No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. Juni
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 51 Seite 1]

- Schönberg. Die Mecklenburg=Strelitzische Artillerie, die am 18. Juni, wie bereits gemeldet, aus Neustrelitz gezogen, um an den Schießübungen bei Rendsburg Theil zu nehmen, traf am 23. in Schwerin ein, von wo sie in Gemeinschaft mit der Schweriner Artillerie am folgenden Tage bis Gadebusch weiter zog. Heute Donnerstag treffen beide Truppentheile im hiesigen Fürstenthume ein und beziehen für eine Nacht Quartiere in Gr. Mist, Kl. Mist, Rattingsdorf, Wendorf, Rieps, Resdorf, Bechelsdorf, Olndorf, Wahlsdorf, Lüdersdorf und Wahrsow. Der Stab liegt zu Hof Wahrsow. Im Ganzen sind es eine Batterie Mecklenburg=Strelitzer und drei Batterien Mecklenburg=Schweriner, zusammen 12 Officire, 68 Unteroffiziere und 273 Gemeine mit 148 Pferden. Am Freitag setzen diese Truppentheile ihren Weg über Herrnburg nach Lübeck fort.
- In Wien traf am 19. Juni ein goldener Kranz ein und wurde auf den Sarg des Kaisers Max in der stillen Gruft der Capuziner gelegt. Die unglückliche Kaiserin Charlotte hatte ihn gesandt, vor einem Jahr an diesem Tage war Kaiser Max erschossen worden. Ob dem vielberufenen Pater Fischer das Gewissen an diesem Tage geschlagen hat? Dr. Basch, der Leibarzt des Kaisers, hat seine Erinnerungen aus Mexiko veröffentlicht, sie schreiben dem Pater Fischer, der aus einem ehrlichen Schwaben ein verschlagener Jesuit geworden ist, einen nahen Antheil an dem Ende des Kaisers zu; er war es, der im Interesse Roms den Kaiser in Mexiko zurückgehalten und dennoch nichts zu seiner Rettung gethan hat. Der Kaiser vertraute dem Jesuiten.
- Vor 700 Jahren am 15. Juni war auf der Insel Rügen ein stürmischer Tag: da wurde der Tempel und die Burg des heidnischen Gottes Swantewit auf Arcona erobert, zerstört und das Christenthum eingeführt. In Greifswald haben sie dieses Ereigniß gefeiert und vier Pommersche Pastoren und sogar mehrere Juristen zu Doctoren geschlagen.
- In Magdeburg lockte ein Arbeiter ein 5jähriges Mädchen, indem er ihm Kirschen kaufte, aus der Stadt an die Elbe; da badete er sich, zog das Kind nach und drückte es so lange unter Wasser, bis es todt war. Er wollte sich dadurch an dem Vater des Kindes rächen. Die Polizei konnte den ruchlosen Menschen nur mit Mühe vor der Wuth des Volkes rächen.
- Ein Engländer öffnete zum Frühstück eine Auster und fand darin ein französisches Goldstück aus dem Jahre 1573 im Werthe von 14 Thalern. Wer weiß, wie lange das Goldstück das Stillleben der Auster getheilt hatte. Der Engländer wurde aber ein so eifriger Austernesser, daß sein ganzer Profit in kurzer Zeit verzehrt war.
- Von der berühmten Gletschergrotte bei Grindelwald ist ein Theil eingestürzt, unmittelbar nach dem Besuch einer englischen Familie.
- In der Stadt Auch in Frankreich brach Feuer aus und griff schnell um sich. Aus einem brennenden Hause hörte man schreien: "Rettet uns, rettet uns!" Herzzerreißend war der Schrei einer Mutter: "Rettet mein Kind!" Der Erzbischof von Auch, der bis dahin mit den Löschenden gearbeitet, trat vor und rief: "50 Louisd'or Dem, der die Frau und das Kind aus den Flammen rettet!" Mehrere Männer näherten sich den Flammen, traten aber, da die unglückliche Mutter mit dem Kind sich leider im obersten Stockwerk des in hellen Flammen stehenden Hauses befand, wieder zurück. "50 Louisd'or Dem, der die Frau und das Kind aus den Flammen rettet!" rief der Erzbischof von Neuem. Die Menge stand ergriffen in höchster peinlichster Spannung. Keiner wagte sich an das Werk. Da nimmt der Erzbischof ein leinenes Tuch, taucht es in einen Eimer voll Wasser, umwickelt sich damit so gut es geht und besteigt die Brandleiter. Die Volksmenge fiel auf die Kniee, betend und das Auge unverwandt auf den Erzbischof gerichtet. Er erreichte das in Flammen stehende Fenster, und in Feuer und Rauch gehüllt war hier eine wunderbare Gruppe: der Erzbischof, die Mutter und das Kind. Er nahm das Kind, half der Mutter und die Rettung gelang. Unten angekommen, warf er das halb verbrannte Tuch von der Schulter, kniete nieder und dankte Gott für die Rettung. Dann trat er zu der armen Frau. "Weib, - sagte er, - ich habe 50 Louisd'or Dem versprochen, der Dich retten würde. Ich habe die Summe selbst verdient; nun will ich sie aber Dir schenken!"
- Vor einigen Tagen war das zufällig im Hofe des Jesuiten=Gymnasiums versammelte Lehrer=Collegium Zeuge der treuen und heldenmüthigen Mutterliebe einer Schwalbe. Dieselbe nahm wahr, wie ihre im Neste liegenden Jungen in Gefahr standen, die Beute einer auf der Kante der Dachröhre heranschleichenden Katze zu werden. Dies sehend, flog das Vögelchen in höchster Verzweiflung der Katze an den Kopf und wiederholte dieselbe Attaque so oft, daß der hierdurch verblüffte Räuber sein mörderisch Vorhaben aufgeben und den Rückweg antreten mußte.
- (Ein schreckliches Kinderspiel). Im Westen Amerika's scheint man ein neues Kinderspiel erfunden zu haben. Knaben zeigen ihren Muth dadurch, daß sie sich vor einem heranbrausenden Eisenbahnzuge zwischen den Schienen platt auf den Boden legen und diesen über sich wegdampfen lassen. In der Nähe von Springfield hat jüngst ein 9jähriger Bube bei der Ausführung dieses Experiments sein Leben eingebüßt.
- (Man muß sich zu helfen wissen.) Nach Uebernahme des Commando eines Infanterie=Regiments des norddeutschen Bundesheeres durch einen preußischen Oberst hielt derselbe eine Inspizierung über das ihm anvertraute Regiment ab. Der Oberst hatte einen Zug als Schützen ausschwärmen lassen und fragte nun den Führer des Zuges, einen Seconde=Lieutenant, was er wohl anfangen würde, wenn er plötzlich von feindlicher Cavallerie bedroht werde. Der Lieutenant gab zur Antwort, er würde durch den Hornisten das Signal zum Carrée=Formiren blasen lassen. "Was werden Sie aber thun, wenn Ihnen der Hornist weggeschossen ist?" fragte

[ => Original lesen: 1868 Nr. 51 Seite 2]

der Oberst weiter. Der Lieutenant stutzte. Der Oberst, die Verlegenheit des Lieutenants gewährend, nahm dem neben ihm stehenden Hornisten das Horn aus der Hand und sagte: "Dann bläst man selbst," und blies nun zur Verwunderung des Regiments alle Signale mit großer Fertigkeit vor. Der Lieutenant wird sich dieses wohl für vorkommende Fälle gemerkt haben.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.

[ => Original lesen: 1868 Nr. 51 Seite 3]

Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden, und zwar in Schönberg
am Montag den 6. Juli c. für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und Vogtei Rupensdorf,
am Dienstag den 7. Juli c. für die Vogteien Schlagsdorf, Stove und Mannhagen,
am Mittwoch den 8. Juli c. für die für die ritterschaftlichen Güter Dodow, Horst und Torriesdorf, sowie für alle Zurückgestellten früherer Jahrgänge und Classification,
am Donnerstag dem Sonnabend den 9. Juli c.: Loosung, jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1) Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:

a) alle in dem Zeitraum vom 1. Januar 1847 bis zum 30. Juni 1848 einschließlich Geborenen;
b) alle im Jahre 1846 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin namentlich die bei der Aushebung des vorigen Jahres zurückgestellten, disponibel Gebliebenen u. s. w. ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs= und Gestellungsscheine.
2) Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Orte anwesende und in den Stammrollen verzeichnete, resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor der Kreis=Ersatz=Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich, oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
Auch ist seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See=, Küsten= oder Haff=Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b) See=, Küsten= und Haff=Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c) Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d) Maschinisten, Maschinisten=Assistenten und Heizer von See= und Flußdampfern, vergleiche § 5 und 34 der Militair=Ersatz=Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.
5) Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation, - vergl. § 42 ff. der Militair=Ersatz=Instruction - werden sofort im Musterungstermin entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai v. J. gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termin vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6) Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts=Polizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz=Instruction aufmerksam gemacht.
7) Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin= und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz=Mannschaften vermieden werden.
8) Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der in der Zeit vom 1. Januar 1847 bis Juni incl. des Jahres 1848 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Donnerstag den 9. Juli in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen , so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermin hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9) Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung vom 2. Juni c. wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis=Ersatz=Commission zu melden.

Schönberg den 22. Juni 1868.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 51 Seite 4]

Bis zum Einschluß des Zollvereins verkaufe ich alle meine Waaren billigstens, Resten von Cattune und Kleiderzeuge, bunte ächte Piqué=Westen, das Stück 16 ßl., breite bunte seiden Bänder, Elle 2 ßl., 9/4 schwarz Zephyr zu Waffenröcken und weiß Satin zu Beinkleidern in schöner Qualität und billigen Preisen, leinen Docks in vielen Mustern u. s. w.
Ludwig Creutzfeldt.


Unser diesjähriger Königschuß
findet am 13. und das Schießen nach Silbergewinnen am 14. Juli statt, und erlauben wir uns zu diesem allgemeinen V

olksfeste ganz ergebenst einzuladen.
Noch bemerken wir, daß zum Schießen nach Silbergewinnen auch eigene Büchsen benutzt werden können.
Achtungsvoll
Der Vorstand.


Die diesjährigen Johanni=Zinsen aus dem Landkasten bitte ich, bei mir abzuholen.
Schönberg, den 15. Juni 1868.
Kindler, Advocat.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termin Gelder und Sparkassen=Bücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin zu dem jetzt erhöhen Zinsfuße besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 30. Juni bei mir abzugeben.
J. P. Bade, Buchbinder.


Die Landmeister der Schuhmacherzunft werden aufgefordert, ihr rückständiges Quartalgeld den 29. Juni, als den Montag nach Johannis d. Js., zu entrichten, widrigenfalls es auf ihre eigenen Kosten eingefordert werden wird.
Schönberg, den 18. Juni 1868.
Die Aelterleute der Schuhmacher=Zunft.


Da die von mir gesuchten Gelder in hiesigen Landstellen sämmtlich angemeldet sind, so brauche ich jetzt nur noch einige Pöste in städtischen Grundstücken und zwar gegen sichere Hypothek.
J. P. Bade.


Eine neue Sendung ganz vorzüglicher Gußstahl=Sensen empfiehlt C. H. Vock.


Delicaten Matjes-Hering empfiehlt F. Heitmann.


Schöne neue Fett-Heringe empfiehlt Aug. Spehr.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher = Gesellen = Brüderschaft erst am Montag den 6. Juli stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich zu erscheinen.
Schönberg, den 22. Juni 1868.
Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Gesucht wird nach auswärts ein Knabe rechtlicher Eltern zur Erlernung der Uhrmacherei. Näheres in der Exped. d. Bl.


W. Kolls,
Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung
Lübeck, Sandstrasse 1006.
Reparaturen werden billig und prompt ausgeführt.


Ludw. Creutzfeldt, Glasermeister in Schönberg.
Hierdurch beehre ich mich, dem geehrten hiesigen Publikum wie der Umgegend ergebenst anzuzeigen, daß ich das Geschäft meiner Tante, der Glaserwittwe Kleinfeldt übernommen und empfehle mich unter Zusicherung einer prompten und billigen Bedienung zur Lieferung aller nachbenannten Glaserarbeit in reeller Weise, wie folgt:
alle Bau- & Reparatur-Arbeiten, Einrahmung von Spiegeln, Bildern jeder Art und alle in mein Fach schlagenden Arbeiten.
Meine Wohnung ist in der Hinterstraße Nr. 75.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Geboren: 13. Juni. Dem Schneidermeister Lenschow hieselbst ein Sohn. - 16. Juni. Dem Hauswirth J. Heinrich Voß zu Wahlsdorf ein Sohn. - Ein unehelicher Sohn zu B. Resdorf. - 18. Juni. Dem Maschinenarbeiter Loose vor Schönberg eine Tochter. - 21. Juni. Dem Töpfermeister Hauschild jun. hieselbst ein Sohn. - 24. Juni. Dem Lumpenhändler Joach. Brandt vor Schönberg ein Sohn.

Gestorben : 12. Juni. Maria Friederike Bade, geb. Mengel aus Gr. Parin, Hauswirths=Frau zu Olndorf 63 J. 3 M. alt. - 14. Juni. Catharina Elisabet Fould, Arbeitsm.=Tochter zu Gr. Bünsdorf, 5 M. alt. - 23. Juni. Adolf Heinrich Schleuß, Hausw.=Sohn zu Lockwisch, 3 W. alt.

Copulirt: 19. Juni. Johann Caspar Friedrich Leumann aus Krienke, Zieglergesell hieselbst, und Anna Maria Catharina Müller hieselbst. - 23. Juni. Wilhelm Heinrich Daniel Siebenmark aus Carlow, Bürger und Bäckermeister zu Ratzeburg, und Elisabet Henriette Dorothea Bockwoldt hieselbst.

Sonntag, den 28. Juni.
Früh=Kirche fällt aus.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juni
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
23.
24.
25.
35.33
37.14
38.48
14.5
13.0
10.0
21.9
19.2
18.8
S
WNW
SSW
1
0
1
zieml. heiter.
trübe.
wolkig.

Am 23. Morg. 8 Cubikz. Reg. auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund10 1/2 - 11 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund11 - 11 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 1/2 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 - 8 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen25 1/2 - 27Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen16 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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