No. 22
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. Mai
1858
achtundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1858 Nr. 22 Seite 1]

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in Betreff der ärztlichen Behandlung unbemittelter Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg bisher geltenden Bestimmungen dahin modificirt worden sind:

1. Die Armenärzte sind zur unentgeltlichen Behandlung eines Kranken nur verpflichtet und zur Verschreibung der Medicamente auf herrschaftliche Rechnung nur berechtigt, wenn sie requirirt sind.
2. Solche Requisitionen ergehen fortan, - im Auftrage der Großherzogl. Landvogtei -
a) an die in Schönberg wohnenden Armen=Aerzte durch die Großherzogliche Landvogtei=Registratur;
b) an den zu Ratzeburg wohnenden Assistenz=Arzt von dem Landreiter Speck in Schlagsdorf;
c) an den zu Nusse wohnenden Arzt, Dr. Carstens, von dem Forstaufseher Krüger zu Mannhagen.
In Nothfällen sind die Aerzte berechtigt und verpflichtet, dem Kranken die ärztliche Hülfe auf Vorzeigung des Armuths=Attestes, mithin ohne voraufgegangene Requisition, angedeihen zu lassen.
3. Unentgeltliche ärztliche Hülfe soll nur solchen unbemittelten Kranken gewährt werden, welche zur Classe der Handwerker oder Arbeiter gehören, wobei bemerkt wird, daß diejenigen zu dieser Classe gehörenden Personen, welche einen Grundbesitz haben, oder deren Eltern bemittelt sind, sowie auch Dienstboten als solche, regelmäßig keine freie Cur zu gewärtigen haben.
4. Wer um die unentgeltliche ärztliche Behandlung nachsuchen will, muß ein Attest über seine Mittellosigkeit beibringen. Solche Bescheinigungen müssen für Einwohner der Stadt Schönberg, von dem Magistrate hieselbst, für Bewohner des platten Landes, resp. von dem betreffenden Pächter, dem Dorfschulzen oder Ortsvorsteher ausgestellt sein, und sind bei dem Gesuche um Requisition eines Armenarztes resp. auf der Landvogtei=Registratur, bei dem Landreiter Speck in Schlagsdorf, oder bei dem Forst=Aufseher Krüger in Mannhagen vorzuzeigen.
5. Das erste Recept hat jeder auf der Apotheke selbst zu bezahlen, und nur, wenn solche Zahlung nachgewiesen, ist der Arzt befugt, Medicin auf herrschaftliche Rechnung zu verschreiben.
6. Ist der Kranke auch zur Bezahlung des ersten Receptes nicht im Stande, so hat er an die betreffende Armenbehörde sich zu wenden, welche solchen Falls zur Bezahlung desselben verpflichtet ist.
Obige Bestimmungen treten sofort mit ihrer Publication in Kraft.
Schönberg, den 1. Mai 1858.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.    C. L. v. Oertzen.    C. v. Engel.


- Ueber den Tod der Herzogin v. Orleans wird folgendes berichtet: Die Herzogin hatte seit einigen Tagen die Grippe, und obgleich dieses Unwohlsein von mancherlei Zufällen begleitet war, so schrieb man dieses doch nur dem gewöhnlichen Zustande der Kranken zu und achtete wenig darauf. Am 17. jedoch glaubte der Arzt zum erstenmal die Nacht auf Richmond verweilen zu sollen, da der Puls ihn besorgt machte. Er wollte bei der Herzogin wachen, doch sie war ruhig. Gegen 5 Uhr sprach sie ihre Verwunderung aus, daß er noch an ihrem Bette sitze. " Halten Sie mich denn für so krank?" fragte sie. - "Und wie befinden Sie sich, Madame?" - "Nicht gerade allzu leidend." - Der Arzt wurde beruhigt; er hielt die Prinzessin für schwer, doch nicht für gefährlich krank und ver=

[ => Original lesen: 1858 Nr. 22 Seite 2]

ließ das Krankenzimmer eine Weile, um Befehle zu ertheilen. Zehn Minuten darauf trat er wieder ein; Alles still; die Frauen wachten schweigend. Er trat ans Bett - sie hatte zu athmen aufgehört. Das Leben war ohne Kampf und war ohne irgend ein Anzeichen des herannahenden Todes erloschen. Die Kinder und die übrigen Prinzen der Familie wurden jetzt geweckt. Die Königin Marie Amelie, welche gleichfalls bettlägrig ist, hat den ersten Schrecken muthvoll überstanden. - Die sterblichen Ueberreste der Herzogin sind am 22. in derselben Kapelle bei London bestattet, wo die Gebeine Louis Philipps und der Herzogin von Nemours ruhen. Viele hochstehende Franzosen, Staatsmänner und Militairs, waren nach England gekommen, um der Beisetzung beizuwohnen. Auch folgten dem Zuge fast sämmtliche dort residirenden fremden Gesandten.
- Von England werden nächstens Truppen Zur Verstärkung der indischen Armee abgehen. Es ist ausgemacht, daß ungeachtet der heißen Jahreszeit ein Sommerfeldzug unternommen werden muß. Die Sipoys sind zum größten Theil aus Lucknau entkommen und überschwemmen die entlegneren Provinzen. Auch scheint sich endlich ein Führer gefunden zu haben, der Einheit und Ordnung unter die Rebellen bringt: Bahavur Khan hat eine förmliche Verwaltung organisirt, treibt Steuern ein und prägt Münzen. Sogar Nena Sahib ordnet sich ihm unter. Er soll über eine starke Reitermacht und über eine große Anzahl Sipoys zu gebieten haben. Uebrigens haben die Engländer in Indien wieder einige glückliche Expeditionen ausgeführt, wobei der Feind viele Mannschaften verlor.
- Im Februar d. J. machte eine Nachricht von einer angeblich in London stattfindenden Conferenz Abgeordneter von italienischen Staaten großes Aufsehen und bald nachher hieß es, diese Conferenz sei die Erfindung eines Schwindlers, der diese Nachricht auf eigne Faust geschmiedet habe. Nach stattgehabten desfallsigen gerichtlichen Untersuchungen hat sich herausgestellt, daß ein gewisser Borremeo diese Nachricht den Zeitungs=Redactionen gegen ein Honorar von 14 Thaler zugesandt. In Folge dessen ist dieser Betrüger zu 12 Monat Gefängniß verurtheilt, indem sich erwiesen, daß derselbe die ganze Geschichte aus den Fingern gesogen hat.
- Die Geschäfte auf den größeren Fabrikplätzen in Frankreich wollen sich noch immer nicht wieder heben. Mit Amerika werden jetzt gar keine, mit England nur sehr wenige Geschäfte gemacht.
- In welchem Grade der Werth des Grundbesitzes in einigen Gegenden Jütlands in Folge der Geldkrisis, der gesunkenen Getreidepreise und des noch kürzlich schwindelhaft betriebenen Güterhandels gesunken ist, geht unter anderm daraus hervor, daß ein Hof von 200 Tonnen Land in der Gegend von Varde neulich für 2250 Thaler verkauft worden ist, der seit 1854 zweimal, für 9000 und für 11,000 Thaler verkauft wurde.
- Der Creditmobiler in Paris, der Altvater vieler ungerathener Kinder, der mit so glänzenden Hoffnungen in die Welt trat und alles zu vergolden schien, giebt schon für 1857 seinen Actionairen keine Dividende. Es wird noch besser kommen.
- In Rußland beabsichtigt man die Herstellung einer großen Wasserstraße zwischen der Weichsel und dem Schwarzen Meere; es soll die Weichsel mit dem Dnieper verbunden und somit Danzig mit Odessa verbunden werden. Erstere Stadt würde dann wieder wie ehemals der Haupthafen der Ostsee werden.
- Die britische Regierung bemüht sich, die deutsche Auswanderung möglichst nach dem Cap der guten Hoffnung zu leiten. Da es nun aber in dieser Colonie hauptsächlich an Frauen mangelt, so sollen diejenigen Auswanderer, welche heirathsfähige Töchter mitbringen, eine besondere Prämie erhalten.
- Ein Leinweber war ein Bruder Lustig und schaute dabei, wenn er seine Sprünge durchs Leben machte, weder nach oben noch nach unten. Der Mann hatte seit etlichen Wochen ziemlich fleißig an einem Stück Leinwand gearbeitet und hatte nur noch wenig Schüsse mit seinem Weberschifflein zu thun, dann war er fertig. Es war Sonnabend Nachmittags, er konnte heute noch abschneiden, seine Löhnung holen und dann morgen sich einen lustigen Sonntagnachmittag machen. "Frau", so rief er, "jetzt werde ich gleich fertig." "So Gott will", sprach die Frau, welche ein frommes Weib war. "Ei", so sprach der Weber, "wenn er auch nicht will, so werde ich doch fertig." Er schoß das Schifflein gar eifrig durch die Fäden, aber der Wurf war zu kräftig, es fiel hinab unter den Webstuhl. Der Mann, im Zorn über sein Unglück, sprang vom Sitz herunter, gerieth aber dabei zwischen die Fußlatten und brach ein Bein. Es dauerte jetzt sechs Wochen, bis er ein Stück Leinwand fertig kriegte.


Amerikanische Zustände.

Die Altstadt von London und die Unterstadt von Newyork haben die ausschließliche Bestimmung, ein Kampfplatz zu sein, worauf der Handel seine Tourniere hält und die schönen Frauen dem Ritter den Kranz reichen, der statt mit dem Schwerte mit der Münze am siegreichsten zu streiten vermag. Wer nun aber auch die Altstadt von London kennt, der muß, will er die Unterstadt Newyorks würdigen, den ganzen Rest der guten Erziehung streichen, die in England Königthum und Adel dem Handelsstande aufdrücken.
Indem wir uns dem besagten Theile der Stadt nähern, wo deren wahres Herzblut strömt, wird das Gedränge, die Hast, das wilde Durcheinander von Menschen und Fuhrwerken zu einer unendlichen, für den Zuschauer keineswegs angenehmen Hetzjagd, bei der jeder ohne irgendwelche anständige Rücksicht auf den andern so viel zu erjagen sich abmüht, als nur möglich. Die Physiognomien, an denen man hier vorüberstürmt, und die Manieren, die man auszustehen hinreichend Gelegenheit bekommt, tragen alle das unverkennbarste Gepräge des unsäglichsten, ungeregeltsten Geldhungers. Grüßen und andere gesellschaftliche Förmlichkeiten sind in der Unterstadt natürlich außer allem Cours und ganz unverständlich. Man weicht sich weder auf den Trottoirs aus, noch auf den Treppen, welche zu den Häusern führen, sondern man läuft gegen einander, bis die Körper sich aneinander vorbeigerieben, und wenn Jemand zu einer Thür hereintritt, durch welche ein Anderer eben hinaus will, so geschieht es immer nur unter derselben liebenswürdigen Procedur. Man meint, man würde seinem Ansehen etwas vergeben, wollte man dem Entgegenkommenden irgend einen Rang vor sich einräumen, indem man zuerst ausweicht. Die Brutalität ist daher stillschweigende Sitte, und ich wollte es Keinem rathen, sich durch Bemerkungen wider dieselbe aufzulehnen. Eine Bemerkung würde sofort eine Prügelei oder Schlimmmeres zur Folge haben, während die landesübliche Brutalität ganz in der Ordnung gefunden und von Niemand übel genommen wird. Habe ich die Unvorsichtigkeit, eine Cigarre zu rauchen, so kann ich sicher keine zehn Schritte gehen, ohne daß irgend ein Mensch sie mir, ohne ein Wort zu sagen, aus dem Munde nimmt und damit die seinige anzündet, wobei die demokratische Sitte nicht unbedingt fordert, daß die schlechtere zugleich gegen die bessere vertauscht wird. Aus Aerger besteigen wir einen Omnibus oder nach der Unterstadt führenden Eisenbahn=Karren und haben darin kaum noch Platz gefunden, als wir einen Kerl noch einsteigen sehen, der, statt die Nachbarn um Platz zu ersuchen, solange auf ihren Beinen herum arbeitet, bis sich eine Lücke bildet, in die er hineinfällt. Kein Mensch hat etwas gegen diese unabhängige Manier, während auf höfliches Ersuchen Niemand gewichen wäre. Wer höflich und artig erscheint, den hält man für einen Menschen, der kein Geld hat; Offenheit aber, und Herzlichkeit gelten für alberne Schwächen, mit denen jeder Amerikaner, sobald er sie bei Andern

[ => Original lesen: 1858 Nr. 22 Seite 3]

bemerkt, nicht anderes weiß als daraus persönlichen Vortheil zu ziehen. Man darf sich daher niemals auf öffentlichen Gelegenheiten gegen Andere zuvorkommend erweisen, weil man selbst immer dafür einzahlen muß. Beeilt man sich, einer Dame das eben Verlorne auf der Straße zurückzuerstatten, ihr Platz zu machen u. s. w., so nimmt sie die Artigkeit an, ohne auch nur eine Miene des Dankes zu verziehen. Es gilt daher als Regel: Man trete dreist und unangemeldet überall ein, lüfte den Hut vor Niemand und bei keiner Gelegenheit, lasse ja nie ein "bitte" hören, spaziere den Leuten über die Füße und fahre ihnen in die Rippen, nehme einen großen Ton und entschiedene, wenns sein kann, von derben Fäusten unterstützten Maniere an- und man ist sicher, überall gut durchzukommen, während derjenige, der an den europäischen Formen festhält, darunter zu leiden hat und für sein gefälliges Wesen nur Püffe bekommt. Wer hier leben muß, der findet alles dieses ganz natürlich, da hier, in Ermangelung anderer Auszeichnungen, die höchste Ehre Geld haben heißt, und der höchste Ehrgeiz darin besteht, Geld zu machen.

(Schluß nächstens.)


Anzeigen.


Wenn von Seiten der Dorfschaft Demern die Aufhebung des von Demern nach dem Weitendorfer Holze und Thurow führenden Fußsteiges, des s. g. Thurower Fischersteiges, beantragt, zugleich auch nachgewiesen ist, daß von Seiten des Großherzogl. Meckl. Schwerinschen Kammer= und Forst=Collegii diese Aushebung im dortseitigen Interesse genehmigt ist; so werden hiedurch Diejenigen, welche der projectirten Aufhebung widersprechen zu können vermeinen, aufgefordert, sich binnen 3 Wochen, unter Nachweisung ihres Widerspruchsrechtes, bei unterzeichnetem Großherzogl. Domainen=Amte zu melden, im Unterlassungsfalle aber zu gewärtigen, daß die Aufhebung des bezeichneten Fußsteiges über die Demernsche Feldmark wird verfügt werden.
Schönberg, den 20. Mai 1858.

                          Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
                          F. Graf Eyben.


Vorladungen.

In der Nachlaßsache des hieselbst verstorbenen Gerichtsraths Reinhold ist, auf Antrag der Beneficial=Erben, zur Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung aller Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des gedachten Verstorbenen, ein Termin auf

Montag den 5. Juli d. J.,

Morgens 11 Uhr, vor Großherzogl. Justizamte anberaumt, und werden etwaige Gläubiger unter dem peremtorischen Nachtheil des Ausschlusses und der Abweisung dazu hiermit vorgeladen.
Schönberg d. 26. April 1858.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
                          vi commissorii
                          Großherzoglicher hoher Justiz=Canzlei zu Neustrelitz.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhard!


Bekanntmachung.

Im vorigen Jahre sind für 25,825 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg) Brandschäden passirt; davon sind durch dreimalige Erhebung von Beiträgen und durch die Rückzahlung des Sicherheitsfonds 17,544 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg) und die übrigen Jahres=Ausgaben berichtigt, so daß noch 8281 Taler (Mecklenburg) vorigjähriger Brandschaden zu tilgen ist, wozu für jetzt eine Hebung von 8 Schilling (Mecklenburg) von jedem 100 Taler (Mecklenburg) Versicherungswerth beschlossen ist und den einzelnen Ortschaften der Zahlungstag besonders angezeigt werden wird.
Schönberg den 18. Mai 1858.

                          Direction der Feuerversicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg.


Vermischte Anzeigen.

Thierschau in Schönberg
am 4. Juni 1858.

1) Die Thierschau findet statt auf dem, vor Schönberg an der Lübecker Chaussee belegenen s. g. Baubrink.
2) Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen, indessen concurriren zu den Prämien nur Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg.
3) Es sind folgende Preise ausgesetzt:

A. für Pferde

a) für die beste 4jährige oder ältere Stute 20 Taler (Mecklenburg)
b) für die nächstbeste dito 10 "
c) für die beste 3jährige Stute 10 "
d) für das beste Wagenpferd 15 "
e) für das beste Arbeitspferd 10 "
f) für das beste 2jährige Füllen 8 "
g) für das beste 1jährige dito 8 "

B. für Rindvieh

a) für den besten 2jähr. oder älteren Bollen 8 Taler (Mecklenburg)
b) für den besten 1jähr. Bollen 6 "
c) für die beste Kuh 10 "
d) für die nächstbeste 8 "
e) für die nächstfolgende 6 "
f) für die beste 2= oder 3jährige Starke 8 "
g) für die nächstbeste dito 6 "
h) für die nächstfolgende dito 4 "

C. für Schweine

a) für den besten Zucht=Eber 6 Taler (Mecklenburg)
b) für die beste Sau 5 "

4) Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben und darf daher ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und als Wagen= oder Arbeits=Pferd prämirt werden.
          Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens 2 Thiere concurriren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig erklären.
5) Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, wo ihnen der Platz angewiesen werden wird, muß bis 9 Uhr Morgens des Thierschau=Tages geschehen sein.
      Um vielfacher Nachfrage zu begegnen, wird noch bemerkt, daß freie Beiträge für die Thierschau - wie deren bereits mehrere eingegangen - gerne angenommen werden und daß zur Empfangsnahme der Auditor Boccius hieselbst bevollmächtigt ist.
      Auch sind Einlaßkarten à Stück 16 Schilling (Mecklenburg) bei dem Kaufmann Aug. Spehr und dem Ackerbürger Boye, sowie am Tage der Thierschau auf dem Baubrink zu bekommen.
      Die für die Mitglieder des landw. Vereins, und diejenigen, die sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Entree=Karten vertheilt der Auditor Boccius.
      sämmtliche Theilnehmer der Thierschau versammeln sich am Morgen des 4. Juni auf dem Markte hieselbst, und begeben sich von dort, nachdem die Aufstellung der Thiere beendet ist, im Zuge auf den Baubrink.
      schönberg den 20. Mai 1858.

                          Der Vostand
                          des landwirthschaftlichen Vereins.
                          F. Graf Eyben.


Alle Diejenigen unserer Landmeister, die noch Quartalgeld rückständig sind, werden aufgefordert, solches bis zum nächsten Quartal, den 21. Juni, zu entrichten, widrigenfalls wir dasselbe auf ihre Kosten von Gerichtswegen einfordern lassen werden.
Schönberg d. 26. Mai 1858.

                                                    Die Aelterleute der Schneiderzunft.
                                                    J. C. Boye.       J. H. Maaß.


[ => Original lesen: 1858 Nr. 22 Seite 4]

Programm-Auszug
für die
Möllner Thierschau u. Gerätheausstellung
den 10. und 11. Juni.

Am 10. Juni. Um 9 Uhr Morgens Eröffnung der Industrie= und Maschinenausstellung. - Um 11 Uhr Thätigkeit der dazu qualificirten Maschinen.
Am 11. Juni. Versammlung der Vereinsmitglieder beim Gastwirth Michelsen Morgens 8 Uhr. Festlicher Auszug 9 1/2 Uhr. Vorführung und Prämierung der Thiere 1 Uhr.
Prämien 660 Taler (Mecklenburg) L. M. und Ehrendiplome. Festessen 3 Uhr. Verloosung 6 Uhr. Ball 8 Uhr. Einlaßzeichen, auf beide Tage gültig 8 Schilling (Mecklenburg), zur Tribüne 12 Schilling (Mecklenburg); Loose à 16 Schilling (Mecklenburg) bis 1 Uhr Mittags im Committee=Zimmer zu haben. Anmeldungen der Ausstellungs=Gegenstände beim Kaufmann August Dahm bis spätestens den 4. Juni.
Mölln den 20. Mai 1858.

                                                    Die Fest=Committee.


Die
Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft
zu Erfurt,
bestätigt
durch allerhöchste Cabinets=Ordre d. d. Berlin, den 24. Februar 1845,

zählte 1857: 10,715 Mitglieder mit 7,774,350 Th. Versicherungssumme, und vergütete an 1211 Interessenten die nach anerkannt soliden und liberalen Grundsätzen abgeschätzten Schäden mit 98,644 Th. 29 Sgr. u Pf. Sie fährt auch in diesem Jahre fort, auf Grund ihres jedem Speculations=Geiste fremden Statuts Versicherungen abzuschließen, zu deren Vermittelung ich mich empfehle.
Die Prämie für hiesige Gegend beträgt auf:
100 Thaler Versicherungssumme für Halmfrüchte etc. 14 Sgr.
100 Thaler Versicherungssumme für Hülsenfrüchte etc. 16 Sgr.
Die Ueberschüsse der Prämieneinnahme im Falle des Nichtbedarfs gehen nach den Bestimmungen des Statuts theils dem Reservefond, theils direct den ordentlichen Mitgliedern als Dividende zu.
Lübeck, Mai 1858.

                          H. J Damm,
                          General=Agent der Gesellschaft für Mecklenburg, Holstein u. Lübeck.
                          Leonhd. Dölle in Ratzeburg,
Agent für das Fürstenthum Ratzeburg.


Ganz frischer gottländischer Kalk
ist zu haben                           bei                           C. H. Vock.


Sommer-Rübsen
bei
Chr. Busch & Co.
Lübeck, Kaufberg Nr. 795.


Gesucht werden zu Johannis d. J. 1400 Taler (Mecklenburg), im Ganzen oder in einzelnen Posten, in ein hiesiges Grundstück, gegen genügende Sicherheit. Näheres in der Expedition d. Bl.


Einem geehrten Publikum hiesiger Stadt und der Umgegend mache ich die ergebene Anzeige, daß ich mich hieselbst als

Sattler

etablirt habe, und bitte, bei in meinem Geschäfte vorkommenden Arbeiten mich zahlreich beehren zu wollen. Meine Wohnung ist im Hause der Wittwe Landreiter Sievers, an der Lübecker Chaussee.
Schönberg, Mai 1858.

                                                    Ludwig Friedrichs.


Das von mir verfertigte und ausgespielte Meisterstück wurde auf No. 48 und No. 85 gewonnen.

                                                    Ollrogge, Klempner.


Am Tage der Thierschau, Freitag den 4. Juni, gegen 3 Uhr Mittags, wird in meinem Locale

Mittagessen

und Abends von 8 Uhr an

Ball

stattfinden, wozu ich ergebenst einlade.

Schönberg.                                                     A. Spehr.


R. M. Slomann's
Packet-Schiffahrt
Expedition von
Louis Knorr & Co. Hamburg.

Die regelmäßigen Passagier=Beförderungen finden wie folgt statt:

Von Hamburg direct nach Newyork
am 1. und 15. jeden Monats.
Von Hamburg direct nach Quebec
am 15. Juni, 1. Juli, 15. Juli, 11. August, 15. August.
Von Hamburg direct nach New=Orleans
am 1. September, 15. October.
Von Hamburg direct nach Dona Franziska
am 20. Juni, 20. Juli, 20. August, 20. September, 20. October;
so wie auch nach Australien.                                                    

Indem allen Reisenden und Auswanderern diese Linie bestens empfehle, ist zur Annahme von Passagieren gerne bereit

                                                    Leonhard Dölle, Agent in Ratzeburg.


Der Schleichsteig von Lüdersdorf nach Herrnburg über meine Koppel wird hiemit bei Strafe gerichtlicher Anzeige für solche, welche inskünftige darauf betroffen werden, verboten.

                                                    Hausw. H. Freitag
                                                    in Herrnburg.


Die beiden Schleichsteige von Herrnburg nach der Wacknitz über meine Koppeln werden hiermit nicht nur verboten, sondern sollen auch diejenigen, welche ich ferner darauf betreffe, zur gerichtlichen Bestrafung herangezogen werden.

                                                    Hausw. H. Schütt
                                                    in Herrnburg.


Es wird bei mir am Montag den 31. Mai und folgenden Tagen ein

Scheibenschießen

nach folgenden Gewinnen stattfinden, wozu Schießliebhaber hiemit freundlichst eingeladen werden.

  1) ein englischer Pflug,
  2) ein silb. Potagelöffel,
  3) ein silb. Gemüselöffel,
  4) ein silb. Eßlöffel,
  5) ein silb. Eßlöffel,
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  6) ein silb. Eßlöffel,
  7) ein silb. Eßlöffel,
  8) zwei silb. Theelöffel.
  9) ein silb. Theelöffel.
10) ein silb. Theelöffel.
Der Einsatz für 3 Schüsse beträgt 16 Schilling (Mecklenburg); Büchsen, Pulver und Blei werden gehalten.

                                                    Krüger Robrahn in Carlow.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde
Vom 20. - 27. Mai

Geboren: D. 20. dem Hausw. Peters in Niendorf ein Sohn. - D. 21. der Schuhmacherwittwe Maaß vor Schönberg eine T. - D. 24. dem Arbeitsm. Bruhn zu Rabensdorf eine T. - D. 26. dem Kiepenmacher Maaß vor Schönberg eine T.
Gestorben: D. 25. Trina Stender, Arbtsm.frau a. d. Bauhofe hies., 63 J. a., an Kopfleiden.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 26. Mai 1858.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 16-20 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 32-36 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 46-47 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 50-54 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 40-42 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 25-26 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-42 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 21-22 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   8-16 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln 4 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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