No. 21
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. März
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 21 Seite 1]

- Die Berliner Provinzial=Correspondenz meldet, daß der Handelsvertrag mit Oesterreich unter 8wöchentlicher Ratificationsfrist abgeschlossen ist; ferner daß der Vertrag mit dem 1. Juni d. J. in Kraft treten und gleichzeitig der Eintritt Mecklenburgs in den Zollverein erfolgen soll.
- Der Gesetzentwurf zu einer Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund liegt jetzt dem Bundesrathe. welcher seine Berathungen gestern eröffnet hat, zur Prüfung vor, um später dem Reichstage vorgelegt zu werden. Der umfangreiche Entwurf erscheint in zehn Titeln. Der 1. Titel enthält die allgemeinen Bestimmungen. Der Gewerbebetrieb soll künftig möglichst dem freien Willen anheimgegeben werden, und die polizeiliche Concession nur soweit stattfinden, als solches durch die Zoll=, Steuer= und Postgesetzgebung bestimmt wird. Ergibt sich aber, daß das gegenwärtige Gesetz eine Beschränkung gegen früher erfährt, so soll dadurch ein bereits bestehender Gewerbebetrieb nicht gestört werden. Die Beschränkung des Gewerbebetriebs auf die Städte fällt weg und soll es Jedem frei stehen, gleichzeitig auch verschiedene Gewerbe zu treiben und macht das Geschlecht in der Fähigkeit zum Gewerbebetrieb keinen Unterschied, ebensowenig als dieselbe vom Besitze des Bürgerrechts abhängig gemacht wird. Tit. 2 bestimmt, daß der Ausübung eines stehenden Gewerbebetriebes die Anzeige an die Gemeindebehörde vorhergehen müsse. Ueber diese Anmeldungen hat die Polizei ein Register zu führen. Einer polizeilichen Genehmigung bedürfen Aerzte und Apotheker, und wird diese von der vorher erlangten Approbation ihrer Befähigung abhängig gemacht. Ebenso bedürfen Seeschiffer und Steuerleute eines Befähigungs=Attestes. Tit. 3 bezieht sich auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen, welcher der polizeilichen Erlaubniß bedarf. Tit. 4 faßt den Marktverkehr ins Auge; der Besuch von Messen, Jahr= und Wochenmärkten zum Ein= und Verkauf steht Jedem mit gleichen Befugnissen zu. In Bezug auf den Meß= und Marktverkehr wird bestimmt, daß in Behandlung ausländischer Kaufleute dieselben Begünstigungen, resp. Beschränkungen eintreten sollen, welche anderwärts gegen Angehörige des Norddeutschen Bundes in Anwendung kommen. Tit. 5 bestimmt, daß polizeiliche Taxen in der Regel nicht vorgeschrieben werden sollen. Wo solche bestehen, soll die Orts=Polizei=Behörde dahin wirken, daß dieselben innerhalb eines Jahres abgeschafft werden. Dir Tit. 6 befaßt sich mit den Innungen. Die gesetzlich bestehenden Corporationen dauern fort, doch ist die Ausübung des Gewerbe=Betriebes nirgends von dem Eintritt in dieselben abhängig gemacht und der Austritt aus ihnen kann erfolgen, ohne diesen aufzugeben. Tit. 7 handelt von Gewerbsgehülfen, Gesellen, Lehrlingen und Fabrikarbeitern und bestimmt, daß die Feststellung der Verhältnisse zwischen ihnen und den Gewerbtreibenden Gegenstand freier Uebereinkunft sind. Indeß soll die gebührende Rücksicht auf die Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter genommen werden. Was die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken anlangt, so sollen Kinder unter 12 Jahren zu regelmäßiger Fabrikarbeit nicht verwandt werden; haben sie das 14. Jahr noch nicht vollendet, so können sie in den Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn ihnen täglich ein dreistündiger Schulunterricht gewährt wird und sie nicht über 6 Stunden zur Arbeit herangezogen werden. Die Arbeitszeit von Kindern zwischen 14-16 Jahren darf nicht länger als 10 Stunden währen, wobei auch die Zeit der zwischenfallenden Erholung oder Freistunden genau bestimmt wird. Tit. 8 handelt von den gewerblichen Hülfscassen. Tit. 9 von den Orts=Statuten. Tit. 10 Von den Verbrechen und Vergehen, wobei von dem Grundsatz ausgegangen wird, daß die Entziehung des Rechts zum Gewerbebetrieb als Strafe nur von dem Richter ausgesprochen werden. Verabredungen. Sowohl von Arbeitern und Arbeitgebern, welche darauf abzielen, durch Arbeitseinstellungen gewisse Concessionen zu erzielen, sind ungültig, doch werden diejenigen Bestimmungen der Landesgesetze, welche dergleichen Verabredungen unter Strafe stellen, außer Kraft gesetzt. Wer aber durch Zwang oder Drohung, durch Ehrenkränkung oder Verrufserklärung Andere zu bestimmen oder den Rücktritt von getroffenen Verabredungen zu hindern sucht, wird mit Gefängniß bestraft. Das Versicherungswesen soll den Bestimmungen dieser Gesetz=Ordnung nicht unterliegen, sondern bleibt einer speciellen gesetzlichen Regelung für den gesammten norddeutschen Bund vorbehalten.
- Ist's Aufschneiderei Kriegsminister Niel erklärte in der französischen Kammer mit einer Art von Feierlichkeit, in wenigen Wochen werde das ganze französische Heer mit dem Chassepot=Gewehr ausgerüstet sein und dieses Gewehr sei allen andern so sehr überlegen, daß alle Mächte ihre Bewaffnung umändern müßten.
- Der 13. März wird eine Rolle in den Vereinigten Staaten spielen. An diesem Tage ist Präsident Johnson geladen, vor den Schranken des Senats als Gerichtshofes zu erscheinen und sich über seine Verfassungsverletzungen zu verantworten. Der ernste Streit spaltet Volk und Heer; mehrere Heerführer haben dem Congreß, mehrere Johnson ihren Beistand zugesagt. Der Ausbruch eines Bürgerkrieges ist nichts Unmögliches.
- Das Lutherdenkmal in Worms wird am 24. Juni enthüllt werden. Die Vorbereitungen lassen auf eine großartige Feier schließen.
- In Leipzig wird dem Tonsetzer Felix Mendelssohn=Bartholdy ein Denkmal gesetzt werden.
- In Berlin wurden 2 Stadtgerichts=Assessoren vom Obertribunal ihres Dienstes entlassen, weil sie eine gebildete Dame auf der Straße beschimpft und deren Oheim mißhandelt hatten.
- In Prag verwendeten zwei Kirchendiener die Baldachine, Tücher, Meßgewänder und anderen Kirchenschmuck zur Ausschmückung des Tanzsaales in dem Vereine, dem sie angehörten. Sie mußten ihren naiven Frevel mit Verlust ihres Amtes büßen.

[ => Original lesen: 1868 Nr. 21 Seite 2]

- Im Jahre 1699 wurde in Lübeck die Last Roggen mit 170 Rthlr. bezahlt. Bedenkt man den damaligen hohen Werth des Geldes, so erhellt daraus die Höhe dieses Preises.
- Die Ausarbeitung der neuen Civilproceß=Ordnung für den norddeutschen Bund schreitet nur sehr langsam vor und wird der Entwurf, wenn alles sehr gut geht, erst im nächsten Jahre dem Reichstag vorgelegt werden können und kann dann frühestens im Jahre 1870 in Vollzug treten.
- Das österreichische Ministerium geht ernstlich gegen die Jesuiten vor. Mehreren Jesuiten=Gymnasien sind die Befugnisse einer öffentlichen Lehranstalt entzogen worden.
- Der verstorbene König Ludwig von Bayern hat dem Papste beträchtliche Summen testamentarisch vermacht. Sein Enkel, der jetzt regierende König von Bayern, ist der Haupterbe des beträchtlichen Vermögens, das auf's Neue den Wunsch, abzudanken, in ihm wachgerufen haben soll.
- Vom Schwurgerichte in Würzburg wurde der Viehhändler Aaron Rosenstein wegen versuchter Betrügerei an einem des Lesens unkundigen Bauern, dessen ausgestellten Wechsel er fälschte, zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt.
- Der feinste Pariser Bettler läßt den Spaziergängern durch einen Dienstmann die feinste Visitenkarte überreichen, auf welcher zu lesen ist: Emile Closeau, verschämter Armer, nimmt Almosen in seiner Wohnung an: Straße Montmartre Nr. 20."
- Unter den Nahrungsmitteln nehmen neben Fleisch, Ei und Milch die Hülsenfrüchte eine wichtige Stelle ein, sie enthalten viel Eiweiß (Blutbildner) und sind noch nahrhafter als Getreide und das daraus gewonnene Mehl; für die arbeitenden Klassen gibt es kein billigeres und besseres Nahrungsmittel, als: Erbsen, Linsen und Bohnen. Nur der Umstand ist ärgerlich, daß ihr Kochen viel Zeit erfordert, viel Brennmaterial braucht, und daß sie sich oft nicht weich kochen, daher schwer verdaulich sind. - Dem Mühlenbesitzer Daur in Ulm soll es gelungen sein, mittelst einer besonderen Mahlmethode und Behandlung der Hülsenfrüchte, was sein Geheimniß ist, die letzteren in ganz vorzügliches Mehl umzuwandeln; die im Kleinen und Großen, z. B. bei Garnisonen, angestellten Versuche sollen sehr günstige Resultate geliefert haben. Es wären dadurch viele Vortheile in der Küche erreicht, man erspart die Umständlichkeiten des Einweichens, Durchreibens und des langsamen Kochens.
- In Rheinpreußen erzählt man folgende Geschichte. Bei dem streng rechtlichen, hochangesehenen Präsidenten v. K. war Kassen=Revision und es fehlte an den Waisen=Geldern eine große Summe. Der Präsident war wie vom Donner gerührt, aber seine schöne, geistvolle Tochter, eine Braut, bekannte sich zum Diebstahl, die Familie ersetzte die Summe und der Präsident blieb im Amt. Bald darauf verschwand die Tochter, man wußte, daß sie sich in einem badischen Städtchen als Weißnäherin ernährte. Kürzlich starb die Frau Präsidentin, eine sehr stolze Dame, und bekannte auf dem Sterbebette vor Zeugen, daß sie die Diebin gewesen und daß die Tochter aus Kindesliebe die Schuld auf sich genommen habe. Der Präsident wollte die Tochter in sein Haus zurückführen, ihr Verlobter, ein Officier, bot ihr seine Hand wieder an, sie aber war bereits die glückliche Gattin eines berühmten Mannes der Wissenschaft geworden.
- Die Leute in Celle (Hannover) ließen sich's nicht nehmen, daß Krieg, Pestilenz und andere erschreckliche Dinge im Anzuge sind; denn draußen vor dem Hehlenthore zeigte sich allabendlich die weiße Frau und nicht etwa auf einige Minuten, sondern halbe Stunden lang. Sie ging an Krücken und verhüllte ihr Gesicht; nach ein paar Tagen kannte man schon das Haus, aus welchem sie kam, und in welches sie verschwand. Endlich nahm sich ein Arzt der abergläubigen Leute an. Die weiße Dame war eine vor dem Thore wohnende Frau, welche an der Gicht litt, er hatte ihr Bewegung empfohlen und sie unternahm ihre Gehübungen am Abend, um weniger Aufsehen zu machen.


Zwei Züge aus dem Leben des Königs Ludwig I. von Bayern.

Eines Tages schritt der König Ludwig durch die Straßen Münchens, da begegnete ihm ein Mädchen, dessen traurige Miene ihm auffiel. Das Mädchen war von wundervoller Schönheit, und der Ausdruck des Kummers verschönerte dessen Antlitz. Der König redete das Kind an und fragte nach der Ursache seiner Traurigkeit. Das Kind blickte in die großen hellen Augen des ihm unbekannten Mannes und faßte sogleich Vertrauen. Es erzählte, daß der Vater, ein Trunkenbold, die Mutter mißhandelt habe, die Mutter sei infolge dessen krank und zudem fehle es an Allem im Hause. Der König ließ sich von dem Kinde in das Haus seiner Eltern geleiten, er sah mit eigenen Augen, daß das Kind nur zu wahr gesprochen; er ließ den Vater herbeirufen. Dieser, ein trotziger Mann, kam mit störrischer Miene herbei, sah und erkannte den König und sank zerknirscht vor Reue auf die Kniee. Der König machte dem Manne Vorstellungen, und um seiner Besserung gewiß zu sein, nahm er ihn in seine Dienste. Der Mann ward ein treuer, verläßlicher Diener, dem der König blindlings vertrauen konnte. Mit Stolz stellte er nach Jahren einmal diesen Menschen dem Czaren vor mit den Worten: "Diese Seele habe ich vor dem Verfalle gerettet." Vor noch wenigen Jahren lebte der treue Georg, dessen Tochter gegenwärtig in München unter glücklichen Verhältnissen verheirathet ist.
Ein Jude, Namens Ephraim, erschien eines Tages beim Könige, um ihm einen geschnittenen kostbaren Stein von seltenem Werthe zu verkaufen. Er hatte das Kleinod ererbt und konnte für dasselbe keinen Käufer finden, denn dasselbe hatte einen Werth von einigen Tausend Gulden. Dem König gefiel das Kleinod sehr, er zahlte die verlangte Summe, und der Jude verließ ganz glücklich den Palast. Eines Tages erschien ein berühmter englischer Archäolog am Hofe des Königs. Dieser ließ den geschnittenen Stein demselben zur Ansicht vorlegen. Der König nannte den Preis, um welchen er den Schatz an sich gebracht. "Ich hätte, - sagte der Kenner, den zehnfachen Werth namhaft gemacht." Der König war hierüber erstaunt, und als von anderer Seite das bestätigt wurde, ließ er den Juden herbeirufen, um ihm den vollen Werth auszahlen zu lassen. Ephraim weigerte sich, das Geld anzunehmen. "Der Handel ist geschlossen, das geht nicht, - sagte er, - im entgegengesetzten Falle hätte ich Ew. Majestät auch kein Geld zurückbezahlt." "So hätte ich Sie verklagt und dann gezwungen," sagte der König. "Majestät hätten den Prozeß sicher verloren, denn der Handel ist geschlossen." "Ich kann mir von keinem meiner Unterthanen etwas schenken lassen," sagte stolz der König. "Und ich nehme auch von Niemand ein Geschenk an, selbst wenn es mein König wäre," sagte der Jude. "Und wenn ich Ihnen einen Orden gäbe," versetzte Ludwig. "Majestät, ich würde ihn nicht annehmen, denn ich habe ihn auch nicht verdient." "Sie sind der uneigennützigste Mensch, der mir je vorgekommen ist." "Das verdient keine Auszeichnung, das ist nur meine Pflicht." Der König reichte dem ehrlichen Ephraim die Hand und sprach: "Seien Sie mein Freund, ich bitte Sie um Ihre Freundschaft," und schloß den alten Mann gerührt in seine Arme. Ephraim ward der Freund des Fürsten, und obgleich er nur wenig besaß, erbat er sich doch nie eine Gunstbezeigung. Der König war bestrebt, sich seinem Freunde als Gönner zu zeigen; er erfuhr, daß Ephraim ein bigoter Jude sei, und ließ bei dem Oberrabbi in Fürth die Anfrage stellen, welches die höchste Auszeichnung und Würde sei, welche einem frommen Juden als solchem zu theil werden könne. Die Antwort lautete ganz kurz: "Das Oberrabbinat." Infolge dieses Gutachtens ernannte der König Hrn. Ephraim zum Honorar=Oberrabbi. Das Diplom ward dem Juden zugestellt. Mit Angst und Entsetzen las Ephraim seine Ernennung, denn er war ein im Talmud gänzlich unbewanderter Mann und die Auszeichnung würde ihn nur dem Hohne preisgegeben haben. In später Nacht eilte Ephraim

[ => Original lesen: 1868 Nr. 21 Seite 3]

zum König, um diesen zu bestimmen, die Ernennung rückgängig zu machen, ehe dieselbe officiell bekannt gemacht würde. Mit schwerem Herzen mußte der König nachgeben. "Das ist," sagte der König, "der erste Mensch, der mir auf meinem Lebenswege begegnet ist, dem selbst ein König nichts zu gewähren vermag. Ephraim ist ein antiker Charakter.


Die neuesten Meteorsteinfälle.

Nicht einmal unter freiem Himmel ist man sicher, gesteinigt zu werden. Am 30. Januar fielen Steine vom Himmel bei Warschau, 10 Meilen davon bei Sielce 7 Uhr abends, und in Baden=Baden 11 Uhr Abends. In Sielce fiel ein förmlicher Steinregen, der den gutsherrlichen Garten übersäete, viele Steine wogen 9 bis 10 Pfund. Dem Steinfalle ging ein leuchtendes Meteor voraus, das sich nach Osten bewegte. Die Höhe des Meteors muß sehr bedeutend (etwa 10 Meilen) gewesen sein, wie aus der Zeit von 3-4 Minuten hervorgeht, die nach dem Erlöschen der Feuerkugel verflossen, ehe in Ostpreußen und Posen nach übereinstimmenden Berichten ein starker, wiederholter Knall, Kanonenschüssen ähnlich, vernommen worden ist. Die Erscheinung ward in einer Breite von 75 Meilen von Süden nach Norden beobachtet. Der Glanz des Meteors war so hell, daß in Nicolai in Oberschlesien Viele fürchteten, es sei Feuer in der Nähe ausgebrochen; in Königsberg in Preußen erschienen die Straßen und Häuser wie in Licht gebadet, die Menschen blieben erschrocken stehen; in Wernigerode sah der Beobachter die Fenster des Stolberg'schen Schlosses 3-4 Secunden lang blitzähnlich erleuchtet. In Polen und Oberschlesien liefen die Bauern ängstlich zusammen, sie glaubten Anfangs an eine gewaltige Feuersbrunst und halten die Erscheinung jetzt als Vorläufer des jüngsten Gerichts oder schrecklicher Ereignisse. An allen diesen Orten, Sielce und Baden ausgenommen, sah man die Feuerkugel nicht selber, sondern nur ihre Wirkung.
In Baden=Baden fiel die glühende, hellleuchtende Masse ohne Knall auf die Terrasse eines Pensionats nieder. Der Meteorstein hatte die Größe eines Kindskopfes und das Aussehen der Eisenschlacken eines Hochofens; er zeigt eine geschmolzene, poröse, theils verglaste, theils metallisch glänzende Masse, welche mit Oxyden von röthlicher und grauer Farbe verbunden zu sein scheint. Nach früheren Untersuchungen scheint es fest zu stehen, daß in den fernen und fernsten Welträumen dieselben Stoffe existiren wie auf unserer heimathlichen Erde.


Anzeigen.

Verkaufs=Anzeigen.

Holzverkauf.
Unter den bekannten Bedingungen sollen gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden
1. am Mittwoch den 18. März im Rupensdorfer Holze:

54 Faden buchen Kluft= und Olmholz,
6 Faden eichen Kluft,
2 Faden birken und ellern Holz,
und bei freier Concurrenz:
20 Cavelinge starkes eichen Durchforstungsholz.
Versammlung der Käufer Morgens 9 Uhr bei der Schönberger Ziegelei.
2. Am Donnerstag den 19. März im Kleinfelder, Zarnewenzer und Malzower Zuschlage:
16 Faden buchen Knüppel= und Olmholz,
5 1/2 Faden eichen Olm,
9 Faden ellern und birken Kluft= und Knüppelholz,
5 1/2 Faden tannen Holz,
und bei freier Concurrenz:
35 Cavelinge starkes eichen Durchforstungsholz.
Versammlung der Käufer Morgens 9 Uhr am Schlagbaum des Kleinfelder Zuschlages.
Schönberg den 12. März 1868.
Danckwarth.


Zum öffentlich meistbietenden Verkauf der Bohnhoff'schen Häuslerei Nr. III. zu Bresen, mit einem Haus= und Hofplatz von 12 []R. und einer jährlichen Grundheuer von 28 Schilling (Mecklenburg) ist ein anderweitiger Termin auf den 25. März d. J. Morgens 12 Uhr angesetzt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß im ersten Termin 1060 Thlr. geboten sind.
Gadebusch, den 27. Februar 1868.
Großherzogliches Amtsgericht.


Vermischte Anzeigen.

Außerordentliche Generalversammlung der Lübeck=Kleinen Eisenbahn=Gesellschaft am Freitag den 17. April 1868, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal, Königstraße Nr. 662.
--------------------
Tagesordnung:
a. Veräußerung der Bahnanlage nebst Activis an die Großh. Mecklenburg=Schwerinsche Regierung.
b. Demnächstige Auflösung der Gesellschaft.
Wegen der Legitimation Derjenigen, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, wird auf § 26 und § 27 der Statuten verwiesen.
Lübeck, den 9. März 1868.
Die Direction der Lübeck=Kleinen Eisenbahn=Gesellschaft.


General-Versammlung der Gadebuscher Lesegesellschaft
Sonnabend den 14. d. Mts" Nachmittags 3 Uhr, beim Gastwirth Hrn. Sandt hieselbst, betreffend

1. Rechnungsablage pro Michaelis 1866 bis Neujahr 1868,
2. Neuwahl des Ausschusses.
Gadebusch, den 6. März 1868.
Der Vorstand der Lesegesellschaft.


Trockenes gutes Fadenholz steht zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. des Blattes.


Gutes Heu, pro 1000 Pfd. 5 Thlr. 40 ßl. hat zu verkaufen F. Fick.
Schönberg.


Herrn Hoflieferanten Johann Hoff in Berlin.
"Döbbelin bei Stendal, den 1. Nov. E. W. bitte um Zusendung von Malzextract, Malz=Gesundheitschocolade und Malzbonbons.
F. v. Bismarck."
"Kötke, den 6. Dec. E. W. erhalten mit dem Ersuchen um eine neue Sendung Ihres auf die Verdauung und Schleimabsonderung so wohlthätig wirkenden Malzextract=Gesundheitsbiers.
Baronin v. d. Hagen, geb. v. Arnim."
"Altona, Allee 34, den 18. Dec. Da die erste Lieferung Ihres Malzbieres so außerordentlich gute Wirkung auf die Gesundheit meiner Tochter hervorgebracht hat, so (folgt Bestellung).
Nanni v. Brockdorff, geb. v. Kamptz."
Niederlage in Schönberg bei Hrn. Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 21 Seite 4]

Hennings & Lenschau,
Lübeck, Kohlmarkt, Ecke der Sandstraße, 270.
empfehlen zur bevorstehenden Confirmation ihr reichhaltig assortirtes Lager von:
9/4 schweren schwarzen Tuchen und Buckskins, 5/4 und 10/4 Zanella's (seiden Lastings), Orleans, Paramatta's, Crêps, Cachemires, sowie schwarze glanzvolle Seidenzeuge in allen Breiten, Shawltücher, seidene und wollene Jacquets
zur geneigten Abnahme, billige und reelle Bedienung zusichernd.


Da mir Gelegenheit geboten ist, zum bevorstehenden Antoni=Termin Gelder sowohl hier im Lande als auswärts sicher unterzubringen, so erbitte ich desfallsige fernere Anmeldungen.
Schönberg, den 5. December 1867.
Kindler, Advocat.


Einfache und doppelte Bruchbänder, Suspensorien, Fontanell=Binden, Wundspritzen, runde und Flügel=Mutterkränze, Warzenzieher, um die Warze hervorzuholen und damit die Milch abzunehmen, Warzendeckel zum Gebrauch bei wunder Warze, Zahnringe für Kinder, anwendbar beim Zahnen, Gummi=Zahnkitt, sehr gut für hohle Zähne, sowie giftfreie Milchsauger von reinem Gummi sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Bandagist und Handschuhmacher.
Schönberg.
NB. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß ich Warzenzieher zum täglichen Gebrauch ausleihe.


Göthe's sämmtliche Werke in 36 Bänden à 4 Schill., also für nur 3 Thlr., ist in neuester Cotta'scher Duodez=Ausgabe vorräthig bei J. P. Bade.


Photographisches Atelier von W. Schacht ist geöffnet von Morgens 10 bis Nachmittags 5 Uhr.
Visitenkartenportraits à Dutzend 2 Taler (Mecklenburg) - Schilling (Mecklenburg).
Visitenkartenportraits à 1/2 Dutzend 1 Taler (Mecklenburg) 8 Schilling (Mecklenburg).
per comptant.


Dr. Pattison's Gichtwatte lindert sofort und heilt schnell Gicht und Rheumatismen aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
In Paketen zu 12 Sch. und halben zu 7 Sch. bei Wilh. Heincke.


Obstbäume jeglicher Art und schönsten Sorten.
Alleebäume, Linden, ital. Pappeln, Kastanien und Eschen.
Zu Hecken:; holl. Weißdorn, Ligustrum, Ribes, Spiraea, Kastanien.
Fruchtsträucher: engl. Stachelbeeren, Kirsch=Johannisbeeren, Himbeeren.
Ziersträucher: 100 Stück 4 Taler (Mecklenburg) 8 Schilling (Mecklenburg) 100 Stück Landrosen 2 Taler (Mecklenburg) 8 Schilling (Mecklenburg) Preis=Verzeichnisse werden gratis abgegeben.
Ratzeburg, März 1868.
C. Gründel, Pflanzen= und Samenhandlung.


Mein Lager von Tapeten und Borden, sowie von Rouleaux in vielen geschmackvollen Mustern empfehle ich dem geehrten Publikum zur Abnahme bestens.
Maler Wolgast.


Agenten=Gesuch.
Zum Absatz eines leicht und überall verkäuflichen Artikels, wozu weder Raum noch kaufmännische Kenntnisse nöthig sind, werden Agenten gegen angemessene Provision gesucht. - Reflectanten belieben ihre Adresse unter den Buchstaben B. B. Nro. 20 an die Expedition des Blattes franco einzusenden.


Drains und Mauersteine sind in meiner Ziegelei zu haben und nehme ich Bestellungen darauf entgegen.
J. Köhncke zu Lüdersdorf.


Ein sehr gut assortirtes Lager von billigen Tapeten, Borden und Rouleaux empfiehlt C. Schwedt.


Gußeiserne Keller= und Stallfenster, Dachfenster, Ofenthüren, Ofenröhren, Grabkreuze, Gartenbänke, Rosten und Ofenplatten und emaillirtes Kochgeschirr empfiehlt C. Schwedt.


Haus=Verkauf.
In Demern soll ein neues massives Haus mit Ziegeldach, welches 3 Wohnungen, eine Tischler=Werkstatt und Kellerraum enthält und wobei ein massiver Stall und 50 []Ruthen Garten= und Ackerland sich befinden, unter der Hand verkauft werden. Der Zuzug kann schon zu Ostern d. J. geschehen.
Kaufliebhaber wollen sich baldigst melden beim Arbeitsmann Hartwig Holst in Carlow.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Freitag den 13. März.
Passionspredigt: Pastor Kämpffer.

Sonntag den 15. März 1868.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Abendkirche (Passionspredigt): Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
März
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
10.
11.
12.
32.98
34.39
34.83
1.3
0.3
1.0
6.1
5.8
6.6
SSO
SW
SSO
1
1
1
wolkig.
zieml.heit.
trübe.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund14 1/2 - 15 Schilling (Mecklenburg).
Hasen, d. St. 40 - 48 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.24 - 26 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 Schilling (Mecklenburg).
Spickgans, d. St.24 - 32 Schilling (Mecklenburg).
Flickgans, d. St.24 - 28 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.8 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.5 - 5 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 8 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß7 - 7 1/2 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen28 - 29Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen22 - 22Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste16 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen18 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken16-16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Inhaltsverzeichniß zum Officiellen Anzeiger 1867.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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