No. 37
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. September
1857
siebenundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1857 Nr. 37 Seite 1]

Nachdem, dem Senate auf amtlichem Wege zugegangener Mittheilung zufolge, die im Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin unter dem Rindvieh vorgekommene Lungenseuche als vollständig erloschen zu betrachten ist, wird die durch die Bekanntmachung vom 18. Februar d. J. angeordnete Vorschrift, nach welcher der Rindviehtransport aus den Großherzogthümern Mecklenburg=Schwerin und Mecklenburg=Strelitz in das diesseitige Gebiet nur dann gestattet ist, wenn das Vieh mit genügenden Gesundheitsattesten begleitet ist, hiedurch außer Wirksamkeit gesetzt.
        Gegeben Lübeck, in der Versammlung des Senates, am 22. August 1857.

                                                    C. Th. Overbeck, Dr.,
                                                    Secretarius.


- In England sind bereits 157 Passagiere aus Indien angekommen, darunter eine junge Dame, die dem Gemetzel aus Mirut entkam und auf der Flucht über einen reißenden Strom hatte schwimmen müssen, und ein amerikanischer Missionair mit Frau und Kindern, ebenfalls froh, mit Aufopferung seiner ganzen Habe aus Mirut entkommen zu sein. Fast alle Passagiere sprechen die Ueberzeugung aus, daß Delhi bald fallen werde, weil es den Meuterern an Schießbedarf fehlt und sowohl Cholera wie brittische Bayonnette ihre Reihen lichten. - Von England sollen jetzt schon 36,000 Mann nach Indien transportirt sein.
- Der Aufruf der Aufständischen in Indien lautet kurz und bündig etwa: Die Engländer wollen uns Indier mit Gewalt zu Christen machen; hindern wir das und lassen wir keinen Ungläubigen am Leben! - Die Engländer in Indien sagen und thun: wir hängen jeden Aufrührer, den wir erwischen, und die Londoner Zeitungen rufen im Chor: Rache, Rache, Rache! - Eine einzige Stimme in England rieth zur Gerechtigkeit gegen Indien, und verhallte. - Man schätzt die Zahl der Meuterer im Ganzen auf hunderttausend Mann, deren viele nach den besten englischen Mustern organisirt sind. Außer Delhi sind nur noch zwei andere Orte vorhanden, wo die Aufständischen in großer Zahl versammelt sind: Bithur und Luckno.
- Obgleich die französischen Besitzungen in Indien von dem Kriegsschauplatz sehr entfernt liegen, daß keine Gefahr zu befürchten ist, hat die französische Regierung aus Vorsicht Befehl zur Einschiffung von Artillerie und Infanterie nach Pondichery gegeben.
- Das indische Reich. Ein Parlamentsausweis giebt die folgenden Details über das britische Reich in Ostindien. Der Gesammtflächeninhalt von Indien beträgt 1,466,576 englische Quadratmeilen, von welchen die britischen Staaten 837,412, die einheimischen Staaten 627,910 und die französischen und portugiesischen Besitzungen 1251 einnehmen; die Gesammtbevölkerung beläuft sich auf 180,884,247 Seelen, nämlich 131,990,001 in den britischen Staaten, 48,376,247 in den einheimischen Staaten und 517,149 in den französischen und portugiesischen Besitzungen. - Englisch=Ostindien hat stattliche Pensionnäre und kann es mit jedem andern Pensions=Etat aufnehmen. Die Familie des Großmogul von Delhi bekommt eine Pension von 130,000 Pfund Sterling; die Familie des letzten Nabob von Bengalen 160,000 Pf., die Familie des früheren Nabob 90,000, die Familie des letzten Nabob von Karnata 116,000 Pf., die Familie des letzten Peischwa der Mahratten 135,000 Pf. u. s. w. Die Pensionen der entthronten indischen Fürsten betragen zusammen 1,296,000 Pf. Sterling. Höchst anständig sind auch die Gehalte der englischen Beamten und der Officiere. Die hohen Würdenträger, lauter Engländer, holen sich abwechselnd in Indien den Tod oder große Reichthümer.
- In Paris sieht man bereits eine ziemliche Anzahl Personen mit der neuen Napoleons=Medaille einherstolziren; es sind größtentheils Sechsziger, die darauf Anspruch machen konnten. Man verwundert sich darüber, daß es noch an 200,000 Mitglieder von der sogenannten "Alten Garde" gebe, obgleich seit dem Sturze des alten Kaiserreichs mehr als 40 Jahre verflossen sind. Ein großer Theil der französischen Regimenter in den Jahren von 1813-15 wurde aber damals aus ganz jungen Leuten zusammengesetzt, die noch nicht das erforderliche Alter hatten, um die in Rußland erfahrnen Verluste zu decken. Bis jetzt ist noch keine deutsche Gesandschaft veranlaßt worden, Medaillen für einen Landsmann, der sie beanspruchte, einzufordern.
- In Moskau wird dem Kaiser Nikolaus ein Denkmal gesetzt, dessen erstes Bild den Choleraaufstand im Jahr 1830 darstellt, wo der Kaiser plötzlich unter dem wüthenden Pöbel erschien und ihm die Worte: "Auf die Kniee!" zudonnerte, denen sogleich Gehorsam geleistet wurde. Das zweite stellt eine Scene aus der Revolution von 1825 dar, das dritte die Ergebung Görgeys und das vierte die Ankunft der kaiserlichen Familie auf der Eisenbahn nach deren Eröffnung in Moskau dar.
- Der Glanz und die Freigiebigkeit, mit welchen die Mitglieder der russischen Kaiserfamilie bei ihren Reisen im Auslande auftreten, kann nicht auf=

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fallen, wenn man die ungeheure Einnahme kennt, welche denselben zu Gebote stehen. Das unmittelbare Eigenthum der Krone schätzt man jetzt auf 38 bis 40 Millionen jährliche Rente, die Appanagen betragen 4 Millionen und vom Staat bezieht das kaiserliche Haus 11 Millionen Silberrubel. - Der Kaiser hat am 3. Septbr. seine Reise nach Deutschland über Warschau angetreten, wo er mehrere Tage verweilen wird; es heißt, derselbe wird am 14. in Berlin eintreffen und einige Tage später nach Darmstadt reisen, wo die Kaiserin zur Zeit verweilt, und von hier nach Stuttgart. Hier wird der Kaiser mit Napoleon zusammentreffen, wie bestimmt angegeben wird.
- Das Geschenk, welches die Berliner Commüne als Hochzeitsgabe dem Prinzen Friedrich Wilhelm mit der Prinzeß Royal bei deren Vermählung darbringen wird, ist auf 30,000 Thaler bestimmt und besteht in einem Kunstwerk von Silber.
Neustrelitz. Se. königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre königliche Hoheit die Frau Erbgroßherzogin sind am 8. Septbr. von hier nach Paris abgereist. Voraussichtlich werden die hohen Herrschaften einen mehrmonatlichen Aufenthalt in Paris nehmen.
- Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg=Strelitz und dessen hohe Gemahlin, die Großfürstin Katharine von Rußland trafen am 30. August, von Remplin kommend, in Schwerin ein und setzten nach kurzem Aufenthalt die Reise pr. Eisenbahn nach Ostende fort, wo die hohen Herrschaften noch das Seebad zu benutzen gedenken. Am 28. wurde der Geburtstag Ihrer kais. Hoheit der Frau Großfürstin auf dem schönen Remplin gefeiert, wohin eine große Menschenmenge aus der Umgegend sich begeben hatte, um dort die Illumination, Feuerwerk und Fackelzug zu sehen. In dem Dorfe war jedes Haus mit Guirlanden geschmackvoll verziert und in allen Theilen des geräumigen Parkes entfaltete sich Abends eine großartige und prachtvolle Illumination, gehoben noch durch verschiedene Fahnen in den russischen und mecklenburgischen Farben.
- In Eutin wurde die großh. oldenburgische Familie nebst der Königin von Griechenland am 9. erwartet, um einige Zeit in der dortigen freundlichen Gegend zu verweilen.
- Die Lübeck=Büchener Eisenbahn=Gesellschaft hat vor einigen Monaten an die kön. dänische Regierung ein Gesuch um die Concession zu einer directen Bahn von Lübeck nach Hamburg gerichtet. Wie man hört, soll jetzt die Genehmigung des Gesuchs erfolgt sein.
- Mit dem 1. Januar 1858 wird in Hamburg das neue Gewicht eingeführt, nach welchem im dortigen Handelsverkehr der Centner zu 100 Pfund zu rechnen ist und das Pfund dem Zollpfund entspricht. Bei allen Geschäften, welche nachdem 1. Januar daselbst abgeschlossen werden, möchte es daher gerathen sein, diese Veränderung zu berücksichtigen.
- Wie weit der Unternehmungsgeist im Geschäftsleben geht, kann man unter Anderm daraus entnehmen, daß in Hamburg auch Anerbietungen von Butter aus Sibirien gemacht sind, die zu dem Wege über Petersburg bis Hamburg vorläufig noch fünf Monate braucht.
- Auf dem seit 1852 trocken gelegten Meeresboden des Haarlemmer Meers in Holland sind seitdem 2518 Bauerstellen gebildet, 157 Wohnhäuser, 721 Scheunen und andere Gebäude waren erbaut, die Bevölkerung betrug 5187 Personen.
(StatistischeNotiz.) Rußland ist 31mal so groß als Frankreich und 39mal so groß als Oestreich, oder als England und Preußen zusammen genommen. Unbebautes Land giebt es in Rußland 20 Procent, in Oestreich 16, in England 12, in Preußen 8 1/2, in Frankreich 7 1/2 Prozent der Gesammtoberfläche auf die Einwohner berechnet kommen in Rußland 6 2/3, in Oestreich und Preußen 1 2/5, in Frankreich 1 1/4 und in England 3/4 Dessätinen fruchtbaren Bodens auf die Person. Eine Dessätine (über 4 Morgen) gibt in England im Durchschnitt 45 Scheffel, in Preußen 23 Scheffel, in Frankreich 20, in Oestreich 15, in Rußland nicht 12. So verschieden ist die Fruchtbarkeit des Bodens und seine Cultur. Der Gewerbfleiß schafft in den verschiedenen Ländern folgende Werthe: in England 172 Franks auf den Kopf, in Frankreich 110, in Preußen 104, in Oestreich 68, in Rußland 34 Franks. England hat über 2000 Meilen Eisenbahnen, Frankreich über 700, Preußen an 400, Rußland etwa 100.
(Das neue deutsche Geld.) Nach dem Münzvertrage zwischen den Zollvereinsstaaten und Oesterreich von 1857 ist das uralte Münzgewicht, die kölnische Mark, aufgehoben. An dessen Stelle tritt das Zollvereinspfund. Aus dem Zollpfunde feinen Silbers sollen fortan von den Thalerstaaten je 30 Thaler, von den Staaten des rheinischen Gulden je 52 1/2 Gulden, von Oestreich je 45 Gulden geprägt werden. Nach dieser Bestimmung behalten die sämmtlichen Zollvereinsstaaten ihre alten Münzen bei. Oestreich aber verläßt den bisherigen Conventionsfuß und nimmt den Thalerfuß an, indem es fortan 45 Gulden = 30 Thaler aus einem Zollvereinspfund schlägt. Alle Staaten prägen außer ihren Landesmünzen einfache und doppelte Vereinsthaler, welche der Landesmünze gleich geachtet werden und gleich den Thalern nach dem 14=Thalerfuß sind. Das Mischungsverhältniß der Vereinsmünzen ist auf 9/10 Silber, 1/10 Kupfer festgesetzt bis herab zu den Sechstelthalern und Viertelgulden. Die einzelnen Staaten haben das Recht Scheidemünze und Kupfer auszuprägen und sind verpflichtet, dieselbe nie herunter zu setzen, sie nach geschehener Abnutzung zum vollen Werthe wieder einzulösen und dieselbe durch ihre Kassen jederzeit gegen grobe Silbermünze umzuwechseln.
- Auf dem Hamburger Getreidemarkt war die Stimmung fester in sämmtlichen Kornarten, in Weizen einige Thaler höher, Rappsamen flau.


      Zu Herrschaftlichen Bauten sollen 4 bis 500 Schöfe Stroh gebraucht und angekauft werden, und wollen diejenigen, welche Stroh abzugehen haben, sich bei dem Landreiter Seegert hieselbst melden.
    Schönberg, den 8. September 1857.

                                                    Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
                                                    F. Graf Eyben.


Vorladungen.

      Auf Antrag des Herrn Pensionärs Breuel zu Hof Selmsdorf, als Curators des, mittelst heute publicirten Bescheides gerichtlich für einen Verschwender erklärten Hauswirths Heinrich Oldörp zu Lockwisch, ist das gegenwärtige Proclam - und zwar zur eventuellen vollen Wirkung eines Concursproclams - erkannt worden, kraft dessen hiermit alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den gedachten Hauswirth Heinrich Oldörp und dessen Vermögen haben, oder zu haben vermeinen, peremtorisch geladen werden, solche in dem deshalb auf

Donnerstag den 24. September d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

präfigirten Termine vor unterzeichnetem Justizamte anzumelden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen von der vorhandenen Heinrich Oldörpschen Vermögens=Masse für immer alsbald werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.
    Von der Anmeldungspflicht werden indeß die Oldörpschen Gläubiger - und zwar bezüglich der Kapitalien und laufenden Zinsen - ausgenommen, deren Forderungen in das über die Oldörpsche Bauerstelle niedergelegte Hypothekenbuch eingetragen sind; wenigstens haben dieselben, wenn sie sich dennoch melden werden, auf Erstattung der Liquidations=Kosten keinen Anspruch.
    Decretum Schönberg, den 19. Juli 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg,
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     A. E. C. Zimmermann.


      Auf Antrag des curator bonorum im Debitwesen des Gastwirths und Mehlhändlers Luckmann zu Dassow ist auf

Sonnabend den 26. September d. J.
Vormittags 9 Uhr

[ => Original lesen: 1857 Nr. 37 Seite 3]

ein Termin zur creditorischen Beschlußnahme über die Anstellung, resp. Fortsetzung mehrerer Particularprocesse anberahmt, zu welchem alle nicht präcludirte Luckmannsche Creditoren hiedurch sub prae-jud. pro omni des Gebundenseins an die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger vorgeladen werden.
    Patrimonialgericht Lütgenhof den 1. Sept. 1857


Verkaufsanzeigen.

        In der Debitsache des Zimmergesellen Büdners Johann Woisin zu Selmsdorf ist, bezüglich der zu Kauf gestellten Woisinschen Büdnerei - wofür im vorgewesenen dritten Licitations=Termin 905 Taler (Mecklenburg) geboten worden sind - zur Ausübung des gläubigerischen Gleichgebotsrechts Termin auf

Montag den 14ten September d. J.
Vormittags 11 Uhr

anberaumt worden, wozu die nicht präcludirten Zimmergeselle Woisinschen Gläubiger und resp. deren Cessionarien, bei Vermeidung des Ausschlusses mit diesem Rechte, hiemit vor Gericht geladen werden.
    Schönberg den 31. Juli 1857.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                     Reinhardt.


        Zum öffentlichen meistbietenden Verkauf des in der Lübecker Straße in Dassow sub Nr. 147 der Charte und pag. 10 des Registers belegenen, zum Debitwesen des Gastwirths und Mehlhändlers W. Luckmann daselbst gehörenden Bauplatzes nebst Garten und Abschnitt ist ein termin auf:

Sonnabend den 26. September d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

anberahmt und werden Kaufliebhaber hiemit eingeladen, sodann Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben und in Grundlage der in termino zu verlesenden Bedingungen den Zuschlag in diem zu gewärtigen.
    Zugleich ist zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts ein anderer Termin auf:

Sonnabend den 17. October d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

angesetzt, wozu alle nicht präcludirte Luckmannsche Creditoren sub praejud. pro omni des Ausschlusses mit dem vorgedachten Rechte hiemit vorgeladen werden.
    Patrimonialgericht Lütgenhof, den 29. August 1857.


Montag, den 21. Septbr. d. J.,

von Morgens 8 1/2 und Nachmittags 2 Uhr an, sollen im Hause des Uhrmachers Hrn. Kröger hieselbst,
wegen Auswanderung desselben:

mehrere Tafel=, Tableau=, Amerikaner=, Schwarzwaldner= und Dielen=Uhren, 1 Stand Betten, mehreres eigengemachtes Leinenzeug, gut erhaltene Mobilien, Haus=, Küchen= und Gartengeräth, 1 Kuh, 2 Ferkel u. s. w.
gegen Zahlung in klingendem Courant versteigert werden.
    Rehna, den 4. Sept. 1857.

                                                    Schwetzky.


        Die im Kreuzgange der Domkirche belegene ehemalige Consistorialrath Rüdiger'sche Wohnung, welche zur Zeit von der Frau Registratorin Harnack bewohnt wird, soll zu Ostern 1858 anderweitig und so, wie Frau Mietherin dieselbe jetzt inne hat, vermiethet werden.
    Miethsliebhaber wollen zu dem Zweck sich bei dem Herrn Consistorialrath Probst Genzken auf dem Domhofe melden und ihre Gebote abgeben.
    Schönberg und Ratzeburg den 17. Aug. 1857.

                          
Commission des Consistorii im Fürstenthum Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.


Bekanntmachung.

          Eine nochmalige Zahlung der Armensteuer zum vollen Beitrag an die resp. Armenvorsteher hat sich als nothwendig herausgestellt. Es werden daher die Bewohner des Schönberger Armen=Districts aufgefordert, ihre Beiträge sofort zu berichtigen.
    Schönberg den 10. Septbr. 1857.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

        Die Direction des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner hat beschlossen, die in den §§. 12 und 14 der Vereins=Gesetze enthaltenen Bestimmungen über die Versicherung von Vieh dahin abzuändern:
    zum §. 12. C.

daß für einige Arten von Vieh, unter Belassung der bisherigen zwei Maximal=Ansätze, noch ein dritter Maximal=Ansatz aufgestellt werde, und zwar:
für Pferde und Füllen auf Ct. Mark (Lübeck) 500.
für Kühe und tragende Starken auf Ct. Mark (Lübeck) 125.
für Ochsen auf Ct. Mark (Lübeck) 200.
für Schweine auf Ct. Mark (Lübeck) 900.
    so wie
daß das Maximum für feine Schaafe, von 10 Mark (Lübeck) auf 12 Mark (Lübeck) erhöhet und demgemäß der Schlußsatz des Passus C. dieses Paragraphen nachstehendermaaßen modificirt werde:
    "Werden Schaafe, Hammel oder Bock zu 12 Mark (Lübeck) für das ganze Jahr versichert, so gelten sie
vom 1. Juli bis zum 1. October als zu 9 Mark (Lübeck) vom 1. Oct. bis zum 1. Januar als zu 11 Mark (Lübeck) vom 1. Jan. bis zum 1. April als zu 13 Mark (Lübeck) vom 1. April bis zum 1. Juli als zu 15 Mark (Lübeck)
versichert. In der Summe von 15 Mark (Lübeck) wird nach der Schur das Thier zu 9 Mark (Lübeck) gerechnet und die davon getrennte Wolle, so lange sie innerhalb der versicherten Feldmark ist - nicht länger jedoch als bis zum 1. Juli desselben Jahres - wird mit 6 Mark (Lübeck) vergütet. Wird Schaafvieh niedriger als zu 12 Mark (Lübeck) versichert, so berechnet sich die Summe, welche in den einzelnen Zeitabschnitten garantirt wird, so wie die Repartition derselben auf das Thier und auf die Wolle in dem letzten Abschnitte, nach Analogie der für den Maaßstab des Maximums von 12 Mark (Lübeck) gemachten Ansätze;"
    zum §. 14,2.
daß bei Versicherungen von Vieh, für welche drei Maximal=Ansätze aufgestellt worden, die Unterschrift von zwei Deputirten neben der des Districts=Directors auf dem Verzeichnisse erst dann erforderlich ist, wenn Jemand den als zweites Maximum aufgestellten Ansatz zu überschreiten wünscht.
    Nachdem die vorgedachten, von der Direction beschlossenen Abänderungen der Vereins=Gesetze von Seiten der Revisions=Commission genehmigt und von Einem Hohen Senate der freien Hansestadt Lübeck durch Decret vom 5. August d. Js. Hochobrigkeitlich bestätiget sind, werden selbige hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
    Lübeck den 12. August 1857.

Namens der Direktion
                                                    Faber, Dr.,
                                                    Secretair des Vereins.


        Für meine Weinhandlung suche ich einen Küferlehrling.

Lübeck, Sept. 1857.                                                     H. F. v. Melle.


        Es vernothwendigt sich eine Versammlung der Mitglieder des Schießklubbs vom Jahr 1854, um zu berathen, was mit den ihnen noch gehörenden Inventarstücken anzufangen sei. Bietet sich nun hiezu die Gelegenheit zum 12. September, an welchem Tage in Schönberg wieder ein Scheibenschießen stattfindet, das seinen Anfang Nachmittags 3 Uhr nehmen wird, so werden, wie alle unsere verehrten Freunde des Scheibenschießens hie=

[ => Original lesen: 1857 Nr. 37 Seite 4]

durch aufgefordert sein sollen am Schießen sich zu betheiligen, noch besonders die obenbezeichneten Herren ersucht, am genannten Tage in Schönberg sich einzufinden.

                                                    Der Vorstand des Schießklubbs
                                                    vom Jahr 1854.


Danksagung.

Der

Schleswigschen Feuer=Versicherungs=Gesellschaft in Breslau,

bei der wir durch die Vermittelung des Agenten Herrn J. Wendt in Schönberg und des Hauptagenten Herrn H. J. Damm in Lübeck versichert waren, sagen wir für die coulante und rasche Abmachung des uns betroffenen Brandschadens unsern aufrichtigen Dank.
    Malzow, August 1857.

                                                    Jochim Eickmann.
                                                    Hans Peter Meier.


H. Stoffers,
Bandagist und Handschuhmacher,

verfertigt und reparirt alle Arten Bandagen, Bruchbänger, Schnürstrümpfe etc., sowie auch Handschuhe, Hosenträger, Knabengürtel, Strumpf= und Armbänder, Cigarrentaschen, Portemonnais, Taschenbücher etc. und hat diese Artikel, sowie Gummibälle, Gummischweißblätter und Putzleder vorrätig; auch färbt, wäscht und reparirt er alte Handschuhe.
        Mit allen diesen und den übrigen in sein Fach gehörigen Artikeln und Arbeiten empfiehlt er sich dem geehrten Publikum unter Zusicherung reeller und prompter Bedienung und ist seine Wohnung Siemzerstraße Nr. 97 im Kreutzfeldt'schen, früher Rieseschen Hause oben.


        Wir machen den Webermeistern bekannt, daß wir am Montag vor Michaelis unsern Quartaltag halten. Wer sein Quartalgeld dann nicht entrichtet, wird gerichtlich belangt.
    Schönberg den 26. August 1857.

                                                    Die Aelterleute der Weberzunft:
                                                    J. Brüggemann.
                                                    H. Renzow.      


Am 11. September erhalten wir eine Partie
Säuge=Fohlen,
welche bei uns zu verkaufen sind.                                                    
                                                    Aug. Kniep & L. Vock.


          Die

Mecklenburgische
Lebensversicherungs= und Spar=Bank
in Schwerin

schließt Lebens=, Leibrenten= und Sterbekassen=Versicherungen, Zeitrenten=, Darlehns=, Einlage= und sonstige Geldgeschäfte ab, und verzinst alle Kapital=Einlagen von mindestens 50 Taler (Mecklenburg) mit 3 1/4 Procent, Capitale von 500 Thlr. mit 3 1/2 pCt. für's Jahr, durch die unterzeichneten Agenturen.

Agentur Schönberg und Dassow.

J. P. Bade,
Buchbinder.
                                                     J. P. Oldörp,
Schul= und Siechenmeister.


        Dem Holzwärter Herrn Fiedler in Woitendorf habe ich die Aufsicht über meine Holzkoppel übertragen.
    Demern den 22. August 1857.

                                                    J. Robrahn.


      Ueber meine Koppel Bockenberg und über Krüger Hechts Koppel, Dieckkamp genannt, ist in der letzten Zeit ein Schleichsteig gemacht, der hiermit bei Strafe verboten wird. Diejenigen, welche ich darauf betreffe, werde ich gerichtlich belangen
    Schlagsdorf den 8. Sept. 1857.

                                                    Hauswirth Niemann.


Ein gut erhaltenes Fortepiano ist billig zu verkaufen. Näheres in der Expedition dies. Bl.


        Zur Feier des Stiftungstages des Männer=Gesang=Vereins:

Sänger-Ball

am 11. September d. J. im Boy'schen Lokale, wozu die Herren socialen und singenden Mitglieder freundlichst eingeladen werden.

                                                    Vorstand des Männer=Gesang=Vereins.


Theater in Schönberg,
im Locale des Hrn. Boy.

Sonntag den 14. Septbr., zur Eröffnung der Bühne: Prolog, gesprochen von Frau Graf. Hierauf: Nichte und Tante, Lustspiel in 1 Act, von Görner. Zum Schluß: Rataplan, der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Act, von Pillwitz.
Preise der Plätze: Erster Platz 16 ßl., Zweiter Platz 8 ßl., Dritter Platz 4 ßl. Die gewöhnlichen Spieltage sind: Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag. Anfang 6 Uhr.

                                                    M. Graf.


Bei mir ist zu haben:                                                    
Tabelle
zur Ermittelung
des Lebend= und Schlacht=Gewichts
der Sch weine
Für Landwirthe, Viehhändler und Schlächter.
Preis 10 Schilling.
                                                    L. Bicker.


Backtafel für die Stadt Schönberg
vom 1. bis 15. September.

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 18
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen -   9
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 18
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling -   9
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 4 12
ein 4 Schillings=Brod 2   6
ein 2 Schillings=Brod 1   3
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 7   -
ein 4 Schillings=Brod 3 16
ein 2 Schillings=Brod 1 24

Schönberg, den 5. September 1857.                          
                                                    Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.
Vom 4. bis 10. Septbr.

Geboren; -
Gestorben: D. 4ten ein unehel. S. hieselbst. Mria Cathar. Elisab. Witting, Halbmeistertochter hieselbst, 8 M. alt, am Zahnen. - D. 5ten Engel Maria Niehus, Arbeitsmannsfrau hieselbst, 47 J. alt, in Folge Sturzes vom Wagen, Rückenmarkserschütterung. - D. 9ten Hans Jochen Molle, Arbm. hies., 80 J. a., an Altersschwäche. D. 10ten Trina Maaß, Productenhändlersfrau hieselbst, 64 J. a., an der einheimischen Brechruhr.

Gemeinde Carlow.
Im Monat August:

Geboren. Dem Arbeitsmann Schiller in Carlow ein S. -Dem Webermeister Gellentin daselbst ein S. - Dem Arbeitsmann Sevke in Kuhlrade eine T.
Gestorben: Ein Sohn des Hauswirths Hans Joch. Holst in Carlow, im 3ten Jahre. - Eine uneheliche Tochter in Klocksdorf, 3/4 Jahr alt.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 16-36 Schilling (Mecklenburg),     Wicken - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1- Taler (Mecklenburg)   4-14 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 49-50 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 26-26 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 46-48 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 25-25 Mark (Lübeck)
Erbsen - Taler (Mecklenburg) 64-68 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 19-20 Mark (Lübeck)
Butter 13 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, 5 Schilling (Mecklenburg).


(Nebst Beilage.)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


[ => Original lesen: 1857 Nr. 37 Seite 5]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. September 1857.


Auf der Eisenbahn.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1857 Nr. 37 Seite 6]

Auf der Eisenbahn.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)


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