No. 75
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. September
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 1]

Bekanntmachung,
betreffend
Maßregeln zur Verhütung des Einschleppens der in einigen Provinzen des Königreichs Preußen ausgebrochenen Rinderpest.

Nach amtlicher Bekanntmachung der Königlich Preußischen Regierung zu Potsdam ist in mehreren Ortschaften des Regierungsbezirks Frankfurt an der Oder die Rinderpest ausgebrochen, auch sind bereits verdächtige Erkrankungs= und Todesfälle im Regierungsbezirk Potsdam vorgekommen. Es wird daher mit Bezug auf das Bundesgesetz vom 7. April d. J. (Officielles Wochenblatt für das Jahr 1869 Nr. 28) und die Instruction vom 26. Mai d. J. (Offic. Wochenblatt Nr. 42) hiemit Nachstehendes verordnet:

1. Die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen, sowie von frischen Häuten, Hörnern, Klauen und Knochen, frischem Fleisch, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschener Wolle, wenn solche nicht in Säcken verpackt ist, sowie von sonstigen rohen Körpertheilen von Rindvieh, Schafen und Ziegen und von Lumpen, aus den Königlich Preußischen Provinzen Brandenburg, Pommern und Preußen wird, mit der unter Nr. 2 angeführten Ausnahme, bis auf Weiteres verboten.
Die diesem Verbot zuwider etwa eingeführten Gegenstände sind sofort zu confisciren und zu vernichten, beziehungsweise so zu vergraben, daß kein weiterer Gebrauch von ihnen gemacht werden kann.
2. Die Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen und den unter 1. aufgeführten thierischen Producten etc. aus den gedachten Provinzen durch das hiesige Herzogthum soll ausnahmsweise vermittelst der Eisenbahn gestattet sein. Es wird jedoch verboten, in die zu dieser Durchfuhr bestimmten Züge anderes Vieh aufzunehmen. Auch darf unterwegs keine Umladung oder Ausladung einzelner Stücke stattfinden; ferner darf das Füttern und Tränken der Thiere unterwegs nur durch die den Transport begleitenden Personen und, wenn diese keine eigenen Tränkeimer mit sich führen, nur mit besonderen, von den Eisenbahnverwaltungen eigens für diesen Zweck anzuschaffenden und kenntlich zu machenden Tränkeimern geschehen. Sterben unterwegs einzelne Stücke, so bleiben solche unberührt im Wagen liegen, wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, daß die Ausladung und Vernichtung unterwegs durch einen Sachverständigen ohne Gefahr geschehen kann. Wird wegen Zerbrechens eines Wagens oder aus ähnlichen Gründen ein Umladen unvermeidlich, so ist dasselbe von der Eisenbahnverwaltung unter amtlicher Aufsicht und unter den nöthigen Vorsichtsmaßregeln zu bewirken. Für Absperrung des umzuladenden Viehes, für sofortige Verscharrung der etwa vorhandenen Cadaver, welche letztere in jedem Falle gleich den an der Rinderpest gefallenen Thieren (§§ 27 bis 30 der citirten Instruction vom 26. Mai d. J.) zu behandeln sind, muß gesorgt werden.
3. Die Eisenbahnverwaltungen haben sämmtliche Eisenbahnwagen, welche zum Transport von Rindvieh oder auch, sobald die Wagen solche sind, welche sich zum Rindvieh=Vieh=Transport eignen, von anderem Vieh gedient haben, nach jedesmaligem Gebrauch zu desinficiren.
Rücksichtlich der Desinfection sind die in den §§ 47 bis 54 der oben angeführten Instruction vom 26. Mai d. J. enthaltenen Vorschriften zu beobachten.
4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verbote und Bestimmungen sind mit einer den Umständen entsprechenden Geldstrafe bis zu 500 Thlr. zu bestrafen.
5. Alle Orts= und sonstigen Polizeibehörden werden hierdurch angewiesen, die Befolgung dieser Verordnung auf das Sorgfältigste zu überwachen und nach Maaßgabe derselben zu verfahren.

Ratzeburg, den 4. September 1869.

Königlich Preußische, Herzoglich Lauenburgische Regierung.
Hoffmann.
Romundt.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 2]

Anzeigen.

Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der Meiereien

1) Rabensdorf, und
2) Zarnewenz,
welche beide Johannis 1870 aus der Pacht fallen, ist vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Domainen=Amte Termin auf Sonnabend den 9. October d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Dem hohen Kammer= und Forst=Collegio bleibt die Entscheidung über die Annehmlichkeit der Gebote und die Wahl unter den resp. 3 Meistbietenden vorbehalten, und haben diese, falls sie nicht schon Kammerpächter sind, sofort eine Conventionalpoen, und zwar

für Rabensdorf von 500 Taler (Mecklenburg), und
für Zarnewenz von 500 Taler (Mecklenburg) Pr. Cour.

zu bestellen und sich über ihre bisherige Führung und öconomische Tüchtigkeit, sowie über das zur Annahme des resp. Pachtstücks erforderliche Vermögen auszuweisen.
Die Contracts=Bedingungen können in der hiesigen Amts=Registratur eingesehen und die Pachtstücke, nach zuvoriger Meldung auf den resp. Höfen, in Augenschein genommen werden.
Schönberg, den 2. September 1869.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Bekanntmachung,
die Einführung von Freimarken zur Frankirung telegraphischer Depeschen betreffend.
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Auf Grund des Bundesgesetzes vom 16. Mai d. J. (Bundes=Gesetzblatt Nr. 31) wird wegen Einführung von Freimarken zur Frankirung telegraphischer Depeschen Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

1. Vom 1. August d. J. ab kann die Frankirung aller telegraphischen Depeschen, welche bei einer Bundes=Telegraphen=Station aufgegeben werden, gleichviel, ob dieselben nach Telegraphen=Stationen des Norddeutschen Telegraphen=Gebiets oder nach Stationen des Telegraphen=Vereins (Oesterreich und Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden und Niederland), oder nach Stationen des Auslands bestimmt sind, mittelst Freimarken bewirkt werden.
Bei der Frankirung durch Marken sind außer den Gebühren für die telegraphische Beförderung auch die sonstigen von dem Aufgeber zu entrichtenden fixirten Gebühren, z. B. für Weiterbeförderung per Rost, durch Freimarken zu berichtigen.
Die Frankirung durch Freimarken ist dagegen vorläufig nicht zulässig bei allen Depeschen, welche bei Eisenbahn=Telegraphen=Stationen aufgegeben werden.
2. Die Telegraphen=Freimarken enthalten auf blau und weiß guillochirtem Grunde innerhalb eines mit einem Perlstabe eingefaßten Kreises die Umschrift: 'Norddeutsche Bundes=Telegraphie'. Die außerhalb des Perlstabes liegenden vier Ecken sind mit einem durch einen Ring gesteckten Pfeil ausgefüllt. Unterhalb des so gebildeten Quadrats befindet sich auf einem schmalen blauen Streifen mit weißer Schrift die Bezeichnung 'Groschen'. Die Werthzahlen sind innerhalb des obengedachten Kreises mit schwarzer Farbe hergestellt. Solche Marken sind vorläufig zu den Werthbeträgen von 1/2, 1 1/4, 2 1/2, 4, 5, 8, 10 und 30 Silbergroschen angefertigt worden. Die Marken zu 1/2, 2 1/2, 4, 5, 8 und 10 Silbergroschen sind gegen Erlegung des Werthbetrages vom 1. August d. J. ab bei jeder Bundes=Telegraphen=Station zu erhalten. Die Marken zu 1 1/4 Silbergroschen sollen vorläufig nur bei den Bundes=Telegraphen=Stationen im Bezirk der Telegraphen=Direction Berlin, die Marken zu 30 Sgr. nur bei den größeren Bundes=Telegraphen=Stationen verkauft werden.
3. Das Frankiren der telegraphischen Depeschen mittelst Freimarken geschieht in der Art, daß auf der Depesche selbst oder auf dem zum Niederschreiben der Depesche benutzten Formular und zwar in der oberen Ecke rechts oder an der rechten Seite eine oder so viele Marken als zur Deckung der tarifmäßigen Gebühren erforderlich sind, aufgeklebt werden. Es ist wünschenswerth, daß die Marken von den Aufgebern selbst auf den Depeschen befestigt werden.
4. Die Bundes=Telegraphen=Stationen sind verpflichtet, bei der Aufgabe von durch Freimarken frankirten Depeschen genau zu prüfen, ob die Frankatur richtig ist, d. h. ob der Werth der verwendeten Telegraphen=Freimarken dem tarifmäßigen Gebührenbetrage entspricht. Ergibt sich die Frankatur bei dieser Prüfung als ungenügend, so muß der fehlende Betrag gleich bei Aufgabe der Depesche eingezogen werden. Ist solches nicht ausführbar und der Station die Person des Absenders der Depesche nicht so bekannt, daß die nachträgliche Einziehung des fehlenden Betrages gesichert erscheint, so bleibt die Depesche event. bis nach erfolgter Nachzahlung des fehlenden Gebührenbetrags unbefördert.
Ist von dem Aufgeber ein höherer Betrag in Freimarken verwendet worden als die tarifmäßigen Gebühren erfordern, so wird demselben der Mehrbetrag gegen Quittung baar erstattet.
5. Damit einmal verwendete Marken nicht wiederholt benutzt werden können, werden dieselben mittelst eines Tintenstrichs entwerthet.
Depeschen, auf denen sich bei der Auflieferung Marken befinden, welche irgend ein Merkmal der Entwerthung an sich tragen, werden nicht eher abtelegraphirt, als bis der Aufgeber über die Beschaffenheit der Marken gehört worden ist.
6. Da durch die Einführung von Telegraphen=Freimarken den Aufgebern telegraphischer Depeschen das Mittel geboten ist, die aufzugebenden Depeschen zu frankiren, so wird vom 1. August d. J. ab das bisher gestattet gewesene Verfahren, wonach von denjenigen Aufgebern, welche den Telegraphen häufiger benutzten, Vorauszahlungen zur Berichtigung der Gebühren für Depeschen=Beförderung angenommen werden durften, aufhören.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
In Vertretung:
Delbrück.


Concurs=Proclam.
Mittelst eines unterm heutigen Tage erlassenen Proclams sind alle diejenigen, welche Forderungen oder Ansprüche irgend einer Art an den in Concurs gerathenen hiesigen Bürger und Nagelschmied Koch zu haben glauben, geladen, solche in dem angesetzten Professions=Termine am Freitag, den 29. k. Mts. Mittags 12 Uhr zu Rathhause anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen, unter Androhung der mit Ablauf des Termins eintretenden Präclusion. Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten hieselbst bestellen, oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher von Gerichtswegen wird zugeordnet werden. Ratzeburg, den 12. September 1869.
Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
In fidem: Richter, Stadtsecretair.


Vermischte Anzeigen.

Die diesjährige Umfahrt wird in folgender Ordnung vorgenommen werden:
Donnerstag den 16. Sept.: Gr. und Kl. Bünsdorf, Rottensdorf, Retelsdorf, Rabensdorf, Torriesdorf, Sabow.
Montag den 20. Sept.: Gr. Siemz, Lindow, Törpt, Niendorf, Bechelsdorf, Resdorf.
Mittwoch den 22. Sept.: Mahlzow, Kleinfeld, Rupensdorf, Wahlsdorf, Lockwisch.
Freitag den 24. Sept.: Kl. Siemz, Petersberg, Ollndorf, Raddingsdorf.

Pastor Fischer.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 3]

Allen Denjenigen, die unsere liebe Mutter, die Wittwe Groth zur letzten Ruhestätte geleiteten, sagen innigsten Dank
die Hinterbliebenen.


Original-Staats=Prämien=Loose sind überall zu spielen gesetzlich erlaubt.
100,000 Thlr. Hauptgewinn.
Die neueste von der Hohen Regierung genehmigte Geldverloosung beginnt in aller Kürze und kann die Betheiligung an derselben um so mehr empfohlen werden, als bei diesem Unternehmen mehr als die Hälfte der Loose im Laufe der Ziehungen mit Gewinnen von event. Thlr. 100,000 - 60,000 - 40,000 - 20,000 - 16,000 - 10,000 - 2 mal 8000 - 3 mal 6000 - 3 mal 4800 - 3 mal 4000 - 4 mal 3200 - 5 mal 2400 - 11 mal 2000 - 28 mal 1200 - 131 mal 800 - 156 mal 400 etc. etc. gezogen werden müssen.
Zu der schon am 20. k. M. beginnenden ersten Ziehung kosten:
Ganze Original=Loose nur 2 Thlr.
Halbe Original=Loose nur 1 Thlr.
Viertel Original=Loose nur - Thlr. 15 Sgr.
Das unterzeichnete mit dem Verkauf beaufragte Handlungshaus wird geneigte Aufträge gegen Einsendung oder Nachnahme des Betrages sofort ausführen und Verloosungspläne gratis beifügen, ebenso amtliche Ziehungslisten den Loos=Inhabern prompt übermitteln. Wir versenden die Gewinne nach jedem Orte oder können solche auf Wunsch der Theilnehmer durch unsere Verbindungen in allen Städten Deutschlands auszahlen lassen; man genießt somit durch den directen Bezug alle Vortheile.
Da die Ziehung in aller Kürze beginnt, und die noch vorräthigen Loose bei den massenhaft eingehenden Aufträgen rasch vergriffen sein dürften, so beliebe man sich baldigst und direct zu wenden an
Bottenwieser & Co.
Bank- u. Wechsel=Geschäft in Hamburg.


Stets vorräthig!
Bruchbänder, einfache und doppelte, in reichlicher Auswahl und in verschiedenen Sorten, Suspensor (Tragbeutel), Fontanellbinden, Klystirspritzen, practisch und einfach zum Selbstgebrauch, Wundspritzen zu jeglichem Gebrauch, runde u. Flügel=Mutterkränze, Milchpumpen oder Warzenzieher, die Warze hervorzuholen und die Milch damit abzunehmen, Warzendeckel, zum Gebrauch bei wunder Warze, Brustgläser, zum Schutz wegen Nässen der Milch, Gummi=Zahnringe, sehr gut für Kinder beim Zahnen, Gummi=Luftkissen und Eisbeutel mit festem Verschluß für Kranke, Gummi=Zahnkitt, gut für hohle Zahne, sowie durch Anerkennung sehr empfehlenswerth wasserdichtes Gummi=Leinen, practisch in Wiegen zum Schutz des Durchnässens für die Betten, und ächte Milchsauger von reinem Gummi sind stets zu haben in Schönberg bei Emil Jannicke, Handschuhmacher und Bandagist.


Dem Hause Bottenwieser & Co. in Hamburg gehen für die demnächst beginnende Gewinn=Verloosung zahlreiche Bestellungen zu. Genannte Firma kann wegen sofortiger Ausführung der Aufträge, sowie prompter Uebermittlung der amtlichen Ziehungslisten angelegentlichst empfohlen werden und machen wir diejenigen, welche beabsichtigen, sich an dem erwähnten Unternehmen zu betheiligen, auf die im heutigen Blatte stehende Annonce des obigen Hauses besonders aufmerksam.


Allen Denjenigen, die unserm geliebten Manne und Vater die letzte Ehre des Geleites zu seiner Ruhestätte angedeihen ließen, sagen wir hierdurch unseren tiefgefühlten Dank!
Rünz, den 13. September 1869.
Wittwe Freitag und Kinder.


Gelder kann ich zu fünf pro Cent Zinsen zu den Hypothekenbüchern über Grundstücke in der Stadt Schwerin unter der Hälfte des Taxwerthes; - ferner zu vier ein halb pro Cent in sichern ritterschaftlichen Hypothekenscheinen und auch in vierprocentigen Friedrich=Franz=Eisenbahnpapieren, für die sämmtliche Schwerinsche Domainengüter verpfändet sind, zu 90 1/2 pro Cent stets unterbringen, so daß Obligationen über 500 Thlr. zu 452 Thlr. 24 ßl. verabfolgt werden; - ebenso auch 3 1/2 procentige Reluitionskassen=Obligationen zu 80 pro Cent.
Kindler, Advocat.


H. Lange, Schneidermeister in Schönberg, empfiehlt seine Herrengarderobe, bestehend in einer großen Auswahl Kleidungsstücke aller Art, als: Sommer= und Winterröcke, Paletots, Hosen, Westen und Knaben=Anzüge bei den billigsten und festen Preisen.


Original=Staats=Prämienloose sind überall zu spielen erlaubt.
Glück auf nach Hamburg!
Als eines der vortheilhaftesten und solidesten Unternehmen empfiehlt unterzeichnete Bankfirma die vom Staate genehmigte und garantirte große neue Staatsprämien=Verloosung von 1 Million 390,000 Thaler, deren Gewinnziehungen schon am 10. und 11. Juni beginnen.
Es werden nur Gewinne gezogen.
Die Hauptpreise sind:
Thlr. event. 100,00, 60,000, 40,000 20,000, 12,000, 2 à 10,000, 2 à 8000, 2 à 6000, 2 à 500, 4 à 4000, 3 à 2500, 12 à 2000, 23 à 1500, 105 à 1000, 158 à 400 etc.
in Allem 22,400 Gewinne.
Gegen Einsendung oder Nachnahme des Betrages versende ich Original=Staatsloose (keine Promessen) für obige Ziehung zu folgenden planmäßigen festen Preisen:
Ein Ganzes Taler (Mecklenburg) 4. - Ein Halbes Taler (Mecklenburg) 2. - Ein Viertel Taler (Mecklenburg) 1. unter Zusicherung promtester Bedienung. - Verloosungsplan, sowie nach jeder Ziehung die amtliche Liste wird ohne weitere Berechnung übersandt.
Durch das Vertrauen, welches sich diese Loose so rasch erworben haben, erwarte ich bedeutende Aufträge, solche werden bis zu den kleinsten Bestellungen selbst nach den entferntesten Gegenden ausgeführt. Man beliebe sich baldigst vertrauensvoll und direct zu wenden an das mit dem Verkaufe obiger Loose beauftragte Großhandlungs=Haus Adolph Haas.
Staatseffecten=Handlung in Hamburg.
Die meisten Haupttreffer fallen gewöhnlich in mein Debit, und habe ich dieses Jahr wieder den allerhöchsten Gewinn persönlich ausbezahlt.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 4]

Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin.
Das unterzeichnete Directorium bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß, nachdem die Agentur der Mecklenburgischen Lebensversicherungs= und Sparbank für die Stadt Schönberg und Umgegend durch den Tod des Herrn J. R. Bade daselbst erledigt ist, Herr Carl Bade daselbst mit der Führung dieser Agentur zwecks Uebernahme von Lebensversicherungen und Leibrentenversicherungen, sowie aller statutenmäßigen Geld=, Inkasso= und Kommissions=Geschäfte, in Grundlage der unentgeltlich auszugebenden 'Bedingungen' betraut ist, und wollen Interessenten, welche mit der Bank in Geschäftsverbindungen zu treten geneigt sind, sich an genannte, zu jeder gewünschten nähern Auskunft instruirte Agentur gefälligst wenden.
Schwerin, August 1869.
Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank
C. A. Schwerdtfeger, Director
C. L. F. Soltau, General=Agent.
Die Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin schließt Lebensversicherungen, Leibrentenversicherungen, Kapital=Einlage=, Darlehns= und alle sonstigen Geld=, Inkasso= und Kommissions=Geschäfte durch die unterzeichnete Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Sparbank=Geschäft) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt.
Agentur Schönberg: Carl Bade.


Johann Hoff'sche Brust=Malz=Bonbons, als bestes Husten=Vertilgungs=Mittel ärztlich empfohlen, preisgekrönt; auch bei Brust= und Lungenleiden sehr wohlthätig.
Vorräthig in Schönberg bei Wilh. Heincke.


Damen=Mäntel und Paletots, Jacken für Damen und Kinder, wollene und halbwollene Kleiderstoffe, große und kleine Tücher und Shawls, Fanchons, Winter=Buckskins, Tuche, Düffels u. Doublestoffe, Westen, halbwollene Rock= und Hosenstoffe, Englisch Leder und Manchester, Tricotagen etc. in größter Auswahl empfiehlt zu sehr billigen Preisen Wilh. Harmsen.
Ratzeburg.


Mein Lager von Uhren, als Regulators, Pariser Pendulen, Rahmuhren. Amerikanische Uhren, goldene und silberne Herren= und Damenuhren in Ancre und Cylinder, geschmackvolle Talmiketten, halte zu den verschiedensten und billigsten Preisen bestens empfohlen.
H. Meyer, Uhrmacher.


Größere Bankpöste von mindestens 10,000 Taler (Mecklenburg) an kann ich vorläufig gegen genügende Hinterlagen ausnahmsweise zu 5 % exclusive 1/8 % Provision und etwaige Portokosten, auf kürzere Fristen besorgen.
Carl Bade.


Die von dem Hamburger Bankhause J. Baruch in unserm heutigen Blatte offerirte Spielbetheiligung ist Jedem zu empfehlen , indem bei kleinem Einsatz große vom Staate garantirte Gewinne erzielt werden. In letzter Zeit soll genannter Herr in unserer Gegend recht ansehnliche Gewinn=Summen ausbezahlt haben.


Zu der schon am 20. und 21. September beginnenden Ziehung der vom Staate garantirten Geldverloosung höchster Gewinn 100,000 Taler (Mecklenburg), 60,000 Taler (Mecklenburg) u. s. w. abwärts bis 44 Taler (Mecklenburg), im Ganzen 25,300 Stück Gewinne, sind noch wirkliche Original-Loose ganze 2 Thlr., halbe 1 Thlr. viertel 15 Sgr. vom unterzeichneten beauftragten Bankhause gegen Einsendung oder Nachnahme des Betrages zu beziehen. Jedes gezogene Loos muß gewinnen! Pläne und amtliche Ziehungslisten werden gratis zugesandt. Man wende sich an Jacob Baruch in Hamburg.


Es wird zu Michaelis d. J. noch ein kleine Mädchen zu häuslichen Arbeiten gesucht. Wo? ist in der Exped. d. Bl. zu erfahren.
Schönberg, den 9. Sept. 1869.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag den 19. September.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
Sept.
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
14.
15.
16.
33.92
31.98
29.68
9.0
10.2
10.0
13.0
13.7
11.8
WNW
SW
SW
1
1
2
trübe.
-
-

Am 14., 15. und 16. auf 1 []' 50, 23 und 18 Cubikz. Reg.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.15 1/2 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.18 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 - 7 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen19 - 19Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 3/4 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste12 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen11 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat29 - 30Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen28 - 29Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 26Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 24Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Roggenmehl, gesichtet23Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
pr. 200 Pfund Netto.


Hiezu eine Beilage und eine Geschäfts=Empfehlung des Uhrmachers Dahnke.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 5]

- Kaiser Napoleon hat sich seinen Parisern wieder gezeigt und zwar zweimal. Der Kaiser fuhr ohne militairisches Geleit, doch mag ihm die Reise große Anstrengung gekostet haben, denn die Aerzte bleiben dabei, daß die Krankheit schwer und gefährlich und eine dauernde Herstellung nicht zu hoffen sei, manche sogar geben ihm eine kurze Lebensfrist. Alle Gesandten der Großmächte haben sich eiligst auf ihren Posten in Paris eingestellt, und es wäre interessant, ihre geheimen Berichte zu lesen. Sichere Nachrichten sind schwer zu erfahren, an die Stelle der seitherigen Diener in St. Cloud sind Militärs getreten, man glaubt, weil sie nicht plaudern. Man spricht und schreibt in Paris von der Einsetzung einer Regentschaft und streitet, ob Kaiserin Eugenie oder Prinz Napoleon an deren Spitze treten. Vertrauliche Rundschreiben an die Präfecten fragen, wie in der Provinz eine Regentschaft aufgenommen werden würde; Vorsichtsmaßregeln aller Art sind getroffen. Das Heer will nicht recht an die Krankheit des Kaisers glauben, es sagt, der Kaiser sei schon mehrmals krank geworden, als er sich zu einem Feldzug entschließen sollte. Und in der That soll Napoleon den ersten schweren Anfall 1866 erlitten und derselbe ihn unfähig gemacht, zu Pferde zu steigen. Man wiederholt in Paris das Wort der Times in London: Ein kranker Staatsmann ist nicht viel besser als ein todter!
- Die Ungarn behaupten mit großer Bestimmtheit, ein süddeutsches Königreich stehe auf dem Sprunge seine Aufnahme in den norddeutschen Bund zu verlangen. Ob Bayern oder Württemberg verrathen sie nicht.
- In einer Kohlengrube in Plymouth in Pensylvanien sind 202 Arbeiter durch schlagende Wetter den Erstickungstod gestorben.
- In Paris ist der junge Graf Bourguoy zum Protestantismus übergetreten und bildet sich zum protestantischen Prediger aus. Seine Revenüen betragen jährlich über 2 Mill. Franks.
- Der Frankfurter Liederkranz hatte einen Peis von 200 Thalern auf den besten Text zu einer komischen Oper ausgesetzt; 37 Arbeiten liefen ein und wurden alle als des Preises unwürdig heimgeschickt.
- Den Manövern in Ostpreußen wohnten 70 fremde Offiziere bei, darunter 23 Engländer und 12 Russen.
- In Australien sucht man nicht mehr nach Gold, sondern nach Diamanten, was bekanntlich besser lohnt. Der Schauplatz liegt bei Madge in Neusüdwales und einem Juwelier aus Melbourn ist es gelungen, in 14 Tagen 21 Diamanten zu finden, davon einer 200 Pf. Sterling werth ist.
- Ein gewiegter Kenner rühmt als das Schönste an Richard Wagners neuen Oper Rheingold, daß man bei der Aufführung von den Worten nichts versteht, man schaukelt beim Hören seekrank zwischen Aerger und Lachen.
- Rehna. Am Sonntag fand die Feier unseres diesjährigen Volksfestes statt. Sämmtliche Gewerbe, die Turner, Liedertafel, Bürger und Landleute waren zur Theilnahme eingeladen und gekommen, doch war der Besuch nicht so groß wie in frühern Jahren, was wohl seinen Grund in dem eben beendeten Manöver gehabt hat, wodurch das Publikum wohl genug der Festtage hatte. Auch die Schönberger Turner hatten der an sie ergangenen Einladung Folge geleistet. Die Schützenzunft betheiligte sich nicht am Feste. Das Publikum wurde unterhalten durch Musik und mancherlei andere Belustigungen. Viel Spaß machte das Sacklaufen, Klettern, Topfschlagen u. s. w. der Knaben, Von Seiten der Turner war ein Schauturnen veranstaltet.
- In der Nacht vom Sonntag auf Montag wurde in dem Hause des Goldschmieds O. hieselbst ein Diebstahl ausgeführt. Ein Unbekannter hatte nämlich ein Ladenfester eingeschlagen und die an demselben liegenden Werthsachen genommen. Wie groß der Schade ist, war noch nicht bekannt.
- In Coburg fand vorige Woche eine eigenthümliche Doppeltrauung statt. Ein Kaufmann aus Wien und seine Frau waren protestantisch geworden und ließen sich bald darauf von einander scheiden. Der Mann heirathete eine Sängerin und die Frau einen Militair. Diese Verlobten kamen nach Coburg, logirten in einem Hotel, wiesen sich mit nöthigen Papieren aus und ließen sich zu gleicher Zeit trauen, dann machten sie eine Hochzeitsreise auf gemeinschaftliche Kosten.
- Am 12. d. M., dem 50jährigen Todtestage Blüchers, war in Krieblowitz bei Breslau die Gruft, die die irdischen Ueberreste des Löwen von der Katzbach umschließt, für Jedermann geöffnet, und schaarenweise strömte es aus der Umgegend zu den zwei Linden, die das Grab des Helden umschatten. Um 6 Uhr Abends zog die Schützengilde von Canth mit Musik zur Grabstätte; nach dem Vortrage eines Festgedichtes wurde das Grab mit bengalischen Flammen beleuchtet, Salven krachten und Lieder aus vielen hundert Kehlen erschallten.
- Dr. Strousberg, wer ist der Mann? Hat er das Goldmachen erfunden? Er reist umher in der Welt wie ein König mit Extrazügen, kauft Eisenbahnen, Bergwerke, Fabriken und Herrschaften und gründet Gesellschaften aller Art. Der Mann sieht aus der Ferne aus wie König Midas, der alles in Gold verwandelte, was er anrührte. Wo etwas danieder liegt, was man heben möchte, obgleich man nicht weiß wie, wird gefragt: Ist denn kein Strousberg da? So eben kaufte er das Kohlenbergwerk am Süntel und er wird sicher noch Rom und die Peterspfennige kaufen. Der Doctorhut des Mannes muß allen vier Fakultäten angehören.


Der Dorfteufel.
(Novelle von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1869 Nr. 75 Seite 6]

Der Dorfteufel.
(Novelle von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


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