No. 10
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. März
1860
dreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1860 Nr. 10 Seite 1]

- Neustrelitz, 3. März. Ueber den Gesundheitszustand Seiner Königlichen Hoheit unsers allerdurchlauchtigsten Großherzogs können wir seit unserer letzten Mittheilung wesentlich Neues nicht berichten. Ein aufgetretener Katarrh hatte in den verflossenen Tagen das Befinden mehrfach getrübt, ist jedoch augenblicklich im Abnehmen. Der Appetit ist unveränderlich gut.
Neustrelitz, 8. März. Der nach dem letzten Berichte das Befinden Seiner Königlichen Hoheit unsers allerdurchlauchtigsten Großherzogs bestehende Katarrh ist beinahe vollständig abgelaufen, und haben Seine Königliche Hoheit die letzten beiden Nächte ohne besondere Beschwerden verbracht.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Justizamts=Assessor Franz Boccius in Schönberg auch zum dritten Mitgliede der Großherzogl. Landvogtei daselbst cum voto zu ernennen geruht.


Am 1. März hat Kaiser Napoleon in Paris die gesetzgebende Versammlung eröffnet. Mit allen Mächten, beginnt der Kaiser, lebe ich in freundschaftlichen Beziehungen. Der Friede aber von Villafranca ist gescheitert. Dem König von Sardinien habe ich gerathen, die Wünsche von Parma und Modena zu erfüllen und die Rechte des römischen Stuhles zu respectiren. Angesichts dieser Umwandlung Nord=Italiens, welche einem Staate (Sardinien) alle Alpengänge gibt, war es meine Pflicht, zur Sicherung unserer Grenzen, die französischen Abhänge der Gebirge (von Savoyen) zu reclamiren. Diese Aenderung eines Territoriums von geringem Umfange enthält nichts, was Europa alarmiren und meiner Politik der Uneigennützigkeit widersprechen könnte. Frankreich legt diese Frage den Großmächten freimüthig vor, welche begreifen werden, daß die große Veränderung in Italien das Recht zu einer durch die Natur selbst angezeigten Garantie giebt etc. - Ob jedoch die Großmächte in diese Einverleibung einwilligen werden, dürfte sehr zweifelhaft sein.
- Die Rüstungen in Piemont werden fortwährend mit großem Eifer betrieben; eine Einberufung von vier Altersklassen aus den Jahren 1830 bis 1834 hat im ganzen Lande eine niederschlagende Wirkung hervorgebracht, besonders unter der Bevölkerung auf flachem Lande, welche schon voriges Jahr von Haus und Hof gerufen wurde, um statt des Pfluges das Schwert zu ergreifen; den ganzen Sommer blieben ihre Hände dem Feldbau entzogen und erst im Spätherbst kehrten sie an den häuslichen Heerd zurück, um dieses Jahr beim Beginn der ersten Frühlingsstrahlen und der Feldarbeiten von Neuem an die Blutarbeit zu gehen. - Der König von Sardinien hat dem Papst schriftlich angezeigt, daß es unmöglich sei, dem heiligen Vater die Romagna zu erhalten, indem diese Provinzen den Anschluß an Piemont fordern. Der Papst hat in seiner Antwort mit Excommunication gedroht. Sämmtliche Bischöfe von Deutschland, Belgien, Holland, England, Irland, Schottland, Oestreich und der Schweiz haben eine gemeinschaftliche Erklärung zu Gunsten des ungeschmälerten Fürstenrechts des Papstes veröffentlicht. Frankreichs geistliche Hirten fehlen.
- In mehreren östreichischen Provinzen, als Kroatien, Slavonien, Krain etc. ist großer Nothstand an den unentbehrlichsten Nahrungsmitteln, wo großentheils selbst die sehr kargen Saatvorräthe aufgezehrt sind. Selbst das sonst so fruchtreiche Banat leidet Noth.
- In Mollenbeck und Repzin, Amts Grabow, ist die Klauenseuche und Maulsäule unter dem Rindvieh ausgebrochen.
- Bei dem Gerichte in Leipzig wurde die Untersuchung über einen von dem Theologen Dr. Lindner verübten Diebstahl, wegen Entwendung von Kunstblättern aus der dortigen Universitätsbibliothek, verhandelt. Es gab sich, daß die von dem Angeklagten verübten Beschädigungen sich über 500 beliefen; der dadurch herbeigeführte Schaden, nach Zurückgabe der wieder zu erlangenden Gegenstände, wird auf 1120 Thaler angegeben. Auch der Stadtbibliothek hatte der Angeklagte auf ähnliche Weise an 28 verschiedenen alten Werken einen Schaden von 38 Thaler zugefügt. Der Angeklagte ist wegen dieser Diebstähle zu sechsjähriger Arbeitshausstrafe verurtheilt.
- Nach einer Zusammenstellung der Unglücksfälle, welche durch die Reifröcke veranlaßt wurden, beträgt die Zahl derselben in Deutschland allein 137, wovon die meisten einen tödtlichen Ausgang hatten. Die Mehrzahl derselben ist durch Feuer entstanden, die zunächst größte Zahl durch Fuhrwerke, an welchen die Opfer dieser unglücklichen Mode hängen blieben.
- Eine Herrschaft in Berlin sucht einen Kutscher durch das Intelligenzblatt. Es meldete sich Einer, der aus dem Vorzimmer seine - Visitenkarte hinein schickte. Auf der Karte stand der Name des Dienstsuchenden mit dem Titel: "Herrschaftlicher Kutscher." Die fragliche Herrschaft nahm seine Visitenkarte nicht als Empfehlung an, sondern wollte sich vorläufig mit einem minder verfeinerten Kutscher begnügen.


[ => Original lesen: 1860 Nr. 10 Seite 2]

Die in No. 9. der Schönberger "Wöchentlichen Anzeigen" aufgenommene Anrege der Veranlassung einer vor kurzer Zeit in Ratzeburg stattgefundenen Versammlung von Mitgliedern der Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Hagel=Versicherungs=Gesellschaft aus dem Herzogthume Lauenburg und Fürstenthume Ratzeburg ist dahin zu berichtigen: daß nicht, wie verstanden sein möchte, sämmtliche Interessenten der obgedachten Gesellschaft aus Holstein und Schleswig, sondern nur einige 20 vorzugsweise Schleswiger Landwirthe es beantragt hatten:

Daß es auf der, zur Zeit des Kieler Fastnachtmarktes stattfindenden General=Versammlung des Vereins zum Beschluß erhoben werde: In Folge der im Herzogthum Lauenburg und Fürstenthum Ratzeburg in den letztverflossenen Jahren häufig vorgekommenen Hagelschäden größeren Umfanges den jährlichen Beitrag zur Deckung der Schäden dortiger Mitglieder der Versicherungs=Gesellschaft um 100 % zu erhöhen.
Würde nun auch eine solche Maaßregel die Ausscheidung aller Vereinsmitglieder genannter beiden Länder unzweifelhaft zur Folge gehabt haben, so ist doch in obigem Antrage von einer event. Ausscheidung nicht die Rede gewesen.
Richtig ist es dagegen, daß hierdurch eine Aufregung unter den Interessenten herbeigeführt wurde und daß in stattgefundener Versammlung zu Ratzeburg aus beiden Ländern eine Anzahl Mitglieder, ohne auf die abgesonderte Stimme zu hören, die sie warnte, keine Schritte zu thun, welche die Sache nur verschlimmern werde, dahin sich einigte:
Vor dem Eintritte der General=Versammlung bei der Direction der Versicherungs=Gesellschaft einen Protest gegen Annahme dieses unbillig und ungerechtfertigt erscheinenden Antrages einzureichen.
Der weitere Verlauf dieser Sache ist folgender:
Der Protest ward, nachdem schon vorher durch Directionsbeschluß festgestellt worden, daß derselbe unberücksichtigt bleiben müsse, sofort nach Eröffnung der General=Versammlung verlesen, dann aber ohne Weiteres ad acta gelegt, weil sowohl Holsteiner als Schleswiger den Antrag eben dadurch als völlig gerechtfertigt ersehen, daß im Lauenburgischen und Ratzeburgischen schon seit einer Reihe von Jahren unverhältnißmäßig mehr und größere Hagelschäden vorgekommen wären, als in dortigen Ländern.
Dagegen hatten schon vor Beginn der General=Versammlung Einzelne der Antragsteller die Bereitwilligkeit ausgesprochen, ihren Antrag zurückziehen zu wollen, und daß noch Andere diesem Beispiele folgen würden, war bekannt.
Es zeigte sich aber, daß die Gesinnungen sich geändert hatten, als der Inhalt des Protestes bekannt geworden, denn wirklich zurückgezogen wurde der Antrag quest. nur von einem Schleswiger Landwirthe.
Dies behinderte indeß den Vorsitzenden Director nicht, von der Versammlung dazu aufgefordert, zunächst seine persönliche Ansicht über diesen Gegenstand auszusprechen, dahin sich zu erklären, daß, wenn er auch nicht das bereits angefochtene Recht, einen derartigen Antrag überhaupt nur zu stellen, weiter angreifen könne, insofern es jedem Mitgliede der Gesellschaft unbenommen bleiben müsse, Anträge zu stellen, er dennoch, sowohl in materieller als formeller Hinsicht, gegen diesen Antrag sei. In seinem weiteren Vortrage motivirte er seine Ansicht und machte schließlich den Vorschlag: Insofern die Versammlung nicht verlange, daß über den Antrag abgestimmt werden solle, wie es nach den Statuten eigentlich geschehen müsse, eine Committee zu ernennen, bestehend aus einem Mitgliede jedes Vereinsdistrictes, welche (wie es später von der Versammlung bestimmt wurde, unter dem Vorsitze des Directors) aus den Erfahrungen einer längeren Reihe von Jahren zu ziehen habe, ob einzelne Länder oder Districte des Vereins vermöge besonderer Local=Verhältnisse regelmäßig mehr vom Hagel heimgesucht würden, als andere Gegenden, die ebenfalls bei dieser Gesellschaft versichert sind, wodurch allerdings, bei gleicher Repartition der Schadenvergütung, diese Letzteren gegen die Ersteren im Nachtheil stehen würden, da sie dann gleichsam regelmäßige Geschenke an diese leisten müßten.
Dieser Vorschlag fand allgemeinen Anklang und wurde um so bereitwilliger angenommen, als dadurch eine Debatte wegfällig ward, von der man nicht wußte, wohin sie weiter führen könne.
Ist nun zwar dadurch im Wesentlichen erreicht, daß sowohl die Lauenburger als Ratzeburger, vorläufig in alter Weise, Mitglieder der Schleswig=Holstein=Lauenburger Hagel=Versicherungs=Gesellschaft bleiben, so steht es doch dahin, ob, wenn auch die Lauenburger sicher nicht, aber doch die Ratzeburger nicht früher oder später gezwungen werden, aus dieser Gesellschaft auszuscheiden, da es sich nicht füglich in Abrede stellen läßt, daß im Fürstenthum Ratzeburg in letzter Zeit viel Hagel gefallen ist.
Deshalb ist es denn auch sehr zu bedauern, daß man bei der Theilnahmlosigkeit Seitens der Ratzeburger Vereinsmitglieder, die nur durch einen Einzigen von ihnen auf der General=Versammlung vertreten waren, nicht wagen durfte zu beantragen:
den Antrag zur Abstimmung zu bringen, vielmehr froh war, daß die Sache so und nicht anders ausfiel.
War nun zwar, gegen alle Erwartung, die General=Versammlung auch von Holsteinern und Schleswigern verhältnißmäßig nur schwach besucht, so hatte sie doch die Majorität für sich, und zu ihrem Lobe sei es gesagt, unter den dortigen Landleuten herrscht brüderliche Einigkeit. So mußte denn der Auswärtige sich fügen in das, was nicht zu vermeiden war.
Würde aber auch nur die Hälfte der Lauenburger und Ratzeburger Mitglieder erschienen sein, so wäre es unzweifelhaft in ihrem allseitigen Interesse richtiger gewesen, auf eine Abstimmung über diesen Antrag zu dringen, da er alsdann sicher mit großer Majorität verworfen und wahrscheinlich zur Satisfaction der gekränkten Mitglieder nicht wieder aufgenommen worden wäre.


Ein Partiechen.
[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1860 Nr. 10 Seite 3]

Ein Partiechen.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]


Anzeigen.


Curatelbestellung.

Nachdem die Anordnung einer Curatel über die Ehefrau des Pächters Ekengreen zu Wahrsow, Sophie geb. Schröder, und die beiden Ekengreen'schen Söhne, Gustav, früher Landmann, und Wilhelm, früher Gemäldehändler, wegen Verschwendung beantragt worden, ist den Umständen nach für nöthig befunden, sofort - bis zur endlichen Entscheidung der Sache - eine interimistische Curatel eintreten zu lassen. Es ist demgemäß der Herr Justizrath von Oertzen hieselbst, nachdem er sich auf Ansuchen der Verwandten zur Uebernahme der Curatel bereit erklärt und sich für dieselbe der Jurisdiction des Justizamts unterstellt hat, zum interimistischen Curator der verehel. Ekengreen und der vorbenannten beiden Ekengreen'schen Söhne bestellt worden. - Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht, mit dem Anfügen: daß die verehel. Ekengreen und der Gustav und Wilhelm Ekengreen bis auf Weiteres keinerlei Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung des interimistischen Herrn Curators gültig und rechtsverbindlich eingehen, namentlich auch nicht Zahlungen rechtsverbindlich empfangen können.
Schönberg den 7. März 1860.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Boccius.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Verpachtung.

Auf Antrag der Vormünder Hauswirth Robrahn'scher Minorennen zu Pogetz und des volljährigen Hans Jochen Robrahn daselbst soll die den Robrahn'schen Geschwistern gehörige, zu Pogetz belegene Vollstelle c. p. auf 6 bis 8 Jahre - worüber die Pachtbedingungen das Nähere ausweisen - öffentlich an den annehmlich Meistbietenden verpachtet werden.
Es ist hierzu Termin auf

Sonnabend, den 31. d. Mts.,
Morgens 11 Uhr,

anberaumt worden und werden Pachtliebhaber dazu vorgeladen.
Aus den Pachtbedingungen, welche 14 Tage vor dem Termine auf der Justizamts=Registratur eingesehen werden können, wird hervorgehoben, daß der am Zuschlag Bleibende den Betrag der Jahrespacht, welcher als Conventionalpön haftet, sofort im Termine zu hinterlegen hat. Uebrigens haben Verpächter sich die Auswahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten.
Die Besichtigung des Pachtstückes ist nach vorgängiger Meldung bei dem jetzigen Pächter Jochen Heinrich Robrahn jederzeit gestattet.
Schönberg, den 8. März 1860.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Verkaufsanzeigen.

Auf Antrag der Erben des wail. Rathmann Grewsmühl hieselbst, resp. deren Vertreter, sollen nachbenannte zum Grewsmühl'schen Nachlasse gehörige Grundstücke, als:

1) das in der Siemzerstraße sub No. 100. belegene Wohnhaus nebst Hintergebäuden und Garten,
2) die Wiese an der s. g. Moorstraße zwischen Lorenz Vock und Kramp,
3) das Ackerland im Mühlencamp zwischen Oldörp und Trems,
4) das Gartenland im Galgenmoor an Lenschow und Grünthal stoßend,

[ => Original lesen: 1860 Nr. 10 Seite 4]

5) der Bauplatz an der Ratzeburger Chaussee zwischen Eggert und Hundt,
sowie auch zwei Kirchenstände (Frauenstand No. 64. unten und Mannsstand No. 21. oben) öffentlich an den annehmlich Meistbietenden verkauft werden.
Es ist hiezu Termin auf

Dienstag den 27sten d. Mts.,
Mittags 12 Uhr,

anberaumt und werden Kaufliebhaber hiedurch eingeladen.
Die Verkaufsbedingungen sich 8 Tage vor dem Termine auf der Justizamts=Registratur einzusehen.
Schönberg, den 8. März 1860.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     A. Dufft.


Holzverkauf.

Unter den bekannten Bedingungen sollen gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden:

Mittwoch den 14. März,
im Heidenholz,

  3 Faden buchen Knüppel= und Olmholz und
24 Faden buchen Stämme.
Versammlungsort der Käufer Morgens 10 Uhr beim Holländerhause der Meierei Selmsdorf.
Schönberg den 1. März 1860.

                                                    Danckwarth.


Holz=Auction.

Am Montag den 19. März, Morgens 9 Uhr, sollen auf dem Lockwischer Felde, nahe am Wege von Lockwisch nach Wahlsdorf, am Hof=See im s. g. Schätskrog,

12 Faden buchen Kluftholz, 2 dito Knüppelholz, 5 bis 6 dito Stämme, 2 dito Wurzelholz, 4 einzelne Enden Buchen und 5 Cavelinge buchen Buschholz,
gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden.

                                                    H. Oldenburg in Wahrsow.


Bekanntmachung.

Die Bewohner des Schönberger Armendistricts werden aufgefordert, die Armensteuer zum vollen Beitrag an die resp. Armenvorsteher: Tischlermeister Bruhn, Töpfermeister Fr. W. Hauschild und Tischlermeister A. Dettmann in Schönberg, und in den Dörfern: an den Herrn Pensionair Stamer zu Hof Rabensdorf, an die Hauswirthe: F. Wigger in Törpt, Bonhoff in Kl. Bünsdorf und Beckmann in Petersberg zu bezahlen.
Schönberg den 8. März 1860.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Die statutenmäßige diesjährige Frühlings=Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg findet am Freitag den 30. d. M., Morgens 1/2 11 Uhr, beim Gastwirth Boye hieselbst statt.
Schönberg den 8. März 1860.

                                                    F. Boccius,
                                                    d. Z. Secretair.


Verkaufsanzeige.

Des Hans Jochen Fick in Kl. Molzahn Eigenkathen nebst Garten, mit schönen und tragbaren Obstbäumen besetzt, soll unter der Hand verkauft werden. Kaufliebhaber können sich an den Hufner Heinrich Jabs daselbst wenden, um das Gewese in Augenschein zu nehmen und das Nähere zu erfahren. Auch wird sichere Auskunft ertheilt bei

                                                    J. H. Fick, Schneidermeister,
                                                    Schwönkendwasstr. Nr. 384 in Lübeck.


Die neuesten

Muster von Tapeten und Borden

in großer und schöner Auswahl sind soeben wieder eingetroffen und empfehle diesen Artikel zur geneigten Abnahme bestens.

                                                    Aug. Spehr.


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                                                    Ludwig Creutzfeldt.


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Den hiesigen und auswärtigen Damen mache ich die ergebene Anzeige, daß ich von jetzt an wieder die neuesten Sommerhüte vorräthig habe und bitte um geneigten Zuspruch.

                                                    Sophie Zölcker.


Theater=Anzeige.

Hierdurch erlaube ich mit die ergebene Anzeige zu machen, daß mir von hoher Behörde gestattet wurde, in hiesiger Stadt einen Cyclus von Theater=Vorstellungen geben zu dürfen, wozu ich ein hochgeehrtes Publikum ergebenst einlade.
Mittwoch d. 14. März 1860, zum Erstenmale:
Der Allerweltsvetter, oder: Alter schützt vor Thorheit nicht. Lustspiel in 3 Acten von Benedix.

Kassenöffnung 7 Uhr. Anfang 7 1/2 Uhr.
Cassen=Preise:
1. Platz 16 Schilling (Mecklenburg). 2. Platz 8 Schilling (Mecklenburg).

Abonnementskarten pro Dutzend, zum 1. Platz 3 Taler (Mecklenburg), zum 2. Platz 1 Schilling (Mecklenburg) 24 Schilling (Mecklenburg), sind in meiner Wohnung beim Hrn. Boye, 1 Treppe hoch, vom 14. d. Mts. an von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Abends zu bekommen.

                                                    H. Wollrabe.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 2.-8. März

Geboren: D. 3. dem Schneidermeister Lüth hies. ein S. - D. 4. dem Arbtsm. Prager in Kl. Siemz eine T.
Gestorben: D. 4. Margar. Sager, Altentheilerin in Mahlzow, 69 J. 2 M. alt.

Anzeige.

Freitag, den, 9. März beginnen die Passionswochenpredigten hies.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 7. März 1860.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 18-27 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 28-40 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 50-56 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 42-46 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 42-47 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 21-22 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 34-38 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 20-21 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   4-10 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 15-16 Mark (Lübeck)
Butter 10 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, d. Faß 5 u. 6 Schilling (Mecklenburg).


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.


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