No. 64
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. August
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 64 Seite 1]

In Folge des hohen Regiminal=Rescripts vom 10. August c. wird hierdurch das Nachstehende zur allgemeinen Kenntnis gebracht:

1. Die Anmeldungsformulare für die Nachversteuerung können entgegengenommen werden:
a) in der Vogtei Schönberg auf der hiesigen Landvogtei=Registratur,
b) in der Vogtei Rupensdorf bei dem Landreiter Kutzbach,
c) in der Vogtei Stove bei dem Landreiter Struck in Carlow,
d) in der Vogtei Schlagsdorf bei dem Landreiter Krüger in Schlagsdorf,
e) in Dodow bei der dortigen Gutsherrschaft.
2. Die Anmeldung nachsteuerpflichtiger Waaren darf nur nach dem - sub 1 beregten - vorgeschriebenen Muster erfolgen, und begründet die Unterlassung der Anmeldung innerhalb der gesetzlichen 8tägigen Frist nach Verkündigung der Nachsteuer=Verordnung die Strafe der Zolldefraudation.
3. Die Steuerbeamten sind angewiesen worden, den Nachsteuerpflichtigen bei Anfertigung der Anmeldungen auf Ersuchen ihren Rath zu Theil werden zu lassen. Die ausgefüllten Anmeldungen sind bei derjenigen für die neue Steuerverwaltung competenten Steuerstelle abzureden, zu deren Bezirk der Ort gehört, in welchem die Waaren lagern.
Schönberg, den 10. August 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Seip.


- Neustrelitz, 7. Aug. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, von England zurückkehrend, gestern Abend im erwünschten Wohlsein hier eingetroffen. (N. Z.)
- Schönberg. Nach Ausweis des am Montag den 10. August ausgegebenem Officiellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg (auf den wir hier wegen der darin enthaltenen Verordnung, betreffend die Erhebung einer Nachsteuer, nochmals hinweisen) treten die in den letzten Wochen publicirten Zollverordnungen etc. mit dem 11. Aug. d. J. sowohl in den Großherzogthümern Mecklenburg wie im Lübecker Gebiete in Kraft. Wir machen zugleich auf den uns zugegangenen Auszug aus der Instruction für die Vollzugs=Commission zur Erhebung der Nachsteuer, der sich unter den Inseraten der heutigen Nummer abgedruckt findet, aufmerksam.
- Die ehemalige freie Reichsstadt Frankfurt und der Staat Preußen liegen im Streite über das Suum cuique (Jedem das Seine). Der berühmte Jurist Zöpfl hat in einem Gutachten dargethan, daß das Suum der Stadt Frankfurt etwas größer sei als Preußen vorläufig zugeben will, und daß dazu namentlich eine angemessene Entschädigung für die abgetretenen Eisenbahnen gehöre.
- Der Pferdemarkt in Wehlau in Ostpreußen ist der größte in Europa. Der diesjährige war so glänzend wie nie; von Händlern aus Dänemark, Oesterreich und Frankreich wurden große Einkäufe gemacht und für manches Luxuspferd 1000 Thlr. bezahlt.
- Der preußische Kronprinz hat sich beim Jubiläum der Universität Bonn den Doctorhut der Jurisprudenz geholt. Er freute sich herzlich über den Hut und versicherte, er wolle dem Rechte immer Ehre machen. Das Jubelfest war sehr gelungen, die Corps hatten sich um die brillante Feier sehr verdient gemacht. Dem Prinzen wurde beim Gartenfest ein Herr vorgestellt. "Haben Sie auch hier studiert?" "Ja wohl, K. Hoheit! "Zu welchem Corps haben Sie gehört?" "K. Hoheit ich war Kameel!" "Ja, sehen Sie, - sagte der Prinz lächelnd, - das bin ich auch gewesen, ich habe nur nicht mit der Sprache herausrücken wollen." Sogar der Cultusminister v. Mühler war bei dem Jubiläum sehr fidel; beim letzten Glas erinnerte er sich dunkel, daß das schöne Studentenlied: "Grad' aus dem Wirthshaus komm' ich heraus etc." von einem Bonner Studenten gemacht worden, und noch dunkler, daß dieser Student er selber, Se. Excellenz der Herr Cultusminister in spe gewesen sei.
- In den Tagen der Jubelfeier in Bonn ist dort nichts so gründlich studirt worden, wie der Katzenjammer in allen seinen Varietäten, vom gemeinen Hauskater zum gestreiften Waldkater und endlich bis zum grauen Elend. Ein Correspondent der K. Z. hat scharfsinnige Beobachtungen darüber gemacht, wie die vier Facultäten sich zu dem Katzenjammer verhalten: "Der Philosoph stützt die Hand und tröstet sich schließlich über seinen Kater mit der Idee von dem nothwendigen Zusammenhange von Ursache und Wirkung; der Jurist kommt endlich einmal auf den Gedanken, daß es doch auch ein Recht gibt, welches mit uns geboren wird, während der Arzt als entschiedener Realist sofort nach einer Büchse greift, auf deren Etiquette geschrieben steht: Natron bicarbonicum; der mit einem Kater behaftete Theologe aber schlägt an seine Brust und ruft aus: pater peccavi!"
- Während des 2. Quartals 1868 kamen in England 202,892 Geburten vor. Es ist dies seit Einführung der Civilregister das erstemal, daß 200,000 Geburten registrirt wurden. In 14 von den 40 Grafschaften Englands waren der Geburten doppelt so viele als Sterbefälle.

[ => Original lesen: 1868 Nr. 64 Seite 2]

- Ein neues "Ducatenmänneken"). Ein Bäuerlein aus der Umgegend von Monbrison hatte kürzlich von einem benachbarten Gutspächter ein halbwüchsiges Schwein gekauft, dem er zu Hause besondere Sorgfalt widmete. Eines schönen Morgens, als der besorgte Hausvater dem neuen Stallbewohner die Streu zurechtmachte, sah er zu seinen Füßen etwas Hellglänzendes im Stroh blinken; er sah nach - wirklich eitel Gold! Es war ein Zwanzigfrancsstück aus dem Jahre 1834. Andern Tages eilte er bei Zeiten zu seinem theuern Zögling und inspicirte die Streu - abermals ein Zwanzigfrancsstück von demselben Jahrgang. So ging es die nächsten Tage fort, ein viertes und fünftes Goldfüchslein lag allmorgendlich in der wenig ansprechenden Hülle. Das Bäuerlein war glücklich - er war ja im Besitze eines Napoleonsd'orschweines! Wie aber Reichthum in der Welt nicht immer glücklich macht, so auch hier; der arme Mann konnte kaum mehr schlafen, und verlor vor Aufregung fast allen Appetit. Das war auch ganz natürlich; kaum hatte er sein Ducatenschwein auf zehn Minuten heraus in die frische Luft gelassen, war er schon allerorts hinter ihm darein und inspicirte die zufälligen Ergebnisse. Um einen blinkenden Napoleon kann man sich das schon gefallen lassen. Aber die Freude, die Aufregung hatte bald ein Ende. Zu Anfang der zweiten Woche schien es an Indigestionen zu leiden, am zwölften Tage war es dem Verenden nahe. Rasch eilte der Bauer zu dem Verkäufer und hoffte sich für den Verlust des Thieres schadlos halten zu können; der Verkauf sei null und nichtig, meinte er, denn das Thier sei krank gewesen. Die Krankheit desselben aber verschwieg er. Der Verkäufer kam, besah den Patienten, fand ihn sehr leidend und applicirte einen Aderlaß. Während der Operation erlag der Kranke seinen Leiden. Nun verlangte der Käufer, daß man eine Section vornehme, damit man erfahre, was dem Thier gefehlt habe. So geschah es, und man fand im Magen einen halboffenen Ledersack, welcher noch 140 Francs in Gold und 7 Francs in Münze enthielt. Jetzt behauptete das schlaue Bäuerlein plötzlich, der Sack gehöre ihm, das Schwein habe denselben auf seinem Acker ausgegraben und gefressen. Der Verkäufer aber sagte, der Ledersack und die Goldstücke gehören ihm, was er beweisen könne. Diese originelle Geschichte ist bereits vor Gericht anhängig.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Schluß.)

[ => Original lesen: 1868 Nr. 64 Seite 3]

Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
[Schluß.]


Anzeigen.

Aus der Instruktion für die zum Zwecke des Anschlusses der Großherzogthümer Mecklenburg= Schwerin und Mecklenburg=Strelitz, sowie des Freistaates Lübeck an den Zollverein niedergesetzten Vollzugs=Commission in Betreff der Erhebung der Nachsteuer in diesen Gebieten, sind wir in der Lage, Folgendes mittheilen zu können:

1. Die Vollzugs=Commission ist ermächtigt, auf Ansuchen der Beteiligten und unter Voraussetzung des glaubhaften Nachweises von Seiten derselben, falls ihr keine Bedenken im einzelnen Falle beigehen sollten, nachstehende Erleichterungen bei der Erhebung der Nachsteuer eintreten zu lassen:

a) Insofern sich unter den im Bestande vorhandenen Manufacturwaaren (worunter lediglich unverarbeitete Zeugwaaren der Nr. 2, 6, 19 und 20 des den Nachsteuerverordnungen unter A. beigefügten Tarifs zu verstehen sind) einzelne Posten finden sollten, welche, weil sie aus der Mode gekommen oder beschädigt sind, nur einen ungewöhnlich geringen Werth haben, wird eine von der Commission nach Billigkeit zu ermessende Ermäßigung zugestanden werden. Sollten sich Waaren der bezeichneten Art in ganz verdorbenem, mithin werthlosem Zustande vorfinden, so kann nach Ermessen der Commission die Nachsteuer von denselben unerhoben bleiben.
b) Weingroßhändlern, welche die Bedingungen erfüllen, die für die Gewährung eines Rabattes von 6 2/3 Prozent, beziehungsweise 20 Prozent, in den im Zollvereine bestehenden Regulativen festgesetzt sind, kann diese Begünstigung ebenfalls eingeräumt und demgemäß eine entsprechende Ermäßigung an der Nachsteuer zugestanden werden. Dabei kann von der Annahme ausgegangen werden, daß die gesammte, im Besitze eines Weinhändlers befindliche Weinmenge in einem Transporte bezogen worden sei, und überdies von dem Nachweise des unmittelbaren Bezuges aus dem Erzeugungslande abgesehen werden.
c) Für auf Flaschen gezogene Weine, welche in Gebinden bezogen und eingeführt worden sind, kann dem Besitzer ein Nachlaß von der Nachsteuer von 30 Prozent unter der Voraussetzung gewährt werden, daß die zur Nachsteuer gezogene Menge mehr als 300 Flaschen beträgt.
d) Für Cette=Weine und ähnliche geringe Weine bis zu einem Preis von 24 Thlr. für das Oxthoft in Gebinden und in einer Menge von 20 Oxthoft (100 Centner) und mehr kann Weingroßhändlern auf Ansuchen ein Nachlaß an der Nachsteuer von 50 Prozent gewährt werden.
e) Für Sprit und gewöhnlichen unversetzten Branntwein in Gebinden kann ein Nachlaß an dem in dem Nachsteuertarife bestimmten Steuersatze gewährt werden, und zwar:
α. bei einer Stärke von mehr als 40 Prozent Tralles ein Nachlaß von 50 Prozent, und
β. bei einer Stärke von 40 Prozent Tralles und weniger ein Nachlaß von 75 Prozent.
f) Ferner können für nachstehende Waaren die beigefügten ermäßigten Sätze an Stelle der in dem Nachsteuertarife bestimmten Beträge erhoben werden, und zwar
α. für in Mecklenburg, in Lübeck oder im Zollverein verfertigte Cigarren und Tabacksfabrikate in Mengen von mehr als 1 Zentner
                                           4 Thlr. für den Zentner;
β. für Tabacksstengel in Mengen von mehr als 25 Zentner, und zwar:
1. in Lübeck und dem Fürstenthume Ratzeburg
         1 Thlr. 15 Sgr. für den Zentner,
           und
2. in dem gemeinsamen Zollgebiete der Großherzogthümer Mecklenburg=Schwerin und Mecklenburg=Strelitz
         1 Thlr. 7 1/2 Sgr. für den Zentner.
Die Entschließung darüber, ob im einzelnen Falle die unter a) erwähnte Erleichterung zu gewähren sei, hat die Vollzugs=Commission selbst zu treffen, an welche die Nachsteuer=Commissionen deßhalb zu berichten haben. Dagegen kann den Nachsteuer=Commissionen die Entschließung über die Gewährung der unter b) bis f) aufgeführten Erleichterungen überlassen werden. Jedenfalls hat aber die Vollzugs=Commission bei Ertheilung dieser Ermächtigung zu bestimmen, in welcher Weise das Vorhandensein der für die Erleichterungen unter b) bis f) festgesetzten Voraussetzungen nachzuweisen ist, wobei jedoch die Beweisführung nicht zu sehr zu erschweren ist.
2. Bei der Festsetzung der Nachsteuer ist einerseits mit möglichster Schonung zu verfahren, die Beweisführung des inländischen Ursprungs bei den betreffenden Artikeln nicht zu sehr zu erschweren und die specielle Revision da, wo solche nöthig befunden wird, nicht über den Zweck der Sache auszudehnen, überhaupt aber auch so einzurichten, daß der gewerbliche Verkehr der Nachsteuerpflichtigen nicht darunter leidet. Andererseits ist aber auch dabei das finanzielle Interesse der anzuschließenden Staaten, welchen der Ertrag der Nachsteuer ganz oder zum Theile überwiesen ist, sowie des Gesammtvereines im Auge zu behalten.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 64 Seite 4]

Vorladung.

(Zweite Bekanntmachung.)

Das Handelsgericht der freien und Hansestadt Lübeck hat am heutigen Tage auf Antrag Dris. W. Brehmer für die Direction der Lübeck=Kleinen=Eisenbahngesellschaft dieses Proclam erkannt, durch welches zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß die Lübeck=Kleinen=Eisenbahngesellschaft in ihrer am 17. April d. J. hieselbst abgehaltenen Generalversammlung die Direction ermächtigt hat, die Auflösung der Gesellschaft zu der ihr geeignet erscheinenden Zeit zu erklären und alles dasjenige zu thun, was nach den Statuten und Gesetzen zur Finalisirung aller Verhältnisse zulässig und erforderlich ist und daß die Direction in Gemäßheit dieser ihr ertheilten Ermächtigung in ihrer am 2. Juli d. J. abgehaltenen Sitzung die Auflösung der Lübeck=Kleinen=Eisenbahngesellschaft beschlossen hat und dem entsprechend alle diejenigen, welche an die gedachte Lübeck=Kleinen=Eisenbahngesellschaft sowie an die Direction dieser Gesellschaft oder an die einzelnen Mitglieder der Direction aus ihrer Directionsführung Ansprüche zu erheben gemeint sein sollten, aufgefordert und schuldig erkannt werden, diese ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres von dem Tage angerechnet, an welchem dieses Proclam zum dritten Male bekannt gemacht ist, bei dem Syndicus der Gesellschaft Dr. Wilhelm Brehmer, im Falle eines Widerspruchs aber im hiesigen Handelsgerichte - Auswärtige unter Bestellung eines Bevollmächtigten - anzumelden und zu verfolgen und zwar unter dem Präjudiz, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und das alsdann vorhandene Vermögen der Lübeck=Kleinen=Eisenbahngesellschaft unter die Actionäre vertheilt werden soll.
Lübeck, den 23. Juli 1868.
Zur Beglaubigung
In Vertretung Dr. Faber.


Vermischte Anzeigen.

Oeffentliche Aufforderung. Die Reservisten:
1) Grenad. Mart. Christ. Herm. Schmidt, geb. 11. Dec. 1840 zu Bassow,
2) Grenad. Carl Ludw. Friedr. Dörnbrack, geb. 12. Nov. 1841 zu Pragsdorf,
3) Grenad. Carl Friedr. Wilh. Weißhof, geb. 4. Nov. 1842 zu Eichhorst,
4) Gefr. Wilh. Carl Aug. Schönbeck, geb. 23. Januar 1842 zu Klockow,
5) Grenad. Joach. Friedr. Ernst Schulz, geb. 7. Febr. 1842 zu Ramelow,
6) Gefr. Joh. Friedr. Heinr. Hardow, geb. 8. Juli 1842 zu Lübbersdorf,
7) Grenad. Carl. Ad. Friedr. Schröder, geb. 23. Aug. 1841 zu Nonnenhof,
8) Grenad. Carl. Ad. Theod. Haase, geb. 27. Aug. 1842 zu Mechow,
9) Grenad. Joh. Kalkhorst, geb. 12. März 1842 zu Heilige=Land,
welche beim Mecklenburg=Strelitz'schen Infanterie=Bataillon gedient haben,
desgleichen:
10) Fahrkan. Christ. Carl Friedr. Schulz II., geb. 9. Aug. 1840 zu Pragsdorf,
11) Fußkan. Joh-Friedr. Christ. Sagert, geb. 5. Febr. 1842 zu Dahlen,
12) Fußkan. Job. Ausmus Aug. Gödeke, geb. 18. März 1843 zu Gr. Molzahn,
welche bei der Mecklenburg=Strelitz'schen Batterie gedient haben,
sowie die im Jahre 1866 zum Train designirten:
13) Christ. Carl. Friedr. Maaß, geb. 18. Juni 1845 zu Loitz,
14) Joh. Christ. Wilh. Neumann, geb. 7. Nov. 1845 zu Brunn,
15) Joh. Heinr. Friedr. Schwarz, geb. 5. Juni 1845 zu Bäk,
16) Joh. Friedr. Meyer, geb. 4. Jan. 1844 zu Kl. Mist,
haben sich seit längerer Zeit der Controlle der Militairbehörden entzogen, und werden hiermit aufgefordert, sich spätestens den 15. September d. J. bei dem unterzeichneten Commando in Neustrelitz zu gestellen, widrigenfalls sie als Deserteure angesehen, und als solche wider sie das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird.
Alle Civil= und Militair=Behörden werden geziemend ersucht, auf dieselben fahnden, event. bez. Mittheilungen hieher machen zu wollen.
Neustrelitz, den 6. August 1868.

Großherzl. Bezirks=Commando des 2. Bataill.
I. Mecklenb. Landwehr=Regiments Nr. 89
v. Pentz,
Major und Bezirks=Commandeur.


Meinen Sohn Carl Bade habe ich von jetzt an als Theilnehmer meiner sämmtlichen Geschäfte, in welchen mir derselbe seit 14 Jahren treu zur Seite gestanden, mit unbeschränkter Vollmacht aufgenommen, welches ich hierdurch zur öffentlich Kenntniß bringe.
Schönberg, den 8. August 1868.
J. P. Bade.


Gesucht wird zu Michaelis ein erfahrenes Kindermädchen.
Lockwisch, den 2. August 1868.
H. Rocksien.


Mit der Anfertigung allerlei Schmucksachen aus Haaren, z. B. Blumen, Flechten, Litzen, Ketten, Armbänder, Ringe etc. empfiehlt sich unter Versicherung prompter und billiger Bedienung bestens
Leonore Schrep.
Schönberg, den 10. August 1868.


Sogleich oder zu Michaelis wird für ein Colonial= und Materialwaaren=Geschäft in Schönberg ein mit den nötigen Schulkenntnissen ausgerüsteter junger Mann als Lehrling gesucht. Wo? erfährt man in der Exped. d. Bl.


Am Montag und Dienstag, den 17. und 18. August, beide Tage Nachmittags, wird bei mir ein Scheibenschießen nach Gewinnen stattfinden, wozu ich ein geehrtes Publikum hiedurch freundlich einlade.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten. - Auf ein Loos von drei Schüssen fällt nur ein Gewinn.
Bäckermeister Krüger Hülsmann in Herrnburg.


Hiedurch mache ich die ergebene Anzeige, daß ich am Sonntag den 16. August beim Gastwirth Seeler in Sahmkow und am Montag den 17. Aug. bei der Gastwirthin Boye in Schönberg einen Transport hannöverscher Säugefüllen zum Verkauf stellen werde.
Beckmann aus Propst=Jesar.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Aug.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
7.
8.
9.
10.
34.98
37.11
39.67
37.50
13.0
14.4
10.5
11.2
23.4
20.2
21.5
21.3
SW
WSW
SSW
SW
1
2
1
0
wolkig.
-
zieml. heit.
wolkig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund14 1/2 - 15 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß7 - 8 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Kirschen, d. Pfd.1 1/2 - 2 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen26 1/2 - 27Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 17Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 - 13Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen16 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat20 - 20Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen19 1/2 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat18 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 31.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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