No. 8
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Februar
1858
achtundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1858 Nr. 8 Seite 1]

- Nach einem Vertrage zwischen dem König von Preußen und der Königin von England, in welchem die Ehepacten zwischen dem Prinzen Friedrich Wilhelm und der Prinzeß Royal festgestellt worden, sind die Ausgaben der Haushaltung des Ehepaars als Apanage für den Prinzen auf 92,000 Taler (Mecklenburg) festgesetzt; die Königin giebt ihrer Tochter eine Mitgift von 40,000 Pfund Sterling, deren Zinsen dem Prinzen und der Prinzessin gemeinschaftlich bezahlt werden sollen. Der Prinzessin wird außerdem alljährlich eine Summe von 8000 Pfund zu ihrem ausschließlichen Gebrauche ausbezahlt. Der König von Preußen sichert der Prinzessin ein Wittwengehalt von 30,000 Taler (Mecklenburg), oder falls der Prinz als nächster Thronfolger stirbt, von 40,000 Taler (Mecklenburg) zu. - Die Prinzessin wird als klein und zierlich geschildert, alle ihre Formen sind kindlich, jugendlich; das Gesicht ist von angenehmen Ausdruck; die Augen sind schön und sprechen lebendig; das Haar ist dunkel; die ganze Erscheinung hat etwas Anmuthiges, Liebenswürdiges. - Auf den ausdrücklichen Wunsch des Prinzen Friedrich Wilhelm wird eine Aufstellung sämmtlicher bei dem feierlichen Einzuge getragenen Fahnen und Embleme der verschiedenen Gewerke in der königlichen Akademie der Künste stattfinden. Es waltet dabei die doppelte Ansicht vor, einerseits dem Publikum eine ruhige Beschauung alles dessen zu ermöglichen, was patriotischer Geist zur Ehre des prinzlichen Paares geschaffen; andererseits den gewerbfleißigen Händen die wohlverdiente öffentliche Anerkennung ihres thätigen Eifers zu sichern. Die Gewerke führten 129 Fahnen, die Maschinenarbeiter 30 Fahnen. - Von den Ständen des Fürstenthums Minden wurde den Neuvermählten ein Geschenk überreicht, das in einem weißen Pferde, einem Pumpernickel, einem Schinken und einem Stück feiner Leinwand bestand, lauter ächt westphälische Gaben, begleitet von einem Gedicht in plattdeutscher Mundart. Zur Erklärung mag angeführt sein, daß das Pferd das Zeichen der alten Sachsen war. Auch noch jetzt findet man an dem Vordergiebel der meisten nach alter Art gebauten Bauerhäuser in ganz Westphalen und Niedersachsen zwei ungezäumte nach außen blickende Pferdeköpfe, auf dem Hintergiebel einen Spinnwocken. - Die Berliner Blätter sind voll von Schilderungen der prachtvollen Illumination am 8. Februar. Das Fest war in jeder Beziehung gelungen und nicht die geringste Unordnung störte die allgemeine Freude. Zu der halben Million Menschen, die in Berlin wohnen, kamen noch mehr als 60,000 Gäste, die aus der Nähe und Ferne herbeigeströmt waren. An spaßhaften Scenen fehlte es natürlich auch nicht. So hatte ein Sandfuhrmann seinen Wagen zur Tribüne umgewandelt und rief den Vorübergehenden zu: Noch ein Platz leer, letzter Platz, wo man Allens zuerst sieht, man 15 Silbergroschen, unter den Linden kostet's 50 Taler (Mecklenburg) Gold. Ein junger Turner hatte glücklich einen Freisitz auf dem Aste eines Baumes erklettert, aber seinen schweren Paletot unten am Stamme ausgezogen. Der Emporkömmling bat, ihm den Paletot hinauf zu werfen. Man that ihm den Gefallen, aber der Paletot blieb zwei Aeste hoher hängen, der Turner haschte vergebens nach seinem Kleide, da rief man ihm zu: Man hangen lassen, bis er reif ist, dann fällt er von selbst herunter. Ein Junge glitt auf dem gefrornen Boden aus und rieb sich die linke Seite. Männeken, immer rechts, immer rechts, lautete der Zuruf. Das Pferd eines Civilreiters wurde unruhig, der Mann im Sattel hatte Mühe sich zu halten, die Frauenzimmer erhoben ein Geschrei. Da erscholl das Trostwort: Man stehen bleiben, das edle Roß hat Menschenverstand und der Reiter mehr Angst als wir.
- Das Wort, das Napoleon bei dem Attentat gesprochen haben soll: Ich habe die schlechteste Polizei in der Welt, ist nicht ohne Folgen geblieben. Nicht nur der Minister des Innern, sondern auch mehrere Polizeipräfecten sind ihrer Stellen entbunden worden. Zum Minister des Innern ist der General Espinasse ernannt worden, ein Mann, der zwar den Krimfeldzug mitgemacht hat, der aber durch seine mißlungene Expedition in der Dobrudscha, wo ein ganzes französisches Corps durch Wassermangel und Cholera umgekommen ist, in keinem guten Andenken steht. - Eine Abtheilung Garde=Uhlanen, bestehend aus 2 Officieren, 1 Unterofficier, 1 Trompeter und 23 Uhlanen, welche den Kaiser am Abend des 14. Januar escortirt hatten, waren in den Tuillerienhof commandirt. Nachdem die Leute abgestiegen, wurden sie durch einen Kammerherrn zum Kaiser und zur Kaiserin gerufen, welche sie auf das wohlwollendste anredeten und Jedem eine Uhr mit Kette, auf deren Gehäuse ein N. mit Krone eingravirt ist, überreichten. Die Uhren der beiden Officiere sind von Gold, jene der Soldaten von Silber. - Die 4 Gefangenen Orsini, Pierri, von Rudio und Gomez sind von dem Gefängniß Mazas nach der Conciergerie geführt; ihr Prozeß ist zum 25. und 26. Februar festgesetzt.
- Gegen die indischen Insurgenten sind die Waffen der Engländer fortwährend siegreich. Die englischen Truppen ziehen in Colonnen durch das Land und pacificiren die aufständischen Gegenden allmählig ohne hervorragende Schlachten und ohne namhafte Verluste. In Delhi werden noch fortwährend Executionen vorgenommen und Gefangene eingebracht. Die Stadt wird noch immer geplündert, doch kehren die Eingebornen nach und nach zurück und die Laden öffnen sich. - Der Empfang der Frauen und Kinder aus Lacknau wurde in Calcutta erwartet. Mehr als die Hälfte der tapfern Besatzung unter General Havelock war getödtet. Zuletzt waren alle, die Frauen wie die Männer, ganz gleichgültig gegen Gefahr und Tod geworden.

[ => Original lesen: 1858 Nr. 8 Seite 2]

Ueber diese Damen wird berichtet, daß die jetzige Ruhe ihres Zustandes im Gegensatz jener Aufregung ebenso peinlich für sie ist. Die Erstarrung des Todes scheint sie überschlichen zu haben und viele erliegen. Mädchen sind in der kurzen Zeit zu Matronen gealtert, und junge Frauen, die wenige Wochen verheirathet waren, sind grauhaarige Wittwen geworden, so daß sie von Freunden und Bekannten kaum wieder erkannt wurden.
- Dem Kampfe im Kaukasus, schreibt man aus Petersburg, darf man keine solche Wichtigkeit beilegen, daß man eine Beendigung der Kämpfe dort daraus folgern will. Bei diesem Kampfe sollte man doch endlich in West=Europa nur die einzig richtige Ansicht gewinnen, daß es dort gar nicht um die Unterjochung eines Volkes oder einen Ländergewinn für Rußland, sondern nur um den Schutz der russischen Gränz=Bevölkerung gegen die Raubzüge der Bergvölker handelt. Man giebt sich vergebens Mühe, den Tscherkessen, Tschetzenzen und andern Bergvölkern alle möglichen Tugenden anzudichten; indeß wir und unsere Freunde, die Türken, kennen jene Leute besser, ja alle Nachbarn vom Berge wissen, was sie von diesen Räubern zu halten haben. Sie stehlen unsere Frauen und Mädchen, um sie als Sclavinnen zu verkaufen, treiben unsere Heerden weg, brennen unsere Dörfer und Ansiedelungen nieder und sind jedesmal die Angreifer, sobald wir die Waffen auch nur einen Augenblick ruhen lassen. Ich glaube nicht, daß irgend einem Menschen in Rußland daran liegt, die unwirthlichen kaukasischen Berge zu besitzen. Ansiedelungen, regelrechter Ackerbau, überhaupt Cultur sind in jenen Gegenden doch unmöglich und wenn die Bergvölker sich ruhig verhalten, oder ihre Raubzüge auf Fehden unter sich beschränken wollten, so würden wir die ungeheure Armee zurückziehen können, welche dort schon so lange Jahre versammelt ist. Aber nicht wir, sondern die Bergvölker sind die fortwährenden Angreifer. Da das bloße Vertheidigen eben so wenig hilft, so müssen unsere Generale, wie in diesem Winter, zuweilen Expeditionen in das Innere der Berge unternehmen, um die Bergvölker einzuschüchtern. Eine Benutzung des Gebirgslandes liegt ohnehin außer aller Berechnung. Wenn heute irgend ein anderer Staat die Oberhoheit über jenes Land bekommen sollte, so würde er ganz dieselben Kämpfe durchzuführen haben wie wir.
- In Copenhagen hat die Erbprinzessin Caroline das Unglück gehabt, sich beide Arme stark zu verbrennen, indem durch Unvorsichtigkeit ein Paar der von ihr getragenen jetzt modernen weiten Aermel Feuer fing.
- Durch einen Nordweststurm mit außerordentlich hoher Fluth in der Nacht vom 1. zum 2. Febr. hat die Insel Wangeroge wieder bedeutend gelitten. Die Dünen sind verschwunden, der Kirchhof ist völlig weggerissen. Der alte Leuchtthurm hat sich gehalten, steht aber am Strande und ist die ganze Strecke der Insel von da bis zum Strande gleich.
- In Königsberg hat ein Duell zwischen einem General=Lieutenant v. Plewe und einem Lieutenant Jachmann statt gefunden, wobei ersterer erschossen wurde. Die Forderung war auf 10 Schritte. v. Plewe hatte den ersten Schuß und verwundete seinen Gegner in der Backe, der dem General mit seiner Kugel die Brust durchbohrte.
- Für den Sultan werden gegenwärtig in London 8 aus Prismen zusammengesetzte Spiegel angefertigt, deren jeder 7000 Thaler kostet und 15 Fuß und 8 Fuß breit sind. Sie sollen namentlich bei künstlicher Beleuchtung eine zauberhafte Wirkung in den Salons hervorbringen. Jeder dieser Spiegel wiegt mitsammt seiner Metallfassung 40 Centner.
- Kladderadatsch bringt in seiner neuesten Nummer ein "zeitgemäßes Geschenk." Das Bild stellt einen Franzosen dar, der, das Schloß am Munde, einsam, in Nacht eingehüllt, dasitzt, neben sich den Adler mit gebundenen Schwingen und ein ausgelöschtes Licht auf dem Kopfe. Vor ihm steht ein Kosacke und präsentirt auf einem Kissen die russische Knute, während hinter ihm die Sonne der Aufklärung aufgeht, mit den Worten: Lieber Verter, nimm dies als ein Zeichen innigster Bewunderung. Bei uns zu Hause können wir so keinen Gebrauch mehr davon machen.
- Der verdächtige Fremdling, den man in Kehl verhaftete und für Mazzini hielt, war nicht weit her, sondern ein ehrbarer Frankfurter Lederhändler mit etwas martialischem Aussehen. Er ist bereits wieder auf freien Fuß gesetzt.
- In Nürnberg warf sich ein Lieutenant, bei Frankfurt ein junger Kaufmann und bei Leipzig ein Handwerksbursche auf die Eisenbahn, um sich tödten zu lassen. Bei den beiden ersten nahmen die Räder der Locomotive die Köpfe weg, bei dem dritten wurde der Kopf zwar verletzt und ein Arm abgefahren, aber das Leben kehrte wieder.
- Ein schlechter Schuldner bezahlt so wie so nicht: wird er nicht gemahnt, so bezahlt er nicht, weil er ja noch nicht gemahnt ist; wird er aber gemahnt, so bezahlt er ebenfalls nicht, weil er gemahnt und dadurch beleidigt ist.
- Vor etwa einem Jahre brannte die Graupenmühle zu Farchau ab und zwar unter Umständen, welche eine Brandstiftung fast zur Gewißheit werden ließen. Der Eigenthümer, Verwalter des Bahnhofes zu Ratzeburg, Dünhaupt, kam unschuldiger Weise in Verdacht. Am 19. d. erst ist das Urtheil publicirt, nach welchem das Hofgericht den Bahnhofs=Verwalter Dünhaupt endlich gänzlich freigesprochen.
- Wie geschwind jetzt die Nachrichten durch den Telegraphen verbreitet werden können, beweist die Rede, welche Napoleon bei Eröffnung der gesetzgebenden Versammlung hielt. Am 18. Januar wurde sie in Paris gehalten und durch den Telegraphen nach Algier übermittelt, am 19. daselbst gedruckt und angeschlagen. Als Sebastopol belagert wurde, gelangte eine Nachricht vom französischen Lager in 13 Stunden nach Paris und doch beträgt die Entfernung 900 Stunden. In London erhält man Nachrichten aus Indien in 25 Tagen und doch beträgt die Entfernung 5000 Stunden. Ein Dampfer geht von Calcutta bis Suez in 24 Tagen. Von da geht es nach Alexandrien, Malta, Sardinien, Algier, Marseille durch unterseeische Telegraphen, von Marseille nach Calais durch den elektrischen Drath, von Calais nach Dover durch den unterseeischen Telegraph und von Dover nach London durch den elektrischen Drath. Das Alles geschieht von Suez aus in wenigen Stunden.
- Das neue Theater in Lübeck ist so weit vollendet, daß Vorstellungen darin gegeben werden können. Auf Ansuchen und huldreichster Genehmigung Sr. kön. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg wird die Schweriner Hof=Operngesellschaft drei Vorstellungen in dem neuen Theater geben. Es sind dazu die Tage Mittwoch der 3. März, Freitag der 5. März und Sonntag der 7. März bestimmt, und es werden die Opern der Freischütz, Figaro's Hochzeit und Martha zur Aufführung kommen.


Das Asylrecht.

Unter diesem Ausdrucke versteht man bekanntlich das Recht eines Staates, verfolgten Angehörigen anderer Staaten eine Zuflucht zu gewähren. Früher erstreckte sich dasselbe vorzugsweise auf gemeine Verbrecher; in neuerer Zeit aber hat man eingesehen, daß die Rücksicht auf die Rechtsordnung überhaupt und auf die Sicherheit der eigenen Bürger insonderheit, eine gegenseitige Unterstützung in der Strafrechtspflege durch Auslieferung der Verbrecher nöthig mache und es sind zu dem Ende zwischen den meisten Staaten Verträge abgeschlossen worden. Für die politischen Verbrecher indeß hat man das Asylrecht festgehalten und zwar aus demselben Grunde, aus welchem dasselbe überhaupt

[ => Original lesen: 1858 Nr. 8 Seite 3]

entstanden ist, nämlich aus der Besorgniß, daß den Verfolgten eine parteiische und zum Verbrechen in keinem Verhältnisse stehende Strafe treffen könne. Und so beschränkt ist es ein Institut, dessen Wohlthätigkeit sich in einer Zeit so wechselnder Bewegungen, wie die unserige, so vielfach bewährt hat, als daß man ihm noch eine Schutzrede zu halten brauchte. Mit Recht legen daher die Nationen, welche es üben, einen hohen Werth darauf und wachen eifersüchtig über die ungeschmälerte Erhaltung desselben. Soll aber der Grundsatz der Gerechtigkeit gegen Alle nicht verletzt werden, so darf auch das Asylrecht nicht zum Deckmantel strafloser Vorbereitung und Verübung gemeiner Verbrechen z. B. des Mordes werden. Dazu haben es neuerdings die Orsini, Pieri und Consorten gemacht und er erscheint nur in der Ordnung, wenn, wie verlautet, alle Regierungen des europäischen Festlandes in Uebereinstimmung mit der Regierung Frankreichs es für nothwendig erklärt haben, daß der Heerd von Verschwörungen, von dem auch der versuchte Meuchelmord auf den Kaiser Napoleon ausgegangen, zu existiren aufhöre. Unter den Ländern, welche das Asylrecht üben, steht England oben an. Wird das Parlamentsgesetz, das schon einmal den Minister des Innern ermächtigte, jeden Fremden auszuweisen, von dem er einen Mißbrauch des britischen Asylrechts befürchtete, erneuert werden? Die öffentliche Meinung in England spricht sich entschieden dagegen aus, und die Minister scheinen eine solche Erneuerung der Fremdenacte auch nicht beantragen zu wollen, sondern die bestehende Gesetzgebung für ausreichend zu halten, um den Mißbrauch des Asylrechts zu ahnden. - In Belgien hat erst vor einem Jahre der Cassationshof entschieden, daß die Bestimmungen des Auslieferungsgesetzes auf ein politisches Verbrechen selbst in dem Fall nicht anwendbar seien, wenn ein Attentat auf einen fremden Souverän vorliege; - wird diese Entscheidung auch jetzt noch festgehalten werden? - Wo Mordversuche gemacht werden, da vermengt sich das gemeine Verbrechen mit dem politischen in einer Weise, daß es jedes gesunde Gefühl empören muß, wenn der Staat sich zum Beschützer desselben macht!

(Drfz.)        


Thierschau in Friedland.

Der Mecklenburg=Strelitzische landwirthschaftliche Verein wird am 18. u. 19. Mai d. J. eine Thierschau, verbunden mit einer Ausstellung landwirthschaftlicher Geräthe, Maschinen und sonstiger Erzeugnisse des Gewerbfleißes in Friedland veranstalten, wobei die freieste Concurrenz des In= und Auslandes stattfindet. Zur Leitung der Geschäfte der einzelnen Abtheilungen und Ausstellungen sind 8 verschiedene Committeen gebildet. Nach den allgemeinen Bestimmungen müssen sämmtliche Thiere bis zum 18. Mai eingeliefert sein. Die Anmeldungen sowohl zu den Thierschauen wie zu den Ausstellungen sind beim Rendanten des Vereins, Herrn Senator Kerkow in Friedland zu beschaffen.
Zu der Pferdeschau werden sowohl Ehren= als Geldpreise ausgelobt. Zu den Ehrenpreisen findet die freieste Concurrenz des In= und Auslandes statt. Zu den Geldpreisen dürfen nur Bauern, Landwirthe etc. concurriren. Die Ehrenpreise für Reitpferde sind: 1) ein silberner Pokal für den besten vierjährigen und älteren Hengst. 2) ein silberner Becher für den besten dreijährigen Hengst, 3) u. 4) silberne Medaillen für den besten zweijährigen und für den besten einjährigen Hengst, 5) ein silberner Becher für die beste vierjährige und ältere Stute, 6)-9) silberne Medaillen für die beste drei=, zwei= und einjährige Stute und für das beste Hengst= oder Stutfüllen von 1858. Für Wagenpferde: 1) ein silberner Pokal dem besten vierjährigen und ältern Hengst, 2) ein silberner Becher dem besten dreijährigen, 3) u. 4) silberne Medaillen dem besten zwei= und einjährigen Hengst, 5) silberner Becher der besten vierjähr. und ältern Stute, 6)-9) silberne Medaillen der besten drei= zwei= u. einjähr. Stute und dem besten Hengst= oder Stutfüllen von 1858. Die Geldpreise sind: für die beste vierjährige u. ältere Stute 50 Taler (Mecklenburg), für die nächstbeste 25 Taler (Mecklenburg), für die beste dreijähr. Stute 25 Taler (Mecklenburg), die nächstbeste 20 Taler (Mecklenburg), die beste ein= oder zweijähr. Stute 20 Taler (Mecklenburg), die nächstbeste 10 Taler (Mecklenburg), das beste Stutfüllen von 1858 15 Taler (Mecklenburg), das nächstbeste 5 Taler (Mecklenburg), das beste Hengstfüllen von 1858 15 Taler (Mecklenburg).
Für Rindvieh sind die Ehren= u. Geldpreise: An Kühe drei Jahr alt und darüber: ein silberner Pokal, ein Preis von 20 Taler (Mecklenburg), ein Preis von 10 Taler (Mecklenburg). An Stärken von zwei bis drei Jahren, milchend gewordene: ein silberner Becher, ein Preis von 10 Taler (Mecklenburg); tragende: ein Preis von 15 Taler (Mecklenburg) und einer von 10 Taler (Mecklenburg). An Starken von ein bis zwei Jahren: ein Preis von 10 Taler (Mecklenburg) und von 5 Taler (Mecklenburg). An Bullen von drei Jahr und darüber: ein Preis von 20 Taler (Mecklenburg) und von 15 Taler (Mecklenburg). An Bullen unter drei Jahren: ein Preis v. 15 Taler (Mecklenburg) und von 5 Taler (Mecklenburg).
Zu der Schafschau sind 10 Ehrenpreise ausgelobt, worunter zwei silberne Pokale, zwei silberne Becher und sechs silberne Medaillen.
Die Schweineschau bietet 6 Preise, in silbernen Bechern, silbernen Medaillen und in Geld.
Für Geflügel sind 7 Preise in silbernen Medaillen bestimmt.
Für die Industrieausstellung werden sich solche Gegenstände eignen, welche für landwirthschaftliche Zwecke gebraucht werden, als Maschinen, Transportmittel, Culturwerkzeuge etc., so wie zur Hauswirthschaft erforderliche Gegenstände, Sämereien, Proben von ausgezeichneten Producten aller Art etc. etc.


Anzeigen.


Vorladungen.

Auf Imploriren Dris. Witt für Anna Catharina Köpcke geborene Borchers mit ihrem Ehemanne Johann Baptist Köpcke zu Ivendorf befindet sich hieselbst ein öffentliches Proclam angeschlagen, wodurch Alle und Jede, welche an die vormals dem Jacob Borchers gehörende, laut Hausbriefes vom 28. Octbr. 1836 an Implorantin, Anna Catharina geb. Borchers, des Johann Baptist Köpcke Ehefrau zu vollem Eigenthum übergebene, zu Ivendorf belegene Hufenstelle nebst Zubehör, dingliche Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen - mit alleiniger Ausnahme der an die löbliche Stadtcasse zu entrichtenden auf 114 Mark (Lübeck) 9 Schilling (Mecklenburg) fürs Jahr bestimmten Abgaben, so wie des der noch lebenden Mutter der Implorantin von der Stelle zu leistenden im Hausbriefe aufgeführten Altentheils - aufgefordert und schuldig erkannt werden, solche binnen 12wöchentlicher Frist, vom heutigen Tage angerechnet, also spätestens bis zum 30. April d. J., unter Beobachtung des Erforderlichen - Auswärtige unter Bestellung eines Acten=Procurators - im Actuariate des Landgerichts zum Professions=Protocolle anzugeben, unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses, und daß die Hufenstelle zu Ivendorf, nur mit den angemeldeten und anerkannten Schulden und Lasten, der Implorantin auf deren ferneren Antrag auf dem im Schuld= und Pfand=Protocollbuche der Dorfschaft Ivendorf einzurichtenden folio zugeschrieben werden soll.
So geschehen Lübeck im Landgerichte am 5. Februar 1858.

                          In fidem                           L. Müller Dr.


Verkaufsanzeigen.

Für die, zur Christian Spehr'schen Debitmasse gehörende Oel=Mühle, die - in der Ladung vom 13. November 1857 näher beschriebene - s. g. Maurinmühle c. p. bei Neschow, sind im vorgewesenen Termine am 8ten v. M. nur 1120 Taler (Mecklenburg) geboten worden. Ist dann seitens der Christian Spehr'schen Gläubiger dieses oblatum nicht annehmlich befunden, sondern die Ansetzung noch eines,

[ => Original lesen: 1858 Nr. 8 Seite 4]

doch schließlichen, Termins, zum Ueberbot, beziehungsweise zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts, beschlossen worden, so wird zu dem Ende hiermit anderweitiger Termin auf

Montag d. 15. März d. J., Morgens 11 Uhr,

anberaumt, - wozu demnach Kaufliebhaber, beziehungsweise die nicht präcludirten Christian Spehr'schen Creditoren, diese bei Strafe des Ausschlusses mit zuständigem Gleichgebotsrechte, vor unterzeichnetes Concurs=Gericht geladen werden.
Zugleich wird nachträglich bemerkt: daß inzwischen, auf creditorischen Antrag, die der Mühle qu. zu Statten kommende Wasserkraft durch einen Sachkundigen zu = 11 Pferdekraft ermittelt worden ist.
Schönberg, den 1. Februar 1858.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Es ist zum öffentlichen meistbietenden Verkauf des dem Tischler Dencker in Ziethen zustehenden, in hiesiger Stadt und zwar in der Domstraße sub Nr. 100 belegenen, Wohnhauses, in vim executionis erster Termin auf den

21. Januar k. J.

Zweiter Termin auf den

11. Februar k. J.,

und dritter und letzter Termin auf den

4. März k. J.

zu Rathhause hieselbst angesetzt worden; und sind zugleich alle diejenigen, welche Forderungen oder Ansprüche an dieses Wohnhaus zu haben glauben, verabladet und befehligt, solche, bei Strafe der Präclusion, im ersten Verkaufs= und Professions=Termine anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen.
Ratzeburg den 7. December 1857.

                          Der Magistrat.
                          In fidem
                          (L. S.)                                          Richter,
                                                                  Stadtsecretair.


Holzverkauf.

Am Montage den 22. Februar sollen im Heidenholze bei Selmsdorf

1/2    Faden eichen Kluftholz,
3       Faden eichen Knüppelholz,
3       Faden buchen Olm,
8 1/2 Faden buchen Knüppelholz;
und in den Hohenmeiler Tannen
30-40 Faden tannen Kluft= und Knüppelholz
unter den bekannten Bedingungen gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden, und haben sich Kaufliebhaber des eichen und buchen Holzes Morgens 1/2 10 Uhr beim Holländerhause zu Hof Selmsdorf, und diejenigen, welche auf das tannen Fadenholz reflectiren, 1/2 12 Uhr beim Forstgehöfte auf der Hohenmeile einzufinden.
Schönberg d. 18. Februar 1858.

                                                    Danckwarth.


Aufforderung.

Diejenigen, welche geneigt sein sollten, verwais'te und andere ihren Müttern entzogene Kinder von resp. 1 bis 7 Jahren, imgleichen auch vereinsamte alte Leute in Kost zu nehmen, werden hiermit freundlich aufgefordert, mit den resp. Vorstehern wegen jährlich ihnen dafür zu bewilligender Vergütungen, und zwar recht bald, in Unterhandlung zu treten.
Schönberg den 15. Februar 1858.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

W. Rothe's Dampfmühle,
untere Fleischhauerstraße Nr. 232/233
in Lübeck,

empfiehlt schönes Weizen=Mehl bei Partheien in drei verschiedenen Qualitäten zu den billigsten Preisen.

No. 0 2 1/2 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund,
  No. 1 2 1/4 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund,
  No. 2 2 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.
Grobe Weizenkleye zu 3 Mark (Lübeck) 2 Schilling (Mecklenburg) pr. 100 Pfund.
Feine Weizenkleye (Rollmehl) zu 4 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg) pr. 100 Pfund.


Rohr=Verkauf.

Auf dem Gute Lütgenhof bei Dassow sind
15000 Schoof Dachrohr

unter der Hand zu verkaufen. - Kaufliebhaber wollen sich an den Herrn Inspector Möller daselbst wenden.


Lehrlings=Gesuch nach Lübeck.

Zu Ostern d. J.: Ein Sohn achtbarer Eltern in die Uhrmacherlehre. Näheres in der Expedition dieses Blattes.


Wir zeigen hiermit an, daß wir den Peter Clasen hieselbst als Aufseher über unsere Holzkoppeln, Hecken und Zäune bestellt haben, und werden wir daher Jeden, den derselbe dort ohne Befugniß trifft, zur gerichtlichen Bestrafung anzeigen.

                                                    Die Dorfschaft Gr. Bünsdorf.


Am 9. Febr. habe ich auf dem Wege von der Mühle durch Schönberg, der Rottensdorfer Chaussee entlang nach Grieben eine silberne Taschenuhr mit neusilberner Kette, woran zwei kleine, runde Schlüssel, verloren. Dem ehrlichen Finder verspreche ich eine Belohnung bei Zurückgabe der Uhr.

                                                    Knecht Johann Paap,
                                                    beim Hausw. Wigger zu Grieben.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.
Vom 12. bis 19. Febr.

Geboren: D. 11ten 1 unehel. Kind in Ollendorf. - D. 12. dem Maurermeister Johann Schleuß hies. ein S. - D. 13ten dem Arbtsm. Will in Kl. Bünsdorf ein S. - Dem Arbtsm. Tews in Bechelsdorf ein S.
Gestorben: D. 11ten Joch. Heinr. Goldberg, Arbms.sohn in Ollendorf, 12 Jahr alt, Nervenfieber. - Den 13ten Joch. Heinr. Bockwoldt, Arbms.sohn aus Rupensdorf, fast 2 Jahre alt, Brustkrämpfe. - D. 15ten Matth. Heinr. Wigger, Arbms.sohn aus Lockwisch, 14 J. a., - D. 17ten Anna Mar. Magd. Creuzfeld, künftige Hauswirthin in Niendorf, 27 J. a., Schwindsucht. - Cath. Mar. Wilh. Woisin in Lindow, 5 Monat a., Krämpfe.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 17. Februar 1858.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 14-18 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   4-12 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 44-48 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 42-44 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 42-45 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 22-23 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-44 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 18-19 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   8-16 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln 4 Schilling (Mecklenburg).

Altona=Hamburger Viehmarkt.

Fette Schweine, 100 Pfund 33-36 Mark.


(Hiezu: Officieller Anzeiger No. 2.)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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