No. 37
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. September
1860
dreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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Publicandum.

              Auf Allerhöchsten Befehl soll im Fürstenthum Ratzeburg für das Jahr vom 1. Juli 1860 bis dahin 1861 zur Unterhaltung des Bundes=Contingents, sowie zur Unterstützung der Chausseebauten nach dem, unter'm 5. October 1853 erlassenen, und durch den officiellen Anzeiger No. 13. publicirten Edicte eine Steuer erhoben und damit fördersamst angefangen werden, welches zur allgemeinem Nachachtung und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß der 7. September v. J. als Normaltag für die Bestimmung des status quo, wonach die Steuer zu bezahlen, festgesetzt worden ist.
              Zugleich werden diejenigen Landesbewohner, deren Dienstleute etwa zu Michaelis d. J. ihren Dienst verlassen, aufgefordert, von denselben die edictmäßige Steuer - sofern solche bis dahin nicht eingezahlt worden - zurück zu behalten und demnächst mit zu berichtigen.
              Schönheit den 3. September 1860.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.         F. Boccius.


                      Alle im Jahr 1839, und zwar vom 1. Januar bis 31. December, beide Tage einschließlich, gebornen jungen Leute männlichen Geschlechts werden, um Zwecks der bevorstehenden Militair=Aushebung angeschrieben zu werden, hiermit geladen, am

Donnerstag den 20. September,
Morgens 9 Uhr,

vor Großherzoglicher Landvogtei allhier zu erscheinen, zugleich auch angewiesen, unfehlbar ihre Taufscheine mitzudringen.
                      Für diejenigen jungen Leute, welche auf Wanderung, oder sonst behindert sind, am gedachten Tage persönlich zu erscheinen, muß einer der Angehörigen, oder der Vormund, sich einfinden und den Taufschein produciren.
                          Schönberg, den 20. August 1860.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.


Aus dem Schweizerhaus, 7. Sept. 1860. Die Nacht hat großen Schmerz über unser Vaterland gebracht, denn der Herr im Himmel hat unseren Landesvater, unseren Großherzog Georg, unseren geliebten theuren alten Herrn, - den Vater aller Seiner Unterthanen, den Tröster der Verlassenen, der Armen und Kranken, den liebevollen Gönner Seiner Mitmenschen, - zu Sich gerufen und Ihm eine Stätte dort angedeihen lassen, wohin seine Seele schon lange Jahre sich bereitet hatte einzugehen. Das Leid seiner trauernden fürstlichen Familie, aller seiner Diener und Unterthanen findet keinen anderen Trost, als in den Worten, die Er noch vor drei Tagen sprach: "Wenn ich todt bin, so weinet nicht, sondern danket, daß Gott mich erlöset." - Wie groß war sein eigner Dank gegen Gott, als Er im vorigen Jahre Seinen jüngsten Enkel über die Taufe heben, als Er an Seinem 80. Geburtstage, umgeben von allen Seinigen, die von Ihm geschaffene Schloßkirche noch selber einweihen konnte; - Er erklärte alle Seine irdischen Wünsche für erfüllt, Er pries sein hohes Alter als ein in jeder Beziehung glückliches und gesegnetes, - vom Leben erwarte Er nun nichts mehr. Da verfügte der Himmel schwere Prüfung über den hohen Greis und Er bestand sie wie ein Christ, ein Mann, ein Held. Nach sieben Monaten fast ununterbrochener meist schmerzhafter Leiden vielfacher Art ließen vor drei Tagen die krankhaften Zustände nach und gaben Raum einer allgemeinen körperlichen Erschöpfung, die gestern Abend 10 Uhr in sanftem Schlaf Seine edle Seele hinübergleiten ließ. Sein Geist, so hell und klar, war keinen Augenblick umflort, Seine letzte Unterschrift galt der

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Vertheilung von Almosen an Supplikanten, Seine letzte Verfügung der Aufnahme einer Kranken ins Karolinenstift! - Unsere geliebte Landesmutter hat die kummervollen letzten Tage das kleinste Obdach vorgezogen, um Ihrem hohen Gatten im Tode nahe zu sein, wie Sie es im Leben seit 43 Jahren in treuer Liebe stets gehalten.
So liegt Er da, ein Bild des Friedens, in Seinem Lieblingshaus - die edlen Züge von keinem Kampf entstellt, umgeben von Seiner trauernden Familie, bewacht von Seinen treuen Dienern, umrauscht von Seinen schönen Buchen, und über dem allen scheint heute Gottes Sonne so klar, als wär's ein Gruß von Ihm! Gott dem Schöpfer gefällt es, zuweilen Sterbliche zu formen und ihnen seinen Geist einzuhauchen nach einem andern Maaß, als dem gewöhnlichen der Mitmenschen, und sie leuchten zu lassen vor andern durch Geist und Herz, zur Nacheiferung, zum Troste!
Unser Land ist stolz und zu großem Danke dem Himmel verpflichtet, durch 44 Jahre einen solchen Herrn besessen zu haben einen Fürsten, dessen Namen die Grenzen seines Landes weit überragte, dessen Andenken in ganz Deutschland und in allen Ihm verwandten fürstlichen Häusern Europas hoch in Ehren gehalten und dessen Verlust die stille Wehmuth aller edlen Menschen von nah und fern erweckt, denen das Glück zu Theil ward, Ihn im Leben zu kennen und zu verehren.
- Unsers theuren Landesherrn ganzes Wesen war Milde, Güte und Liebe: So kannte Ihn Jeder. Wir wagen nicht, in den ersten Tagen der Trauer von seinen Werken zu sprechen; es mögen aber hier die Worte stehen, die der nun Verewigte, der unvergeßlich theure Herr, in die Altarbibel der neuen Schloßkirche zu Neustrelitz zum Schlusse der Widmung am 12. August 1859 eigenhändig eingezeichnet hat, und durch die er noch fernerhin zu uns spricht:
"Mögest Du, o Herr! auch fernerhin nicht nur dieser Kirche, nicht nur den mir besonders Theuren, sondern dem ganzen von mir so innig geliebten Lande Deinen Segen so reichlich geben, als ich in diesem feierlichen Augenblick ihn von Dir erflehe. Georg, G.=H. v. M.
Wir hatten an Ihm einen edlen Fürsten, der zu den seltenen Menschen gehörte, die das Gemeine nicht berührt, einen weisen Fürsten, der Seine reiche Erfahrung zum Wohle des Volks auszunutzen verstand, einen Fürsten, der empfänglich für alles Wahre und Schöne, Wissenschaft und Kunst pflegte und schützte, wir hatten an Ihm einen guten Fürsten, deß Herz von Milde und Freundlichkeit überfloß, und welchen das Bittere des Lebens, das Er vielfach erfahren, nicht selber verbittert hatte. Er vergab gerne, vergab von Herzen, und es that Ihm selber wehe, Andern wehe zu thun. Unser Herr und Großherzog war wie Gottes segnende Hand unter uns: Sein ganzes Leben zeugte von der Wahrheit des Wortes, daß es seliger sei, zu geben, denn zu nehmen, und unter Seinem Scepter begegneten sich in unserem Lande Güte und Gerechtigkeit, Treue und Frieden.
Darum ist der Schmerz um Ihn groß, darum macht Sein Hingang einen so tiefen Eindruck! Es trauert um Ihn Sein ganzes Volk!
- Der Kzt. wird aus Neustrelitz vom 10. über die Bestattung der Leiche unsers verstorbenen Großherzogs Folgendes mitgetheilt: Am Dienstag wird die Leiche unter Führung des großhz. Oberjägermeisters v. Voß und in Begleitung der Ober= und Unterförster des ganzen Landes in die hiesige neu erbaute Schloßkirche übergeführt werden, dort am Mittwoch auf dem Paradebett stehen und am 13. d. M. Morgens in das fürstliche Erbbegräbniß zu Mirow gebracht. Dem Vernehmen nach werden Se. k.=Hoh. der Prinz=Regent von Preußen, Se. Maj. der König von Hannover und Se. k. Hoh. der Großherzog von Mecklenburg=Schwerin dieser Feierlichkeit beiwohnen. Zur Leistung der erforderlichen Lehn=Ehrendienste sind außer dem Landmarschall v. Rieben auf Galenbeck, dem Erblandmarschall Grafen v. Hahn auf Basedow und dem Vicelandmarschall v. Oertzen auf Rattey noch 16 adelige Vasallen zum 13. einberufen worden.
Neustrelitz, 11. September Die heute stattgefundene Einholung der sterblichen Hülle des geliebten Landesvaters war, da der Verewigte in seinem Jagdhause entschlummert, dem Großherzoglichen Jagdpersonale übertragen worden. Als gegen 10 Uhr der Sarg auf den Wagen gehoben war, setzte sich der Trauerzug in Bewegung. Vorauf der Wildmeister zu Pferde, dann die Unterförster paarweise zu Fuß, die Forstpracticanten und Oberförster zu Pferde, der Hofjäger, die Büchsenspanner und die Jagdjunker. Der Großherzogliche Leichenwagen wurde von 8 Pferden gezogen; neben den Pferden ritt ein Stallmeister, neben dem Waagen der Oberjägermeister. Unmittelbar hinter dem Wagen fuhren Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Marie und Ihre Hoheit die Herzogin Caroline in der Kutsche des Hochseligen Herrn, neben welcher Seine Hoheit der Herzog Georg ritt, dann in zweispännigen Kutschen der Hausmarschall, die Aerzte und die beiden Großherzoglichen Kammerdiener. Unterwegs strömten die Bewohner der Umgegend in großer Zahl herbei, um dem geliebten Herrn den letzten Scheidegruß zu weihen und, sich dem Zuge anschließend, das Geleite zu geben. Wo der Zug über das Altstrelitzer Stadtgebiet ging, hatten sich der Magistrat, die Gerichte, die Geistlichkeit und die Schützencompagnie von Altstrelitz aufgestellt; der Magistrat, die Geistlichkeit und die Schützencompagnie von Neustrelitz aber standen auf dem Markte, und die gesammte Einwohnerschaft beider Städte hatte sich den Behörden angeschlossen, um ihre Pietet und Anhänglichkeit an den verklärten Landesherrn zu bezeugen, so daß das Gefolge zuletzt in einer unübersehbaren, in tiefe Trauer gekleideten Menschenmenge bestand. Von den meisten Häusern aber weheten schwarze Flaggen. So gelangte der Zug unter dem Geläute der Glocken bis zur Schloßkirche, in deren Vorraum die Allerhöchsten Herrschaften umgeben vom Hofe trauernd standen und wo der Sarg unter den gedämpften Klängen der Orgel auf den in der Mitte der Kirche aufgestellten Katafalk getragen wurde. Ein vom Hofprediger Superint. Dr. Ohl gesprochenes Gebet und ein vom Kirchenchor gesungener Choral schloß den feierlichen Act.
Aus Mecklenburg=Strelitz. Am 30. August wurde in Galenbeck bei Friedland eine Feier begangen, die merkwürdig in ihrer Art war, weil sie, durch den Landesherrn in seinem 82. Lebensjahre und im 44. seiner Regierung veranlaßt, ein Ereigniß betraf, welches, so unbedeutend an sich, doch zu den größten, - ja man kann sagen, welthistorischen Folgen geführt hat.
Es betraf diese Feier nämlich die Aufstellung eines Denkmals an dem Tage, an welchem vor 100 Jahren der als königlich preußischer Feldmarschall und Fürst von Wahlstadt gestorbene Gebhard Leberecht von Blücher in die preußische Armee eingetreten ist, und da dieser Uebertritt in Galenbeck stattgefunden, so hatte Se. Königliche Hoheit der Großherzog beschlossen, das Denkmal daselbst errichten zu lassen, und zwar in Form einer Säule von Granit mit der Büste von Blücher, und einer von Sr. Königlichen Hoheit selbst verfaßten bezüglichen Inschrift. - Der Erbgroßherzog hatte die Absicht gehabt, die Feier durch seine Gegenwart zu erhöhen; durch verspätete Rückkehr aus England und durch die Krankheit des Großherzogs waren jedoch Se. Königliche Hoheit behindert: es war aber der Herr Staatsminister v. Bernstorff Excellenz, anwesend, und von der Familie von Blücher hatte sich auf Einladung der Herr Landrath von Blücher auf Teschow, nebst vielen Nachbaren aus Mecklenburg und Preußen zu der Feier eingefunden - Nachdem sich die Anwesenden an die Stelle im Garten begeben hatten, wo, dem Wohnhause nahe, das Denkmal am Tage vorher errich=

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tet worden und mit hohen Lorbeeren und Cypressen umgeben war, fiel die Hülle desselben, und der Besitzer von Galenbeck, Landrath von Nieben, richtete, zur Seite des Denkmais stehend, etwa folgende Worte an die Anwesenden: "Se. Kön. Hoheit der Großherzog, unser all verehrter Landesherr, haben zum Andenken an den Tag, an welchem vor hundert Jahren der 1819 als kön. preußischer Feldmarschall und Fürst von Wahlstadt gestorbene Gebhardt Leberecht von Blücher hier in die kön. preuß. Armee eingetreten ist, ein Denkmal errichten lassen, welches wir mit der Büste des Helden vor uns Scheu und dessen Inschrift lautet:

""Diesen Denkstein haben Wir am 29. August 1860, in Unserm 82sten Lebensjahre und im 44. Unserer Regierung, zu Ehren des Gebhard Leberecht von Blücher, Fürsten von Wahlstadt, hier, wo er heute vor hundert Jahren, als siebenzehnjähriger schwedischer Junker von den Bellingschen Husaren gefangen, in die kön. preußische Armee übertrat, setzen lassen, in dankbarer Erinnerung der Großthaten, welche dieser mecklenburgische Edelmann mit Gottes gnädigem Beistande unter dem Scepter seines hochherzigen Königs Friedrich Wilhelm III., und erfüllt von dem Geiste seiner unvergeßlichen Landsmännin und Königin, Unserer bereits über fünfzig Jahre im Herrn ruhenden Schwester Louise, für die Befreiung des deutschen Vaterlandes vom Napoleonschen Joch, vollbracht. - Georg, Großherzog von Mecklenburg=Strelitz.""
Wenn zwar bei Alt und Jung der alte Blücher, wie der Held gewöhnlich genannt wird, gekannt ist, so mag doch gerade heute Zeit und Ort sein, eine kurze Uebersicht von seinem Lebenslauf zu geben: Gebhard Leberecht von Blücher gehörte dem Zweig der weitverbreiteten Familie dieses Namens in Mecklenburg an, welcher lange Zeit im Besitz des Gutes Gr.=Renzow war, und auch jetzt noch im Besitz von Resenow ist.
Gebhard Leberecht von Blücher wohnte als schwedischer Junker, 17 Jahre alt, im Jahre 1760 am 29. August einem Gefechte bei, welches durch eine Recognoscirung des berühmten preußischen Husaren=Obersten von Belling, der während des siebenjährigen Krieges oft und lange sein Quartier in Galenbeck hatte, nach dem Cavelpaß hin, veranlaßt wurde, und in welchem ein Preußischer Husarenlieutenant erschossen, dagegen aber der schwedische Junker von Blücher, weil er mit dem Pferde stürzte, gefangen genommen wurde.
Nach der eigenen späteren Erzählung Blüchers an den Landesdirector von Arnim auf Neuensund, war es hier in Galenbeck und in diesem meinem Wohnhause, wo Blücher von dem Obersten Belling bestimmt wurde, aus dem schwedischen in den preußischen Dienst überzutreten und müssen die Verhandlungen darüber sehr rasch erledigt worden sein, da bereits am 30. August 1760 in einem berichtlichen Vortrag des Obersten von Belling an den König von Preußen Friedrich II., der von Galenbeck aus datirt ist, sich die Bitte ausgesprochen findet, den Junker von Blücher zum Cornet zu avanciren. - Dies geschah und zeichnete sich Blücher in dem noch übrigen Theil des siebenjährigen Krieges so aus, daß er am Ende desselben Premier=Lieutenant war, und nach dem Frieden Rittmeister wurde, dennoch nahm er den Abschied und widmete sich der Landwirthschaft in Pommern mit gutem Erfolg, kaufte sich das Gut Radow und wurde von seinen Mitständen zum Ritterschafts=Rath erwählt, in welcher Eigenschaft er sich auch tüchtig erwiesen haben soll. Seine Neigung zog ihn aber immer wieder zum Militair, jedoch gelang es ihm erst wieder nach dem Tode Friedrich's II. unter dessen Nachfolger Friedrich Wilhelm II. 1787 wieder in die preußische Armee einzutreten und zwar auf sehr vortheilhafte Weise als Major, in demselben Husaren=Regiment, in welchem er früher gedient hatte.
Der bald darauf ausbrechende Krieg gegen Frankreich eröffnete Blücher in der sog. Rhein=Campagne ein Feld der Thätigkeit, auf dem er bald seine großen militairischen Eigenschaften entwickelte, welche durch Verleihung des Regiments, das er bisher geführt hatte, und Ernennung zum General von seinem König anerkannt wurde.
Auch in der darauf folgenden Friedenszeit, bis Zum Jahr 1806 bekleidete Blücher unter dem Könige Friedrich Wilhelm III. als Commandirender in Westphalen große militärische Stellen und wurde zum General=Lieutenant ernannt.
Der für Preußen unglückliche Feldzug von 1806 riß zwar auch Blücher mit in den Strudel des Mißgechicks hinein und führte für ihn und sein Corps die Capitulation von Lübeck herbei; indessen bewahrte er doch das Bewußtsein, mit Ehren der Gewalt der Umstände unterlegen zu sein, welches auch von seinem Könige anerkannt wurde, der ihn nach erfolgter Auswechselung gegen den von Schill gefangenen französischen General Victor mit einem Commando betraute und nach dem Tilsiter Frieden zum Commandirenden in Pommern machte, in welcher Stellung Blücher zum General der Cavallerie ernannt wurde.
Größer aber war noch die Anerkennung, welche Blücher bei dem Ausbruch des Krieges von 1813 gegen Frankreich dadurch zu Theil wurde, daß er an die Spitze der preußischen mit Rußland verbundenen Truppen gestellt und nach dem Waffenstillstand mit dem schwierigen Commando der schlesischen Armee betraut wurde. Was Blücher mit derselben und im Jahre 1815 an der Spitze der preuß. Armee in vielen siegreichen Schlachten geleistet hat, ist allgemein bekannt; ohne Blüchers rastlosen Eifer und Thätigkeit in Verfolgung des einzigen großen Ziels, Napoleon aus Deutschland zu jagen und später vom Throne zu stürzen, dasselbe schwerlich 1813/14, noch bei Erneuerung des Krieges im Jahr 1815 erreicht worden wäre, daß daher Preußen und Deutschland ihm hauptsächlich den Frieden mit seinen glücklichen Folgen verdankt, den wir, wenigstens nach Außen hin, 45 Jahr genossen haben. Sein König belohnte seine Thaten durch die Ernennung zum Feldmarschall und durch mit einer Schenkung von Gütern verbundene Erhebung in den Fürstenstand, als Fürst Blücher von Wahlstadt. - Leider scheint jetzt dieser Friede in großer Gefahr zu schweben, und der Gedanke wie der Wunsch liegt daher sehr nahe, daß wenn er gestört wird, Gott unserm deutschen Vaterlande solche Männer, wie der Held war, dessen Andenken wir heute feiern, und auf den wir Mecklenburger als unsern Landsmann mit Stolz blicken dürfen, finden lassen möge, der einem Jeden als Beispiel voranleuchtete, und daher auch uns ein solches sein möge in der Treue und Verehrung für unser angestammtes Fürstenhaus und insbesondere für unseren geliebten Landesherrn, den Großherzog, den Gott von seinen Leiden möge genesen und noch lange leben lassen. Er lebe hoch."
Bei dem nach der Feier stattfindenden Mittagsmahl wurde der erste Toast auf das Wohl des geliebten Landsherrn, des Großherzogs, ausgebracht und der innige Wunsch, daß Gott ihn bald genesen lassen möge, wiederholt. Der zweite Toast war dem Erbgroßherzog gewidmet, dessen behinderte Anwesenheit allgemein bedauert wurde. Die folgenden Toaste galten dem Landrath von Blücher und dem Wohl der durch ihn repräsentirten Familie: dem Landrath von Rieben, dem Besitzer von Galenbeck; den Mitkämpfenden aus den Befreiungskriegen, von denen Mehrere anwesend waren; endlich auch Denen, die im Jahre 1848 den auf den Umsturz alles Bestehenden gerichteten Bestrebungen mit dem Schwerte des Geistes in muthiger Rede entgegentraten.
Der Himmel, welcher so lange Zeit durch Regenwetter verdunkelt worden war, begünstigte durch den ersehnten Sonnenschein die äußere Feier des Tages, welche bis zum Abend dauerte.


Bekanntmachung
wegen der Meldung zu Stellvertretern.

1) Wer Lust hat, Stellvertreter zu werden, kann sich bis zum 1. December beim Militair=Commando oder während der Loosung bei dem zur Aushebung kommandirten Offizier persönlich melden. - Ueber diese Meldung erhält der Stellvertreter eine bindende Bescheinigung.
2) Der Stellvertreter verpflichtet sich, wie jeder Soldat 6 1/2 Jahr zu dienen, wovon im Frieden 2 Jahre bei der Fahne. Er kann entweder bereits gedient haben und verabschiedet sein, oder sich freigeloos't haben; muß indeß zwischen 17 und 28 Jahr alt sein. Wer sich als Freiwilliger meldet, kann erst von da ab als Stellvertreter angenommen werden, wenn er sich nach erreichtem militairpflichtigen Alter freigeloos't oder nachdem er 6 1/2 Jahr gedient hat.
3) Der Stellvertreter muß die erforderlichen Pa=

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piere, Geburtsschein, Freiloosungsschein, Abschied, Führungsattest etc. beibringen.
Nur wer völlig gesund, unverheirathet und von guter Führung ist, wird angenommen.
4) Der Stellvertreter erhält bei seinem Eintritt ein Handgeld von 15 Taler (Mecklenburg) und nach zurückgelegter Dienstverpflichtung 185 Taler (Mecklenburg), welche ihm während der Dienstzeit mit 2 1/2 Procent verzinst werden.
5) Wer sich als Noncombattanten=Stellvertreter meldet hat im Frieden bei der Fahne nicht zu dienen, erhält indeß kein Handgeld und nach vollendeter Dienstverpflichtung 100 Taler (Mecklenburg), welche ihm ebenfalls mit 2 1/2 Procent verzinst werden.
6) Die Einstellung der Stellvertreter geschieht in der Regel bei der Einstellung der Rekruten im October.
7) Wer bei der Fahne gedient hat, und bereits verabschiedet ist, kann sich auch als Stellvertreter für solche melden, welchen es ausnahmsweise gestattet wird, während der Dienstverpflichtung sich vertreten zu lassen. In diesem Falle übernimmt der Stellvertreter nur einen Theil der Verpflichtung, erhält dagegen auch nur einen Theil der Stellvertreterprämie.
Neustrelitz den 5. September 1860.

                          B. v. Nettelbladt,
                          Major und zeitiger Commandeur.


In Sachen betreffend die Niederlegung von Hypothekenbüchern über die in der Ladung vom 18. Juni d. J. näher bezeichneten Grundstücke,

1) des Rademachers Johann Peter Detlef Schwarz,
2) des Buchbinders J. P. Bade,
3) des Privat=Copiisten Wilh. Heincke,
4) des Tischler=Aeltermanns Heinr. Brockmüller,
5) des Glasers Friedr. Schwiesow,
6) des Arbeitsmanns Hans Hinr. Oldenburg,
7) des Fuhrmanns Jochen Rentzow,
8) der Ehefrau des Töpfers Ehlers, Sophie geb. Holtz;
9) der Gebrüder J. Schweigmann und J. J. Schweigmann,
allhier giebt

das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

reproductis ad acta proclamatibus cum documentis aff- et refixionis, nec non insertionis, auf die am 28. August d. J. abgehaltenen Termins=Protocolle hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in den Liquidations=Terminen noch bis jetzt nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechten an den proclamirten Grundstücken, sowohl gegen die jetzigen als künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

      Schönberg, den 3. September 1860.

F. Boccius.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Am Donnerstag den 20. Sept. sollen im Carlower und Röggeliner Holze unter den bekannten Bedingungen meistbietend verkauft werden:

    1/2 Faden buchen Olm,
12 1/2 Faden eichen Kluft= u. Knüppelholz und
  2 Faden Tannenholz,
und wollen sich Käufer Morgens 9 Uhr am Schlagbaum des Carlower Holzes am Röggeliner Damm einfinden.
Schönberg den 13. September 1860.

                                                    Danckwarth.


Am Montag den 17. d. M. sollen im hiesigen Kruge in öffentlicher Auction gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden:

1 eich. Koffer, 1 eich. Lade, 1 eich. Schrank, 1 große Säge, 1 silb. Taschenuhr, 29 Pfund Flachs, Betten, 23 Bolzen flächsen und heeden Leinen, sehr gut erhaltene Manns= und Frauen=Kleidungsstücke und sonstige Haus= und Küchen=Geräthe.
Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr.
Carlow den 5. September 1860.

                                                    Struck.


Die Landmeister der Rademacher werden ersucht, sich am Montage vor Michaelis, den 24. September dem Quartalstage, im Amte einzufinden, um wegen nothwendiger Rücksprache zu verhandeln. Zugleich haben dieselben die noch rückständigen Quartalsgelder zu entrichten.

                                                    Die Aeltesten der Rademacher.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmachergesellen am Montag nach Michaelis, dem 1. October, stattfindet, und fordern sämmtliche Mitbrüder auf, am gedachten Tage zu erscheinen.
Schönberg, d. 13. September 1860.

                                                    Die Vorsteher und Altgesell
                                                    der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Der in Ludwigslust bestehende

Militair=Stellvertreter=Verein für Dienstpflichtige in Mecklenburg=Strelitz,

welcher mit einer beim hiesigen Großherzoglichen Gerichte deponirten Caution von zehn Tausend Thalern Court. Garantie leistet und außerdem noch einer gerichtlichen Rechnungs=Revision unterliegt, wird hierdurch bei 125 Thlr. Court. Einkauf und Rückzahlung des Ueberschusses, allen Militairpflichtigen im Fürstenthum Ratzeburg, welche sich durch Zahlung des vierten oder dritten Theils der ganzen Stellvertretersumme befreien wollen, bestens empfohlen.
Vereins=Statuten sind unentgeldlich bei dem Unterzeichneten und beim Herrn Advocaten Dufft in Schönberg zu haben, welcher Letztere zur Vermittelung der Vereinsgeschäfte bereit ist.
Ludwigslust im August 1860.

Der Vereins=Vorstand:

Levy,
Rentier.
            Steinohrt,
Großh. Telegr.=Stations=Vorstand.


Am Montag Abend 11 1/2 Uhr starb unsere kleine Tochter Marie, 1 Jahr und 17 Wochen alt, was wir Theilnehmenden hiedurch anzeigen.
Schönberg den 13. September 1860.

                                                    P. Fanselow und Frau.


Wegen der eingetretenen großen Landestrauer findet das angekündigte

Scheibenschießen auf der Maurienmühle
erst am 22. und 23. October d. J. statt.

                                                    M. Hintze.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 7.-13. Sept.

Geboren: D. 6. dem Arbm. Oldörp zu Raddingsdorf ein S. - D. 7. dem Arbm. Schmidt vor Schönberg eine T. - Dem Arbm. Wilms zu Resdorf eine T. - D. 9. dem Hause. Joachim Oldörp zu Resdorf ein S. - D. 10. dem Anerben Joachim Lenschow zu Sabow eine Tochter. - Dem Anerben Oldenburg zu Niendorf ein S. - D. 12. dem Arbeitsm. Pape zu Sabow ein S.
Gestorben: D. 9. Franz Edler hies., 58 J. a., Magenleiden. - D. 10. Anna Maria Elisabeth Fanselow, Fuhrmannstochter hies., 1 1/4 J. a., Keuchhusten.
Copulirt: Erasmus Wilhelm Georg Heinrich Creutzfeldt, Kaufmann hieselbst, mit Marie Sophie Luise Dußler hieselbst.

Anzeige.

Sonntag den 1.6. September in der Früh= und Vormittagskirche: Gedächtnißpredigt auf S. K. H. unsern hochseligen Großherzog Georg.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 24Schilling (Mecklenburg)-2Taler (Mecklenburg) ,     Wicken - Taler (Mecklenburg) - - - Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg)   6-10 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 1 Taler (Mecklenburg)   1-  4 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 49-50 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 22-23 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 36-40 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 21-22 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   4-12 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Butter 10 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, d. Faß 6 u. 7 Schilling (Mecklenburg).


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.

[ => Original lesen: 1860 Nr. 37 Seite 5]

Wappen

Extra=Blatt

zu den

Wöchentlichen Anzeigen

für das

Fürstenthum Ratzeburg.

Schönberg, den 15. September 1860.

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Neustrelitz, 13. Sept. Die Parade=Ausstellung der Großherzoglichen Leiche fand vorgestern Abend von 6 bis 8 Uhr und gestern Mittag von 12 bis 3 Uhr statt. Das Publikum trat durch die nach dem Schlosse zu liegende Seitenthür in die Kirche ein, ging paarweise um den Sarg und verließ die Kirche durch die nach der Thiergartenstraße zu liegende Seitenthür. Der Sarg stand dem Altar zugewendet in der Mitte der Kirche unter einem schwarzen Baldachin. Am Haupte des Sarges lag auf einem Tabouret die Großherzogliche Krone, hinter welcher Se. Excellenz der Staatsminister von Bernstorff stand, neben derselben zwei Hauptleute mit gesenktem Degen. Auf dem Fußende des Sarges, ebenfalls auf Tabourets, lagen die Insignien der hohen Orden, auf den Stufen zum Sarge das Großherzogliche Wappen, mit Trauerflor bedeckt. Am Haupte sowie am Fußende des Sarges standen je zwei Marschälle mit Stäben, als welche der Hofmarschall von Boddin, der Landdrost Kammerherr von Scheve, der Kammerherr von Jagow und der Justizkanzlei=Director, Kammerherr von Malschitzki fungirten. Die übrigen Oberchargen, Kammerherren und Kammerjunker befanden sich zur Seite des Katafalks, an den Kirchenwänden stand die Großherzogliche Hof=Dienerschaft. Vor dem Altar fungirte der Hofprediger Superintendent Dr. Ohl, unter Assistenz des Consistorialraths Werner und des Pfarrers Genzken. Daneben wechselte mit Gesängen des Kirchen=Chors das gedämpfte Spiel der Orgel ab. Es war sehr natürlich, daß sich unter den Bewohnern der Stadt sowohl als der Umgegend ein lebhaftes Verlangen kundgeben würde, das liebe Antlitz des hochseligen Herrn noch einmal zu sehen; so strömte denn eine unzählbare Menge herbei, und die Reihenfolge, in der die Beschauer langsamen Schrittes um den Sarg gingen, war an den beiden Tagen zusammen über fünf Stunden lang eine ununterbrochene.
Heute früh bald nach 7 Uhr wurde die Großherzogliche Leiche von den Großherzoglichen Pächtern auf den Wagen gehoben und, begleitet von Sr. Excellenz dem Staatsminister von Bernstorff, als Vertreter Sr. Königlichen Hoheit des nunmehr regierenden Großherzogs, und dem Hofprediger, Superintendent Dr. Ohl, unter Leitung des Oberstallmeisters von Rauch, des Stalljunkers von Voß, der Stallmeister Schweppe und Kannengießer, des Bereiters Schweppe und unter Bedeckung eines Commando's Husaren nach Mirow geführt.
Bei der Abfahrt waren die Plätze an der Kirche und am Schlosse, sowie der ganze Weg über der Schloßkoppel mit einer unzählbaren Menschenmenge besetzt. Die hiesige Schützenzunft, der sich Deputationen der Schützenzünfte zu Neubrandenburg und Woldegk angeschlossen hatten, der Magistrat und die gesammte übrige Bürgerschaft nebst einer großen Anzahl von Bürgern und andern Einwohnern aller Städte des Landes, ferner die Schulen unter Führung der Lehrerschaft und das Maurergewerk unter Führung des Ladenmeisters bildeten Spalier und schlossen sich dann dem Zuge an, ihn bis zur Schloßkoppel hinaus geleitend.
Die bald nach 12 Uhr erfolgte Ankunft der Großherzoglichen Leiche vor Mirow wurde durch das Geläute der Glocken angekündigt, welches während der Dauer des Zuges fortgesetzt wurde. Der Zug selber ordnete sich in folgender Weise: Vorauf ein Detachement Husaren zu Pferde, der Bereiter Schweppe und die Stallmeister Schweppe und Kannengießer zu Pferde. Darauf folgten die Trauermarschälle, nämlich der Justizcanzlei=Director, Kammerherr von Malschitzki und der Kammerherr von Jagow, ferner der Hofprediger Superintendent Dr. Ohl und hinter diesem paarweise die Geistlichen im Ornate, dann der Beamte des Amtes Mirow, Drost Schröder, die Secretaire und übrigen Subalternen der Landes=Collegien, nämlich des Großherzoglichen Kammer= und Forst=Collegii, sowie der Großherzoglichen Finanz= und Geheimen=Commission, des Großherzoglichen Consistorii, der Großherzoglichen Justiz=Canzlei, der Großherzoglichen Landes=Regierung und des Staatsministerii; ferner das Großherzogliche Militair=Collegium, das Großherzogliche Medicinal=Collegium, das Großherzogliche Kammer= und Forst=Collegium, die Großherzogliche Justiz=Canzlei und die Großherzogliche Landes=Regierung. Hierauf kamen die hohen Orden, getragen von sechs

[ => Original lesen: 1860 Nr. 37 Seite 6]

Kammerherrn, die Krone, getragen von dem Oberlandforstmeister, Kammer=Director von Grävenitz; dann die Marschälle, nämlich der Hofmarschall von Boddien und der Landdrost, Kammerherr v. Scheve. Alsdann kam der Großherzogliche Leichenwagen, bespannt mit acht Schwarz behangenen, von acht Stalldienern geführten Pferden. An der rechten Seite der Pferde ritt der Oberstallmeister v. Rauch, an der linken der Stalljunker von Voß. Zu den beiden Seiten des Wagens gingen sechszehn Eingesessene vom Adel, an der äußern Seite derselben 24 Fleckner aus Mirow und ganz außerhalb die Großherzogliche Livree=Dienerschaft. Unmittelbar hinter dem Wagen folgten die Allerhöchsten und Höchsten Leidtragenden, nämlich Seine Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich Wilhelm, geführt von Ihren Excellenzen den Staatsministern von Dewitz und von Bernstorff; Seine Hoheit der Herzog Georg, geführt von dem Landrath von Rieben und von dem Oberlanddrost Grafen von Eyben; Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Adolph Friedrich, geführt von dem Erblandmarschall Grafen von Hahn und dem Vice=Landmarschall von Oertzen; ferner Seine Majestät der König von Hannover, Seine Königliche Hoheit der Prinz=Regent von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Hannover, Seine Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg=Schwerin.
Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wurden gefolgt von den dienstthuenden Adjutanten und Kammerherren. Darauf kamen die fremden Gesandten, nämlich der K. Großbritt. Gesandte Lord Bloomfield, der K. K. Oesterr. Gesandte Graf Neipperg, der Kais. Russ. Gesandte, General=Adjutant Graf von Adlerberg, der K. Preuß. Gesandte in Hamburg von Richthofen, der Oberst und Flügel=Adjutant von Boddien aus Hannover, der Großh. Meckl.=Schwerin'sche Abgesandte, Gener.=Lieutenant von Sell, der Herzogl. Sachsen=Altenburgische Abgesandte, Kammerherr von Ziegesar, der Großh. Meckl. Schwerinsche Gesandte in Berlin, General v. Hopfgarten; ferner die Ober=Chargen, Kammerherren und Kammerjunker, Officiere und eine große Anzahl Fremder. Den Schluß machten die Großherzoglichen Officianten und Kammerdiener und ein Detachement Husaren zu Pferde.
Als der Leichenzug vor der Kirchenthür angekommen war, machte die dort als Ehrenwache mit der Fahne aufgestellte Compagnie die Honneurs; der Sarg mit der Großherzoglichen Leiche wurde sodann von den ritterschaftlichen Eingesessenen vom Leichenwagen abgenommen und in die Kirche getragen unter Orgel und Gesang. Nachdem sodann die Personen des Zuges in die Kirche getreten, der Superintendent und die Prediger an den Altar sich gestellt hatten, und die Insignien auf die für dieselben bestimmten Tabourets gelegt waren, hielt der Superintendent Dr. Ohl die Leichenrede, nach deren Schluß der Sarg von den ritterschaftlichen Leichenträgern aufgehoben, an die Begräbnißstätte getragen und dort beigesetzt wurde. Nachdem hierauf die Collecte gesungen, und der Segen gesprochen war, verließen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften die Kirche, womit der feierliche Act beendigt war.


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