No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. November
1858
achtundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1858 Nr. 48 Seite 1]

- Am 17. ist zu Malchin der diesjährige mecklenburgische Landtag eröffnet worden. Unter den beiderseitigen allerhöchsten Propositionen erregte diejenige, betr. eine aus Landesmitteln zu gewährende Unterstützung zur Erbauung einer Eisenbahn von Güstrow über Malchin nach Neubrandenburg in der Richtung auf Stettin ein allgemeines Interesse.
- Der König und die Königin von Preußen sind von Meran nach Florenz abgereist. Schnee und stürmisches Wetter hat dieselben von Meran vertrieben.
- Aus mehreren brittisch=amerikanischen Colonien befinden sich gegenwärtig die nahmhaftesten Holzhändler in London, um Contracte mit der Regierung abzuschließen, und man denkt ernstlich daran, künftig auch solche Bauhölzer, die bisher von Rußland und Preußen geliefert wurden, von den brittischen Colonien zu beziehen.
- In Paris befinden sich gegenwärtig Agenten aus dem Goldlande Australien, die einige Tausend heirathslustiger Pariserinnen für ihr Vaterland anwerben wollen.
- Letzter Tage ist der Königin von Würtemberg ein Brillantschmuck von 3000 Gulden Werth abhanden gekommen. Auf die Entdeckung des Thäters sind 300 Gulden gesetzt.
- In Petersburg tödtete ein Schauspieler eine Dame auf der Bühne während des Spiels. Das Publikum wurde so wüthend darüber, daß es alles im Parterre nicht Niet= und Nagelfeste, als Stöcke, Stühle, Schirme etc. nach dem Mörder auf die Bühne schleuderte.
- In einer zu Kiel abgehaltenen Generalversammlung der Actionaire der allgemeinen Viehversicherungs=Gesellschaft für den dänischen Staat ist nach einem gerade zweijährigen Bestehen die Auflösung des Geschäfts beschlossen worden, und zwar so, daß die laufenden Geschäfte allmählig abgewickelt werden und sämmtliche Versicherungen ablaufen sollen.
In Windau kam neulich ein Mensch an, der fast ganz taub und der Sprache beraubt war. Mit großer Mühe erfuhr man von ihm, daß er der einzige von der Besatzung eines Rostocker verunglückten Schiffes sei, der sich auf einem Brette schwimmend gerettet. Gehör und Sprache scheint er durch den langen Aufenthalt im Wasser verloren zu haben.
- Einem Leipziger Kaufmann kam neulich ein preußischer Fünfthalerschein zu Händen, auf dessen Rückseite ein früherer Inhaber folgendes geschrieben hatte: Adieu! leb wohl und komm bald wieder mit fünfzigtausend deiner Brüder.
- In Berlin sitzt dieser Tage ein Zeitungsschreiber an seinem Arbeitstisch, zwei Bekannte sind bei ihm. Da klopft es an die Thür und ein Fremder in elegantem Anzug tritt ins Zimmer. "Was steht zu ihren Diensten?" - "Habe ich das Vergnügen, Herrn N. zu sprechen?" - "So ist mein Name, darf ich um den Ihren bitten?" - "Sogleich." Der Fremde präsentirt ein Spiel Karten. "Zunächst erlaube Sie zu bitten, eine Karte zu ziehen und diese wegzustecken." Warum soll man dem Mann den Gefallen nicht thun - einem Journalisten begegnen ja viele sonderbare Käuze. Die Karte wird gezogen und ebenso thun die beiden Herren, auf Ersuchen des Fremden. - "Aber mein Herr, was soll denn das heißen?" - "Bitte, sogleich stehe ich zu Diensten." - Die Herren haben jeder eine Karte. "Wollen Sie nun gefälligst das Spiel mischen?" Es geschieht - im Nu ist das ganze Spiel in den Händen des Fremden verschwunden. - "Haben Sie nun die Güte, Ihre Karten mir zu zeigen!" - Wir greifen in die Tasche - in den meinen stecken zwei Apfelsinen, in der meines Nachbars mehrere Gummibälle, der dritte endlich zieht das Spiel Karten mit den drei gewählten oben drauf aus der Tasche! - "Mein Herr, entweder geht die Sache nicht mit rechten Dingen zu oder Sie sind der Tausendkünstler Bosco, der hier Vorstellungen geben will?" - "Es war meine Visitenkarte. Ich habe die Ehre, Sie damit zur ersten Vorstellung einzuladen, um den Namen Bosco hier wieder zu Ehren zu bringen."
- Seit dem Jahr 1791 haben wir Ostern so spät nicht gehabt, als im Jahr 1859, nämlich am 24. April.
- Von den am 19. Nov. in Lübeck ausgeloosten 30000 Mark zur Tilgung städtischer freiwilliger Anleihen, sind unter 28 Loos=Nummern die No. 485, lautend auf Asmus Kols zu Roxin, mit 1000 Mark, und die No. 1412, lautend auf Hinr. Voß in Wahlsdorf, ebenfalls mit 1000 Mark gezogen. - In den nächsten 14 Tagen wird in Lübeck die amerikanische Kunstreitergesellschaft des Hrn. Stokes Vorstellungen in der hohem Reitkunst, Pferdedressur, Gymnastik und Equilibristik geben.
- Nach einem Getreidebericht in der L. Z. vom Novbr. wird überall nur der augenblickliche Bedarf an Korn gedeckt und an weitergehende Speculation noch nirgends ernstlich gedacht. Man schmeichelt sich aber mit der Hoffnung, daß das Frühjahr einen Umschwung mit sich bringen wird und daß für diese Ansicht viele Momente sprechen, ist nicht zu leugnen. Vor allen Dingen ist es der Umstand, daß in manchen Gegenden Deutschlands effektiver Mangel herrscht, Läger aber in letzter Zeit bedeutend abgenommen haben, wodurch dem Geschäfte eine gesunde Grundlage verliehen wird.


[ => Original lesen: 1858 Nr. 48 Seite 2]

Ein Leichenmahl.

Geschäfte hatten mich nach dem unbedeutenden kleinen Städtchen Lauenburg in Hinterpommern geführt. Als ich dasselbe erreichte, fiel mir auf dem Gottesacker, der vor dem Thore dicht neben der Straße lag, so daß ich unmittelbar daran vorbei mußte, ein kleines Gebäude auf, das außer dem Erdgeschosse noch ein zweites Stockwerk hatte, ringsherum mit Fenstern und Jalousieen versehen, und daher weit entfernt, einem Erbbegräbnisse, wie man sie häufig auf Begräbnißstätten findet, zu gleichen, vielmehr ganz das Ansehen eines heitern Landhäuschens hatte, angelegt in einem freundlichen Garten, und um aus dem obern Geschosse einen Theil der umliegenden Gegend übersehen zu können. Wie kömmt ein solches Gebäude an einen solchen Ort, für den es so wenig passend ist? fragte ich mich verwundert, und bald sollte mir der gewünschte Aufschluß werden.
Ich saß Abends, die Zeitungen durchblätternd, in dem Gastzimmer des Wirthshauses und um eine größere runde Tafel ganz in meiner Nähe hatten sich einige Männer gereiht, in denen ich ohne Zweifel die ansehnlichsten Einwohner des Städtchens vor mir sah. Bald nachdem ich Platz genommen, wurde der Kreis derselben durch einen Neuangekommenen vergrößert, und kaum hatte derselbe sich auf einem Stuhle niedergelassen, als die Uebrigen mit Fragen auf ihn einstürmten. "Nun, wie sieht es aus?" - "Hast Du gefunden?" - "Ist der Zwölfte aufgetrieben?"
"Noch immer nicht! lautete die mit sehr verdrießlichem Tone gegebene Antwort. Verwünschter Auftrag! Alberner Einfall! Ich glaube, ich werde zuletzt noch in das Armenhaus gehen und dort einen der Kerle ganz höflich bitten müssen, an unserer Tafel Platz zu nehmen und sich die leckern Speisen, die delikaten Weine gefallen zu lassen!" - "Für eine solche Gesellschaft müßte ich denn doch danken!" sagte einer der Tafelrunde. - "Ich auch! fiel ein zweiter ein, und wenn das geschähe, träte ich zurück!" Zugleich sah ich, wie er verstohlen auf mich deutete, und dann dem Zuletztgekommenen, der bei der Erfüllung seines Auftrages auf so viele Schwierigkeiten zu stoßen schien, mit dem Blicke des Einverständnisses zunickte. Dadurch aufmerksam, zugleich aber auch neugierig gemacht, bemerkte ich, wie auch einige der Anwesenden ihre stumme Zustimmung gaben, worauf der, welcher die schwierige Commission hatte, aufstand, zu mir trat, und nach einer artigen Anrede sagte:
"Entschuldigen Sie, mein Herr, eine Frage, die vielleicht unbescheiden erscheint, zu der mich aber die Gewalt der Umstände zwingt." - "Fragen Sie, mein Herr, entgegnete ich, und seien Sie einer aufrichtigen Antwort versichert." - "Werden Sie morgen hier bleiben? fragte er weiter, und würden Sie in diesem Falle wohl die große Gefälligkeit haben, an einem Gastmahle Theil zu nehmen, bei dem Sie in einer sehr guten Gesellschaft die ausgesuchtesten Speisen und Weine finden werden?" - "Eine solche Gefälligkeit ist so leicht zu erweisen, entgegnete ich lachend, daß es mir zu einem wahren Vergnügen gereicht, sie Ihnen zuzusagen, da ich nicht nur morgen, sondern auch noch übermorgen hier zu bleiben gedenke." - "Ich bin Ihnen sehr verbunden, sagte er nun mit einiger Verlegenheit, allein ehe ich mich Ihrer Zusage für völlig versichert halten kann, muß ich Sie mit einer Bedingung bekannt machen, die dabei obwaltet, und die leicht möglich ihren Rücktritt veranlassen könnte. - Doch wollen Sie nicht die Gefälligkeit haben, in unserer Mitte Platz zu nehmen, und dort die Bedingung zu vernehmen, zu der ich etwas weit ausholen muß."
Ich folgte der Einladung und der Redner, der sich mir als Justizcommissarius vorstellte, erzählte nun die folgenden, in der That höchst eigenthümlichen Umstände:
"Vor etwa dreißig Jahren lebte hier ein Mann, der wegen seines bedeutenden Vermögens sowohl als wegen seiner komischen oft ziemlich verdrehten Einfälle der ganzen Stadt bekannt war. Stets war er von der heitersten Laune, voller Ränke und Schwänke, besonders aber bei einem Glase guten Weines konnte er ausgelassen lustig sein. Dabei aber hatte er die Eigenthümlichkeit, daß er augenblicklich in die trübste Stimmung versank, sobald er durch irgend etwas an den Tod erinnert wurde; ja Schon das bloße Wort erweckte ihm einen Schauder, und den Anblick einer Leiche, eines Leichenzuges, floh er wie die Pest. Man war daher ziemlich fest überzeugt, daß er ohne Testament sterben würde, weil dieses natürlich die Beschäftigung mit Todesgedanken voraussetzt. Doch als er starb, fand sich nicht nur ein Testament vor, sondern ein so merkwürdig verklausulirtes, daß ein ähnliches nicht leicht wieder zu finden sein dürfte. Seine Lebenslust, so wie seine Furcht vor dem Tode, seine Scheu vor Allem, was daran erinnert, durchwehte das ganze Testament, welches in Ermangelung directer Erben einige entfernte Seitenverwandte zu Haupterben und meinen Vater zum Vollstrecker einsetzte. Oft hatte der Verstorbene seine Furcht, lebendig begraben zu werden, geäußert, und seine erste Klausel bezweckte die Sicherung gegen diese Gefahr. Seine Leiche sollte nämlich nicht eher zur Ruhe bestattet werden, als bis sein ganzer, ziemlich beträchtlicher Weinvorrath ausgetrunken wäre, und damit man sich nicht allzusehr übereile, habe er bestimmt, daß nie mehr als zwölf Personen zu gleicher Zeit an dem Trinkgelage Theil nehmen sollten. Eine sehr lästige Bedingung für die Trinkenden war dabei, daß der Wein nur in dem Zimmer getrunken werden durfte, in welchem die Leiche in ihrem Sarge stand. Dieser selbst gab einen Beweis für die Manie des Todten, denn der Deckel desselben war von Glas, "damit, so hieß es in dem Testamente, er selbst noch nach dem Tode nicht ganz von dem heitern Leben ausgeschlossen sei." - Ein Grab in dunkler Erde, selbst ein düstres Grabgewölbe, waren ebenfalls Gedanken, die den Verstorbenen mit Schauder erfüllt hatten; deshalb sollte sein Sarg in dem obern Stockwerke einer Art von Lusthaus beigesetzt werden, da er es zu Jedermanns Verwunderung und zu diesem damals noch nicht geahnten Zwecke auf unserm Gottesacker hatte erbauen lassen, nachdem er die Erlaubniß zu einem so sonderbaren Einfalle nur mittelst eines bedeutenden Legates für die städtische Armenkasse erlangt."
"Das also ist der Ursprung dieses Gebäudes, das mir auffiel, als ich hier ankam, unterbrach ich den Redner. Nach alle dem, was sie mir da erzählen, muß das wirklich ein origineller Mensch gewesen sein." - "Ein verschrobener, sagte der Justizcommissarius. Denn hören Sie nur weiter. Ein Capital von 2000 Thalern bestimmte er dazu, daß von den Zinsen desselben alljährlich an seinem Todestage ein Festmahl für zwölf Personen gegeben werde. Dieser Todestag ist nun morgen, und dieses Leichenmahl ist es, zu dem ich die Ehre hatte, Sie einzuladen." - "Ganz gut; ich sehe aber nicht ein, was mich zu der Rücknahme meiner Zusage bewegen sollte?" - "Sie werden das gleich erfahren, und es soll uns alle freuen, wenn Sie Ihrem Worte treu bleiben. Der Testator, der im Leben keinen höheren Genuß kannte, als die Freuden der Tafel, will auch im Tode noch Theil an den von ihm veranstalteten Mahlzeiten nehmen. Deshalb hat er verordnet, daß sie in jenem Todten=Lusthause statt finden Die eigends dazu eingerichtete Tafel muß rings um den Sarg aufgestellt werden, dessen hochemporragender gläserner Deckel, an welchen sich der Tisch auf allen Seiten dicht anlehnt, und der verdeckt bleiben muß, gewissermaßen als Tafelaufsatz dient. Nun können Sie sich aber wohl denken, daß das eben nicht angenehm und appetiterweckend ist, bei jedem Bissen, jedem Glase Wein, das man zum Munde führt, in Gefahr zu stehen, von dem Todtenschädel angegrinzt zu werden, oder die Augen auf ein widerliches Knochengerippe zu richten." - "Allerdings, entgegnete ich, aber man braucht ja nur nicht hinzusehen; ich trete deshalb nicht zurück, sondern freue mich

[ => Original lesen: 1858 Nr. 48 Seite 3]

vielmehr, in guter Gesellschaft einer so eigenthümlichen Mahlzeit beizuwohnen. Wie kömmt es aber, daß Sie, wie Sie vorhin äußerten, eine solche Schwierigkeit dabei finden, die erforderlichen zwölf Tafelgenossen zu bekommen?" - Das rührt wieder von einer Grille des Testators her, sagte der Justizcommissarius; denn außer dem Testamentsvollstrecker - was ich jetzt an meines Vaters Stelle bin - und den nächsten Verwandten, die Theil an der Erbschaft haben, und die sich bei Verlust dieses Antheiles nicht ausschließen dürfen, ist Niemand, der bereits an dem Mahle Theil nahm, zum zweiten Male zu demselben zulässig, und sie sehen daher wohl ein, daß es nicht eben leicht ist, jedes Jahr sechs bis acht neue Tafelgenossen zu finden, da Mancher die Einladung ablehnt, und man doch auch nicht den ersten Besten in die Gesellschaft ziehen mag."
Ich stimmte ihm vollkommen bei, und habe nur noch hinzuzufügen, daß die Mahlzeit am folgenden Tage sehr heiter ausfiel, und daß ich mir die wirklich ausgesuchten Speisen und die feinen Weine vortrefflich munden ließ, ohne auf das Todtengerippe unter dem Glasaufsatze der Tafel sonderlich zu achten. Uebrigens war dasselbe vor den zahlreichen Blumen, welche den Sargdeckel rings umstanden, kaum zu sehen.
Wer Lust hat, diesem Leichenmahle ebenfalls beizuwohnen, der darf sich nur zu dem Sterbetage, der in den Anfang des Septembers fällt, in Lauenburg (Hinterpommern) einfinden, und er wird mit großer Gewißheit auf eine Einladung zählen können.


Anzeigen.


Aufforderung.

Es werden die Grenadiere

1) August Friedrich Farnow von der 3. Compagnie, zu Trollenhagen gebürtig, von der Einstellung des Jahres 1855,
2) Johann Christoph Friedrich Schmidt von der 2. Compagnie, zu Bresewitz gebürtig, von der Einstellung des Jahres 1855,
3) Franz Heinrich Ernst Otto von der 1. Compagnie, zu Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg gebürtig, von der Einstellung des Jahres 1857,
von denen die beiden ersteren der Einberufungs=Ordre vom 24. April d. J. nicht die schuldige Folge geleistet haben, letzterer dagegen von dem ihm nach England bis zum 18. April d. J. ertheilten Urlaub noch nicht zurückgekommen ist, hiedurch aufgefordert, sich binnen 6 Wochen beim Großherzoglichen Bataillon hieselbst zu gestellen, widrigenfalls gegen sie als Deserteure nach Vorschrift des Artikels 14 des Militair=Regulativs verfahren werden wird.
Neustrelitz den 29. October 1858.

                          Großherzogliches Bataillons=Commando.
                          v. Rosenberg=Gruszczynski,
                          Oberstlieutenant.


Am 19ten April d. J. ist hieselbst die Wittwe des Rectors Allers, Christiane, geborne Wendt, kinderlos verstorben. Als Intestat=Erben derselben sind bisher zu den Acten bekannt geworden:

1) die drei Kinder ihres in Hamburg verstorbenen Bruders, des Kaufmanns Adolph Wendt, als:
a. Carl Henry Wendt, Buchhalter in Hamburg;
b. Ludwig August Ferdinand Wendt, Papierhändler in Hamburg, und
c. Johann Julius Eduard Wendt, Commis in Hamburg.
2) Johann Wendt, Privat=Copiist in Schönberg, ein Bruder der Erblasserin.
3) Die Tochter ihres verstorbenen Bruders, des Maklers Heinrich Wendt in Lübeck, Concordia Wendt, zur Zeit in Rarva.
4) Louis Wendt, Kaufmann in Lübeck, ein Bruder der Erblasserin.
Auf genügend befundenen Antrag dieser resp. Geschwister und Geschwisterkinder werden hiermit alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, geladen, sich in dem zu diesem Zweck auf Montag

den 29sten November d. J., Morgens 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Justiz=Amte angesetzten Termin zu melden und ihre vermeintlichen Ansprüche anzugeben, unter dem ein für alle Mal dadurch angedroheten Nachtheil, daß die Extrahenten oder sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden, daß ferner die sich nach der Präclusion meldenden oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Schönberg, den 21. September 1858.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

In der auf den 30sten d. M. anstehenden Versammlung des hiesigen landwirtschaftlichen Vereins kommen - neben der Berathung und Beschlußfassung über das Stattfinden und die Einrichtung einer nächstjährigen Thierschau - folgende Fragen zur Verhandlung:

1) Ist dem kleinen Grundbesitzer im Fürstenthum die Sommerstallfütterung des Rindviehs zu empfehlen?
2) Nutzen oder Nachtheil der Hecken?
3) Ist die Vertiefung der Ackerkrume unter allen Umständen rathsam? Und wie bewerkstelligt man dieselbe am billigsten?
4) Welche Bestellung des Ackers zur Sommersaat hat sich bei uns als die beste bewährt? Im Herbste tief gepflügt und dann im Frühjahr das Saatkorn mit dem Exstirpator eingeeggt - oder im Herbste flach und im Frühjahr nochmals tief gepflügt?
5) Ist es besser, wenn der im Winter bei Frostwetter ausgefahrene Dung in Haufen gestellt wird, oder wenn er ausgebreitet den Winter über auf dem Felde liegt?
6) Ist die jetzt in Mecklenburg immer mehr beliebte Methode, Sommerbraache statt reiner Braache zu halten, empfehlenswerth? Und ist dann der Dung im Laufe des Winters, sobald die Umstände es erlauben, auf den Dresch abzufahren und gleich auszubreiten, um noch den sehr üppigen Kleewuchs bis Johannis zu benutzen?

Schönberg, den 25. November 1858.

                                                    Der Vorstand
                                                    des landwirtschaftlichen Vereins
                                                    für das Fürstenthum Ratzeburg.
                                                    F. Graf Eyben.


Bekanntmachung.

Um den durch die Hagelschläge vom 11. Juni und 19. Juli d. J. in den Dörfern Rabensdorf und Ziethen, so wie in der Vorstadt Ratzeburg mit 832 Taler (Mecklenburg) 17 Schilling (Mecklenburg) Beschädigten Ersatz zu gewähren und die Kosten des Instituts zu bestreiten, wird ein Beitrag von 25 Schilling von je 100 Thaler Versicherungswerth nöthig, welche Summe in Folge des am 11. d. M. gefaßten Beschlusses der General=Versammlung in einem Male zu entrichten ist.
Der Zahlungstag wird den einzelnen Ortschaften besonders angesagt werden.
Schönberg den 11. November 1858.

Direction der Hagelversicherungs=Gesellschaft
für das Fürstenthum Ratzeburg.


[ => Original lesen: 1858 Nr. 48 Seite 4]

Am 30. November und 1. December 1858
Ziehungen der Badischen und Kurfürstlich Hessischen Prämien-Staats-Anlehen.

Hauptgewinne des Badischen Anlehens sind: 14mal fl. 50,000, 54mal fl. 40,000, 12mal fl. 35,000, 23mal fl. 15,000, 55mal fl. 10,000, 40mal fl. 5000, 58mal fl. 4000, 366mal fl. 2000, 1944mal fl. 1000, 1770mal fl. 250.
Diejenigen des Kurfürstl. Hess. sind: Th. 40,000, 36,000, 32,000, 8000 etc.
Im ungünstigsten Falle müssen die Bad. Loose mit 45 fl. oder 25 Thlr. 21 sgr., und die Kurfürstl. Hess. mit wenigstens 55 Thlr. pr. Ct. gezogen werden.
Obligationsloose beider Anlehen erlassen wir zum Tagescours, nehmen aber solche auf Verlangen sofort nach obigen Ziehungen und zwar die Badischen weniger 2 Thlr., so wie die Kurhessischen weniger 3 Thlr. wieder zurück.
Unsere Abnehmer, welche diesen Rückverkauf jetzt schon beabsichtigen, haben daher auch nur erwähnten Unterschied des An= und Verkaufspreises für die zu verlangenden Obligationsloose von 2 Thlr. resp. 3 Thlr. einzusenden. (NB. Gegen Uebersendung von 24 Thlr. werden 13 Badische, und von 30 Thlr. 11 Kurhessiche Obligationsloose überlassen.) Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung.
Aufträge sind direct zu richten an

                                                    Stirn & Greim,
                                                    Bank= und Staats=Papieren=Geschäft
                                                    in Frankfurt a./M.


Der erste Club im Hause des Herrn Aug. Spehr am Dienstag den 30. Novbr. 1858.


Mit guten Talglichten

in allen Größen a Pf. 10 Schilling (Mecklenburg), in Liespf. billiger,
empfehle ich mich ergebenst.
Auch tausche ich Lichte um gegen Talg.

Schönberg.                                                     C. Schwedt.


14,800 Gewinne

von fl. 200,000, 100,000, 50,000, 30,000, 25,000, 2mal 20,000, 2mal 15,000, 12,000, 2 mal 10,000, 6,000, 2mal 5,000, 5mal 4000, 5mal 3000, 14mal 2000, 117mal 1000 etc. enthält die von der freien Stadt Frankfurt errichtete und garantirte große Geldverloosung. Bei dieser ebenso großartigen und soliden, als äußerst vortheilhaften Ausspielung kann man sich durch die außerordentlich vom Glück begünstigte Collecte des unterzeichneten Handlungshauses, bei der

am 1. und 2. December

beginnenden Ziehung, mittelst der geringen Einlage von

Thlr. 3. 13 Sgr. eines ganzen Originallooses,
Thlr. 1. 22 Sgr. eines halben  Originallooses,
Thlr. -. 26 Sgr. eines viertel   Originallooses,
Thlr. -. 13 Sgr. eines achtel    Originallooses,

betheiligen, und können sich meine verehrten Abnehmer sowohl der pünktlichsten Uebersendung der amtlichen Ziehungsliste als überhaupt der gewissenhaftesten Bedienung versichert halten.

                                                    Rudolph Strauß
                                                    in Frankfurt am Main.


Den geehrten Mitgliedern des hiesigen Gesang=Vereins die ergebenste Anzeige, daß am Freitag den 3. December, Abends 7 Uhr, unser erster Sängerball stattfindet.
Sollte noch jemand von den Sängern wünschen, daß Freunde und Bekannte von ihm eingeladen werden, so erbitten wir uns die Namen bis spätestens Montag Mittag, damit wir denselben Karten zuschicken können.

                                                    Der Vorstand.


Bei meiner Abreise aus Schönberg sage allen meinen Freunden und Bekannten ein herzliches Lebewohl!

                                                    Carl Rosse aus Cottbus,
                                                    Bauführer des k. Mühlenbaumeisters
                                                    Dannenberg in Berlin.


Wir zeigen hiermit an, daß wir dem Peter Clasen hieselbst die Aufsicht über unsere Holzkoppeln, Zäune und Hegen übertragen haben; derselbe ist beauftragt, die in denselben betreffenden Unbefugten uns zur demnächstigen gerichtlichen Bestrafung anzuzeigen.

                                                    Die Dorfschaft Gr.=Bünsdorf.


Backtafel für die Stadt Schönberg
bis zum 30. Novbr.

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 23
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen - 11 1/2
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 23
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling - 11 1/2
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 4 30
ein 4 Schillings=Brod 2 15
ein 2 Schillings=Brod 1   7 1/2
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 8 --
ein 4 Schillings=Brod 4 --
ein 2 Schillings=Brod 2 --

Schönberg, den 20. Novbr. 1858.                           
                                                    Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.
In der Woche vom 18. - 25. Novbr.

Geboren: Den 24. dem Schuhmachermeister Friedrichs in Schönberg ein todtgeborner Sohn.
Gestorben: Den 24. Arbeitsmannswittwe Röncke in Kl. Siemz, 71 J. alt.
Copulirt: Den 19. Johann Detlef Hans Eggers, Arbm. zu Rottensdorf, und Maria Ollrogge zu Gr. Bünsdorf. Joh. Fr. Metscher, Schlachtermeister in Schönberg, und Maria Elis. Christ. Pestlin das. - J. F. Hagemeister, Uhrmacher in Schönberg, und Marie Sophie Henr. Reppenhagen das.

Anzeige.

Vom 1. Adventssonntage an Nachmittags=Gottesdienst.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 24. Novbr. 1858.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg)   8-14 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 32-42 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 42-46 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 34-38 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 36-38 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 23-24 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 32-36 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 18-19 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 16-24 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Butter 13 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln neue d. Faß 3 Schilling (Mecklenburg).
Dampfmehl aus Rothes Fabrike No. 0. 21 Mark (Lübeck), No. 1. 19 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg), No. 2. 12 Mark (Lübeck) für Netto 200 Pfund.
Grobe Kleie 3 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg). Rollmehl 4 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg).
Altona=Hamburger Viehmarkt.
Fette Schweine, gut, 100 Pfund 30 Mark.


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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