No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Juli
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1873 Nr. 52 Seite 1]

- Die Verstimmung im Reichstage und in den hohen Regionen ist ziemlich merklich. Der Abschied zwischen Bismarck und dem Reichstage war etwas kalt und förmlich; bei dem Danke für den Präsidenten Simson erhob sich Bismarck kaum vom Sitze. Unmittelbar vorher war Simson in der offiz. Presse angegriffen worden, als ob er die Berathung des Militärgesetzes hintertrieben hätte. Am Abend nach dem Schlusse kündigte die "Provinz=Correspondenz" die Herbstsession des Reichstages an, kein Abgeordneter etc. hatte vorher von dieser Absicht ein Sterbenswörtlein erfahren. Es scheint allerdings ausgemacht, daß der Reichstag im Herbste zur Berathung des Militärgesetzes tagen wird.
- Das Münzgesetz ist nunmehr im Bundesrath definitiv angenommen.
- Der Khan von Chiva, dessen Residenz die Russen besetzt haben, ist entflohen.
- Die geistlichen Minister in Frankreich haben sich die große Fabrikstadt Lyon zu ihrem Versuchsfelde ausersehen. Das Präfekt hat 1) angeordnet, das Begräbnisse, bei denen kein Geistlicher zugezogen wird, im Sommer Morgens vor 6 Uhr im Winter vor 7 Uhr stattfinden müsse. Als Grund hat der Minister in der National=Versammlung angegeben: Es gebe in Lyon Freigeister, deren Wahlspruch laute: Kein Priester bei der Geburt, kein Priester bei der Heirath, kein Priester beim Tode. Ein Lyoner Kirchenblatt dagegen triumphirt: "Die Freigeister müssen um dieselbe Stunde beerdigt werden, wo der Unrath von den Straßen weggeräumt wird." - Gleich nachher befahl derselbe Präfekt 2) daß die betr. Todten nicht auf den gewöhnlichen Kirchhöfen, sondern auf einem neu herzurichtenden zu begraben seien und 3) daß Reden am Grabe ohne besondere Erlaubniß und in Gegenwart von mehr als 300 Personen nicht gehalten werden dürfen.
- Die Prinzen von Orleans machen die Güter von Frankreich, die sie zurückerhalten haben (gegen 100 Mill. Frs.) vorsichtig zu Geld.
- In Betreff der Rekruten=Einstellung für 1873 - 74 hat das Kriegsministerium Nachstendes bestimmt: 1) Die diesjährige Rekruten=Einstellung findet bei den Truppentheilen der Garde=Corps, so wie sämmtliche Truppen zu Pferde am 5. November d. J. statt. 2) Alle übrigen Truppen stellen die Rekruten am 3. December d. J. ein. 3) In Betreff der Oekonomie=Handwerker und Trainfahrer bleibt es bei den gegebenen Fortsetzungen. 4) Gelehrte Jäger, drei= und vierjährig Freiwillige dürfen vom 1. October d. J. ab seitens der Truppentheile in Verpflegung genommen werden. - Seitens der Kaiserlichen Admiralität ist der Rekruten=Einstellungstermin für das See=Bataillon und die See=Artillerie auf dem 1. October d. J., für die Matrosen= und Werft=Divisionen auf den 1. Februar 1874 festgesetzt worden.
- Der persische Schah kann auch artig sein. Bei seinem Besuche in Windsor sagte er der Königin Victoria: Bisher habe ich meine Jahre von dem Tage meiner Geburt an gezählt, in Zukunft werde ich sie von der Stunde meiner Begegnung mit der Königin von England zählen. - Die Königin beantwortete das Compliment, indem sie ein neues Dampfschiff nach dem Schah nannte. - Bei allen Festen etc. kommt der Schah wenigstens eine Stunde zu spät, er hat also keine Ahnung, das Pünktlichkeit die Höflichkeit der Könige ist. Am übelsten spielte er der englischen Bank in London mit. Sie hatte ihn eingeladen, ihre Schätze und Einrichtungen zu besichtigen und einen halben Tag gefeiert, was bei dem Riesenverkehr der Bank mit aller Welt, wo die kleinste Stockung Tausende kostet, keine Kleinigkeit ist. Der Schah ließ zusagen, aber auch in der letzten Stunde absagen, er sei zu müd. Die Bank verlor den ganzen Tag und allen Respect vor dem Schah; denn etwas, wie die Bank von England, kann man nirgends sehen.
- Am 22. u. 23 Juni standen in Mannheim sieben wegen Betheiligung an dem dortigen Bierkrawall Angeklagte vor dem Schwurgericht. Einer derselben wurde freigesprochen, 4 wurden wegen Landfriedenbruchs zu drei Monaten, 1 Jahr und 1 Jahr 3 Monaten Gefängniß, einer wegen desselben Vergehens zu 1 Jahr 9 Mon. Zuchthaus und einer wegen Plünderung zu 1 Jahr 6 Mon. Zuchthaus nebst je 1/6 der Kosten verurtheilt. Der bei dem Krawall angerichtete Schaden beläuft sich auf 1720 fl. Das Krawallbier ist also das theuerste von allen.
- In mehreren Dörfern bei Dresden sind viele Cholerafälle vorgekommen, 17 mit tödtlichem Ausgang.
- In Interlaken und Umgend sollen die Blattern ausgebrochen sein, aber verheimlicht werden.
- Für die Fürstin Metternich sind mit dem Napoleon'schen Hofe die schönen Tage von Aranjuez vorbei. Kaiserin Eugenie war ihre beste Freundin, Napoleon ihr galanter Verehrer, in Paris sprach man viel mehr von der Fürstin als von ihrem Gemahl, dem österreich. Botschafter, obgleich dieser auch gut Clavier spielte. Sie war kein übler Diplomat und zugleich Sängerin, namentlich Couplet=Sängerin, Schauspielerin, Jäger und Reiter, alles comme il faut, unerschöpflich in pikanten Einfällen und Erfindungen, die Königin aller Feste und unübertroffen in geschmackvoller Toilette. So sah man ihr manche hochmütige Laune nach: Auch muthig war sie; sie war es, welche die Kaiserin in den letzten bösen Tagen aus den Tuilerien entführte und viele Männer beschämte. Den Deutschen und namentlich den Preußen, die ihr den Streich gespielt, Napoleon zu stürzen, war sie niemals grün, so wenig, daß sie auf der Flucht in Tours einem Herrn so laut wie möglich zurief: Sie halten mich für eine Deutsche? Ich bin es Gott sei Dank nicht! - Dieses Wort hat man in Wien nicht vergessen, wo sie jetzt lebt und wohin sie ihren ganzen alten Uebermuth mitgebracht hat. Die Kaiserin Eugenie ist ihr viel lieber als die Kaiserin Elisabeth, die sich als gute Deutsche fühlt und benimmt; der kaiserliche Hof wußte mancherlei Pikantes davon zu erzählen. Als aber neulich die Fürstin zu einem Hoffeste eine Stunde zu spät kam und dennoch in die Gemächer trat, als sei sie die Kaiserin, da sagte ihr der Oberhofmeister, daß die Kaiserin ihr Fehlen ungnädig bemerkt habe. "Ist mir unendlich gleichgültig!" antwortete die Fürstin schnippisch. - Die Folge war, daß ihr die Kaiserin sagen ließ, sie verzichte darauf, sie bei Hofe zu sehen. Die Fürstin rauschte fort und wird seitdem gemieden wie eine Blatternkranke.
- In den letzten Jahren war der Vermögenszustand der Berliner Hausbesitzer so überaus günstig, daß viele Wochen vergingen, ohne daß ein einziges Grundstück zum gerichtlichen Verkauf kam. Dieser glückliche Zustand ist aber bald zu Ende

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gegangen. Die ganz unsinnigen Preise, welche in der jüngst vergangenen Zeit für Grundstücke in Berlin gezahlt worden sind, die überaus schlechten Geldverhältnisse, welche viele an der Börse verunglückte Hypothekenbesitzer zur Kündigung derselben zwangen und den Grundeigenthümern die Beschaffung neuer Hypotheken unmöglich machten, haben eine Lage herbeigeführt, wie wir es schlimmer in den trübsten Zeiten des Häuser=Schwindels nicht erlebt haben. Im September stehen Subhastationstermine massenhaft an. Daß es so schnell mit den Grundstückspreisen rückwärts gehen würde, als es der Fall sein muß, wenn die bedrohten Hausbesitzer inzwischen nicht Hülfe bekommen, dürfte Mancher nicht vorausgesehen haben.
- Der Schon vor längerer Zeit auf dem Saarbrücker Exerzierplatze aufgestellte "Lulustein" war allmählig durch den Zerstörungs=Eifer Reliquien sammelnder Touristen so weit demolirt worden, daß der noch kaum aus dem Erdboden hervorragende Stein die Stelle bezeichnete, wo Lulu den historischen Mitrailleusenschuß gegen Saarbrücken abfeuerte. Seit Sonntag Morgen steht wieder ein stattliches Monument von etwa 2 Fuß Höhe und Breite und 2 Fuß Dicke an dieser Stelle. Auf der dem Exerzierplatze zugekehrten Seite ist dem roh behauenen Steinblock eine eiserne Tafel eingefügt mit der Inschrift: LULU's erstes Debut. 2. August 1870. Auf der Stadtseite ist das Datum 2/8 1870 in Lapidarschrift wiederholt, während die West= und Ostseite des Steines mit symbolischen Figuren versehen sind; auf ersterer macht ein in Stein gehauener Haase Männchen, auf letzterer hebt sich eine gewaltige "blaue Hand" von der Seitenfläche ab, die den Ursprung des Denksteins bezeichnen soll; derselbe wurde nämlich aus Beiträgen der Stammgäste des Saarbrücker Bierlokals "zur blauen Hand" hergestellt und von ihnen am Sonntag Morgen an Ort und Stelle geschafft.
- Prinz Louis Napoleon, Eugenien's Sohn, ist in die schweizerische Militärschule in Thun eingetreten.
- Ein Herr Souvogeon in Valentia hat die Erscheinungen, die in einer Tasse Kaffee vorkommen, nachdem man sie gezuckert hat, langjährigen Betrachtungen unterzogen, aus denen er folgende Schlüsse mit Sicherheit ziehen zu können glaubt: Wenn man den Zucker, ohne die Flüssigkeit umzurühren, sich ruhig auflösen läßt, so steigen bekanntlich Luftblasen an die Oberfläche der Flüssigkeit. Bilden diese nun eine schaumige Masse in der Mitte der Tasse, so kann man bestimmt auf dauernd schönes Wetter rechnen; setzt sich im Gegenteil der Schaum ringförmig an den Rand des Gefäßes an, so stehen starke Regengüsse bevor; bleibt der Schaum zwischen Rand und Mitte, so wird das Wetter veränderlich, fließt er, ohne sich zu zerteilen, nach einem einzigen Punkte des Tassenrandes, so steht mäßiger Regen bevor. Er hat diese Anzeichen regelmäßig mit denen des Thermometers und Barometers verglichen und sie erst, als er der genauen Uebereinstimmung sicher war, der Oeffentlichkeit übergeben.
- Zu der Partei der Versöhnlichen im Elsaß stellt auch die dienende weibliche Classe ihr Contingent. In der ersten Zeit hatten die deutschen Soldaten hier Unglück; wenn sie auf die Tanzböden kamen, kein Mädchen wollte mit ihnen tanzen, alle Künste der Ueberredung wollten nicht verfangen. Später machten es die Soldaten anders, sie redeten mit den Mädchen außerhalb des Tanzbodens, und zwar schon in der Woche vorher, und fragten sie um einen Tanz am Sonntag an. Gewöhnlich sagte die Louise, sie gehe nicht allein; wenn die Rosette und die Babette nicht dabei seien und nicht auch Soldaten hätten, so gehe sie lieber gar nicht; man solle ihr nicht nachsagen, sie sei auf der "Wanne" die Erste und die Einzige gewesen, welche mit einem Preußen getanzt habe, jamais! Da wußten die Soldaten, was sie zu thun hatten; sie versicherten sich auch der Rosette und der Babette, und das Eis war gebrochen; bald schloß sich auch die Fanny und die Josephine an, und auf der Wanne tanzen heute alle Soldaten mit Mädchen, es kommt gar nicht mehr vor, daß zwei Soldaten mit einander tanzen müssen, weil es ihnen an Tänzerinnen mangelt. So hat das Blatt sich gewendet.
- Ein Drama im Walde. Dieser Tage spielte sich in der Nähe des zwischen Peilenhofen und Kallmünz gelegenen Dorfes Wolfsegg ein schauderhaftes blutiges Drama ab. Ein Bauer letztgenannten Ortes ging in Begleitung seines 24jährigen Sohnes in den Wald hinaus in der Absicht durch Anbohren von Birkenbäumen sogenannten Birkensaft sich zu verschaffen, eine Manipulation, durch welche die angebohrten Birken allmählig absterben. Ueber dieser rechtswidrigen Handlung von einem Forstgehülfen betroffen, scheinen die beiden Forstfrevler diesen bedroht zu haben, da er sich gezwungen sah, von seiner Schießwaffe Gebrauch zu machen. Er feuerte und schwer getroffen stürzte der Sohn des Bauern zu Boden. Die volle Ladung war ihm in die Brust gedrungen. Von blinder Wuth erfaßt, als er seinen Sohn fallen sah, stürzte sich der Bauer auf den Forstmann, der keinen Schuß mehr in seinem Gewehr hatte, und rannte ihm sein Messer mit solcher Gewalt in den Leib, daß er augenblicklich zusammenbrach. Von seinem Vater unterstützt vermochte der Sohn noch, sich nach Hause zu schleppen, woselbst er kurz darauf verschied.


Das Resultat der Pferderennen bei Gelegenheit der Dassower Rindviehschau am 17. Juni d. J. ist folgendes:
1) Hürden=Rennen. Herren=Reiten zweimal die Bahn. Es liefen des Herrn Kammerherr v. Mecklenburg dklbr. Wallach Pudel (Rt.: Pr.=Lt. v. Wietzendorf), des Herrn Schmidt schw. W. Hochstapler (Rt.: Hr. Köster=Neuenhagen), des Herrn Hillmann dklbr. H. Belisar (Rt.: Hr. Rüpke) und desselben Sch.=St. Aglaja (Rt.: Hr. Burmeister). Pudel und Hochstapler übernahmen sofort gemeinsam die Führung und nahmen sämmtliche Hürden à tempo. Nach einem sehr hübschen Rennen siegte Pudel gegen Hochstapler um eine Nasenlänge.
2) Flachrennen. Herrenreiten dreimal die Bahn. Es liefen des Herrn Rüpke br. H. Besonnen (Rt.: Besitzer), des Herrn Köster=Neuenhagen F.=St. Ellinor (Rt.: Hr. Köster jr.=Goldebee)und des Herrn Possehl dkl.br. Wallach (Rt.: Hr. Köster=Neuenhagen). Letzterer gab bald das Rennen auf und kamen, wie im ersten Rennen, nur 2 Pferde zur Frage; es trug schließlich Besonnen mit einigen Längen den Sieg davon.
3) Steepel chasse. Herrenreiten. Es liefen des Herrn Köster=Neuenhagen br. W. Dr. Eisenbart (Rt.: Hr. Burmeister), des Herrn Köster=Neuenhagen F.=H. Generalmarsch (Rt.: Hr. Rüpke), des Herrn Köster jr.=Goldebee br. W. Wodan (Rt.: Besitzer). Dr. Eisenbart übernahm von vorneherein die Führung und siegte sehr leicht, nachdem er alle Hindernisse sehr gut genommen. Generalmarsch stürzte beim Sprung über einen Bachgraben, kam aber, ohne daß Reiter und Pferd Schaden genommen, rasch wieder auf und wurde nach hartem Kampf mit Wodan noch 2tes.
4) Flachrennen. Herrenreiten zweimal die Bahn. Es liefen des Herrn Schmidt schw. W. Hochstapler (Rt.: Besitzer), des Herrn Köster jr. br. W. Wodan (Rt.: Hr. Rüpke) und des Herrn Rettich br. St. Unverzagt (Rt.: Hr. Burmeister). Nachdem Unverzagt zu Anfang ziemlich scharf abgegangen, gab sie doch das Rennen auf, und siegte Hochstapler schließlich leicht mit mehreren Pferdelängen.


Anzeigen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verkaufspreise für Drainsröhren auf der Röggeliner Ziegelei von jetzt ab folgendermaßen bestimmt worden sind:

für Röhren Nr. 2 7 Thlr. 20 ßl
für Röhren Nr. 3a 10 Thlr. 20 ßl.
für Röhren Nr. 3b 15 Thlr. 20 ßl.
für Röhren Nr. 4 20 Thlr. 20 ßl.
für Röhren Nr. 5 30 Thlr. 20 ßl.
für Röhren Nr. 6 40 Thlr. 20 ßl.
Schönberg, den 22. Juni 1873.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


In Folge der heute gemachten Anzeige, daß der Rentier J. G. Ekengren zu Lübeck, früher zu Wahrsow im hiesigen Fürstenthume, am gestrigen Tage verstorben sei, ist zur Publication dessen allhier deponirten Testaments Termin auf Sonnabend den 5. Juli d. J., Nachmittags 4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt, und werden die Erbinteressenten unter dem Nachtheile geladen, daß auch im Falle des Nichterscheinens mit

[ => Original lesen: 1873 Nr. 52 Seite 3]

der Testamentspublication wird verfahren werden.
Schönberg, den 3. Juli 1873.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die zu Pogetz belegene Büdnerstelle c. p. des Tischlermeisters Jochen Greve daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 21. April 1873.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


In der Concurssache des Hauswirths Asmus Faasch zu Kuhlrade ist ein Liquidationstermin auf Dienstag den 26. August d. J., Morgens 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Justizamte hieselbst angesetzt, zu welchem Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den Cridar und dessen Vermögen, in specie an die zur Concursmasse gehörige, zu Kuhlrade belegene Vollstelle c. p. desselben zu haben vermeinen, zwecks Anmeldung ihrer Ansprüche und Vorlegung ihrer schriftlichen Beweismittel, sowie zur Prioritätsausführung unter dem hiedurch ein für allemal angedroheten Nachtheile der Abweisung von der vorhandenen Masse und des Ausschlusses mit ihren Beweismitteln und mit der Prioritätsausführung hiermit peremtorisch geladen werden.
Die in dem über die Vollstelle des Cridars Faasch errichteten Hypothekenbuch eingetragenen, von der Anmeldungspflicht gesetzlich ausgenommenen Gläubiger haben, nur ihre Forderungen rückständiger Geld= und Natural=Abgaben, sowie rückständiger Zinsen und etwaiger Schäden und Kosten zu liquidiren.
Zur Erklärung über die einzelnen Liquidate Seitens des Gläubiger=Corps, sowie zum Versuche der vergleichsweisen Beilegung des Debitwesens ist ein Termin auf Dienstag den 23. September d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, wozu die nicht präcludirten Faasch_schen Gläubiger bei dem Nachtheile des Ausschlusses mit ihren resp. Erklärungen und des Zugeständnisses der Liquidate hiermit geladen werden. Es wird dabei bemerkt, daß der Hauswirth Drevs zu Kuhlrade zum interimistischen Güterpfleger der Faasch'schen Concursmasse bestellt worden ist und daß dieselbe aus der zu Kuhlrade belegenen, auf den Cridar unterm 30. Juli 1840 bestätigten Vollstelle c. p. und aus nur geringfügigen Mobiliargegenständen besteht.
Schönberg, den 13. Juni 1873.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthum Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Commission macht hierdurch auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:

1. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienste darf gesetzlich nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
2. Die Meldung hat schriftlich bei derjenigen Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige zu geschehen, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach § 20 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 gestellungspflichtig ist.
3. Der Meldung sind beizufügen:
a. ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b. eine Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c. ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr=Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist.
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d. ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
4. Die Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste werden in jedem Jahre in den Monaten März und September abgehalten.
Die unterzeichnete Commission berücksichtigt bei den Prüfungen im März die bis zum 1. Februar und bei den Prüfungen im September die bis zum 15. August eingegangenen Meldungen. In den Fällen , wo die Aspiranten genügende Schulzeugnisse vorlegen, werden die Gesuche nach wie vor auch außerhalb jener Prüfungs=Termine erledigt werden. Den betreffenden jungen Leuten kann aber, da nicht stets eine sofortige Erledigung der Gesuche thunlich ist, nur empfohlen werden, ihre Meldungen nicht bis zu einem Zeitpunkte hinauszuschieben, wo sich für sie an eine schleunige Erlangung des Berechtigungsscheins ein Interesse knüpft.
Die unterzeichnete Commission macht ferner darauf aufmerksam,
daß zur Meldung allemal ein ganzer Bogen in gewöhnlichem Schreibpapierformat zu verwenden ist, sowie daß die Atteste, auf Grund deren ein Berechtigungsschein erteilt wird, in der Regel bei den Acten verbleiben müssen, und daß hievon eine Ausnahme nur bei den nicht ausdrücklich behufs der Meldung zum einjährig freiwilligen Militairdienst ausgestellten Schulzeugnissen gemacht werden kann, wenn mit dem Original zugleich eine Abschrift vorgelegt worden ist.
Wegen der stempel= und gebührenfreien Ausfertigung der erforderlichen Atteste werden die Aspiranten auf die Bestimmung in § 6, Nr. 3 der Verordnung vom 2. Mai 1868, Officieller Anzeiger für das Fürstenthum Ratzeburg No. 17, und die dazu ergangene Declarator=Verordnung vom 1. Februar 1870, Officieller Anzeiger No. 7, hingewiesen.
Schwerin, den 28. Juni 1873.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron v. Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


Bekanntmachung.

Das diesjährige Missionsfest in unserm Fürstenthum wird in der Kirche zu Ziethen am Dienstag den 8. (achten Juli gefeiert werden und der Gottesdienst um 10 Uhr Morgens anfangen.
Es werden dazu alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.
Nach Beendigung des Gottesdienstes wird im Locale der Gastwirthin Muhrjahn ein einfaches Mittagessen (à Person 16 Schilling (Mecklenburg)) bereitet sein. Auch wird eine Nachmittagsfeier stattfinden.
Der Vorstand des Missionsvereins.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 52 Seite 4]

Der diesjährige

Königschuß

findet am 10. und 11. Juli dieses Jahres statt.
Wir laden hiermit unsere hiesigen Bürger, Landeseinwohner sowie sämmtliche Gewerke und Vereine des Fürstenthums Ratzeburg zu unserm Feste freundlichst ein und bitten um recht rege Betheiligung. Auch ist wiederum mit dem diesjährigen Feste eine Tombola verbunden.
Capitain und Aeltesten der Schützenzunft.


Bekanntmachung.

Nachdem Herr H. F. Ruesch zu Teutendorf von dem Directorio des Burgthor=Districts und Herr Amtmann P. H. C. Breuel zu Hof Selmsdorf von dem Directorio des Schönberger=Districts zurückgetreten ist, hat die Direction des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner zum fungirenden Director des letztgedachten Districts wiederum den Hofbesitzer A. Rußwurm zu Lockwisch erwählt, den Burgthor=District dagegen dem Holstenthor=District unter dem Directorio des Herrn J. Fr. Kelling in der Vorstadt St. Jürgen hieselbst zugelegt.
Lübeck, den 27. Juni 1873.
Namens der Direction.
Bruhn, Secretair.


In Folge Aufforderung von Kapitain und Aeltesten der Schützenzunft wird sich der Kampfgenossen=Verein 1870/71 am diesjährigen Schützenfest durch Anschluß beim Aus= und Einmarsch des ersten Tages betheiligen. Versammlung der Kampfgenossen Morgens 8 1/2 Uhr im Boye'schen Gasthause.
Der Vorstand des Kampfgenossen=Vereins.
I. A.: Westphal.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft am Montag den 7. Juli stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich alle zu erscheinen.
Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Am Sonntag den 6. Juli Exerciren der Schützen, Nachmittags 6 Uhr.
Die Colporteure der Tombola=Loose haben Geld und unverkaufte Loose spätestens am Sonntag den 6. Juni zurück zu geben an den Vorstand für die Tombola.

Der Capitain der Schützenzunft.
C. Egert.


Alle Diejenigen, welche noch Forderungen an den Nachlaß des verstorbenen Buchbinders Carl Bade hieselbst haben, mögen ihre Rechnungen bis zum 14. Juli d. J. bei F. Heitmann abgeben.
Gleichzeitig ersuchen wir unterzeichneten Vormünder, alle welche dem Verstorbenen noch schulden, ihre Schuld bis zum 1. August d. J. zu bezahlen; und zwar: an Julius Schweigmann alle Waaren=Rechnungen, an F. Heitmann alle Gelder, welche auf die früheren Geldgeschäfte Bezug haben mögen.
Nach Ablauf des 1. August werden die nicht eingegangenen Ausstände, ohne weitere Aufforderung, zur gerichtlichen Einziehung abgegeben.
Schönberg, den 20. Juni 1873.

F. Heitmann.     Julius Schweigmann.


Alle Diejenigen, welche Bücher aus der J. P. Bade'schen Leihbibliothek geliehen haben, werden ersucht, dieselben spätestens zum 1. Juli zurückzuliefern.
Die Vormünder.


Mein an der Siemzerstraße Nr. 181 belegenes Wohnhaus mit Stall, zu welchem letzteren ein 3 1/2 Fuß breiter Gang von der Straße führt, beabsichtige ich unter der Hand zu verkaufen. Reflectanten wollen sich bei mir melden.
Fuhrmann Barkenthin, wohnhaft auf dem Vock'schen Hofe.


Am 9. Juli, von Abends 8 Uhr, Concert im Schützenzelt, wozu freundlichst einladet
J. Winkler.
Musikdirector.


Für Zimmerleute: Breitbeile, Stoß= und Bund=Aexte, Deestel, Winkel, Beetel, Bohrer, Hobel etc. etc.
Für Schmiede u. Schlösser: Pflüge, Wagenbüchsen, Feilen, Schneidkluppen, Schneidemesser, Schlüssel, Beschlagtheile etc. etc.
Für Tischler: Bau= und Möbel=Beschläge, Schrauben, Drahtstifte, Nägel, Handwerksgeräth etc. etc.
empfiehlt in größter Auswahl noch zu alten Preisen.
Ferner empfehle
zu Bauten:
Keller=, Dach= und Scheunen=Fenster=, Thür= und Fenster=Beschläge, Oefen und Spaarherde, Drahtgewebe vor Fenstern, Dachpappe.
Moritz Stein.
Ratzeburg.


Den 7. Juli, Abends um 8 Uhr, sollen die Plätze auf dem Schützenplatze für Diejenigen, welche mit Zelten und Tischen ausstehen wollen, von den Unterzeichneten angewiesen werden. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Aeltesten der Schützenzunft.


Gesucht wird sogleich oder zu Michaelis ein confirmirter Knabe als Laufbursche und zu häuslichen Arbeiten. Näheres bei Aug. Spehr.


Zahnschmerzen jeder Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruhm erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei Emil Jannicke, Bandagist.


Zu Michaelis oder 24. October wird auf Torriesdorf noch ein Pferdeknecht gesucht.


Am Montag und Dienstag den 7. und 8. Juni, wird bei mir ein

Scheibenschießen
nach Gewinnen

stattfinden, wozu ich meine geehrten Freunde und Bekannten hierdurch einlade, und um zahlreichen Besuch bitte.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten, und fällt auf einen Satz von 3 Schüssen nur ein Gewinn. Der Satz von 3 Schüssen kostet 16 Schilling (Mecklenburg).
Gastwirth H. Wittfoth.
Duvennest.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, den 6. Juli.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.16 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.9 1/2 - 11 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6 - 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.9 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln junge40 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen22 - 23Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 15Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer14 1/2 - 15 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen13 - 13Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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