No. 23
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. März
1867
siebenunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1867 Nr. 23 Seite 1]

- Der alte Wrangel hatte drei Söhne, alle drei sind gestorben und nur der jüngste hat einen Sohn hinterlassen. Das ist der Stammhalter der Wrangels.
- In Gostenhof bei Nürnberg hat ein zwölfjähriges Früchtlein mit Hülfe eines 16jährigen Spießgesellen seinem Vater 25,000 Gulden Werth=Papiere und 1000 Gulden baares Geld gestohlen.
- In Luzern wüthet seit einiger Zeit die Katzenpest. Die Thiere bekommen geschwollene Köpfe, fressen nicht, fallen um und sind todt. Gesunde Katzen werden dort sehr gesucht und theuer bezahlt.


Eingesandt.

Die in neuerer Zeit in den hiesigen "Wöchentlichen Anzeigen" ausgetauschten Ansichten über politische Verhältnisse, insbesondere über das Verfahren, welches Viele in Betreff der Wahlen zum Parlament einzuschlagen für gut befunden haben, veranlassen den Einsender dieser Zeilen, auch seine Ansicht in dieser Angelegenheit offen auszusprechen. Es ist dabei keineswegs die Absicht leitend gewesen, für einen oder den andern der in den Anzeigen erschienenen Artikel Partei zu ergreifen, sondern lediglich der Wunsch, wenn doch einmal öffentliche Besprechungen über diese jetzt allerdings die Gemüther aufregende Streitfrage statt haben sollen, zur Aufklärung der wirklichen Verhältnisse nach Kräften beizutragen.
Da nun Einsender nicht zu Denen gehört, welche den Protest unterzeichnet haben, ihm auch in dieser Beziehung weder Aufforderungen noch Anträge zugegangen sind, so sind ihm auch alle der Unterzeichnung voraufgegangenen Verhandlungen nicht bekannt geworden, er kann sich also lediglich an Das halten, was öffentlich mitgetheilt worden, vor Allem daher an den Protest selbst.
Dieser zerfällt in zwei Theile: 1) Die Einleitung oder Begründung des Protestes mit den Worten: daß, da der §. 2 des Wahlgesetzes vorschreibt, daß nur Mecklenburger zur Wahl berechtigt seien, das Fürstenthum aber nicht in Mecklenburg einverleibt sei, die Unterzeichner sich nicht für zur Wahl berufen halten könnten u. s. w.
2) Den eigentlichen Protest, dahin lautend: Und müssen dagegen protestiren, daß ein nach diesem Wahlgesetz gewählter Abgeordneter auch das Fürstenthum Ratzeburg im Parlamente vertreten und als Abgeordneter des gesammten Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz anerkannt werde.
Zugegeben nun, daß es vielleicht correcter gewesen wäre, wenn im §. 2 des Wahlgesetzes gestanden hätte: "Wähler ist jeder unbescholtene Mecklenburger und Ratzeburger" so ergibt doch eine ruhige und unparteiische Beurtheilung des ganzen Wahlgesetzes sehr klar, daß es nicht Absicht der Regierung gewesen ist und gewesen sein kann, die Ratzeburger von der Wahl auszuschließen, oder sie nur wählen zu lassen, wenn sie sich als Mecklenburger bekennen. Denn nicht allein der §. 7 desselben Gesetzes sagt: "Das Großherzogthum Mecklenburg=Strelitz bildet mit Einschluß des Fürstenthums Ratzeburg einen Wahlkreis"; sondern es ist auch in den §§. 3 und 4 der, in demselben Blatte des "Officiellen Anzeigers" erlassenen Verordnung, betreffend die Ausführung des Wahlgesetzes, der Wahldistrikt des Fürstenthums in seinen einzelnen Theilen bezeichnet und die Zusammenlegung mehrerer Ortschaften, wenn sie in derselben Vogtei liegen, gestattet. Hier ist nicht allein das Fürstenthum ausdrücklich benannt, sondern es ist sogar ganz im Sinne der Protestirenden neben dem Großherzogthume Mecklenburg=Strelitz besonders aufgeführt, also hierdurch schon die Nicht=Incorporirung hervorgehoben. Wie im Zusammenhalt des ganzen Gesetzes nun behauptet werden kann, die Ratzeburger als solche seien von dem Rechte zu wählen und gewählt zu werden, ausgeschlossen, oder es sei aus demselben eine beabsichtigte Incorporirung des Fürstenthums ersichtlich, ist nicht wohl zu verstehen; wenigstens ist gegen das Wahlgesetz selbst wohl kein Protest zu begründen. Höchstens könnte das Verlangen berechtigt erscheinen, daß im §. 2 durch Hinzufügung der Worte "und Ratzeburger" der aus dem ganzen Gesetze sich ergebende Sinn klarer hervorgehoben würde.
Wäre aber überhaupt die wirkliche Absicht Derer, welche mit so großem Eifer den Protest zu Stande zu bringen gesucht haben, nur die gewesen, einen solchen vermeintlichen Mangel im Gesetze zu heben, so wäre der einfache und ohne große Ueberlegung zu findende Weg der gewesen, sich mit der Bitte um nähere Declaration des §. 2 an die Regierung zu wenden, und wäre dann doch von hoher Regierung auf eine solche Bitte ein abschlägiger Bescheid ertheilt, so hätte dieser ein viel sichereres Mittel abgegeben, die vermeintlich gekränkten Rechte zu verfolgen. Statt aber diesen einfachen Weg einzuschlagen, haben die Protestirenden sich jetzt gleich an die zweite Instanz, an das vermeintlich über der Regierung stehende Parlament gewendet, dabei aber gänzlich vergessen, daß das Parlament vor definitiv abgeschlossenem Bundes=Vertrage und zu Stande gebrachter Verfassung, in keiner Weise über der Regierung steht, sondern nur die Berathung der von den vereinigten Regierungen vereinbarten Verfassung zur Aufgabe hat, Streitigkeiten aber über innere Verhältnisse der einzelnen Staaten zu schlichten oder gar zu entscheiden eben so wenig berechtigt als berufen ist. Daß das Parlament selbst diese Ansicht hat, ergibt sich schon aus der in der 12. Parlaments=Sitzung dem Präsidenten ertheilten Vollmacht: alle Petitionen, die sich nicht auf die Berathung des Verfassungs=Entwurfs selbst beziehen, als nicht zur Competenz des Hauses gehörig, den Absendern ohne Weiteres zurückzugeben.
Erwägt man nun den sub 2) bezeichneten eigentlichen Protest selbst etwas näher, so enthält derselbe, außer der Verwahrung davor, daß ein nach diesem Wahlgesetz gewählter Abgeordneter auch das Fürstenthum Ratzeburg im Parlamente vertrete, noch den Antrag, daß er auch nicht als Abgeordneter des gesammten Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz anerkannt werde; oder wie dies deutlicher in den, durch die Eisenbahn=Zeitung oder mit derselben verbreiteten Aufsätzen des Herrn Advokaten Kindler bezeichnet ist: in Folge der Proteste

[ => Original lesen: 1867 Nr. 23 Seite 2]

zurückgewiesen oder vom Parlamente ausgeschlossen werde. Wäre durch ein solches Resultat eine andere möglichst selbstständigere Vertretung des Fürstenthums Ratzeburg in den Parlamenten, sowohl jetzigem als zukünftigem, zu erreichen gewesen, so wäre dies nicht allein im Interesse des Fürstenthums, sondern auch im Strelitzischen Interesse überhaupt erfreulich, und würde gewiß auch der Regierung erwünscht gewesen sein. So wie die Verhältnisse aber standen, so wie die zur Abordnung eines Vertreters allgemein bestimmte Seelenzahl aber einmal festgestellt war, konnte eine Aussicht hierauf nicht mit Erfolg erwartet werden, immer aber wäre sie mit der Regierung eher zu erreichen gewesen, als in der Opposition gegen die Regierung.
Nach allem diesen kann der Schluß nicht ausbleiben, daß die in der Begründung des Protestes behauptete Mangelhaftigkeit des Wahlgesetzes nicht der eigentliche Grund des Protestes, und der Zweck nicht blos eine zutreffendere Fassung des Gesetzes vom 28. November v. J. gewesen ist. Welches der eigentliche Zweck gewesen, mag zur Zeit unerörtert bleiben, wenngleich er aus den verschiedenen öffentlichen Erklärungen ziemlich genau zu erkennen ist; so viel aber bleibt gewiß, daß er durch den Protest nicht erreicht ist, und wie sich leicht voraussehen ließ, bei dem jetzt versammelten Parlamente durch den Protest nicht erreicht werden konnte.
Nachdem Schreiber dieses hiemit seine Ansicht, nicht wie sie jetzt nach Abweisung des Protestes sich ergeben, sondern wie er sie auch schon früher in vertraulichen Gesprächen öfter mitgetheilt hat, offen dargelegt, bleibt ihm nur noch übrig, auch einige Worte über die in den hiesigen Anzeigen veröffentlichten Inserate zu sagen.
Daß der Ton, worin das mit der Unterschrift "ein Protestant", in Nr. 20 der Anzeigen aufgenommene "Eingesandt" gehalten ist, nicht die Billigung verdient, muß Einsender dieser Zeilen offen aussprechen. Hat der Verfasser desselben geglaubt durch die ironischen Wendungen des Aufsatzes für sich zu gewinnen, so hat er dabei nicht bedacht, daß bei einer in politischen Verhandlungen fast immer stattfindenden Aufregung, solche Wendungen nicht überzeugen, wohl aber erbittern, eine Erwiederung im gleichen Tone provociren, und dadurch dem gewünschten Zwecke mehr Schaden als nützen. Was dagegen den Inhalt selbst anbelangt, so muß Schreiber dieses, nach seinen voraufgehend entwickelten Ansichten, denselben für richtig erkennen; der Protest ist nicht als zutreffend anerkannt, der Abgeordnete ist nicht abgewiesen, und weitere Petitionen sind nicht bei diesem Parlamente anzubringen.
Der andere von Herrn Dr. M. Marung unterzeichnete Artikel hat auch nicht die Ruhe bewahrt, welche viel leichter zur Ueberzeugung führt, verdient aber in dieser Hinsicht wohl Entschuldigung, da der Artikel, dem er entgegentritt, diesen Ton provocirt hat. Im übrigen kann Schreiber dieses aber der Ausführung des Herrn Dr. M. Marung keinesweges beitreten. Daß der für das Fürstenthum mit auftretende Abgeordnete nicht blos das Fürstenthum nicht vertreten, sondern überhaupt als Abgeordneter nicht anerkannt werden solle, sagt der Protest mit dürren Worten, und sind diese vom Herrn Advokaten Kindler noch näher dahin erläutert, daß hierunter Zurückweisung und Ausschließung vom Parlamente zu verstehen ist. Wie stimmt dies aber mit der Angabe, daß dies aus Rücksicht auf unnöthige Belästigung der Wähler nicht die Absicht, mindestens doch nur Nebensache gewesen sei? Was nun die Mittheilung an die Unterzeichner über den Hauptzweck betrifft, so hat Einsender dieses schon vorher angeführt, daß ihm, da er zur Unterzeichnung überall nicht aufgefordert ist, hievon Nichts bekannt geworden, er kann hier nur bemerken, daß in dem Proteste von diesem Hauptzwecke gar Nichts enthalten ist.
So wie der Hauptzweck aber angegeben wird, kann das Zutreffende auch jetzt nicht anerkannt werden. Zugegeben ist im Eingange schon, daß eine genauere und präcisere Fassung des §. 2 des Wahlgesetzes zu wünschen gewesen, zugegeben soll ferner werden, daß die Anbahnung einer Verständigung über die Wahlcandidaten von Seiten derer, welche in dieser Beziehung die Leitung dieser Angelegenheit im Herzogthume Strelitz übernommen haben, den Wünschen und dem Rechte der hiesigen Wähler mehr entsprochen haben würde. Wodurch ist aber der Rechtsstandpunkt jetzt schon angegriffen, da der §. 7. des Wahlgesetzes die Berechtigung der Ratzeburger nicht allein in Bezug auf die Wahl, sondern auch auf die Stellung des Fürstenthums dem Herzogthume gegenüber ausdrücklich anerkennt; noch hat das Fürstenthum seine besondere Gesetzgebung, nur im hiesigen Gesetzblatte erlassene Verordnungen haben im Fürstenthume Ratzeburg Kraft; ist auch die Selbstständigkeit gegen früher in mancher Beziehung beschränkt worden, so ist zur Zeit doch von einer Incorporirung noch nicht die Rede, diese am wenigsten im Wahlgesetze angeordnet, und selbst wenn die Befürchtung des Herrn Dr. M. Marung den Schreiber dieses zu einem Zweifel veranlassen könnte, so würde er nicht in dem Ausspruche des Herrn v. Unruh=Bomst, nicht in der Zustimmung der ganzen Abtheilung des zur Entscheidung nicht berechtigten Parlaments, mit Einschluß des Abgeordneten Pogge, eine Sicherheit dagegen finden, wohl aber in dem früheren Ausspruche unseres Hochseligen Großherzogs und in dem früheren Urtheile unseres höchsten Gerichtshofes.
Wohl kennt Schreiber dieses den die Bevölkerung des Fürstenthums auszeichnenden, das eigene wie das fremde Recht achtenden Sinn, den treuen Character, und die Anhänglichkeit an das angestammte Fürstenhaus, er hat die Ratzeburger ehren und schätzen gelernt, aber wenn der Herr Dr. M. Marung die sämmtlichen Einwohner, auch nur die, welche den Protest unterschrieben haben, auf einen solchen Standpunkt politischer Reife hinstellen will, daß sie Einwirkungen Anderer unzugänglich wären, daß sie sämmtlich aus eigener nicht beeinflußter Ueberzeugung sich dem Proteste angeschlossen, so muß dem, wenn auch keine andere Motive untergelegt werden sollen, widersprochen werden; wie soll das bekannte Factum, daß Einzelne den Protest unterschrieben und doch gewählt haben, hiemit in Einklang gebracht werden? Wolle der Herr Dr. M. Marung sich selbst, nur sich allein die Frage beantworten, ob er zu der unbedingt stattgehabten Ueberredung in gar keiner Beziehung stehe!
Schließlich nur noch die Bemerkung, daß Schreiber dieses seine wohlüberlegten Gründe hat, nicht ohne Weiteres in die Oeffentlichkeit zu treten, zugleich aber auch die Versicherung, daß es nicht aus Mangel an Muth geschieht, wie es dem "Protestant" vorgeworfen wird. Für diesen wie für den Herrn Dr. M. Marung wird der Name des Einsenders in der Expedition der wöchentlichen Anzeigen zu erfahren sein.
Schönberg den 16. März 1867.


Zu der Einsicht, daß mit Ruhe das Ende abwarten in allen Dingen das beste ist, hätte der immer noch namenlose Protestant früher gelangen sollen. Er würde dann dem Publikum das Aergerniß und sich die Beschämung erspart haben, öffentlich zurecht gewiesen zu werden, was ungeschehen zu machen, ihm durch Witzeleien und klägliches Anklammern an Nebendinge in den Augen Verständiger schwerlich gelingen wird. Wollte er auf die verdiente Lection überall etwas erwiedern, so blieb ihm nichts Anders übrig, als seinen Hinterhalt zu verlassen, und für seine durch Nichts begründeten öffentlichen Beleidigungen offen mit Nennung seines Namens einzutreten. Sobald dies auch nunmehr nicht geschieht, habe ich mein letztes Wort gesprochen.

Dr. M. Marung.


Das verhängnißvolle Bild.
[Erzählung]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1867 Nr. 23 Seite 3]

Das verhängnißvolle Bild.
[Erzählung]
[Fortsetzung.]

[ => Original lesen: 1867 Nr. 23 Seite 4]

Das verhängnißvolle Bild.
[Erzählung]
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das der unverehelichten Catharina Lenschow hieselbst gehörende, an der Siemzerstraße sub Nr. 105 belegene Wohnhaus mit Stallgebäude, Hofplatz und Garten, das im sog. Mühlenkamp belegene, circa 3 Scheffel Aussaat große Ackerstück, das im sog. Galgenmoor belegene Ackerstück von 1 1/2 Scheffel Aussaat Größe und das auf dem sog. Osterfelde belegene Erbpachtackerstück von 3 Scheffel Aussaat Größe - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das anzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 28. Mai d. J., Morgens 11 Uhr peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 5. März 1867.
Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) O. Reinhardt.



Präclusiv=Bescheid.

In Sachen, betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die in der Ladung vom 7. December v. Js. näher bezeichnete Halbhüfner=Stelle c. pert. des Halbhüfners Hans Joachim Christian Benn zu Mannhagen gibt das Großherzogl. Justiz= Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg reproductis ad acta proclamatibus cum documentis aff- et refixionis nec non insertionis auf das heute abgehaltene Termins=Protokoll hierdurch den

Bescheid:

daß alle im Liquidations=Termin nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 12. März 1867.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) O. Reinhardt.


Holz=Verkauf.
Unter den bekannten Bedingungen sollen gegen baare Zahlung im Garnsee am Freitag, den 22. März, meistbietend verkauft werden:

1 1/2 Faden Eichenholz,
29 Faden buchen Olmholz,
1 1/2 Faden birken Knüppelholz, und
19 1/2 Faden Tannenholz,
und wollen sich Kaufliebhaber Morgens 1/2 10 Uhr am Schlagbaum am Garnsee einfinden.
Schönberg, den 18. März 1867.
Danckwarth.


Holz=Verkauf.
Am Sonnabend, den 23. März, sollen gegen baare Zahlung bei freier Concurrenz im Selmsdorfer Kirchenholze meistbietend verkauft werden:

1 Faden buchen Olmholz,
1/2 Faden eichen Olmholz,
3 1/4 Faden buchen Knüppelholz,
6 1/4 Faden buchen Stämme,
1 Fuder eichen Durchforstungsholz,
6 Fuder buchen Zweigholz,
und wollen sich Kaufliebhaber Morgens 10 Uhr am Schlagbaum des Kirchenholzes einfinden.
Schönberg, den 18. März 1867.
Danckwarth.


Lübeck=Kleinen Eisenbahn.
Die Zeichner derjenigen Stamm=Actien unserer Gesellschaft, denen für die von ihnen gezeichneten Stamm=Actien die Quittungsbögen von Nr. 1-93 inclusive eingehändigt sind, sowie die Zeichner derjenigen Prioritäts=Actien unserer Gesellschaft, denen für die von ihnen gezeichneten Prioritäts=Actien die Quittungsbögen von Nr. 1-93 inclusive eingehändigt sind, werden, da sie die bis zum 11. März d. J. zu beschaffende zweite Einzahlung von 10 Procent auf die von ihnen gezeichneten Stamm= und Prioritäts=Actien nicht berichtigt haben, nach den Bestimmungen des §. 12 des Gesellschafts=Statuts hierdurch aufgefordert, die rückständige Rate von 10 Procent nebst 5 Procent pro anno Verzugs=Zinsen vom 11. März d. J. an und einer Conventionalstrafe von 10 Procent der fälligen Rate binnen einer vierwöchentlichen, vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser Aufforderung laufenden Frist, zu Lübeck im Bureau der Gesellschaft, Königstraße Nr. 662, Jakobi=Quartier, zu bezahlen.
Im Falle eine Zahlung nicht binnen der gesetzten Frist erfolgen sollte, werden die bereits auf die Quittungsbögen eingezahlte Rate von 10 Procent als verfallen und die Quittungsbögen selbst für null und nichtig erklärt werden.
Lübeck, den 12. März 1867.
Die Direction der Lübeck=Kleinen Eisenbahn=Gesellschaft.


Die besonderer Umstände halber diesmal später als sonst ausgegebenen 78 Antoni=Landkasten=Obligationen sind jetzt angelangt und bitte ich, solche gegen Einlieferung der Interims=Scheine recht bald von mir abzuholen.
Zum diesjährigen Johannis=Termine sind bisher 33,250 Taler (Mecklenburg) zum Landkasten bei mir angemeldet und bitte ich, weitere Anmeldungen bald zu beschaffen, da dieselben nur der Reihenfolge nach berücksichtigt werden können, bis das Bedürfniß des Landkastens für den nächsten Johannis=Termin gedeckt ist.
Schönberg, den 14. März 1867.
Kindler, Advocat.


Die Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank
in Schwerin

schließt Lebensversicherungen, Leibrentenversicherungen, Kapital=Einlage=, Darlehns= und alle sonstigen Geld=, Inkasso= und Kommissions=Geschäfte durch die unterzeichnete Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Spar=Bank=Geschäfte) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt. Die in den letzten drei Jahren zur Vertheilung zurückgestellten, mittleren Dividenden der Lebensversicherten betragen respective 36 %, 40 % und 36 % der eingezahlten Prämie.
Agentur Schönberg.
J. P. Bade.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit der Buchdruckerei von L. Bicker in Schönberg.

[ => Original lesen: 1867 Nr. 23 Seite 5]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 19. März 1867.


Für Confirmanden

empfehle mein auf's Beste assortirtes Lager von Tuchen,Buckskins, Kleiderstoffen, Shawls, Double=Tüchern, seidenen Halstüchern, Taschentüchern etc. etc. zu billigen aber festen Preisen.
Lübeck.

W. Stubbe,             
Grosse Burgstrasse 606.     


Nächste Gewinn=Ziehung am 15. April 1867.
Höchste Gewinn-Aussichten!
Für 6 Thaler

erhält man ein halbes, für 12 Thaler ein ganzes Prämien=Loos, gültig ohne jede weitere Zahlung für die fünf großen Gewinn=Ziehungen der 1864 errichteten Staats=Prämien=Lotterie, welche vom 15. April 1867 bis zum 1. März 1868 stattfinden und womit man fünf Mal Preise von Gulden 250,000, 220,000, 200,000, 50,000, 20,000 etc. gewinnen kann.
Bestellungen mit beigefügtem Betrag, Post=Einzahlung oder gegen Nachnahme beliebe man baldigst und direkt zu senden an das Handlungshaus

A. Bd. Bing,
Schnurgasse 5 in Frankfurt am Main.
Listen und Pläne werden gratis und franco übermittelt.

NB. Zu der nächsten am 15. April d. J. stattfindenden Gewinn=Ziehung, deren Haupttreffer fl. 220,000 ist, erlasse ich gleichfalls halbe Loose à 1 Thaler, ganze Loose à 2 Thaler, sechs ganze oder zwölf halbe Loose à 10 Thaler gegen baar, Posteinzahlung oder Nachnahme.


Theater in Schönberg.
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Mittwoch, den 20. März: Die zärtlichen Verwandten. Lustspiel in 3 Akten von Roderich Benedix. - Donnerstag, den 21. März: Das Gefängniß, oder: Alle müssen brummen. Lustspiel in 4 Akten von R. Benedix. - Freitag, den 22. März: Zum Benefiz für Hrn. Reimbold: Der politische Zinngießer. Komisches Lebensbild mit Gesang in 3 Abtheilungen nach Holberg's "politischem Kannegießer" von G. F. Treitschke.

Carl Hocke,       
Theater=Director.     


Ich suche zu Ostern einen Kuhknecht.
Carlow.                                                     Pumplün.


Zu verkaufen
ein tafelförmiges Fortepiano zu 50 Taler (Mecklenburg) bei
                                                    C. Schweigmann.


Heinrich Schmid,
Samenhandlung & Handelsgärtner,
Lübeck, Königstraße 869,

hält sein Lager aller Arten Sämereien zur diesjährigen Frühjahrs=Aussaat bestens empfohlen. Preisverzeichnisse darüber, auch für Handelsgärtner und Samenhändler, werden auf gefl. franco Verlangen franco und gratis zugesandt.
Ebenfalls stehen Preisverzeichnisse über Obstbäume, Gesträuche, Rosen, Stauden, Georginen, Topfpflanzen etc. zu Diensten.


Hieselbst als Zimmermeister etablirt, ersuche ich alle Herrschaften der Stadt und des Landes bei Neubauten sowie bei Reparaturen um geneigten Zuspruch.
Zugleich fordere ich junge Leute, die Lust haben, Zimmermann zu werden, auf, bei mir in die Lehre zu treten.

Schönberg.                                                     Zimmermeister Oldörp.


Ein Knabe, der Lust hat das Töpferhandwerk zu erlernen, findet zu Ostern d. J. bei mir ein Unterkommen.
Schönberg 1867.

H. Weinrebe,          
Töpfermeister.     


Ein Sohn ordentlicher Eltern, der Lust hat, die Tabak= und Cigarren=Fabrikation zu erlernen, kann zu Ostern in die Lehre treten bei

J. Fanselow.     


Club in Neschow

am Mittwoch, den 20. März, wozu seine Freunde höflichst einladet

Krüger Arndt in Neschow.     


In der Nacht von Sonnabend auf Sonntag sind mir von meiner Koppel an der Schönberger Scheide ca. 85 Zaunpfähle gestohlen worden. Wer mir den Thäter zur gerichtlichen Bestrafung nachweist, erhält 4 Thlr. Belohnung.
Zugleich mache ich zur Warnung bekannt, daß ich viele der stehengebliebenen Pfähle angebohrt und diese Bohrlöcher mit Pulver gefüllt habe.

Hauswirth Beckmann in Petersberg.     


Meteorologische Beobachtungen.
1867
März
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
15.
16.
17.
18.
33.56
34.68
37.42
36.92
-5.5
-3.3
-4.8
-5.8
0.9
2.3
1.0
-0.4
W
W
N
OSO
0
0
1
1
bedeckt.
zieml. heiter.
-
-

Am 15. 10 Cbz. Wasser aus Schnee auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.3 - 4 Schilling (Mecklenburg).
Spickgans, d. St.28 - 32 Schilling (Mecklenburg).
Flickgans, d. St.16 - 20 Schilling (Mecklenburg).
Hasen, d. St. 32 - 40 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfund5 - 5 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfund8 - 9 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfund9 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 8 St. für4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß5 - 6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weitzen22 - 23Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Roggen14 1/2 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 14Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Hafer9 - 9Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen13 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen10 - 11Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
W.=Rapsaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wint.=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


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