No. 29
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. April
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1873 Nr. 29 Seite 1]

- Das deutsche Reich wird im Innern immer weiter ausgebaut. Die Reichscompetenz wird auf das gesammte Civilrecht, auf das Strafrecht und die Gerichtsverfassung ausgedehnt. Der Reichstag hat diesen oft wiederholten Antrag Laskers angenommen und der Bundesrath wird fast einstimmig zustimmen, wie Delbrück erklärte. Der Letztere fügte hinzu, daß demnächst auch mit der Abfassung eines für ganz Deutschland gemeinsamen deutschen Civilgesetzbuches begonnen werden soll.
- Von dem neuen Mausergewehr wird man noch Manches hören. Kürzlich fuhr Kaiser Wilhelm nach Potsdam, um die Gardefüsiliere mit diesem Gewehre exercieren zu sehen. Die Erfolge waren überraschend. Der betr. Compagniechef ließ in einer halben Minute 7 Salven geben und diese Leistung kann fast verdoppelt werden. Der Name des Gewehrs ist nicht schön, wird aber zu hohen Ehren kommen, wenn unsere Nachbarn uns Elsaß und Lothringen wieder mausen wollen. Dem französischen Gesandten und seinen beiden militairischen Landsleuten schien die Bedeutung dieses Namens bei der betreffenden Uebung sichtlich verständlich zu werden; denn sie machten immer größere Augen, je schneller die Preußen schossen.
- Für die 53,000 Unteroffiziere im deutschen Reichsheere werden 2 Millionen Thaler mehr verlangt. Der Reichstag findet das nicht zu hoch; es kommen auf den Kopf nicht ganz 40 Thlr. jährlich oder 4 Schill. täglich. Freilich sollen von 1875 an auch Verbesserungen in Bezug auf Kleidung, Verpflegung und Kasernirung hinzutreten. Bedenklich kann die Errichtung besonderer Speiseanstalten für Unteroffiziere erscheinen. Wird erst für diese eine besondere Menage eingerichtet, so dürften die wehrpflichtigen Soldaten oft schlecht wegkommen, ganz abgesehen von den sozialen Schattenseiten etwaiger Unteroffizierkasinos. (Die monatliche Löhnung soll erhöht werden für Feldwebel von 15 Thlr. auf 20 Thlr., für Stabshautboisten von 9 auf 15 Thlr., für Sergeanten von 10 1/2 auf 12 Thlr., für Unteroffiziere auf 8 1/2 Thlr. Auch die Erziehung ihrer Söhne soll den Unteroffizieren künftig erleichtert werden.)
- Thiers hat zwei Tage hinter einander Revue über 6 Chasseurregimenter und über mehrere Infanterieregimenter abgehalten; ob zu Pferd oder zu Wagen verschweigt der große Stratege.
- Der nun bald 89jährige General=Feldmarschall Friedrich Heinrich Ernst Graf v. Wrangel feierte am 30. März sein 50jähriges Jubiläum als preußischer General. Noch unter Friedrich dem Großen zu Stettin geboren, hat derselbe vier preußischen Königen gedient und beendet am 16. Aug. sein 77stes Dienstjahr. Leider mußten wegen des Schlaganfalls, der ihn kürzlich getroffen, auf Anordnung der Aerzte alle Glückwünsche, Auszeichnungen und Festlichkeiten von dem Marschall fern gehalten werden.
- Die Münchner Bierbrauer hatten sich versammelt, um den Preis des Liters Bier von 8 auf 9 Kreuzer zu erhöhen. Das drohende Murmeln des Volkes draußen aber fand in ihren dicken Bäuchen einen so kräftigen Resonanzboden, daß sie den Preis beim Alten ließen.
- Die unglückliche Anna Böckler ist und bleibt verschwunden. Alle Nachforschungen der Gerichte und der Polizei und die Millionen suchenden Augen des deutschen Publikums haben kein Ergebniß gehabt. Es ist ein eben so merkwürdiger als trauriger Fall.
- Im Städtchen Joachimsthal bei Karlsbad sind am letzten März von 500 Häusern 470 ein Raub der Flammen geworden.
- Herr Vogel war früher Lehrer in einem Dörflein bei München und fand eines Tages, daß er mehr Metall in der Kehle als in der Tasche habe und sattelte um. Er wurde Sänger (Tenorist) an dem Münchener Hoftheater, nahm eine Frau die auch singt und spielt und bezieht mit ihr zusammen eine jährliche Gage von 20,000 fl. Sein Lieblingslied ist das bekannte: "Ich singe wie der Vogel singt, der in den Zweigen wohnet."
- Der Müller Beilfuß in Jestin bei Colberg war seit langen Jahren mit Hab und Gut versichert, vor 14 Tagen aber war seine Versicherung abgelaufen und die Gesellschaft wollte ihn erst dann wieder aufnehmen, wenn er sein Strohdach mit Ziegeln bedecke. Ehe es dazu kam, brach am 29. März Nachts Feuer aus und verzehrte die Mühle mit allen Nebengebäuden. Der Müller verbrannte mit seiner Frau, einem Sohn, einer Tochter und der Magd, zwei Mägde verbrannten in einer Nebenwohnung. Der älteste Sohn hatte wenige Stunden vor dem Unglück einen Feuerschein am Himmel bemerkt und war mit einem Knechte und seiner Spritze dem Feuer nachgefahren; so blieb er am Leben. Der zweite Sohn, ein Seminarist, war an demselben Tage zu den Ferien erwartet worden, aber ausgeblieben; der dritte Sohn, ein Gymnasiast, war einige Stunden vor dem Brande heimgekehrt und rettete sich durch einen Sprung aus dem obern Fenster. Die Tochter die verbrannt ist, sollte am nächsten Sonntag Verlobung halten. Tausend Thaler, die der Müller Tags vorher aus der Stadt geholt, sind mit verbrannt.
- Aus der Provinz Posen wird berichtet: Zwei Geizhälse ganz seltener Art, ein achtzigjähriger Greis und sein Sohn, die sich im Laufe der Jahre an den Bauern der Provinz kolossal bereichert hatten und überall als Blutsauger verhaßt waren, bogen kürzlich auf einer Reise von der Chaussee ab, um die 2 Silbergroschen Chausseegeld zu sparen. Auf dem Seitenwege hatten sie einen kleinen Fluß zu passiren und wurden schlüssig hindurchzufahren. Kaum war das Pferd hineingegangen, als es, wie von unsichtbarer Gewalt gezogen, schnell weitersank und den Wagen mit den beiden Insassen nach sich zog. Im Nu waren diese bis an die Brust von schmutzigem Wasser umgeben und unter Sträuben der Haare fühlten sie, wie sie immer tiefer sanken. Auf das Geschrei der Beiden eilten die Feldarbeiter mit Stangen herbei, um Hülfe zu leisten; als sie aber Sahen, wer der Hülfe bedürftig sei, reichten sie unter Hohnlachen und Trinkliedern den Verzweifelten die Stangen hin, um in dem Moment, wo diese darnach griffen, sie ihnen wieder zu entziehen. Hunderttausend Thaler bot der Alte mit gurgelnder Stimme demjenigen, der ihn rette - umsonst. So sanken die Verunglückten tiefer und tiefer - noch einige verzweifelte Griffe mit den Armen über dem Wasserspiegel, dann ward es still und große Kreise bezeichneten die Stelle, wo eben zwei Menschenleben ausgehaucht hatten. Es

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können nur Thaten furchtbarster Art gewesen sein, welche die Landbevölkerung zu solch entsetzlichen Rachegefühlen aufgestachelt hatten.


Anzeigen.

Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Mittwoch den 16. April 1873 für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die Zurückgestellten früherer Jahrgänge aus Stadt und Vogtei Schönberg,
am Donnerstag den 17. April 1872 für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien,
am Freitag den 18. April 1872 für die Vogteien Stove, Mannhagen und die Güter Dodow, Hörst und Torriesdorf, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Vogteien und Ortschaften und das Classificationsgeschäft
am Sonnabend den 20. April 1872 Loosung jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:

1. Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:
a. alle in dem Jahre 1853 Geborenen;
b. alle in den Jahren 1848 bis ultimo December 1852 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
2. Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Ort anwesende und in den Stammrollen verzeichnete resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b. aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an dem bestimmten Ort vor der Kreis-Ersatz-Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3. Auch ist Seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a. Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See-, Küsten- oder Haff-Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b. See-, Küsten- und Haff-Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c. Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d. Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von See- und Flußdampfern, vergl. § 5 und 34 der Militair Ersatz-Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen;
5. Gesuche um Zurückstellung von Militairdienst, Reclamation - vergl. § 42 ff. der Militair-Ersatz-Instruction - werden sofort im Musterungstermine entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinem häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollen, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Bestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6. Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts-Polizeibehörde , des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz-Instruction aufmerksam gemacht.
7. Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin- und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz-Mannschaften vermieden werden.
8. Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1853 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Sonnabend den 19. April 1873 in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermine hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9. Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der hohen Großh. Landes-Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Commission zu melden.
Schönberg, den 19. März 1873.

Der Civil=Vorsitzende der Kreis=Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg in der Neuenwallstraße sub Nr. 123 belegene Wohnhaus c. p. des Arbeitsmanns Fritz Duve hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend, den 17. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

[ => Original lesen: 1873 Nr. 29 Seite 3]

Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 20. Februar 1873.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


Unter heutigem Dato ist nachstehende Firma in's hiesige Handelsregister eingetragen sub Nr. 45. Fol. XXXII.:

Firma: H. Duve.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Kaufmann Hans Johann Heinrich Duve in Schönberg.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 4. April 1873.

Das Handelsgericht.
C. v. Oertzen.

A. Dufft.


Unter heutigem Dato ist nachstehende Firma in das hiesige Handels=Register eingetragen sub Nr. 46 Fol. XXXIII.:

Firma: L. Bicker.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Buchdrucker Ludwig Bicker in Schönberg.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 4. April 1873.

Das Handelsgericht.
C. v. Oertzen.

A. Dufft.


Freiwilliger Verkauf
einer
in Dechow belegenen Anbauerstelle.

Die in Dechow belegene Anbauerstelle des Schuhmachers Johann Jochen Heinrich Sählcke soll am Dienstag den 8. April d. J., Mittags 12 Uhr, ohne Inventar öffentlich meistbietend verkauft werden.
Kaufliebhaber wollen sich alsdann im Sitzungs=Zimmer des unterzeichneten Amtsgerichts einfinden.
Ratzeburg, den 28. März 1873.

Königlich Herzogliches Amtgericht.
Sachau.

Bodmer.


Verkauf= eines Boot= und Waaren=Schuppen=Antheils,
sowie
Aufruf dinglicher Ansprüche.

Die zum Nachlaß des weiland Böter Johann Friedrich Ernst Greßmann in Ratzeburg gehörige Hälfte eines sog. Böterkahns und am See belegenen Waarenschuppens (Schuld= und Pfandprotocoll Vol. I. fol, 22) soll - höherer Genehmigung vorbehältlich - in einem einzigen Termine am 22. April 1873, Vormittags 11 Uhr, öffentlich meistbietend verkauft werden.
Der eventuelle Zuschlag vertritt die Stelle des statutenmäßigen Uebertrags und sind alle an das Gewese des weil. Böter Greßmann etwa zu erhebenden dinglichen Ansprüche im vorgedachten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls Betreffende späterhin mit denselben nicht weiter werden gehört werden.
Ratzeburg, den 20. März 1873.

Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.


Im Hause der Töpferwittwe Ehlers hierselbst sollen am Tage nach Ostern, als den 15. April, von Morgens 9 Uhr ab, nachstehende Gegenstände

2 Gang Kegel mit Kugeln, (1 Gang noch ganz neu) 1 Thorweg mit eichenen Pfosten, Stühle, Bänke, Gläser, Küchengeräth u. s. w.
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Seegert, Landreiter.


Haus= und Landverkauf.

Meine in Rupensdorf belegene Büdnerei, (Wohnhaus nebst ca. 719[]Rth. Ackerland), werde ich am Montag den 21. April, Vorm. 11 Uhr, im Hause der Gastwirthin Boye in Schönberg öffentlich meistbietend verkaufen.

Rupensdorf.               Dierck.


Am 15. April, von Morgens 10 Uhr an, beabsichtige ich im Kruge zu Pogetz das von meinem Vater ererbte Webergeräth, bestehend in 2 Webstühlen, sowie vollständigem Zubehör und Damasteinrichtung, nebst allerlei Mobilien gegen gleich baare Bezahlung in öffentlicher Auction zu verkaufen.
Pogetz, den 6. April 1873.
Joachim Greve, Tischlermeister.


Die Mecklenb. Lebensversicherungs- und Spar=Bank in Schwerin schließt Lebens=Versicherungen, Leibrenten=Versicherungen, Kapital=Einlagen, Darlehns und alle sonstigen Geld=Incasso, Bank= und Commissionsgeschäfte durch Vermittelung der unterzeichneten Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospecte für Lebensversicherungen, für Leibrenten=Versicherungen und für Spar=Bank sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt.
Agentur Rehna.
A. Wengler.


Auf dem Hofe Neuhof bei Ratzeburg finden in Folge Neubaus zu Ostern d. J. noch 4 Tagelöhner=Familien Wohnung.

Gesucht zum 1. Mai ein gewandtes sittsames Dienstmädchen für alle häuslichen Arbeiten meines kleinen Hausstandes.
Obercontroleur Olzscha in Lübeck, Waknitzstraße 6, Hinterthor.


Gesucht zum 1. Mai: Eine Köchin und ein Kindermädchen, die gute Zeugnisse vorzeigen können, gegen hohen Lohn.
C. L. Kaibel in Lübeck, Breitestraße Nr. 787. 1. Etage.

Den Herren Schuhmachern und Lederhändlern empfehle mein Lager in allen Arten Leder zu möglichst billigen Preisen.
Ratzeburg im März 1873.
Chr. Schmidt.


Ein Knabe der Lust hat das Schneiderhandwerk zu lernen, kann Ostern eine Stelle finden bei Bruhn in Carlow.


Gesucht wird für eine größere Bäckerei Lübecks 2 Lehrlinge, Lehrzeit 3 Jahre, jedes Jahr 28 Thlr. zur Kleidung, Ferner gesucht: 2 junge Mädchen als Kochlehrlinge für ein Hotel, Kostgeld für den Sommer 15 Thlr. Näheres in
Frau Reichert's Nachweis.=Bureau, Lübeck, Breitestraße 954.


Auf Gr. Molzahn wird Saathafer zu 5 Thaler pr. 200 Pfund verkauft.


Garten=Sämereien
empfiehlt
C. Klüssendorff,
Rehna.          Gärtner.


Loose à 1 Thlr. zur großen Mecklenburgischen Pferdeverloosung zu Neubrandenburg sind zu haben bei Wilh. Heincke.


Annoncen für alle Zeitungen besorgt zu Originalpreisen ohne Berechnung von Nebenkosten Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 29 Seite 4]

Nähmaschinen
für Familien= und Handwerker=Gebrauch von Singer, Wheeler & Wilson und Löwe sind bei mir vorräthig und verkaufe solche zu Fabrikpreisen auch gegen monatliche Abzahlung.
Wilh. Heincke.


Berlinische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft,
Gegründet 1836.

Hiedurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß daß die Direction der Berlinischen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft den Kaufmann Herrn Heitmann in Schönberg i. M. zu ihrem Haupt=Agenten ernannt hat.
Hamburg den 27. März 1873.

Die Subdirection.
Carl L. Schmidt.
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Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung gebe ich mir die Ehre, mich zur Effectuirung gefälliger Aufträge bestens zu empfehlen.
Die 1836 gegründete Berlinische Lebens=Versicherungs=Gesellschaft zählt bekanntlich zu den besten und solidesten in ganz Deutschland.
Die Gesammt=Reserven betrugen ultimo 1871 Thaler 3,901,157 oder 21,1 % des versicherten Kapitals, der höchste Prozentsatz, der unter den deutschen Lebens=Versicherungs=Gesellschaften bisher erreicht worden ist.
Ebenso behaupten die Actien der Gesellschaft an der Börse den höchsten Cours (Thaler 700 für eingezahlte Thaler 200).
Nähere Auskunft, Prospecte und Antragsformulare stellt bereitwilligst zur Verfügung

F. Heitmann,
Haupt=Agent.

Schönberg i. M. den 27. März 1873.


Heinr. Kock, Uhrmacher,
Uhren=, Gold= und Silberwaaren=Handlung.
Bestellungen und Reparaturen prompt und billig.


Krankheit sowie andere unvorhergesehene Umstände zwingen mich, meine in voriger Nummer dieses Blattes angekündigte Niederlassung in Schönberg einstweilen nicht erfolgen zu lassen.
Grevesmühlen.
C. Wulff, Barbier und Bader.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft am Montag nach Ostern den 21. April, stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich zu erscheinen oder im Behinderungsfalle ihr Krankengeld pünktlich einzuliefern, widrigenfalls die Restanten gerichtlich dazu angehalten werden müßten.

Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Am Tage nach Ostern, den 15. April, Nachmittags 1 Uhr, wird eine Zusammenkunft unserer Gewerkgenossen stattfinden, zu der der unterzeichnete Vorstand alle Mitglieder zum pünktlichen Erscheinen hierdurch einladet. Im Behinderungsfalle wolle man den Betrag zur festgesetzten Zeit einsenden.

Der Vorstand des Sattler= und Drechsler=Gewerkes.


Großes Militair-Concert
am Mittwoch den 16. April 1873,
ausgeführt von dem Musik=Chor des Jäger=Bataillons Nr. 14 zu Schwerin unter Leitung des Stabshornisten Hrn. Reckling.

Familienbillets für 3 Personen 24 Schilling (Mecklenburg). für 2 Personen 16 Schilling (Mecklenburg) , 1 Person 10 Schilling (Mecklenburg) sind vorher beim Herrn Senator Spehr, sowie bei dem Unterzeichneten zu haben.

Entree an der Kasse à Person 12 Schilling (Mecklenburg).
Anfang 7 1/2 Uhr.
Nach dem Concert Ball.

Es ladet das geehrte Publikum Schönbergs und Umgegend hierzu ergebenst ein J. Köster.


Ein bejahrter Knecht, der mit Pferden umzugehen weiß, wird gesucht bei gutem Lohn zum 1. Mai.
Schlutup im April 1873.
J. H. M. Böge.
Pappen=Fabrik.


Blumenkohl=Pflanzen und Radies empfiehlt H. Upahl, Handelsgärtner.


Zur Tanz=Musik
am 2. Ostertag, den 14. April, ladet ergebenst ein
W. Creutzfeldt in Carlow.


Mein Haus in der Marienstraße ist zu Michaelis zu vermiethen.
C. Egert, Wittwe.


Bei meiner Abreise von hier sage ich allen Denen, die mir in meinem Leiden und Noth Theilnahme erwiesen, meinen innigsten Dank.
Anna Kegel, Wittwe.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Am grünen Donnerstage:
Pedigt fällt aus.
Confirmation (Vormittags 10 1/4 Uhr): Pastor Fischer.

>Am Charfreitage:
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittagskirche: Pastor Fischer.

Am 1. Ostertage:
Frühkirche: Pastor Kämpffer.
Vormittagskirche: Pastor Fischer.
Nachmittagskirche: Pastor Kämpffer.

Am 2. Ostertage:
Frühkirche: Pastor Fischer.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittagskirche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen19 1/2 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 1/4 - 13Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste13 1/2 - 14Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/4 - 11 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen12 - 13Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken10 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.10 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.36 - 40 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.28 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6 - 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 29 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 29 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 8. April 1873.


- Miether und Vermiether. Ist der Vermiether berechtigt, die Wohnung des Mieters gegen dessen Willen zu betreten? Diese Frage wurde in Berlin in einer vor der sechsten Kriminaldeputation verhandelten Anklage gegen den Kürschnermeister Esser durch seine Verurtheilung wegen Hausfriedensbruchs zu 10 Thlr. event. 4 Tage Gefängniß mit Nein beantwortet. Der Angeklagte legte zwar ein Kontraktformular vor und berief sich auf den zweiten Absatz des § 4, wonach dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung sowohl behufs anderweiter Vermiethung, als auch zum Zweck eines Baues zu jeder Tageszeit freisteht; es wurde aber keine Rücksicht genommen, weil er nicht darthun konnte, daß er die betr. Wohnung zu einem der genannten Zwecke betreten habe.


Edeline.
Novelle von Carl Reinhardt.
(Fortsetzung.)


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