No. 28
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. Juli
1859
neunundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1859 Nr. 28 Seite 1]

- Nachdem zwischen den Kaisern von Oestreich und Frankreich, auf Antrag des letzteren, am 8. Juli ein Waffenstillstand abgeschlossen ist, der bis Mitte August dauern sollte, haben die beiden Kaiser persönlich in Villafranca am 11. eine Zusammenkunft gehabt, wo sie sich sofort über die Hauptfragen wegen des Friedens verständigt, ohne die neutralen Mächte darüber irgendwie zu befragen, ja ehe sie diesen auch nur eine officielle Anzeige über den Waffenstillstand hatten zukommen lassen. Am 12. schon ist der Friede definitiv abgeschlossen. Die Grundlagen desselben sind: Es wird ein italienischer Bund unter dem Ehrenrathe des Papstes errichtet; der Kaiser von Oestreich tritt seine Rechte auf die Lombardei an den Kaiser der Franzosen ab, welcher sie an den König von Sardinien überträgt. Mantua, Peschiera, Borgoforte und das gesammte Venetianische bleiben bei Oestreich. Diese Festungen liegen in der Lombardei und sind eben als zur Mincio=Linie gehörig von der Abtretung ausgeschlossen. Die Fürsten von Toscana und Modena werden in ihre Staaten zurückkehren. Es wird eine allgemeine Amnestie erlassen.
- Aus Wien wird über den Waffenstillstand geschrieben: Der Entschluß des Kaisers Napoleon ist so interessant, er birgt so viele Möglichkeiten unter seiner geheimnißvollen Hülle, daß es von der Klugheit geboten ist, alle die Gründe sich zu vergegenwärtigen, welche diesen unerwarteten Schritt veranlaßt haben können. Der nächste Grund wäre allerdings in der Stellung der französischen Armee zu suchen. In viel größerer Entfernung von den heimathlichen Ergänzungsquellen als das östreichische Heer, mag es dort schwerer sein, die Opfer, welche das Schwert und die Krankheiten seit der Landung in Genua bis zum Tage von Solferino dahinraffte, nachhaltig zu ersetzen. Trotz aller verblümten Bemäntelung der französischen und italienischen Presse stellt sich die furchtbare Thatsache heraus, daß die Spitäler der Lombardei und Sardiniens die Zahl der Verwundeten und Verstümmelten nicht zu fassen vermögen und daß in Mailand und Brescia der Typhus einen pestartigen Charakter angenommen hat, der nicht bloß auf die Spitäler sich beschränkt, sondern die Bewohner jener Städte veranlaßt, zu Tausenden aus der tödlichen Atmosphäre zu flüchten. Auch im Lager selbst zeigen sich Krankheiten verdächtiger Art. Bedenkt man nun, daß dieser Armee die Aufgabe zufiel, in den fieberreichen Sümpfen des Minciothales die langwierige Belagerung zweier Festungen zu unternehmen, von denen die eine schon durch die giftigen Dünste ihres Moorgrundes Armeen decimirt. Bedenkt man, daß diese Belagerung ihren Anfang nehmen soll, ohne Aussicht auf ein baldiges Ende, so ist eine Erklärung des nachgesuchten Waffenstillstandes gegeben.
- Ein Tagesbefehl Louis Napoleons kündigt der Armee den Abschluß des Waffenstillstandes an. In demselben heißt es ferner: Die Waffenruhe gestattet Euch, von den ruhmvollen Arbeiten auszuruhen und wenn es nöthig sein sollte, neue Kräfte zu sammeln, um das durch Euren Muth und durch Eure Hingebung so brav begonnene Werk fortzusetzen. Ich werde nach Paris zurückkehren. Ich lasse den Oberbefehl in den Händen des Marschalls Vaillant, Ihr werdet mich aber, sobald die Stunde des Kampfes schlagen sollte, wieder in Eurer Mitte sehen, um die Gefahren mit Euch zu theilen.
- Die Rückkehr Louis Napoleons nach Paris wird schon am 14. erwartet. Die Nachricht von einer Verschwörung gegen sein Leben, die man in Italien angezettelt hat, soll richtig sein.
- Die Nachricht von dem Abschluß des Waffenstillstandes hat in Turin ebenso überrascht wie anderwärts, zumal man durchaus nicht darauf vorbereitet gewesen, und man die erste Kunde davon auf telegraphischem Wege empfing. Louis Napoleon hat seinen Alliirten, den König Victor Emanuel, gegen den die Oesterreicher besonders erregt sind, vollständig ignorirt, so daß er gar nicht mitzusprechen hatte. Die Verhandlungen zum Waffenstillstande wurden zwischen den beiden Kaisern so geheim gehalten, daß im französischen Hauptquartier Niemand davon eine Ahnung hatte, bis der Kaiser zu den Officieren in seinem Generalstabe sagte: "Meine Herren, es ist Aussicht vorhanden, daß wir den Napoleonstag am 15. August in Paris feiern können."
- Am 6. wurden die Oestreicher beim Stilfer Joch ohne Erfolg vom Feinde angegriffen. Am 8. hatte der Feind den Angriff erneuert, wurde aber auf allen Punkten zurückgeschlagen. Unlängst wurde aus Peschiera ein Ausfall gemacht, wobei ein Bataillon Piemontesen gefangen genommen, mehrere feindliche Kanonen erbeutet und einige schwere Belagerungsgeschütze vernagelt wurden.
- Der Gesammtverlust der Oestreicher bei Solferino wird nachträglich ergänzt auf: Getödtet 91 Officiere und 2261 Mann, verwundet 4 Generale, 485 Officiere und 10160 Mann; vermißt wurden 59 Officiere und 9229 Mann. - Die Verluste der Alliirten nehmen ebenfalls immer größere Dimensionen an. Die Sardinische Armee verlor im Ganzen 72 Officiere todt, 272 Verwundet, 1006 Mann todt, 5541 verwundet, 2076 vermißt.
- Das französische Hauptquartier war bei Solferino durch einen Reiterangriff ziemlich bedroht. Drei Regimenter östreichischer Husaren standen plötzlich vor dem Feind und sahen in geringer

[ => Original lesen: 1859 Nr. 28 Seite 2]

Entfernung vor sich eine Reitertruppe - das französische Hauptquartier - plötzlich Reißaus nehmen. Die Husaren waren wohl zahlreich genug, aber nicht genügend beritten, um den Fang zu erjagen; denn die Feinde ritten prächtige Araber, die wie der Wind ausrissen. Ebenfalls bei Solferino mußten östreichische Dragoner einhauen, um eine Abtheilung französischer Lanciers, die ziemlich nahe an das östreichische Hauptquartier heranstreiften, zurückzuweisen.
- Zwei östreichische Husaren fallen in der Schlacht bei Solferino in Gefangenschaft. In düsterer Verzweiflung blickt der Eine vor sich hin, während der Andere voll grimmiger Wuth den mächtigen Schnurrbart dreht und einen zornigen Blick auf die beiden Franzosen wirft, die neben ihnen reiten. Sie mochten wohl eine Viertelstunde marschirt sein in der tropischen Hitze, da stellt sich bei den Husaren Müdigkeit ein, sie können nicht weiter und sinken erschöpft nieder. "Verdammt! rufen die Franzosen, wir können doch die kostbare Beute nicht im Stich lassen" und zu den Husaren gewendet machen sie ihnen durch Pantomimen begreiflich, daß sie sich auf die Pferde setzen sollen, und daß die Franzosen nebenhergehen wollten. Die Husaren lassen sich das nicht zweimal sagen. Im Nu schwingen sie sich auf die ledigen Rosse, blicken einander an, werfen die Pferde blitzschnell herum und jagen mit dem Rufe: "Ihr sollt den Ungargott kennen lernen", wie der Wind auf und davon, über Gräben und Leichen hinweg. Verblüfft blicken die Franzosen ihnen nach. Ein halbe Stunde später sind sie bei ihrem Regimente im östreich. Lager.
Auf den Schlachtfeldern von Magenta und Solferino sah man viele Oesterreicher mit aufgeschlitztem Leibe. Diese furchtbaren Wunden hatte das französische Schwert=Bajonnet (Yatagan) beigebracht. Diese Angriffs= und Vertheidigungswaffe durchschneidet im Zurückziehen die Arm= und Beinsehnen des Gegners und macht ihn kampfunfähig, ehe der Todesstoß erfolgt. Der französische Soldat wird angewiesen, seine Waffe horizontal mit dem Kopf des Gegners zu wägen und zu schwingen, und mit einer geringen Bewegung wird die scharfe Schneide über Hals, Brust oder Gesicht des Feindes, ja manchmal dreier nebeneinander stehender Gegner gezogen. Der Oesterreicher muß dann zu dem Kolben greifen, daher seinem Gegner meist der Schädel eingeschlagen ist.
- Ein östreichischer Officier, der bei Magenta gefochten, schreibt unter anderm: Was unsre Feinde, die Franzosen, anbetrifft, so muß ich solchen im Allgemeinen ein gutes Zeugniß geben. Muthiger wie wir hat sich kein französisches Regiment geschlagen; besser schießen wie unsere Truppen thun weder die französischen Chasseurs, Voltigeurs, Zuaven und Artilleristen; sonst aber zeigen Alle eine große Gewandtheit im Gefecht. Die französischen Garden und Linientruppen haben auch anständig gegen uns gefochten und keine Rohheit ward von ihnen verübt; desto scheußlicher aber betragen sich die Zuaven und noch viel mehr die sogenannten Turcos. Es ist wirklich empörend von Louis Napoleon, daß er solche Raubbanden in einen europäischen Krieg senden kann. Die Wuth aller unserer Leute gegen diese Turkos ist grenzenlos, und kommen wir ihnen einmal wieder gegenüber, so dürfte von einem etwanigen Pardon geben auf beiden Seiten kaum noch die Rede sein.
- "Nicht alle Kugeln treffen" ist ein altes wahres Sprichwort. Was wäre auch das Loos des Soldaten, wenn jeder Schuß sein Ziel fände? Wir haben ein wunderbares Schicksal einer Kugel gesehen. Ein verwundeter Officier, der in Wien eingetroffen ist, hat einen Schuß bekommen, der, das Fleisch des linken Schenkels durchdringend, in den rechten drang, hier aber auf die Börse stieß, welche der Getroffene in der Tasche trug und in welcher sechs Napoleonsd'or lagen. Die Kugel fuhr in das Geld hinein, schmolz dieses zu einem Klumpen zusammen und blieb darin stecken.
- Am 10. Juli fand zu Remplin die Taufe des neugebornen Prinzen, Sohn Sr. Höh. des Herzogs Georg von Mecklenburg, statt. Der Prinz erhielt in der Taufe die Namen Georg, Alexander Friedrich Wilhelm Michael, Friedrich Franz Carl, und dieselbe wurde durch den Superintendenten Dr. Ohl vollzogen.
- Die preußischen Rüstungen und Aufstellungen erleiden nicht die geringste Unterbrechung und nirgends ist eine Spur davon wahrzunehmen, als ob eine getroffene Maßregel sistirt ist.
- Der König von Schweden, Oskar I. geb. 1799, ist am 8. d. M. sanft entschlafen.
- In Berlin erzählt man sich vom alten Wrangel folgende Geschichte. Ein Landwehrmann wird eingezogen, ehe er seine Schulden sämmtlich hat bezahlen können, und muß Frau und Kinder in der Wohnung allein lassen. Dies rührt aber eitlen der Gläubiger des Landwehrmanns nicht; dieser läßt vielmehr, ohne auf die Bitten der zurückgebliebenen Frau zu achten, die Execution gegen sie vollstrecken und ihr Alles nehmen, was nur irgendwie entbehrlich ist. Als der Landwehrmann hiervon Kenntniß erhält, wendet er sich an seine Vorgesetzten mit der Bitte um Urlaub; diese sind jedoch unter den jetzigen Verhältnissen nicht in der Lage, die Bitte des Soldaten gewähren zu können, und der Mann geht daher mit seinem Gesuch immer weiter hinauf bis zum Feldmarschall Wrangel. Als dieser von dem Gesuch Kenntniß erhält, weist er dasselbe ab, weil jetzt keine Zeit sei, Urlaub zu ertheilen; zugleich erkundigt er sich aber nach der Familie des Mannes und nach dem Gläubiger, erfährt, daß der Landwehrmann über die Noth und über die Hartherzigkeit die volle Wahrheit gesagt hat, und sendet der Frau eine namhafte Unterstützung; den Gläubiger aber, der sich im kräftigsten Mannesalter in der Mitte der Dreißiger befindet, zieht er zum Train ein und sendet ihn sofort nach Luxemburg.
- Eine alte Frau in Berlin, die ihres Geizes wegen bekannt war, hatte bestimmt, daß ihr nach ihrem, kürzlich erfolgten Tode die Haube nicht abgenommen werden sollte; die Erben muthmaßten hinter dieser seltsamen Verfügung eine sie benachtheiligende Absicht, und richtig: als die Haube abgenommen wurde, fanden sich darin 500 Papierthaler.
- Wie vorsichtig man mit dem Hinwerfen von Zündhölzern, auch wenn sie nicht gleich fangen, sein muß, das lehrt wieder folgender Fall. Ein Mädchen in Berlin trat unversehens auf ein am Boden liegendes Schwefelholz; augenblicklich entzündet dasselbe Rock und Kleid des Mädchens. Obgleich ihr die Kleider am Leibe brannten, kam sie glücklicherweise doch ohne Brandwunden davon.
- Im nördlichen Frankreich ist die Kartoffelkrankheit plötzlich wieder ausgebrochen, die man seit 5 Jahren fast gänzlich beseitigt glaubte.


Anzeigen.


Vorladungen.

Auf den Antrag des Gutsbesitzers von Drenckhahn auf Gresse, als Bevollmächtigten der Oberlanddrostin von Drenckhahn, geborenen von Gundlach daselbst, werden, vigore commissorii Großherzoglicher hohen Justiz=Canzlei zu Neustrelitz, alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der am 20. Februar d. J. zu Pogez im hiesigen Fürstenthum verstorbenen geschiedenen von Schuckmann, Friederike, geborene von Gundlach, in specie an die zu solchem Nachlaß gehörige, zu Pogez belegene Bauerstelle c. p. aus irgend einem civilrechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche machen zu können vermeinen, hierdurch geladen, solche in dem auf

Montag den 18. Juli d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

angesetzten Liquidations=Termin anzumelden und sofort rechtsgenügend zu bescheinigen, unter dem ein für alle Mal dadurch angedroheten Nachtheil des Ausschlusses und aufzulegenden ewigen Stillschweigens.

[ => Original lesen: 1859 Nr. 28 Seite 3]

Ausgenommen von dieser Meldungspflicht sind - wenigstens haben keine Kostenerstattung zu erwarten - sämmtliche öffentliche Behörden und Kassen, sowie die Pfarre zu Carlow wegen aller bisjetzt von denenselben in Anspruch zu nehmenden Abgaben und Prästationen.
Schönberg den 4. Mai 1859.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei
                          des Fürstenthums Ratzeburg.
                          ;C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                    Reinhardt.


Verkaufsanzeigen.

Am Donnerstag den 21. d. M., Morgens von 9 Uhr an, sollen auf dem Oldenburg'schen Gehöft hieselbst in öffentlicher Auction gegen sofortig baare Zahlung verkauft werden:

11 Kühe, 2 jährige Kälber, 3 Pferde, 1 Füllen, Schaafe, diverse Wagen, Sielengeschirre, Ackergeräthschaften u. s. w., wozu Kaufliebhaber hiedurch geladen werden.
Carlow den 13. Juli 1859.

                                                    Struck, Landreiter.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

                  Die Direction des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner hat sowohl das zulässige Maximum des Versicherungsansatzes für Feldfrüchte, als auch die bei außergewöhnlichen Preisverhältnissen desfalls zu gewährende Entschädigung erhöhet, und demgemäß die betreffenden Bestimmungen der §§ 12. und 19. der Vereins=Gesetze abgeändert wie folgt:
    Zum § 12.

D. Feldfrüchte, worunter Alles begriffen ist, was auf dem Felde gebaut wird, und zwar:
a) ungedroschenes Getreide, Saatklee und Kümmel höchstens bis zu 60 Mark (Lübeck) für das Fuder von tausend Cubikfuß; (s. §. 19, 5.)
b) Heu und Oelgewächse höchstens bis zu 40 Mark (Lübeck) für das Fuder von tausend Cubikfuß;
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                  Auch Mieten oder Diemen werden zur Versicherung angenommen und zwar bis zu 4 Mark (Lübeck) für das Fuder von tausend Cubikfuß (s. §. 19, 5. und 6.)

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Zum §. 19, 5.
- - - Für ungedroschenes Getreide gilt zwar im Allgemeinen der Versicherungsansatz als Norm der Entschädigung; bei außergewöhnlichen Preisverhältnissen des Getreides wird auf den höchsten Versicherungsansatz
1) beim Lübecker Roggenpreise von 80 bis excl. 110 Thaler Lüb. Crt. pr. Last zur Zeit des Brandes, für das Fuder von tausend Cubikfuß 60 Mark (Lübeck) vergütet, bei einem Preise von 110 bis excl. 130 Thaler Lüb. Crt. 70 Mark (Lübeck) für das Fuder, und bei einem Preise von 130 Thaler und darüber 80 Mark (Lübeck) für das Fuder;
2) beim Lübecker Roggenpreise von 60 bis excl. 80 Thaler Lüb. Crt. pr. Last zur Zeit des Brandes, für das Fuder von tausend Cubikfuß 50 Mark (Lübeck) vergütet, und bei einem Preise von unter 60 Thaler Lüb. Crt. pr. Last, 40 Mark (Lübeck) für das Fuder.
                  Analog wird pr. Fuder von tausend Cubikfuß vergütet

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

                  Heu und Oelfrüchte weisen bis zu 40 Mark (Lübeck) pr. tausend Cubikfuß vergütet.
       Zum § 19, 6.

                  - - - Dabei werden tausend Cubikfuß Heu und Oelfrüchte bis zu 40 Mark (Lübeck), und ungedroschenes Getreide bis zu 60 Mark (Lübeck) (s. jedoch Nr. 5. dieses §.) auch dann vergütete wenn es neu aus Diemen eingebracht worden.

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                  Nachdem die vorgedachten, von der Direction beschlossenen Abänderungen der Vereins=Gesetze von Seiten der Revisions=Commission genehmigt und von einem Hohen Senate der freien Hansestadt Lübeck durch Decret vom 2. Juli d. Js. Hochobrigkeitlich bestätiget sind, werden selbige hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
                  Lübeck, den 7. Juli 1859.

Namens der Direction:
                                                    Faber Dr.,
                                                    Secretair des Vereins.


Unser diesjähriger                          
Königschuß

findet am 18., und das Schießen nach Silbergewinnen am 19. Juli statt und erlauben sich die Unterzeichneten freundlichst dazu einzuladen. Um dem Feste mehr Abwechslung zu geben, ist dies Jahr eine Tombola angeordnet, wovon die Gewinne am 19., Nachmittags, auf dem Schützenplatze gezogen werden. Loose, à Stück 4 Schilling (Mecklenburg), sind sowohl bei dem Vorstand, als auch bei den Herren Kaufleuten hieselbst und in Schlagsdorf und Carlow zu haben und wird jeder gebeten, die Loose aufzubewahren, da nur gegen Rückgabe derselben, die Gewinne ausgeliefert werden.
Die Gewinnliste wird später in den hiesigen Anzeigen publicirt.
Schönberg im Juni 1859.

                          Capitain und Aelteste der Schützenzunft.


Dem verehrten auswärtigen Publicum die gehorsamste Anzeige, daß der diesjährige

Königschuß

hieselbst am 18. und 19. d. M. stattfinden wird, wozu unterzeichnete Aelterleute auf das freundlichste einladen

Rehna.                                                Chr. Lau.
                                                          J. Hirsch.


[ => Original lesen: 1859 Nr. 28 Seite 4]

Hierdurch mache ich die ergebene Anzeige, daß ich mein

Gewürz= und Materialwaaren=Geschäft

am 16. d. M. eröffnen werde und bitte die Bewohner Schönbergs und der Umgegend um fleißigen Besuch.

Ergebenst
                                                    Matth. Klatt.

Schönberg, d. 14. Juli 1859.


Landwirthschaftliche
Versicherungs-Bank für Deutschland
in Dresden.

Diese im Jahre 1851 errichtete Vieh=Versicherungs=Anstalt übernimmt Versicherungen auf das Leben der Thiere, und zwar gegen äußerst billige und feste Prämien jeden unverschuldeten Verlust an Pferden, Ochsen, Kühen, Schaafen und Schweinen.
Pläne werden verabreicht, sowie nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt von

                                                    Wilh. Heincke,
                                                    Hauptagent
                                                    für Schönberg und Umgegend.

Schönberg 1859.


Vom 1. Juni an wird in der Beckergrube Nr. 137, das wohlassortirte Lager fertiger Herrenkleider, bestehend in:

Röcken von Tuch, Buckskin, Düffel und Sommerzeug,
Beinkleidern von schwarzem und couleurtem Buckskin, Düffel, Tuch und Sommerzeugen,
Paletots von Tuch, Düffel und Buckskin,
Westen von Sammet, Seide und Tuch,
Schlafröcken
zu bedeutend heruntergesetzten Preisen gegen comptant ausverkauft.
Lübeck d. 30. Mai 1859.


Steinpappe und Dachdeckung.

Nach Uebereinkunft mit dem Fabrikanten liefere ich Dachpappe in bester Güte zum Fabrikpreise von 3 Taler (Mecklenburg) preuß. Crt. pro 100 Quadrat=Fuß. Bei rechtzeitiger Bestellung kann ich die Rollen in Längen liefern, daß sie von der Traufe bis zum First reichen, also bei ebener Unterlage eine ganz glatte Fläche bilden, worauf sich kein Wasser halten kann.
Dächer von Steinpappe sind von den Feuerversicherung=Gesellschaften als feuersicher klassificirt und bieten folgende Vorzüge: Billigkeit, Dauer, Leichtigkeit und Bequemlichkeit in der Anwendung und Unterhaltung. Weil das Pappdach als guter Isolator den Blitz gar nicht anzieht, so erhöht es die Wirksamkeit der Blitzableiter bedeutend.
Decimal=Waagen, dauerhaft und genau wiegend, London Portland=Cement, feuerfeste Steine, Drathgewebe in Eisen und Messing, Dachfenster, Ofenthüren, Oefen etc. empfiehlt zu möglichst billigen Preisen

                                                    P. H. Hintz
                                                    in Lübeck.


Beste Gußstahlsensen
Heu= und Kornsensen,
für deren Güte ich garantire.                                                    
                                                    C. Schwedt.

Tapeten= und Rouleaux=Proben aus einer Pariser und Hamburger Fabrik, sehr schön und preiswürdig, habe ich auf Lager.


Beste Gußstahl=Sensen
                          bei                           Fr. C. Schlebusch.


        Mit
    frischen gottländischen und Segeberger Kalk
empfiehlt sich bestens

Schönberg.                                                     C. Maaß.


Mit massivem Mahagoniholz, mahagoni Fourniren und ausgelegten Schnitzarbeiten empfiehlt sich

                                                    J. Flohr
                                                    in Ratzeburg, Domstraße.


Am Sonntag d. 17. d. M., von 8 bis 10 Uhr Abends, wird in meinem von mir erbauten Zelte auf dem Schützenplatze ein Concert von den Ratzeburger Hornisten stattfinden, wozu um freundlichen Besuch bittet

                                                    Aug. Spehr.


Mein Omnibus fährt statt am Dienstag den 19. am Mittwoch den 20. d. M. nach Lübeck. - Ferner zeige ich an, daß mein Omnibus, wenn sich hinreichend Theilnehmer finden, am Sonntage d. 24. d. M., als am Tage des Allgemeinen Schießfestes in Lübeck, dorthin fährt.
Schönberg d. 14. Juli 1859.

                                                    F. Fick.


Ich zeige hierdurch an, daß das Gehen über meine Wiese bei Strafe gerichtlicher Ahndung verboten ist.

                                                    Schuhmacher Mustin
                                                    in Herrnburg.


Alle diejenigen, die (außer den Hypotheken) an den ehemaligen Hauswirth Lühr hieselbst noch Forderungen zu haben vermeinen, so wie solche, die ihm noch schuldig sind, werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei uns, erstere mit ihren Ansprüchen anzumelden, und letztere ihre Schuld an uns zu bezahlen.

                          Hausw. Kiehncke in Wahrsow.
                          Hausw.    Schütt   in Wahrsow.


Mein Motto.
Hoch leb' mein deutsches Vaterland!
Hoch leb' darinnen jeder Stand!
Hoch blüh' der Gau, hoch leb' das Land,
Worin man deutsche Sprache spricht,
Worin man deutsche Treu' nicht bricht,
Wo hoch der deutsche Adler kreis't!
Hoch leb' das Haus, das Oestreich heißt!
        D-n,                                               G. W.
im Mai 1859.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde
Vom 7.-14. Juli

Geboren: D. 10. dem Hauswirth Heinr. Retelsdorf in Resdorf ein S. - D. 11. dem Arbeitsm. Wigger vor Schönberg Zwillingsknaben, - D. 12. dem Böttchermeister Kleinfeldt in Schönberg ein S. - Zwei unehel. Kinder.
Copulirt: D. 8. Georg Math. Wilh. Bockwold, Musikus in Schönberg und Maria Sophie Greve daselbst.
Gestorben: Heinr. Maaß, Arbeitsmannssohn aus Ollendorf, 2-3 J. a.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 13. Juli 1859.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 18-24 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 24-26 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 46-48 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 34-38 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 36-40 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 36-38 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 16-17 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 4-12 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, d. Faß 6 u. 7 Schilling (Mecklenburg).


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.


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