No. 12
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Februar
1871
einundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1871 Nr. 12 Seite 1]

In Gemäßheit der Verordnung vom 7. August 1868 wird hiedurch bekannt gemacht, daß unter den Schafen des Hauswirths Ollrogge in Schlagbrügge die Pocken ausgebrochen sind.
Schönberg, den 8. Februar 1871.

Großherzogl. Mecklenburg. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. C. L. v. Oertzen. C. v. Oertzen.


Das Departements-Ersatz-Geschäft im Bezirk der 34. Infanterie-Brigade (Großherzogl. Mecklenb.) - Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz - findet statt:
für den Aushebungsbezirk des Fürstentums Ratzeburg
in Schönberg am 16. Februar d. J.
Es wird bemerkt:
1. Die Aushebung erstreckt sich auf den Jahrgang 1851, d. h. alle im Jahre 1851 geborenen Militairpflichtigen. Der Ersatzbedarf wird in Gemäßheit der Vorschriften im § 18 der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 auf die einzelnen Aushebungsbezirke repartirt werden.
2. Die Beorderung der zur Vorstellung gelangenden Militair-Pflichtigen geschieht durch die Civil-Vorsitzenden der einzelnen Kreis-Ersatz-Commissionen. Nach getroffener Anordnung werden an jeder Station am ersten Tab die bei der Musterung als brauchbar und einstellungsfähig bezeichneten Militairpflichtigen (Liste E) nach der Loosnummer, am zweiten Tage die als unbrauchbar bezeichneten, resp. zur Ersatzreserve designirten Militairpflichtigen, die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen, sowie die temporär Invaliden zur Vorstellung gelangen.
3. Militairpflichtige, welche von den Kreis-Ersatz-Commissionen noch nicht gemustert worden sind, können mit Ausnahme der im § 98, 7 bezeichneten Kategorie bei der Aushebung nicht zur Vorstellung gebracht werden. Dieselben sind zur nächstjährigen Musterung zu verweisen und demnächst, je nachdem sie sich wegen ihres Ausbleibens zu entschuldigen vermögen oder nicht, nach § 21, 6 und § 82, 3, resp. nach § 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction zu behandeln.
4. Die zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen haben sich demnächst vor der Marine-Ersatz-Commission zu gestellen, und zwar die aus dem Fürstenthum Ratzeburg am 4. März d. J. in Wismar.
5. Die Vorschriften in dem § 59, 2 und 3 der Militair-Ersatz-Instruction, nach welchen Militairpflichtige, welche im Laufe des Gestellungsjahres ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Aushebungsbezirk verlegen, dies den betreffenden Ortsbehörden zur Vermeidung der vorgeschriebenen Strafen zu, melden, nicht minder die Vorschriften im § 92, 2, nach welchen bei Aufenthalts-Veränderungen zwischen dem Kreis- und Departements-Ersatzgeschäft die Ortsbehörden den Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissionen die erforderlichen Angaben zu machen haben, - werden hierdurch in Erinnerung gebracht. Schwerin und Neustrelitz, den 5. Februar 1871.

Großherzogliche Departements-Ersatz-Commission im Bezirk der 34. Infanterie-Brigade (Großherzogl. Mecklenb.) Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
Der Militair-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende.
v. Müller, v. d. Wense.


- Man sollte nicht glauben, wie schwer es den Franzosen fällt, ein Unrecht einzusehen, einzugestehen und die Buße auf sich zu nehmen. Ist das ein wüstes, sinnverwirrendes Geschrei über die Zerstückelung Frankreichs. Haben sie denn nicht Jahrhunderte lang in deutschen Städten und Landschaften gesengt und gebrennt, geplündert und ganze Provinzen eingesackt? Das war zur Zeit, als das deutsche Reich uneinig und schwach oder wie der Kapuziner sagte, das Reich ein Arm und die Länder Elender waren. Sind sie endlich nicht im Juli v. J. mit Roß und Reisigen, mit Kanonen und Kugelspritzen ausgezogen, um die Rheinprovinzen zu erobern? Und hat hinter dem Kaiser und seinen Reisigen nicht das ganze französische Volk wie ein Mann Jubel und Beifall gebrüllt? Und hat nicht Gambetta selber für den Raubkrieg in der Kammer gestimmt ? Ihr Kaiser, den sie jetzt verwünschen, hat nie etwas populäreres unternommen, als diesen Raubkrieg. Und nun, da sie unter Strömen edelsten Blutes besiegt und niedergeworfen worden sind und herausgeben sollen, was sie zusammengeraubt, da kommt ihnen das Herausgeben und Gutmachen als eine Schmach ohne Gleichen, als etwas rein Unmögliches vor. Der Kaiser hat den Krieg geführt. Er hat's gethan! schreien sie. - Nein, die Franzosen haben's gethan und sie haben es immer so gemacht, einerlei, wen sie zum Herrscher hatten, und der Fürst, der's nicht so machte, z. B. Louis Philipp, den haben sie fortgejagt und Napoleon hätten sie auch fortgejagt, wenn er dem Rache- und Beuteschrei widerstanden hätte. Daher

[ => Original lesen: 1871 Nr. 12 Seite 2]

nehmen wir, was unser war, nicht von dem Kaiser oder Könige oder von der Republik, sondern von Frankreich zurück, zu dem der Raub geschlagen worden ist. Das Faustrecht habt Ihr Herren proclamirt und müßt's auch gegen Euch gelten lassen. Hättet Ihr still gesessen, so hättet Ihr heute noch, was unser war, einen Krieg hätten wir nicht darum angefangen. Soll ich aber dem, der mich gestern niedergeworfen und mir den Geldbeutel abgenommen hat und der mich heute überfällt, um mir auch die goldene Uhr abzunehmen, und den ich nun zu Boden ringe, zum Dank den Geldbeutel lassen? Ihr nennt die Rückgabe von Elsaß eine Zerstückelung. Jeder Deutsche antwortet, wie der gute Kamerad: "Es ist ein Stück von mir!"
- Der Kampf zwischen der Kriegs- und Friedenspartei in Frankreich hat nicht lange gedauert. Gambetta hat die Segel streichen müssen; ein energisches Auftreten der nach Bordeaux gereisten Mitglieder der Pariser Regierung hat ihn gestürzt. Frankreich ist in seiner großen Mehrheit der Fortsetzung des Krieges überdrüssig und will die Hindernisse beseitigt wissen, welche der Wahl einer Constituante von der fanatischen Kriegspartei bereitet worden sind.
- Wiener Blättern wird aus Berlin telegraphirt, in den Conferenzen Bismarcks mit Favre sei bereits die Eventualität einer Waffenstillstandsverlängerung bis zum 1. März besprochen, damit die Versammlung in Bordeaux ernsthaft die Friedens- und Regierungsfrage discutiren könne. Dagegen glaubt man in andern Berliner Kreisen, der Friedensschluß sei spätestens Ende Februar zu erwarten.
- Der "Observer" will zu der Frage der Friedensbedingungen wissen, daß Deutschland den Besitz von Pondichery wünsche, jedoch nicht deßhalb, um in Indien Fuß zu fassen, sondern um dasselbe gegen Helgoland auszutauschen. - Ferner besagt eine Mittheilung, der Friedensvertrag werde eine französische Entschädigung für die Ostbahn stipuliren, wegen der Elsaß-Lothringer Bahnen, welche in deutschen Besitz übergehen, und ein besonderes Arrangement mit der Ostbahn-Gesellschaft werde später in Luxemburg stattfinden.
- In Betreff der Pontus-Angelegenheit wird bestätigt, daß ein Einverständniß der Mitglieder der Conferenz im wesentlichen erzielt sei. Die Donau-Ufercommission werde europäisch, was den Mitteln, über welche sie verfüge, zu statten komme. Man hält es für richtig, daß der Türkei die Bestimmung über die Meerengen grundsätzlich zugestanden werde. Das Protocoll soll bei dem bevorstehenden Abschlusse für Frankreich offen gehalten werden.
- Nach Berichten aus Paris vom 4. d. Mts. herrscht dort vollständige Ruhe. Keine Spur von Unordnung. Die Wahlbewegungen dauern ununterbrochen fort. Die meiste Aussicht scheint die sog. 'Versöhnungs'-Liste zu haben.
[ => Original lesen: 1871 Nr. 12 Seite 0]- Se. K. Hoheit der Großherzog ist am 6. d. Mts. in Schwerin eingetroffen. Die Stadt prangte im Fahnen, und Flaggenschmuck. Abends fand Illumination und ein Fackelzug statt.
- Die Schweizer haben jetzt die beste Gelegenheit, ihrer Vorliebe für die Franzosen genug zu thun, obgleich es ihnen jetzt sehr sauer werden mag. Die Zahl ihrer ungebetenen Gäste von der Bourbakischen Armee beträgt bereits 50,000 Mann. Diese Franzosen hängen in Lumpen und sind durch Hunger und Entbehrung furchtbar heruntergekommen.
- In der Verlustliste des Mecklenb. Contingents werden vom 2. Bataillon (Neustrelitz) des Grenadier-Regiments Nr. 89, Gefecht bei Connere, am 11. Januar, genannt:
Gren. Busch aus Sülsdorf leicht verwund., Bajonnetstich in die Hüfte.
Gren. Rieckhof aus Gr. Rünz, leicht verw., Prellschuß am rechten Schulterknochen.
Gren. Freitag aus Gr. Rünz, schwer verw., Verlust des halben Vorderfingers der linken Hand.
Gren. Robrahn aus Pogetz, schwer verw., Schuß im Unterleib.
- "Das dumme Thier", wie Prinz Napoleon seine kaiserliche Cousine zu nennen pflegt, soll incognito in Brüssel angekommen sein. Der Kaiser Napoleon beschenkt die gefangenen Franzosen in Erfurt mit Cigarren und Fünf-Frankenthalern, im

[ => Original lesen: 1871 Nr. 12 Seite 3]

Stillen soll er noch viel mehr Gutes für sich thun. Paris caput! riefen die Erfurter Franzosen und lobten ihren alten Herrn.
- Eigenthümliche Erscheinungen bietet der Zustand eines Soldaten in einem der Lazarethe in Dresden. Ohne daß er verwundet wurde, ist dennoch sein ganzes Nervensystem in der Schlacht vollkommen lahmgelegt worden. Er sieht und hört nichts mehr, er fühlt und riecht nichts und verharrt völlig bewegungslos in dauernder Theilnahmslosigkeit. Der Schlachtenlärm hat seine Nerven so sehr erschüttert, daß er sogar die Sprache verloren hat und nicht den geringsten Laut von sich zu geben vermag. In dem Lazareth zu Bautzen befindet sich ein anderer Soldat in demselben auffallenden Zustande; nur bewegt derselbe immerwährend die Finger, als ob er stricken wollte. Dieser ist das Opfer einer durch einen Bombensplitter verursachten Gehirnerschütterung.
- Der "Aachener Ztg." berichtet man aus le Mans folgende Episode: Den armen Mecklenburgern, die in den Schlachten von Orleans bis le Mans furchtbar gelitten hatten, und deren Schuhzeug durch die forcirten Märsche sehr heruntergekommen war, hatte man das Recht eingeräumt, Stiefel auf eigene Faust zu requiriren, wo sie solche im Quartiere fänden. Eines Tages nun, als vor einem Dorfe, in welchem eben die Quartiermacher thätig waren., die Compagnie halten mußte, fanden sich, wie dies immer der Fall ist, neugierige Franzosen ein, um die Ankommenden zu mustern. Unter diesen befand sich auch ein Franzose mit hübschen hohen Stiefeln. Einem unserer Mecklenburger gefielen die Stiefel und machte er dem Franzmann das Anerbieten, mit ihm zu tauschen. Dieser fand jedoch an des deutschen Kriegers zerrissenen Stiefeln durchaus kein Gefallen, und refüsirte das Anerbieten mit den Worten: "nix bon!" Unser Mecklenburger nahm jedoch die Sache von der ernstern Seite; er nöthigte den Franzosen, Platz zu nehmen, zog ihm dann einfach die Stiefel aus und gab ihm die seinigen. - Damit schien die Sache beendet. Abends jedoch, als in die Quartiere gerückt wird, trifft es sich, daß zu besagtem Franzmann ein anderer Mecklenburger ins Quartier kommt, der von dem Tauschhandel nichts wußte. Dieser bemerkte an den Füßen seines Wirthes die mecklenburger Stiefel und sagte zu seinem Kameraden: "Sieh, dä Franzos hat von unsen Stäfel an, dä hat säcker einen dod slan! Da mot dod schaten warden, den möten we too den Hauptmann bringen!" Gesagt, gethan. Der Franzose wird arretirt, obschon er seine Unschuld betheuert, denn unsere Mecklenburger verstehen ihn nicht. Erst vor dem Hauptmann klärt sich die: Sache auf, und der Franzos kam mit dem Verluste seiner Stiefel und dem Schrecken davon.
- Es circuliren falsche grüne preuß. Zehnthaler-Banknoten, welche den echten täuschend nachgemacht sind. Die falschen, deren Schrift stärker schattirt ist, als auf den echten, sind außerdem aus rauherem Papier hergestellt.


Anzeigen.

Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die mit Führung der Stammrollen beauftragten Ortsbehörden nach § 92 der Militair-Ersatz-Instruction verpflichtet sind, dem Civil-Vorsitzenden die jedesmalige Anzeige zu machen, wenn Militairpflichtige bis zur Zeit des Departements-Ersatz-Geschäfts den Aushebungsbezirk verlassen oder Andere zugehen.
Schönberg, den 9. Februar 1871.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Anzeigen.

Verkaufs-Proclam und Edictal-Ladung.
Zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der dem Gärtner Hermann Eggers zu St. Georgsberg gehörigen, daselbst belegenen im Schuld- und Pfandprotocoll des Amts Ratzeburg -vol. VI. fol. 8. pag. 85 - verzeichneten Brinksitzer- und Meierstelle ist im Wege der Hülfsvollstreckung erster Termin auf den 14. März 1871, zweiter Termin auf den 11. April 1871, und dritter und letzter Termin auf den 9. Mai 1871 an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt worden. Es werden daher Kaufliebhaber geladen, sich an den gedachten Tagen Mittags 12 Uhr im Geschäftslocal des unterzeichneten Amtsgerichts einzufinden, daselbst der Publication der Verkaufsbedingungen und im dritten Termine des Zuschlags gewärtig zu sein.
Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Forderungen oder Ansprüche an die zu verkaufenden Brinksitzer und Meierstelle zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bei Vermeidung der Ausschließung mit denselben in dem auf den 11. April 1871, Mittags 12 Uhr angesetzten Professionstermine anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen.
Ratzeburg, den 30. Januar 1871.
Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
Bodmer.


Holzverkauf.
Unter den bekannten Bedingungen sollen gegen gleich baare Zahlung am Mittwoch den 15. Februar im Steinort und Seebruch

1/2 Faden eichen Kluft.,
30 1/2 Faden buchen Kluft- und Olmholz,
2 1/2 Faden birken und ellern Kluft- und Knüppel, und
9 1/2 Faden tannen Kluft- und Knüppelholz
meistbietend verkauft werden und wollen sich Kaufliebhaber Morgens halb 10 Uhr bei der Holzwärterwohnung zu Römnitz einfinden.
Schönberg, den 8. Februar 1871.
Danckwarth.


Bekanntmachung.
Die Zahlung der Armensteuer zum vollen Beitrag ist nothwendig, und werden die Bewohner des Schönberger Armen-Districtes hiemit aufgefordert selbige an die resp. Vorsteher in Schönberg, Schuhmachermeister Aug. Lenschow, Webermeister Oldörp und Sattlermeister Bonhoff, in den Dörfern an die Hauswirthe Joach. Wigger in Kl. Bünsdorf, Heinr. Voß in Petersberg, Ollrogge in Menzendorf und Ollrogge in Boitin-Resdorf fördersamt zu bezahlen.
Schönberg, den 9. Februar 1871.
Die Armenbehörde.


Von der Sparcasse des Schweriner Vorschuß-Vereins bin ich beauftragt, Gelder von 16 ßl. an bis zu jeder beliebigen Summe anzunehmen, mit vier pro Cent jährlich zu verzinsen und Pöste bis 5 Thlr. sofort, bis 100 Thlr. nach dreimonatlicher und über 100 Thlr. nach sechsmonatiger Kündigung zurückzuzahlen; alles ohne sonstige Kosten. Da der Schweriner Vorschuß-Verein über tausend Mitglieder zählt, die Jeder für die eingezahlten Gelder haften, so hat derselbe als durchaus sicher allseitig Vertrauen gefunden.
Schönberg, im Januar 1871.
Kindler. Advokat.


Nach längerem Leiden entschlief am 7. d. Mts. sanft und ruhig unser einziger Sohn Joachim Bruhn im Alter von 22 3/4 Jahren.
Menzendorf.
Bruhn und Frau.


Knaben, welche zu Ostern d. J. das hiesige Gymnasium oder die Domschule besuchen sollen, finden bei mir freundliche Aufnahme, sowie Anleitung und Nachhülfe bei ihren Schularbeiten.
Auch nehme ich Anmeldungen neuer Schüler für die unter meiner Leitung stehende Domschule zum Ostertermine schon jetzt entgegen.
J. H. Voß. Lehrer.
Domhof-Ratzeburg, den 19. Jan. 1871.


Gesucht wird zu Ostern ein Knabe rechtlicher Eltern zur Erlernung der Müllerei von H. Rocksien, Lockwisch-Mühle.


Zu verkaufen ein neues Harmonium (kleine Orgel), passend für kleine Kirchen oder Schulen bei O. J. F. Soltau, Instrumentenmacher in Ratzeburg.


[ => Original lesen: 1871 Nr. 12 Seite 4]

Dr. Pattisons Gichtwatte.
Das bewährte Heilmittel gegen Gicht und Rheumatismen aller Art, als: Gesichts-, Brust-, Hals- und Zahnschmerzen, Kopf-, Hand-, und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken- und Lendenweh u.s.w. In Paketen zu 12 Schill. und halben zu 7 Schill. bei Wihl. Heincke.


Joh. Hr. Habich & Co., Celle, Mitglieder der Habich'schen Familie, in deren alleinigem Besitze sich die Fabrik-Geheimnisse der eingegangenen alten Firma: J. H. Habich's Sohn befinden, setzen die Fabrikation von Kau-, Rauch-, Schnupftaback und Cigarren unter der Firma: Joh. Hr. Habich & Co. fort. Die Fabrikate von der alten renommirten Qualität, von den bewährtsten Werkmeistern der früheren Firma angefertigt, werden bestens empfohlen und können sofort geliefert werden.
Aufträge werden brieflich erbeten.
Celle, Jan. 1871.


Bilanz der Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin pro ultimo Januar 1871

Activa. Pasiva.
Lebensversicherungs-Prämien und Einlagen 14,130 26 -   103,042 18 -
Spar-Bank-Einlagen 225,862 40 9   1,638,789 34 -
Belegungen 2,226,111 18 3   516,785 45 3
Konto pro Diverse 87,340 32 3   55,246 11 3
Agenturen-Konto 261,718 29 6   218,888 8 3
Kasse 403,919 39 9   287,859 30 3
Fonds, Gewinn- und Verlust-Konto 29,695 46 9   428,167 21 3
---------- ----------- ---- --   ------------ ---- --
Crt. Taler (Mecklenburg) 3,248,779 24 3   3,248,779 24 3
Umsatz und Bestände.1870.
Am Schluß des Jahres
 1871.
Am Schluß des Januar
Gesammt-Umsatz 20,723,815 11 -   2,903,060 46 6
Werbendes Kapital 1,883,336 2 6   1,909,266 16 6
Zinstragendes Kapital 1,786,671 39 6   1,750,375 33 9
Lebens-, Sterbekassen- und Leibrenten-Versicherungen 2,089,223 9 6   2,099,447 2 -

Schwerin, den 4. Februar 1871.

Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director. C. L. F. Soltau, General-Agent.


Die Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin schließt Lebensversicherungen, Leibrentenversicherungen, Kapital-Einlage-, Darlehns- und alle sonstigen Geld-, Inkasso- und Commissions-Geschäfte durch die unterzeichnete Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts-Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Spar-Bank-Geschäfte) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte näherer Auskunft bereitwillig ertheilt. Die von der Gesellschaft an die Lebensversicherten zur Vertheilung disponirten mittleren Dividenden betragen für die drei letzten Jahre resp. 36, 36 und 32 Procent der eingezahlten Prämie.
Haupt-Agentur Schönberg.
Carl Bade.


Mein Lager von Bairisch Bier auf Flaschen und Gebinden, sowie von Braunbier (sog. hiesiges) in vorzüglicher Qualität empfehle ich hiermit einem geehrten Publikum.
A. Schwiesow.
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Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag den 12. Februar.
Vormittags-Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags-Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Meteorologische Beobachtungen.
Feb.
1871.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
7.
8.
9.
40.80
39.63
35.26
-4.2
-9.5
-11.6
-1.6
-4.2
-11.0
N
OSO
O
1
1
1
trübe.
-
bedeckt.

Am 8. auf 1 []' 23 Cbkz. Schnee.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.12 - 12 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.13 - 14Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.36 - 48 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.30 - 32 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.20 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.28 - 36 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.24 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.10 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 Schilling (Mecklenburg),
Eier 4 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.5 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen17 1/2 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen12 1/2 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/4 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 - 11Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen12 - 13Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken12 - 14Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen11 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 10


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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