No. 7
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Februar
1862
zweiunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1862 Nr. 7 Seite 1]

Durch Rescript Großherzoglicher Hoher Landesregierung vom 28. v. M./ 1. d. M. sind wir angewiesen worden, auf die aus dem Fürstenthum Ratzeburg gegen die Einführung der beschlossenen Zoll= und Steuerreform eingegangenen Petitionen einen Bescheid zu ertheilen. In Befolgung dieses Befehls eröffnen wir, nach Maßgabe des vorbezeichneten Hohen Regiminal=Rescriptes, den sämmtlichen Petenten hiedurch das Nachstehende:

Zuvörderst geht die Absicht der Großherzoglichen Hohen Landes=Regierung keineswegs dahin, durch die neue Einrichtung, die hiesige Einwohnerschaft zu höheren Leistungen heranzuziehen, sondern es sollen dafür schon bestehende Abgaben herabgesetzt werden. Dabei ist ein Vorzug der neuen Einrichtung, daß die Quote, welche aus den Gesammteinnahmen des Grenzzolles nach der Bevölkerungszahl auf das Fürstenthum fällt, zufolge der Consumtions=Verhältnisse mehr betragen wird, als von den Einwohnern des Fürstenthums an Grenzzoll gezahlt wird, indem die hiesige Einwohnerschaft von den höher besteuerten Artikeln verhältnißmäßig weniger consumirt als die übrigen Theile Mecklenburgs.
              Ferner ist zu berücksichtigen, daß ein Theil der Steuer, welche bisher durch den immer einen härteren und fühlbareren Druck ausübenden directen Modus aufgebracht werden, künftig in indirecter, den Steuernden kaum fühlbarer Weise erhoben werden wird. Wie wenig fühlbar in der That der Grenzzoll sein wird, läßt sich an einem Beispiel leicht klar machen. Kaffee und Zucker gehören zu den höchst besteuerten Artikeln, indem für den Centner 25 Schilling (Mecklenburg) an Zoll zu entrichten sind. Sonach wird durch den Grenzzoll das Pfund von beiden Artikeln nur um 1/4 Schilling im Preise erhöhet.
              Sodann die Unannehmlichkeiten eines Grenzzolles anlangend, so sind dieselben durch die beabsichtigten Einrichtungen fast gänzlich beseitigt. Fußgänger und Personenwagen sind keiner Visitation unterworfen, Lasten bis zu 25 Pfund unterliegen keiner Verzollung, ebensowenig Dasjenige, was aus dem Lande hinausgeht. Soweit aber hiernach noch Unannehmlichkeiten für den Verkehr übrig bleiben, sind dieselben überall nicht zu vermeiden gewesen. Dieselben würden, wenn man das Fürstenthum bei den neuen Einrichtungen ausgeschlossen hätte, an der Mecklenburg=Schwerinschen Grenze im erhöhten Maße stattgefunden haben.
Schönberg, den 12. Februar 1862.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.       C. L. v. Oertzen.       F. Boccius.


- Die Gesandten Oestreichs, Baierns, Würtembergs, Sachsens, Hannovers u. a. haben in Berlin gleichlautende Noten überreicht, welche eine Art Verwahrung gegen die Bernstorff'sche Note über die Bundesreform enthalten. Die Vertheidigungs=Allianz, sagen sie, sei auf sämmtliche Länder aller Bundesglieder auszudehnen; sie hätten sich bereits darüber geeinigt. Dem Bundestage soll eine aus Abgeordneten der deutschen Kammern gebildete Volkskammer als Bundesparlament beigegeben werden, mit maßgebendem Einfluß auf Gesetzgebungs= und Verwaltungsarbeiten des Bundestags.
- Die Augsburger Zeitung berichtet über die Noth in Frankreich. Diese Noth ist in Folge der schlechten Ernte und der Handelsstockung in Amerika am größten in den großen Fabrikstädten, z. B. in Lion und St. Etienne, in denen ein Drittel der Bevölkerung sich in die Armenlisten hat einschreiben lassen. Es fehlt aber auch in andern Städten und sogar in Paris nicht daran.
- Zum König von Mexiko ist, wie sich jetzt bestätigt, von Napoleon Erzherzog Max von Oesterreich, Bruder des jetzigen Kaisers und Schwiegersohn des Königs der Belgier, ausersehen. Es wird als gewiß bestätigt, daß der Erzherzog sich bereit erklärt hat, die Krone von Mexiko anzunehmen und die östreichische Regierung ihre Zustimmung dazu ertheilt hat. - Nach Nachrichten aus

[ => Original lesen: 1862 Nr. 7 Seite 2]

London sind Frankreich, England und Spanien übereingekommen, ihre Truppen gegen die Hauptstadt Mexiko vorzurücken und an das Volk zu appelliren, daß es den Erzherzog Max zum König ausrufe.
- Der Herzog von Coburg=Gotha beabsichtigt, gegen Ende dieses Monats eine größere Reise nach Centralafrika anzutreten.
- Seit dem 20. Januar steht eins der schönsten und mächtigsten Kohlenwerke in nächster Nähe der Stadt Brüx in Böhmen in Brand, so daß der östliche Himmel sich weithin röthete. Die Stadt ist tageshell erleuchtet.
- Der südstaatliche Nashville ist dem Kriegsschiff der Union Tuscatora nun doch entkommen; dieser hat das Fehlschlagen sich selber zuzumessen. Denn statt selber in den Kanal hinauszufahren, um in offenem Gewässer seinem Gegner aufzulauern, der 24 Stunden später hätte auslaufen müssen, (das Gastrecht ist ja beiden gekündigt) hatte er mit unstetem Hin= und Herfahren einen Theil seiner Kohlenvorräthe verbraucht und ging am Morgen bei Cowes vor Anker, um neue Kohlen einzunehmen. Kaum hatte der Nashville davon Kunde erhalten, als er der Hafenbehörde anzeigte, daß er in See stechen wolle. Die Folge davon war, daß die Tuscatora die Weisung erhielt, sich in den nächsten 24 Stunden nicht vom Flecke zu rühren, und den Nashville an sich vorbei fahren sehen mußte. Letzterer befand sich eine deutsche Meile von der Küste, als er den englischen Piloten entließ; er ließ der Tuscatora freundlich sagen, wenn sie nicht im Stande sei, 16 1/2 Knoten in der Stunde zurückzulegen, möge sie sich mit der Jagd weiter nicht bemühen, denn er hoffe in 24 Stunden einen Vorsprung von 200 Seemeilen zu gewinnen. Ferner berichtete der heimgekehrte Pilote, der Maschinist des Nashville sei entschlossen, das Schiff eher in die Luft zu sprengen, als es dem Gegner in die Hände fallen zu lassen. Die Tuscatora war mittlerweile von zwei engl. Kriegsschiffen genau bewacht worden, damit sie die 24stündige Frist einhalte. Sie ist nun fort, ob zur Verfolgung ihres Gegners ist nicht bekannt.
- Wie man hört, werden aus Mecklenburg auch viele landwirthschaftliche Producte zur Ausstellung nach London gesandt werden. - Der norddeutsche Eisenbahn=Verband hat beschlossen, die zu der am 1. Mai beginnenden Industrie=Ausstellung bestimmten Gütern Transporte aller Art, sofern dieselben von Regierungen oder Ausstellungs=Comitees ausgehen, im gesammten Verkehr des norddeutschen Eisenbahn=Verbandes während der Dauer des Jahrs 1862, sowohl auf dem Hinwege nach London als auf dem Rückwege von London, zu dem ermäßigten Frachtsätze von 2 1/4 Silberpfennig pro Centner und Meile zu befördern.
- Die Kreisregierung in Oberfranken weist die Magistrate an, in Erwägung zu nehmen, ob und an welchen Orten Unterrichtskurse für Frauen und Töchter von Gewerbtreibenden (in gewerblicher Buchführung, Korrespondenzen etc.) allenfalls ins Leben gerufen werden und welche Lehrkräfte hierbei in Verwendung kommen könnten.
- Seit 1845, behauptet man, war die Wassersnoth nicht so groß wie jetzt. Rhein und Main, Weser, Elbe, Donau und Neckar und vollends die Flüsse im mittleren und südwestlichen Deutschland engeren Bettes und lebhafteren Temperaments haben ihre Ufer verlassen und Dörfer und Städte besucht und viel Unheil angerichtet; der Verlust an Menschenleben ist aber viel geringer als in früheren Jahren; der Telegraph hat an manchem Orte gute Dienste geleistet: kaum erhob sich der Strom über sein Bett, so meldete der Telegraph solches denen unten am Strom; so konnte man sich vorbereiten. - Auf der Elbe bei Pirna trieb ein Haus vorbei, dessen Fenster erleuchtet waren, und Hülferufe erschallten. Es schien eine Schneidemühle zu sein. Man telegraphirte nach Dresden, dort aber kam's nicht an.
- In Amerika kommen Straßen=Dampfwagen zum Personentransport immer mehr in Gebrauch. Die Fahrgeschwindigkeit derselben soll 2 bis 3 geographische Meilen per Stunde betragen. Das vordere Räderpaar der Maschine ist beweglich, um sie so steuern zu können, daß umgewendet werden kann, welches auf einer 25 Fuß breiten Straße zu ermöglichen ist. Nächstens wird jeder wohlbemittelte. Geschäftsmann sein Dampfroß im Stalle haben.
- Eine electrische Coiffüre für die Kaiserin Eugenie. In Paris spricht man in Hofkreisen von einer für die Kaiserin bestimmten electrischen Parüre, welche sie bei einem der nächsten Hoffeste tragen wird. Dieses Diadem besteht aus Glaskugeln, welche mittelst eines um den Kopf gehenden Conductors durch electrisches Licht erleuchtet sind. Die Vermischung dieser Glaskugeln mit Brillanten, Rubinen und Smaragden großer Dimensionen soll, wie versichert wird, ein so mächtiges Licht reflectiren, daß es genügen würde, einen Salon zu erleuchten, und natürlich das Haupt der Schmucktragenden mit einem wahren Lichtschein zu umgeben.
- In Berlin sind die Leihhäuser überfüllt mit versetzten Gegenständen aller Art. Ein großer Anschlag verkündigt dem Publikum, daß Hausgeräthe und weibliche Kleidungsstücke nicht mehr angenommen werden könnten, da alle Räume überfüllt seien. Darob ist großer Jammer; denn das Losungswort ist, wie überall: amüsiren! Für einen Ballkranz und Glaceehandschuhe wird das beste Hauskleid und Geräthe hingegeben und oft noch mehr.


Eine Thüringer Wald=Novelle.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1862 Nr. 7 Seite 3]

Eine Thüringer Wald=Novelle.
[Erzählung.]
(Schluß.)


Vorladungen.

Auf Antrag des Bäckermeisters Carl Oldenburg hieselbst soll über sein, an der Siemzerstraße sub No. 112. belegenes Wohnhaus, Stallgebäude, und die an der Moorstraße belegene Koppel von 247 []Ruthen ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das anzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

[ => Original lesen: 1862 Nr. 7 Seite 4]

Dienstag, den 25. Februar 1862,
Morgens 11 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 16. December 1861.

                          Großherz. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Auf zulässig befundenen Antrag der Curatoren des Büdners Starr in Carlow werden alle Diejenigen, welche an den etc. Starr aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, solche in dem auf

Dienstag den 25sten Februar 1862,
Morgens 11 Uhr,

anberaumten Termine anzumelden und zu rechtfertigen, widrigenfalls sie für immer damit ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
Schönberg den 16. December 1861.

                          Großherz. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     A. Dufft.


Bekanntmachung.

Zum Schönberger Armendistricte soll die Armensteuer zum vollen Beitrag fördersamst erhoben werden; und zwar die Bewohner Schönbergs sind angewiesen an die resp. Armenvorsteher: den Schuhmachermeister Heinr. Bonhoff, Maurermeister Joh. Schleuß und Schuhmachermeister Joh. Wagner, und in den Dörfern: an die Hauswirthe Bonhoff zu Retelsdorf, Wigger zu Gr. Siemz, Peter Bruhn in Grieben und Burmeister in Kleinfeldt zu zahlen.
Schönberg den 13. Febr. 1862.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Zur Berichtigung im Hohenmeiler Forsthause für gekauftes Holz und Torf ist Dienstag der 18te d. M. festgesetzt.

                                                    H. Boldt.


Die                                                    
Generalversammlung des landwirthschaftlichen Vereins

für das Herzogthum Lauenburg findet nicht am 12. Februar, sondern

am 12. März d. J.

in Ratzeburg Morgens 11 Uhr statt.


Alle Diejenigen, die an den Nachlaß des hieselbst verstorbenen Kaufmanns Fr. C. Schlebusch noch schuldigen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Schuld innerhalb 3 Wochen an den gerichtlich bestellten Geschäftsführer Rebentisch, oder an den unterschriebenen Curator zu zahlen, widrigenfalls die Schuld gerichtlich beigetrieben werden muß.

                                                    Wilh. Saß, Apotheker.

Schönberg den 12. Febr. 1862.


Landwirthschaftlicher Club
am Mittwoch den 19. Februar
im Hause des Hrn. Aug. Spehr.                                                    


Gall=Seife ist jetzt wieder vorräthig bei
                                                    Aug. Spehr.


fl. 200,000 Hauptgewinn
der Oesterreichischen Obligationen.
Ziehung am 1. April 1862.
Jedes Loos muss im Laufe der Ziehungen
gewinnen.
Gewinne fl. 200,000, fl. 40,000, fl. 20,000, fl. 10,000, fl. 5000, fl. 2500, fl. 1000 etc.
Kleinster Gewinn fl. 135.

1 Loos hierzu kostet 3 Th., 4 Loose 10 Th., 9 Loose 20 Th., 20 Loose 40 Th.

                                                    B. Schottenfels,
                                                    Banquier Frankfurt a. M.


Gutes Mecklenburger Flachs,
das metrische Pfund 10 Schilling (Mecklenburg) pr. Ct.
bei größeren Parthien billiger, bei                                                    
                                                    G. F. Sager,
                                                    große Burgstraße Nr. 721
                                                    in Lübeck.


Ein Pianoforte soll wegen Mangel an Platz billig verkauft werden bei Dunkelgoth in Lockwisch.


Zu Rosenhagen bei Dassow stehen an 20 große Tausend vorzüglichen Dachrohrs zum Verkauf.


Zur Erlernung der Landwirthschaft, unter Leitung eines practischen Landmanns, kann sofort oder zu Ostern d. J. ein junger Mann, gegen mäßiges Kostgeld, placirt werden. Nähere Nachweisung hierüber ertheilt

                                                    der Postmeister Saß
                                                    in Schönberg.


Zu Ostern d. J. kann ein gewandter Hausknecht zum Briefbestellen und häuslichen Arbeiten eintreten beim

                                                    beim Postmeister Saß
                                                    in Schönberg.


Zu vermiethen zu Michaelis d. Js.: Eine freundliche und bequeme Wohnung beim

                                                    Kaufmann Wieschendorff.


Masken=Ball
des Männergesang=Vereins
am Donnerstag den 27. Februar 1862
im Boye'schen Locale.

Nicht=Mitglieder, welche Theil zu nehmen wünschen, wollen Eintrittskarten, sowohl für den Salon als auch für Sperrsitze gefälligst vom Vorstand einlösen.

NB. Eine höchst saubere Garderobe zu verschiedenen Preisen ist von Dienstag den 25sten d. M. an im Boye'schen Hause ausgestellt.
Schönberg den 12. Februar 1862.

                                                    Der Männergesang=Verein.


Mein vierjähriger brauner Hengst deckt auch in diesem Jahr fremde Stuten für 2 Taler (Mecklenburg) und 16 Schilling (Mecklenburg) an den Knecht. Stuten, die nicht abschlagen, können von 9 zu 9 Tagen wieder beigebracht werden.

                                                    Hauswirth Blomberg in Sülsdorf.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 7. bis 13. Februar

Geboren: D. 7. dem Hausw. Voß in Wahlsdorf ein S. - D. 8. dem künftig. Schulzen Maaß in Rupensdorf eine T. - D. 9. dem Webermeister Bade vor Schönberg ein S.
Gestorben: D. 8. Catharine M. E. Boye, Näherin hieselbst, 24 J. 2 M. a., Brustkrankheit.
Copulirt: D. 7. Jochen Heinr. Christian Zölker, Maurergesell hieselbst, und Anne Cath. Boy zu Retelsdorf.


Getreide und Markt=Preise in Lübeck
am 12. Februar 1862.

Weitzen 1 Taler (Mecklenburg) 24-44 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   4-16 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg) 12-18 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 40-47 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 49-50 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 25-26 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 36-44 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 24-25 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 12-20 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 18-19 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, pr. Faß 8 u. 9 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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