No. 12
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. März
1858
achtundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1858 Nr. 12 Seite 1]

Es sollen zur hiesigen Chausseebau=Casse zum bevorstehenden Johannis=Termine

einige Summen in Pr. Cour.

angeliehen werden, und zwar unter nachfolgenden Bedingungen:

1) Die Anleihe geschieht unter Landesherrlicher Gewährleistung
2) Die über jeden angeliehenen Posten zu ertheilenden Obligationen werden auf den Namen des Darleihers gültig und zahlbar ausgestellt.
3) Die Capitalien über 500 Thlr. werden mit 3 1/2, diejenigen unter diesem Betrage mit 3 Procent alljährlich verzinset und die jährigen Zinsen im Johannis=Termine bezahlt.
4) Dem Darleiher sowohl, als der Chaussee=Bau=Casse steht eine halbjährige, jedes Mal zu Johannis oder Antoni zu beschaffende Kündigung frei.
5) Unter 50 Taler (Mecklenburg) werden keine Capitalien angenommen.
              Diejenigen, welche von dieser Gelegenheit zur Unterbringung von Geldern Gebrauch machen wollen, können ihre desfallsigen Anmeldungen beim Herrn Steuer=Commissair Grapow hieselbst machen.
              Schönberg, den 11. März 1858.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.       C. L. v. Oertzen.


Auf Verfügung der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung soll der bisherige Official=Garten des pensionirten Landvogtei=Copiisten Schlebusch allhier vorläufig auf 2 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden, wozu Termin auf Mittwoch den

31. d. M. März c.

Mittags 12 Uhr, auf der Amtsstube hieselbst angesetzt ist.
              Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden, und wollen Pachtliebhaber sich dazu einfinden.
              Schönberg, den 13. März 1858.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.       C. L. v. Oertzen.


Paris, Die Hinrichtung Pierri's und Orsini's hat am 13. März durch die Guillotine stattgefunden. Der menschlichen Gerechtigkeit ist dadurch Genüge geschehen; sie stehen jetzt vor einem höhern Richter. Schlag sieben Uhr wurde die Hinrichtung vollzogen, zuerst an Pierri, dann an Orsini. Sie sind, wie es heißt, mit dem verzweifelten Muthe des politischen Fanatismus gestorben, Pierri unter dem Ruf: Es lebe die Republik! Orsini unter dem Rufe: Es lebe Italien! Da sie zur Strafe der Vatermörder verurtheilt waren, so hatte man ihnen den schwarzen Schleier über den Kopf geworfen, der ihnen erst auf dem Schaffot abgezogen wurde. Drei Scharfrichter waren zugegen, der von Paris, der von Caen und der von Rouen. Das Schaffot war so nahe an dem Thore des Gefängnisses Laroquette aufgeschlagen, daß die beiden Verurtheilten nur etwa zehn Schritte zu machen hatten. Große militärische Streitkräfte waren herbeigezogen worden. Unzählige Menschen waren schon mehrere Stunden vorher zusammengeströmt; aber die Truppen waren so aufgestellt, daß die Neugierigen in einer passenden Entfernung gehalten wurden. Unordnungen sind nicht vorgefallen. Rudio ist begnadigt worden, wenn nicht, so hätte man ihn wahrscheinlich auf das Schaffot tragen müssen, denn er soll seit seiner Verurtheilung mehr einem Todten als einem Lebendigen geglichen haben.

[ => Original lesen: 1858 Nr. 12 Seite 2]

- Eine Antwort der französischen Regierung an die englische wegen der Depesche vom 20. Januar - in welcher bekanntlich wegen der Meuchelmords=Angriffe auf Kaiser Napoleon, die bewiesenermaßen in England entworfen wurden, an Englands Freundschafts= und Gerechtigkeitsliebe appellirt wurde, damit derartigen Verbrechen wo möglich in Zukunft vorgebeugt werde - soll überaus versöhnlich sein. Es wird darin bedauert, daß die englische Regierung diese Depesche unrecht aufgefaßt habe und verlangt von England durchaus nichts, was mit dessen Ehre unverträglich sei; der Wunsch, England möge Maßregeln gegen die Flüchtlinge ergreifen, sei nur zum Besten der Allianz beider Nationen ausgesprochen. Der Kaiser ziehe sich jetzt von der Streitfrage zurück und mache keine Forderungen.
- Der Dr. Bernard, als Mitverschworner Orsini's und Genossen bei dem Attentate angeschuldigt, ist in London einem Geschwornengericht überwiesen und nach dem Newgate=Criminal=Gefängniß abgeführt.
- Nachdem der Ausschuß des Clubs des englischen See= und Landheers in Erfahrung gebracht, daß an französische Obersten eine Carricatur geschickt worden, unter der beleidigende Worte mit einer angeblichen Zusendung des Clubs standen, so hat derselbe demjenigen eine Belohnung von 50 Pfund versprochen, der den Thäter herausbringt.
- In Betreff der gegenwärtigen Stellung Frankreichs zu England sagt eine französische Zeitung: Man erinnert sich des Schreibens des Kaisers der Franzosen an den Kaiser von Rußland vor dem Beginne der Feindseligkeiten, welche mit dem Falle Sebastopols endeten. So wie Napoleon damals der Billigkeit und Menschlichkeit des Souverains anrief, dessen Wille noch den Krieg vermeiden konnte, eben so hören wir heute einen Aufruf an die gesunde Vernunft des englischen Volkes, verblendet durch Eifersucht auf seine Stärke oder durch Interessen verführt, welche kein christliches Volk bekennen möchte. Wenn eine Allianz, welche England nützlich und unentbehrlich für die Zukunft der Civilisation hält, gebrochen werden soll, so will Frankreich die Verantwortlichkeit eines solchen Bruches nicht übernehmen. Die öffentliche Meinung ist, daß England deshalb so fest bei seiner abscheulichen Ausübung des Asylrechts beharrt, weil es darin ein Mittel sieht, Frankreich in den Zuckungen der Revolution zu erhalten, und die Ohnmacht, in welche die Revolutionen uns versetzen, scheint ihm wünschenswerther, als die Mitwirkung, welche es von unserm Gedeihen erwarten könnte. In einer seiner jüngsten, von Stolz angefüllten Reden bemerkt der englische Staatsmann Disraeli, daß der Kaiser Napoleon die Stärke und die Hülfsquellen Englands wohl kenne. Allerdings kennt er sie, aber es ist noch etwas, was der Kaiser kennt, und die Staatsmänner Englands vergessen zu haben scheinen: das Nationalgefühl Frankreichs gegen England. Ist England klug, so wird es sich nicht aussetzen, zu erfahren, was sie in der Hand eines Bonaparte vermag.
- Trotz des Abscheues, den der Mordanschlag des 14. Januar allenthalben hervorgerufen, haben die Anarchisten auf verschiedenen Punkten Frankreichs Bewegungen vorbereitet. Diese strafbaren Pläne sind durch gleichzeitig vorgenommene Verhaftungen zu Schanden gemacht und führten zur Auffindung und Beschlagnahme von Waffen, Kriegsmunition und compromittirenden Correspondenzen. Dieser Vorsicht ungeachtet bildete sich in Paris in der Nacht vom 4. zum 5. März eine Zusammenrottung, die indeß an den kräftigen und wachsamen Maßregeln ebenfalls scheiterten.
- Aus Hamburg heißt es, daß die Einschränkungen, welche die dortige Handelswelt in Folge der Krisis macht, sich in sehr unerfreulicher Weise auch auf das Gehülfenpersonal am Comptoir und Lager erstreckt. Es sollen dadurch mehr als 1200 Commis in Hamburg ihre Stellung verlieren. Häuser, bei welchen bisher 6 - 10 Gehülfen arbeiteten, behalten zu Ostern kaum die Hälfte im Dienst. - In Altona kostet ein Spintbrod bester Qualität 7 Schilling. Viele Hamburger holen sich ihren Bedarf aus Altona und zahlen 1 Schill. Accise; allein sie dürfen zur Zeit nur ein Brot hereinbringen. In Hamburg kostet es 11 Schilling, also 3 Schill. mehr, als das Altonaer, inclusive der Accise. Gott erhalte uns den Zunftzwang! ruft der Freischütz.
- Das Klima in Griechenland hat sich jetzt vollständig verändert. Die Natur lag im Februar erstarrt, mit Schnee bedeckt, verbunden mit heftigem Nordsturm, der auf dem Meer der Schiffahrt Tod und Verderben brachte. Die Menschen litten entsetzlich; ihre Wohnungen sind nicht für einen solchen starken Winter eingerichtet; Kohle und Holz waren unerschwinglich theuer; alle Lebensmittel um das Vierfache gestiegen.
- Eine Newyorker Gerichtsscene geht jetzt durch die amerikanischen und englischen Blätter. Die Heldin ist wieder einmal Lola Montez. Sie ist als Zeugin vorgeladen, um den Lebenswandel, eines Literaten, Namens Gobson, nach Kräften im schlimmsten Lichte darzustellen, kommt aber dabei selbst nicht wenig ins Gedränge, denn Gobsons Anwalt ist undelicat genug, sie über ihre eigene Vergangenheit gründlich zu verhören. Der Anstand verbietet alle ihre mitunter merkwürdigen Aussagen wieder zu geben. Lola erklärt, 33 Jahr alt und in Limrik geboren zu sein. Die Frage, wie viele Liebes=Intriguen sie im Leben gehabt habe, beantwortet sie mit einem entschiedenen "keine Einzige". Auch in München nicht, wie man ihr vorgeworfen habe. Das wolle sie beschwören. Sie sei in München vom Hofe geehrt worden, habe dort eine rein politische Sendung vollzogen, sei gewissermaßen Premierminister von Baiern gewesen. Mit der Freiheit habe auch sie im Jahr 1849 die Flucht ergriffen! Alles andere sei infame Lüge. Das Ende des Verhörs war eine Prügelei der beiden Advocaten, die einander zerzausten und durchbläuten. Der Richter erklärte, er wolle mit dieser schmutzigen Geschichte nichts weiter zu thun haben, und Lola beklagte sich laut im bittersten Tone, daß es in Amerika kein Gesetz gebe, eine Frau vor verleumderischen Angriffen zu schützen. Zu solcher Klage war sie in Europa doch noch nicht schamlos genug gewesen!
- Der Riese Schampi, der in Lübeck in Brockmüllers Hotel zu beschauen ist, soll 8 1/2 Fuß hoch sein; dabei ist er gut proportionirt, mit Ausnahme des Kopfes, der verhältnißmäßig etwas klein erscheint. Er ist erst 19 Jahr alt.
- Am Dienstag d. 23. März werden in Lübeck im Eschenburgschen Speicher bei der Holstenbrücke 32 Last Königsberger Roggen meistbietend verkauft.


Rarey und der böse Hengst.

Paris, 13. März. Als mich mein Weg vor etwa 8 Tagen in die Nähe der Eisenbahn von Lyon führte, begegnete ich einem eigenthümlichen Aufzuge. Ein Pferd mit verbundenen Augen ward von zwei Leuten, die zu beiden Seiten in respectvoller Entfernung von demselben blieben, an langen in einem Kappzaume befestigten Halftern geführt; ein dritter Mann ging voraus, um die Begegnenden zu warnen und ein vierter folgte. Das seine Wärter mit so sichtbarem Schrecken erfüllende Thier war der Hengst Stafford aus dem kaiserlichen Gestüt von Cluny, welcher zu dem besondern Zwecke nach Paris transportirt worden war, um als Gewährsmann der Methode eines sich gegenwärtig hier aufhaltenden Pferdebändigers, des Amerikaners Rarey, zu dienen. Stafford ist nämlich ein wahrer Tiger in Pferdegestalt; sein Charakter soll so bösartig, und heftig sein, daß man längst allen Verkehr mit ihm hat aufgeben müssen; seine Wärter können ihn nur, nachdem ihm eine Kaputze über den Kopf geworfen, und auch dann noch mit größter Vorsicht, zu seinen Functionen als Gestüthengst abführen, und selbst sein Futter wird ihm aus der Ferne zugeworfen, ja die Pferdezüchter aus der Umgegend von Cluny tragen aus Besorgniß, daß der Charakter des Vaters auf die Nachkommen übergehen

[ => Original lesen: 1858 Nr. 12 Seite 3]

könnte, Bedenken, dem sonst mit allen Vorzügen der Gestalt begabten Stafford die Fortpflanzung ihrer Zucht anzuvertrauen. Trotz aller Verehrungen, welche die Vorsicht gebietet, bleibt jede Annäherung an das wütende Thier gefährlich; denn sobald dasselbe einen Mensche in erreichbarer Nähe wittert, schlägt und beißt es wie rasend um sich. Das ist das Pferd, an welchem sich das System des Hrn. Rarey bewähren soll; bei der Summe, welche derselbe für die Mittheilung seines, wenn es sich als praktisch bewährt, allerdings sehr wichtigen Geheimnisses verlangt, 100,000 Fr. nämlich, ist die Sache wohl einer nähern Prüfung werth. Der Kaiser hat daher zu letzterer eine Commission von 6 Mitgliedern aus der Armee und dem Sport ernannt, welche sich auf Ehrenwort verpflichtet haben, die Methode, des Erfinders nicht zu verrathen.
Rarey hat sich mit Stafford zum größten Erstaunen der Anwesenden in einem Nothstall einschließen lassen und ist aus denselben nach einem einstündigen Beisammensein mit dem wüthenden Thiere als Sieger hervorgegangen; es muß dabei bemerkt werden, daß die zur Bändigung widerspenstiger Pferde erforderliche Zeit im Allgemeinen bei weitem kürzer ist, und daß nur der ausnahmsweise bösartige Charakter des zu heilenden Kranken einen so bedeutenden Zeitaufwand nöthig gemacht hatte.
Als Rarey mit seinem neuen Zögling vor der Kommission erschien, wollte Niemand seinen Augen trauen; der letztere führte nämlich alle Bewegungen aus, welche man nur immer von dem gutartigsten und bestdressirtesten Pferde erwarten kann. Bei Pferden, die so ungewöhnlich schwierig sind, wie Stafford, wird das Verfahren, um eine nachhaltige Besserung herbeizuführen, noch einmal wiederholt; dann aber scheint die Wirkung eine bleibende zu sein. - Um dies zu beweisen, hat Rarey das genannte Pferd mehrere Tage nach der zweiten Behandlung abermals und zwar diesmal vor einer zahlreichen Versammlung von Sachverständigen producirt. Um die vollkommene Fügsamkeit des gebändigten Thieres unter dem Reiter zu zeigen, hat er dasselbe nicht nur von einem Stallknechte besteigen lassen, der mit dem Pferde nie in Berührung gekommen war, sondern dasselbe auch ohne Zaum alle schulmäßigen Bewegungen ausführen lassen. Weder Trommeln noch Schießen machte auf das ehemals sehr scheue Thier den mindesten Eindruck, und dasselbe folgte schließlich seinem Bezwinger durch die ganze Reitbahn, wie ein Hund seinem Herrn.
Das Verfahren Rarey's soll so einfach sein, daß die Mitglieder der Commission, als es ihnen mitgetheilt wurde, anfänglich an eine Mystifikation zu glauben geneigt waren. Versuche mit mehreren anderen, ebenfalls wegen ihrer Bösartigkeit als unbrauchbar betrachteten Pferden ist ebenso glänzend ausgefallen und es ist in Folge dessen die von Rarey vorgeschlagene Subscription eröffnet worden, an deren Spitze der Kaiser mit einem Beitrage von 2000 Frs. gezeichnet hat.


Anzeigen.


Vorladungen.

Der Viehhändler August Kniep hieselbst, als Curator der liegenden Erbschaft des am 21. November vorigen Jahres hier ohne Testament und unverheirathet verstorbenen Schmieds Johann Peter Heinrich Borchert hat das gegenwärtige Proclam erwirkt, kraft dessen hiermit

a. alle Diejenigen, welche ein Erbrecht, sowie
b. Diejenigen, welche aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche an den Nachlaß des wailand Schmieds Borchert zu haben vermeinen, peremtorisch aufgefordert werden, solche ihre resp. Ansprüche in dem deshalb am

Donnerstag, den 25sten März d. J.,

Morgens 11 Uhr, vor hiesigem Justizamte anstehenden Termine bescheinigt anzumelden, oder zu erwarten, daß

ad a. die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechtem Erben angenommen, ihnen als solchen der Schmied Borchert'sche Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll; die sich nach der Präclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen des= oder derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen; - und
ad b. daß die mit ihren Anrechten nicht Hervorgehenden damit für immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.
Schönberg, den 13. Januar 1858.

                          Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Die Curatel der Kinder und Erben des zur Römnitz verstorbenen Pensionairs Weltner hat das gegenwärtige Proclam erwirkt, kraft dessen hiermit alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den wailand Pensionair Weltner oder dessen Nachlaß haben oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert werden, solche in dem deshalb auf

Freitag, den 14ten Mai d. J.,

Morgens 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termin anzumelden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie mit denselben durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid von der Nachlaßmasse für immer werden ausgeschlossen werden.
Schönberg, den 13. März 1858.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg,
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Verkaufsanzeigen.

Auf Antrag der majorennen Kinder und des Vormundes der minorennen des hierselbst verstorbenen Schustermeisters Asmus Friedrich Oldenburg sollen, Theilungs halber, nachstehende, zum Nachlasse des Verstorbenen gehörende Grundstücke im Wege des Meistgebots verkauft werden:

1) das in der Siemzer Straße hieselbst sub No. 112. belegene Wohnhaus, der an demselben befindliche Anbau, ein Stall und eine Schmiede, sowie
2) die an dem s. g. Schinderkuhlweg, zwischen Schlachtermeister Stockfisch und Tischlermeister Greif belegene, etwa 4 Scheffel große Ackerkoppel.
Es ist zu dem Ende ein einziger Licitations=Termin auf

Freitag den 26. d. M.

Morgens 11 Uhr anberaumt worden, zu welchem cautionsfähige Kaufliebhaber hierdurch eingeladen werden.
Die Bedingungen können auf der Gerichts=Registratur eingesehen werden. Bemerkt wird, daß die zu bestellende Conventionalpön für das Haus 150 Taler (Mecklenburg), diejenige für die Koppel 50 Taler (Mecklenburg) beträgt.
Schönberg, den 10. März 1858.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Auf Antrag des Herrn Pensionairs Breuel zu Hof Selmsdorf, Curators des Hauswirths Heinrich Oldörp zu Lockwisch, sollen

am Dienstag, den 6. April d. J.

auf der früheren Hauswirth Heinrich Oldörp'schen Hofstelle zu Lockwisch nachstehende Sachen öffent=

[ => Original lesen: 1858 Nr. 12 Seite 4]

lich meistbietend, gegen gleich baare Zahlung in Pr. Cour., versteigert werden:

6 Pferde, 1 einjähriges Füllen, 18 meistens junge Kühe, 2 Starken, 2 einjährige Kälber, Wagen, Sielengeschirr, 1 eiserner Pflug, Eggen, 1 Reißer, 1 Walze, 1 Kornrummel und sonstiges Ackergeräth, Haus= und Küchengeräth, Betten, Leinenzeug etc.
und werden Kaufliebhaber dazu hierdurch eingeladen.
Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr und werden die Pferde und Kühe gegen 12 Uhr Mittags zum Aufgebot gebracht werden.
Schönberg, den 8. März 1858.

                                                    O. Reinhardt,
                                                    Justizamts=Registrator.


Bekanntmachung.

Diejenigen, welche die Armensteuer zur ersten Hebung bisher nicht berichtigt haben, werden aufgefordert, solche binnen 8 Tagen an die resp. Vorsteher zu bezahlen, nach Ablauf dieser Frist muß die Restantenliste Großherzoglicher Landvogtei zur Einforderung der Rückstände übergeben werden.
Schönberg den 11. März 1858.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Zu der durch die Statuten bestimmten ordentlichen Versammlung des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg ladet auf Dienstag den 30sten d. M. hiedurch ein

Schönberg d. 18. März
1858.
                                                     Der Vorstand.
F. Graf Eyben.


Am Donnerstag d. 18. März, Morgens 6 1/2 Uhr, hat es dem lieben Gott gefallen, meinen Mann, den Gerichtsrath Reinhold, zu sich zu nehmen. Er starb nach vielen Leiden im 65sten Lebensjahre. Teilnehmenden erlaube ich mir diesen für mich und meine sechs unmündigen Kinder sehr harten Verlust ergebenst anzuzeigen.
Schönberg 1858.

                                                    Gerichtsräthin Reinhold.


Am Mittwoch, den 24sten d., beginnt die diesjährige öffentliche Prüfung unserer Schüler

Mittwoch Vorm. 8 Uhr: Choral; Realkl III. Religion; Realkl. II. Mathematik. - 10 1/4 Uhr: Realkl. I. Geschichte; Realkl. II. Französisch. - Nachm. 2 Uhr: Realkl. I. Englisch; Knabkl. I. Geschichte. - Entlassung. - Choral.
Donnerstag Vorm. 8 Uhr: Choral; Knabkl. II. bibl. Geschichte; Knabkl. III. Lesen und bibl. Geschichte. - 10 1/4 Uhr: Knabkl. II. Deutsch; Mädchenkl. II. Deutsch. - Nachm. 2 Uhr: Mädchkl. I. Rechnen; Mädchkl. II. Religion. - Entlassung. - Choral.
Freitag Nachm. 2 Uhr: Elementarkl. bibl. Geschichte und Lesen; Mädchkl. III. Lesen und bibl. Geschichte.
Zu gefälliger Theilnahme an diesen Schulfeierlichkeiten werden die hochgeehrten Mitglieder des Scholarchats, sowie alle Gönner und Freunde unserer Schulanstalten, insbesondere die Eltern und Angehörigen unserer Zöglinge hierdurch ehrerbietigst und höflichst eingeladen.
Schönberg, den 18ten März 1858.

                                                    Dr. Wittmütz, Rector.



Einige hundert Scheffel gute Eßkartoffel,

so wie schlesischen rothen und weißen Kleesaamen, wie auch Thimothee, englisches und deutsches Raygras und Honiggrassaamen sind zu haben bei

                                                    J. H. Kind in Rehna.


Die im hiesigen Fürstenthum arbeitenden Schmiede= und Schlösser=Gesellen werden hierdurch aufgefordert: sich an dem, am 6. k. M. April stattfindenden Krugtage unfehlbar auf der Herberge einzufinden, da über mehrere Gegenstände gesprochen und Beschlüsse gefaßt werden sollen.
Die etwa ausbleibenden Gesellen sind als an die Beschlüsse der Anwesenden gebunden zu achten.
Schönberg den 10. März 1858.

                                                    Die Ladenmeister:
                                                      Bremer.
                                                            Bockwoldt.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmachergesellen am 1. Dienstag nach Ostern den 6. April, stattfindet, und fordern sämmtliche Mitbrüder auf, am gedachten Tage zu erscheinen oder ihre Auflage zu schicken.
Schönberg, 13. März 1858.

                                                    Die Vorsteher und Altgesell
                                                    der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Neue Muster von Tapeten und Borden

sind wieder eingetroffen, womit ich mich zur geneigten Abnahme bestens empfehle.

                                                    Aug. Spehr.


Aufträge
auf
beste gelbe 1857er Lupinen,

pr. Scheffel 5 Mark (Lübeck) Lüb. Ct. nimmt noch auf kurze Zeit entgegen

Lübeck, d. 4. März 1858.                                                      L. Nöper,
Königsstraße.


Schutzmarke Dr. Koch's Kräuterbonbons Die aus den vorzüglichst geeigneten Kräuter= und Pflanzensäften mit einem Theile des reinsten Zuckerkrystalls zur Consistenz gebrachten
Doctor Koch'schen
(K. P. Kreis=Physikus zu Heiligenbeil)
KRAEUTER-BONBONS

haben sich durch ihre Güte auch in hiesiger Gegend rühmlichst bewährt und sind in Originalschachteln ? 8 u. 16 Schilling (Mecklenburg) stets ächt vorräthig bei

                                                    J. P. Bade in Schönberg.


Vor 8 Tagen etwa ist bei mir ein Schaaf angelaufen, welches der Eigenthümer desselben gegen Erstattung der Kosten wieder abfordern kann.
Schönberg den 13. März 1858.

                                                    Ackerbürger Grevismühl
                                                    vor Schönberg.


Hierdurch zeige ich an, daß ich dem Peter Claasen die Aufsicht über meine Holzkoppel etc. übertragen habe. Die daselbst inskünftige ohne meine Bewilligung Betroffenen werde ich zur gerichtlichen Bestrafung anzeigen.

                                                    Hausw. Lenschow in Blüßen.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.
Vom 12.-18. März.

Geboren: D. 12. dem Hausw. Sterly in Retelsdorf eine T. - D. 16. dem Kaufm. Schwedt in Schönberg eine T. - Den 18. dem Arbeitsm. Koth vor Schönberg ein Sohn.
Gestorben: Den 12ten Hauswirthin Lise Voß in Wahlsdorf, 71 J. a., am Schlagfluß. - D. 16. Arbm.frau Anna Fick in Lockwisch, 61 J. a., an der Gicht. - D. 18ten Gerichtsrath Carl Friedrich Reinhold in Schönberg.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 17. März 1858.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 14-18 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 24-28 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 44-48 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 44-46 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 23-24 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-46 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 20-21 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 16-24 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln 4 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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