No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Dezember
1857
siebenundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 1]

Vorladungen.

Der Bäckermeister Wilhelm Groth hieselbst hat die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über sein am Markt sub Nr. 182 allhier belegenes Wohnhaus, sowie über die auf hiesiger Feldmark belegenen Grundstücke, als:

a. ein im Schlauenkamp, zwischen Färber Waack und Maurer Schleuß, belegenes Ackerstück von ca. 25 Scheffel Aussaat;
b. ein Moor im s. g. Galgenmoor, neben Schneider Ott und Krämer Spehr belegen;
c. eine Wiese im großen Moor von ca. 6 Schfl., belegen zwischen Rademacher Schwarz und Viehhändler August Kniep,
      so wie
d. ein an der Schönberg=Lübecker Chaussee, neben Weber Boye belegenes Erbpachtstück von ca. 2 1/2 Scheffel

beantragt. - Es werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das anzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung hiermit peremtorisch, und unter dem Nachtheil, daß ein nicht angemeldetes, und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenes Realrecht an den Groth'schen Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer derselben, erloschen sein soll, zum

Donnerstag den 11. Februar k. J.

Morgens 11 Uhr, vor hiesige Hypotheken=Behörde geladen.
Schönberg, den 2. Decbr. 1857.

                          Großherzogliche Hypothekenbehörde des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
             (L. S.)                                                     Reinhardt.


Zur Publication eines, in der Debitsache des früheren Grützmachers, jetzigen Zimmergesellen Johann Jochen Woisin zu Selmsdorf abgefaßten Prioritäts=Erkentnisses ist Termin auf

Freitag den 18. d. M.,

Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, - wozu demnach die nicht präcludirten Woisinschen Gläubiger peremtorisch hiermit, unter dem Nachtheil, daß auch im Falle ihres Nichterscheinens mit Eröffnung des Erstigkeitserkenntnisses verfahren werden soll, vor Gericht geladen werden.
Schönberg, den 10. December 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
          (L. S.)                                                     Reinhardt.


        Nachdem im Januar d. J. der Dr. Adolph v. Duve auf dem Domhofe bei Ratzeburg ohne letztwillige Verfügung mit Tode abgegangen ist, und dann

a. die Curatoren des noch minderjährigen v. Duve'schen Sohnes Otto Wilhelm Carl v. Duve, sowie
b. der für die beiden abwesenden v. Duve'schen Söhne Adolph Wilhelm Christian und Julius Friedrich Adolph v. Duve bestellte curator
den Nachlaß des Dr. v. Duve, Namens ihrer Curanden, als Kinder und nächsten Intestaterben dieses Verstorbenen, wenngleich mit Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventars, angetreten und um Ertheilung des Erbenzeugnisses gebeten haben, ist, auf Antrag derselben das gegenwärtige Proclam, und zwar zur eventuellen vollen Wirkung eines Concurs=Proclams, erkannt worden, kraft dessen hiermit sowohl
1. alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Dr. v. Duve'schen Nachlaß, als die provocantischen 3 gedachten Geschwister v. Duve, zu haben vermeinen, als auch
2. diejenigen, welche aus irgend einem andern Rechtsgrunde Forderungen an den Dr. v. Duveschen Nachlaß machen zu können glauben,
peremtorisch aufgefordert werden, solche ihre resp. Anrechte in dem deshalb auf

Montag, den 14. December d. J.

Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Justizamte anstehenden Termine anzumelden, bei Vermeidung

ad 1 . des Nachtheils, daß die Extrahenten oder die sich weiter Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben des Dr. jur. v. Duve angenommen, ihnen als solchen der v. Duve'sche Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden, - die sich nach der Präclusion meldenden gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen;
ad2. aber des Ausschlusses mit ihren Ansprüchen von der vorhandenen v. Duve'schen Verlassenschafts=Masse.
    Schönberg den 3. October 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei
                          des Fürstenthums Ratzeburg.
                          vi commissorii                           Großherzogl. hoher Justiz=Canzlei
                          zu Neustrelitz.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


        Die Curatel der Kinder und Erben des unlängst zu Wahrsow verstorbenen Hauswirths Hans Jochim Blanck hat das gegenwärtige Proclam erwirkt, kraft dessen hiermit alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde - den eines Erbrechts allein ausgenommen - Ansprüche an den Nachlaß des gedachten wailand Hauswirths Blanck haben, oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert werden, solche in dem deshalb auf

[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 2]

Montag, den 14. December d. J.,

Morgens 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine anzumelden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie damit durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid für immer werden ausgeschlossen werden.
  Von der Anmeldungspflicht werden jedoch diejenigen Hans Jochim Blanck'schen Gläubiger ausgenommen, deren Forderungen in das Blanck'sche Hypothekenbuch eingetragen sind, sowohl bezüglich der Kapitalien, als der laufenden Zinsen; wenigstens haben dieselben im Meldungsfalle auf Kostenerstattung keinen Anspruch.
    Schönberg, den 1. October 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei
                          des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


          Auf Antrag der Kinder und Erben des unlängst hieselbst verstorbenen Viehhändlers Johann Vock ist das gegenwärtige Proclama erkannt, kraft dessen hiermit zur Ermittelung etwaiger unbekannter auf dem Nachlasse dieses Verstorbenen haftenden Ansprüche, alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, den eines Erbrechts allein ausgenommen, Forderungen und Ansprüche an den gedachten Nachlaß haben, oder zu haben vermeinen (und deren Forderungen nicht bereits zu den betreffenden Acten angemeldet worden sind) bei Vermeidung des Ausschlusses und Verweisung zu immerwährendem Stillschweigen damit, peremtorisch aufgefordert werden, dieselben in dem deshalb

am Donnerstage den 17. Dezember d. J.,

Morgens 10 Uhr vor hiesigem Justiz=Amte anstehenden Termine anzumelden und zu bescheinigen.
    Schönberg den 28. October 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                                                    A. E. C. Zimmermann.


Verkaufsanzeigen.

        Auf Antrag des Krämers Siebenmark zu Carlow, als Güterpfleger im Debitwesen des Oelmüllers Christian Spehr zu Maurin=Mühle bei Neschow, soll die zur Debitmasse des Gemeinschuldners gehörende s. g. Maurin=Mühle, bestehend in: einer Oel=Mühle, nebst besonderem Wohnhause, Nebengebäuden, Garten, Wiese und Mühlenteich, 1283 resp. 519 []R. an Flächeninhalt groß, öffentlich, im Wege des Mehr= und Meistgebots, verkauft werden. - Es sind dazu Licitations=Termine auf
                          den 30sten d. M. November,
                          den 7ten und
                          den 14ten k. M. December,
sowie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts ein 4ter Termin auf
                          Freitag den 8ten Januar k. J.
anberaumt worden, wozu demnach Kaufliebhaber, beziehungsweise die nicht präcludirten Christian Spehr'schen Gläubiger, und zwar diese bei Vermeidung des Ausschlusses mit dem zuständigen Gleichgebotsrechte, hiermit vor unterzeichnetes Justiz=Amt geladen werden.
        Nachrichtlich wird bemerkt: daß mit dem Grundstück die Kruggerechtigkeit verbunden ist, - sowie: daß die Mühle in früherer Zeit eine Walk= und Papier=Mühle war, und daß die Wiederherstellung solcher Anlagen dem künftigen Besitzer urkundlich unverwehrt ist.
        Die Verkaufsbedingungen können sowohl beim curaotor bonorum, Krämer Siebenmark in Carlow, als auf hiesiger Gerichts=Registratur eingesehen werden, wie denn auch die Besichtigung des Grundstücks, nach vorgängiger Meldung bei Ersterem, verstattet ist.
    Schönberg, den 13. November 1857.

                          Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L.S.)                                                     Reinhardt.


        Nachdem die, dem Verkaufe der Vollhufner=Stelle des wegen Verschwendung gerichtlich unter Curatel gestehen Hauswirths Heinrich Oldörp zu Lockwisch einstweilen entgegengetretenen Hindernisse, durch oberrichterliche Verwerfung des von demselben zur Hand genommenen Recurses, gehoben worden, so sind nunmehr zum Verkauf der gedachten, zu Lockwisch belegenen, in dem betreffenden Proclam vom 21. v. M. bereits näher beschriebenen Bauerstelle anderweitig behufige Licitation=Termine auf
                          den 30sten d. M.,
                          den 7ten k. M. December, und
                          Montag den 14. December d. J.,
jedesmal Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, wozu demnach Kaufliebhaber vor unterzeichnetem Justiz=Amte sich einfinden wollen. - Die Bedingungen sind auf der Gerichts=Registratur, sowie bei dem Curator des Hauswirth Oldörp, Herrn Pensionair Breuel zu Hof=Selmsdorf, einzusehen. - Auch wird die Besichtigung des Grundstücks, nach vorgängiger Meldung bei Letzterem, verstattet.
  Schönberg, den 16. November 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     A. E. C. Zimmermann.


Holzverkauf.

Am Donnerstag den 17. Decbr. sollen in den Wahrsower Tannen 13 1/2 Faden tannen Kluftholz und in den Lenschower Tannen 42 1/2 Faden tannen Kluft= und 12 Faden do. Knüppelholz gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden, wozu sich Kaufliebhaber Morgens 10 Uhr an den Wahrsower Tannen auf dem Wahrsow=Lenschower Wege einzufinden haben.
Schönberg, den 8. Decbr. 1857.

                                                    Danckwarth.


Mit obervormundschaftlicher Genehmigung soll

am Montag den 28. d. M.

der Nachlaß des weiland J. Vock, worunter sich 2 Bauwagen befinden, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung erkauft werden. Kaufliebhaber wollen sich am gedachten Tage Morgens 9 Uhr im Hause des Hrn. Gastwirth Röper einfinden. Um zahlreichen Besuch bitten

                          die Vormünder der J. Vockschen Minorennen:
                          J. Abels.          B. Schleuß.


Bekanntmachung.

Nachdem durch die diesjährigen beiden Hebungen und durch die Rückzahlung des Sicherheitsfonds der Lüdersdorfer Brandschaden von 400 Taler (Mecklenburg), der Dassower von 2892 Taler (Mecklenburg) und der Schipphorster von 790 Taler (Mecklenburg), und außerdem von dem Mahlzower Brandschaden 6037 Taler (Mecklenburg) und von dem Schlagsdorfer 2426 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg) bezahlt sind, bleiben von dem Mahlzower Brandschaden noch 9800 Taler (Mecklenburg) und von dem Schlagsdorfer Schaden noch 3480 Taler (Mecklenburg) zu vergüten und wird hierzu und zu den Kosten für Spritzen, deren Erhaltung, Prämien und Fuhren, sowie zur Verwaltung etc. eine neue Hebung von 8 Schilling (Mecklenburg) von jedem 100 Taler (Mecklenburg) Versicherungswerth nothwendig und den einzelnen Ortschaften der Zahlungstag besonders angezeigt werden. Schönberg, den 10. Decbr. 1857.

                          Direction der Feuer=Vers. Gesellschaft für das Fürstenth. Ratzeburg.


Vermischte Anzeigen.

Im Laufe der vorigen Woche haben einige Leute - die wir übrigens genau kennen - auf eine schaamlose Weise das Gerücht verbreitet, es wären die Sparbank und Sparkasse in Schwerin bankerott, und hätten ihre Zahlungen eingestellt, ohne zu bedeuten, was für Unheil und Angst dadurch angerichtet werden kann, namentlich bei den geringen Leuten, die ihr weniges Erspartes uns anvertraut, um im Alter einen Nothschilling zu haben.
Es ist ja allgemein bekannt, daß beide Institute so eingerichtet sind, daß Verluste nennenswerther Art gar nicht vorfallen können. Es werden nämlich alle eingehenden Gelder nur gegen sichere

[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 3]

Hypothek belegt, außerdem gibt noch die Sparbank Gelder auf Wechsel weg, die aber außer dem Anleiher, von noch zwei sichern Bürgen unterschrieben werden müssen. Da nun noch das letzte Institut unter specieller Aufsicht des Großherzoglichen Ministeriums steht, so ist bei dem regelmäßigen Gange des Geschäftes gar kein Verlust denkbar.
Dennoch hielten wir es für unsere Schuldigkeit, zur Beruhigung des Publikums nach Schwerin zu schreiben, und erhielten von der Direction der Sparbank eine ausführliche Antwort die für Alle, welche sich dafür interessiren, bei uns zur Durchsicht bereit liegt, und woraus wir nur entnehmen, daß sich in dem gewohnten Gange des Geschäfts auch gar nichts geändert hat, daß übrigens durch die Zeit gebotene verdoppelte Vorsichtsmaßregeln an alle Agenturen erlassen sind, und daß der Geschäftsgang wie immer so auch in diesem Jahre ein so erfreuliches Resultat bewiesen, daß die Bank von Anfang dieses Jahres bis Ende November einen Reingewinn von 10796 Taler (Mecklenburg) 30 Schilling (Mecklenburg) 3 Pfennig (Mecklenburg) erzielt habe.
Indem wir nun Obiges zur Allgemeinen Kenntniß bringen, warnen wir jeden für die Verbreitung solcher unwahren niederträchtigen Verleumdungen, und werden unnachsichtlich alle dabei betreffenden dem hiesigen Justizamte zur weiteren Untersuchung nennen.
Wir ersuchen nun noch Alle, die zum bevorstehenden Antoni=Termin Gelder und Sparcassenbücher zur Sparcasse oder Sparbank von uns besorgen lassen wollen, diese rechtzeitig und spätestens bis zum 21sten Januar an uns abzugeben. Das Vertrauen, welches uns bisher in so großem Maaße geschenkt ist, werden wir auch ferner zu rechtfertigen wissen.
Schönberg, den 8. Decbr. 1857.

                                                    J. P. Bade.   
                                                    J. P. Oldörp.
-------------
Zugleich verbinde ich hiemit die privative Anzeige, daß ich, wie ich es bisher gethan, auch ferner gerne bereit bin, meinen Mitbürgern, die Capitalien gebrauchen und hypothekarische Sicherheit geben können, diese Gelder von Privatleuten zu landesüblichen Zinsen anzuschaffen, so weit es nämlich bei den augenblicklichen ungünstigen Geldverhältnissen möglich ist.

                                                    J. P. Bade.


Auf der Holdorfer Ziegelei stehen                          
Mauersteine, Zungensteine und Drainröhren
zum Verkauf.                                                    


Einem geehrten auswärtigen Publikum erlaube ich mir ergebenst anzuzeigen, daß ich die zeitherige Weihnachts=Ausstellung von Conditorei=Gegenständen, so wie die Anfertigung von Tannenbaum=Confect unterlassen; hingegen Marcipane, Macronen=Confect und Macronen=Kränze, wie früher auf Bestellung liefern und vorräthig halten werde, womit ich mich bestens empfehle.
Lübeck, den 8. Decbr. 1857.

                                                    J. G. Niederegger.


Jamaica=Rum, pr. Flasche zu 16 Schilling (Mecklenburg), 20 Schilling (Mecklenburg), 24 Schilling (Mecklenburg), 32 Schilling (Mecklenburg) und 44 Schilling (Mecklenburg).
Extra feiner weißer Jamaica=Rum 1 Taler (Mecklenburg).
West. Rum 16 Schilling (Mecklenburg), 20 Schilling (Mecklenburg) und 24 Schilling (Mecklenburg) die Kanne, per Anker billiger.
Punsch=Extract die Flasche 14 Schilling (Mecklenburg), 16 Schilling (Mecklenburg) und 20 Schilling (Mecklenburg), per Dutzendflaschen billiger.
Arrac 20 Schilling (Mecklenburg), 24 Schilling (Mecklenburg), 32 Schilling (Mecklenburg) bis 1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg) pr. Flasche.
Diverse Rothweine von 10 Schilling (Mecklenburg) bis 1 Taler (Mecklenburg) pr. Flasche.
Rhein=, Mosel= und Weißweine, Portwein, Madeira
und andere diverse Weine zu billigen Preisen,

empfiehlt                                                    Aug. Spehr.


Meine                          
Weihnachts-Ausstellung
mit Spielzeug für Kinder
empfehle ich ergebenst.                                                    
                                                    C. Schwedt.


Johs. Wencker in Lübeck
= 247. Obere Glockengießerstraße 247, =

empfiehlt sich mit einer

großen Auswahl

von Möbeln aller Gattungen, von der elegantesten bis zur einfachsten Sorte; Polster=Möbeln - Causeuses, Eckdivans, Sophas, Fautenils, Claviersessel, Rohr= und Polsterstühle etc. - so wie mit seinem bekannten

Lager

von Spiegeln in Baroque= und Holzrahmen, Trümeaux, Consoltischen mit Marmorblatt, Toiletten etc. zu den billigsten Preisen.

Nouveautés: Elegante Damen= und Herren=Büreaus, ganz verschließbare mit Geheimfächern, und Schränke, Medaillon=Lehnstühle, Speisetische mit Rehfüßen.


Weihnachts=Ausstellung.

Einem geehrten hisigen und auswärtigen Publikum ergebene Anzeige, daß ich am Donnerstag den 10. December meine diesjährige

Weihnachts=Ausstellung

eröffnen werde, und empfehle ich mich mit einer reichhaltigen Auswahl auf das geschmackvollste gearbeiteter Conditor=Waaren zu möglichst billigen Preisen, als: sehr sauber gearbeitete Liqueursachen in allen Assortiments, Naturelconfect, glacirten Marcipan, echte Zuckerbilder, Chocoladenconfect, Pfeffermünzliqueur und eine große Auswahl Schaumconfect; ferner braune und weiße Kuchen verschiedener Art und Pfeffernüsse, sowie alle zur Conditorei gehörende Gegenstände. Bestellungen auf Aufsätze, Torten und sonstige Confitüren werden, wie immer, prompt und billig ausgeführt.
Ich bin überzeugt, den Anforderungen eines geehrten Publikums Genüge leisten zu können, und bitte, mit dem Versprechen einer rellen Bedienung, um zahlreichen Zuspruch. Ergebenst

Schönberg.                                                     M. Greiff.


Einem geehrten Publicum hiermit die ergebene Anzeige, daß ich am Sonntag den 6. December meine

Weihnachtsausstellung,

bestehend aus den verschiedensten Sorten feiner und geringerer Sorten Galanterie= und Buchbinderwaaren, eröffnen werde. Namentlich mache aufmerksam auf eine Parthie gewöhnlicher ordinairer Cigarrenetuis, Beutel=Portemonnaies, Kasten u. s. w., zu den billigsten Preisen. Jugendschriften in reichhaltigster Auswahl.
Zugleich verbinde hiermit die fernere Anzeige, daß ich von jetzt an jedes im Buchhandel erscheinende Werk zu den billigsten Preisen zu liefern im Stande bin. Namentlich empfehle als preiswürdig:

Schiller's sämmtliche Werke, 12 Theile, Ladenpr. eleg. geb. 6 Taler (Mecklenburg), für 4 3/4 Taler (Mecklenburg).
Jean Paul's sämmtl. Werke. 60 Th. Ladenpr. ungeb. 24 Taler (Mecklenburg), für 16 Taler (Mecklenburg); eleg. geb. für 19 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg).
Göthe's sämmtl. Werke. 40 Th. Schillerf. eleg. geb. 18 Taler (Mecklenburg) 24 Schilling (Mecklenburg).
Dasselbe groß Octav 30 Th. Stuttgart. eleg. geb. für 24 Taler (Mecklenburg).
Conversations=Lexicon. 18 Th. für 2 Taler (Mecklenburg).
u. dgl. m.
Bestellungen auf Werke, welche zum Weihnacht verschenkt werden sollen, erbitte bis spätestens 8 Tage vor dem Feste.

                                                    J. P. Bade.


[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 4]

Citronen, das Dutz 9 Schillinge                          
                  bei         Aug. Spehr.


Das Mäntel=Lager

U. Beermann & Co.

in Lübeck, Klingberg 927,

ist durch die neuesten Façons auf das reichhaltigste assortirt.


Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich mich hieselbst als Klempnermeister etablirt habe, und empfehle mich als solchen mit allen vorkommenden, zum Theil bereits fertigen Arbeiten bestens. Meine Wohnung ist beim Schuhmachermeister Kleinod in der Siemzerstraße.

                                                    M. Ollrogge.


Dem geehrten Publikum der Stadt Schönberg und Umgegend empfehle ich mich bestens mit guten Korksohlen, einzulegen in Herren= und Damen=Stiefeln, das Paar 3 bis 6 Schilling (Mecklenburg). Meine Wohnung ist beim Herrn Webermeister Lühr, Siemzerstraße.

                                                    Korkschneider J. Hecht.


Beste Gummi=Galoschen,
à Paar 1 Taler (Mecklenburg) empfiehlt                                                    Aug. Spehr.


Germania,
Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft
zu Stettin.
Grundcapital: 3 Millionen Thlr. Pr. Crt.

        Zu den von der obengenannten, unter Oberaufsicht des Staates stehenden, Gesellschaft gebildeten

Kinder=Versorgungs=Cassen,

können auch bis zum Schlusse des Jahres 1857 alle Kinder eingeschrieben werden, welche in einem der Jahre von 1846 incl. an geboren sind.
        Alle in demselben Kalenderjahr gebornen Kinder, für welche der Beitritt erklärt wird, werden in dieselbe Casse eingeschrieben. Die Germania verwaltet auf ihre eigene Gefahr die für die Kinder gezahlten Beiträge, gewährt auf dieselben 3 1/2 pCt. Zinses=Zinsen und vertheilt, sobald die in eine Casse eingeschriebenen Kinder das 21. Lebensjahr erreicht haben, den ganzen Bestand der Casse an die dann noch lebenden Kinder, so daß die letzteren also die inzwischen verstorbenen Kinder beerben.
        Erfolgt die Einschreibung eines Kindes in diese Cassen, welche unter Anderem namentlich auch als passendes Weihnachtsgeschenk sich empfiehlt, noch bis zum 31. December 1857, so sind für diese Einschreibung geringere Beiträge zu entrichten, als wenn die Einschreibung nach jenem Tage bewirkt wird.
        Zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft, unentgeldlicher Verabreichung von Prospecten und Vermittelung von Zeichnungen zu den Kinder=Versorgung=Cassen, sowie von allen Versicherungen von Capitalien und Renten auf den Todesfall und auf den Lebensfall erbietet sich in Schönberg

                                                    Wilh. Heincke.


Auf der Chaussee zwischen Selmsdorf und der Hohenmeile wurde eine silberne Spindeluhr gefunden, die der Eigenthümer gegen Erstattung der Insertionskosten beim Arbeitsmann Peter Maaß in Selmsdorf wieder in Empfang nehmen kann.


        Einen gefundenen baumwollenen Regenschirm kann der rechtmäßige Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten in der Expedition dieser Blätter wieder in Empfang nehmen.


Gefunden: Ein Tuch mit Strickwolle. Der Eigenthümer kann dieselbe beim Tischler Stecher in der Wasserstraße gegen die Insertionskosten zurückerhalten.


Gefunden: Ein goldener Fingerring, dessen rechtmäßiger Eigenthümer denselben gegen Erstattung der Insertionskosten beim Stadtdiener Schmalfeldt wieder erhalten kann.


Verloren. Vor 8 Tagen, auf dem Wege von der Marien=, übern Markt nach der Lübeckerstraße: Ein goldener buntgereifter Fingerring mit einer Platte, auf welcher die Buchstaben: F. W. gezeichnet.


Sonntag den 13. December.
Im geheizten Saale des Hrn. Spehr in St. Hamburg:
Concert u. humoristische Abendunterhaltung.
Fliegende Blätter,
oder:
Ein vergnügter Abend in Schönberg.
Humoristisches Kaleidoscop u. humoristische Metamorphosirung
von
Ernst Beyer,
Komiker vom Stadttheater in Rostock.

Zwischen heitern Vorträgen und Liedern kommen folgende komische Scenen vor: Freuden eines gemüthlichen Bürgers - der sächsische Theaterschneider - Johann der lustige Seifensieder=Lehrling - der Aschenmann.
Cassenöffnung 5 1/2, Anfang 6 1/2 Uhr. Entree a Person erster Platz 12 Schilling (Mecklenburg), zweiter Platz 8 Schilling (Mecklenburg), Kinder die Hälfte.
Ein freundliches und lachlustiges Publikum hiesiger Stadt und Umgegend lade ich hiermit zu einem vergnügten Abend ergebenst ein, indem ich Ihnen meinem Streben und Wahlspruch getreu zurufe:
                Frosinn würzt die Lebenszeit
                Wer lachen will, der komme heut'.

                                                    Ernst Beyer aus Gera.


Backtafel für die Stadt Schönberg
vom 1. bis 15. December.

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 22
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen - 11
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 22
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling - 11
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 4 23
ein 4 Schillings=Brod 2 11 1/2
ein 2 Schillings=Brod 1   5 3/4
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 7 24
ein 4 Schillings=Brod 3 28
ein 2 Schillings=Brod 1 30

Schönberg, den 5. December 1857.                           
                                                    Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.
Vom 4. bis 10. Decbr.

Geboren: Den 8. dem Tischlermeister Greiff hies. eine T.
Copulirt: Den 4. Jochen Heinr. Maaß, Arbm. zu Olndorf und Cath. Maria Koop daselbst. - Joh. Heinr. Oldenburg, Arbm. u. Wittwer zu Wahlsdorf, und Anna Marg. Werner zu Kl. Mist.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg)   6-10 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   8-10 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 44-48 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 40-42 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 36-40 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 24-25 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-42 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 20-21 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 12-20 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, 4 Schilling (Mecklenburg).
Altona=Hamburger Viehmarkt.
Fette Schweine, 100 Pfund 27-30 Mark.


(Nebst Beilage.)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 5]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. December 1857.


Der Kornwucherer.

Ein Fülle friedlicher, lieblicher Bilder verdanken wir den wogenden Saaten des Feldes, vom Körnlein in der Hand des Säemanns bis zur Stoppel; gerne denkt man an die Schnitter des goldenen Getreidehalmes, an den wankenden Erntewagen, an den Drescher in der Scheune. Um kein Geschenk des Himmels ist auf Erden mehr gekämpft, als um das Korn. Brot und Lustbarkeiten, aber das Brod voraus, war schon zur Zeit unserer Urahnen das Geschrei der Masse; seit Jahrhunderten betet die christliche Welt Morgens und Abends: "Gib uns unser täglich Brot," und erlöse uns - denkt Mancher dabei - von dem Uebel der Kornwucherer! Unter allen Erzeugnissen des Ackerbaues nimmt das Getreide den ersten Platz ein. Es ist das wichtigste aller landwirthschaftlichen Producte, denn es dient als unentbehrliche Grundlage zu unserer physischen Erhaltung und ist durch kein anderes Nahrungsmittel ganz zu ersetzen. Nach dem Preise des Getreides regeln sich die übrigen menschlichen Lebensbedürfnisse, die Löhne der arbeitenden Classe. Der Mensch kann leben ohne Gold, zwischen Goldhaufen verhungern. Er stirbt nicht Hungers, so lange er Getreide hat, aber ganze Geschlechter verkümmern, wenn es ihnen an dieser Gabe des Himmels fehlt. Die Natur ist damit nicht so verschwenderisch, daß die Menschen im Stande wären, von der Ernte des einen Jahres über die Zeit der folgenden Ernte hinaus bedeutende Mengen aufzusparen. Der größte Theil des gewonnenen Getreides wird, selbst in gesegneten Jahren, während der 365 Tage aufgezehrt, welche bis zur nächsten Ernte verfließen. In Zeiten des Mißwachses entsteht sofort Mangel an den nothwendigsten Lebensbedürfnissen.
Bekannt ist der naive Rath, welchen Marie Antoinette den hungrigen Parisern ertheilt haben soll: sie möchten anfangen Kuchen zu essen, wenn sie kein Brot mehr hätten. 1855 wird den Franzosen schon sehr verboten, Kuchen zu essen, weil es an hinreichendem Getreide und Brot fehlte. Die Gegner des damals erlassenen französischen Gesetzes, welches die Fabrikation des Branntweins während der Theurung verbot, waren wenigstens darüber ebenso entrüstet, als wenn Napoleon den Franzosen verboten hätte, feines Backwerk zu essen. Und warum sollten nicht mit und aus demselben Grunde in Zeiten der Theurung ebenso gut die Conditoreien wie die Branntweinfabriken geschlossen werden können!
Mit der Kornfrage steht die größere Frage von der Freiheit des bürgerlichen Erwerbs und von dem Rechte der Regierungen, sich in die Erwerbsverhältnisse der Staatsangehörigen zu mischen, im innigsten Zusammenhange. Die öffentliche Meinung hat sich über diese Lebensfrage in zwei große Partheien getheilt, welche sich seit einem Jahrhundert mit guten und schlechten Gründen bekämpfen. In dem einen dieser Lager wird behauptet, der Kornwucher sei ein bloßes Gespenst. Im andern Lager will man wissen, der Wucher sei keine Einbildung und das Zufällige an ihm die Sache, mit welcher gewuchert werde.
Begeben wir uns einmal auf den Weg, den Kornhändler aufzusuchen. Wir treten ein in das Contor einer bekannten Firma, die in Landesproducten, hauptsächlich in Weizen und Roggen, Geschäfte macht. An den schrägen Pulten hockt ein halbes Dutzend Commis und Lehrlinge hinter großen Geschäftsbüchern und malt Zahlen zwischen den langer Linien. An den Wänden hängen eine Menge bedruckter Blätter. Sie sind mittels eines Fadens aufgereiht, an welchen die Nadel herabhängt. Das sind Preiscourante, Notirungen von den holländischen, belgischen Marktplätzen und denen an der Ostsee: Danzig, Stettin, sowie Hamburg, Newyork, London etc. Ein Haufen Briefe mit in= und ausländischem Poststempel liegt auf dem Pulte und neben der letzten Post eine telegraphische Depesche. Auf einem Tische lagern ein halbes Dutzend kleiner Säcke, die einen zugebunden, die andern offen, hier und da mit einem angehefteten beschriebenen Zettelchen. Es sind verschiedene Sorten alten und neuen Getreides darin, auch Oelsaamen und andere Hülsenfrüchte. Während wir uns in dem einfachen, schmucklosen Geschäftszimmer umschauen, kommen und gehen Männer, welche Anerbietungen machen, Proben vorzeigen, Aufträge oder abschlägige Antworten erhalten. In einer ruhigen Stunde sehen wir den ältlichen Herrn, den Chef des Hauses, die letzten Nummern zweier englischen Zeitungen und einiger andern Blätter zur Hand nehmen, darunter das Organ seiner Landesregierung. Der Inhalt desselben läßt ihn einen Ausruf thun, den der Minister am grünen Tisch glücklicherweise nicht hört. Die Regierung hatte die Ausfuhr des Getreides verboten. Das Volk hoffte, nun würden die hohen Korn= und Brotpreise heruntergehen und ist dankbar für die Verfügung, die den Wucher schwer aufs Haupt treffen soll. Unser Getreidehändler schüttelt den Kopf.
Die Kenntniß der Natur des Getreides, seiner Eigenthümlichkeiten, durch welche es sich von allen Waaren unterscheidet, der Verhältnisse, unter denen es gebaut, geerntet, verschickt, aufgespeichert, verzehrt wird, setzt ein Studium voraus, dem sich der Chef unseres Hauses seit zwanzig Jahren mit dem größten Fleiße unterzogen hat. Er ist ein guter Geograph, er kennt die Geschichte der wichtigsten Länder; ihre Zoll= und Handelsverhältnisse, Production und Verbrauch in ihnen sind ihm bekannt. Er verfolgt die politischen Ereignisse mit derselben Aufmerksamkeit wie die Erscheinungen im Gebiete der Erfindung. Er ist mit einem Wort Speculant. An jedes Probesäcklein auf seinem Mustertisch knüpft sich eine lange Gedankenkette, eine logische Schlußfolgerung, ein verwickeltes Rechenexempel. Die Frage, welche ihn augenblicklich beschäftigt, kann ihm der Herr Minister nicht beantworten. Es handelt sich darum, zu untersuchen, ob er eine Ladung überseeischen Weizens von 4000 Maltern, welche ein holländischer Commissionair zu 440 Franks, die Last von 23 Säcken, angeboten hat, kaufen und wohin er sie wieder verkaufen soll. Das ist eine Angelegenheit von nahe an 90,000 Gulden, bei welchen im glücklichen Falle einige Tausend verdient, im unglücklichen Falle noch mehr verloren gehen können. Die an den einzelnen Hauptmärkten herrschenden Preise, die schwimmenden Quantitäten, die Reste von der letzten Ernte, der Stand der neuen Saaten und ähnliche Factoren müssen mit in Rechnung gezogen werden, die Spesen und Frachten vom Einkaufs= bis zum Verkaufsplatz müssen ermittelt und berechnet werden, und wenn Alles rasch geschehen ist - denn morgen stehen die Sachen schon ganz anders - kommt es noch auf das Glück an. Der Kaufmann muß, wie der Spieler, eine glückliche Hand haben, sonst ist er trotz allen Calcüls bald ein ruiniter Mann. Unser Getreidehändler kann aus seinen Büchern den Beweis liefern, daß er oft mit bedeutendem Verlust zu verkaufen genöthigt war. Er ist als Kaufmann kein Philanthrop; das süße Gefühl, die Thräne des Darbenden zu trocknen, findet in seinen Büchern und in seiner spe=

[ => Original lesen: 1857 Nr. 50 Seite 6]

culirenden Gedankenkette keinen Ausdruck; er verzichtet auf den schönen Titel eines Wohlthäters der armen Classen. Er speculirt in seinem eigenen Interesse. Dieser Egoismus veranlaßt ihn, das Getreide dahin zu bringen, wo die Preise desselben am höchsten stehen und es daher zu holen, wo der Kornpreis am niedrigsten ist. Das aber ist eigentlich eine Wohlthat für die bürgerliche Gesellschaft und unser Kaufmann macht sich um sie verdient, indem er seine Erfahrungen benutzt, sein Capital anlegt und sich mit beiden auf den Markt wagt. Indem das Angebot auf dem letztern steigt, sinkt der Preis. Das Amtsblättchen verkündet das Resultat der langen Operation durch einen Abschlag von nur einem Pfenning auf zwei bis vier Pfund Brot. Die Hausfrauen, welche davon Notiz nehmen, denken nicht daran, daß bei dieser winzigen Besserung der Preise viele Tausende auf dem Spiel standen. Ist der Kaufmann glücklich gewesen, so deckt er mit dem Verdienst den frühern Verlust und betrachtet den Erlös seiner Unternehmung als wohlerworbenes Eigenthum; hat er bei unvorhergesehener Mitbewerbung oder durch einen Rechnungsfehler Schaden erlitten, so hört ihn Niemand klagen.
Das ist der Fruchthändler, wie er sein soll und überall auch ist, wo des Kaufmanns Gesichtskreis über den armseligen Ladentisch hinüberreicht. Kein verständiger Mensch wird ihn der Wucherei zeihen. Weder Frankreich noch England können der regelmäßigen jährlichen Kornzufuhren von andern Ländern entbehren, und Deutschland hat in ergiebigen Jahren vielleicht ein Tausendstel seiner ganzen Ernte übrig, um es an jene abzugeben. Auch wir sind in kargen Jahren auf die Zuflüsse von außen angewiesen. Der Kampfkraft verdanken wir die räumliche Annäherung an die fernen Kornfelder unter den Sternen der neuen Welt. Die Eisenbahnen und Kanäle haben auch uns die große Kornkammer im Westen Nordamerikas erschlossen. Wenn Odessa uns im Stiche läßt, hilft uns Buffalo aus.
Es gibt gewisse Flecken und Makel, die leichter und fester an Denen haften, welche mit ihnen belastet werden. Es gehört sehr wenig dazu, den biedersten, ehrlichsten Mann bei seinen Mitmenschen in den bösen Ruf eines geheimen Spions zu bringen. Die Welt glaubt gern nicht blos was sie wünscht, häufig auch was sie fürchtet. Was wäre aber in der bürgerlichen Gesellschaft außer dem Spion mehr gehaßt und gefürchtet als der Kornwucherer! - Und doch, wie wir aus dem Vorhergehende gesehen, gibt es keinen Kornwucherer, außer in der Phantasie. (Gutzkow Unterh.)


Das gelbe Fieber in Lissabon.

Während europäischen Norden die Cholera grassirt, wüthet im äußersten Südwesten das gelbe Fieber. Der erste Krankheitsfall fand vor etwa 10 Wochen in Lissabon in der Nähe des Zollgebäudes statt, ein Umstand, der die Einschleppung von einem westindischen oder brasilianischen Hafen beweisen soll. Seitdem hat sich die Krankheit über die ganze Stadt verbreitet und einen erschrecklichen Grad erreicht. In den von ihr ergriffenem Straßen ist kein Haus, kein Stockwerk, wo sie nicht Opfer gefordert hätte, und ihr Auftreten ist heftiger als jenseits des Oceans. Die Regierung thut ihr Möglichstes, um die Gemüther zu beruhigen; denn Furcht und Angst mehren die Empfänglichkeit für sie; dazu strömt das Volk Tag und Nacht in die Kirchen, täglich finden Bußprozessionen statt und Einzelne legen sich die schwersten Kasteiungen auf; - die Seuche wüthet aber fort. Alle Geschäfte stocken; viele der ersten Handlungshäuser sind ganz geschlossen, andere haben ihre Comptoire verlegt. Einen sehr üblen Eindruck brachte im Volke die Flucht des Cardinal=Erzbischofs hervor, der unter den Ersten war, welche vor der Epidemie Reißaus nahmen; der junge König blieb zurück und besuchte täglich die Krankenhäuser. Wie arg das Sterben ist, läßt sich weniger aus den amtlichen Veröffentlichungen - die Zahlen werden absichtlich geringer angegeben - als daraus ersehen, daß die Postverwaltung ihre Briefvertheilungen um zwei vermindern mußte, weil, wie sie selber sagt, die Briefträger weggestorben sind.
Die furchtbare Krankheit, in Westindien und den Küstenländern des mittleren Amerika einheimisch, und vorzugsweise kenntlich an dem Erbrechen eines schwarzen Stoffes, wie an der gelben Hautfarbe der Erkrankten, hat schon früher, am häufigsten aber im 19. Jahrhundert bis jetzt nämlich vier Mal unsern Erdtheil heimgesucht: 1804, 1821, 1828 und jetzt. In Barcelona starben einmal 20,000 Menschen daran, in Tortosa in nicht ganz 4 Wochen zwei Drittel der Bevölkerung. schreckliche Verwüstungen hat sie auch in den Küstenstädten von Nordamerika, besonders in Newyork und Philadelphia angerichtet und in Neworleans kehrt sie jährlich ein; dagegen werden höher und dem Meere ferner gelegene Länder selten von ihr heimgesucht. Woher sie eigentlich stammt und ob sie ansteckend ist oder nicht, darüber sind die Ansichten getheilt; gewiß ist, daß climatische Umstände und Bodenverhältnisse ihre Verbreitung begünstigen und hindern. - Wir Deutschen werden von dieser Pest nichts zu fürchten haben; denn bis jetzt hat sie den 44. Grad nördlicher Breite noch nicht überschritten, d. h. sie ist in Europa über das südlichste Frankreich nicht hinausgedrungen.


Die Korn=Aus= und Einfuhr aus und in Mecklenburg betrug nach der von dem statistischen Büreau herausgegebenen Uebersicht, im Jahre 1855 vermittelst See=, Fluß=, Landfuhr= und Eisenbahn=Transport an Scheffeln:

Weizen Roggen Gerste Hafer
Ausfuhr: 1,938,149 1,385,460 232,216 181,393 1/2
Einfuhr: 49,572 33,450 1/2 16,500 1/2 14,236
Buchweizen Malz Mais Erbsen
Ausfuhr: 9,641 4,139 7 1/4 160,538
Einfuhr: - 74 617 612 1/4
Wicken Bohnen Linsen Lupinen
Ausfuhr: 39,353 1/2 3,101 774 63
Einfuhr: 59 7,097 30 493 1/2
Davon wurden
pr. See Fluß Eisenb. Landf.
ausgef.: 1,343,270 1/2 405,502 1/2 2,139,275 65,817
eingef.: - - 36,790 1/2 62,471


(Der Handel mit Obst in Deutschland.)

In der Pfalz, am Rhein, in Thüringen und Sachsen werden jährlich ansehnliche Quantitäten Obst über Hamburg und Lübeck nach Schweden und Rußland versendet. Selbst nach Frankreich gehen von Leipzig aus ansehnliche Quantitäten von dem edlen Borstorfer, dagegen schickt Frankreich in das nördliche Deutschland andere Apfelsorten. Am besten wird zu diesem Behufe das Kernobst in Kisten verpackt. Jede einzelne Frucht muß dabei in Papier gewickelt und dann schichtweise eingelegt werden, wo bei jeder Lage eine Schicht Moos oder weiches Heu gelegt wird. Zuletzt wird das Ganze mit einer starken Moos= oder Heuschicht bedeckt, und die Kiste zugenagelt.


(Martini=Preise.) Nach Verordnung des hohen Großherzogl. Mecklenb. Kammer= und Forst=Kollegiums zu Schwerin beträgt die Vergütung der Korndeputate für den laufenden Jahrgang nach den diesjährigen Martinipreisen:

für den Scheffel Weizen, Rostock. Maß,   2 Taler (Mecklenburg)   6 Schilling (Mecklenburg)
für den Scheffel Roggen, Rostock. Maß,   1 Taler (Mecklenburg) 22 Schilling (Mecklenburg)
für den Scheffel Erbsen, Rostock. Maß,   2 Taler (Mecklenburg)   8 Schilling (Mecklenburg)
für den Scheffel Hafer, Rostock. Maß,   1 Taler (Mecklenburg) 10 Schilling (Mecklenburg)
für den Scheffel Gerste, Rostock. Maß,   1 Taler (Mecklenburg) 18 Schilling (Mecklenburg)
für den Scheffel Buchweizen, Rostock. Maß,   1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg)
(Pr. L.)


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