No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Februar
1863
dreiunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1863 Nr. 6 Seite 1]

- Die †Zeit. schreibt: Se. K. H. der Großherzog von Mecklenburg=Strelitz ist am 3. Februar von Neustrelitz in Berlin angekommen und im Hotel des Princes abgestiegen.
- Für Deutschland hat augenblicklich nichts größeres Interesse, als die preußischen Parlaments=Verhandlungen. Am 1. Februar ist dem Könige die Adresse der Abgeordneten übergeben; dieselbe sich durch eine Deputation überreichen zu lassen, hatte der König abgelehnt. Der wesentlichste Inhalt dieser Adresse ist die Anklage, daß die Minister die Verfassung verletzt haben, "indem sie die Verwaltung ohne gesetzlichen Etat fortgeführt und sogar, entgegen einer bestimmten Erklärung des Hauses der Abgeordneten, solche Ausgaben verfügt, welche durch Beschlüsse des Hauses definitiv und ausdrücklich abgelehnt waren." Das Haus der Abgeordneten stellt dem Könige vor, "daß der innere Friede und die Kraft nach Außen dem Lande nur durch die Rückkehr zu verfassungsmäßigen Zuständen wiedergegeben werden können." - Eine Antwort des Königs auf diese Adresse ist bis jetzt noch nicht erfolgt.
- Diesem entgegen hat auch das Herrenhaus eine Adresse an den König beschlossen, die in ihrem Entwurf sagt: "daß ohne freie Einwilligung der Krone kein Gesetz zu Stande kommen kann, also auch nicht das über den Staatshaushalt." Das Herrenhaus stellt fest: "Es gibt kein Gesetz, auf welches der eine oder der andere Theil behufs Lösung dieses Conflicts sich stützen könnte. Aber es gibt ein Wort, das der deutschen Sprache allein angehört, welches den Herrscher des Landes auch den Landesvater nennt, und es erinnert dies Wort an die Pflicht der Staatsbürger, bei aller Selbständigkeit in Uebung ihrer Rechte, in dem Herrscher zugleich die väterliche Autorität zu achten." Das Herrenhaus versichert den König, seine Regierung nach Kräften zu unterstützen.
- Vom 1. October an, wo die neuen Steuer= und Zolleinrichtungen zu beginnen haben, soll die Steuer= und Zoll=Oberbehörde für beide Großherzogthümer Mecklenburg "Steuer= und Zoll=Direction" benannt werden, ihren Sitz in Schwerin haben und bestehen in einem von Schwerin zu ernennenden Director, einem zu bestellenden Rathe, einem von Strelitz zu bestellenden Rathe, und den erforderlichen Subalternen, deren Besetzung von Schwerin geschieht. Zu derselben Zeit wird auch eine "Commission und Deputation zur Revision und Visitation der gesammten Zoll= und Steuerverwaltung" constituirt werden, welche zusammengesetzt wird aus einem von Schwerin zu bestellenden Präsidenten und daneben aus zwei Commissarien, wovon jeder der allerdurchlauchtigsten Landesherren einen ernennt, einem ritterschaftlichen und einem landschaftlichen Deputirten des meckl. und wendischen Kreises und einem dritten des stargardischen Kreises.
- Der Revolutions=Ausschuß in Polen hat den Bauern Vertheilung von Grundbesitz und den Gutsbesitzern Entschädigung, auch den Wittwen und Waisen der Gefallenen Grundbesitz zugesichert. Es betheiligten sich aber sowohl die Bauern wie die Gutsbesitzer sehr wenig an dem Aufstand, der nach neuesten Nachrichten im Verschwinden sein soll.
- Unter den Franzosen sind die Trinkgelder noch gebräuchlicher als anderswo. Sie behalten diese schöne Sitte auch im Auslande bei: sie leisten unerbetene Dienste zuvorkommend unentgeltlich und bitten sich nur hintennach ein Trinkgeld aus. So von Italien (Savoyen und Nizza), so auch von Mexiko. General Forey ist beauftragt, sich die Provinz Sonora mit Guaymas, dem besten Hafen Mexiko's als Trinkgeld auszubitten. Ganz zufällig trifft sich's, daß diese Provinz reich ist an Gold und Silber.
- Ueberall wo Napoleon die Karten aufnimmt zum Spiel wird ihm das größte Mißtrauen auf seine Ehrlichkeit entgegengebracht. So betrachten die Nordamerikaner seine Operationen in Mexiko mit scheelen Augen und haben in ihrem Congreß beantragt, die Anwesenheit der Franzosen in Mexiko als eine Feindseligkeit gegen die Union zu betrachten und den Mexikanern Hülfe zu leisten.
- Napoleon hat den kämpfenden Parteien in Amerika vorgeschlagen, Abgeordnete in eine neutrale Stadt zu schicken und zu untersuchen, ob die Aufhebung der Union nöthig oder Widerherstellung möglich ist.
- Dem amerikanischen Congreß liegt ein Gesetzentwurf zur Anwerbung von 150,000 Negern vor.
- Garibaldi hat seinen Arzt nach Hause geschickt, da er seiner nicht mehr bedarf, indem sein Fuß wieder besser. Sein Arzt behauptet: in vierzehn Tagen kann Garibaldi wieder zu Pferde steigen.
- Se. Hoh. der Herzog Georg von Mecklenburg=Strelitz, welcher von Baden=Baden in Berlin eingetroffen, ist nach Petersburg abgereist.
- General v. Haynau in Cassel ist, obwohl Selbstmörder, kirchlich und feierlich beerdigt worden. In den letzten Tagen vor seinem Tode war

[ => Original lesen: 1863 Nr. 6 Seite 2]

er nicht mehr zurechnungsfähig. Die ungnädige Entlassung, die er nicht für möglich gehalten hatte, die Nichtachtung, die er überall und noch am Vortage seines Todes selbst bei nahen Verwandten fand, die ihm zufällig begegneten, hatten ihn außer sich gebracht. So schritt er zum Tode.
Schwerin. Der N. C. enthält in seinem amtlichen Theile ein Publicandum, betreffend die Feier zur Erinnerung an die Befreiung von der Fremdherrschaft vom Jahr 1813. Am Sonntag den 22. März, soll hiernach in allen Kirchen des Landes eine gottesdienstliche Feier stattfinden, wobei den Behörden anheimgegeben wird, damit eine angemessene Feier zu verbinden; und am 27. März soll in Güstrow der Grundstein zu dem dort zu errichtenden Denkmal gelegt werden, an welcher Feier die Veteranen, welche als Freiwillige in einem mecklenburgischen Truppentheile gedient haben, sich betheiligen können. - Nach einer nur oberflächlichen Zusammenstellung leben in Mecklenburg noch ungefähr 250 freiwillige Jäger und 350 Veteranen aus der Zeit der Freiheitskriege.
- Von sämmtlichen Mitgliedern des Tiroler Landtags ist der Antrag an die Regierung gestellt worden , das 1861 erlassene Protestanten=Gesetz dahin abzuändern, daß die Bildung protestantischer Gemeinden in Tyrol ein für allemal untersagt bleibe.
- Als Professor Bischof Director am Gymnasium zu Wesel war, trat er eines Tags als Lehrer der Prima in diese Klasse und sah zu seinem Staunen auf der Wandtafel geschrieben: "Der Bischof ist ein Esel!" Unser Professor erkannte sofort, daß eine Untersuchung den Attentäter nicht ans Licht bringen werde, so beschloß er, sich wirksamer zu rächen. "Was treiben wir heute?" So hob der Professor im ernsten Tone an. "Wir haben die alten Classiker", gab einer der Schüler zur Antwort. "Ja freilich, wir waren zuletzt beim Plutarch, und das ging nicht nach Wunsch, wir werden daher heute repetiren." Und nun stellte der Professor seine Fragen so schwierig, daß kein Schüler auch nur eine Frage richtig beantworten konnte. Hierauf ging Bischof ruhig zur Tafel und schrieb hinter "der Bischof ist ein Esel!" das Wort "Treiber" und rief: "Schämt euch, ihr habt schlecht gelernt, schert euch nach Hause und sorgt dafür, daß euer Lehrer bald einen andern Titel erlange." Und tief beschämt zog die Klasse ab.
- Der Chef der größten deutschen Buchhandlung und Buchdruckerei, Freiherr J. G. von Cotta in Stuttgart, ist gestorben.
- Ein in Frankreich durch mehrere glückliche Vorhersagungen berühmter Wetterprophet, Matthieu, prophezeit ein regnerisches, stürmisches Jahr, namentlich vom März bis Anfang Juni.
- Es ist im Werke, Bremen und Hamburg mit einer Straßen=Locomotive zu verbinden, wie solche sich bereits in London und andern Orten als praktisch bewährt hat. Man hofft mit einer solchen Straßen=Locomotive die ohnehin schwierigen Wege in 5-6 Stunden zu machen. - Das Project einer Eisenbahnverbindung zwischen Hamburg und Paris über Bremen wird lebhaft besprochen. Die Strecke soll in 12 Stunden zurückzulegen sein.
- Als Naturseltenheit wird aus Berlin gemeldet, daß aus der Nachbarschaft von Münster Spargel dorthin geschickt sind, welche im kalten freien Lande, dessen Beet bloß mit Dünger zugedeckt gewesen ist, gewachsen sind. Es befanden sich darunter Exemplare von 1 Zoll Dicke. In den Schaufenstern der Berliner Delicatessenhändler sieht man seit 8 Tagen Spargel, frischen Salat, junge Kartoffeln und junges Gemüse.


Die Cicciata.

England hat seine grausamen Boxerkämpfe, Spanien seine Stiergefechte und Rom hat seine Cicciata. Vor kurzem erst war das Viertel von Trastevere der Schauplatz einer solchen Scene, deren blutiger Ausgang lebhafter als gewöhnlich besprochen wurde, da sich unter den Betheiligten diesmal auch ein französischer Jäger befand. Das Wort Cicciata ist in keinem Wörterbuch zu finden und dürfte wohl am besten mit "Schlächterei" zu übersetzen sein. Die Einzelheiten dieses schrecklichen Kampfes werden von den Kennern italienischer Sitten oder vielmehr Unsitten folgendermaßen geschildert: Mehrere Freunde sind in der Kneipe versammelt, sie haben sich im Trinken und im Gespräche etwas mehr erhitzt als gewöhnlich, da pflegt es dann mitunter zu geschehen, daß einer der Zecher sich von seinem Sitze erhebt und der Gesellschaft den Vorschlag macht, eine "Cicciate" in Ausführung zu bringen. Diejenigen, die keine Lust verspüren, an dem blutigen Vergnügen theilzunehmen, verlassen eilig die Schenke, und wenn es die Quantität des consumirten Weinstoffs zuläßt, setzen sie auch den Wirth von dem Ereigniß in Kenntniß, das sich in seinem Lokale vorbereitet. Dieser versäumt es dann nicht, die aufgeregten Gäste von ihrem gefährlichen Unternehmen abzubringen, aber der Friedensversuch pflegt gewöhnlich damit zu enden, daß der Wirth zur Thür hinausgeworfen und zu den Vorbereitungen des Kampfes geschritten wird. Diese bestehen darin, daß man Thür und Fenster sorgfältig verbarrikadirt, um eine Störung von Seiten der etwa intervenirenden Polizei abzuwehren. Ist man mit dieser Vorsichtsmaßregel zu Ende, so wird die Dauer der Cicciata festgestellt. Gewöhnlich pflegt der erste Glockenton, der von der nächsten Kirche erschallt, die Kämpfenden zu trennen. Ehe jedoch der Kampf beginnt, küssen die Theilnehmer desselben mit Andacht ihr Scapulier und richten an Madonna ein kurzes Gebet. Jetzt wird das Signal zum Kampfe gegeben. Die Lampe erlischt. Die Messer werden geschwungen, wüthend stürzt der Freund auf den Freund und man führt nichts geringeres im Schilde, als sich gegenseitig den Bauch aufzuschlitzen. Gräßlich ist der Kampf, der mit bestialischer Wildheit von Freunden geführt wird, die gegeneinander von keinem Gefühl der Feindschaft und des Hasses beseelt sind, und die nichts anderes beabsichtigen, als sich in Aufregung zu setzen und in dem Dampfe des siedenden Blutes zu berauschen. Während des Kampfes herrscht eine unheimliche, eine erschreckliche Stille. Kein Schrei dringt aus diesen erhitzten Kehlen, man hört keine Klage, kein Stöhnen entringt sich der Brust, nur zuweilen vernimmt man ein unterdrücktes Röcheln und das Klirren zweier Messerklingen, die im Begegnen Funken werfen, welche dann auf einen Moment die herrschende Finsterniß unterbrechen.
Dieses fürchterliche barbarische Spiel hat ebenso sehr seinen Codex, wie die Boxerkämpfe der Britten. So darf man z. B. nicht sprechen, damit kein Haß und kein Wunsch nach Rache in der Brust der Streiter zurückbleibt; auch darf man die Stimme des Freundes nicht erkennen, dem man gerade im Begriff ist, einen tödlichen Messerstich beizubringen. Die Stiche werden stets gegen den Bauch geführt und niemals gegen das Gesicht, es ist dies lediglich eine Rücksicht für die Waffe, die man nicht durch Berührung mit knochigen Theilen verderben, oder gar für die fernere Führung des Gefechts untauglich machen will. Ist das Messer bis zum Heft eingedrungen, so muß es zurückgezogen werden und die Kämpfer behalten noch so viel Menschlichkeit, daß sie es nicht versuchen, das Messer in der Wunde umzudrehen, um dieselbe dadurch zu vergrößern. Auch ist es nicht gestattet, sich gegenseitig zu Boden zu werfen, da es jedem Theilnehmer gestattet ist, sich von der Affaire zurückzuziehen, indem er sich in einer Ecke des Zimmers niederlegt. Dies ist der Hergang des Vergnügens, welches noch heutigen Tages zu Viterbo im Schwunge ist. Ein tüchtiger Cicciatore wird für einen ganz wackern und biedern Mann angesehen, der sich der schmeichelhaftesten Rücksichten zu erfreuen hat.


[ => Original lesen: 1863 Nr. 6 Seite 3]
Die beiden Kaiser.
In dem Schlosse zu Ferrieres
In dem goldgeschmückten Saale
Sitzen sie, die zwei Gebieter
Dieser Welt beim gold'nen Mahle.

Sitzen auch des Hauses Damen
An dem Tisch in Gold und Seiden,
Rechts die eine, links die andre,
Und der Louis zwischen Beiden.

Doch dem Louis gegenüber
Sitzt der Kaiser der Finanzen;
Ehrfurchtsvoll auf beiden Seiten
Bitten die betreßten Schranken.

Und es spricht der Kaiser Louis:
Herr Baron, auf gleichem Thronen
Sitzen wir, wir herrschen Beide
Ueber viele Millionen.

Beide lenken wir die Erde
In den vorgeschriebenen Bahnen -
Sagt, wie wär' es, wenn wir einmal
Tauschten mit den Unterthanen.

Lächelnd drauf der Börsenkaiser:
Wenn es Euch auch könnte scheinen,
Würde ich mich doch besinnen,
Denn ich lieb zu sehr die Meinen.

Sind gar zuverläss'ge Burschen,
Alle gleich, wie lauter Brüder;
Und wie weit sie sich verlaufen,
kommen sie doch immer wieder. -

Sind auch prächtige Soldaten,
Tapfrer als die besten Zuaven -
Papst und Kaiser, alle Kön'ge
Machen sie für mich zu Sclaven.

Darum möcht' ich, trotz der Ehre,
Für den Tausch doch höflich danken -
Grad heraus: statt von Franzosen
Bleib' ich lieber Herr von Franken.


Anzeigen.


Präclusiv=Bescheid.

In Sachen betreffend den Nachlaß des zu Teschow verstorbenen Altentheilers Jochen Heinrich Krakow aus Wendorf wird, reproduet. ad.acta docum. insert. nec non re- et affix., auf das am 23. Januar c. abgehaltene Termins=Protocoll hiedurch der

Bescheid

ertheilt, daß 1) der Extrahent des Proclams resp. die Liquidanten, jedoch vorbehaltlich der unter ihnen selbst nunmehr zum Austrag zu bringenden Prioritätsrechte dieser Erbprätendenten, für die rechten Erben des Verstorbenen anzunehmen sind, ihnen als solchen der Nachlaß zu überlassen und das Erbenzeugniß auszustellen ist.
2) die nach der Präclusion ad 1. sich etwa meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 27. Januar 1863.

Großherz. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen
(L.S.) A. Dufft.


Verkaufsanzeigen.

Bekanntmachung.

Wenn der Hufner Johann Heinrich Franz Rehbein in Grönau gewilligt ist, seine zu Grönau belegene Vollhüfnerstelle quoad Allodium mit den darauf stehenden Gebäuden, jedoch ohne Inventar gerichtlich und meistbietend verkaufen zu lassen, so wird dazu einziger Termin auf Donnerstag den 19. Februar d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzt. Dem Gewese, mit welchem bisher der Bauervogtsdienst und die Krugnahrung erblich verbunden sind, sind nach Inhalt des Vermeßregisters an Ländereien 160 Morgen 109 1/3 []Ruthen incl. der Dienstländereien zugelegt.
Die Gebäude bestehen aus einem neuen massiven Wohnhause, desgl. neuer massiver Scheune, einem Altentheils= und Wohnkathen von Fachwerk, für Einwohner. Die Bedingungen werden im Termine vorgelesen und können 14 Tage vor dem Termine bei dem Besitzer, sowie bei den Amtsvögten in Ratzeburg und Mölln eingesehen werden. Wegen Besichtigung des Gehöfts haben Kaufliebhaber sich an den Besitzer Hufner Rehbein zu wenden.
Ratzeburg den 9. Januar 1863.
Königliches Amt.
(L. S.) J. D. v. Cossel. v. Levetzow.


Vermischte Anzeigen.

An ferneren Beiträgen zur Durchführung des am 30. März d. J. zu veranlassenden Husarenfestes sind für die hülfsbedürftigen Veteranen aus dem hiesigen Fürstenthum bei mir eingegangen:

Vom Krämer Siebenmarck=Carlow 32 Schilling (Mecklenburg), Hsw. H. Siebenmarck=Schwanbeck 1 Taler (Mecklenburg), Hsw. Joh. Siebenmarck daselbst 1 Taler (Mecklenburg), Hsw. Jochen Siebenmarck daselbst 1 Taler (Mecklenburg), Erbmüller Capell=Lockwisch 1 Taler (Mecklenburg), ungen. 1 Taler (Mecklenburg), Hsw. Wittwe Ollrog aus Kleinfeldt 24 Schilling (Mecklenburg), Hsw. H. Siebenmarck=Zarnewenz 24 Schilling (Mecklenburg) , Hsw. H. J. Fischer=Schlagresdorf 1Taler (Mecklenburg) , Hsw. J. Voß=Petersberg 1 Taler (Mecklenburg), ungen. 1 Taler (Mecklenburg), desgl. 1 Taler (Mecklenburg).
Fernere Beiträge werden im Laufe d. Monats noch angenommen.
Schönberg den 5. Febr. 1863.
Grapow.


Sterbefall.
Heute Morgen 5 1/2 Uhr entschlief sanft und ruhig unsere theure Mutter und Schwiegermutter, die verwittwete Frau Oberlanddrostin, Christine Tugendreich von Drenkhahn, geborne von Gundlach, im 87sten Lebensjahre. Lehsen den 3. Februar 1863.
Die Hinterbliebenen.


In unserer, in der vorigen Anzeige abgedruckten Abrechnung ist die Summe der bisherigen Ausgaben in Folge eines Schreibfehlers irrthümlich mit 425 Taler (Mecklenburg) 8 Schilling (Mecklenburg) angegeben, sie beträgt aber, wie auch die Addition der aufgeführten Pöste ergiebt, 625 Taler (Mecklenburg) 8 Schilling (Mecklenburg).
Direction der Vieh=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg.


Kaufleute und Krüger, die ihren Bedarf an Branntwein (in eigenen Gefäßen gegen gleich baare Zahlung) von Stove holen, erhalten denselben, vom 1. Februar an bis auf Weiteres, die Kanne für 5 Schillinge, und doppelten Kümmel für 10 Schilinge die Kanne.
Stove, 29. Januar 1863.
Kaiser.


Kunst-Seidenfärberei und Druckerei.
Bänder, Tücher, Shwal's und Kleiderstoffe aller Art werden auf's Schönste gefärbt und appretirt bei Brunnenberg & Sohn.
Ratzeburg.


Ziehung am 15. Februar 1863 des garantirten Staats-Prämien-Anlehens
welches in seiner Gesammtheit 400,000 Treffer enthält, worunter sich solche von Francs 60,000, 50,000, 40,000, 30,000, 25,000, 15,000, 12,000, 10,000, 5000, 4000 etc. bis abwärts Frcs. 17. befinden.
Ein Loos für obige Ziehung kostet nur 12 Sgr.
Sieben Loose zusammen 2 Thalr.
Fünfzehn Loose zusammen 4 Thaler.
Die günstigsten Bedingungen, welche jedermann die Betheiligung ermöglichen, stellen demnach nahmhafte Aufträge in Aussicht; dieselben werden durch Unterzeichneten gegen Baarsendung, Briefmarken oder Postnachnahme prompt ausgeführt. Ziehungslisten gleich nach der Ziehung.
Jacob Lindheimer jun.
Staatseffecten=Handlung in Frankfurt a. M.


[ => Original lesen: 1863 Nr. 6 Seite 4]

Die GERMANIA, Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft zu Stettin, Grundcapital 3,000,000 Thaler, schließt gegen feste Prämien Lebens= Versicherungen, Aussteuer=Versicherungen, Versicherungen von Begräbnißgeldern, sie gewährt Altersversorgungen, Erziehungsgelder, Pensionen für Wittwen oder Waisen, Renten jeder Art, sie empfiehlt endlich ihre Kinderversorgungscassen zu passenden Weihnachts= und Neujahrsgeschenken.
Prospecte werden unentgeldlich verabreicht, Sowie unter bereitwilligster Ertheilung jeder gewünschten Auskunft Anträge entgegengenommen von Schönberg im December 1862.
Wilh. Heincke, Agent der Germania.


Die gewinnreichste Speculation ist die Betheiligung bei der am 18. kommenden Monats beginnenden Staats-Gewinne-Verloosung in welcher nur Gewinne gezogen werden im gesammtbetrag von 2 Millionen 400,000 Mark, vertheilt auf 19700 Gewinne und zwar unter der Garantie der Hamburger Regierung.
Ganze Originalloose zu dieser ersten Ziehung kosten 2 Thlr., halbe 1 Thlr., 2 Viertel 1 Thlr. und ein Viertel nur 15 Sgr.
Dieselben sind durch Unterzeichnete direct gegen bar oder Postvorschuß zu beziehen.
Unter den 19700 Gewinnen befinden sich Haupttreffer von Mark 200,000, 100,000, 50,000, 30,000, 20,000, 15,000, 8mal 10,000, 2mal 8000, 2mal 6000, 4mal 5000, 8mal 4000, 18mal 3000, 50mal 2000, 6mal 1500, 6mal 1200, 106mal 1000, 106mal 500 etc.
Die Gewinne werden in baar durch unterzeichnetes Bankhaus, welches mit dem Verkauf der Loose beauftragt ist, in allen Städten Deutschlands ausbezahlt, welches überhaupt Ziehungslisten und Pläne gratis versendet. Man beliebe sich daher direct zu wenden an das
Central=Haupt=Depot bei Stirn & Greim Banquiers in Frankfurt a./M.
P.S. Um endlich alle Bedenken zu beseitigen, werden die Einlagegelder denjenigen, welchen das Unternehmen nicht entsprechen sollte, bei Retournirung der Loose bis 2 Tage vor Ziehungsbeginn sofort zurückvergütet, d. h. wenn solche direct von obigem Haupt=Depot bezogen wurden.


Für die große Theilnahme bei der Beerdigung meines seligen Ehemannes, wail. Tischlermeisters Diedrich Greiff, meinen tiefgefühlten Dank!
Zugleich erlaube ich mir die höfliche Anzeige: daß ich das Tischlergeschäft des Verstorbenen, mit Beistand eines tüchtigen Werkführers, fortsetzen werde, und bitte, das meinem sel. Manne bewiesene Zutrauen gütigst auf mich zu übertragen, was für mich und meine drei unmündigen Kinder jetzt eine Lebensfrage ist; daher ich denn wohl vertrauensvoll nochmals bitten darf, mir die bisherige Kundschaft nicht entziehen zu wollen.
Schönberg im Februar 1863.
Wittwe Greiff.


Personen, welche geneigt sind, gegen angemessenes Honorar Waaren für mich in Empfang zu nehmen und zu befördern, bitte ich, mir ihre Adresse franco einzusenden, um nähere Rücksprache mit ihnen zu nehmen.
Brunnenberg & Sohn.
Ratzeburg.


Vorgestern ist auf dem Wege von Schlagsdorf nach Schönberg eine Pferdedecke verloren worden. Es wird gebeten, selbige bei Herrn Sick in Schlagsdorf oder in Schönberg in Spehr's Hotel gegen eine Belohnung abzugeben.


Ich warne Jedermann auf meinen Namen ohne baare Bezahlung etwas verabfolgen zu lassen, indem ich durchaus für keine Zahlung hafte.
Schönberg.
Lisette Spehr, Hebamme.


Zu vermiethen zu Ostern in der Wasserstraße: eine untere Wohnung an der Straße, bei J. Wolgast, Schuhmacher.


Ball am Sonntage den 8. Februar 1863 in meinem Locale, wozu ich ergebenst einlade.
Kohs in Menzenberg.


Den über meine Koppel, der Twiekenkamp genannt, angelegte Schleichsteig verbiete ich hiermit, und werde die dennoch unbefugt darauf betroffenen dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen.
Schlagsdorf 1863.
Bäcker Boye Wittwe.


Backtafel für die Stadt Schönberg.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.
In der Woche vom 29. Jan. bis 5. Febr.

Geboren: Eine unehel. T. in Gr. Bünsdorf.

Gestorben: D. 2. Heinrich Maaß, Arbtsm.tochter=S. aus Kl. Siemz, z. Z. hies., 10 1/2 Mon. alt.

Copulirt: D. 3. Johann Jochen Steinfatt, Viehhändler hies., und Wittwe Catharina Maria Lenschow hies.


Getreide= und Markt=Preise in Lübeck am 4. Februar 1863.
Weitzen1Taler (Mecklenburg)16 - 25Schilling (Mecklenburg)
Roggen1Taler (Mecklenburg)2 - 9Schilling (Mecklenburg)
Gerste-Taler (Mecklenburg)36 - 40Schilling (Mecklenburg)
Hafer-Taler (Mecklenburg)28 - 32Schilling (Mecklenburg)
Erbsen-Taler (Mecklenburg)40 - 52Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Taler (Mecklenburg)40 - 56Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Taler (Mecklenburg)36 - 40Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Taler (Mecklenburg)29 30Mark (Lübeck)
Rübsen-Taler (Mecklenburg)28 29Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat-Taler (Mecklenburg)20 - 21
Butter11Schilling (Mecklenburg)pr.Pfund
Kartoffeln pr. Faß4 - 5Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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