No. 30
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. April
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 1]

Des Osterfestes wegen erscheinen die "Anzeigen" am Dienstag den 15. April nicht.


Der bedeutender Fälschungen gegen die Bank von England verdächtige Frederik Warren ist eingegangener Mitteilung nach in der Havanna verhaftet und der Gegenstand des Publicandi vom 24. v. M. somit erledigt.
Neustrelitz, 5. April 1873.

Aus Großherzoglicher Landesregierung.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 10 des Reichsgesetzblattes versandt.


Neustrelitz, den 11. April. Der der heutigen Nummer dieser Zeitung anliegende Bericht des Bundesraths=Ausschusses für Justizwesen, den Beschluß des Reichstags vom 12. Juni 1872 über die Verfassungs=Verhältnisse des Fürstenthums Ratzeburg betreffend, entwickelt auf Grund der einschlagenden geschichtlichen Thatsachen in streng juristischer und objektiver Weise die Gründe, welche die von Bewohnern des Fürstenthums Ratzeburg und namentlich durch den Advovaten Kindler zu Schönberg in Betreff der Verfassungsverhältnisse des Fürstenthums an den Bundesrath und Reichstag gerichteten Beschwerden sämmtlich als ungerechtfertigt erweisen.
Diese Gründe sind im Wesentlichen folgende:
1. Die dem Fürstentum Ratzeburg unterm 6. November 1869 landesherrlich verliehene Verfassung ist rechtsgültig erlassen und besteht zu Recht. Wenn als die Bevölkerung des Fürstenthums Modificationen dieser Verfassung wünscht, so ist der einzig legale Weg zur Geltendmachung dieser Wünsche der, daß sie sich durch die verfassungsmäßig gewählte Vertretung an die Großherzogliche Landesregierung wendet. Eine Berechtigung des Advokaten Kindler, sich im Auftrage einer Anzahl Einzelner an den Reichstag und Bundesrath zu wenden, um Correcturen an der Verfassung oder den Erlaß einer anderen, seinen Ansichten mehr entsprechenden Verfassung zu erlangen, ist nicht vorhanden.
2. Die obgedachte Verfassung vom 6. November 1869 entspricht den bestehenden Verhältnissen des Fürstenthums Ratzeburg. Dasselbe ist kein selbstständiger Staat, welcher mit dem Herzogthum Mecklenburg=Strelitz nur durch die Gemeinsamkeit des Landesfürsten verbunden wäre, - vielmehr ist es ein Theil des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz. Daß es an der dem Herzogthum Mecklenburg=Strelitz mit dem Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin gemeinsamen landständischen Verfassung nicht participirt, kann seinen Bewohnern einen Anspruch auf eine eigene selbstständige Staatsverfassung nicht verleihen. Vielmehr konnte es sich in Anbetracht der obwaltenden Verhältnisse nur um eine Kreis= oder Communal=Verfassung handeln, welche den Vertretern des Fürstenthums eine Mitwirkung bei den für eine Verfassung geeigneten gemeinsamen Landes=Angelegenheiten in ähnlichem Umfange, wie solche Mitwirkung den mecklenburgischen Landständen zusteht, gewährte. Diesem Erforderniß ist durch die Verfassung vom 6. November 1869, - zu welcher die Großherzogliche Regierung dem Bundesrathe gegenüber noch ihre Bereitwilligkeit erklärt hat, so weit irgend thunlich vor Erlassung von Gesetzen, welche nicht das Fürstenthum allein, sondern das ganze Großherzogthum befassen sollten, zuvor das rathsame Erachten der Vertreter des Fürstenthums zu erfordern, vollständig genügt worden. Eine Mitwirkung bei Feststellung des Großherzoglich Mecklenburg=Strelitzschen Staatshaushalts konnte den Vertretern des Fürstenthums Ratzeburg schon deshalb nicht eingeräumt werden, weil in Mecklenburg überhaupt ein Budget oder Budgetrecht im modernen Sinne nicht vorhanden ist, - während die Verfassung vom 6. November 1869 für die speciell ratzeburg'schen Finanzen, - bei denen man ohnehin nicht von Staatsfinanzen, sondern nur von den Mitteln eines Kreises oder Amtsbezirks reden kann, - der ratzeburg'schen Vertretung sogar das Recht giebt diese Mittel unter Aufsicht der Landvogtei zu verwalten und bei den einzelnen Verwaltungszweigen die der Vertretung gewährte Mitwirkung zu üben. Wenn aber in dem vom Advocaten Kindler an den Reichstag und Bundesrath gebrachten Petitionen für die Vertretung das Recht in Anspruch genommen wird, über öffentliche Einnahmen und Ausgaben Rechnungsablegung zu fordern, über die Aufhebung bestehender Steuern und Abgaben, sowie über die Verwendung der Einnahmen und Ueberschüsse zu beschließen, endlich bei der Verwaltung und Verwendung der ihrem Bestande nach zu erhaltenden milden und geistlichen Stiftungen mitzuwirken, geht das offenbar zu weit, denn das Fürstenthum Ratzeburg ist kein selbstständiger Staat und kann eine constitutionelle Verfassung nicht beanspruchen noch erhalten.
Der Ausschußbericht kommt demgemäß, - nachdem er noch hervorgehoben hat, daß die Besteuerungs=Verhältnisse des Fürstenthums Ratzeburg in keiner Weise drückend seien, - zu dem Ergebnisse, daß durch die Verfassung vom 6. November 1869 die eigenthümliche Aufgabe, einer Vertretung, die in der Hauptsache Kreisvertretung ist, eine Mitwirkung bei allgemeinen und vor die Centralvertretung gehörenden Gegenständen zuzuwenden, - gerade so gelöst ist, wie sie etwa gelöset werden konnte - und schließt mit dem Antrage, der Bundesrath wolle beschließen, daß zu einem Abgehen von dem Bundesrathsbeschlusse vom 1. Mai 1870 kein Grund vorhanden sei.
Der Bundesrath hat sich in der Plenarsitzung vom 13. März d. J. der Auffassung des Ausschuss einstimmig angeschlossen und somit die Kindlerschen Beschwerden gegen die bestehenden Verfassungs=Verhältnisse sämmtlich als unbegründet verworfen. -
Jedem, welcher sich für die Verhältnisse des Fürstenthums Ratzeburg interessirt, kann der durch die Treue, der geschichtlichen Darstellung, durch die Schärfe der juristischen Auffassung und durch die Gewandtheit der Ausdrucksweise sich auszeichnende Bericht nur zum eigenen Lesen empfohlen werden.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 2]

Anzeigen.

Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Mittwoch den 16. April 1873 für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die Zurückgestellten früherer Jahrgänge aus Stadt und Vogtei Schönberg,
am Donnerstag den 17. April 1872 für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien,
am Freitag den 18. April 1872 für die Vogteien Stove, Mannhagen und die Güter Dodow, Hörst und Torriesdorf, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Vogteien und Ortschaften und das Classificationsgeschäft
am Sonnabend den 20. April 1872 Loosung jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:

1. Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:
a. alle in dem Jahre 1853 Geborenen;
b. alle in den Jahren 1848 bis ultimo December 1852 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
2. Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Ort anwesende und in den Stammrollen verzeichnete resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b. aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an dem bestimmten Ort vor der Kreis-Ersatz-Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3. Auch ist Seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a. Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See-, Küsten- oder Haff-Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b. See-, Küsten- und Haff-Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c. Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d. Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von See- und Flußdampfern, vergl. § 5 und 34 der Militair Ersatz-Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen;
5. Gesuche um Zurückstellung von Militairdienst, Reclamation - vergl. § 42 ff. der Militair-Ersatz-Instruction - werden sofort im Musterungstermine entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinem häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollen, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Bestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6. Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts-Polizeibehörde , des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz-Instruction aufmerksam gemacht.
7. Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin- und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz-Mannschaften vermieden werden.
8. Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1853 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Sonnabend den 19. April 1873 in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermine hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9. Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der hohen Großh. Landes-Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Commission zu melden.
Schönberg, den 19. März 1873.

Der Civil=Vorsitzende der Kreis=Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Unter heutigem Dato ist nachstehende Firma in's hiesige Handelsregister eingetragen sub Nr. 45. Fol. XXXII.:

Firma: H. Duve.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Kaufmann Hans Johann Heinrich Duve in Schönberg.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 4. April 1873.

Das Handelsgericht.
C. v. Oertzen.

A. Dufft.


Unter heutigem Dato ist nachstehende Firma in das hiesige Handels=Register eingetragen sub Nr. 46 Fol. XXXIII.:

Firma: L. Bicker.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Buchdrucker Ludwig Bicker in Schönberg.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 4. April 1873.

Das Handelsgericht.
C. v. Oertzen.

A. Dufft.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 3]

Im Hause der Töpferwittwe Ehlers hierselbst sollen am Tage nach Ostern, als den 15. April, von Morgens 9 Uhr ab, nachstehende Gegenstände

2 Gang Kegel mit Kugeln, (1 Gang noch ganz neu) 1 Thorweg mit eichenen Pfosten, Stühle, Bänke, Gläser, Küchengeräth u. s. w.
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Seegert, Landreiter.


Haus= und Landverkauf.

Meine in Rupensdorf belegene Büdnerei, (Wohnhaus nebst ca. 719[]Rth. Ackerland), werde ich am Montag den 21. April, Vorm. 11 Uhr, im Hause der Gastwirthin Boye in Schönberg öffentlich meistbietend verkaufen.

Rupensdorf.               Dierck.


Am 15. April, von Morgens 10 Uhr an, beabsichtige ich im Kruge zu Pogetz das von meinem Vater ererbte Webergeräth, bestehend in 2 Webstühlen, sowie vollständigem Zubehör und Damasteinrichtung, nebst allerlei Mobilien gegen gleich baare Bezahlung in öffentlicher Auction zu verkaufen.
Pogetz, den 6. April 1873.
Joachim Greve, Tischlermeister.


Schüleraufnahme
in der Real= und Bürgerschule zu Schönberg.
Montag, 21. April morgens,
Aula des Realschulgebäudes (eine Treppe hoch).

Für sämtliche neuen Schüler, deren Geburt nicht in den Schönberger Kirchenbüchern steht, ist der Geburtsschein vorzulegen.
Die Aufnahme in die Elementarklasse findet um 8 Uhr statt. Es können nur solche Knaben angenommen werden, die vor dem 2. Juni 1867 geboren sind. Außerdem wird besonders darauf hingewiesen, daß die Eltern, um Weitläuftigkeiten zu vermeiden, ihre Kinder zu deren eigenem Nutzen gleich am oben genannten Montage zu bringen haben und nicht etwa, wie bisher oft geschehen ist, nach Belieben an irgend einem Tage der ersten Schulwochen. Die Aufnahme von älteren Schülern, die in höhern Klassen der Bürgerknabenschule eintreten sollen, geschieht ebenfalls um 8 Uhr; dieselben haben ein Zeugnis von der bisher besuchten Schule vorzulegen.
Diejenigen Schüler welche in eine der sechs Realklassen einzutreten beabsichtigen, müssen sich um 10 Uhr einfinden. Sie haben zum Zweck einer Prüfung, die über die anzuweisende Klasse entscheidet, Papier und Schreibfeder mitzubringen und im Falle sie bereits eine andere Anstalt besucht haben, ein Abgangszeugnis von derselben vorzulegen.

Dr. Armknecht, Director.


Schul=Anzeige.

Der Sommercursus an der hiesigen Mädchenschule beginnt Montag den 21. April um 7 Uhr des Morgens. Die Aufnahme der neu in die Mädchen=Elementarklasse eintretenden Schülerinnen geschieht an demselben Tage um 9 Uhr des Vormittags in dem Neben=Schulgebäude der Real= und Knabenschule. Bemerkt sei, daß nach § 60 bezw. § 73 der Schulordnung die Schulpflichtigkeit mit dem zu Ostern d. J. vollendeten sechsten Lebensjahre eintritt, daß jedoch Kinder, welche bis zum 1. Juni incl. dieses Alter erreichen, gleichfalls aufgenommen werden können Von auswärts geborenen Kindern ist ein Geburtsschein vorzulegen.
Schönberg den 9. April 1873.

Rector C. Wesemann.


Die Restanten zur Feuerassecuranz des Füstenthums Ratzeburg werden hiedurch aufgefordert, nunmehr ihre Beiträge binnen 14 Tagen einzuzahlen. Nach dieser Zeit wird die zwangsmäßige Eintreibung erfolgen.
Schönberg den 8. April 1873.

Carl Bade.


Hiedurch ersuche ich Kapitalisten, welche im vorstehenden Johannis=Termin Gelder durch mich gegen gute hypothekarische Sicherheit abzugeben haben, solche möglichst rechtzeitig vorläufig in meinem Büreau bei Herrn Stephans oder meinem Sohne anzumelden. Ebenso Forderungen solcher Gelder von soliden Personen, und bemerke hierzu, daß ich noch zur gänzlichen Wiederherstellung meiner Gesundheit auf einige Zeit verreisen muß, daß aber trotzdem Alles so gut und so sicher wie bisher besorgt werden wird.

Carl Bade.


Die Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt ist an jedem Mittwoch von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Die Ersparniß=Anstalt nimmt jederzeit Einlagen an und verzinst dieselben alljährlich mit ein und drei viertel Schillingen auf jeden eingelegten Thaler vom ersten des auf die Einlage folgenden Monates an.
Ebenso nimmt die Vorschuß=Anstalt jederzeit Gelder zur Verzinsung an, auch gewährt dieselbe Darlehen zu 5 % jährlich gegen Wechsel und Bürgschaft zweier solider im Fürstenthume ansässiger Männer oder gegen Hinterlegung guter Werthpapiere.
Schönberg, den 8. März 1873.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
Aug. Spehr. W. Gartz. Wigger. Burmeister.
Secretair: R. Rackow, Adv.


Bekanntmachung.

Der diesjährige Frühjahrsbeitrag der Mitglieder des Lübecker Feuerversicherung=Vereins für Landbewohner ist zwischen dem 16. und 31. Mai d. J. mit 3/4 Simplum - drei Vierteln des einfachen Ansatzes - auf dem hiesigen Bureau zu entrichten.
Lübeck, den 5. April 1873.

Namens der Direction
              Bruhn, Secretair.


Die Verlobung unserer Tochter Johanna mit dem Kaufmann Herrn Carl Lehmann in Lüneburg zeigen hiemit Verwandten, Freunden und Bekannten statt besonderer Meldung ergebenst an.
Stover Mühle den 9. April 1873.
W. Wieschendorf und Frau.


Allen, die unserm lieben Sohn die letzte Ehre erwiesen und ihn zu seiner Ruhestätte geleitet haben, sagen wir unsern besten und innigsten Dank!
Die Familie Tews in Bechelsdorf.


Meinen geehrten Freunden und Kunden erlaube mir die ergebene Anzeige zu machen, daß ich unter heutigem Dato mein Geschäft an Herrn Ernst Sander abgetreten habe. Für das mir bisher erwiesene Wohlwollen sage meinen innigen Dank und bitte, dasselbe meinem Nachfolger gütigst zu übertragen.
Ratzeburg den 10. April 1873.

Leonhard Dölle.

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Bezug nehmend auf obige Annonce, erlaube ich mir einem geehrten Publikum Ratzeburgs und Umgegend die ergebene Anzeige zu machen, daß ich am heutigen Tage, das Geschäft des Herrn Leonhard Dölle übernommen habe und dasselbe unter der Firma Ernst Sander in bisheriger Weise fortführen werde.
Unter Zusicherung billiger Preise und reeller Bedienung bitte ich um gütigen Zuspruch.
Ratzeburg den 10 April 1873.

Ernst Sander.


Annoncen für alle Zeitungen besorgt zu Originalpreisen ohne Berechnung von Nebenkosten Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 4]

Die Union,
Allgemeine Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.
Grundcapital 3 Millionen Thaler.

Davon sind in 5,019 Aktien emittirt Thlr. 2,509,500.
Vorhandene Reserven Ende December 1872 " 160,216.
Derzeitiges Gesammt-Garantie-Kapital: " 2,669,716.

Diese Gesellschaft versichert Bodenerzeugnisse aller Art gegen Hagelschaden zu festen Prämien ohne Nachschußzahlung.
Jede Auskunft über dieselbe wird ertheilt und Versicherungen werden vermittelt durch unterzeichneten Agenten, welcher zum Theil gleichzeitig Agenten der Achener- und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft ist, die mit der Union in engster Verbindung steht.

Herr J. H. Meyer in Schönberg.
Die Hauptagenten:
Schall & Schwencke in Schwerin


Eine herzliche Bitte.

Zu Neusalz a/O (Schlesien) ist seit dem Jahre 1868 ein "böhmisch=mährisches Seminar" gegründet. Dasselbe hat den Zweck, namentlich für die lutherische Kirche daselbst (etwa 30,000 Seelen) Volksschullehrer auszubilden. Zur Aufnahme gelangen nur Jünglinge czechischer Nationalität. Veranlassung zur Gründung dieser Anstalt gab die traurige Thatsache, daß die gesammt evang. Kirche in Böhmen und Mähren, luthr. wie reform. Confession, (etwa 150,000 Seelen auch nicht ein einziges evang. Lehrinstitut besitzt. Die große Mehrzahl der evang. Schuljugend muß katholische, jetzt confessionslose Schulen besuchen. Wo evang. Schulen bestehen, müssen für dieselben auf katholischen Seminarien gebildete Lehrer genommen werden. - Die Gründung der gedachten Anstalt geschah deshalb zu Neusalz, weil Sich daselbst Herr Reiseprediger Kleinschmidt befindet, welcher Böhmen und Mähren im Auftrage einer Gesellschaft zu Basel 10 Jahre lang bereiste und welcher die Gründung eines evang. Seminars als das Notwendigste erkannt hatte, wodurch unsern armen und theuren Glaubensgenossen daselbst allein wirksam geholfen werden kann.
In gedachter Anstalt wurden nun seit 1868 unentgeltlich aufgenommen 37 Zöglinge. Davon sind als Volksschullehrer zurückgegangen 8, die an solchen Schulen wirken, welche dem Verfall bereits nahe waren und wieder mit katholischen Schulen vereinigt werden sollten; 2 haben sich dem Studium der Theologie zugewendet. In der Anstalt befinden sich noch 27 Zöglinge, welche sämmtlich zu sehr guten Hoffnungen berechtigen. Unterrichtet werden dieselben von 2 Lehrern in deutscher, wie czechischer Sprache.
Das Seminar ist allein von Gaben freier Liebe gegründet und bis diese Stunde erhalten. Ein ganz besonderes Interesse dafür legte die luth. Kirche in Amerika und Rußland an den Tag.
Zur weiteren Förderung desselben ist dem Unterzeichneten unter dem 14. November v. J. von Hoher Großherzoglicher Landesregierung und unterm 8. April d. J. von der Hohen Großherzoglichen Landvogtei hiesigen Fürstenthums gestattet, bei den Freunden des Reiches Gottes freiwillige Gaben einsammeln zu dürfen.
Das soll nun im Laufe der nächsten Wochen durch den Collectanten Herrn Franke aus Schwerin geschehen. Der Unterzeichnete erlaubt sich, für denselben hierdurch um freundliche Aufnahme zu bitten.
Der Herr aber unser Gott segne seine Gänge zum Besten unseres Seminars reichlich und alle theuren Wohlthäter, die uns nach Kräften gerne weiter helfen wollen.
Bemerkt sei noch, daß Herr Franke Ansprachen zur Vertheilung bei sich führt, welche noch Ausführlicheres über das Seminar enthalten, sowie Empfehlungen von im Reiche Gottes berühmten Männern.
Neusalz a/O., den 4. Febr. 1873.

        Fr. Au. Ruhmer, Vorsteher.
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Eingedenk der Mahnung des Apostels: "Lasset uns Gutes thun und nicht müde werden" (Gal. 6, 9) erlaube ich mir, für die vorstehende Bitte des Herrn Ruhmer auch meinerseits ein bittendes Wort bei den evangel. Christen des hiesigen Landes, insonders bei meinen Herren Amtsbrüdern einzulegen.

Neustrelitz, 14. Febr. 1873,                 Ohl, Dr. th., Superintendent.


Gicht und Rheumatismen sind heilbar. Das bewährteste, wahrscheinlich einzige Mittel hiefür ist die Gichtwatte von Dr. Pattison, vorzüglich anwendbar bei rheumatischen Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh u. s. w. - Ganze Packete zu 12 Schill. und halbe zu 7 Schill. bei Wilh. Heincke in Schönberg.


Dreschmaschinen, welche per Stunde so viel leisten als drei Drescher am Tag, liefert von Thlr. 66 - an unter Garantie und Probezeit.

Moritz Weil jun. in Frankfurt a. M.


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 30 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. April 1873.


Auszug
aus der
Rechnung über Einnahme und Ausgabe
im Jahre 1870 über die zweite und 1871 über die einzige Hebung
bei der Feuerversicherungs-Gesellschaft im Fürstentum Ratzeburg,
wie solche den Aelterleuten in der Versammlung vom 7. Mai 1872 vorlag und von Großherzoglicher Landvogtei laut erteilter Decharge vom 23. März 1873 richtig befunden ist.
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[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die Versicherung hat sich im letzten Rechnungsjahr vermehrt:

An Gebäuden um 37,425 Thlr.
An Mobilien um 59,525 Thlr.
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Im Ganzen um 96,950 Thlr.
Und beträgt jetzt im Ganzen 6,385,875 Thlr.
Die Hebung pro 1871 konnte schließlich erst im Frühling 1872 ziemlich beendigt werden da noch zu viele Restanten aus den 2 Hebungen pro 1872 möglichst ohne Execution zu beseitigen waren.
Schönberg, den 8. April 1873.

Carl Bade, Secretair und Rechnungsführer.


Nähmaschinen
für Familien= und Handwerker=Gebrauch von Singer, Wheeler & Wilson und Löwe sind bei mir vorräthig und verkaufe solche zu Fabrikpreisen auch gegen monatliche Abzahlung.
Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 6]

Für Zimmerleute: Breitbeile, Stoß= und Bund=Aexte, Deestel, Winkel, Beetel, Bohrer, Hobel etc. etc.
Für Schmiede u. Schlösser: Pflüge, Wagenbüchsen, Feilen, Schneidkluppen, Schneidemesser, Schlüssel, Beschlagtheile etc. etc.
Für Tischler: Bau= und Möbel=Beschläge, Schrauben, Drahtstifte, Nägel, Handwerksgeräth etc. etc.
empfiehlt in größter Auswahl noch zu alten Preisen.
Ferner empfehle
zu Bauten:
Keller=, Dach= und Scheunen=Fenster=, Thür= und Fenster=Beschläge, Oefen und Spaarherde, Drahtgewebe vor Fenstern, Dachpappe.
Moritz Stein.
Ratzeburg.


Wohnungsveränderung.

Einem hochgeehrten Publikum von Stadt und Land mache ich hiedurch die ergebene Anzeige, daß ich jetzt im Hause des Herrn A. Heitmann vor dem Sabowerthore Nr. 41 wohne, und halte mich zu allen in mein Fach schlagenden Arbeiten bestens empfohlen. Im Falle ich vom Hause abwesend bin, bitte ich Bestellungen an den Schuhmachermeister Heinrich Eckmann vor dem Sabowerthore Nr. 43 abzugeben.
Schönberg im April 1873.

Johannes Herzberg, Maler.


Bahnhofs-Restauration
Freitag, Sonntag und Montag
Bockbier vom Fass.


Künstliche Gebisse in Kautschuck, sowie Reparaturen werden unter Garantie angefertigt von Ludwig Vogel.
Schönberg.


Hiesiges und russisches Säeleinsaat empfiehlt billigst Aug. Spehr.


F. Schlüter in Ratzeburg
empfiehlt zu billigsten Preisen seine Fabrikate, wie:
Selters, Sodawasser, Brauselimonade, angelegentlichst.
Niederlage hält zu Fabrikpreisen Aug. Spehr


Diejenigen, welche in der bevorstehenden Frühjahrsbleiche Leinen bei mir bleichen lassen wollen, ersuche ich, dasselbe beim Herrn Gastwirth Fick in Schönberg niederlegen zu wollen, von wo ich dasselbe abholen werde. Ich bemerke noch, daß das Leinen mit reiner buchen Asche gebükt wird.
Domhof bei Ratzeburg.
J. C. Wihe, Bleicher.


Gesucht zum 1. Mai: Eine Köchin und ein Kindermädchen, die gute Zeugnisse vorzeigen können, gegen hohen Lohn.
C. L. Kaibel in Lübeck, Breitestraße Nr. 787. 1. Etage.

Ein Knabe der Lust hat das Schneiderhandwerk zu lernen, kann Ostern eine Stelle finden bei Bruhn in Carlow.


Gesucht wird für eine größere Bäckerei Lübecks 2 Lehrlinge, Lehrzeit 3 Jahre, jedes Jahr 28 Thlr. zur Kleidung, Ferner gesucht: 2 junge Mädchen als Kochlehrlinge für ein Hotel, Kostgeld für den Sommer 15 Thlr. Näheres in
Frau Reichert's Nachweis.=Bureau, Lübeck, Breitestraße 954.


Auf dem Hofe Neuhof bei Ratzeburg finden in Folge Neubaus zu Ostern d. J. noch 4 Tagelöhner=Familien Wohnung.

Bunge & Beyer, Lübeck.
Comptoir: Fischergrube Nr. 313/14,
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Butter, Schmalz, Käse, Gesalz. Heringe, geräuch. Speck, Russ. Seife, Essig und Essigsprit
zu billigsten Preisen.


Accordeons,
(Handharmonikas)
in neuen vorzüglichen Constructionen und verschiedenen Größen empfehle zu billigen Preisen.
F. Heitmann.


Wichtig für Alle, welche an Lungenschwindsucht, Krebsschäden, Abzehrung Drüsen, Flechten, Hämorrhoiden, Bleichsucht Nervenschwäche, Gicht, Rheumatismus, Epilepsie, Syphilis oder an einer anderen sog. "unheilbaren" Krankheit dahinsiechen, ist die 3., 160 Seiten starke Aufl. des berühmten Buches

"Dr. Airy's Naturheilmethode".

Gegen Einsendung von 6 Freimarken à 1 Sgr. frco. zu beziehen von der Rhein. Verlags-Anstalt, Duisburg.
Scheue Niemand zur Wiedererlangung seiner Gesundheit diese kleine Auslage zu machen.
Drei Aufl. von zus. 150,000 Exemplaren sprechen am besten für die Gediegenheit des Buches.


Loose à 1 Thlr. zur großen Mecklenburgischen Pferdeverloosung zu Neubrandenburg sind zu haben bei Wilh. Heincke.


Kranken jeder Art

sende ich auf portofreie Anfragen franco und unentgeltlich die 13. Auflage der Schrift:

unfehlbare Hülfe allen Leidenden auf bewährte Heilkräfte der Natur gegründet.

William Becker in Braunschweig.


Vorzügliche Brillen, Lorgnettes, Barometer, Thermometer, Zeichenutensilien, Lupen, Fernröhre etc.
sind vorräthig, werden verfertigt, reparirt und zu den billigsten Preisen ergebenst empfohlen von Ludw. Vogel, Optiker und Mechaniker in Schönberg.

Großes Militair-Concert
am Mittwoch den 16. April 1873,
ausgeführt von dem Musik=Chor des Jäger=Bataillons Nr. 14 zu Schwerin unter Leitung des Stabshornisten Hrn. Reckling.

Familienbillets für 3 Personen 24 Schilling (Mecklenburg). für 2 Personen 16 Schilling (Mecklenburg) , 1 Person 10 Schilling (Mecklenburg) sind vorher beim Herrn Senator Spehr, sowie bei dem Unterzeichneten zu haben.

Entree an der Kasse à Person 12 Schilling (Mecklenburg).
Anfang 7 1/2 Uhr.
Nach dem Concert Ball.

Es ladet das geehrte Publikum Schönbergs und Umgegend hierzu ergebenst ein J. Köster.


Am Tage nach Ostern, den 15. April, Nachmittags 1 Uhr, wird eine Zusammenkunft unserer Gewerkgenossen stattfinden, zu der der unterzeichnete Vorstand alle Mitglieder zum pünktlichen Erscheinen hierdurch einladet. Im Behinderungsfalle wolle man den Betrag zur festgesetzten Zeit einsenden.

Der Vorstand des Sattler= und Drechsler=Gewerkes.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft am Montag nach Ostern den 21. April, stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich zu erscheinen oder im Behinderungsfalle ihr Krankengeld pünktlich einzuliefern, widrigenfalls die Restanten gerichtlich dazu angehalten werden müßten.

Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 7]

Wohnungsveränderung.

Meinen geehrten Kunden, Freunden und Gönnern hiermit zur Anzeige, das ich von jetzt an nicht mehr in dem Hause des Herrn Schuhmachermeister Kleinfeldt in der Sabowerstraße, sondern beim Herrn Tischlermeister Borschel in der Siemzerstraße wohne und bitte das mir bisher geschenkte Zutrauen auch in meiner neuen Wohnung zu bewahren.
Hochachtungsvoll H. H. Meier. Herrenkleidermacher.


Moderne Sonnenschirme in großer Auswahl empfiehlt billigst H. Scheer, Schirmmacher.


Joh. Hoff's weltberühmter Malzextract ist wieder vorrätig bei Wilh. Heincke.


Gesucht wird ein Kindermädchen bei H. Fick, Barbier.

Vorzügliche Brillen, Lorgnetten, Fernrohre
Thermometer und Barometer jeder Art, sowie sämmtliche optische und mechanische Artikel verfertigt und empfiehlt zu den billigsten Preisen C. Volger, Optiker und Mechaniker, Lübeck, Beckergrube, 150.


Ein bejahrter Knecht, der mit Pferden umzugehen weiß, wird gesucht bei gutem Lohn zum 1. Mai.
Schlutup im April 1873.
J. H. M. Böge.
Pappen=Fabrik.


Blumenkohl=Pflanzen und Radies empfiehlt H. Upahl, Handelsgärtner.


Zur Tanz=Musik
am 2. Ostertag, den 14. April, ladet ergebenst ein
W. Creutzfeldt in Carlow.


Mein Haus in der Marienstraße ist zu Michaelis zu vermiethen.
C. Egert, Wittwe.


Bei meiner Abreise von hier sage ich allen Denen, die mir in meinem Leiden und Noth Theilnahme erwiesen, meinen innigsten Dank.
Anna Kegel, Wittwe.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Geboren: 19. März dem Schornsteinfegermstr. Schulz sen. hiers. eine T. - 21. dem Arbm. Joh. Peters vor Schönberg eine T. - 22. dem Arbm. Hansen vor Schönberg eine T. - D. 24. dem Zieglerges. Müller vor Schönberg eine T. - D. 26. dem Schneidermstr. H. Meier hiers. ein S. - Dem Arbm. Groth zu Lockwisch eine T. - D. 27. ein unehel. S. zu Gr. Siemz. Ein unehel. S. vor Schönberg. - D. 29. dem Holländer Brinkert zu Torriesdorf eine T. - D. 2. April dem Arbm. Beckmann zu Kl. Siemz ein Sohn. - Dem Bauunternehmer Oldenburg vor Schönberg ein S.

Gestorben: 19. März Anna Car. Maria Elisab. Maaß, Arbm.tochter zu Gr. Siemz, 11 M. a. - D. 20. Joh. Peter Renzow, verwittw. Arbm. zu Gr. Bünsdorf, 57 J. 3 M. a. - D. 22. Friederik Sofie Auguste Schnoor, Webermstrs.=tochter hiers., 15 J. a. Anna Maria Johanna Fick, Arbm.=tochter vor Schönberg, 11 M. a. - Peter Schnell aus Sülsdorf, Arbm. v. Schönberg. 61 J. 1 M. a. - D. 28. Maria Catharina Maaß, geb. Oldenburg, Schneidermeistersfrau vor Schönberg, angebl. 54 J. a. - 2. April Jochen Heinr. Tews, Anerbe zu Bechelsdorf, 25 J. 7 M. a.

Am Charfreitage:
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.

Am 1. Ostertage:
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Kämpffer.

Am 2. Ostertage:
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen19 1/2 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 - 13Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste13 1/2 - 14Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/4 - 11 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen12 - 13Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken10 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.13 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 21 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.10 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St. 40 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.28 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.10 1/2 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.6 - 6 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.10 - 13 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6 - 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg).


- Für das gute und für Gegenwart und Zukunft wichtige Einvernehmen Deutschlands und Oesterreichs haben wir einen neuen kaiserlichen Zeugen. Kaiser Franz Joseph sagte zu den Delegirten Deutsch=Oesterreichs und Ungarns in feierlicher Audienz: Seit mehr als 25 Jahren haben sich Oestreich=Ungarn und Deutschland nie so nahe gestanden und sind nie in so herzlicher Freundschaft miteinander verbunden gewesen, wie in der jetzigen Zeit ungetrübten Einverständnisses der beiderseitigen Völker. - Das ist ein gewichtiges Wort, das man flugs in's Französische übersetzen muß, damit die Franzosen es auch verstehen und beherzigen können.
- Unter dem Vorsitz des preuß. Justizministers haben die Conferenzen der bundesstaatlichen Justizminister über die neue deutsche Gerichtsorganisation begonnen und sollen in Kurzem beendet werden.
- Kaiser Wilhelm tritt seine Reise nach Petersburg am 24. April an und bleibt dort etwa 10 Tage. Fürst Bismarck wird den Kaiser begleiten.
- Bankier Steinach in Paris hat den Franzosen vorgerechnet, daß sie durch die beschleunigte Zahlung der 5 Milliarden an Deutschland und den früheren Rückmarsch der deutschen Truppen aus Frankreich 108,400,000 Franks ersparen.
- Die Elsasser sind zäh in ihrer Ab= und Zuneigung. Während der Napoleonstag für die Straßburger immer der höchste Festtag war, wurde Kaiser Wilhelms Geburtstag nur von dem Militär und den Beamten gefeiert. Die Väter der Stadt waren von dem Oberpräsidenten zum Festbanket geladen, glänzten aber durch ihre Abwesenheit und Bischof Räs hatte eine kirchliche Feier zu Ehren des Tages im Münster geradezu verweigert. Man erkannte recht deutlich, wie die Bevölkerung etwas darin suchte, den Geburtstag zum rechten Werktag zu machen.
(Zeitgemäß.) Im Dresdener "Calculator" lesen wir folgendes Bauarbeitergesuch: "Es werden Maurer und Zimmerleute unter folgenden Bedingungen gesucht: 1) Der Mann erhält 3 Thaler Tagelohn nebst freier Beköstigung, Bier und Cigarren. 2) Die Arbeiter werden per Omnibus nach dem Bauplatz und von dort nach Hause gefahren. 3) Die Arbeit beginnt früh um 8 Uhr, wo die Leute Kaffee mit Zucker erhalten. Wer Thee trinkt, kann sich Milch oder Rum dazu nehmen. Es wird dabei frischer Käsekuchen oder Semmel verabreicht. Wer sich dieselben schmieren will, erhält dazu Butter, Gänsefett, Fischthran oder Wagenschmiere, ganz nach Gusto. 4) Von halb 10 - 10 wird Thee mit Rum servirt. Dazu giebt es weiche Eier, Caviar, Sardellen, Cervelatwurst, rohen Schinken und Schweizerkäse. Der Polier liest dazu die "Dresdener Nachrichten" vor. 5) Von 12 - 2 Uhr wird zu Mittag gespeist. Hinsichtlich der ländlichen Verhältnisse kann nur Suppe, Rindfleisch mit Gemüse, Braten und Salat, Mehlspeise, Butter, Käse und Brot gegeben werden. Der Mann erhält 3 Liter Lagerbier dazu und zum Dessert ein Glas Kümmel und Cognac. Der Polier liest die "Dresdener Presse" vor. 6) Von 1/4 bis 4 Uhr wird Kaffee getrunken, wozu frischer Kuchen. 7) Um 6 Uhr ist Feierabend und wird ein Inbiß von kaltem Braten, Wurst, Schinken, Heringen, Bricken oder geräuchertem Lachs genommen, wozu der Mann 3 Liter Lagerbier oder eine halbe Flasche Doppelkümmel erhält. 8) Jeden Morgen werden für den Mann 8 Cigarren und 1/4 Pfd. Rauchtabak bez. Schnupftabak vertheilt; dazu ein Feuerstein und Schwamm. 9) Von 4 bis 6 Uhr spielt eine Militair=Kapelle. Außerdem liegt ein Faß Bier zum beliebigen Gebrauche bereit. Wir hoffen, daß wir unter solchen Bedingungen die genügende Zahl Arbeiter finden und daß dieselben sich nicht verleiten lassen, zu striken.

Das Comitee.


Edeline.
Novelle von Carl Reinhardt.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1873 Nr. 30 Seite 8]

Edeline.
Novelle von Carl Reinhadt.
[Fortsetzung.]


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