No. 58
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. Juli
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 58 Seite 1]

Bei den jetzt öfter wiederkehrenden Einquartierungen von Truppen des Norddeutschen Bundes im hiesigen Fürstenthume werden die von Hoher Landesregierung mitgeteilten, die Verpflegung der Treppen betreffenden Bestimmungen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

Bestimmungen
über die Verpflegung der Truppen.

1) Ob den marschirenden Truppen Verpflegung gebührt, muß jedesmal ausdrücklich in der Marschroute bemerkt sein.

2) Der marschirende Soldat, vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, wird in der Regel durch den Wirth beköstiget und muß mit dem Tisch seines Wirths zufrieden sein. Um jedoch schlechter Beköstigung von Seiten des Wirtes, wie übermäßigen Forderungen von Seiten der Soldaten vorzubeugen, wird Folgendes bestimmt:

3) Der Unteroffizier und Soldat und jede zum Militair gehörende Person, die nicht den Rang eines Offiziers hat, zur Verpflegung aber berechtigt ist, kann in jedem Nacht= und Ruhequartier

a. zwei Pfund gut gebackenes Roggenbrod,
b. ein halb Pfund Fleisch,
c. Zugemüse und Salz, so viel zu einer Mittags= und Abendmahlzeit gehört, verlangen. Des Morgens zum Frühstück gebührt dem Soldaten nichts, so wenig er berechtigt ist, von dem Wirthe Bier, Branntwein oder wohl gar Kaffee zu fordern, wogegen die Ortsobrigkeiten dafür sorgen müssen, daß in jedem Orte ein hinreichender Vorrath an Bier und Branntwein vorhanden ist, und daß der Soldat nicht übertheuert wird.

4) Die Quartiergeber in großen, kleinen Städten und auf dem platten Lande erhalten für die Beköstigung der Einquartierten pro Mann und Tag 8 Schillinge, welche der Commandoführer an die Ortsvorstände als vollen Vergütungssatz gegen besondere Quittung zahlt, auch ein Attest ausstellt, in welchem bemerkt ist, daß und für wie viel Mann und Tage die Zahlung dieser 8 Schillinge erfolgt ist. Sollte jedoch die Marschroute den nöthigen Vermerk: "daß die Mitgabe des Geldes zur Bezahlung der Beköstigung unterblieben ist," enthalten, so bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand besonderer Liquidation, auf den Grund militairischer Bescheinigungen.

5) Die Offiziere sorgen selbst für ihre Beköstigung, und bezahlen solche da, wo sie ihnen gereicht wird.

6) An Orten, wo weder Magazine vorhanden sind, noch mit einem Unternehmer über die Lieferung contrahirt ist, wird die Fourage von den bequartierten Ortschaften verabreicht, welche die Vergütigung dafür gehörigen Orts zu liquidiren haben. Ziehen aber die Communen es vor, die Fourage ans dem zunächst gelegenen Magazine abzuholen, so müssen sie den zum Transport desselben nöthigen Vorspann unentgeldlich hergeben.

7) Die nach der Marschroute erforderlichen Transportmittel müssen von der Commune gestellt werden. Ein zweispänniger Wagen muß 10 Centner, ein vierspänniger 20 Centner und ein einspänniger Karren 7 1/2 Centner laden.

8) Auch für den Vorspann erfolgt die Bezahlung (mit 12 Schillingen pro Pferd und Meile, für einen einspännigen Karren mit 18 Schillingen pro Meile) sogleich durch den Commandoführer gegen Quittung und Attest, und sind nur die Fälle ausgenommen, wo entweder bei Märschen kleiner Abtheilungen oder einzelner Militairs, wegen der damit verbundenen Gefahr vor Verlusten, die baare Zahlung sich nicht ausführen lassen möchte, welches jedoch jedesmal in der Marschroute vermerkt sein muß, alsdann bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand wie ad 4.

9) Wegen der gegenseitigen Quittungs=Ausstellung und wegen der Form der Quittungen und Atteste, wird auf die darüber bestehenden Vorschriften Bezug genommen. Es wird nur bemerkt, daß die von den Communen zu ertheilenden Quittungen

a. entweder von den Communal=Empfängern Kämmerei= und Stadtkassen=Rendanten ausgefertigt und von den Bürgermeistern visirt, auf dem platten Lande von den Dorfschulzen und Gerichten ausgestellt,

[ => Original lesen: 1868 Nr. 58 Seite 2]

b. oder auch von den jedesmaligen Ortsvorständen oder Einquartierungs=Deputationen ausgefertigt,
in beiden Fällen aber mit dem öffentlichen Siegel versehen sein müssen.

Schönberg, den 11. Juli 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. Seip.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 24 des Bundes=Gesetzblattes versandt.


- Der Großherzog von Mecklenburg=Schwerin hat in Folge des Festes seiner Vermählung der Stadt Rudolstadt zum Bau eines Landkrankenhauses 4000 Gulden geschenkt und außerdem noch andere milde Stiftungen mit namhaften Spenden bedacht.
- Beim Bundeskanzleramte ist kürzlich in einem Schreiben, unterzeichnet "ein Schwabe", mit dem Poststempel Stuttgart, eine Summe von 100 Thalern als "Beitrag zu den Kosten des Norddeutschen Bundes" eingegangen. Auf Beschluß des Bundesraths ist dieser Betrag der Marinestiftung überwiesen worden.
- Das für den norddeutschen Bund erlassene Nothgewerbegesetz hat man nicht allenthalben mit Freudigkeit aufgenommen. Man befürchtet eine noch größere Verarmung der kleinen Handwerker in den Städten.
- Die Civilprozeßordnung des Bundesrathes hat sich bis Ende August vertagt. Der erste Theil des Entwurfs einer Civilprozeßordnung liegt in 327 Paragraphen vollendet vor. Gleich nach den Ferien soll der zweite Theil in Berathung genommen werden.
- Die französischen Soldaten haben im Lager von Chalons ein neues Lied gelernt, das mit dem Refrain schließt: "Der Rhein ist mein, fort an den Rhein, Waterloo soll die Loosung sein." Die Offiziere schwärmen für einen Krieg mit Deutschland. Auch der Kriegsminister hält es mit ihnen, obschon die Chassepots sich nicht bewähren. Nur der Kaiser ist zurückhaltend und oft sehr schweigsam. Nach der Revue im Lager von Chalons sagte er zu den Soldaten: "Ihr habt euch brav gehalten; für euch ist mir nicht bange; wenn es sein muß, werdet ihr schon zeigen, daß auch nach Sadowa rasche Feldzüge möglich sind.
- Für den kaiserlichen Prinzen in Frankreich wird jetzt ein prachtvoller Säbel in Solingen verfertigt. Eine Seite wird die Inschrift tragen: On parlera de sa gloire (von seinem Ruhme wird man reden).
- Richard Wagner soll in Zürich nicht unbedeutend erkrankt sein.
- Die "Laterne von Rochefort" ist eine Zeitung in Paris betitelt, die bereits 100,000 Abonnenten zählt. In einem der letzten Blätter wird aus St. Helena gemeldet, daß die Gemächer Napoleon I. neu tapezirt würden. Ueberhaupt bekommt der jetzige Kaiser in diesem Blatte viel zu hören, was ihm nicht genehm ist.
- Zu den Orten, die am schwersten von der Hungersnoth betroffen waren, gehört Goldap in dem preußischen Regierungsbezirk Gumbinnen (Ostpreußen). Wie waren die armen Leute so glücklich, als ihre Felder so hoffnungsreich standen und eine reiche Ernte versprachen Jetzt ist Alles dahin. Gewitter und Hagelschlag haben ihre Erntehoffnungen total vernichtet.
- Solaröl soll das sicherste und unschädlichste Mittel gegen Wanzen sein. Man streicht mittelst eines Pinsels alle Ritzen oder Fugen, wo sich dies Ungeziefer aufhält, und es verschwindet nebst der Brut für immer. Man kann sich von der Vortrefflichkeit dieses einfachen Mittels überzeugen, wenn man eine Wanze mit Solaröl in Berührung bringt; sie ist sofort todt und wird nach kurzer Zeit schwarz. Bei der Plage, welche viele Häuser durch dieses Ungeziefer zu erleiden haben, dürfte diese auf Erfahrung gestützte Mittheilung nicht unwillkommen sein.
- Für das deutsche Schützenfest in Wien gehen reiche Ehrengaben ein. Die Stadt Frankfurt a. M. hat 200 Ducaten in einer Krystallschaale mit silbernem Fuße gespendet.
- In Frankreich sind Roggen und Weizen in vorzüglicher Güte gerathen. Hafer und Reis hatten durch die große Hitze im vergangenen Monat etwas gelitten, haben sich aber durch die Regengüsse der letzten Tage etwas erholt.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1868 Nr. 58 Seite 3]

Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Präclusiv=Bescheid.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über das zu Schönberg im neuen Wall belegene Wohnhaus c. p. des Schneidermeisters Jochen Maaß giebt das Großherzogliche Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 10. Juli c. abgehaltene Liquidationsprotocoll, nachdem die gehörige Bekanntmachung des Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidationstermine am 10. Juli c. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 13. Juli 1868.
Seip.
(L. S.) A. Dufft.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 58 Seite 4]

Am Montag, den 3. August, Morgens von 9 Uhr an soll im Hause der Rademachermeister=Wittwe Wittfoth in Ziethen in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

Mannskleidungsstücke, etwas Leinenzeug, 1 Sopha, 1 eicherner Koffer, 2 Küchenschränke, 2 große messingene Kessel, Rademacherhandwerkszeug, 4 fertige Wagenräder, ein Quantum eichene Scheiden, ein do. Schamel u. Axenhölzer, ein do. Felgen, ein do. Speichen, ein do. eichen und buchen Nutzholz.
Schlagsdorf, den 17. Juli 1868.
Krüger.


Das amerikanische Depôt in Hamburg
versendet gegen Nachnahme oder Einsendung des Betrages in Baar oder Postmarken das von Hrn. J. Elson in Newyork neu erfundene, auf der Pariser Weltausstellung prämiirte und wegen seiner unübertroffenen Vergrösserung , Klarheit u. Schärfe der Gläser, sowie namentlich des unerhört billigen Preises wegen schon weltberühmte Amerikanische Mikroscop in elegantem Etui mit genauer Gebrauchsanweisung, Erzeugung verschiedener Insekten etc. Franco, Fracht und Zoll ohne Emballage-Berechnung:
Nr. 1 à 1 Thlr. Vergrösserung 1500 Mal en sur face, mit, welchem schon die Infusiarthierchen im Wasser und andern Flüssigkeiten etc., sowie Trichinen im grössern Maasstabe klar und deutlich sichtbar sind.
Nr. 2 à 1 Thlr. Mit, eigener Vorrichtung für Frucht-Saamen, Caffee, Mehl, Stoffe etc., sowie auch zur Untersuchung anderer beliebiger Gegenstände (die kleinsten Samenkörner erscheinen wie grosse Eier). Nr. 1 und 2 sind sowohl in Construction als im Gebrauche ganz verschieden.
Wer beide zusammen bestellt, erhält einige Präparate frei.
Vorzügliche scharfe Loupen à 24 Gr.
Sehr zu empfehlen à 7 Thlr., ein wahrer Familienschatz oder das vollständige optische Aquarium enthält in feinem Lederetui 7 verschiedene, sehr interessante, mit allen möglichen Vorrichtungen versehene Mikroscope mit verschiedenen Präparaten (Nr. 1 und 2 inbegriffen), zwei überraschende optische Instrumente, ein zweites Etui mit 7 Stanhoscopen in Crystall mit Neusilbereinfassung, mit höchst amüsanter Gebrauchsvorrichtung, vermittelst, einer kleinen Champagner-Flasche mit Katalog und ganz genauer Gebrauchsanweisung aller Gegenstande. Sämmtliche Instrumente sind neu und fehlerfrei.
Die engl. Times und amerikanische Zeitungen haben diesem Aquarium sehr lobende Artikel gewidmet. Die Vorzüglichkeit dieser Mikroscope beweist der enorme Absatz über 2 Millionen Stück seit deren Erfindung letzten Jahres, und sollte dieses Instrument, welches bei seiner eleganten Ausstattung (die nicht etwa in Carton gefasst, sondern in Messingblech emaillirt und vergoldet), so überraschende und belehrende Unterhaltung gewährt, in keinem Hause, ja selbst bei so billigem Preise, keinem Schulknaben mehr fehlen. Die Verpackung geschieht so sorgfältig, dass für die unbeschädigte Ankunft, garantirt werden kann.
Wiederverkäufer erhalten annehmbare %.
NB. Baarsendungen gehen am billigsten durch Postanweisungen und entsteht, dadurch Portoersparniss.
Aufträge werden umgehend effectuirt. Briefe franco an das amerikanische Depôt in Hamburg von A. Leids.


Torf=Auction.
Sonnabend den 25. Juli d. J. sollen auf dem Woitendorfer Torfmoore, Vitenser Forste, 800 Ruthen Baggertorf meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Käufer wollen sich Morgens 9 Uhr auf dem Woitendorfer Moore bei der Hütte einfinden.
Vitense, den 20. Juli 1868.
Wiegandt, Förster.


Anzeige und Dank!
Mit dem heutigen Tage habe ich den Betrieb meiner Bäckerei eingestellt.
Allen meinen werthen Kunden, welche mich so langjährig und reichlich mit ihrem Vertrauen beehrten, sage ich hiemit meinen freundlichsten besten Dank.
Schönberg, den 20. Juli 1868.
Johann Greiff.


Da seit einiger Zeit in Folge Torffahrens über unsere Mööre, "kleinen Moor" genannt, mehrfacher Schaden entstanden ist, so finden wir uns veranlaßt, es hiemit zu verbieten, und werden jeden unbefugt darauf Betroffenen gerichtlicher Bestrafung überweisen.
F. Kleinfeldt,
H. Weinrebe,
M. Fick.


Am Dienstag den 21. Juli werden auf dem Hofe zu Schlagsdorf Rappschoten verbrannt.
Sick.


Ein sehr gut assortirtes Lager von billigen Tapeten, Borden und Rouleaux empfiehlt C. Schwedt.


Mit schönen gelben Futter=Erbsen zu billigem Preis empfiehlt sich W. Creutzfeldt.
Ziethen bei Ratzeburg.


Neuer Flohm-Hering bei C. Schwedt.


Erntehandschuhe sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Handschuhmacher, wohnhaft in der Lübecker Straße.
Schönberg.


Ein erfahrenes Kindermädchen sogleich oder zu Michaelis wird gesucht von Pastorin B. Fischer, gb. Kindler.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juli
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
17.
18.
19.
20.
37.37
37.09
35.79
36.88
12.7
13.0
14.2
11.4
24.1
24.5
21.0
20.0
SO
NW
SSW
SW
1
0
2
1
völlig. heiter.
zieml. heiter.
wolkig.
-

Am 19. Nachm. Gew. und 26 Cubikz. Reg. auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund12 1/2 - 13 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Alte Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).
Neue Kartoffeln, d. Faß8 - 9 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Blumenkohl, d. Kopf4 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Kirschen, d. Pfd.1 - 1 1/2 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen27 - 28Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 - 17Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen17 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen19 - 19Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat18 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)

Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 22.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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