No. 32
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. April
1870
vierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1870 Nr. 32 Seite 1]

- Schönberg. Leider haben wir unsern Lesern heute über zwei Brandunglücksfälle zu berichten, von denen namentlich der jüngste Fall um so beklagenswerther ist, als man fast überzeugt zu sein glaubt, daß das Feuer durch ruchlose Hand angelegt ist. Der erste dieser Unglücksfälle ereignete sich in der Nacht zum 1. Ostertage in der Mühle zu Stove, wo das Darrhaus ausbrannte und von den darin befindlichen ca. 300 Sack Getreide ein erheblicher Theil verbrannt oder doch beschädigt wurde. Ueber die Entstehung dieses Feuers ist bis jetzt nichts bekannt. Der Unglücksfall am 20. April traf das erst im Jahre 1862 so hart durch Feuer heimgesuchte lübecksche Dorf Utecht, wo in der Scheune des damals neu erbaueten Gehöfts des Hausw. Robrahn der Brand entstand, der sich rasch verbreitete und noch zwei andere Gehöfte ergriff, so daß im Ganzen 6 Gebäude eingeäschert wurden. Ueber die Entstehung dieses Feuers glaubt man fest annehmen zu können, daß dasselbe durch einen bei dem Hauswirth Robrahn bis kurz vor Ostern in Dienst gewesenen, aus dem Fürstenthum Ratzeburg gebürtigen Knecht aus Rache darüber angelegt ist, weil ihn sein Herr in Folge eines gegen die Sittlichkeit verstoßenden argen Vergehens aus dem Dienst schickte. Am Nachmittage des 20. Aprils fand man diesen Knecht bei Thandorf an einer Weide erhängt. Beide Brände treffen die Feuer-Kasse des Fürstenthums Ratzeburg; in Utecht war der Hauswirth Robrahn hier versichert und ist der Schaden desselben bei der Taxation auf 7150 Thaler festgesetzt. In Stove wird die Taxation in den nächsten Tagen vorgenommen. - Zu bewundern ist nur, daß die Direction der hiesigen auf Gegenseitigkeit beruhenden Feuer-Versicherungs-Anstalt ihren Mitgliedern durch die Versicherung von Mühlen und Darren ein Risico aufbürdet, für welches fremde Actien-Gesellschaften eine dreifache Prämie verlangen, daneben aber den Nachweis fordern, daß z. B. Darr-Anlagen ausschließlich aus Eisen und Steinen gebaut sind; die meisten Versicherungs-Gesellschaften nehmen dergleichen Etablissements überall gar nicht in ihre Versicherungen auf, so daß für Müller etc. sich eigene Mühlen-Versicherungs-Gesellschaften bildeten, natürlich mit enorm hohen Prämiensätzen. So viel wir wissen, versichert dagegen die Feuer-Versicherungs-Gesellschaft des Fürstenthums Ratzeburg Mühlen und Darren zu denselben Beiträgen, die für alle andern Versicherungen bezahlt werden, und benachtheiligt damit offenbar den größten Theil ihrer Interessenten.
-Ein Eingesandt in der 'L. Z.' betont, daß gleich nach Fertiglegung der Travenbrücke die Eröffnung der Lübeck-Kleinen Eisenbahn stattfinden dürfte. Die Brücke sollte schon zum 1. Mai contractsmäßig fertig sein, doch wird es einige Wochen später werden. Inzwischen befahren Locomotiven und Personenwagen bereits die Anschlußschienen auf der Strecke zwischen Kahlenhorst und Lübeck und man behauptet, Mecklenburgischer Seits stehe der Benutzung der Bahn auch für Personen Nichts im Wege, der Herr Baudirector Benda in Lübeck wolle dies nicht gestatten, weil er Collisionen der Züge befürchtet. Dem ist nicht so; beide Verwaltungen wünschen natürlich so bald wie möglich die Eröffnung der Bahnstrecke und werden in diesen Tagen über solche wieder berathen. An beiden Endpunkten sind die Arbeiten noch nicht so weit.
- Der Sitz der Direction der Friedrich-Franz-Bahnen, zu der auch die Lübeck-Kleinen-Bahn gehört, war bisher in Malchin, soll aber jetzt verlegt werden, und zwar wahrscheinlich nach Schwerin.
- Mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgt die preußische Regierung die Bewegung der Opposition in Bayern, Württemberg und Baden. Im auswärtigen Amte laufen wöchentlich Berichte ein, welche über die Agitationen in Süddeutschland interessante Einzelheiten enthalten.
- Sachsen beantragt beim Zollbundesrath die Zollbefreiung sämmtlicher Droguerie-, Apotheker- und Farbenwaaren, sowie die Beseitigung des Ausgangszolles auf Lumpen.
- Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Zollverein und Mexiko ist jetzt vom Zollbundesrathe genehmigt worden.
- Wie es scheint, ist die Regierung fortwährend in Besorgniß, daß die Ruhe in Paris gestört werden könnte. Gewisse Vorsichtsmaßregeln werden daher fast jede Nacht getroffen, und wohl zwei- bis dreimal pro Woche erhalten die Polizeicommissare Verstärkungen an Polizeimannschaft und zwei Tambours, damit sie für den Fall, daß Lärm ausbricht, sofort die "gesetzlichen Aufforderungen" machen können.
- Die in den letzten Tagen in London ein getroffene schwarze Majestät, König Pepple von Bonny, hat auch ihre heimischen Leiden. In Bonny wüthet der Bürgerkrieg , und König Pepple, der, beiläufig bemerkt, eine englische Erziehung genossen hat, sehnt sich nach brittischem Schutze und nach der Unterstützung brittischer Geschütze gegen seine 'lieben Unterthanen'. Die Haupttriebfedern sollen übrigens Geschäftsrücksichten sein, da englische und andere Kaufleute unter dem Kriege leiden und deßhalb den König bewogen haben, in England sein Heil zu versuchen.
- Am 13. April wurde in Teterow Termin über den Verkauf einer 8000 []Rth., excl. Wiesen, enthaltenden Bauerstelle zu Wendischhagen abgehalten. Es wurde nur ein Gebot von 6000 Thlr. erzielt, für welchen Preis der Zuschlag nicht ertheilt wurde. (R. Z.)
- Die Preußen sind den Russen immer einen Schritt voraus. In Preußen dürfen schon lange nur die Marinesoldaten und Matrosen 2ter Classe geprügelt werden; in Rußland aber ist jetzt erst ein kaiserlicher Ukas erschienen, welcher genau bestimmt, welche Staatsdiener geprügelt werden dürfen und wie und womit.
- Das berühmte Aquarium in Berlin hat in Hamburg einen jungen Schimpanse erworben. Er ist ganz ächt, denn er ist vielen Menschen zum Verzweifeln ähnlich.
- Ein lästiger Gast, der Moordampf, wird bald seltener werden. Die armen Haidebewohner im Norden von Deutschland brennen bekanntlich im Frühjahr den Moorboden an, um ihn fruchtbar zu machen. Ein Verein empfiehlt statt des Anbrennens die Anwendung von Staßfurter Kali oder Kalimagnesia, und will nach und nach die arme Bevöl-

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kerung dahin bringen, dieses vortreffliche Düngungsmittel zu gebrauchen.
- Am Sonntage Judica forderte der Pastor W. in dem kurhessischen Dorfe Mottgers nach der Predigt die Gemeinde auf 1) das gesungene Lied noch einmal zu singen, weil ihm der Gesang nicht gelungen schien, 2) für das nächstemal das Lied auswendig zu lernen und ohne Buch zu singen.
- Bärenschinken sind am besten aus Schweden zu beziehen. In Dalarna allein wurden im vorigen Jahre 32 Bären erlegt und in Sürna 17, auch 11 Luchse.
- In einem kleinen Hotel in Paris starb am 15. April eine 82jährige Frau, die einen sehr geheimnisvollen Lebenswandel führte. Sie nannte sich Baronin v. Ruffini. Als man ihren Tod feststellte fand man in ihrem Zimmer, das sie monatlich mit 20 Frcs. bezahlte, die Summe von einer Million.
- Einem Hamburger Wildhändler sollten von Neumünster 6 Rehe zugeschickt werden. Da jetzt in der Schonzeit kein Wild geschossen werden darf, so declarirte der Absender dieselben als Schinken. Beim Zollamt in Hamburg wurden aber die Rehe angehalten und für jedes Stück 30 Thlr. Strafe decretirt, außerdem die Rehe confiscirt.


Anzeigen.

Bekanntmachung.
Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden, und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Dienstag den 26 April cur. für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Ortschaften,
am Mittwoch den 27. April cur. für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien,
am Donnerstag den 28. April cur. für die Vogteien Stove und Mannhagen mit den Gütern Dodow, Horst und Torriesdorf für die Zurückgestellten dieser Vogteien und der Güter, sowie das Classifications-Geschäft,
am Freitag den 29 April cur. Loosung
jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1. Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:

a) alle in dem Jahre 1850 Gebornen, b) alle in den Jahren 1846 bis ultimo December 1849 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u.s.w. und zwar ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs- und Gestellungsscheine.

2. die Ortsbehörden haben sämmtliche im Ort anwesende und in den Stammrollen verzeichnete, resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b. aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor der Kreis-Ersatz-Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich, oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.

3. Auch ist Seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogenen oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.

4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:

a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See-, Küsten- oder Haffsfahrzeuge oder Booten gefahren sind,
b) See-, Küsten- und Haff-Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben,
c) Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind,
d) Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von See- und Flußdampfern, vergl. § 5 und 34 der Militair-Ersatz-Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.

5. Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation - vergl. § 42 ff. der Militair-Ersatz-Instruction - werden sofort im Musterungstermine entschieden werden. Die Ortsbehörden werden, aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten Versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit, und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand, die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reklamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.

6. Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste Seitens der Orts-Polizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung im § 74, Nr. 5 der Ersatz-Instruction aufmerksam gemacht.

7. Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin- und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz-Mannschaften vermieden werden.

8. Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1850 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäft für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Freitag den 29. April in Schönberg, Morgens 8 Uhr, statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermine hat keinerlei Nachtheil zur Folge.

9. Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der hohen Großherzoglichen Landes-Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Commission zu melden.

Schönberg, den 2. April 1870.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 32 Seite 3]
Unterm heutigen Tage ist in das hiesige Handelsregister sub. Nr. 36 Fol. XXIII eingetragen:
Handelsfirma: Gebrüder Burchard.
Ort d. Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Gesellschafter sind der Kaufmann Isaac Burchard in Rehna und der Kaufmann Louis Burchard in Schönberg.
Rechtsverhältniß der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft und besteht seit dem 3. April d. J.
Vertragsmäßige Abänderung des ehelichen Güterrechts: Der Kaufmann Isaac Burchard in Rehna lebt mit seiner Ehefrau Johanne, geb. Cohn, nicht in der zu Rehna herrschenden Gütergemeinschaft, indem beide Eheleute dieselbe vereinbarungsmäßig nicht haben unter sich eintreten lassen.

Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg, den 21. April 1870.
Das Handelsgericht.
W. Saur.
A. Dufft.


Holzverkauf
Unter den bekannten Bedingungen sollen am Mittwoch den 27. April in den Lenschower Tannen gegen gleich baare Zahlung 30 bis 40 Faden tannen Kluft- und Knüppelholz meistbietend verkauft werden, und wollen sich Kaufliebhaber Morgens 10 Uhr bei der Meierei Lenschow einfinden.
Schönberg, den 21. April 1870. Dankwarth.


Aufforderung.
Die Bezahlung der unterm 27. Januar publicirten Armensteuer an die resp. Armenvorsteher ist vielseitig unbeachtet gelassen, so daß die laufenden Ausgaben zu Ostern nicht zu berichtigen sind. Es werden daher alle Diejenigen, welche bisher nicht bezahlt haben, hiemit aufgefordert, ihrer Verpflichtung fördersamst nachzukommen.Schönberg, den 14. April 1870.
Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Im Israelsdorfer Forstreviere werden vom 1. März an bis auf Weiteres Kiefern, Bohnenstangen, Baumpfähle, Latten und Schleete gegen baare Bezahlung abgegeben.
Vorherige Bestellungen werden Vormittags im Försterhause zu Israelsdorf entgegengenommen.


Die Rechnungsvorlage der allgemeinen Gesellen-Krankenkasse findet am Sonntag nach Ostern, den 24. April, Nachmittags 3 1/2 Uhr im Locale der Gastwirthin Krüger statt, wozu die Mitglieder freundlichst hierdurch eingeladen werden. Auf dem Lande arbeitende Gesellen werden ersucht, ihren Beitrag bis Ende des Monats April am genannten Tage einzuliefern, widrigenfalls die Restantenliste Großherzoglicher Landvogtei zur Execution übertragen wird.
Der Vorstand.


50 Arbeiter zum Beschütten der Wismar-Klützer Chausee werden sogleich gegen guten Lohn gesucht.
J. Kleinert, z.Z. in Wohlenberg.


Annoncen des In- und Auslandes, -- insbesondere auch für die Eisenbahn-Zeitung, -- besorgt zu Original-Preisen, ohne Nebenkosten Wilh. Heincke.


Der diesjährige Frühjahrs-Beitrag der Mitglieder des Lübecker Feuerversicherungs-Vereins für Landbewohner ist zwischen dem 17. und 31. Mai d. J. Mit 3/4 Simplum - drei Viertel des einfachen Ansatzes - auf dem hiesigen Bürau zu entrichten.
Lübeck, den 9. April 1870.
Namens der Direction: Bruhn, Secretair.


Original-Staats-Loose sind überall zu kaufen und zu spielen erlaubt.
Man biete dem Glücke die Hand!
250.000 als höchsten Gewinn bietet die neueste große Geld-Verloosung, welche von der hohen Regierung genehmigt und garantirt ist.
Es werden nur Gewinne gezogen und zwar planmäßig kommen in wenigen Monaten 28.900 Gewinne zur sicheren Entscheidung, darunter befinden sich Haupttreffer von a 250.000, 150.000, 100.000, 50.000, 40.000, 30.000, 25.000, 2 mal 10.000, 5 mal 8000, 7 mal 6000, 21 mal 5000, 35 mal 3000, 126 mal 2000, 205 mal 1000, 255 mal 500, 350 mal 200, 13.200 mal 110 etc.
Die nächste Gewinnziehung dieser großen vom Staate garantirten Geld-Verloosung ist amtlich festgestellt und findet schon am 20. April 1870 statt und kostet hierzu
1 ganzes Original-Staats-Loos nur Thlr. 2. - Sgr.
1 halbes Original-Staats-Loos nur Thlr. 1. - Sgr.
1 viertel Original-Staats-Loos nur Thlr. - 15 Sgr.
Alle Aufträge werden sofort mit der größten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von uns Original-Staats-Loose selbst in Händen.
Den Bestellungen werden die erforderlichen amtlichen Pläne gratis beigefügt, und nach ihrer Ziehung senden wir unseren Interessenten unaufgefordert amtliche Listen.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt stets prompt unter Staats-Garantie und kann durch directe Zusendungen oder auf Verlangen der Interessenten durch unsere Verbindungen an allen größeren Plätzen Deutschlands veranlaßt werden.
Unser Debit ist stets vom Glücke begünstigt und hatten wir erst vor Kurzem wiederum unter vielen anderen bedeutenden Gewinnen 3 mal die ersten Haupttreffer in drei Ziehungen laut officiellen Beweisen erlangt und unseren Interessenten selbst ausgezahlt.
Voraussichtlich kann bei einem solchen auf der solidesten Basis gegründeten Unternehmen überall auf eine sehr rege Betheiligung mit Bestimmtheit gerechnet werden, man beliebe daher schon der nahen Ziehung halber alle Aufträge baldigst direct zu richten an
S. Steindecker & Comp., Bank- und Wechsel-Geschäft in Hamburg.
Ein- und Verkauf aller Arten Staatsobligationen, Eisenbahn-Actien und Anlehens-Loose.
Um Irrungen vorzubeugen, bemerken wir ausdrücklich, daß keine ähnliche vom Staate wirklich garantirte Geld-Verloosung vor obigen amtlich planmäßig festgestellten Ziehungstermin stattfindet, und um allen Anforderungen möglichst entsprechen zu können, beliebe man gef. Aufträge für unsere Original-Staatsloose baldigst uns direct zugehen zu lassen. D. O.


Mein Lager von Tapeten und Borden sowie von Rouleaux in vielen geschmackvollen Mustern empfehle ich dem geehrten Publikum zur Abnahme bestens.
Maler Wolgast.


Schulanzeige.
Der Unterricht in der Domschule beginnt wieder am Montag den 25. April, Morgens 8 Uhr. Die Anmeldungen neuer Schüler werden bis zum 24. d. Mts. in meiner Amtswohnung entgegengenommen.
Domhof, den 14. April 1870.
J. W. Willers.


Bei unserer Abreise von hier sagen wir allen Freunden und Bekannten ein herzliches Lebewohl, da es uns nicht vergönnt war, bei jedem Einzelnen Abschied zu nehmen.-Besonders aber bringen wir den Mitgliedern des Turner-Bundes ein dreifaches donnerndes Hoch und Lebewohl mit dem Wunsche, daß dieser Verein unter dem Glanze der Eintracht noch lange fortblühen möge.
E. Hoffmann.
T. Theichert.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 32 Seite 4]

Specialität für Patent-Futterschneid-Maschinen.
Unser Absatz, welcher schon vor einem Jahr 900 Stück jährlich betrug, hat sich seitdem verdoppelt, wodurch es uns möglich ist, unsere Verkaufspreise zu ermäßigen, ohne die bekannte Güte und Solidität unserer Maschinen zu beeinträchtigen. Folgendes sind unsere neue Preise:
Thlr. 28 für die beliebte Maschine für 20 à 30 Stück Vieh und Pferde, 2 Schnittlängen ohne Wechselräder, ganz von Eisen.
Thlr. 39 für eine größere Maschine, 3 Schnittlängen.
Thlr. 49 1/6 für die größte Maschine füer Handbetrieb.
Franco jeder Eisenbahnstation, Garantie 3 Jahre, Probezeit 14 Tage.
Abbildungen und Beschreibungen werden auf Wunsch gesandt.
Heinrich Lanz in Mannheim.


Epileptische Krämpfe (Fallsucht) heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie Doctor O. Killisch in Berlin, Jetzt: Luisenstraße 6. - Bereits über Hundert geheilt.


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Preis Crt. Mark (Lübeck) 8 (3 1/5 Thlr. Pr. Crt.) pr. Centner excl. Sack pr. comptant.
Franco Hamburg oder Altonaer Bahnhof.


Gelder, die mir anvertraut werden, kann ich jeder Zeit zu der bekannten großen Sicherheit und zu fünf pro Cent verzinslich unterbringen.
Schönberg, 16. December 1869.
Kindler, Advocat.


Original-Staats-Loose sind gesetzlich zu kaufen und zu spielen erlaubt.
Glück auf nach Hamburg!
Als eines der vortheilhaftesten und solidesten Unternehmen empfiehlt unterzeichnete Bankfirma die vom Staate genehmigte und garantirte große Geld-Verloosung von über Eine Million 718.000 Thaler, deren Gewinnziehungen schon am 20. April beginnen. Obiges Datum amtlich planmäßig festgestellt! Die allhöchste Gewinnchance beträgt:
M. 250.000 oder 100.000 Thaler.
Die Hauptpreise sind:
150.000, 100.000, 50.000, 40.000, 30.000, 25.000, 2 à 20.000, 3 à 15.000, 4 à 12.000, 1 à 11.000, 5 à 10.000, 5 à 8000, 7 à 6000, 21 à 5000, 4 à 4000, 36 à 3000, 126 à 2000, 6 à 1500,
5 à 1200, 206 à 1000, 256 à 500, 2 à 300, 354 à 200, 13200 à 110 etc. etc. in Allem über 28.000 Gewinne, und kommen planmäßig innerhalb einiger Monate zur Enscheidung.
Gegen Einsendung oder Nachnahme des Betrages versende ich "Original Loose" für obige Ziehung zu folgenden planmäßig festen Preisen:
Ein Ganzes Taler (Mecklenburg) 2. - Ein Halbes Taler (Mecklenburg) 1. - Ein Viertel 15 Silbergroschen, unter Zusicherung promptester Bedienung. - Jeder Theilnehmer bekommt von mir die vom Staate garantirten Original-Loose selbst in Händen und sind solche daher nicht mit den verbotenen Promessen zu vergleichen. Der Original-Plan wird jeder Bestellung gratis beigefügt und den Interessenten die Gewinngelder nebst amtlicher Liste prompt übersandt.
Durch das Vertrauen, welches sich diese Loose so rasch erworben haben, erwarte ich bedeutende Aufträge, solche werden bis zu den kleinsten Bestellungen selbst nach den entferntesten Gegenden ausgeführt.
Man beliebe sich deßhalb baldigst vertrauensvoll und direct zu wenden an Adolph Haas, Staats-Effecten-Handlung in Hamburg.


Russisches Leinsaat empfiehlt F. C. Wolgast.


Zinszahlung Für freiwillige Anleihen in Lübeck.
Dienstag den 26. April 1870.
Freitag den 29. April 1870.
Dienstag den 3. Mai 1870.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Geboren:
10. April. Dem Maurergesell Planthaber hieselbst ein Sohn.
12. April. Dem Webermeister Büdner Busch zu Rabensdorf ein Sohn.
14. April. Dem Schlachtermeister Hennings hieselbst ein Sohn.
15. April. Dem Arbeitsmann Arndt vor Schönberg ein Sohn.
19. April. Dem Sattler Bockwoldt hieselbst ein Sohn.
20. April. Dem Maschinenarbeiter Loose hieselbst eine Tochter.

Confirmirt:
14. April. 121 Kinder (69 K., 52 M.).

Gestorben:
9. April. Hans Joachim Fischer, Brodträger hieselbst, 88 J. 1 M. alt.
18. April. Catharina Elisabet Behrens, Landarbeiters-Wittwe hieselbst, geb. Arp aus Carlow, 80 J. 6 M. alt.
Johann Heinrich Lenschow, Hauswirths-Sohn zu Sabow, 3 1/3 M. alt.
20. April. Matthias Heinrich Eckmann, Arbeitsmann zu Gr. Siemz, 33 J. 5 1/2 M. alt.

Sonntag den 24. April.
Früh-Kirche fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Meteorologische Beobachtungen.
April
1870.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
19.
20.
21.
41.00
40.95
40.56
2.5
3.5
5.8
13.7
14.5
16.5
O
OSO
S
1
1
1
völlig heit..
-
-


Zinsfuß für Darlehen aus der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt in Schönberg 5 %.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.12 1/2 - 13 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.13 - 13 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.24 - 26 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.6 - 7 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.24 - 28 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.10 - 10 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 Schilling (Mecklenburg),
Eier 8-9 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
 PfundMark (Lübeck)Schilling (Mecklenburg)
Weizen23016-1612
Roggen22013 1/4-1312
Gerste20010-1012
Hafer1708 1/2-9-
Erbsen24012-14-
Wicken24015-17-
Buchweizen20012-138
Winter=Rapssaat200--
Winter=Rübsen200--
Schlagleinsaat20018-19-


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 32 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 32 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. April 1870.


Aus der guten alten Zeit.
(Fortsetzung.)


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