No. 97
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Dezember
1867
siebenunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1867 Nr. 97 Seite 1]

- Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Krondotation bestimmt, daß außer dem verlangten Zuschuß von 1 Million Thalern jährlich folgende in den neu erworbenen Provinzen belegenen Schlösser nebst Gärten und Parks der ausschließlichen Benutzung des Königs, unter Uebernahme der Unterhaltungslast auf den Kronfideicommißfonds, vorbehalten werden: 1) das Schloß zu Homburg ; 2) das Schloß zu Wiesbaden; 3) das Schloß zu Hannover; 4) das Schloß zu Celle; 5) ein Theil des Schlosses zu Osnabrück; 6) ein Theil des Palais an der Leinstraße zu Hannover; 7) das Schloß zu Glücksburg; 8) das Schloß am Friedrichplatz zu Kassel; 9) der sogenannte "Fürstenhof" zu Kassel; 10) die Besitzung Wilhelmshöhe bei Kassel. Bei den drei letztern Nummern ist die Beschränkung beigefügt, daß dieselben "unbeschadet der Rechte Dritter dem Könige zur Benutzung überlassen bleiben", wahrscheinlich mit Rücksicht darauf, daß dieselben vom vormaligen Kurfürsten von Hessen noch nicht formell abgetreten sind.
- Schwerin, 30. Nov. Durch Rescript vom 16. Nov. c. hat S. K. H. der Großherzog die Vererbpachtung der herrschaftlichen Bauerhöfe im Domanium angeordnet, um einen unabhängigen Bauernstand zu schaffen. Das den bisherigen Zeitpachtbauern an ihren Hufen einzuräumende unabänderliche Recht soll ihnen in Form der Vererbpachtung gegeben werden, und zwar sollen den Hauswirthen Bedingungen gestellt wenden, welche geeignet sind, ihnen eine ausreichliche Existenz zu sichern. Die Bauern erhalten ihre Hufen unverkürzt, und zwar bis zum Bestande von 120 bonitirten Scheffeln, und wo diese 120 bonitirten Scheffel weniger an Fläche betragen, darüber hinaus bis zu 18,000 Quadratruthen nutzbarer Ländereien, erbstandsgeldfrei, über diese Zahl hinaus jedoch nur gegen Erlegung des 25fachen Kanons als Erbstandsgeld. Ob die Hauswirthe diese überschüssigen Ländereien behalten wollen oder nicht, steht ihnen frei. Die erbstandsgelderfreien Ländereien bilden geschlossene untheilbare Hufen, die überschüssigen Ländereien dagegen können die Wirthe von ihren Hufen abtrennen, so daß auch kleine Brotstellen sich bilden können. Die Hauswirthe haben volle Freiheit in der Disposition über ihre Hufen, es steht ihnen also die freie Verschuldbarkeit und Veräußerlichkeit etc. der Hufen zu. "Was aber - heißt es in dem Rescript - das Erbrecht für den Fall betrifft, daß der Hauswirth verstirbt, ohne einen letzten Willen zu hinterlassen, oder ohne bereits unter Lebenden über die Stelle verfügt zu haben, so halten Wir zur Erhaltung der Gehöftsfamilien und des bäuerlichen Standes als solchen die Beibehaltung eines bäuerlichen Erbrechts und der damit zusammenhängenden sonstigen bäuerlichen Rechtsgewohnheiten für unumgänglich nothwendig."
- Die sechste Großmacht tritt in's preußische Herrenhaus ein: Rothschild. Der Herr ist vorsichtig, er will zuvor den § 84 der preußischen Verfassung garantirt haben, die vollste Redefreiheit nicht nur für seine Meinung (die er am liebsten verschweigt), sondern auch für seine Aeußerungen.
- In der russischen Kaiserfamilie gibt es Zerwürfnisse über Preußen und Deutschland. Kaiser Alexander und die Großfürstin Helene sind Preußen und Deutschland zugeneigt, der Thronfolger dagegen und Prinz Constantin abgeneigt. Hinter den beiden Letzteren stehen die russischen Heißsporne. Der Kampf am Hofe ist sehr lebhaft.
- Drei wichtige Nachrichten kommen aus Italien: 1) soll der Papst, 2) Garibaldi bedenklich erkrankt sein, die Söhne Garibaldis sind mit 3 Aerzten nach Varignano gereist, 3) ist die französische Flotte von Toulon nach Cavitavechia ausgelaufen, um eine Division Franzosen heimzuführen, während die andere in Rom stehen bleibt.
- Die Freimaurer in Hannover spüren zu ihrer Ueberraschung, daß auch sie von Berlin annectirt worden sind. Sie sollen fortan nicht mehr ihre eigene Großloge haben, sondern unter einer Berliner Großloge stehen. Viele Mitglieder scheiden lieber aus.
- In Wien ist's jetzt mit dem Straßenraub und den nächtlichen Einbrüchen nicht mehr auszuhalten. Obwohl die Polizei ein sehr wachsames Auge und bereits eine Diebesbande von 67 Mann eingezogen hat, so wollen doch die Diebstähle kein Ende nehmen.
- In Wien wurde eine arme Bauerfrau in das Schuldgefängniß gesteckt. Als ihr mitgetheilt wurde, daß sie täglich 60 Kreuzer erhalte, brach sie in Freudenthränen aus und rief: Vergelts Gott!
- Scheckige Frauen. In Paris war es bekanntlich bei einer gewissen Classe von Damen Sitte, das Haar zu färben; die Brünetten erschienen blond, die Blondinen roth. Diese Mode genügt den Damen nicht mehr; Hans Wachehusen erzählt aus Paris, daß er dort jüngst eine junge Dame sah, die dreierlei Farben in ihrem Haar zeigte. Auf dem Scheitel war sie blond, an den Schläfen brandroth, und der Chignon trug die reinste braune Kastanienfarbe.
- Die Königin Victoria ist eine so fromme Frau, daß sie eine alte Neuerung auf der Kanzel riskiren konnte. Sie ließ nämlich in ihrer Hofkapelle und in den Kirchen ihrer Landgüter Sanduhren anbringen, die 18 Minuten laufen. Eine zarte Erinnerung für den geistlichen Redner, daß wir annoch in dieser Zeitlichkeit und nicht in der Ewigkeit leben.
- Gräfin von Chorinsky=Ledske in München ist von einer Baronesse v. V. aus Wien mit Blausäure vergiftet worden. Die Gräfin war 30 Jahre alt und lebte von ihrem Mann, einem Offizier in Wien, getrennt.
- Der Wiener "Figaro" läßt die Franzosen folgendes Gebet sprechen:

"Wir möchten, gefälliges Oesterreich,
Um eine Gefälligkeit bitten:
O Schick uns den zweiten Napoleon
und nimm Dir dafür - den Dritten!"

[ => Original lesen: 1867 Nr. 97 Seite 2]

- (Wie die Amerikanerinnen küssen.) Ein englisches Blatt bringt aus der Feder eines scharfen Beobachters und sachverständigen Kenners eine Beschreibung der Art und Weise, wie sich die jungen Damen in den verschiedenen Städten Amerika's beim Küssen verhalten. In Boston sagen die Mädchen mit entrüsteter Miene: "Mein Herr, ich erkläre, daß die Freiheit, die Sie sich genommen haben, alle Grenzen der Schicklichkeit übersteigt. Ich" - sie kann nicht ausreden, weil ihr der "Charley" den Mund mit einem anderen Kusse stopft, ohne daß sie sich weiter dagegen sträubt. In New=York heißt es: "In der That, Mr. Brown, Ihr Benehmen ist etwas vertraulich, um nicht zu sagen aufdringlich. Ich hätte beinahe Lust, Sie zu fragen, wofür Sie mich halten?" Brown erwiedert, daß er sie für ein ganz nettes, süßes Ding halte und wiederholt die Dosis. In Buffalo sagen die Mädchen mit decidirtem Ton: "Sie Schelm, Sie Dieb, geben Sie mir auf der Stelle zurück, was Sie mir gestohlen haben; ich möchte es um alle Welt nicht missen." Sie erhalten natürlich das Capital nebst Zinsen zurück. Die junge Philadelphierin sagt: "Ah, mein Herr, Sie glauben wohl da etwas recht Gescheidtes gethan zu haben; es sollte Ihnen aber nicht geglückt sein, wenn ich die Augen offen gehabt hätte." Natürlich hat sie bei solchen Gelegenheiten die Augen nie offen. In Chicago heißt es: "Thun Sie das noch einmal, wenn Sie es wagen", und "Fred" wagt es wirklich, ohne irgend welchen Schaden zu erleiden. Die Cincinnatirin meint: "Mein Herr, ich bemerke es Ihnen ein für alle Mal, daß das hier nicht so geht wie in New=York. Sie" - es wird ihr der Beweis geliefert, daß es genau ebenso gut geht. In Louisville heißt es: "Aber - na, wenn Sie noch mehr von der Sorte wollen, langen Sie zu. Wenn Sie's aushalten können, kann ich's auch." Die St. Louisierin endlich sagt: "Ach lassen Sie mich mit dem Unsinn in Ruh. Sie sollten sich schämen. Thun Sie das nicht zum zweiten Male." Und dabei biegt sie das Köpfchen herum, und die Lippen winken so verführerisch, daß "Bob" es in der That zum zweiten und dritten Mal thut.


Der glückliche Brautwerber.

Ein bedeutendes Geschäftshaus in England hatte vor einiger Zeit eine wichtige Action mit einer Berliner rennommirten Firma zu ordnen, zu welchem Zweck es seinen ersten Buchhalter, Herrn S., einen sehr tüchtigen Kaufmann, herüber sandte. Es gelingt dem jungen Mann, das Geschäft zu beiderseitiger Zufriedenheit zu reguliren, und Herr B, der Chef des dasigen Hauses, ist von dem ausgezeichneten kaufmännischen Talent und scharfen Verstand, sowie der persönlichen Liebenswürdigkeit des Engländers so eingenommen, daß er ihn täglich zum Diner und Souper einlud.
Herr B. besitzt nun eine gar nicht unliebenswürdige Tochter von 18 Jahren, dermaleinst die Erbin des sehr bedeutenden Vermögens ihres Herrn Papas, kein Wunder, daß der Jünger Merkurs ein ganz besonderes Wohlgefallen an der jungen Schönen findet, auf die er, wie er zu bemerken glaubt, einen gar nicht ungünstigen Eindruck gemacht hatte. Der Tag der Abreise naht endlich, der Sohn Albions nimmt Abschied von der Familie und ersucht schließlich Herrn B. um eine geheime Unterredung, worin er diesen ganz sans façon um die Hand seiner Tochter bittet.
Dieser entgegnet nach der ersten Ueberraschung: "Mein Herr, ich achte in Ihnen einen sehr tüchtigen Kaufmann, einen vortrefflichen Menschen, ich Schätze Ihre liebenswürdige Persönlichkeit, doch vermögenslos, wie Sie sind, können Sie doch unmöglich glauben, daß ich Ihnen meine Tochter geben werde, für die ich die reichsten Schwiegersöhne erhalten kann, bei der Mitgift, die ich ihr gebe, kann ich diese in ganz anderen Kreisen suchen."
"Auf diese Antwort war ich vollständig gefaßt, Herr B. - versetzte der dreiste Brautwerber, - ich frage Sie daher nur noch, ob Sie mir auch die Hand Ihrer Fräulein Tochter verweigern würden, wenn ich Sie als Campagnon des Hauses, das ich die Ehre habe, momentan zu vertreten, darum bitten würde?"
"In diesem Falle keinen Augenblick, im Gegentheil würde ich mich geehrt fühlen, mit Ihrem Hause in solch nahes Band zu treten."
"Haben Sie die Güte, mir dies schriftlich zu versichern, mein geehrter Herr B., nicht etwa aus Mißtrauen gegen Ihr Wort, nein, nicht im Mindesten, ich bedarf aber dieser schriftlichen Versicherung zu einem besondern Zweck."
Bereitwilligst gibt Herr B. seinem Schwiegersohn in spe das gewünschte Versprechen, und dieser kehrt nach England zurück. Zu Hause angekommen, bittet er Herrn S., seinen Chef, um seine Entlassung, eine Bitte, die denselben höchst unangenehm überraschte, denn der junge Mann war ihm seit den sechs Jahren, die er bei ihm war, lieb geworden, er war ihm ein treuer, zuverlässiger Arbeiter, ein heller Kopf und routinirter Kaufmann.
"Aber was bewegt Sie zu dieser Kündigung, mein lieber Herr S., ist Ihnen Ihr Salair zu gering, ich will es gern erhöhen, oder was ist sonst der Grund, sprechen Sie sich aus; wenn es in meinen Kräften steht, Ihren Wünschen zu entsprechen, soll es gewiß geschehen."
"In Ihren Kräften steht es allerdings, mich an Ihr Haus zu fesseln, ich werde nur bleiben, wenn ich Ihr Compagnon werden kann."
"Mein Compagnon, Herr S. - o! das kann Ihr Ernst nicht sein; Sie sind ein recht tüchtiger Mann, aber ohne jedes Vermögen, wie kommen Sie nur auf eine so sonderbare Idee?"
"Nennen Sie diese Idee auch noch eine Sonderbare, wenn ich als Schwiegersohn des Herrn B. von dem ich ein großes Vermögen zu erwarten habe Sie um Association bitte?"
"Als solcher natürlich sofort; doch bezweifle ich, daß Herr B. - -!"
"Hier ist seine Einwilligung schriftlich."
"Das ist etwas Anderes, dann seien Sie mir als Compagnon herzlich willkommen."
Dieser Tage ist nun Herr S. wieder in Berlin angekommen, nunmehr Theilhaber eines bedeutenden englischen Handlungshauses, um sich seine auf so feine Weise erworbene Braut abzuholen. Bei der Verlobungsfeier erzählte der moderne Jason in heiterer Weinlaune, auf welche Art er sich das goldene Vließ erobert, versicherte aber, daß nur die tiefste Neigung zu Seiner nunmehrigen Braut ihn zu diesem Schritt angetrieben habe.


Anzeigen.

Vorladung.

Antragsmäßig soll über die dem Büdner und Maurergesellen Joachim Heinrich Lühr zu Wahrsow gehörige, alldort belegene Büdnerstelle c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 31. Januar 1868, Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 15. November 1867.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Das Abfahren von Sand aus dem sog. Schinderkuhle nach benachbarten Dorfschaften müssen wir hiermit bei Strafe gerichtlicher Anzeige untersagen.
Schönberg, den 2. December 1867.
Die Städtische Wege=Commission.


[ => Original lesen: 1867 Nr. 97 Seite 3]

Am Freitag den 13. d. Mts. Mittags 12 Uhr soll der Fuchsberg vor dem Siemzerthore auf sechs nach einander folgende Jahre in mehreren Parcellen öffentlich verpachtet werden, und wollen sich Pachtliebhaber zur gedachten Zeit an Ort und Stelle einfinden.
Schönberg, den 2. December 1867.
Die Städtische Wege=Commission.


Als passende Weihnachtsgeschenke empfiehlt Unterzeichneter
Regenschirme
in Seide, Alpaka und Baumwolle. - Auch werden Schirme überzogen, sowie alle Reparaturen prompt und billig ausgeführt von
H. Scheer.


Großherzog=Georg=Stiftung.
(Altersversorgung.)

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Unser neu eingerichtetes Lager von
Tuch= und Manufacturwaaren Mäntel, Paletots, Jaquetts und Jacken halten wir zum bevorstehenden Weihnachtsfeste bestens empfohlen.
Hochachtungsvoll Hennings & Lenschau, Lübeck, Kohlmarkt, Ecke der Sandstraße 270.


Grosser Ausverkauf
von jetzt an bis Weihnacht über die bei der letzten Inventur zurückgelegten Waaren
bei Ludwig Creutzfeldt.
Damenmäntel von 4 Taler (Mecklenburg) an, Kleiderzeuge von 3 Schilling (Mecklenburg) per Elle an, schwarze Orleans von 6 Schilling (Mecklenburg) an, schwarz und couleurt Thibets, die Elle 16 Schilling (Mecklenburg), weiß Halbleinen, couleurte und weiße Shirting von 3 Schilling (Mecklenburg) an, wollene Frauenjacken 36 Schilling (Mecklenburg), Kinderjacken, Seelenwärmer von 20 Schilling (Mecklenburg) an, Fanchos von 6 Schilling (Mecklenburg) an, Umschlagtücher von 1 Taler (Mecklenburg) an, Piqué und wollene Westen 12 und 16 Schilling (Mecklenburg), schwarz und couleurt Eisengarn Dutz. 4 Schilling (Mecklenburg), auf Rollen Dutz. 10 Schilling (Mecklenburg), Maschinenzwirn die große Rolle 6 Schilling (Mecklenburg), nebst vielen anderen Sachen.
Ludwig Creutzfeldt.


[ => Original lesen: 1867 Nr. 97 Seite 4]

August Groth,
Marienstraße,
empfiehlt dem geehrten Publikum zum bevorstehenden Weihnachtsfeste sein completes
Manufacturwaaren=Lager,
wie: Tuche, Buckskins, Düffels, halbwollene Stoffe, ferner die neuesten Muster Kleiderstoffe, als auch schwarze Stoffe, wie Orleans, Crepe, Paramatta Zanella, Rips, Thibet u. s. w.
Eine Partie Wintermäntel von 4 Thlr., Umschlagtücher von 1 Thlr. per Stück an, Kleiderstoffe von 3 ßl. an per Elle, Fanchons, Seelenwärmer ebenfalls zu den billigsten aber festen Preisen.


Wilhelm Kleinfeldt,
Anna Maack,
Verlobte.
Lockwisch.


Verlobungs-Anzeige.
Johanna Creutzfeldt,
H. Oldörp, Zimmermeister,
Schönberg, den 1. Dec. 1867.


Den hochgeehrten Herrschaften in Schönberg und der Umgegend erlaube ich mir anzuzeigen, daß ich am Sonntag den 1. December d. J. in meinem in der Siemzer=Straße allhier - nahe bei der Kirche belegenen - neu erbauten Wohnhause nicht allein eine Bäckerei, sondern auch eine Conditorei eröffnen werde, welche beide Geschäfte ich in der Fremde gründlich betrieben und erlernt habe.
Allen hohen Herrschaften empfehle ich mich daher zur täglichen Abnahme von grob und fein Brod, feinem Backwerk und allen Conditorei=Waaren auf das Freundlichste, sowie an den Tagen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend zum Backen von Hausbackenbrod, und verspreche die pünktlichste und reellste Bedienung allen Denen, die mich mit Aufträgen zu beehren die Güte haben werden.
Schönberg, den 26. November 1867.
Heinrich Freitag, Bäcker und Conditor.


Rothschild's
größte
Pelzwaaren-Fabrik,
bekannt als reell und am billigsten.
Iltis=Muff und =Kragen von Thlr. 8 an,
Bisam=Muffen von Thlr. 3 und 4 an,
Boa (ächt Bisam) von Thlr. 2 1/2 und 3 an,
Bisam=Manschetten 1 und 2 Thlr.,
schwarze und braune Muffen und Kragen von Thlr. 2 an, Bisam Cardinal von Thlr. 4 an,
Damen=Kappen mit Pelzbesatz im Etui von Thlr. 3 an.
Aufträge prompt, unter Postvorschuß.
Nur 2 Spitalerstr. 2 Hamburg, im niedrig eingehenden Laden.


Bröner's Fleckenwasser
zur Vertreibung aller Fettflecken, sowie auch zum Waschen der Handschuhe. - Aecht beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Sehr schönen groben Bruch=Reis à Pfd. 2 1/2 Schilling (Mecklenburg), eine große Partie schönschmeckenden Santos=Caffee à Pfd. 8 Schilling (Mecklenburg), Laguayra=Caffee à Pfd. 10 Schilling (Mecklenburg), Java=Caffee à Pfd. 12 Schilling (Mecklenburg) empfiehlt als besonders preiswerth
Schönberg, den 18. Nov. 1867.
Aug. Spehr.


Alten Schirmfischbein à Stange 2 und 3 Schilling (Mecklenburg) empfiehlt H. Scheer.


Am Bauerball ist meine Mütze vertauscht worden. Derjenige, welcher die seine verwechselt hatte, wird dringend gebeten, die Verwechselte bei mir abzuliefern.
Schuhmachermeister J. H Wiencke.


Das beste Weihnachtsgeschenk für Hausfrauen ist unstreitig
== eine eiserne Nähmamsell, ==
d. h. eine Familien=Nähmaschine, besonders aus der weltberühmten Singer'schen Fabrik, wie solche stets bei mir zu haben sind. Da ich die Maschinen direct beziehe, weder Zoll noch Ladenmiethe zu berechnen habe, so kann ich solche billiger verkaufen, als sie in Lübeck und Hamburg zu haben sind. Ich leiste 2jährige Garantie, ertheile Credit und lasse Unterricht durch einen Sachverständigen gratis ertheilen. Auch Nichtkäufern werden die Maschinen bereitwilligst gezeigt.
Wilh. Heincke.


In meinem Hause vor der Marienstraße habe ich mit dem heutigen Tage ein Cigarrengeschäft eröffnet, was ich einem geehrten Publikum hiermit gehorsamst anzeige, indem ich um gütigen Zuspruch bitte.
Schönberg, den 2. Dezember 1867.
J. Behnke.


Meteorologische Beobachtungen.
1867
Nov.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
29.
30.
1.
2.
39.53
39.29
28.74
24.72
1.3
-1.0
0.6
2.8
4.5
3.6
7.0
7.4
NNW
SW
SW
WSW
1
0
3
3
zieml. heiter.
Neb. bedeckt.
bedeckt.
wolkig.

Am 2. 31 Cubikz. Regen auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund14 - 15 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.24 - 28 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.6 - 8 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Gänse, d. Pfund7 1/2 - 8 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfund10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 5 St. für4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß6 1/2 - 7 Schilling (Mecklenburg).
Hasen, d. St.38 - 40 Schilling (Mecklenburg).
Spickgans28 - 32 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weitzen27 - 27Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Roggen21 1/2 - 21Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 1/2 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 - 11Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen18 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
W.=Rapsaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wint.=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat21 - 21Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit der Buchdruckerei von L. Bicker in Schönberg.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD