No. 24
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. Juni
1862
zweiunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1862 Nr. 24 Seite 1]

- Rußland und Frankreich, ersteres als Beschützer der griechischen, letzteres als Beschützer der römisch-katholischen Kirche, haben von der Pforte die Ermächtigung zum gemeinschaftlichen Wiederaufbau der Kuppel zum heiligen Grabe verlangt. Die Pforte verweigerte nun keineswegs diese Erlaubniß, verlangt aber im Interesse ihrer christlichen Unterthanen, sich an dem Wiederaufbau mit einem Drittel zu betheiligen. Die beiden Großmächte wiesen jedoch sowohl diesen Vorschlag, als auch den, daß alle anderen christlichen Mächte Europas an dem Wiederaufbau der Kuppel sich betheiligen sollten, von der Hand, und bestehen darauf, die Kuppel, die in Ruinen fällt, allein herzustellen. Das heilige Grab scheint in der auswärtigen Politik Rußlands abermals berufen, zu Verwickelungen mit der Pforte zu führen. Wenn aber in dem Krimkriege Frankreich auf Seite der Pforte stand, so scheint es diesmal in der orientalischen Frage mit Rußland gehen zu wollen.
- Die hohen Politiker vom Handwerk beschäftigt ungemein der Feldzug der Franzosen in Mexiko. Die Franzosen kamen, wie sie sagten, als Freunde im Interesse der Ruhe, Ordnung und Bildung, aber ungerufen. Sie kamen mit Engländern und Spaniern und diese haben sich zurückgezogen. Die Franzosen setzen den Feldzug allein fort und lassen sich Verstärkungen nachschicken. Sie rücken jetzt gegen die Hauptstadt Mexiko vor. Was wollen sie dort? - Dem Erzherzog Max von Oestreich einen Thron gründen zum Ersatz für das verlorne Mailand. - Sie sagen es, aber Oestreich bedankt sich nicht einmal für diese uneigennützige Mühe, und die Nordamerikaner betheuern, Napoleon wolle nur drüben in Amerika, derweil sie selber durch Bürgerkrieg schwach seien, festen Fuß fassen, und wo einmal ein Fuß stehe, komme auch der lange Arm Frankreichs nach u. s. w. Und für die französische Flotte sei es auch wichtig, eine Kolonie oder so etwas zu haben, nach der man Schwimmen kann.
- In Petersburg ist eine Verschwörung entdeckt und viele Personen verhaftet, worunter ein General und andere Officiere. Die große Mehrzahl gehört einer kopflosen Jugend an. Als Hauptzweck er Bewegung wird in ihren Proclamationen Gemeinschaft der Frauen bezeichnet.
- In letzter Zeit haben sich manche Lehrlinge zur Aufnahme in den Schweriner Männer=Turn=Verein gemeldet. Die Plenarversammlung des Vereins vom 7. d. beschloß: auch Lehrlinge seien zum Turnen zuzulassen, aber nur als Turnzöglinge anzusehen, ohne andere Rechte im Verein beanspruchen zu können; der Beitrag derselben solle die Hälfte der ordentlichen Mitglieder betragen. Weil der Verein ein Männer=Turn=Verein bleiben solle, so müsse an dem 18. Lebensjahre als Bedingung für die Aufnahme festgehalten werden.
- Für Cigarrenraucher lauten die Nachrichten betrübend. Die Tabackspflanze in Cuba ist von einer verderblichen Krankheit befallen. Im Jahre 1861 soll man von Havana fast 2 Millionen Pfund Taback und über 50 Mill. Stück Cigarren weniger ausgeführt haben als 1860, und jetzt dürfte es noch zehnmal schlechter werden. Die Tabacksernte in Virginien, Kentucky, Tenessee wird sehr schlecht ausfallen.
- Die deutsche Turnzeitung enthält in ihrem Ausweise die Sammlung für die vertriebenen Schleswig=Holsteiner folgenden Posten: " Von einer Dame als Erlös für einige Küsse 20 Silbergroschen." -Glückliche Schleswig=Holsteiner, für die selbst Damen ihre Küsse verwerthen!


Einnahme und Ausgabe
des Missionsvereins im Fürstenthum Ratzeburg.
I. Joh. 1860/61.
Einnahme.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Ausgabe.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

[ => Original lesen: 1862 Nr. 24 Seite 2]

II. Joh. 1861/62.
Einnahme.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Ausgabe.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

      Außerdem sind folgende Gaben mit besonderer Bestimmung durch den Unterzeichneten befördert:

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

      Zugleich wird hiedurch angezeigt, daß nach dem seligen Heimgange des bisherigen Präses des Missionsvereins, des Kirchenraths Arndt, Pastors zu Schlagsdorf, von dem Vorstande der Unterzeichnete zum Präses, und der Herr Pastor primar. Kämpffer zu Schönberg zum Secretair und Kassenführer des Vereins erwählt, und Herr Consistorialrath Rüdiger zu Selmsdorf als Deputirter zur Generalversammlung nach Leipzig gesandt ist.
    Domhof zu Ratzeburg, den 11. Juni 1862.

                                                    J. Rußwurm, Probst,
                                                    bisheriger Kassenführer des Misssonsvereins.


Anzeigen.


Auf Befehl des Hohen Großherzoglichen Kammer= und Forst=Collegii wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß künftig auf den Carlower und Schlagbrügger Mören
       das Tausend Ruthentorf 1Taler (Mecklenburg) 4 Schilling (Mecklenburg) und
       das Tausend Formtorf 44 Schilling (Mecklenburg) pr. Ct.
              exclus. Zähl= und Diemengeld
kosten soll.
Schönberg den 3. Juni 1862.

                          Großherzoglich Meckl. Domainen=Amt
                          und Forst.
                          F. Graf Eyben.       Danckwarth.


Vorladungen.

Mittelst eines unterm heutigen Tage erlassenen Proclams, sind alle diejenigen, welche aus einem Erbrechte oder aus einem sonst nur irgend zu erdenkenden Rechtsgrunde, Forderungen oder Ansprüche an die, unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetretene, Hinterlassenschaft des unterm 20. April 1852 verstorbenen Buchbinders Johann Andreas Heinrich Thonagel und seiner am 3. Juni 1861 gleichfalls verstorbenen Ehefrau Maria Dorothea Elisabeth geborne Dowaldt, zu haben vermeinen, ein für allemal mithin peremptorisch und bei Vermeidung der Präclusion, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben auf Freitag den

20sten k. M.

zu Rathhause hieselbst verabladet.
Ratzeburg den 5. Mai 1862.

Königlicher Stadtcommissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)                               In fidem                                                    
                                                    Richter, Stadtsecretair.


In Sachen betreffend die Regulirung des Nachlasses der Erbzinsmann Claus Peter Kock'schen Eheleute zu Neuvorwerk wird nunmehr nach beschaffter Erblegitimation der im Testamente der verstorbenen Ehegatten als Erben eingesetzten Geschwisterkinder und Kindeskinder Termin Zwecks Distribution der Nachlaßmasse auf

Freitag den 20. Juni d. J., Morgens 11 Uhr,

anberaumt und werden dazu die gedachten Erbinteressenten vorgeladen.
Patrimonialgericht Lütgenhof zu Dassow den 28. April 1862.


Präclusiv=Bescheid

In Concurs=Sachen der Gläubiger des insolventen Krämers Möhler zur Bäck, Provocaten und Liquidanten, giebt das

Großh. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das Liquidations=Protocoll vom 30. v. M., nachdem die vorschriftsmäßige Bekanntmachung der öffentlichen Ladung vom 12ten März d. J. zu den Acten bescheinigt worden, hiemit zu Recht den

Bescheid:

daß nunmehr, unter Vollstreckung der in der gedachten Ladung angedroheten Nachtheile, diejenigen Möhler'schen Gläubiger, welche ihre Forderungen an den Gemeinschuldner sowenig im vorgewesenen Termine als bisjetzt angemeldet, auch ihre zuständigen Vorzugsrechte nicht ausgeführt, beziehungsweise an den Verhandlungen und Beschlüssen der erschienenen Gläubiger sich nicht betheiligt haben, mit ihren Ansprüchen von der Möhler'schen Debitmasse, sowie mit der Ausführung von Vorzugsrechten hiemit ausgeschlossen, beziehungsweise an die Beschlüsse der im Termine anwesend gewesenen Möhler'schen Gläubiger gebunden erkannt sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 5. Juni 1862.

                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                    A. Dufft.


Decretum præclusivum.

Wider alle Diejenigen, welche sich mit ihren Forderungen und Ansprüchen an das, den Kindern des abwesenden Bäckermeisters Geißler zustehende, in der Brauerstraße sub Nr. 106 hieselbst belegene, Wohnhaus, im Professions=Termine am 30. v. M. und bis jetzt nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage die Präclusion erkannt.
Ratzeburg den 2. Juni 1862.

Königlicher Stadtcommissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)                           In fidem                                      
                                                    Richter, Stadtsecretair.


Verkaufsanzeigen.

Der Allodial=Nachlaß des wailand Schulzen und Hauswirths Bruhn in Börzow, bestehend in

2 Pferden, 11 Kühen, 5 Starken, 7 Kälbern,
  mehreren Schweinen, Schafen, Federvieh,
Mobilien=, Ackerbau=, Haus= und Küchengeräth,
Silber=, Glas=, Porcellansachen,
Bett= und Leinenzeug,
Kleidungsstücken etc.
soll in öffentlicher Auction

am Montag den 23. d. M.
von Morgens 10 Uhr an

und, wenn es erforderlich, an dem folgenden Tage gegen sofortige Baarzahlung in Courant meistbietend verkauft werden.
Kaufliebhaber wollen sich zu gedachter Zeit auf dem Bruhnschen Gehöfte in Börzow einfinden.
Grevesmühlen 3. Juni 1862.

                                                    Großherzogl. Amtsgericht.
                                                    Krüger.


[ => Original lesen: 1862 Nr. 24 Seite 3]

Oeffentlicher Verkauf in Lübeck,

an einem demnächst näher aufzugebenden Tage über die dem Amte der Schuhmacher gehören Ländereien ca. 55 Scheffel, mit der Loh=Windmühle, dem Wohnhause (worin bisher eine Krug=Wirthschaft betrieben), dem Viehhause und zwei Scheunen, vor dem Holstenthor zwischen den Chausseen nach Fackenburg und nach Schwartau belegen

zum 1. November d. J. abzuliefern.

Die bisher dem gedachten Amte Seitens des Staates verpachteten Ländereien von ca. 14 1/2 Scheffel, werden dem Käufer auf eine Reihe von Jahren annoch, zu den bisherigen Pachtbedingungen dabei verbleiben.
Nähere Auskunft wird auf portofreie Briefe sofort ertheilen, der beeidigte Makler

                                                    Joh. N. Stolterfoth Gottl. Sohn.


Holzverkauf.

Unter den bekannten Bedingungen sollen im Niendorfer Zuschlage gegen baare Zahlung am Mittwoch den 18. Juni meistbietend verkauft werden:

12 Faden eichen Kluft= und Knüppelholz,
  1 1/4 Faden tannen Knüppelholz und
     3/4 Faden ellern Knüppelholz,
und wollen sich Käufer Morgens 9 Uhr am Schlagbaum des Zuschlages auf der Chaussee einfinden.
Schönberg den 12. Juni 1862.

                                                    Danckwarth.


Lübeckische Staatsanleihe von 1850.

                Auf Grund der dem Lübeckischen Staate vertragsmäßig zustehenden Befugniß zur beliebigen Erhöhung des Tilgungsfonds der Lübeckischen Staats=Anleihe von 1850 und in Ausführung gemeinsamen Beschlusses des Senats und der Bürgerschaft vom 28. vorigen Monats kündigt die unterzeichnete Deputation hiemittelst sämmtliche noch in Umlauf befindliche Obligationen jener Anleihe zur Rückzahlung am 2. Januar 1863.

Sie fordert demgemäß die Inhaber solcher Obligationen auf, dieselben, nebst den am 1. Januar 1863 noch nicht fälligen Zins=Coupons Nr. 27 à 40, vom 2. Jan. 1863 an, in Berlin, Hamburg oder hier mit einem Verzeichniß, worin die Obligationen den Nummern und dem Betrage nach aufgeführt sind, einzuliefern und dagegen deren Nominal=Betrag entgegenzunehmen.

        Die Zahlung geschieht
                        in Berlin:
                                 durch die Herren Robert Warschauer & Co.,
                        in Hamburg:
                                 durch die Norddeutsche Bank,
                        in Lübeck:
                                 durch die unterzeichnete Deputation,
jedoch sind an beiden erstgenannten Orten die Obligationen zwischen dem 1. und 15. Decbr. 1862 zur Abstempelung vorzuzeigen, widrigenfalls der Betrag nur in Lübeck erhoben werden kann.
                Die unterzeichnete Deputation erbietet sich übrigens, diejenigen Obligationen, deren Inhaber eine Herabsetzung des Zinsfußes derselben auf vier Procent pr. A. der Entgegennahme des Capitalbetrags vorziehen und dies spätestens am 14. Juni 1862 in unten näher bezeichneter Weise erklären, in vierprocentige Obligationen zu convertiren, und verpflichtet sich, den Inhabern solcher Obligationen eine Prämie von Einem halben Procent des Betrages derselben zu gewähren.
                Die bezügliche Erklärung ist, unter Einreichung der Obligationen und der am 1. Jan. 1863 noch nicht fälligen Zins=Coupons Nr. 27 à 40, mit einer Designation der zu convertirenden Obligationen in zwei Exemplaren, von denen das eine, mit Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurückgegeben wird, bei den obengenannten Bankhäusern in Berlin und Hamburg oder bei der unterzeichneten Deputation einzureichen, bei welchen Formulare derselben vom 12. Mai d. J. ab entgegenzunehmen sind.
                Die Inhaber behalten demnach die am 1. Juli 1862 und am 1. Jan. 1863 fälligen Coupons Nr. 25 und 26, da die Verzinsung mit 4 Procent erst vom 1. Jan. 1863 an beginnt.
                Binnen möglichst kurzer Frist werden die zur Convertirung eingereichten Obligationen mit dem Convertirungsstempel bedruckt und, unter Beifügung neuer mit Talon versehener Coupons, so wie unter Auszahlung der ob gedachten Prämie an den vorbemerkten Stellen gegen Wiedereinlieferung der Empfangsbescheinigung zurückgegeben.
                Lübeck, den 8. Mai 1862.

                                                    Die Deputation zur Verwaltung
                                                    der Lübeckischen Staats=Anleihe von 1850.

Zur Entgegennahme von Anträgen zur Convertirung hält die Deputation jeden Dienstag und Freitag vom 20. Mai an, von 11 bis 12 Uhr, Sitzung in der Kriegsstube auf dem Rathhause.

Lübeck, den 14. Mai 1862.                                                    Die Deputation.


Guano-Depôt der Peruanischen Regierung
in Deutschland

Die von uns bisher veröffentlichten Limiten sind hiedurch aufgehoben und werden wir am 1. Juli unsere neuen Preise bekannt machen.

Hamburg, 5. Juni 1862.           J. D. Mutzenbecher Söhne
und
A. J. Schön & Co.


Bei der jetzt so wichtigen Jahreszeit empfehle ich besonders meine Auswahl von genau construirten Barometern und Barometer=Controleuren; Thermometern zum Buttern und Brauen; Fenster= und Stubenthermometern etc., sowie Wasserwaagen, bekanntlich das beste Werkzeug zur genauen Legung der Drainröhre.

                                                    Ludwig Vogel.


Verloren, am ersten Pfingstmorgen, vom Amtsplatze bis zur Kirche: Ein paar goldene Manschettenknöpfe. Gegen eine Belohnung abzugeben in der Expedition d. Blattes.


Büchen=Asche

zu verkaufen. Näheres in der Expedition dieses Blattes.


[ => Original lesen: 1862 Nr. 24 Seite 4]

Photographisches Atelier
von
Wilh. Heincke.

Nach Vollendung meines Glashauses empfehle ich mich zum Anfertigen von photographischen Portraits, Familiengruppen, Visitenkarten etc. etc. auf Glas, Wachstuch und Papier, bei jeder Witterung von Morgens 8 bis Abends 6 Uhr.
Goldene Medaillons mit dem Portrait des Bestellers nur 2 1/2 bis 4 Thlr.


Feuerversicherungsbank für Deutschland
in Gotha.

Nach dem Rechnungs=Abschlusse der Bank für 1861 beträgt die Ersparniß für das vergangene Jahr

75 Procent

der eingezahlten Prämie, d. h. jeder Versicherte, der für eine Versicherungssumme von 1000 Thlr. die Prämie von 100 Schilling (Mecklenburg) eingezahlt hat, erhält für das verflossene Jahr 75 Schillinge von der Bank zurückerstattet.
Jeder Banktheilnehmer in hiesiger Agentur empfängt diesen Antheil nebst einem Exemplar des Abschlusses vom Unterzeichneten, bei dem auch die ausführlichen Nachweisungen zum Rechnungs=Abschluß zu jedes Versicherten Einsicht offen liegen. Denjenigen, welche beabsichtigen, dieser gegenseitigen Feuerversicherungs=Gesellschaft beizutreten, giebt der Unterzeichnete bereitwilligst desfallsige Auskunft und vermittelt die Versicherung.
Schönberg, den 29. Mai 1862.

                          Chr. Schrep,
                          Agent der Feuerversicherungsbank für Deutschland.


Die Landmeister der Schuhmacher=Zunft werden hiedurch von uns aufgefordert, ihr rückständiges Quartals=Geld am Montag den 30sten Juni d. J. zu entrichten, wo nicht, wird es auf ihre eigenen Kosten eingefordert.
Schönberg, den 11. Juni 1862.

                                                    Die Aelterleute
                                                    der Schuhmacher=Zunft.


Bei der am 18. Juni d. J. stattfindenden Haupt=Ziehung der großen und garantirten

Staats-Gewinne-Verloosung,
die bei 28,000 Loosen allein 14,000 Gewinne von Thlr. 114,300, 57,150, 28,500, 17,000 14,300, 11,400, 8,570, 7,000, 5,700, 3,430, 2,850, 2,300, 1,700, 570 etc. etc. enthält und in welcher jedes Loos gewinnen muß, kann man sich bis spätestens den 17. genannten Monats betheiligen.
Ganze Original=Loose à Thlr. 11. 13 Sgr.,
Halbe  Original=Loose à Thlr.   5. 22 Sgr.,
Viertel Original=Loose à Thlr.   2. 26 Sgr.,
Achtel Original=Loose à Thlr. 1. 13 Sgr.,
(einschließlich Porto).

5 ganze Loose (für Gesellschaften) zu 55 Taler (Mecklenburg) sind direkt durch unterzeichnetes Bankhaus zu beziehen, welches sich zur portofreier Zusendung der Pläne und amtlichen Ziehungslisten und überhaupt jeder Auskunft bereitwilligst erbietet.
Die Gewinne werden in klingender Münze in allen Städten Deutschlands ausbezahlt und die Einlage kann in preuß. Cassenscheinen und Franko=Marken oder durch Postnachnahme geschehen.

A. Grünebaum,
Allerheiligenstraße No. 69 in Frankfurt a/M.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termin Gelder und Sparkassenbücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 26sten Juni bei mir abzugeben.

                                                    J. P. Bade, Buchbinder.


Ich fordere hiermit alle Diejenigen, welche noch Forderungen an den Nachlaß des wailand Fuhrmanns Willfahrt zu Schönberg zu haben vermeinen, auf, solche ihre Ansprüche binnen 4 Wochen bei mir anzumelden.
Schönberg den 30. Mai 1862.

                          Schustermeister Stoffers,
                          als Curator der ruhenden Willfahrtschen Erbschaft.


Bei mir sind Kohl= und Rübenpflanzen zu haben das Schock 3/4 Schilling.

                                                    Busch in Wahrsow.


Am 23. u. 24. Juni, beide Tage Nachmittags, sollen bei mir nachfolgende Gegenstände nach der Scheibe verschossen werden:

1) eine Tafeluhr, 2) ein Potage= oder Füll=Löffel, 3) ein Spiegel mit Goldrahmen, 4) ein dito, 5) ein silberner Eßlöffel, 6) ein dito, 7) zwei silberne Theelöffel, 8) zwei dito;
wozu Freunde und Gönner ergebenst eingeladen werden. - Büchsen, Pulver und Blei werden geliefert. - Ein Satz von 3 Schüssen kostet 16 Schilling (Mecklenburg).

                                                    Krüger Möller in Zarnewenz.


Am Montag und Dienstag nach Pfingsten, den 16. und 17. Juni, beide Tage Nachmittags, sollen bei mir nach der Scheibe verschossen werden:

1) ein Kleidersecretair zu 13 Taler (Mecklenburg), 2) eine Kommode zu 10 Taler (Mecklenburg), 3) ein Sophatisch zu 8 Taler (Mecklenburg), 4) ein Lehnstuhl zu 5 Taler (Mecklenburg) 5) ein Tisch zu 4 Taler (Mecklenburg), 6) zwei Stühle zu 3 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg), 7) zwei Stühle zu 3Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg), 8) ein Stuhl zu 1 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg),
wozu ich meine geehrten Freunde und Gönner, sowie alle Schießliebhaber ergebenst einlade. - Der Zusatz ist 16 Schilling (Mecklenburg) für 3 Schüsse. - Büchsen werden geliefert.

                                                    Krüger Knabjohann zu Campow.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.
In der Woche vom 5. bis 12. Juni.

Geboren: 7. Dem Uhrmacher Meyer hies. ein S.
Gestorben: 5. Anna Maria Bade, Webermeistersfrau vor Schönberg, 46 3/4 J. alt. - 10. Marie Hinzelmann, Arbtmfr. hies., 70 3/4 J. alt. - 11. Friedr. Oldörp, Arbtsm. in Lockwisch, gegen 30 J. alt.


Backtafel für die Stadt Schönberg

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 17
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen -   8 1/2
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 17
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling -   8 1/2
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 3 28
ein 4 Schillings=Brod 1 30
ein 2 Schillings=Brod - 31
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 5 30
ein 4 Schillings=Brod 2 31
ein 2 Schillings=Brod 1 15 1/2

Schönberg, den 7. Juni 1862.                          
                                                    Bürgermeister und Rath.


Getreide und Markt=Preise in Lübeck
am 11. Juni 1862.

Weitzen 1 Taler (Mecklenburg) 20-28 Schilling (Mecklenburg),     Wicken  - Taler (Mecklenburg)   -    - Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg) 12-14 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 44-46 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat   -    - Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-44 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen   -    - Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 12-20 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 19-20 Mark (Lübeck)
Butter 9-10 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, pr. Faß 8 u. 9 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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