No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. November
1857
siebenundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1857 Nr. 48 Seite 1]

Am 18. November Nachmittags hat eine furchtbare Explosion bei Mainz den Pulverthurm auf dem Kästrich in die Luft gesprengt, und dadurch ganz Mainz und Umgegend in die größte Bestürzung versetzt. Es lagerten daselbst an 200 Centner Pulver. Das Laboratorium ist von Grund aus verschwunden; wo es gestanden, ist jetzt ein ungeheures Loch in die Erde gesprengt; die ganze Steinmasse wurde weit in die Umgegend geschleudert; ungeheure Steinmassen flogen in die Luft und dreiviertel Stunden weit. Die Zerstörung ist eine fürchterliche; der alte Kästrich, meist von armen Leuten bewohnt, ist ganz und gar zerstört, ebenso der obere Theil der Gaustraße bis zum Eingange der Stephansstraße. Auch die Brücken über den Graben am Gauthore sind zum Theil zerstört. Die in die Stadt fliegenden Steine zerstörten theilweise die Dächer und haben an Privathäusern großen Schaden angerichtet. Auf dem Platze am Gauthor steht nicht ein Haus mehr, welches bewohnbar ist; auf dem Kästrich, einer Straße von 130-40 Häusern, liegen alle so auf und durcheinander, daß kaum ein Straße zu erkennen ist. Wie viele Menschen mögen unter diesen Trümmern begraben liegen! Auch in der Gaugasse sind die meisten Häuser unbewohnbar geworden. Hier wurde einer Frau von einem Stein der Kopf weggerissen. In einem Hause fiel ein Stein durch drei Stockwerke auf ein in der Wiege schlafendes Kind und zermalmte es gänzlich. In einem andern Hause wurden der Vater, die Mutter und drei Kinder auf der Stelle erschlagen. Es mag einen Begriff von der Entsetzlichkeit der Explosion geben, wenn man erfährt, daß ihre Erschütterungen bis Bingen und Worms ganz deutlich wahrgenommen, daß in einem mehr als 2 Stunden entfernten Orte Fensterscheiben zertrümmert wurden. Die Spaziergänge vor der Stadt waren mit Steinen von den zertrümmerten Mauern wie besät, davon einer von 4 Fuß im Geviert und mindestens 40 Centner an Gewicht. Ein mächtiger Granit von 25 Centner Schwere drang durch ein Dach, schlug die Böden der oberen Etagen durch und blieb auf dem Fußboden des ersten Stockes liegen. In allen Häusern waren die Fenster, in vielen auch die Möbel zerstört. Ist nun der Schaden durch die Demolirung ganzer Straßen der Stadt schon groß, so sind doch Hunderte der armen Familien obdachlos, und der Verlust an Menschenleben ein weit größerer. Das Jammerbild, welches der blutgetränkte Boden des oberen Stadttheils bot, ist nicht zu beschreiben. Die Explosion hat wohl Hunderten von Menschen das Leben gekostet. - Die Zahl der zerstörten Häuser wird auf 57 angegeben, dieser theilweis zerstörten auf 64. Außerdem ist kein Haus in der Stadt unbeschädigt. Als todt sind bis jetzt angemeldet: 30 Personen vom Civil und 17 vom preußischen Militair, 27 lebensgefährlich und 248 leicht verwundet, vom Civil 30 schwer und etwa 150 leicht verwundet.
- Ueber die Ursache der Explosion gehen mehrere Gerüchte um. Eins der am meisten geglaubten hält das Unglück für ein Werk teuflischer Bosheit. Man sagt, der Aufseher des Thurms habe sich Unterschleife von Pulver, das er an Private verkauft, zu Schulden kommen lassen, und um der Entdeckung zu entgehen, sich mit in die Luft gesprengt. Ferner wird angegeben: Ein östreich. Unterofficier, Namens Wimmer, wird steckbrieflich verfolgt; dieser sei entweder desertirt oder, was viel wahrscheinlicher, er habe den Pulverthurm in Brand gesteckt und sei in demselben umgekommen.
- Der Kaiser von Oestreich hat verfügt, daß in dessen Staaten Sammlungen zum Besten der von dem Mainzer Unglück Betroffenen veranstaltet werden sollen. Der Kaiser hat persönlich 20,000 Gulden hiezu angewiesen. - In der badischen Kammer ist der Antrag gestellt worden, die großh. Regierung zu ersuchen, daß der badische Bundestags=Gesandte in Frankfurt instruirt werde, beim Bund zu beantragen, daß derselbe den Ersatz des Mainzer Schadens übernehme.
- Aus dem baierischen Pulvermagazin Grünwald bei München, in welchem gewöhnlich an 4000 Centner Pulver außer ansehnlichem Material an Brandgeschossen lagern, wird nun Alles bis auf einen mäßigen Rest in verschiedene einzelne Pulvermagazine des Landes verführt, weil durch die Explosion einer solchen Masse von Pulver, wie in Grünwald lagerte, das ganze Isarbett verschüttet, somit der Stadt München der Zufluß an Wasser abgeschnitten werden könnte. Schon 1835 hatte ein Artillerist, dem durch seine Schuld die Hoffnung auf Avancement genommen war, vor, Grünwald in die Luft zu sprengen. Da ihm dies nicht gelang, so erlebte München am 17. Mai desselben Jahres ein minder grauenvolles, aber immerhin noch sehr schreckliches Ereigniß, indem derselbe Bösewicht das Pulvermagazin auf dem Kugelfange in die Luft sprengte und ein schriftliches Geständniß über die Ursache der bösen That hinterließ.
- Ihre königliche Hoheiten der Erbgroßherzog und die Frau Erbgroßherzogin von Mecklenburg=Strelitz sind über Hannover am 25. Nov. in Berlin von Paris eingetroffen und am 26. nach Neustrelitz weiter gereist.
- General Wilson, der den Sturm auf Delhi befehligte, ist unter dem Titel Sir Archibald Wilson de Delhi, sowie der tapfere Befreier von Lacknau, General Havelock de Lacknau zum Baronet erhoben worden. Als Havelock zum Entsatz der Engländer in Lacknau heranrückte, versuchten die Indier zu stürmen. Den Engländern im Fort fehlte

[ => Original lesen: 1857 Nr. 48 Seite 2]

es an Mörsern; was thaten sie? Sie warfen die Bomben, deren Lunten sie vorher angezündet hatten, mit den Händen unter die Feinde.
(Pachtpreis mecklenburgischer Landgüter.) Der Hof Ostorf, am Schweriner See und unmittelbar am Schloßgarten belegen, groß 42,042 []Ruthen, worunter 5 Last Acker, wurde am 10. Novbr. für 2260 Thlr. (die Last also 532 Thlr.) verpachtet; alte Pacht 580 Th. - Für den Hof Levkendorf, groß 232,720 []R., worunter 30 Last urbarer Acker, wurden 10,590 Th. geboten (die Last 353 Thlr.); alte Pacht 4958 Th.


Die Dzierzonsche Bienenzucht.
Von D. Hempel.

Kämen die Schwärmer immer so regelmäßig, wie auf den Winter der Frühling folgt, ginge es bei dem Schwärmer immer nach Wunsch, zöge der Schwarm, indem die Königin verloren geht, nie wieder zurück, dann wäre freilich das Ablegen überflüssig. Leider ist es aber nicht so. Man wartet von Tag zu Tag auf die Schwärme von den in Masse vorliegenden Stöcken, und sie wollen nicht kommen. Kommt endlich einer, so zieht er wohl gar, zum größten Aerger des Bienenvaters, wieder auf den Mutterstock zurück. Jeder zur rechten Zeit kommende natürliche Schwarm ist freilich dem Bienenzüchter höchst willkommen. Die Behandlung derselben ist allgemein bekannt, nur muß ich bemerken, daß man die Schwärme nicht sofort in die Dzierzon'schen Doppelwohnungen bringen kann. Der Schwarm wird hier zuerst auf ein Sieb geschüttelt, wenn sich alle Bienen gesammelt haben, zum Stocke getragen und zu der Seitenthür eingelassen, indem man mit einer Schachtel einen Theil der Bienen hineinschöpft, worauf die andern vonselbst nachziehen.
Kunstschwärme werden auf verschiedene Art gemacht. Die gewöhnlichste ist das Abtreiben. Das Abtreiben ist eine allen Bienenzüchtern längst bekannte Sache, d. h. das Abtreiben alter Bienen eines Stockes in eine neue Wohnung. Hier aber soll nur ein Schwarm, also die Königin mit einem Theile der Bienen abgetrieben werden. Bei Körben ist das Verfahren höchst einfach. Der abzutreibende Stock wird umgekehrt, ein leerer Stock daraufgestellt, das Flugloch verschlossen und nun unten so lange geklopft, bis man in dem aufgesetzten Korbe einen ganzen Schwarm summen hört. Nun hebt man den Stock ab und stellt beide Stöcke neben einander, jeden auf die halbe Stelle des Mutterstockes. Besser ist es freilich, den Treibling auf einen entfernten Stand zu bringen, und den Mutterstock auf seiner Stelle zu lassen. Wer nämlich Bienenzucht im größern Umfange treiben will, muß sich zwei, wenigstens eine Viertelmeile von einem andern Bienenstand entfernt einrichten, was außerdem noch viele andere Vortheile hat. Wer hierzu keine Gelegenheit hat, kann die Treiblinge einstweilen bei einem Freunde an einem benachbarten Orte aufstellen. Wäre jedoch der abgetriebene Stock nicht gar stark gewesen, so verfahre man lieber auf folgende Weise: Man stelle den Treibling auf den vollen alten Platz, den Mutterstock jedoch auf die Stelle eines andern starken Stockes, damit er durch dessen ihm zufliegende Bienen bevölkert werde. Nach 14 Tagen, wenn eine junge Königin ihr "tüt, tüt" vernehmen läßt, wird dieselbe mit einem Theil des Volks wieder ausgetrieben, und dieser Nachschwarm an die Stelle des Mutterstockes gestellt. Der Mutterstock wird durch die vorhandene Brut immer noch so bevölkert, daß er für das nächste Jahr ein guter Zuchtstock bleibt.
Mehr als diese Art des Theilens eines Stocks empfiehlt Dzierzon, zusammengesetzte Ableger zu machen, zu welchem ein Stock nur die Königin mit wenigen Bienen, dagegen zwei, drei und mehrere das Volk hergeben. Die Königin wird, in ein Weiselhäuschen eingesperrt, in einen Kasten aus dünnen Brettchen mit einem Deckel von Drath belegt, und nun Bienen aus den verschiedenen Stöcken, wo man sie erhalten kann, dazu geschüttet. In diesem Kasten trägt man die Bienen auf einen entfernten Stand. Dort spielen sie bald vor, lernen den Flug und arbeiten in Eintracht, ganz wie ein gewöhnlicher Schwarm. Auf diese Weise kann man seinen Bienenstand schnell und sicher vermehren, wenn man sich recht viele fruchtbare Königinnen zu verschaffen sucht. Wie man diese auf eine leichte Weise erhält, dazu gibt Dzierzon ausführliche Anleitung. Es gebricht mir hier an Raum, um alle vortrefflichen Rathschläge dieses größten deutschen Bienenmeisters mitzutheilen. Es ist auch nicht meine Absicht hier eine genügende Anleitung zur Bienenzucht zu geben, der Zweck dieser Zeilen ist, Interesse für die Bienenzucht zu wecken und alte Bienenzüchter auf die vortreffliche Dzierzon'sche Kunstmethode und seine Behandlung der Bienen aufmerksam zu machen. Ich rathe jedem Bienenfreund, sich das Dzierzonsche Bienenbuch anzuschaffen, es wird gewiß keinem der Thaler, wofür dasselbe zu haben ist, gereuen. Wer sich Dzierzon'sche Kastenstöcke aus Stroh machen will, kaufe sich: "Die Korbbienenzucht von Rothe, Glogau 1855. Preis 32 Schilling (Mecklenburg)." Aus diesem Buche lernt man nicht nur das Flechten der verschiedensten Strohkörbe, sondern auch die Dzierzon'sche Bienenzucht genau kennen.
Schließlich noch einen Rath für diejenigen, welche sich noch von der Korbbienenzucht nicht trennen können. Dzierzon räth diesen, ihren Strohkörben folgende Einrichtung zu geben. Er schlägt große walzenförmige Körbe vor, von überall gleichem Durchmesser, etwa 12 Zoll. Der Korb, an beiden Enden offen, wird als Ständer gebraucht. Die ganze Höhe könnte etwa 30 Zoll betragen. 20 Zoll von unten, also 10 Zoll von oben, wird nun ein Rost von Stäbchen vorgerichtet. Die mittleren sind natürlich so lang, als der innere Durchmesser des Korbes, die andere nach beiden Seiten immer kürzer. Diese Stäbchen können durchgestochen, eingespreizt oder auf zwei Querbalken gelegt werden. Ueber diesen Rost von Stäbchen werden quer ganz dünne Brettchen als Decke gelegt, um den oberen Raum von dem untern ganz abzusondern. Der 10 Zoll hohe Raum wird nun mit Hede, Stroh etc. ausgefüllt und der flachgewölbte Deckel oben aufgelegt. Besetzt man den Korb so mit einem Schwarm und läßt alles in dieser Lage, so hat man einen gewöhnlichen Schwarmkorb und kann ihn ganz als solchen behandeln. Er hat aber vor den gewöhnlichen Körben folgende Vorzüge:
1. Wegen der dicken Schicht oberhalb ist er weit wärmer.
2. An die Stäbchen kann man Wachstafeln befestigen und so einem Schwarm einen Bau vorrichten.
3. Man kann hier die Bienen, ohne Räuberei befürchten zu müssen, jederzeit füttern, im Herbste mit bedecktem Scheibenhonig ausstatten, indem man eines der aufgelegten Brettchen wegnimmt, die Tafeln einstellt, wieder bedeckt und den übrigen Raum ausfüllt. Auch mit Candis kann man hier die Bienen auf dieselbe Weise füttern.
4. Den schönsten Honig, womit die Bienen den obern Raum bei guter Tracht ausfüllen, und zwar eher, wenn man ihnen leere Tafeln hineinstellt, kann man hier ausschneiden.
5. Kleine Reserve=Schwärmchen kann man hier durch den ganzen Winter bringen.
6. Den untern Nebenbau leicht verjüngen, indem man nach weggenommenem Belag die Bienen mit ihrem ganzen Brutlager sich nach oben ziehen läßt und im nächsten Frühjahr den untern Raum ganz oder zum Theil ausschneidet, wenn man es nicht vorzieht, die Erneuerung im Sommer vorzunehmen, wenn drei Wochen nach dem Schwärmen oder Abtreiben sämmtliche Brut ausgelaufen ist.
Schließlich noch ein freundliches Wort an meine lieben Collegen auf dem Lande. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß die Bienenzucht in unserm Ländchen bei aufmerksamer Behandlung eine lohnende Beschäftigung ist. Unter allen Nebenbeschäftigungen aber für den Landschullehrer keine so passend als die Bienenzucht und kann er, wenn er dieselbe etwas in's Große treibt, in guten Jahren seine Einnahme durch dieselbe verdoppeln. Freilich muß er

[ => Original lesen: 1857 Nr. 48 Seite 3]

nicht gleich in den ersten Jahren von seinen wenigen angeschafften Bienenstöcken große Ernten machen wollen, sondern zuerst nur darauf bedacht sein, seinen Bienenstand möglichst zu vermehren, um später auch wirklich reellen Nutzen von ihnen zu haben.
Bei Einführung der Dzierzon'schen Kastenstöcke ist ein sogenanntes Bienenschauer überflüssig. Diese nicht unbedeutende Ausgabe kann man sparen und dafür schon ein paar Stöcke anschaffen. Zwei Doppelstöcke werden nämlich mit den Rückwänden an einander gestellt, auf diese wieder eben so zwei andere und oben auf das dritte Paar. Diese zwölf Bienenwohnungen werden mit einem kleinen Dache versehen und nehmen nur einen Raum von 4 Quadratfuß ein. In diesen Wohnungen kommen die Bienen außerordentlich gut durch den Winter, weil 4 Schwärme, nur durch dünne Scheidewände getrennt, sich gegenseitig erwärmen. Die Bienen fliegen selbstverständlich nach allen vier Seiten aus.
Da die Bienenzucht neben dem nicht unbedeutenden Gewinn auch noch Jedem, der sich ernstlich mit ihr befaßt, das größte Vergnügen gewährt, so hoffe ich, daß dieselbe auch bei uns immer mehr Freunde und besonders unter meinen lieben Collegen auf dem Lande eifrige Beförderer finden werde.


Vorladungen.

          Auf Antrag der Kinder und Erben des unlängst hieselbst verstorbenen Viehhändlers Johann Vock ist das gegenwärtige Proclama erkannt, kraft dessen hiermit zur Ermittelung etwaiger unbekannter auf dem Nachlasse dieses Verstorbenen haftenden Ansprüche, alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, den eines Erbrechts allein ausgenommen, Forderungen und Ansprüche an den gedachten Nachlaß haben, oder zu haben vermeinen (und deren Forderungen nicht bereits zu den betreffenden Acten angemeldet worden sind) bei Vermeidung des Ausschlusses und Verweisung zu immerwährendem Stillschweigen damit, peremtorisch aufgefordert werden, dieselben in dem deshalb

am Donnerstage den 17. Dezember d. J.,

Morgens 10 Uhr vor hiesigem Justiz=Amte anstehenden Termine anzumelden und zu bescheinigen.
    Schönberg den 28. October 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                                                    A. E. C. Zimmermann.


Präklusiv=Bescheid.

        In Concurs=Sachen der Gläubiger des insolventen Oelmüllers Christian Spehr zur Maurin=Mühle bei Neschow, Provocaten und Liquidanten, giebt

das Großherzogliche Justizamt der Landvogtei
des Fürstenthums Ratzeburg

auf das Liquidations=Protocoll vom 9. d. M., nachdem die vorschriftsmäßige Bekanntmachung der öffentlichen Ladung vom 10. August d. J. zu den Acten bescheinigt worden, hiermit zu Recht den

Bescheid:

daß nunmehr, unter Vollstreckung des in der gedachten Ladung angedrohten Nachtheils, diejenigen Christian Spehr'schen Gläubiger, welche ihre Forderungen an den Gemeinschuldner sowenig im vorgewesenen Termine, als bis jetzt, angemeldet, auch ihre zuständigen Vorzugsrechte nicht ausgeführt, beziehungsweise an den Verhandlungen und Beschlüssen der erschienenen Gläubiger sich nicht betheiliget haben, mit ihren Ansprüchen und Forderungen - soweit sie nicht von der Anmeldungspflicht ausdrücklich ausgenommen worden - von der Christian Spehr'schen Debitmasse, sowie mit der Ausführung von Vorzugsrechten hiermit ausgeschlossen, beziehungsweise an die Beschlüsse der im Termine anwesend gewesenen Spehr'schen Gläubiger gebunden erkannt sein sollen.

Von Rechts Wegen!

    Schönberg, den 13. November 1857.

                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


Verkaufsanzeigen.

        Auf Antrag des Krämers Siebenmark zu Carlow, als Güterpfleger im Debitwesen des Oelmüllers Christian Spehr zu Maurin=Mühle bei Neschow, soll die zur Debitmasse des Gemeinschuldners gehörende s. g. Maurin=Mühle, bestehend in: einer Oel=Mühle, nebst besonderem Wohnhause, Nebengebäuden, Garten, Wiese und Mühlenteich, 1283 resp. 519 []R. an Flächeninhalt groß, öffentlich, im Wege des Mehr= und Meistgebots, verkauft werden. - Es sind dazu Licitations=Termine auf
                          den 30sten d. M. November,
                          den 7ten und
                          den 14ten k. M. December,
sowie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts ein 4ter Termin auf
                          Freitag den 8ten Januar k. J.
anberaumt worden, wozu demnach Kaufliebhaber, beziehungsweise die nicht präcludirten Christian Spehr'schen Gläubiger, und zwar diese bei Vermeidung des Ausschlusses mit dem zuständigen Gleichgebotsrechte, hiermit vor unterzeichnetes Justiz=Amt geladen werden.
        Nachrichtlich wird bemerkt: daß mit dem Grundstück die Kruggerechtigkeit verbunden ist, - sowie: daß die Mühle in früherer Zeit eine Walk= und Papier=Mühle war, und daß die Wiederherstellung solcher Anlagen dem künftigen Besitzer urkundlich unverwehrt ist.
        Die Verkaufsbedingungen können sowohl beim curaotor bonorum, Krämer Siebenmark in Carlow, als auf hiesiger Gerichts=Registratur eingesehen werden, wie denn auch die Besichtigung des Grundstücks, nach vorgängiger Meldung bei Ersterem, verstattet ist.
    Schönberg, den 13. November 1857.

                          Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L.S.)                                                     Reinhardt.


Bekanntmachung.

        Die bisher unberichtigt gebliebenen Beiträge zur 3. Hebung der Armensteuer können noch in den nächstfolgenden 8 Tagen an die resp. Armenvorsteher bezahlt, späterhin aber müssen die Listen zur Einforderung der Rückstände Großherzoglicher Landvogtei übergeben werden.
    Schönberg den 26. Novbr. 1857.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

        Die nach den Statuten bestimmte ordentliche Versammlung der Mitglieder des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg findet am Montage den 30. November d. J. im Saale des Gastwirths Boye hieselbst statt.
    Schönberg den 26. Novbr. 1857.

                                                    Der Vorstand.
                                                    F. Graf Eyben.


        Um den durch die Hagelschläge vom 6. und 21. Juli d. J. in den Dörfern Gr. Siemz, Törpt, Niendorf, Olndorf, Raddingsdorf, Neschow, Boit. Resdorf, Wenndorf, Rieps, Cronscamp, Pogetz, Kl. Molzahn, Schlagsdorf, Ziethen, Petersberg, Kl. Siemz, Schlagbrügge, Gr. und Kl. Mist mit 3124 Taler (Mecklenburg) 4 Schilling (Mecklenburg) Beschädigten Ersatz zu gewähren und die Kosten des Instituts zu bestreiten, wird ein Beitrag von 2 Taler (Mecklenburg) 4 Schilling (Mecklenburg) von je 100 Thaler Versicherungswerth nöthig, wovon nach §. 15. der Statuten die eine Hälfte bald nach Martini d. J. mit 1 Taler (Mecklenburg) 2 Schilling (Mecklenburg), die andere im März des künftigen Jahrs ebenfalls mit 1 Taler (Mecklenburg) 2 Schilling (Mecklenburg) zu erheben ist.
    Der Zahlungstag wird den einzelnen Ortschaften besonders angesagt werden.
    Schönberg, den 11. November 1857.

                          Direction der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft des Fürst. Ratzeburg.


[ => Original lesen: 1857 Nr. 48 Seite 4]

Germania,
Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft
zu Stettin.
Grundcapital: 3 Millionen Thlr. Pr. Crt.

        Zu den von der obengenannten, unter Oberaufsicht des Staates stehenden, Gesellschaft gebildeten

Kinder=Versorgungs=Cassen,

können auch bis zum Schlusse des Jahres 1857 alle Kinder eingeschrieben werden, welche in einem der Jahre von 1846 incl. an geboren sind.
        Alle in demselben Kalenderjahr gebornen Kinder, für welche der Beitritt erklärt wird, werden in dieselbe Casse eingeschrieben. Die Germania verwaltet auf ihre eigene Gefahr die für die Kinder gezahlten Beiträge, gewährt auf dieselben 3 1/2 pCt. Zinses=Zinsen und vertheilt, sobald die in eine Casse eingeschriebenen Kinder das 21. Lebensjahr erreicht haben, den ganzen Bestand der Casse an die dann noch lebenden Kinder, so daß die letzteren also die inzwischen verstorbenen Kinder beerben.
        Erfolgt die Einschreibung eines Kindes in diese Cassen, welche unter Anderem namentlich auch als passendes Weihnachtsgeschenk sich empfiehlt, noch bis zum 31. December 1857, so sind für diese Einschreibung geringere Beiträge zu entrichten, als wenn die Einschreibung nach jenem Tage bewirkt wird.
        Zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft, unentgeldlicher Verabreichung von Prospecten und Vermittelung von Zeichnungen zu den Kinder=Versorgung=Cassen, sowie von allen Versicherungen von Capitalien und Renten auf den Todesfall und auf den Lebensfall erbietet sich in Schönberg

                                                    Wilh. Heincke.


Am 2., 3. und 4. December d. J.

beginnt wieder die Ziehung der von der freien Stadt Frankfurt errichteten und garantirten großen Geldverloosung, bei welcher unter 28,000 Loosen 14800 Gewinne und 11 Prämien von 200,000, 100,000, 50,000, 30,000, 25,000, 2 mal 20,000, 2 mal 15,000, 12,000 2 mal 10000, 6000, 2 mal 5000, 5 mal 4000, 5 mal 3000, 14 mal 2000, 117 mal 1000 etc. erlangt werden müssen.
    Zu dieser ebenso großartigen als soliden Ausspielung empfiehlt unterzeichnetes Handlungshaus seine stets vom Glücke begünstigte Collecte, (bei welcher erst in voriger Verloosung bedeutende Preise gewonnen wurden) mit ganzen Loosen à Thlr. 3. 13 Sgr., halben à Thlr. 1. 22 Sgr., viertel à 26 Sgr. und können sich meine verehrlichen Abnehmer der pünktlichsten Uebersendung der amtlichen Ziehungsliste, sowie überhaupt der gewissenhaftesten Bedienung versichert halten.

                                                    Alexander Klingler,
                                                    in Frankfurt a. M.


        Denjenigen Herren aus Schönberg, welche bei der Beerdigung meiner sel. Frau am Grabe gesungen, und ihr die letzte Ehre dadurch theilnehmend erwiesen, meinen herzlichen Dank.
    Menzendorf den 25. Novbr. 1857.

                                                    J. P. Kohs.


        Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich meine Bäckerei heute Freitag eröffne und an den Tagen Dienstag, Donnerstag und Sonnabend hausbacke.

                                                    L. Groth, Sabowerstr.


        Einen gefundenen baumwollenen Regenschirm kann der rechtmäßige Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten in der Expedition dieser Blätter wieder in Empfang nehmen.


Das Mäntel=Lager

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          Um armen Kindern eine kleine Weihnachtsbescheerung zu verdienen, wird der hiesige Männergesangverein am Sonntag den 6. December ds. Js., Abends 7 Uhr, im Saale des Hrn. Gastwirths Boye

vierstimmige Lieder

vortragen und erlaubt sich, die milde Theilnahme aller Armenfreunde höflichst zu erbitten

                                                    der Vorstand.

    Das Programm in nächster Nummer.
    Schönberg im Nov. 1857.


Der                                                    
Kalender
für das Fürstenthum Ratzeburg
auf das Jahr 1858
ist bei mir für 3 Schilling (Mecklenburg) zu haben.                                                    
                                                    L. Bicker.


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, den 29. November:
          Vormittagspredigt, Pastor Gerling,
          Nachmittagspredigt, Pastor Kämpfer.

Schönberger Gemeinde.
Vom 20.-26. Novbr.

Geboren: D. 22. dem Schulzen Freitag zu Wahlsdorf eine T.
Gestorben: D. 21. der hiesige Bürger und frühere Schmied Johann Peter Heinrich Borchert, 67 J. a. - D. 22. Arbtsm.=Wittwe Warnemünde zu Retelsdorf, 64 J. a. Wassersucht. Cathar. Else Schmüser, Arbtsm.=Wittwe hies., 77 J. a., Altersschwäche. - D. 23. Franz Maaß, Arbeitsmann in Olndorf, 79 J. a., desgl. - D. 24. Joach. Dietr. Ludw Brüggmann, Arbtsm. und Wittwer in Kl. Siemz, 69 J. a., desgl. - D. 26. Anna Lise Möller, Arbeitsmannsfrau zu Lindow, 65 J. a., Schwindsucht.
Copulirt: D. 20. Joh. Heinr. Bartels, Hirte zu Hof Lockwisch, und Cath. Elisab. Bade in Wahrsow. Johann Heinr. Friedr. Kähler, angehender Arbtsm. hieselbst, zur Zeit in Menzendorf, und Engel Maria Harms daselbst. - D. 24. Christoph Heinr. Johann Hennings, Bürger und Schlachtermeister hies., und Catharine Sophie Friederike Hinzpeter hies.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 22-28 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 14-16 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1- Taler (Mecklenburg)   2-  6 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 49-50 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 25-26 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 42-46 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 21-22 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 20-32 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 19-20 Mark (Lübeck)
Butter 15 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, 4 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu: Officieller Anzeiger No. 18)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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