No. 70
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. September
1871
einundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 1]

Nachdem die asiatische Cholera bereits auch in unserer Nähe aufgetreten und mithin die Möglichkeit, daß diese Krankheit auch nach hier verschleppt werde, nahe liegt, sieht sich die Großherzogliche Landvogtei, auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 27. Juni 1863, betreffend die asiatische Cholera, zu folgenden Bestimmungen veranlaßt:

1.

Die Latrinen und Aborte der in Folgendem genannten Gebäude, als:

der Gast- resp. Wirthshäuser von Köster, Böckmann, Boye am Markt, Ackerbürger Spehr, Senator Spehr, Fick, Wittwe Boye, Krüger, Schwiesow, Ehlers, Wittwe Schreep und Pöhls,
ferner
der Mühle, des Husarenstalls, der sämmtlichen Schulen, des Gefangenenhauses, der Posthalterei, des sogenannten Krankenhauses, des einzurichtenden Cholerahospitals, des Bahnhofes und endlich sämmtlicher hiesiger Krämer
sind einer bis auf Weiteres fortzusetzenden täglichen, den Umständen nach öfters zu wiederholenden Desinfection zu unterwerfen.
Zu der Desinfection der Latrinen u.s.w. in allen übrigen Wohnungen wird hiemit dringend aufgefordert.
Die Desinfection geschieht durch Eisenvitriol, von denen zum täglichen Verbrauch für eine Familie von sechs Personen (mit Einschluß der Kinder) ein Viertel Pfund ausreichend ist. Diese Menge wird, in einer Weinflasche voll Wasser aufgelöst, alle Tage nach und nach durch Hineinbrusen oder Hineingießen für jede einzelne Latrine verwandt. Die hiesigen Herren Aerzte werden auf vorgängiges Ersuchen gerne eine Anweisung zweckgemäßer Desinfection ertheilen.
Das Eisenvitriol ist zu dem Preise von 2 Schillingen für das Pfund aus der hiesigen Apotheke zu beziehen, und wird an Unbemittelte, auf vorgängige Meldung bei dem Herrn Bürgermeister Schrep, unentgeltlich verabreicht.

2.

Der Magistrat hat die sorgfältigste Revision aller auf den örtlichen Gesundheitszustand nachtheilig einwirkenden Verhältnisse vorzunehmen und für die schleunigste Entfernung aller eine gesundheitsschädliche Ausdünstung verursachenden Unreinlichkeiten aus der Nähe der menschlichen Wohnungen, daher insbesondere aus Häusern, Hausgärten, Höfen, Latrinen, Cloaken, Tüschen, Abzugscanälen, Rinnsteinen, von den Straßen und öffentlichen Plätzen, sowie für die Erhaltung der möglichsten Reinlichkeit in allen betreffenden Beziehungen Sorge zu tragen, auch

3.

Den Vertrieb von choleraschädlichen Nahrungsmitteln und Getränken, insbesondere von unreifem Obst, von Pflaumen aller Art, von Gurken, Melonen, von saurem Bier und anderen verdorbenen Getränken zu verhindern, das feilgebotene unreife Obst, die feilgebotenen verdorbenen Getränke zu confisciren und zu vernichten und die Biervorräthe der Brauer, Gastwirthe, Krug- und Schenklocale in dieser Beziehung fleißig zu visitiren.
Anlangend die Straßenreinigung insbesondere, so wird hierdurch verordnet:

4.

Jeder Eigentümer oder Verwalter eines hiesigen, an der Straße oder am Markte belegenen öffentlichen oder Privatgrundstückes ist verpflichtet, so lang dasselbe ist, den Bürgersteig, den Rinnstein und den Straßendamm, letzteren bis zur Mitte, rein zu halten.

5.

Diese Straßenreinigung muß bis auf Weiteres regelmäßig am Mittwoch und Sonnabend jeder Woche, außerdem aber so oft geschehen, als dies von der Großherzoglichen Landvogtei oder dem Magistrate angeordnet wird.

6.

Besonders muß für die jederzeitige Reinheit der Rinnsteine gesorgt werden, und werden auf diese Bestimmung die Schlachtermeister besonders aufmerksam gemacht.

7.

Uebelriechende Flüssigkeiten dürfen von den Höfen auf die Straße nicht abgeleitet werden, sondern sind entweder auf den Höfen zu versenken oder abzufahren.

8.

Der auf den Straßen am Rinnstein zusammenzubringende Schmutz darf nicht liegen bleiben, sondern muß gleich nach seiner Anhäufung fortgeschafft werden.

[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 2]

9.

Das Auswerfen von Schnee, Schutt, Müll, Scherben, Küchenabgängen oder sonstigem Unrath auf die Straße, in den Rinnstein oder in die Gänge ist ebenso wie jede Straßenverunreinigung überhaupt verboten.

10.

Säumige Leistung jeder Art hat sofortige executivische Ausführung auf Kosten des Säumigen zur Folge und wird außerdem jede Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen mit einer Geldstrafe bis zu 5 Taler (Mecklenburg) Pr. Cour. oder einer angemessenen Gefängnißstrafe belegt.
Die Großherzogliche Landvogtei erwartet von dem vernünftigen Sinn der hiesigen Einwohner, daß sie den zu ihrem Besten getroffenen Anordnungen willig und pünktlich Folge leisten, nicht aber durch Unfolgsamkeit oder gar Widersetzlichkeit zur Ergreifung strengerer Maßregeln Veranlassung geben werden.
Schönberg, den 26. August 1871.

Großherzogl. Mecklenburg. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. C. L. v. Oertzen. C. v. Oertzen.


Daß

1) der Webermeister Schäper und Frau, und
2) die Wittwe Bartels hieselbst,
welche an den Menschenblattern erkrankt waren, hergestellt und die desfallsigen Vorsichtsmaßregeln aufgehoben sind, wird hierdurch bekannt gemacht.
Schönberg, den 28. August 1871.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Der deutsche Kaiser wird einen Besuch am bayerischen Hofe in München machen. Es soll ihm ein festlicher Empfang mit Ausschmückung der Stadt, Illumination und Fackelzug bereitet werden.
- Was die nochmalige Zusammenkunft der beiden Kaiser betrifft, so wird dieselbe wahrscheinlich am 6. Septbr. in Salzburg stattfinden; Wiener Zeitungen berichten sogar, es werde noch eine dritte Zusammenkunft und zwar am Rhein stattfinden, zu der die in herzlicher Weise ergangene Einladung ebenso herzlich angenommen worden sei. Auf diese Weise würden wir also eine dritte Begegnung der beiden Kaiser haben, was freilich der freundschaftlichen Annäherung einen demonstrativeren Charakter verleihen würde, als alles Vorhergegangene.
- Der Reichskriegsminister wird für den nächsten Etat nicht mehr als 225 Thlr. für den Soldatenkopf verlangen, er hofft vielmehr mit dieser Summe auszukommen. Die vielen außerordentlichen Bedürfnisse (denn es ist in dem großen Kriege viel verwüstet worden) werden aus den franz. Milliarden bestritten. Dabei wird gerühmt, der Kriegsminister habe so vortrefflich gewirthschaftet, daß, als der große Krieg anfing, kein Knopf in der Armee gefehlt habe - ganz im Gegensatz zu seinem Collegen Leboeuf in Paris, der sich gründlich blamirte.
- Nur nicht alle Franzosen in einen Topf werfen. Dankbar für die Prügel, die sie als Herausforderer bekommen haben, ist zwar keiner, aber billig und gerecht doch mancher. Graf Damas z.B. widerlegt alle die Anschuldigungen über schlechte Behandlung der franz. Gefangenen in Deutschland eingehend und sagt seinen Landsleuten, Ihr solltet Respect und Dankbarkeit haben. Wie schwer wurde es unserer Regierung in Versailles, 30,000 gefangene Landsleute (Pariser) unterzubringen und zu füttern. Und nun denkt daran, daß in Deutschland rasch nach einander gegen 500,000 franz. Gefangene unterzubringen waren, unter denen sich eine große Zahl Leute befanden, welche vollständig hülflos, geschwächt und vor Hunger beinahe sterbend waren. Die Art, wie die deutsche Militärverwaltung dies Kunststück zu Stande gebracht hat, verdient die größte Achtung.
- Aus Straßburg wandern 23,000 Franzosen aus. Sehr schlimm, sagt die gescheidteste Pariser Zeitung; denn je mehr Franzosen aus dem Elsaß auswandern, desto eher wird es deutsch.
- Bismarck geht mit einem Weltpostcongreß um. Der europäischen Regierungen glaubt er sicher zu sein; denn sein Programm hat er zunächst nur den außereuropäischen Regierungen mitgetheilt und ihre Erklärung erbeten, ob sie den Congreß beschicken wollen.
- In Rücksicht auf die großen Anstrengungen während des Krieges sollen in diesem Herbste alle Militair-Manöver unterbleiben.
- Der Verein der deutschen Eisenbahnen will bekanntlich dem Fürsten Bismarck einen Salonwagen verehren, der mit allem Luxus und Comfort ausgestattet werden soll, so eingerichtet wird, daß er alle deutschen Bahnen befahren kann. Dieser Wagen wird überall kostenfrei befördert, sobald er von dem Fürsten oder der Fürstin benutzt wird, auch wird er nirgends einer Controle unterworfen.
- In verschiedenen Zeitungen lesen wir folgenden Artikel, dessen Richtigkeit uns von Travemünder Badegästen bestätigt wird. "Das Seebad Travemünde hat noch immer seine Spielbank. Der Zutritt zu derselben ist allerdings einem Zoll unterworfen, indem jeder Mann (Frauen sind zollfrei) an der Casse 1 Taler (Mecklenburg) zu zahlen hat und dafür 3 Marken zu 10 Sgr empfängt die er als Spieleinsätze verwenden kann. Der Zutritt zu dem grünen Tisch ist massenhaft. Die wohlhabenden Bauern der näheren und weiteren Umgegend kommen täglich herangefahren, um ihr Glück zu versuchen, und ihre Ehehälften sind immer munter dabei. Ein Gutsbesitzer aus der Brandenburger Mark, der eben mit Frau und Tochter angekommen war, um das Seebad zu gebrauchen, mußte am nächsten Tage schon wieder heimkehren, weil er seine Reisecasse vollständig verspielt hatte. Uebrigens wird dafür, daß die glückbegierigen Leute hier schleunigst ihr Geld los werden, täglich zweimal Vormittags von 10-12 Uhr und Nachmittags von 5-7 Uhr, vor dem Curhause recht gute Musik gemacht. Wer den Schaden hat, braucht für Musik weiter nicht zu sorgen."
- Die diesjährige Getreide-Ernte in Spanien ist so gut und reichlich ausgefallen, daß das Land im Stande sein wird, sich eine bedeutende Ausfuhr zu gestatten. Aus Marokko wird das Gleiche gemeldet.
- Woran es in Berlin am meisten fehlt, das sind Wohnungen, billige und gesunde Wohnungen, namentlich für die unteren Classen. Viele Familien wohnen in gräßlichen Spelunken und für ein Sündengeld, die Polizei fürchtet, daß vom 1. Oktober an 1600 Familien ohne Obdach sein werden. Die Wohnungen sind so theuer, daß selbst höhere Beamte mit etwas knappen Gehalten in das 4te Stockwerk der Häuser hinaufsteigen.
- Der Maire von Berre bei Aix ist für die Vermehrung des Staatseinkommens auf seine Weise bedacht. Bei dem Kirchweihfeste des Dorfes am 15. August hat er ein Wettrauchen ausgeschrieben, um den Tabacksverbrauch in der Gegend zu heben. Die Wettraucher mußten 25 Grammes Taback in einer Stunde verpuffen; der beste. Raucher erhielt eine Ehrenpfeife und 500 Grammes Taback.
- Der "L. Anz." berichtet von einem Drahtarbeiter und Schirmflicker Johann Kühnel, der in Waldhambach sein 24., schreibe vierundzwanzigstes Kind taufen ließ, wobei ihm vom Herrn Pfarrer die ermunternde Verkündigung wurde, daß diese Kindtaufe und alle folgenden nichts kosten sollten. Trotzdem soll sich, wie von anderer Seite gemeldet wird, der glückliche Vater hinter den Ohren gekratzt haben!

[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 3]

- Wohl nirgendwo blüht das Spitznamengeben so sehr, wie in den Vereinigten Staaten. Dort hat z.B. jeder Staat mit seinen Bewohnern einen besonderen "Spitz". Die Leute von Alabama heißen Eidechsen, die von Arkansas Zahnstocher, von Californien Goldjäger, von Colorado Bummler, von Connecticut hölzerne Muscatnüsse, Georgien Mäusefalken, Illinois Lecker, Kentucky Kornknacker, Louisiana Creolen, Maine Füchse, Maryland Krähenpuffer, Michigan Vielfräße, Missouri Brechmittel, Nebraska Wanzenfresser , Nevada kluge Hennen, New-Hampshire Granitjungen, New-Jersey die Leimruthenjäger oder die Blauen, New-York Knickerbockers, Nord-Carolina Theerkocher und Trüffel, Ohio Rehaugen, Oregon Spinnenfüße und Hartschachteln, Pennsylvanien Pennaniten und Lederköpfe, Rhode-Island Flintensteine, Süd-Carolin Wiesel, Tennessee junge Hunde, Texas Rindsköpfe, Vermont grüne Bergknaben, Virginien Saufnasen, Wisconsin dachsbeinige Hallunken.
- Liebenswürdigen Damen, die im Besitz von 500 Thlrn. sowie zum Heirathen geneigt sind, bietet sich eine interessante Gelegenheit, die 500 Thlr. an den Mann zu bringen und "eventuell" zu heirathen. In Nr. 34 des Beiblattes zum Kladderadatsch sucht ein junger Jurist, der sein Staatsexamen machen will, jene Summe durch Mosse auf Wechsel, am liebsten von einer liebenswürdigen Dame, und steht "eventuell" in Aussicht, daß er die Dame heiraten werde. Also eine eventuelle Heirath! Der junge Mann verdient wirklich schon jetzt eine Empfehlung seiner advocatischen Praxis, denn er scheint nicht auf den Kopf gefallen zu sein und sein Handwerk gründlich zu verstehen.
- In Hundsangen, einem Ort im Nassauischen, ist ein Greis von 84 Jahren durch Bienenstiche getödtet worden. Ohne die Bienen zu belästigen, hackte er im Garten, plötzlich kam ein Schwarm Bienen angeflogen und bedeckte das kahle Haupt, das Gesicht, Hals und Hände des Mannes, daß er bald vor Schmerzen laut aufschrie. Die Nachbaren eilten herbei und wendeten alle Mittel an, um ihn von den Insecten zu befreien. Allein der Blutverlust war zu groß, der arme Greis starb unter unsäglichen Schmerzen.


Anzeigen

Proclam.
Alle Forderungen und Ansprüche an den geringfügigen, von den Erben nur unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß des verstorbenen Garde-Dragoners Ludwig Ottillie aus Gr. Gröngu sind am 3. Oktober d. J., Vormittags 11 1/2 Uhr, zur Vermeidung der Ausschließung hieselbst anzumelden.
Der Ausschließungsbescheid wird nur an der Gerichtsstelle angeheftet werden.
Ratzeburg, den 16. August 1871.
Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
Bodmer.


Die zum Sonnabend den 2. September d. J. beim Hauswirth Faasch in Kuhlrade angekündigte Auction findet nicht statt.
Carlow, den 31. August 1871.
Struck, Landreiter.


Bekanntmachung.
Das diesjährige Missionsfest in unserem Fürstenthum wird in der Kirche zu Carlow am Mittwoch den 6. (sechsten) September gefeiert werden und der Gottesdienst um 10 Uhr Morgens anfangen. Es werden dazu alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.
Nach Beendigung des Gottesdienstes wird im Locale der Gastwirthin Kreutzfeld ein einfaches Mittagessen (à Person 16 ß) bereitet sein. Auch wird eine Nachmittagsfeier stattfinden.
Der Vorstand des Missionsvereins.


Für die Sparcasse des Schweriner Vorschuß-Vereins nehme ich zu jeder Zeit Gelder zu 4 pCt. und für größere Hypothekenposten zu der bekannten Sicherheit zu 5 pCt. entgegen.
Schönberg.
Kindler, Advocat.


Bei dem am Mittwoch den 23. August auf meiner Hofstelle durch den Blitz entstandenen Feuer ist mir von nah und fern sowohl an Spritzen wie durch Menschenhand so rasche und thätige Hülfe geworden, daß ich mich gedrungen fühle, Allen hiedurch meinen Dank zu sagen!
Es ist bei dem Brande noch verschiedenes Löschmaterial, als Küfen, Eimer und Hacken zurückgeblieben und wollen die betreffenden Eigenthümer genannte Gegenstände gefälligst bei mir in Empfang nehmen.
Schulze Busch in Rodenberg.


Bekanntmachung.
Auf Veranlassung des patriotischen Vereins, District Gadebusch, hat das Großherzoglich Mecklenburgische Ministerium des Innern folgende Bekanntmachung erlassen:
In der Stadt Gadebusch wird in diesem Jahre am Montag den 4. September ein Markt für Jungvieh abgehalten werden.
Schwerin, den 14. Mai 1871.
Großherzoglich Mecklenb. Ministerium des Innern.
Wetzell.
welche hiemit, verbunden mit der Bitte um lebhafte Betheiligung, zur weiteren Kenntnißnahme mitgetheilt wird.
Das Districts-Directorium.


Frischen Gothl. und Segeberger Kalk zu haben bei C. H. Vock.


Auswanderungslustige werden auf eine Brochure über den Staat Michigan, Vereinigte Staaten von Nordamerika, mit Specialkarte, aufmerksam gemacht. Dieselbe wird vom Commissär dieses Staates, M. H. Allardt, Hamburg, Jedem auf Anfrage gratis zugesandt.


Epileptische Krämpfe (Fallsucht) heilt brieflich mit hundertfach bewährten Mittel A. Witt, Linden-Strasse 18. Berlin.


Junge Mädchen, um sich wissenschaftlich auszubilden, finden freundliche Aufnahme in einer geb. Familie Hannovers. Pensionspreis 250 Taler (Mecklenburg) Pr. - Sie haben Gelegenheit, den Haushalt, feinere weibl. Handarbeiten, sowie auch Schneidern, Putzmachen und Maschinen-Nähen gründlich zu lernen. Offerten unter Chiffre L. C. 244 werden an die Annoncen-Expedition von Haasenstein & Vogler in Lübeck erbeten.


Hiedurch sehe ich mich zur Bekanntmachung genöthigt, daß die an mich gerichteten Briefe in Bank-, Assecuranz- und anderen Angelegenheiten nur frankirt angenommen werden, und nur dann berücksichtigt und beantwortet werden können, wenn für die Rückantwort eine Freimarke dem betreffenden Schreiben beigefügt ist.
Schönberg, den 24. August 1871.
Carl Bade.


Prof. Dr. Lapiérre's Einspritzung heilt *) innerhalb von 3 Tagen jeden Ausfluss der Harnröhre sowie weiss Fluß, selbst ganz veralteten. Preis pro Flasche mit Gebrauchsanweis. 1 Thlr. 20 Sgr. Gegen Einsend. des Betrages streng discret zu beziehen durch A. Witt, Linden-Strasse 18, Berlin.
*) Hunderte geheilt.


[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 4]

Wohnungsveränderung.
Einem hochgeehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich von jetzt an nicht mehr im Hause des Herrn Chirurgus Leichert wohne, sondern in meinem neu erbauten Hause am kalten Damm, dem See gegenüber; und bitte zugleich ganz unterthänigst, mir das bisher geschenkte Wohlwollen auch in meinem neuen Hause zu Theil werden zu lassen.
Hochachtungsvoll und ergebenst Emil Jannicke, Handschuhmacher und Bandagist.


Tafelwaagen, Balkenwaage, Decimalwaagen, Gewichte in Messing und Eisen, Hohlmaaße in allen Sorten empfiehlt Heinr. Pagels, Lübeck Breitestraße 945.
Die Besorgung zur Aichung von Maaßen und Gewichten übernehme gratis.
D. O.


Wohnungs-Veränderung.
Dem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend mache ich die ergebene Anzeige, daß ich von jetzt ab im Hause des Hrn. Grünthal - in der Nähe der Kirche - wohne, und bitte das mir bisher geschenkte Vertrauen auch ferner zu bewahren, während ich bemüht sein werde, mich desselben durch reelle Behandlung, geschmackvolle Auswahl und billige Preise würdig zu halten.
Ergebenst J. Borchardt.


Billiger Verkauf bei Gebr. Burchard.
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Verloren wurde am Dienstag Nachmittag auf dem Wege von der Marienstraße bis zur Apotheke ein goldenes Medaillon in Herzform, woran ein kleines Kreuz mit blauen Steinen besetzt. An Wiedererlangung ist der Besitzerin sehr gelegen, und wird der ehrliche Finder dringend gebeten, dasselbe in der Apotheke zu Schönberg gegen gute Belohnung gütigst abgeben zu wollen.


Zu Michaelis habe ich noch eine Wohnung zu vermiethen.
C. H. Vock.


Abhanden gekommen: eine holländ. Wagschaale. Abzugeben gegen gute Belohnung im Comptoir von Joh. Siegm. Mann in Schönberg.


Am 11. und 12. September, beide Tage Nachmittags, wird bei mir ein Scheibenschiessen nach Gewinnen stattfinden, wozu ich die geehrten Schießliebhaber hierdurch ergebenst einlade.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir geliefert.
Der Satz von 3 Schüssen kostet 16 ßl.
Krüger Hülsmann in Herrnburg.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag den 3. September.
Früh-Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags-Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
Aug.
1871.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
29.
30.
31.
41.70
41.16
40.16
9.0
6.9
10.3
13.9
17.8
18.8
W
OSO
OSO
1
1
2
trübe.
völlig heit.
zieml. heit.


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen18 1/2 - 19Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 1/2 - 13Mark (Lübeck)10Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 3/4 - 13Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen13 - 13Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen11 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat 30Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen29Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.13 - 14Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.20 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.8 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.9 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.5 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.10 - 11Schilling (Mecklenburg),
Eier 6-7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.7 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Hamb. Blumenkohl d. Kopf5 - 6 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 70 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 1. September 1871.


Lebensverirrungen.
Criminalnovelle von R. Schubert.
(Fortsetzung.)


[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 6]

Belehrung
über
die Verbreitungsweise der Cholera und die Schutzmaßregeln gegen dieselbe.
------
I. Die Verbreitungsweise der Cholera.

1. Es ist Thatsache, daß die Cholera durch den Verkehr der Menschen verbreitet wird.

2. Der Keim der Krankheit, der krankmachende Stoff, ist in den Darmausleerungen solcher Personen enthalten, welche aus von Cholera afficirten Orten kommen und an Cholera oder Choleradurchfall leiden. Dadurch, daß auch nur an Choleradurchfall Leidende, übrigens anscheinend Gesunde, die Vermittler der Uebertragung des Krankheitskeims sein können, entzieht sich die Einschleppung oft der Beobachtung. Sehr oft geschieht die Uebertragung und Verbreitung der Krankheit durch mit den Entleerungen der Kranken beschmutzte Wäsche, Kleider und Bettstücke, hauptsächlich aber dadurch, daß die Ausleerungen aus dem Erdboden, aus den Abtritten, Misthaufen, wohin sie abgesetzt oder geschüttet worden sind, den Ansteckungsstoff in die Luft der nächsten Umgebung abgeben, oder endlich höchstwahrscheinlich auch dadurch, daß er von dort aus durch das Siekerwasser in die Brunnen und das Trinkwasser gelangt.

3. Nicht die frischen. Ausleerungen der Cholerakranken wirken vergiftend, sondern erst durch weitere Veränderung und Zersetzung bekommen sie die Fähigkeit, bei Gesunden. Cholera zu erzeugen. Die s. g. Desinfektionsmittel machen die Ausleerungen dadurch unschädlich, daß sie jene Zersetzung verhindern.

4. Der eingeschleppte Keim der Krankheit gedeiht und wuchert um so üppiger bei gleichzeitiger Anwesenheit anderer faulender Stoffe, welche ebenfalls durch die Desinfektionsmittel unschädlich gemacht werden.

5. Persönliche Berührung mit Cholerakranken ist zur Uebertragung der Krankheit nicht erforderlich, ja sie ist auch nicht besonders gefährlich, da erst die zersetzten Ausleerungsstoffe den Keim der Krankheit enthalten.

6. Zur epidemischen Verbreitung der Cholera sind außer dem Vorhandensein des Keims noch gewisse begünstigende Bedingungen nothwendig, deren wichtigste sind:

a) die Feuchtigkeitsverhältnisse des Bodens und die Durchdringung desselben, mit anwesenden organischen Substanzen;
b) Unreinlichkeit der Häuser, Straßen und Höfe, Anhäufung von Schmutz, von in fauliger Zersetzung begriffenen thierischen Abfällen, und Auswurfstoffen um die Wohnungen; faulige Ausdünstungen von menschlichem und thierischem Unrath;
c) Menschenanhäufung und enges Zusammenwohnen.

7. Obgleich in einem von der Cholera ergriffenen Orte stets die Mehrzahl der Bewohner gleichmäßig den schädlichen Einflüssen des Keims und des Bodens ausgesetzt ist, und die meisten auch zur Zeit einer Cholera-Epidemie eine Aenderung in ihrem Befinden spüren, so kommt es doch nur bei verhältnißmäßig wenigen zu einem gefahrbringenden Ausbruch der Krankheit. Es bedarf zum Erkranken der individuellen Disposition, welche durch jeden irgendwie schwächenden Einfluß bedingt werden kann, und in der Regel bedarf es auch noch einer besondern Veranlassung, daß der Einzelne erkranke. Zu diesen unmittelbaren Veranlassungen. der Erkrankung gehören bei weitem in den meisten Fällen die Diätfehler und die Erkältungen.

II. Schutzmaßregeln gegen die Cholera.

1. Eine vollständige Unterbrechung des Verkehrs ist in den meisten Fällen unausführbar; sie entzieht sich der Controle um so mehr, da auch nur an Choleradurchfall Leidende, selbst anscheinend Gesunde die Krankheit einschleppen können. Das wichtigste Schutzmittel liegt in einer strengen Durchführung der Desinfection, wodurch der Verkehr unschädlich gemacht wird. Die Desinfektion muß schon vor dem Ausbruch der Krankheit an einem Ort, wo man die Einschleppung derselben zu fürchten hat, beginnen und sich auf alle Dungstätten und Abtritte, wohin menschliche Darmausleerungen gelangen, können, erstrecken. Ist die Cholera einmal au einem Ort ausgebrochen, wenn auch nur in einem einzelnen Fall, so ist die Desinfection sämmtlicher Abtritte erst recht unerläßlich.

2. Die Desinfection, der Excremente der Kranken und aller mit ihnen beschmutzter Gegenstände muß sofort geschehen, bevor sich durch Zersetzung der Krankheitskeim entwickelt. Die größte Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordert dabei die Behandlung beschmutzter Wäsche, Zeuge und Bettstücken.

3. Da sich der Krankheitsstoff besonders unter der Mitwirkung faulender Substanzen üppig entwickelt, so ist die Entfernung aller in Zersetzung begriffenen Massen aus der Umgebung der Wohnungen und ihre Geruchlosmachung durch die Desinfectionsmittel nicht genug zu empfehlen. Die Abtrittsgruben, Dungstätten, Rinnsteine und Ausgußröhren sind in geruchlosem Zustand zu erhalten. Die Abfuhr ist nur nach vorgängiger Desinfection zu gestatten, überhaupt ist für die größte Reinheit der Luft in den Wohnungen und um dieselben zu sorgen.

[ => Original lesen: 1871 Nr. 70 Seite 7]

4. Es giebt verschiedene Methoden der Desinfection, das beste Desinfectionsmittel ist der Eisenvitriol. Man löst ein Pfund davon in 4 Pott heißen Wassers auf, und gießt von dieser Flüssigkeit in die Nachtstühle, Steckbecken, Abtritte, so viel, daß die Ausleerungen gänzlich damit gemischt und bedeckt werden, und jeder üble Geruch gehindert wird. Mit derselben Flüssigkeit werden auch Urinstätten, Ausgußröhren und Rinnsteine stets in geruchlosem Zustand erhalten. Unter Umständen empfiehlt sich ein Zusatz von Holzessig zu der Eisenvitriollösung, zumal, wenn es sich um die Geruchlosmachung sehr geräumiger Dunggruben vor der Abfuhr handelt. Zur Desinfection der Bett- und Leibwäsche der Kranken bedient man sich der Chlorkalklösung (1 Loth Chlorkalk auf 1 Pott Wasser), mit welcher sie vor dem Auswaschen mit Lauge und Seife gründlich befeuchtet wird. Die umfassendsten Vorschriften für die Desinfection giebt das Choleragesetz vom 27. Juni 1863 und stellt dieselbe unter die Aufsicht der Behörden.

5. Während einer Cholera-Epidemie muß ein Jeder seinem körperlichen Befinden eine größere Aufmerksamkeit zuwenden. Er muß möglichst alle schwächenden, die Widerstandsfähigkeit des Körpers herabsetzenden, das Wohlbefinden störenden Einflüsse vermeiden, besonders aber sich vor Diätfehlern und Erkältungen hüten. Zweckmäßig ist es, den Unterleib besonders warm zu halten, und empfiehlt sich dazu das Tragen einer Leibbinde. Unmäßigkeit und Ueberladung des Magens mit Speisen und Getränken, der Genuß von Nahrungsmitteln, welche nach allgemeiner oder eigener Erfahrung zu Verdauungsbeschwerden und namentlich zu Durchfällen Veranlassung geben, ist strengstens zu vermeiden. Namentlich schädlich sind: rohes, unreifes Obst, Gurken, Salat, blähende Gemüse; sehr fette, schwere Fleischspeisen, fetter Käse; junges, nicht ausgegorenes Bier. Der übermäßige Genuß kalten Wassers, zumal nach voraufgegangener Erhitzung des Körpers ist nachtheilig, und zur Stillung heftigen Durstes das Trinken etwas kalten, schwachen, versüßten Kaffee's mit einem geringen Zusatz von Rum zu empfehlen. Verdorbene Speisen und schlechtes Trinkwasser dürfen natürlich gar nicht genossen werden. Sorge für Reinlichkeit des Körpers und der Wohnungen ist wie immer, so auch zur Cholerazeit ein wirksames Förderungsmittel der Gesundheit, und eine gute kräftige Ernährung des Körpers sichert und stählt ihn gegen die Einwirkung der Krankheitsursache.

6. Es ist eine wichtige Thatsache, daß die Cholera fast niemals ohne voraufgegangene deutliche Vorboten ausbricht. Diese Vorboten bestehen in der Regel in einem unbehaglichen Gefühl im Unterleib, Bauchkollern, auch wohl leichter Uebelkeit, und einem anscheinend mit großer Erleichterung erfolgenden, schmerzlosen, wässerigen Durchfall. Von diesem anscheinend leichten Durchfall bis zum Cholera-Anfall ist nur ein Schritt, den die Krankheit meist sehr schnell macht. Wer diesen Durchfall bei Zeiten beachtet und sogleich ärztliche Hülfe nachsucht, bleibt in der Regel von der Weiterentwicklung und dem Ausbruch der Cholera verschont. Es ist somit die Aufmerksamkeit auf diese voraufgehende Diarrhöe ein wichtiges Schutzmittel gegen die Cholera. Der davon Befallene halte sich zu Bette, trinke eine Tasse warmen Pfeffermünzthee, bedecke den Unterleib mit einem warmen Tuche oder Breiumschlag, und beeile sich, den Arzt rufen zu lassen.

Neustrelitz, den 28. September 1866.

Vignette

 


Buchdruckerei von L. Bicker in Schönberg.


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