No. 100
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Dezember
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 31 und 32 des Reichsgesetzblattes versandt.


Anzeigen.

Nach der heute gemachten Anzeige sind dem Hauswirth Oldenburg zu Raddingsdorf in der vergangenen Nacht aus seiner Scheune mittelst Einbruchs und anscheinlich durch mehrere Personen

2 Säcke (ein grauer und ein gestreifter) mit Bohnen, ca. 3 Sack ausgedroschenen Weizen.
ca. 30 Pfund Wolle, zum Theil von halbspanischen Schafen, 1 Scheffel s. g. Franz. Aepfel
gestohlen worden.
Wir ersuchen alle resp. Polizei= und Gerichts=Behörden um Vigilanz und um Anhaltung und Ablieferung der gestohlenen Sachen sowie der Diebe im Betretungsfalle dienstergebenst.
Schönberg, den 17. December 1873.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


Auf Antrag Dris. Peter Steinhagen für den Amtsverwalter Johann Ludwig Hahn und den Advokaten Theodor Friedrich Kindler, Beide zu Schönberg, als vom hiesigen Obergerichte bestätigte Testamentsvollstrecker des am 2. Juli d. J. hieselbst verstorbenen Particuliers Johann Gustav Ekengren, vormals Pächters zu Hof Wahrsow im Fürstenthum Ratzeburg, werden hiedurch

1) alle diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten Particuliers Johann Gustav Ekengren, sei es aus welchem Grunde es wolle Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert und schuldig erkannt, solche Forderungen und Ansprüche binnen doppelter sächsischer Frist, also spätestens am 20. Februar 1874 bei Vermeidung, daß sie widrigenfalls mit denselben ausgeschlossen werden sollen, bei dem implorantischen Mandatar Dr. jur. Peter Steinhagen gegen Empfang eines Anmeldungsscheines, im Fall des Widerspruchs aber im Stadt= und Landgerichte anzumelden,
2) alle diejenigen, welche zur Erbmasse gehörende Gegenstände in Händen haben, aufgefordert, von diesen Sachen und ihren vermeintlichen Pfand= und Retentionsrechten daran Anzeige zu machen, unter dem Präjudiz, daß sie widrigenfalls dieser Rechte für verlustig erklärt, zur unentgeltlichen Herausgabe der Sachen schuldig erkannt auch unter Umständen als unredliche Besitzer zur Verantwortung werden gezogen werden,
3) alle Schuldner der Erbmasse aufgefordert und schuldig erkannt, ihre Schuld bei Vermeidung nochmaliger Zahlung an einen der implorantischen Testamentsvollstrecker :Amtsverwalter Johann Ludwig Hahn und Advokat Theodor Friedrich Kindler zu Schönberg, oder an den implorantischen Mandatar Dr. jur. Peter Steinhagen zu Lübeck sofort zu entrichten.
Lübeck, den 21. November 1873.

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung.     Funk Dr., Act.


Gläubiger=Aufruf.

Anläßlich Verkaufs seiner in Kittlitz belegenen Hufenstelle, hat der Bauervogt Johann Heinrich Georg Burmester daselbst, zur Sicherung gegen unbekannte dingliche Ansprüche, einen gerichtlichen Aufruf beantragt.
Es werden daher Alle und Jede, welche Ansprüche irgend und welcher Art an die gedachte Hufenstelle zu haben vermeinen, hiemittelst geladen, dieselben am 23. December d. Js., Vorm. 11. Uhr, zur Vermeidung des Ausschlusses vor dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und zu bescheinigen.
Die Inhaber im Schuld= und Pfandprotocoll eingetragenen Forderungen sind von vorgedachter Anmeldungspflicht befreit.
Ratzeburg, den 21. November 1873.

Königlich herzogliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.


Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.

Größere Capitalien, welche im nächsten Antonii=Termine bei der Anstalt belegt werden sollen, bitten wir, baldigst im Lokale der Anstalt anzumelden.
Schönberg, den 2. December 1873.

Das Directorium der Ersparniß = und Vorschuß=Anstalt.
W. Gartz.    Wigger.    Burmeister.    H. Stamer.    Aug. Spehr.

Secretair: R. Rackow, Adv.


Kaufliebhaber zu einem Gehöfte mit 7 Last Aussaat guten Mittelbodens und ganz geringen Abgaben wollen das Nähere gefälligst bei mir erfragen.
Schönberg, den 8. December 1873.

Kindler, Advocat.


Schweriner Sparkassenbücher.

Diejenigen, welche in dem bevorstehenden Antonitermine Schweriner Sparcassenbücher durch mich besorgen lassen wollen, ersuche ich, solche spätestens bis zum 22. Januar 1874 bei mir abzugeben.

Schönberg.     W. H. Schacht.


Zur Anfertigung künstlicher Gebisse von vulkanisirtem Kautschuck nach bewährter amerikanischer Methode, empfiehlt sich ganz ergebenst

Ludwig Vogel.

Der präparirte Kautschuck hat keinen Geruch noch Geschmack, ist schadlos wie Gold; die Zähne sind Porzellan und angenehm zu tragen, garantire ich für sicheres Schließen und verspreche in den Fällen, wo der Gaumen noch nicht zu sehr abgenutzt ist, kräftiges Beißen. Die Procedur ist schmerzlos, der Preis für in meiner Wohnung abgenommene Piecen à Zahn 1 Taler (Mecklenburg), außerhalb 1 Taler (Mecklenburg) 24 Schilling (Mecklenburg).
Schönberg, den 24. Novbr. 1873.


Auf Gr. Molzahn sind zu Ostern 2 Wohnungen frei.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 2]

Das vom Großherzoglichen Justizamte in Schönberg unter dem 16. October 1873 erlassene, der vom Tischlermeister und Büdner Greve zu Pogetz dagegen eingelegten Revision ungeachtet, auf eingeholten Urtheilsspruch der Großherzoglichen Justiz=Canzlei in Neustrelitz de publ. 8. December d. J. bestätigte Straferkenntniß, welches wörtlich also lautet:

1) Der Tischlermeister und Büdner Greve zu Pogetz wird - da er geständlichermaßen Anfangs August d. J. im Maaß'schen Gasthause zu Schönberg in Gegenwart mehrerer Leute behauptet hat, daß der Schulzen=Anerbe Holst zu Pogetz einige von seinen Weiden abgeschnitten habe, und da er nicht im Stande gewesen ist, diese Behauptung zu erweisen - wegen öffentlicher Beleidigung des p. Holst hierdurch zu einer an die Gerichtskasse zu zahlenden Geldstrafe von fünf Thalern Courant und zur Tragung der Untersuchungskosten verurtheilt.
2) Dem beleidigten Holst wird antragsmäßig hierdurch die Befugniß zugesprochen, die sub 1 geschehene Verurtheilung des Greve binnen 14 Tagen von Rechtskraft dieses Bescheides angerechnet einmal in den hiesigen wöchentlichen Anzeigen auf Kosten des Greve bekannt zu machen. Dem p. Holst ist auf Kosten des Greve eine Ausfertigung dieses Urtheils zu ertheilen.

Von Rechts Wegen

bringe ich mit Bezugnahme auf die mir urtheilsmäßig zugesprochene Befugniß hiemit zur öffentlichen Kenntniß.
Pogetz, den 16. December 1873.

Schulzenanerbe Jochen Holst.


Verloren wurde am Mittwoch Abend auf dem Wege vom Kaltendamm nach der Siemzerstraße: Ein kleines Packet, enthaltend 2 gestickte Nachtmützen. Der Finder wird gebeten, dasselbe gegen eine Belohnung abzugeben in der Exped. d. Bl.


Parfümerien.

Odeurs: Ylang-Ylang, Essbouquet, Eau de Carmes, Eau de Mille fleurs, Eau de Cologne in 1/1 und 1/2 Fl. von Jean Maria Farina, Jülichs=Platz Nr. 4 in Cöln;
Pomaden und Haaröle darunter echtes Klettenwurzelöl, gereinigtes Glycerin und Eis=Pomade;
Feine Seifen, darunter echte und unechte Veilchenseife, Rasir=, Theer=, Gallseife;
Zahnpasta: Odontine
empfiehlt Aug. Spehr.


Erbsen=, Bohnen= und Linsenmehl empfiehlt Aug. Spehr.


Erlanger Bier,
25 Flaschen 1 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg).
Thüringer Bier,
25 Flaschen 1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg).
Lagerbier,
28 Flaschen 1 Taler (Mecklenburg) ohne Glas
empfiehlt
H. Duve.


Besten Wachsstock, weiße und bunte Wachs=Tannenbaumlichte, bunte gereifte Paraffin=Tannenbaumlichte empfiehlt
Rehna.     H. Schreiber.


Zu Weihnachts-Einkäufen

halte ich mein reichhaltig sortirtes Lager von Eisen= Kurz= und Guß=Waaren, Haus= u. Küchen=Geräth, wie eine hübsche Auswahl von Petroleumlampen bestens empfohlen.

Sämmtliche Artikel sind bedeutend im Preise ermäßigt.
Ratzeburg.       Moritz Stein.


Passend zu Weihnachtsgeschenken

empfehle ich mein Lager von Korbarbeit, als: Blumentische, Lehnstühle, Tafelstühle, Kinderstühle, Papierkörbe, Arbeitskorbe, Puppenmöbel, Puppenwagen, Puppenwiegen und sonstige Gegenstände an Korbarbeit zu den billigsten Preisen.

H. Specht.
Korbmacher in Schönberg.


Am 17. d. M. eröffne ich meine diesjährige

Weihnachts-Ausstellung

von Confitüren und bitte um geneigten Zuspruch.
Schönberg, den 12. Dec. 1873.

Hochachtungsvoll Heinrich Freitag.
Bäcker u. Conditor.


Engl. Syrup, süße und bittere Mandeln, neue Succade, cand. und trockene Pommeranzenschalen, gereinigte Pottasche, Malaga=Feigen, franz. Wallnüsse, lomb. Haselnüsse, Traubrosinen, Smyrna= und Sultana=Rosinen, Krachmandeln, Citronen=Gewürz=Essenz, türk. Tafelpflaumen, Chocolade, Pecco=, Souchong=Pecco=, Congo=, Imperial= und Haysan=Thee empfiehlt

Aug. Spehr.


Agar=Agar. rothe und weiße Gelatine, Nonp.=Capern, Pfeifen=Macaroni, Faden= und Figuren=Nudeln, Eier=Gräupchen, geschl. Perlgräupchen, Maizena, Perlsago, Gries, Kartoffelgraupen, Kartoffelmehl, Amidammehl, Patent Reis= und Weizenstärke, Champignons und Sardellen empfiehlt

Aug. Spehr.


Marder=, Iltis=, Dachs=, Fuchs=, Katzen= und Hasenfelle werden zu den höchsten Preisen angekauft von Heinr. Schäding.


Am heutigen Tage eröffne ich meine
Weihnachts=Ausstellung
und empfehle meine
Conditorei= und Zuckerwaaren.
Schönberg, den 16. Dec. 1873.
Wwe. Greiff, Conditor.


Weihnachts-Ausstellung von
Spielwaaren
empfiehlt
C. Schwedt.


Zu meiner diesjährigen

Weihnachts-Ausstellung,

reich ausgestaltet mit fast nur neu angeschafften Artikeln verschiedenster Art, lade ich meine verehrten Gönner und Freunde zum fleißigen Besuche hierdurch ein.

C. Sievers, Buchbinder.


Da sich das Gerücht verbreitet hat, ich zöge doch schon mit einem halben Jahr wieder fort aus Schönberg, so mache ich dem geehrten Publikum hiermit bekannt, daß dies nicht der Fall ist, und bitte Alle, die mir wohlwollen und meine Bedienung wünschen, dem Gerücht keinen Glauben zu schenken.

Achtungsvoll E. Wischer, Barbier.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 3]

Mit

weißen und braunen Kuchen,
weißen und braunen Pfeffernüssen,
Zucker=Puppen und
Tannenbaum=Confect

empfiehlt sich

H. Wolgast.
Die Ausstellung beginnt am Mittwoch, den 17. d. M.


Kleine Auslage - Grosser Gewinn.

Schon am 17. und 18. Dcbr. d. J.
beginnt die von hoher Regierung genehmigte und garantirte

Grosse Geldverloosung,

worin die Gesammtsumme von über

2 Millionen, 120,000 Thlr. Pr. Ct.

binnen wenigen Monaten, in siebenmaliger Ziehung zur sicheren Entscheidung gelangt.
Hauptgewinn ev. 120,000, Gewinne von 80000, 40000, 30000, 20000, 160000, 2 à 12000, 10000, 2 á 8000, 2 à 6000, 5 à 4800, 13 à 1000, 11 à 3200, 12 à 2400, 27 à 2000, 3 à 1600, 55 à 1200, 126 à 800, 6 à 600, 2 à 480, 312 à 400, 312 à 200, 10 à 120, 367 à 80 und 34320 à 44, 40 etc. etc. Thaler Pr. Ct.
Gegen Einsendung des Betrages per Post-Anweisung oder auch per Post-Vorschuss von nur

Pr. Taler (Mecklenburg) 4 für ein ganzes Originalloos
Pr. Taler (Mecklenburg) 2 für ein halbes Originalloos
Pr. Taler (Mecklenburg) 1 für ein viertel Originalloos.

werden diese mit Staatswappen versehenen Originalloose unter gratis Beifügung des Prospectes direct von mir, selbst nach weiterer Entfernung, prompt versandt. Sofort nach der Ziehung erhält jeder Betheiligte die Ziehungsliste übersandt und werden Gewinngelder unter strengster Discretion sogleich ausbezahlt. Man wende sich baldigst vertrauensvoll an das stets vom Glücke begünstigte Bankhaus

Siegm. Heckscher, Hamburg.


Mein gut assortirtes Lager von

Eisen= u. Kurzwaaren,

darunter auch Gegenstände, welche zu

= Weihnachts-Geschenken =

passend sind, so z. B.:

Kohlenplätteisen in drei verschiedenen Sorten, Leinenscheeren und Brennscheeren, Kohleneimer und Cokeshelme, Ofenvorsetzer, Stock= und Schirmhalter, Wiegenmesser und Zuckerzangen, Fleischhackmaschinen mit 24 und 36 Messern, hölzerne Wurst=Stopfmaschinen, feine und ordinaire Balancir=Messer u. Gabeln, französische, Wieb= und englische Patent=Caffeemühlen
empfiehlt zur gefälligen Abnahme C. Schwedt.


In grossartiger Auswahl empfehle als zu

Weihnachtsgeschenken

sehr geeignet mein Lager von

Kupferstichen à 4 Taler (Mecklenburg) bis 30 Taler (Mecklenburg) Stahlstichen à 7 Taler (Mecklenburg) bis 28 Taler (Mecklenburg) Lithographien à 1/2 Taler (Mecklenburg) bis 5 Taler (Mecklenburg) Photographien à 1 Sgr. bis 15 Taler (Mecklenburg)

Oeldruck-Gemälde in Goldrahmen in prachtvoller Ausführung unter Garantie der Haltbarkeit à 8 Taler (Mecklenburg) bis 22 Taler (Mecklenburg)
Photographische Prachtwerke.
F. W. Kaibel, Lübeck.
Kunst- und Musikalien-Handlung.


Weihnachts-Ausstellung
bei
H. Drefalt, Lübeck.

Thee-Chocolade in allen Sorten,
Baumconfect in neuen Mustern,
Attrappes, Bonbonniéres etc.,
Tannenbaum-Cakes,
Krachmandeln, Traubrosinen und Feigen,
Lichte, Wachsstock, Lichthalter, etc. etc.


Lübecker Marzipan
aus der Fabrik von
D. H. Carstens, Lübeck.
Verkauf und Muster
bei
H. Drefalt, Lübeck, Breitestraße.
Emballage nach auswärts billigst.


Zu
Weihnachts-Geschenken
empfehle mein wohlassortirtes Lager in
Schleifen, Westen, seid. Shwals,
Schärpen, Taschentüchern, Garnituren,
Stulpen, Kragen, Tülls, Decken, Morgenhauben, woll. Shawls etc.
zu billigst gestellten Preisen.
Lübeck.      Franz Libnau, Breitestraße Nr. 820.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 4]

Nachdem die Localitäten unseres
Galanterie- und Lederwaaren-Geschäfts
Breitestrasse No. 949, Ecke der Hüxstrasse, bedeutend vergrößert sind,

Angebot Herm. Hermberg

haben wir demselben viele Neue Artikel zugeführt, welche sämmtlich aus den uns bekannten besten Fabrikaten des In- und Auslandes mit aller Sorgfalt ausgewählt sind.
In Folge dessen können wir eine Grosse Auswahl der gediegensten Luxus-Artikel zu soliden Preisen, zum Weihnachtsfeste empfehlen.

Für unser bedeutendes Handschuh-Lager lassen wir Preis-Courant folgen.
Angebot Herm. Hermberg   [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die Preise sind für Weiss, Schwarz und Farbig gleich und geben wir pr. Dutzd. 5 % Rabatt.

Lübeck im December 1873.           Herm. Hermberg & Co.


Lübeck.
F. W. Kaibel's Galanteriewaaren-Handlung.
= Neues Etablissement =
Breitestrasse No. 787. Laden links.
Lager von feinen
Berliner, Wiener, Offenbacher und Pariser Galanterie-, Quincaillerie- und Lederwaaren.
Kunstgegenstände aller Art.
Feste und äusserst billige Preise.


Zu Festgeschenken passend!
Petroleum-Kochapparate,
Petroleum-Lampen
zu den billigsten Preisen;

ferner: Vogelbauer, Kaffebretter, Brodkörbe und Messerkörbe, Schlüsselkörbe, Theelöffelkörbe, Handtuchhalter, Zahnbürstenhalter, Schipchen mit Feger, Hand= und Taschenlaternen. Für Kinder:
Botanisirtrommel, Broddosen, Federkästen, Pennale, Schreibzeuge, Spieleimer, Sparbüchsen etc. etc. empfiehlt

W. Wieschendorf.
Klempner.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag den 21. Dezember.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: fällt aus.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen17 - 21Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 17Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 - 13 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen13 - 14Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs. - Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.19 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.16 - 17 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.3 Mark (Lübeck) - 3 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.28 - 32 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.6 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Gänse pr. 500 Gr.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 600 Gr.14 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.11 Schilling (Mecklenburg),
Eier 4 - 5 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.7 - 8 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 100 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 19. December 1873.


- Die Königinwittwe Elisabeth von Preußen, geb. Prinzessin von Baiern, ist am 14. d. M. in Dresden, wohin sie sich vor Kurzem zu einem Besuche begeben, gestorben. Die Verstorbene ist 72 Jahre alt geworden und war die Gemahlin des Königs Friedrich Wilhelm IV. Die Ehe blieb bekanntlich kinderlos.
- Der Bundesrath nahm am 12 Dec. den Antrag Lasker's auf Ausdehnung der Reichscompetenz auf die gesammte Civilgesetzgebung mit allen gegen die beiden Stimmen Mecklenburgs und Reuß jüngere Linie an. Bayern erklärte seine Zustimmung, jedoch ohne Präjudiz für seine Haltung in der Gerichtsorganisation. Die Gewährung freier Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen an die Reichstagsmitglieder während der Session ist nun definitiv beschlossen.
- Die Insel St. Marguerite, welche dem begnadigten Bazaine zum Aufenthaltsorte angewiesen ist, liegt in der Nähe von Cannes im Departement der Seealpen und ist manchem deutschen Soldaten wohl oder übel bekannt; denn die Franzosen haben damals auf ihr mehrere hundert deutsche Gefangene aufgehoben bis zu dem Tage der Auslösung. Im 62. Jahre internirt zu werden auf 20 Jahre, ist freilich ein hartes Loos, aber in Frankreich dreht sich alles noch rascher als anderwo und der gefangene Löwe kann bald wieder Wüstenkönig werden. Gefallen hat er sich die Strafumwandlung lassen, wenn er auch nichts weniger als sie erbeten hat.
- Die schimpflichen Formen der Degradation, die Bazaine geschenkt wurden, sind folgende: Eine aus allen Waffengattungen der Armee gebildete Abtheilung marschirt im Hofe der Militärschule auf, der Verurteilte wird in voller Uniform vor die Front geführt und das Unheil verlesen. Dann tritt der älteste Sergeant auf ihn zu und reißt ihm die Orden, die Abzeichen seines Ranges und seine Epauletten ab. - Einem alten Soldaten sind sicher drei Kugeln lieber.
- Die Verurtheilung Bazaines erregte bei der franz. Bevölkerung in Metz große Freude. Wenn sie gedurft hätten, hätten sie ihre Fahnen aufgesteckt. Sie begnügen sich indeß damit, daß sie den Ueberwindern der bis dahin jungfräulichen Festung Metz zurufen: Nur der Verrath Bazaines hat Euch die Thore geöffnet.
- Man hat die Beobachtung gemacht, daß auf Bahnlinien, die von Norden nach Süden gehen, die westliche Schiene schneller vorrückt als die östliche, d. h. jene merkwürdige Bewegung der Schienen dem Süden zu ist deutlicher in dem einen als in dem andern Strang auf derselben Bahnlinie. Man hat ferner bemerkt, daß auf solchen Linien die östliche Seite schneller abgenutzt wird. Diese beiden Phänomene können mit der Bewegung der Erde von Westen nach Osten erklärt werden. Alles, was freie Bewegung hat, wird dem wirbelnden Erdballe nachgezogen. Jeder Wind, jede Woge fühlt diesen Einfluß, und unser Zug, welcher nach Norden oder Süden geht, wird nach Osten hinübergezogen und drückt naturgemäß schwerer auf die Ostschienen. Die Westschienen haben eine leichtere Last zu tragen und können daher freier und schneller vorrücken. Es ist ebenfalls bemerkt worden, daß die Räder, welche die östliche Schienenseite befahren, zuerst abgenutzt werden, und wir glauben, daß auch hier die Bewegung der Erde die wahre Ursache ist. Die praktische Seite dieser Erscheinungen ist, daß die Ostschienen und Räder stärker sein sollten.
- Wie groß die Zahl der von der Cholera Hingerafften ist, ersieht man aus den Mittheilungen des Reichskanzleramts über diese Krankheit im deutschen Reiche. Hiernach sind in 9 Provinzen des preußischen Staates vom 22. Mai bis 6. December 44,959 Menschen an der Cholera erkrankt und davon 23,242 gestorben. Im Königreiche Polen sind seit Beginn der Epidemie bis Mitte October 56,477 an der Cholera erkrankt und 26,234 gestorben.
- Um den Betrügereien durch Entnahme von Postvorschüssen ein Ziel zu setzen, hat das General=Postamt bestimmt, das vom 1. Januar 1874 ab derjenige Beamte, welcher Postvorschüsse gleich bei der Einlieferung der betr. Sendungen an Correspondenten, welche keine Caution gestellt haben, baar auszahlt, dies auf eigene Gefahr thut und etwaige Verluste allein zu vertreten hat.
- Eine lakonische Antwort erhielt kürzlich der Chef einer bedeutenden Pech=Fabrik, welcher ungünstige Auskunft über die Verhältnisse einer Actien=Brauerei erhalten, nachdem er eben einen großen Posten Pech an dieselbe abgesandt hatte. Um sich wieder in den Besitz seiner Waare zu setzen, schrieb er sofort an die Aktiengesellschaft, daß die diesmalige Sendung, wie ihn vieler seine Kunden haben wissen lassen, an bedeutenden Mängeln leide, und bat um deren Nichtannahme, da er seinen Ruf nicht schädigen wolle, unter dem Versprechen, in wenigen Tagen die bessere Qualität zur Absendung zu bringen. Die Antwort der Brauerei=Gesellschaft lautete: "Ihr Pech convenirt uns!"
- Was ist ein Kuß? - Der Naturforscher sagt: Der Kuß ist das Vereinigen zweier entgegengesetzter Pole, aus welchen derselbe gleichsam als electrischer Funke hervorspringt. - Der Moralist: Der Kuß ist das Zeichen der Gemeinschaft des Leibes und kann daher rechtmäßig nur in der Ehe stattfinden. - Der Sprachkundige: Der Kuß ist ein dem Naturlaut nachgebildetes Wort, da in demselben das Schnelle der Handlung durch den kurzen Vocal treffend nachgeahmt wird. - Der Alterthumsforscher: Der Kuß ist eine von den Griechen und Römern auf uns überkommene Sitte, über deren wahre Bedeutung man im Unklaren ist. Wahrscheinlich ist er ein Sinnbild der die Erde treffenden Sonnenstrahlen und als solches mit dem ganzen Sonnenkultus aus dem Orient stammend. - Der Geistliche (Schwärmer): Der Kuß ist eine symbolische Handlung, in welcher das Herabneigen des Himmels zur Erde dargestellt wird. - Der Philosoph: Der Kuß ist das Sichfortbewegen des Begriffs der Lippen, wodurch eine quantitative Differenz des Seins sich in der quantitativen Differenz des andern Seins so setzt, daß daraus die Identität des Subjekt=Objektes und Ideal=Realen entsteht. - Der Witzbold: Der Kuß ist der Guß einer Seele in die andere. Das Zusammenpressen der Lippen ist das Pressen der Citrone in die fade Limonade des Lebens. Dieser Druck ist der Ausdruck des Eindrucks, den das Herz erhalten; er ist der einzige Druck, bei welchem wir vollkommene Preßfreiheit haben. - Der Jurist: Der Kuß ist gar nichts; denn er läßt sich weder als dingliches Recht, noch als obligatio auffassen. Einige haben ihn zum Familienrecht gerechnet und ihn nach Analogie der Dos behandeln wollen, allein das ist durchaus unzulässig. Am ehesten noch könnte man das Küssen als eine Schenkung unter Lebenden auffassen. - Der Liebende: Der Kuß ist - der Himmel!


Durch Liebe erlöst.
Original Novelle von Carl Zastrow.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1873 Nr. 100 Seite 6]

Durch Liebe erlöst.
Original Novelle von Carl Zastrow.
[Fortsetzung.]


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