badischen Enkelkinder hatten Zeichnungen geliefert, und zwischen den Gegenständen lagen ganz kleine Sträuße von Rosen, die aussahen, als ob sie Kinderhände gewunden hätten - aus den Händen seiner jüngsten Enkel und Enkelinnen hat der Kaiser sie auch empfangen. Als Geschenk von der gesammten königlichen Familie erhielt der Kaiser das große Bild vom Camphausen, das ihn hoch zu Roß als königlichen Feldherrn darstellt. Es ist ein Seitenstück zu den Bildern des großen Kurfürsten und Friedrich des Großen von demselben Meister. Der Salon der Kaiserin enthielt nur die Geschenke, welche ihm von der Familie dargebracht worden, hingegen seine unteren Wohngemächer, namentlich das blaue Vortragszimmer, waren mit den Gaben angefüllt, welche Verehrung und Liebe ihm aus allen Theilen Deutschlands zukommen ließen. Deren waren denn nicht wenige, und so viele, daß der Raum der Bibliothek in Anspruch genommen werden mußte. Blumen überall, so weit das Auge nur blicken konnte, in jeder Farbe und Gestalt. Hamburg hat sich auch in diesem Jahre namentlich durch Rosen hervorgethan. Es mochten in dem einzigen Gemach wohl über zweihundert riesengroße Sträuße und Körbe sein. Da hatten Sanssouci und Babelsberg die duftigstem Früchte gesandt; da waren Kissen und Decken und so viele Gegenstände, daß eine Uebersicht kaum möglich war. Im Laufe des Vormittags kam immer noch mehr nach, so daß Vieles gar noch nicht ausgepackt war, und die Telegramme kamen in ganzen Packeten.


Bekanntmachung.

Die diesjährige Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden und zwar

in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Montag den 13. April

für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg, Vogtei Rupensdorf und Vogtei Stove, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge aus Stadt Schönberg und den gedachten Vogteien;

am Dienstag den 14. April

für die Vogteien Schlagsdorf und Mannhagen, die Güter Dodow, Horst und Torriesdorf, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Vogteien und Ortschaften und das Klassificationsgeschäft;

am Mittwoch den 15. April
Loosung,
jedesmal Morgens 8 Uhr.

Es wird hierzu daß Nachstehende bemerkt:

1) Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §:§ 176 ff. der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen, zu gestellen:
a. alle in dem Jahre 1854 Gebornen,
b. alle in den Jahren 1849 bis ultimo December 1853 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
und zwar ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs= und Gestellungsscheine.
2) Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Orte anwesende und in den Stammrollen verzeichnete resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub 1 b aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor die Kreis=Ersatz=Commission zu beordern und dieselben persönlich oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3) Auch ist seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.
4) Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen, nämlich
a. Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See=, Küsten= oder Haff=Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b. See=, Küsten= und Haff=Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c. Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d. Maschinisten, Maschinisten=Assistenten und Heizer von See= und Flußdampfern - vergleiche §§ 5 und 34 der Militair=Ersatz=Instruction -
werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.
5) Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation - vergleiche § 42 ff. der Militair=Ersatz=Instruction - werden sofort im Musterungstermin entschieden werden, die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Alteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6) Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Ortspolizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz=Instruction aufmerksam gemacht.
7) Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin= und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz=Mannschaften vermieden werden.
8) Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1854 geborenen Militärpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am
             Mittwoch den 15. April c.
             in Schönberg Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militärpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungs=

[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 3]

termine hat keinerlei Nachtheile zur Folge. 9) Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie Ersatz=Reservisten I. Classe, welche im Falle einer Mobilmachung wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich, nachdem sie ihre Gesuche rechtzeitig vor dem Ersatz=Geschäft bei den competenten Behörden angebracht, während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis=Ersatz=Commission zu melden.

Schönberg, den 12. März 1874.

Der Civil=Vorsitzende der Kreis=Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Cronscamp belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Johann Joachim Hamann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 14. April d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel, vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 9. Januar 1874.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


Antragsmäßig soll über das vor Schönberg an der Marienstraße sub Nr. 61 belegene Wohnhaus c. p. des hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 14. April d. J., Vormittags 11 Uhr peremtorisch und unter dem Nachtheile hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigem als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 15. Januar 1874.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.



Auctions=Anzeige.

Die angekündigte Auction in Teschow, Selmsdorf und Bardowick findet nicht statt.
Es sollen meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden.
Am Mittwoch, den 8. April, Vormittags um 9 Uhr, im Dorfe Kleinfeld,
um 11 Uhr im Dorfe Malzow einige Pferde.
Nachmittags 2 Uhr in Schwanbeck ein Pferd.
Am Donnerstag, den 9. April, Vormittags um 9 Uhr zu Sülsdorf desgleichen.
Am Freitag, den 10. April, Vormittags um 9 Uhr, zu Pahlingen eine Kuh.
Um 11 Uhr zu Lockwisch einige Pferde.
Nachmittags 2 Uhr in Rupensdorf ein Pferd.
Schönberg den 2. April 1874.

Staack,               
Cammer=Executor.     


Die

Ersparniß- und Vorschuß=Anstalt

ist an jedem Mittwoch von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Schönberg, den 28. März 1874.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
W. Gartz.      Wigger.      Burmeister.
H. Stamer.        Aug. Spehr.

Sekretär: R. Rackow, Adv.     


Real= und Bürgerknabenschule

Am Montag, 13. April d. J. werden neue Schüler aufgenommen und zwar um 8 Uhr min der Elementarklasse und in die 3 Bürgerschulklassen, um 10 Uhr in die 6 Realklassen.
Schüler, die nicht in die schönberger Kirchenbücher eingetragen sind, haben den Taufschein, Realschüler, die bereits andere höhere Schulen besucht haben, ein Abgangszeugnis vorzulegen. In die Elementarklasse werden gesetzlich nur solche aufgenommen, die vor dem 2. Juni 1868 geboren sind; es müßen alle diejenigen angemeldet werden, welche bis Ostern d. J. ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. In diese Klasse findet um Michaelis Aufnahme nicht statt.

Die Direktion.     


Schul-Anzeige.

Der Sommercursus an der hiesigen Mädchenschule beginnt Montag, den 13. April um 7 Uhr des Morgens. Die Aufnahme von Schülerinnen in die Mädchen=Elementarklasse geschieht an demselben Tage um 9 1/2 Uhr des Vormittags in dem Neben=Schulgebäude der Real= und Knabenschule. Aeltere in die hiesige Mädchenschule aufzunehmende Schülerinnen bitte ich vor dem Beginn des Cursus mir in meiner Wohnung vorzustellen. Von auswärts geborenen Kindern ist ein Geburtsschein vorzulegen.
Schönberg, den 28. März 1874.

Rector C. Wesemann.     


Mähmaschine
Neueste amerikanische Mähmaschinen (mit allen Verbesserungen der Neuzeit), Pferdeharken und Heuwender, sowie alle Arten anderer landwirthschaftl. Maschinen, neuester Construction, als Zinken=Dreschmaschinen (für kleinere Wirthschaften sehr zu empfehlen, da sie sehr billig) Ringelwalzen, Quetschmühlen, Rübenschneider u. s. w. stehen zur Ansicht und sind zu beziehen durch

(H. 0664 b.)

Ludw. Warncke in Mölln.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 4]

An die Wähler!

Nachdem Ihr Eurer Pflicht gegen das Vaterland genügt, tritt eine andere nicht minder große an Euch heran, nämlich die Pflicht Eure Lage, Eure Finanzen zu verbessern. - Jeder Vernünftige weiß, daß dies niemals ohne Aufbietung von Mitteln geschehen kann; es wird daher für Alle erfreulich sein, wenn ich ihnen den Weg öffne, auf welchem sie ohne Unterschied der Partheistellung das Ziel für ein geringes Geldopfer erlangen.
Ebenso wie es viele Wege giebt, die nach Rom führen. So giebt es auch verschiedene Gelegenheiten sein Glück zu machen jedoch keine, welche durch die Staats=Garantie jedem die Gewißheit giebt, daß Gewonnene auch zu erhalten, wie die, auf welche ich hiermit die Aufmerksamkeit der Leser hinwenden möchte.
Von unserer Finanz=Deputation ausgegebene Original=Antheil=Loose, welche durch meine auf der Rückseite ausgefertigte Indossirung den Inhabern die Betheiligung an allen Gewinn=Ziehungen bis zum 19. Mai 1874 garantiren und mit welchem Treffer von ev. 120,000 Thaler, oder 80,000 Thaler, 40,000 Thaler, 30,000 Thaler, 20,000 Thaler, 16,000 Thaler, 12,000 Thaler, 10,000 Thaler, 8000 Thaler, 6000 Thaler, 4800 Thaler, 4000 Thaler, 3200 Thaler, 2400 Thaler, 2000 Thaler, 1600 Thaler, 1200 Thaler, 500 Thaler etc. etc. gewonnen werden können, sind von mir, dem concessionirten Einnehmer, für nur "Fünf Thaler" (5 Taler (Mecklenburg)) gegen Einsendung oder Nachnahme des Betrages zu erhalten.
Durch die Uebernahme einer bedeutenden Anzahl Original=Loose bin ich in den Stand gesetzt, allen Anforderungen zu entsprechen und auch später einlaufenden Bestellungen zu effectuiren; doch liegt es im Interesse eines Jeden, die zu wünschenden Antheil=Loose recht bald zu bestellen, da alle drei Wochen eine Gewinn=Ziehung stattfindet, welche für die säumigen Committenten verloren gehen würde.

Isaac Weinberg     
in Hamburg,         
Hohe Bleichen 41.    


Oeffentlicher Verkauf.

Der Erbpachthof Lauen, eine Meile von Lübeck an der Schlutup=Schönberger=Chaussee im Fürstenthum Ratzeburg belegen, groß: in zusammenhängenden Schlägen, nach der im Auftrage des Großherzoglichen Domänenamtes in Schönberg über die Feldmark Lauen aufgenommenen Karte

83,017 []Ruthen

ohne Gewähr, soll in Spehr's Hotel in Schönberg am Freitag, den 8. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, öffentlich und meistbietend, einschließlich des lebenden und todten Inventariums verkauft werden.
Nähere Auskunft ertheilt der Advocat Rackow in Schönberg, sowie der Besitzer H. H. Schön in Lübeck.


Pflanzenverkauf.

Sehr schöne 4 bis 5 Fuß hohe Weißellern=Pflanzen sind aus dem Vitenser Forste zu verkaufen. Bestellungen bitte ich recht bald zu machen.
Vitense, den 28. März 1874.

Wiegandt, Förster.     


Am dritten Ostertage den 7. April, Nachmittags 1/2 2 Uhr wird wie früher eine Versammlung der Mitglieder unseres Gewerks im bekannten Lokale stattfinden; wir bitten um pünktliches Erscheinen.

Die Aelterleute
des Sattler= und Drechsler=Gewerks.


Die Rechnungsvorlage der allgemeinen Gesellen=Krankenkasse findet am Sonntag nach Ostern, den 12. April, Nachmittags 3 Uhr, im Locale der Gastwirthin Krüger statt. Sämmtliche Mitglieder werden hierdurch aufgefordert, persönlich zu erscheinen, oder aber ihre Beiträge bis zum genannten Tage pünktlich einzuliefern unter Androhung executivischer Eintreibung.

Der Vorstand.     


Segelschiff
Frischer Gottl. Kalk
aus dem Schiffe "Zwei Schwestern, Capt. Eskelund,
bei                      W. J. Heymanson.
H0671b.]                Lübeck, Trave 300.     



Agenten=Gesuch.

Personen jeden Standes kann ein leicht abzusetzender Artikel, der weder Raum noch kaufmännische Kenntnisse erfordert, gegen hohe Provision zum Wiederverkauf zugewiesen werden.
Reflectanten belieben ihre Adresse unter den Buchstaben A. B. 5 an die Expedition dieser Zeitung zur Beförderung franco einzusenden.        [H.01500.


Junge Radies und Blumenkohlpflanzen empfiehlt H. Upahl, Handelsgärtner.


Sämmtliche Maurer Schönbergs und Umgegend werden aufgefordert, am 2. Ostertage Nachmittags nach der Herberge zu kommen; dann wird der erste Ladentag abgehalten.
Der Vorstand.


Arco     Verlaufen         

hat sich am Sonntag, den 22. März, bei Torriesdorf ein großer brauner Leonberger Hund, auf den Namen "Bob" hörend. Es wird gebeten, denselben gegen Belohnung auf dem Hofe zu Stove abzugeben.


Mittwoch, den 8. April,
Großes
Militär=Concert,

ausgeführt von dem Musikchor des Jägerbataillons Nr. 14 zu Schwerin, unter Leitung des Stabshornisten Herrn Reckling.

Anfang 7 1/2 Uhr.

Billets à Person 10 Schilling (Mecklenburg), Familienbillets für 3 Personen 24 Schilling (Mecklenburg), für 2 Personen 18 Schilling (Mecklenburg) sind vorher beim Herrn Senator Spehr und im Concert=Locale zu haben. Cassenpreis à Person 12 Schilling (Mecklenburg).

Nach dem Concert Ball.

Es ladet hierzu ergebenst ein
Schönberg im April 1874.

J. Köster.     


Kirchliche Nachrichten.

Charfreitag.

Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Kämpffer.

1. Ostertag.

Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer,
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.

2. Ostertag.

Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen17 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste16 - 17Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer14 - 14 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken12 1/2 - 14Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen13 - 14Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.19 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.16 - 17 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 36 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.40 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.10 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.12 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6 - 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.8 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 13 [richtigerweise Nr. 27] der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. April 1874.


Die Erbin.
Von Alexander Weiß.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1874 Nr. 27 Seite 6]

Die Erbin.
Von Alexander Weiß.
[Fortsetzung.]


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