No. 74
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. September
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 30 des Bundes=Gesetzblattes versandt.


- Die Hohe Großherzogliche Landes=Regierung zu Neustrelitz hat an alle Aemter und Städte des Landes ein Rescript erlassen, das die Anwendung des Bundes= Gewerbegesetzes vom 8. Juli d. J. zum Gegenstande hat. Dieses Rescript lautet, nach der Rostocker Zeitung wörtlich also:
Mehrfach ist bei den Behörden eine Unsicherheit in der Auffassung des Bundesgesetzes, d. 8. Juli c. - des sog. Nothgewerbegesetzes - hervorgetreten, welche bei der großen Anzahl der in jüngster Zeit ergangenen und umfangreichen und eingreifenden Gesetze sehr erklärlich ist. Großherzogliche Landesregierung findet sich deshalb zu folgender Eröffnung veranlaßt:
"Das fragliche Gesetz einhält (cf. die Verhandlungen der 25. Reichstagssitzung d. J., vorzöglich p. 527 der stenographischen Berichte) die wesentlichen Principien, welche der von den Regierungen herausgegebenen Gewerbeordnung zum Grunde lagen. Daraus folgt denn, daß die Beschränkungen der Gewerbefreiheit, welche jener Entwurf enthält, und die bei uns existiren, durch dies Gesetz nicht beseitigt sind.
"Ferner ergeben jene Verhandlungen, daß dies Gesetz auf einem Compromiß der verschiedenen Factoren der Gesetzgebung beruht: es kann deßhalb nicht aus den Intentionen des Gesetzgebers interpretirt werden. So wenig indeß daraus eine chicanense, sich nur an das Wort haltende Interpretation zu rechtfertigen wäre, kann die Verwaltung andererseits Anstand nehmen, einzelne Consequenzen des Gesetzes an solche Bedingungen zu knüpfen, ohne welche andere wesentliche Staatsinteressen verletzt werden würden.
"Aus diesen Prämissen erfolgt nun:
"1. Die Zünfte bestehen fort und ihre Statuten bleiben in Kraft, cfr. Tit. VI. des Reg.-Entwurfs der Gewerbeordnung. Wie der zünftige Lehrling muß sich der zünftige Meister den vorschriftsmäßigen Prüfungen unterziehen. Nur die ausschließliche Berechtigung auf die Arbeiten seines Gewerks hat mit der Beschränkung auf dieselben aufgehört, doch kann jeder nur Mitglied einer Zunft sein und nur bei dieser seine Lehrlinge einschreiben lassen.
"2. Wer zur Gründung eines Gewerbes sich bisher einer Zunft anschließen oder eine Concession erwerben mußte, hat sich auch künftig zuvor bei seiner Obrigkeit zu melden. Diese hat, insofern es sich um Gewerbe handelt, deren Betrieb bisher ihrer polizeilichen Cognition unterlag und von ihrer Gestattung abhing, wenn sie gegen die beabsichtigte Anlage oder gegen die Person bezüglich des beabsichtigten Gewerbes polizeiliche Bedenken hat, die Erlaubniß abzuschlagen, sonst aber die Meldung nur zu bescheinigen. Insofern aber bisher Regiminal= oder Cameral=Concessionen für den Betrieb erforderlich waren, ist dieserhalb an die Regierung oder das Kammer= und Forst=Collegium zu berichten. Cf. Tit. II. des gedachten Entwurfs.
"3. Das Gesetz vom 8. v. M. bezieht sich ausschließlich auf stehende Gewerbe, der Hausirbetrieb bleibt nach wie vor von regimineller, resp. von magisträtlicher Concession abhängig.
"4. Der § 374 des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs bleibt völlig bei Bestand und ist denjenigen, welche städtische Nahrung treiben wollen, auszugeben, vorher das Bürgerrecht zu erwerben; denn diese Bestimmung beruht nicht auf dem nunmehr aufgehobenen Unterschied zwischen Stadt und Land, sondern aus dem noch bestehenden Unterschied zwischen Eximirten, Bürgern und Einwohnern.
"5. Nur die den Zünften und Handels=Corporationen ertheilten Ausschließungsbefugnisse anderer Gewerbetreibenden sind aufgehoben; alle anderen Bannrechte, Privilegien und Monopole bleiben bis auf Weiteres in ihrem jetzigen Bestande.
"6. Die Bestimmungen sub XI. A. des Compactats de 18. (23.), 30. April 1863 bis auf die selbstverständliche Aufhebung des Schlußsatzes werden durch das Bundesgesetz de 8 pr. nicht alterirt; so wenig wie dadurch in den preußischen Städten die Schlacht= und Mahlsteuer beseitigt wird. In solcher Beziehung verfügt der § 3 des mehrgedachten Entwurfs:
"In den Beschränkungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll=, Steuer= und Postgesetzen beruhen, wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert.
"Das Verbot vom Einbringen von Mehl, Brot und Fleisch beruhte nicht auf dem Unterschied von Stadt und Land, sondern war motivirt durch die Steuer, welche die bezüglichen Gewerbetreibenden entrichten.
"7. Es ist selbstverständlich, daß die jetzt sich auf dem Lande etablirenden Handelsgeschäfte nach § 2 des Handelsklassensteuer=Gesetzes mit dieser Steuer zu belegen sind, und haben deßhalb die Obrigkeiten, namentlich die Aemter, die Steuer=Direction von der Errichtung jedes solchen Geschäfts zu benachrichtigen.
"8. Die von den Freimeistern bisher erhobene Recognition hat von Michaelis c. an zu cessiren, da sie künftig für ihren Betrieb keiner besonderen Concession mehr bedürfen.
"9. Der Grund, aus dem bisher die Handwerker im Domanio von der Regierung concessionirt wurden, ist mit dem Bundesgesetz de 8 pr. hinfällig geworden. Es wird den Aemtern überlassen (cfr. oben sub 2) , diese Fälle so zu behandeln, als hätte die Gestattung dieses Betriebes schon bisher zu ihrer Competenz gestanden.
"10. Es steht nicht mehr in der Macht der Obrigkeiten, ihre Angehörigen gegen eine sich im Orte entwickelnde übertriebene Concurrenz zu schützen. Großherzogliche Landesregierung würde es nicht für richtig halten, wenn die Obrigkeiten bei Ausübung der ihnen noch bleibenden Befugnisse, (cfr. sub 2 und 4) sich durch das Streben, die Concurrenz anzuwenden, leiten lassen sollten, sie wird indeß stets nicht nur in den ihrer Competenz vorgehaltenen, sondern auch in den von den andern Behörden zu entscheidenden Fällen anerkennen, daß die Gefahr polizeilich bedenklicher Gewerbe, z. B. der Schenkgerechtigkeiten, Preßgewerbe etc. sich durch Concurrenz steigert."
"Die Behörden werden aus Vorstehendem ersehen, daß wenn auch durch die Bundesgesetze vom 1. November 1867 und 4. Mai und 8. Juli c. ein Theil der Schranken gefallen ist, welche in Mecklenburg bisher der Gewerbefreiheit entgegenstanden, doch keineswegs einer absoluten Gewerbefreiheit Thor und Thür geöffnet ist, und daß man sich der Hoffnung hingeben darf, die Ueberführung in die neuen gewerblichen Zustände werde sich ohne den Ruin der jetzigen Gewerbetreibenden vollziehen.
Neustrelitz, den 17. August 1868.

Großherzogl. Mecklenb. Landes=Regierung.
F. v. Kardorff."

- In Spandau wurden neulich in Gegenwart des Königs die verschiedenen Hinterlader geprüft. Als das vorzüglichste Gewehr bewährte sich das preußische Zündnadelgewehr, ihm folgte an Güte das englische und dann das französische Chassepotgewehr. (Nach Mittheilung der militairischen Blätter stehen sich Dreyße und Chassepot im Ganzen gleich.)
- Die preuß. Zeitungen geben eine Uebersicht der preußischen Armee im Kriegsstande. Darnach zählt dieselbe:
Infanterie 480,000 Mann 7,700 Pferde
Cavallerie 95,000 Mann 97,000 Pferde
Artillerie 82,000 Mann 35,000 Pferde
Pioniere etc. 17,000 Mann 6,500 Pferde
Jäger 15,000 Mann 250 Pferde
Train 10,000 Mann 12,800 Pferde
Krankenträger 2,600 Mann 2,500 Pferde
Stabswachen, Schmiede, Bäcker etc. 7,900 Mann 12,950 Pferde
Summa 710,000 Mann 164,000 Pferde
Im Felde kostet diese Armee täglich ca. 500,000 Thaler.
- Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten

[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 2]

von Amerika hat nicht ab= sondern zugenommen. Am 31. August betrug sie 2643 Millionen Dollars.
- In Darmstadt müssen die Schulen gut sein, denn von den jungen Leuten, die sich zum Freiwilligendienst meldeten, haben neun Zehntheile die Prüfung bestanden, obwohl diese verschärft war.
- Die Königssteiner waren nicht wenig erstaunt, als vor einiger Zeit der preuß. Kommandant der berühmten Festung, General von Rohrscheidt, gegen 4 ßl. Eintrittsgeld den Besuch eines Militairconzertes und die freie Besichtigung der Festungswerke gestattete. Man munkelte seitdem von einem herben Verweis, den er sich deshalb vom dem Bundes=Oberfeldherrn, König Wilhelm von Preußen, zugezogen, und siehe da, am 6. d. M. hat schon wieder ein solches Conzert stattgefunden, das von Schaaren von Dresdenern, Pirnaern, Spandauern und von Königssteinern selbst besucht worden war. Der Ertrag des Vereins fiel milden Stiftungen zu.
- In Frankreich ist der Versuch gemacht worden, Locomotiven mit Petroleum zu heizen. Napoleon soll sich selbst auf eine Locomotive gestellt haben, um das neue System kennen zu lernen, und das Resultat war, daß der Zug ohne Lärm und Rauch und 15 Minuten rascher fuhr als andere Züge.
- Am 9. Sept. d. J. hat in Bern eine Kuh den Bären im Bärengraben eine Visite abgestattet. Auf dem Viehmarkt in seiner Nähe zum Verkauf aufgestellt, muß dieselbe von irgend etwas unangenehm berührt worden sein, denn sie fand es für gut, die Flucht zu ergreifen und mit einem wahren Harrassprung in besagten Graben sich dem Gewühle des Marktes zu entziehen. Diese Kühnheit hat dem Bärenpaare offenbar imponirt. Frau Braun zog sich sofort bestürzt in das Innere ihrer Gemächer zurück, der wegen seiner Grausamkeit übel berüchtigte ,Manni', wagte einen schwachen Versuch, das Hausrecht zu behaupten, wich aber vor den spitzen Hörnern, mit welchen die Kuh ihm entgegentrat, bald ebenfalls brummend in das Innere seiner Behausung zurück, deren Thore jetzt geschlossen wurden. Leider hatte die als Siegerin auf dem Kampfplatze bleibende Kuh ihrer Lorbeeren sich nicht lange zu erfreuen gehabt. An einen Metzger verhandelt, wurde sie bald nachher geschlachtet.


Anzeigen.

Präclusiv=Bescheid.

In Sachen betreffend die Anmeldung aller Ansprüche an die ruhende Erbschaft des verstorbenen Tischlers Starr aus Carlow giebt das Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 8. d. Mts. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die öffentliche gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hiermit den

Bescheid:

daß alle weder im Liquidations=Termine am 8. September c. noch bis jetzt angemeldeten Ansprüche an den Tischler Heinrich Starrschen Nachlaß, in specie an die zu diesem Nachlasse gehörige zu Carlow belegene Büdnerei, wie hiedurch geschieht, präcludirt und abgewiesen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 9. September 1868.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

Das diesjährige Missionsfest in unserem Fürstenthum wird in der Kirche zu Schönberg am Mittwoch den 23. (Drei und Zwanzigsten) September gefeiert werden und der Gottesdienst um 10 Uhr Morgens anfangen. Es werden dazu alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.
Nach Beendigung des Gottesdienstes wird im lokale der Frau Gastwirthin Boye ein einfaches Mittagessen (à Person 16 ßl.) bereitet sein und eine Nachmittagsfeier stattfinden.
Der Vorstand des Missionsvereins.


Das heute Nachmittag 3 1/2 Uhr erfolgte sanfte Entschlafen meines lieben Mannes, des Rector em. Wilhelm Schröder, nach eben vollendetem 80. Lebensjahre zeigt hiermit Verwandten und Freunden Namens der Hinterbliebenen tief betrübt an
Schönberg, den 12. September 1868.
Ulrike Schröder, geb. Strübing.


Ihre im Kreise der Familien stattgehabte Verlobung beehren sich anzuzeigen
Heinrich Oldörp,
Bertha Schleuß
in Lockwisch.


Versammlung des Imkervereins
am Sonntag den 20. d. M. im Locale der Gastwirthin Boye hieselbst.
Ich werde in dieser Versammlung über meinen Besuch der Versammlung deutscher Bienenwirthe in Darmstadt Bericht erstatten.
D. Hempel.


Physikats=Zeugniß.
Der Alpenkräuter=Liqueur "Hämorrhoiden-Tod" des Dr. J. Fritz ist aus vegetabilischen, aromatisch bittern Stoffen mit reinstem Cognac bereitet und wirkt magenstärkend, schleimlösend und gelinde eröffnend. Er entfaltet seine wohltätige Wirkung insbesondere gegen das unter dem Collectivnamen "Hämorrhoiden" bekannte Leiden und die daraus hervorgehenden Beschwerden der gestörten Verdauung, Magen= und Darmverschleimung, trägen Leibesöffnung, hypochondrischen Gemüthsverstimmung etc. etc. Auf Grund eigener Beobachtung kann ich diesen Liqueur allen denjenigen Personen, welche an den genannten Beschwerden leiden, empfehlen.
Lauenberg i. Pomm. Dr. Schultzen, Königl. Sanitätsrath und Kreis=Phys.
Niederlage in Schönberg à Flasche 10 Sgr. bei Carl Bade.


Als vorzügliches Düngemittel empfehle:
Sombrero-Guano-Superphosphat,
eingeführt von den HH. H. J. Merk & Co. in Hamburg, garantirt mit 20-24 pCt. sofort löslicher Phosphorsäure.
Wilh. Heincke.


Einem geehrten Publikum empfehle ich mich zur Anfertigung von allen Arten Damenkleidern, sowie zur Weißnäherei auf Bestellung. Ich ersuche die geehrten Damen Schönbergs und des Landes, mich mit ihren geschätzten Aufträgen zu erfreuen und mir dadurch Gelegenheit zu geben, mich und meine Familie zu ernähren. Auch können junge Mädchen bei mir die Schneiderei und das Nähen erlernen.
Schönberg.
Wittwe Baer, wohnhaft in der Sabowerstraße.


Verloren: am Sonntag den 13. September Nachmittags auf dem Wege vom Sabower Thore durch die Schlauentrifft bis zu den Wiesen an der Sabower Scheide eine silberne Anker=Uhr. Der ehrliche Finder wird ersucht, dieselbe gegen eine Belohnung von 2 Thlrn. in der Exped. d. Bl. abzugeben.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 3]

Wir zeigen hiermit wiederholt an, da wir im Interesse des landwirthschaftlichen Publikums das alleinige Recht und die ausschließliche Befugniß zur Fabrikation des aufgeschlossenen Peru=Guano's für ganz Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Rußland den Herren Ohlendorff & Co. in Hamburg und Emmerich a. Rh. und zwar unter unserer speziellen Controle übertragen haben.
Hamburg, im September 1868.
J. D. Mutzenbecher Söhne und Aug. Jos. Schön & Co. alleinige Importeurs des Peru=Guano's für ganz Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Rußland.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Herren J. D. Mutzenbecher Söhne und Aug. Jos. Schön & Co. offeriren wir hiermit einem verehrlichen landwirthschaftlichen Publikum den aufgeschlossenen Peru-Guano mit ca. 10 pCt. gegen Verflüchtigung geschütztem Stickstoff und ca. 10 pCt. löslicher Phosphorsäure, in feinster, sofort verwendbarer Pulverform ab unsern Fabriken in Hamburg und Emmerich a. Rh. augenblicklich:
? Pr. Crt. Thlr. 4 1/2 bei Entnahme von und über 600 Ctr.
? Pr. Crt. Thlr. 4 2/3 bei Entnahme von und unter 600 Ctr.
pr. 100 Pfd. Brutto=Zollgewicht incl. Säcke gegen comptante Zahlung, und beziehen wir uns hinsichtlich unserer sonstigen Verkaufs=Bedingungen etc. etc. auf unsern vierten Bericht (vom Januar d. J.), welcher direct von uns oder durch alle respectablen Guano=Handlungen Deutschlands etc. gratis zu beziehen ist.
Wenn wir den aufgeschlossenen Peru-Guano - (dessen Absalz schon jetzt denjenigen aller bekannten Handelsdünger in weitem Abstande überragt) - wiederholt als besonders empfehlenswerth unter den in grösserem Maasstabe vorkommenden Düngern bezeichnen, so berechtigt, uns dazu - nächst den vorliegenden thatsächlichen Erfolgen -
1) Der hohe Gehalt desselben an den Hauptfactoren des Pflanzenwachsthums, Stickstoff und lösliche Phosphorsäure.
2) Der leicht lösliche Zustand und die zweckmässige Form, in der beide Nährstoffe sich darin finden. Während im Roh-Guano nur einige Procente Phosphorsäure bei längerer Berührung mit Wasser löslich werden, wird im aufgeschlossenen Peru-Guano der ganze Phosphorsäure-Gehalt in leicht löslichem Zustande geliefert. Der Stickstoff ist, zum Theil als schwefelsaures Ammomniak, zum Theil in Form complexer organischer Verbindungen vorhanden, welche im Laufe der Vegetation, namentlich unter Vermittelung der Humussubstanz des Bodens, nach und nach in Ammoniaksalz (zunächst in salpetrigsaures und kohlensaures) übergeführt und so assimilirbar werden. Es scheint gerade die Ammoniakquelle, welche in der allmählichen Zersetzung complicirter stickstoffhaltiger Körner (namentlich unter Mitwirkung humoser Substanzen) liegt, durch die Stetigkeit, mit, welcher dieselbe die Aufnahme der übrigen gelösten Mineralstoffe begleitet, sehr günstig auf das Wachsthum und Gedeihen der Pflanzen zu wirken, während sofort, assimilirbare Ammoniak- und Salpetersäure-Verbindungen (wie solche im schwefelsauren Ammoniak und Chili-Salpeter geboten werden) zwar rasch aufgenommen werden und ihre Wirkung eclatant, bei der Blattbildung zeigen - hingegen bei der Körnerbildung keineswegs immer den Erwartungen entsprechen. - Wir meinen nun, dass unser Fabrikat mit den kräftigsten Düngern animalischen Ursprungs den Vorzug theilt, dass es sofort zur Wirkung kommenden Stickstoff enthält - welcher die Pflanze im Beginn des Wachsthums kräftig fördert - und allmählig wirkenden, welcher den Pflanzen während der ganzen Vegetationsperiode zu Gute kommt.
3) Der mit Rücksicht auf den Gehalt billige Preis gegenüber anderen künstlichen Düngern.
4) Die gleichmässige Zusammensetzung und Garantie eine bestimmten Gehaltes, was besonders dem Rohguano gegenüber nicht genug hervorgehoben werden kann, dessen Stickstoffgehalt bekanntlich oft in einer Ladung nicht unbedeutend variirt. Die Verarbeitung sehr grosser Quantitäten Rohguano's setzt uns in den Stand, bei der Pulverisirung für gleichmässige Mengung zu sorgen, und so ist der Landwirth bei unserem Fabrikate vor jenen zufälligen Schwankungen im Stickstoffgehalte geschützt.
5) Die Vorzüglichkeit der mechanischen Vertheilung, welche wir durch zweckmässig konstruirte Pulverisirmaschinen erreichen , erspart, dem Landwirthe die nicht unerheblichen Kosten der Zerkleinerung, welche beim Rohguano, da sie immer gerade in eine Zeit, fällt, in welcher der Landwirth mit, Arbeiten überhäuft ist, oft sehr zeitraubend ist und allemal bedeutenden Verlust an Material mit sich bringt.
6) Mit anderen Superphosphaten theilt unser Fabrikat den Vortheil eines bedeutenden Gehalts an schwefelsauren Salzen (schwefelsaurer Kalk, schwefelsaures Ammoniak, schwefelsaures Kali 4 pCt.), welche sowohl für sich wichtige Nährstoffe, als auch erprobte wirksame Lösungsmittel der unlöslichen Phosphate und Kaliverbindungen in der Ackerkrume sind.
7) Der Hauptvortheil, welchen der aufgeschlossene Guano besitzt, besteht in der Sicherheit und grossen Schnelligkeit seiner Wirkung. Durch die Bindung des Ammoniaks mittelst Schwefelsäure ist der Verflüchtigung desselben bei trockenem Wetter vorgebeugt, die Phosphorsäure ist vollkommen löslich gemacht, und somit unter allen Wetterverhältnissen die Wirksamkeit dieser Stoffe gesichert.
Hamburg und Emmerich a. Rh., im September 1868.
Ohlendorff & Co.

Unser Fabrikat, den aufgeschlossenen Peru-Guano, bitten wir nicht zu verwechseln mit den aus Chili-Salpeter oder schwefelsaurem Ammoniak und Mineral-Superphosphaten zusammengemischten, unter dem Namen "ammoniakalisches Superphosphat, Phospho-Guano, verbesserter Guano" u. a. m. vielfach und theils unter Berufung auf unsere Firma ausgebotenen Dünger-Surrogaten.
D. O.
-------------------
Rohen Peru-Guano
directer Abladung aus den Guano-Depots der Herren J. D.- Mutzenbecher Söhne und Aug. Jos. Schön u. Co. offeriren frei ab den Depôts, sowie nach jedem Platze Deutschlands etc. augenblicklich ab Hamburg und Emmerich a. Rhein:
à Pr. Crt. Thlr. 4 1/2 bei Entnahme von und über 600 Ctr.,
à Pr. Crt. Thlr. 4 5/12 bei Entnahme von und unter 600 Ctr.,
per 100 Pfund Brutto Zollgewicht incl. Säcke per comptant.
Hamburg und Emmerich a. Rh., im September 1868.
Ohlendorff & Co.

[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 4]

Herrmann Berendsohn-Hamburg.
Hierdurch beehre ich mich, den hochgeschätzten S. T. Damen anzuzeigen, daß in Folge der veränderten Geschäftsverhältnisse, die durch den Zollanschluß entstanden, ich mich entschlossen, um den bisher erzielten bedeutenden Umsatz in beiden Großherzogthümern auch ferner zu erhalten, resp. zu vergrößern, für die Folge sämmtliche Artikel des Seiden-, Mode- & Manufacturwaarenfaches zu gleich niedrigen Preisen wie in dem auch ferner zollfrei bleibenden Hamburg den S. T. Auftraggebern und zwar zollfrei zu liefern, indem künftig an der in Hamburg etablirten Zollabfertigungsstelle für das ins Ausland reisende Publikum von mir der Zoll für zu versendende Waaren getragen und berichtigt wird, daß also den S. T. resp. Auftraggebern weder Kosten noch Weitläufigkeiten beim Empfang der Waaren verursacht werden. - - Da mithin nach wie vor die geehrten Besteller ihre Waaren zu solchen billigen Preisen, wie sie nur in Hamburg, als Stapelplatz französischer, englischer und deutscher Manufacturen, gestellt werden können, beziehen können, so schmeichle ich mir, das mir bewiesene langjährige Vertrauen bei vorkommendem Bedarf erhalten zu sehen und werde auch ferner durch sorgfältige, reelle und billige Bedienung allen Ansprüchen zu genügen suchen, indem ich die Ehre habe zu zeichnen
mit größter Hochachtung
Hamburg, im August 1868.
Herrmann Berendsohn.
P. S. Mein Herbst=Preis=Courant wird demnächst in diesem Blatte erscheinen.


Wichtig für Bierbrauereibesitzer!
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Nur was ächt ist, bewährt sich!
Schaal sauer und trübe gewordene Lager=, sowie auch neue Schenkbiere werden längstens in 24 Stunden durch ein unschädliches Mittel, unter Garantie, glanzhell, fein mousirend und schmackhaft wieder hergestellt. Bei Bestellung bitte um genaue Angabe der Zahl der Fässer und des Maaß=Inhaltes jedes einzelnen Fasses. Versendungen nehme der Kürze wegen nach.
Einsendung von einer Flasche des kranken Bieres wäre erwünscht. Mustersendung sowie Briefe bitte zu frankiren. Nähere Auskunft ertheilt

Aug. Sigerist, Mengen (Württemberg).

Amtliche Urkunde.
Dem Kaufmann und Fabrikanten, Herrn August Sigerist von hier, wird hiermit bezeugt, daß derselbe der unterzeichneten Stelle über 10,895 Stück Zeugnisse, authentische Schriftstücke, von Anbeginn seines Geschäfts bis heute vorgelegt hat.
Stadtschultheißen=Amt:
(L. S.) Kopp.


Am 1. Oktober d. J. findet die Ziehung des in allen Staaten genehmigten k. k. Eisenbahn=Anlehens vom Jahre 1858,
42 Millionen Gulden,
statt. - Hauptpreise dieses Anlehens sind 21 Mal 250,000 Gulden, 71 Mal 200,000, 103 Mal 150,000, 90 Mal 40,000, 105 Mal 30,000, 90 Mal 20,000, 370 Mal 5000 u. s. w., der geringste Gewinn ist 165 Gulden.
Kein anderes Anlehen bietet bei gleicher Solidität und bei einer verhältnißmäßig kleinen Einlage so große Chancen dar wie dieses.
Ein viertel Loos kostet 1 Taler (Mecklenburg) oder 1 fl. 45 kr.
Ein halbes Loos kostet 2 Taler (Mecklenburg) oder 3 fl. 30 kr.
Ein ganzes Loos kostet 4 Taler (Mecklenburg) oder 7 fl. - kr.
Vier ganze Loose kosten 14 Taler (Mecklenburg) oder 24 fl. 30 kr.
Gefällige Aufträge werden gegen Einsendung des Betrags oder Postnachnahme prompt und bestens franco ausgeführt, Verloosungspläne den Bestellungen beigeschlossen und die Gewinnlisten sofort nach der Ziehung zugesandt.
Man beliebe sich daher baldigst und direct zu wenden an R. Huter in Bremen.


Durch die Uebersiedlung meines Bruders von hier nach Greiz ist die Etage meines Hauses zu vermiethen. Dieselbe besteht aus 5 heizbaren Zimmern, Küche und 2 Kammern, ferner Keller, Dachkammern, Holzstall und Garten.
Schönberg, den 7. September 1868.
L. A. Vogel, Uhrmacher.


Feinere und feinste Strick= und Ringelwolle in den neuesten modernen Farben erhielt soeben in größerer Auswahl und empfiehlt dieselbe zu billigen Preisen.
Carl Bade.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Bußtag Mittwoch den 16. September.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Sept.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
11.
12.
13.
14.
37.21
35.93
35.53
34.06
6.9
7.5
4.8
5.9
17.5
13.8
11.6
11.1
N
N
W
NW
1
1
1
1
heiter.
zieml. heit.
völlig heit.
wolkig.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen22 - 22Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 1/2 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen18 - 19Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat21 - 21Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen20 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
(Pro Sack in Lüb. Crt.)
Butter, Meckl. d. Pfund14 1/2 - 15 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Hasen, d. St.32 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Gänse, d. St.52 - 56 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 - 8 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß7 - 8 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu eine Beilage.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 74 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 15. September 1868.


Tolle Streiche.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1868 Nr. 74 Seite 6]

Tolle Streiche.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
[Fortsetzung.]


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