No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Juni
1870
vierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 1]

Auf Befehl der hohen Großherzoglichen Landes-Regierung zu Neustrelitz wird die nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen Kriegsministerii zu Berlin vom 14. April cur., betreffend diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffiziersschulen zu Potsdam, Jülich, Bieberich und Weißenfels eingestellt zu werden wünschen, hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Schönberg, den 10. Juni 1870.

Der Civilvorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
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1. Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen wollen, zu Unteroffizieren für die Infanterie des stehenden Heeres heranzubilden.
2. Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militairische Ausbildung und Unterricht in alle Dem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes, als: Feldwebel etc. zu erlangen und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militairverwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister etc., resp. als Civil-Beamte die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militairische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen, im Turnen, Voltigiren, Bajonetfechten und Schwimmen. 3. Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits als Unteroffiziere den resp. Truppentheilen überwiesen.
4. In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die resp. Truppentheile muß selbstverständlich die Rücksicht auf das Bedürfniß in der Armee vornehmlich maßgebend sein. Es sollen aber alle billigen Wünsche in Betreff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt, und namentlich die aus Westphalen, der Rheinprovinz, sowie aus den Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein gebürtigen Freiwilligen im Allgemeinen den heimathlichen Regimentern zugewiesen werden.
5. Die den Unteroffizier-Schulen angehörigen jungen Leute stehen unter den militairischen Gesetzen, wie alle anderen Soldaten des Heeres. Sie werden nach ihrem Eintreffen in die Unterofficier-Schule auf die Kriegsartikel verpflichtet.
6. Der in die Unteroffizier-Schule Einzustellende muß wenigstens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
7. Der Einzustellende muß mindestens 5 Fuß 1 Zoll groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maßgabe seines Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß er die gegründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule vollkommen felddienstbrauchbar zu werden.
8. Er muß sich bis dahin tadellos geführt haben.
9. Er muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die vier Species rechnen können.
10. Er muß sich bei seiner Ankunft in Potsdam, resp. Jülich, Bieberich und Weißenfels dazu verpflichten, außer der gesetzlichen dreijährigen Dienstzeit, für jedes Jahr des Aufenthalts in der Unteroffizier Schule zwei Jahre im stehenden Heere zu dienen. Auf diese besondere Dienstverpflichtung kommt jedoch die Dienstzeit in der Unterofficier-Schule in Anrechnung. Es würde sich demnach beispielsweise die Dienstverpflichtung eines Freiwilligen, der wegen besonders guter Führung und Ausbildung schon nach zweijährigem Aufenthalt in der Unterofficier-Schule einem Truppentheil überwiesen wird, wie folgt gestalten: drei Jahre gesetzliche Dienstverpflichtung, dazu vier Jahre für den zweijährigen Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule, mithin nach Abrechnung der zweijährigen Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule im Ganzen fünf Jahre.
Bei späteren Versorgungen wird ihm die in der Unterofficier-Schule zurückgelegte Dienstzeit angerechnet.
11. Er muß mit ausreichendem Schuhzeug und 2 Hemden versehen sein; ingleichen mit 2 Thalern, um sich nach seiner Ankunft in der Unteroffizier-Schule die nöthigen Utensilien zur Reinigung der Armatur und Bekleidung kaufen zu können.
12. Behufs Aufnahme in eine der Unteroffizier-Schulen hat sich der Betreffende persönlich bei dem Landwehr-Bezirks-Commando seiner Heimath oder dem Commandeur der Unteroffizier-Schule in Potsdam, resp. Jülich, Bieberich und Weißenfels zu melden. - Es sind dabei folgende Papiere zur Stelle zu bringen:
a. der Taufschein,
b. Führungs-Atteste seiner Ortsobrigkeit und seines Lehr- oder Brodherrn,

[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 2]

c. die Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die Unteroffizier-Schule, beglaubigt durch die Ortsbehörde.
Dieselbe kann auch durch mündliche protokollarische Erklärung dieser Personen beim Landwehr-Bezirks-Commando, resp. beim Commandeur der betreffenden Unteroffizier-Schule ersetzt werden,
und erfolgt sodann eine Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung.
13. Sind Prüfung und Untersuchung günstig ausgefallen, so hat der Freiwillige einer baldigen vorläufigen Benachrichtigung über Annahme oder Nicht-Annahme entgegen zu sehen. Die definitive Entscheidung, resp. Einberufung erfolgt bis Mitte August jeden Jahres.
14. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schulen findet in der Regel jährlich einmal und zwar im Monat October statt.
Wer jedoch wegen Vollzähligkeit zu diesem Termine nicht aufgenommen werden konnte, darf hoffen, bei entstehenden Vacanzen bis Ende des Jahres, allenfalls im nächsten Oktober bestimmt eingestellt zu werden, vorausgesetzt, daß derselbe dann noch allen Aufnahme-Bedingungen genügt. Eines wiederholten Nachweises der Qualification bedarf es jedoch nicht.
15. Bei der ad 12 gedachten Anmeldung hat der Freiwillige gleichzeitig anzugeben, ob derselbe in Potsdam, Jülich, Bieberich oder Weißenfels eingestellt zu werden wünscht, welcher Wunsch bei der Vertheilung an die vier Unteroffizier-Schulen möglichst berücksichtigt werden wird.
16. Die Freiwilligen sind verpflichtet, ihre Anmeldung sofort zurückzuziehen, wenn sie den Wunsch, eingestellt zu werden, aufgeben. Berlin, den 14. April 1870.

Kriegs-Ministerium.
von Roon.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 15 und 16 des Bundesgesetzblattes versandt.


Anzeigen.

Das am Bünsdorfer Wege belegene ehemals Oldenburg'sche Ackerbürgerhaus soll am Montag den 20. Juni, Vormittags 11 Uhr, auf der Rathsstube hieselbst meistbietend verkauft werden. Die Bedingungen sind 8 Tage vorher daselbst einzusehen.
Schönberg, den 25. Mai 1870.
Der Magistrat.


Wegen Abzugs des bisherigen Herrn Pächters sollen am Mittwoch den 22. d. Mts., event. auch noch am 23. d. Mts., von Morgens halb 10 Uhr an auf dem Hofe Rabensdorf öffentlich meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden:

16 Pferde,
16 starken,
140 Schafe (Kreuzung mit englischen langwolligen Böcken),
70 Lämmer, 2 Böcke,
Instrumenta rustica,
diverses Mobiliar, Meierei-, Haus- und Küchengeräthe und Betten.


Auctions-Bekanntmachung.
Am Freitag den 17. k. Mts. sollen im Hause des Brauer Kiesewetter hieselbst verschiedene Braugeräthe, unter ändern 3 Gähr-Bottiche, 7 Stollfässer, 83 Stückfässer zu Lagerbier, 387 kleinere Gebinde, 1 Dezimalwaage, verschiedene lederne Bierschläuche und kupferne Krähne; ferner 3 Essigbilder, 1 Klärfaß, 2 Stollfässer, 55 kleine Essiggebinde, eine Partie Essigspähne und verschiedene zur Bier- und Essigbrauerei gehörige Utensilien, auch einige Mobilien, öffentlich meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden.
Die Auction nimmt Morgens 9 Uhr ihren Anfang.
Ratzeburg, den 26. Mai 1870.
Richter, Notar.


Vermischte Anzeigen.

Größere Capitalien, welche zu Johannis d. J. bei der Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt in Schönberg belegt werden sollen, bitten wir - zwecks Erleichterung der Disposition über das Terminsgeschäft - schon jetzt oder doch möglichst lange vor dem Johannistermine bei uns anzumelden.
Schönberg, den 7. Mai 1870.
Das Directorium des Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt.
C. Drevs. Wigger. Burmeister. W. Saß. Aug. Spehr.
Secretär: R. Rackow, Adv.


Die diesjährigen Johannis-Zinsen aus dem mecklenburgischen Landkasten bitte ich, bald bei mir abzuholen.
Schönberg, den 10. Juni 1870.
Kindler, Advokat.


Die Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt ist an jedem Mittwoch und während des bevorstehnden Johannistermines vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Die Ersparniß-Anstalt nimmt jederzeit Einlagen an und berechnet die Zinsen für die Einlagen, welche jetzt oder im Termine gemacht werden, vom Johannis-Termin d. J. an.
Ebenso nimmt die Vorschuß-Anstalt jederzeit beliebige Summen zur Verzinsung an, auch gewährt dieselbe Darlehn gegen 5pCt. und gegen Bürgschaft zweier solider, im hiesigen Fürstenthume wohnhafter Männer oder gegen Verpfändung von Werthpapieren.
Schönberg, den 12. Juni 1870.
Das Directorium der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.
C. Drevs. Wigger. W. Saß. Aug. Spehr.
Secretair : R. Rackow, Adv.


Gesucht werden zu Johannis d. J. gegen vorzügliche hypothekarische Sicherheit und 4 pCt. Zinsen, 7000 Thaler in benachbarten Gütern, sowie mehere Pöste von je 1600, 1500, 1000, 500, 400, 300, 200 und 100 Thaler etc. in Schönberger und ländlichen Grundstücken. Hierauf Reflectirende ersuche um baldige Anmeldungen von Capitalien.
Carl Bade.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termine Gelder und Sparkassen-Bücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin zu dem jetzt erhöhten Zinsfuße besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bist spätestens zu 27. Juni bei mir abzugeben.
J. P. Baade, Buchbinder.


Alle Diejenigen, welche noch Forderungen an den geisteskranken Maurergesellen Jochen Böckmann zu Cronscamp oder dessen Mutter Catharina Böckmann haben, werden hiemit aufgefordert, sich dieserhalb binnen 14 Tagen zu melden beim Schulzen Freitag, Curator Stein.
Cronscamp, den 10. Juni 1870.


Wegen Erkrankung unseres Mädchens findet sofort oder zu Johannis ein arbeitsames, ordentliches Mädchen, welches schon gedient haben muß, einen Platz beim Postmeister Saß.


Aufforderung.
Von einer Beamten-Familie in Ratzeburg wird zu Anfang oder Mitte September d. J. eine Strelitzerin als Amme gesucht. Hierauf Reflectirende wollen sich baldigst, wo möglich persönlich in dem Bülow'schen Hause in der Vorstadt Dumin bei Ratzeburg melden. Hoher Lohn und gute Behandlung wird zugesichert.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 3]

Specialität für Patent-Futterschneid-Maschinen.
Unser Absatz, welcher schon vor einem Jahr 900 Stück jährlich betrug, hat sich seitdem verdoppelt, wodurch es uns möglich ist, unsere Verkaufspreise zu ermäßigen, ohne die bekannte Güte und Solidität unserer Maschinen zu beeinträchtigen. Folgendes sind unsere neue Preise:
Thlr. 28 für die beliebte Maschine für 20 à 30 Stück Vieh und Pferde, 2 Schnittlängen ohne Wechselräder, ganz von Eisen.
Thlr. 39 für eine größere Maschine, 3 Schnittlängen.
Thlr. 49 1/6 für die größte Maschine füer Handbetrieb.
Franco jeder Eisenbahnstation, Garantie 3 Jahre, Probezeit 14 Tage.
Abbildungen und Beschreibungen werden auf Wunsch gesandt.
Heinrich Lanz in Mannheim.


Preußische Hagel-Versicherungs-Actien-Gesellschaft.
Dieselbe versichert Bodenerzeugnisse gegen Hagelschaden. Die Prämien sind fest und billig. Nachschüsse werden also niemals erhoben. Die Schäden werden wie in früheren Jahren evulant und unter Zuziehung von Landesdeputirten regulirt und binnen Monatsfrist nach Feststellung voll und baar bezahlt. Versicherungen auf mehrere Jahre genießen einen angemessenen Prämienrabatt, welcher sofort von der Jahresprämie in Abzug gebracht wird.
Der Unterzeichnete ist zu jeder Auskunft bereit und empfiehlt dem landwirthschaftlichen Publikum obige Gesellschaft ganz ergebenst.
Moritz Stein in Ratzeburg.


Epileptische Krämpfe (Fallsucht) heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie Doctor O. Killisch in Berlin, Jetzt: Luisenstraße 6. - Bereits über Hundert geheilt.


Die Papierhandlung von L. Peters, en gros, en détail, Lübeck, Breitestraße Nr. 819. empfiehlt ihr bedeutendes Lager von Schreib-, Post-, Concept-, Filtrir-, Lösch- und Pack-Papieren, Acten-, Geld-, Brief- und Karten-Couverts, Geschäftsbücher der rühmlichst bekannten Fabrik von Carl Kühn & Söhne aus Berlin zu Fabrikpreisen, sowie überhaupt alle Comptoir- und Büreau-Utensilien.
Aufträge werden prompt gegen Baarzahlung oder Postvorschuß ausgeführt.
Wiederverkäufer entsprechenden Rabatt.


Ludolph Schardiecks Zauber-Palast.
Morgen Mittwoch den 15. Juni Große außerordentliche Gala-Vorstellung aus dem Bereiche der modernen Salon-Magie, Physik und Electricität, dargestellt von Ludolph Schardieck, Salon-Escamoteur.
Entrée: Reservirter Platz 12 ßl., 2. Platz 8 ßl. Karten sind im Voraus bei mir (im Hause der Frau Boye) zu erhalten. Cassenöffnung 7 1/2 Uhr, Anfang präcise 8 Uhr.


Alle noch für mich in Schönberg ausstehenden Rechnungen bitte ich bis zum 1. Juli auf Bahnhof Schönberg einzureichen, später eingesandte Rechnungen können nicht berücksichtigt werden.
Lübeck, den 11. Juni 1870.
H. Drückhammer, Zimmermeister.


Neusilber-Waaren aus der Fabrik von H. A. Jürst & Co. In Berlin empfiehlt als Fest-Geschenke zu soliden Preisen bestens A. Wigger.


Milch-Satten in allen Größen empfiehlt Bruhn. Menzendorf.


Einem geehrten Publikum mache ich hiemit die Anzeige, daß ich von nun an täglich mit meinem Omnibus des Morgens von hier nach dem Bahnhofe-Schönberg und des Abends von Köster's Hôtel ab wieder zurück nach Rehna fahren werde, und lade zu recht vielfacher Benutzung desselben ein.
Rehna.
Ditz.


Drainsröhren in allen Größen habe vorräthig; übernehme auch Lieferungen auf Mauersteine, Dachpfannen und sonstige dergleichen Artikel bei Preisen, welche denjenigen für hiesige Waaren gleichkommen, auch theilweise billiger sind.
Chr. Egert.


Mein Lager von Tapeten und Borden sowie von Rouleaux in vielen geschmackvollen Mustern empfehle ich dem geehrten Publikum zur Abnahme bestens.
Maler Wolgast.


Gußstahl-Sensen, prima Waare, bei A. Wigger.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 4]

Logo der Hagelassekuranz Die Hagel-Assecuranz-Societät für das Fürstenthum Ratzeburg, gegründet auf Gegenseitigkeit und Allerhöchst bestätigt im Jahre 1847, welche durch ihre Einrichtung die unzweifelhafteste Sicherheit gewährt, -- welche die vorkommenden Schäden durch Abschätzung von ihren eigenen Mitgliedern in anerkannt coulantester Weise regulirt und deren Beiträge (im verflossenen Jahre nur wiederum 1 Schilling (Mecklenburg) pro 100 Taler (Mecklenburg) Versicherungssumme, während alle anderen Gesellschaften 32 bis 48 Schilling (Mecklenburg) erhoben) nach einem 22jährigen Durchschnittspreise die niedrigsten aller derartigen Versicherungs-Gesellschaften sind - ladet hiemit alle Diejenigen, welche ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag versichern wollen, zum Eintritt in diese gemeinnützige Anstalt freundlichst ein.
Statuten und Antragsformulare sind bei den unterschriebenen Directionsmitgliedern jederzeit gratis zu haben.
Schönberg, den 28. April 1870.
Direction der Hagel-Assecuranz-Societät für das Fürstenthum Ratzeburg.
A. Wigger. Wilh. Heincke.
Bade-Ollndorf. Mette-Pahlingen. Lenschow-Grieben. Böttcher-Wendorf. Kröger-Lockwisch. Heitmann Klocksdorf.


Bilanz der Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Spar-Bank
in Schwerin pro ultimo Mai 1870

Activa. Passiva.
Lebensversicherungs-Prämien und Einlagen 19,903 7 9   123,588 4 9
Spar-Bank-Einlagen 687,314 39 6   2,078,418 24 -
Belegungen 3,008,255 15 3   1,274,119 27 -
Konto pro Diverse 231,962 35 3   204,093 26 3
Agenturen-Konto 1,050,606 3 6   1,012,038 41 6
Kasse 1,040,417 16 9   976,619 40 9
Fonds, Gewinn- und Verlust-Konto 52,182 21 9   421,733 23 6
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Crt. Taler (Mecklenburg) 6,090,641 43 9   6,090,641 43 9
Umsatz und Bestände.1869.
Am Schluß des Jahres
 1870.
Am Schluß des Juni
Gesammt-Umsatz 23,267,500 19 -   9,614,630 10 -
Werbendes Kapital 1,785,534 13 -   1,863,369 31 3
Zinstragendes Kapital 1,709,998 36 6   1,761,004 45 3
Lebens-, Sterbekassen- und Leibrenten-Versicherungen 2,001,998 35 -   2,115,754 24 9

Schwerin, den 4. Juni 1870.

Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director. C. L. F. Soltau, General-Agent.


Die Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin schließt Lebensversicherungen, Leibrentenversicherungen, Kapital-Einlage-, Darlehns- und alle sonstigen Geld-, Inkasso- und Commissions-Geschäfte durch die unterzeichnete Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts-Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Spar-Bank-Geschäfte) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte näherer Auskunft bereitwillig ertheilt. Die von der Gesellschaft an die Lebensversicherten zur Vertheilung disponirten mittleren Dividenden betragen für die drei letzten Jahre resp. 36, 36 und 32 Procent der eingezahlten Prämie.
Haupt-Agentur Schönberg.
Carl Bade.


Gesucht wird ein ordentliches Mädchen zum sofortigen Antritt an Stelle eines erkrankten gegen guten Lohn von J. P. Hinzelmann, Bäckermeister.


Verzinnte Milchkannen empfiehlt zu billigsten Preisen Moritz Stein.
Ratzeburg.


Pommersche Schmiedesensen und Gußstahl-Sensen sind zu haben bei J. Hagen, Schlössermeister.


Meteorologische Beobachtungen.
Juni
1870.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
10.
11.
12.
13.
32.95
34.22
37.55
37.78
5.2
6.0
6.7
4.4
13.2
12.2
11.0
12.6
SW
SSW
NNW
W
2
1
2
1
wolkig.
trübe.

trübe.

Am 10., 11. und 13. 10, 37 und 5 Cubikzoll Reg. auf 1 []'.


Zinsfuß für Darlehen aus der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt in Schönberg 5 %.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.13 - 13 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.22 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.15 - 17 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.12 - 13 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.9 1/2 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7-8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
 PfundMark (Lübeck)Schilling (Mecklenburg)
Weizen23019-198
Roggen22014 1/2-1412
Gerste20011-116
Hafer1709 1/2-10-
Erbsen20013 1/2-15-
Wicken240---
Buchweizen200---
Winter=Rapssaat200---
Winter=Rübsen200---
Schlagleinsaat20019-20-


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 46 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 14. Juni 1870.


- Von der auf den 10. Juni nach Schönberg zusammenberufenen Vertretung des Fürstenthums Ratzeburg waren nur fünf Mitglieder derselben erschienen, nämlich zwei Pastoren (Kämpffer-Schönberg und Archivrath Masch-Demern, der dritte Deputirte, Propst Rußwurm-Domhof-Ratzeburg, war verreist), zwei Domanialpächter (Amtmann Drevs-Bauhof und Amtmann Wicke-Demern, der dritte war gleichfalls verreist), und der Deputirte des Magistrats, Senator Spehr-Schönberg. Acht von den neun bäuerlichen Vertretern, sowie die Deputirten der Schönberger Bürgerschaft hatten eine gemeinsame Antwort an den Vorsitzenden der Land-Vogtei, Herrn Oberlanddrosten Grafen von Eyben, eingesandt, in welchem sie den Grund ihres Ausbleibens angeben. Die Versammlung wurde durch den Vorsitzenden der Landvogtei mit einer Ansprache eröffnet, es stellte sich jedoch bei der weiteren Deliberation (bei der Wahl eines Protocollführers aus der Mitte der Vertreter) heraus, daß die Versammlung nicht beschlußfähig war und wurde dieselbe in Folge dessen vom Vorsitzenden bis auf Weiteres vertagt.
- Das neue Strafgesetzbuch (Bundesgesetzblatt Nr. 16) tritt mit dem 1. Januar 1871 in ganzen Norddeutschen Bunde in Kraft; Von diesem Tage an darf nur auf die in demselben enthaltenen Strafarten erkannt werden. Der Landesgesetzgebung bleibt vorbehalten, Uebergangsbestimmungen zu treffen, um die in Kraft bleibenden Landesstrafgesetze mit den Vorschriften des neuen Strafgesetzbuches in Uebereinstimmung zu bringen.
- Mit dem 1. Juli d. J. werden im Nordd. Bunde Correspondenzkarten eingeführt, welche die Post an das Publikum zur Erleichterung des Briefverkehrs abgiebt; die Vorderseite dieser Karten wird mit der Adresse dessen, dem man eine Nachricht geben will, versehen, die Rückseite mit beliebigen Mittheilungen ausgefüllt. Der Absender braucht sich nicht zu nennen. Diese Karte wird für 1 Sgr. nach allen Orten Nord- und Süddeutschlands, nach Oesterreich und Luxemburg befördert; für die einzelnen Karten selbst wird nichts bezahlt, 100 Stück werden zum Herstellungspreis von 5 Sgr. bezahlt. Postvorschüsse können auf dieselben nicht entnommen werden. Diese Karten sind also offene und billige Briefe; man erspart Briefbogen und Couvert und vor allem Zeit und Mühe. Oesterreich ist mit Einführung dieser Karten vorangegangen.
- Das Silbergeräth des Herzogs von Nassau, das im Jahr 1866 nach Oesterreich geflüchtet wurde, ist in diesen Tagen nach Biebrich zurück gebracht worden; es wiegt ca. 70 Centner.
- In Dörverden (Hannover) machten schlechte Spaßmacher einen verheiratheten Handwerker betrunken, führten ihn auf den Kirchhof, zogen ihn aus und banden ihn an einem Grabsteine an. Andern Morgens fand man den armen Mann, aber todt. Der Spaß wird den Narren schlecht bekommen.
- In Italien war die Hitze und die Dürre so groß, daß die Pflanzen und die Halme bis auf die Wurzel abgedörrt sind und ein Regen nicht mehr nützen kann. Die Aussichten sind trostlos.
- Bei einem Gewitter in Berlin schlug der Blitz der Göttin der Weisheit auf dem Fr.-Wilhelms-Gymnasium den Kopf und die rechte Hand ab. Ein schlimmes Omen !
- Auf dem Pichelswerder bei Berlin werden alle Jahre die sämmtlichen von der Havel, Spree und deren Nebengewässern zusammengetriebenen Schwäne gerupft. Das Rupfen der Daunen geschieht unter Aufsicht der beiden Schwan-Inspectoren. Höherer Anordnung zufolge sollen in Zukunft nicht mehr sämmtliche junge Schwäne gelähmt, vielmehr soll ein Theil derselben in flugbarem Zustand gelassen werden, um dadurch wieder Anzucht wilder Schwäne herbeizuführen, die bekanntlich als ein jagdbares Wild betrachtet werden.
- Der Wallnußbaum ist unter den Fruchtbäumen der einzige, welcher keine Insekten nährt. Sein scharfer Geruch vertreibt sogar die meisten aus seiner Nähe, und wo die Blüthenabfälle und Blätter dieses Baumes auf dem Boden liegen, entfernen sich Regenwürmer und Engerlinge mit ihren Sippen. Ist dies ein Wink, Wallnußbäume in den Obstgärten zu pflanzen?
- Der glühende Dichter und Romanschreiber Alfred Meißner, der im Hochsommer seines Lebens steht, feiert in Bregenz am Bodensee seinen Liebesfrühling. Er hat sich mit einem 17jährigen Fräulein Marie Begg v. Albensberg verlobt. - Man schreibt nicht ungestraft Romane.
- Eine Lebensversicherung verweigerte den Erben eines Verstorbenen die Zahlung der Versicherungssumme mit dem Einwand, der Erblasser sei nach den Statuten seiner Ansprüche verlustig gegangen, weil er die Frage: "wer sein Hausarzt zur Zeit sei" mit "Keiner" beantwortet habe, während feststehe, daß er zur Zeit doch einen Hausarzt gehabt habe; die Statuten bedrohten aber jede Unwahrheit, Verschweigung, Täuschung u. s. w. mit Verlust der Ansprüche. Es kam zum Prozeß und das Kammergericht in Berlin verwarf den Einwand und verurtheilte die Gesellschaft zur Zahlung.


Aus der guten alten Zeit.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1870 Nr. 46 Seite 6]

Aus der guten alten Zeit.
(Schluß.)


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