No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Mai
1856
sechsundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1856 Nr. 19 Seite 1]

Neustrelitz, 2. Mai. Se. königl. Hoheit der Erbgroßherzog sind vor etwa, 14 Tagen, scheinbar ohne jede äußere Veranlassung, von einem plötzlichen Augenübel betroffen worden, welches eine allmählig zunehmende Verfinsterung des Augenlichtes herbeiführte. Wir vernehmen heute, daß die Kur, welcher sich Se. königl. Hoheit unter der geschickten Leitung des bekannten Doktors von Gräfe sogleich in Berlin unterzogen haben, Gottlob! einen günstigen Fortgang nimmt. Ihre königl. Hoheiten der Erbgroßherzog und die Frau Erbgroßherzogin haben auf den Wunsch Sr. Majestät des Königs von Preußen Höchstihre Wohnung im königl. Schlosse genommen.


- Der in Paris abgeschlossene Friedensvertrag enthält folgende Punkte: 1) Von dem Tage der Auswechselung desselben wird auf ewige Zeiten Friede sein zwischen den Machthabern von Frankreich, England, Sardinien, der Türkei einerseits und von Rußland andererseits, so wie zwischen ihren Nachfolgern und Erben, ihren Staaten und Unterthanen. 2, 3, 4) Die eroberten Territorien werden von beiden kriegführenden Theilen geräumt und ihren rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben. 5) Die betheiligten Machthaber verpflichten sich zu einer allgemeinen Amnestie für diejenigen ihrer Unterthanen, welche sich durch irgend welche Betheiligung zu Gunsten des Gegners compromittirt haben. 6) Die Kriegsgefangenen werden sofort gegenseitig ausgeliefert. 7) Die sämmtlichen Großmächte erklären die hohe Pforte theilhaftig des öffentlichen europäischen Rechts und der europäischen Gleichberechtigung, so wie sie die Unabhängigkeit und den Territorialbestand des ottomanischen Reichs garantiren. 8) Bei etwa entstehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen der hohen Pforte und einer oder mehreren der contrahirenden Mächte, werden sämmtliche Betheiligte vor Anwendung von Gewaltmaßregeln diese durch ihre Vermittelung vorzubeugen suchen. 9) Der Sultan verpflichtet sich, einen Firman den contrahirenden Mächten mitzuheilen, welcher die Lage seiner Unterthanen ohne Unterschied der Religion verbessert. 10) Der bisher bestandene Vertrag über die Schließung der Meerenge des Bosporus ist gemeinschaftlich zu revidiren. 11) Das Schwarze Meer ist der Handelsmarine aller Nationen geöffnet und den Kriegsflaggen aller fremden Nationen untersagt, mit Ausnahme der Fälle in Punkt 14-19 dieses Vertrages. 12) Der Handel in allen Häfen des Schwarzen Meeres wird frei, und werden dort fremde Consule zugelassen. 13) Rußland und die Pforte verpflichten sich an dem Uferbezirk des Schwarzen Meeres keine militairischen Arsenale zu errichten, so wie 14) jeder nicht mehr als 10 leichte Kriegsschiffe daselbst zu halten, welche zum Küstendienst als erforderlich erachtet sind. 15) Die Schifffahrt auf der Donau ist frei. 16) Eine Commission wird beauftragt werden, Anordnungen zu treffen, welche die Mündungen der Donau von dem die Passage hindernden Sande und andern Hemmnissen befreien. 17) 18) Eine andere Commission wird als permanent bestellt, welche die Flußschifffahrt regulirt und über die Aufrechthaltung der Schiffbarlichkeit etc. der Donaumündungen wacht. 19) Zur Sicherung dieses gemeinschaftlichen Uebereinkommens hat jede der contrahirenden Mächte das Recht, zwei leichte Kriegsschiffe an den Donaumündungen stationiren zu lassen. 20) 21) Im Austausch und zur Sicherung der Schifffahrt an der Donau, gegen die von den Alliirten besetzten Städte auf der Krim tritt Rußland einen Theil von Bessarabien bis zu den Mündungen der Donau ab, der dem Fürstenthum Moldau einverleibt wird. 22) Die Fürstenthümer Moldau und Wallachei bleiben unter Oberherrlichkeit der Pforte. 22-29) Die Pforte verpflichtet sich den beiden Fürstenthümern eine unabhängige und nationale Verwaltung, so wie die vollkommene Freiheit in Ausübung der Religion, der Gesetzgebung, des Handels und der Schifffahrt, zu erhalten. 30) Der Kaiser von Rußland und der türkische Kaiser behalten ihre asiatischen Besitzungen wie vor dem Kriege, jedoch wird die Grenze regulirt. 31) Die während des Krieges von den Alliirten besetzten Gebietstheile werden sofort geräumt werden. 32) Der Handel zwischen den Unterthanen der kriegführenden Mächte wird auf dem Fuße des vor dem Kriege Kraft habenden Reglements stattfinden. 33) Rußland erklärt, daß die Alands=Inseln nicht befestigt, auch kein militairisches Etablissement daselbst begründet werden soll.
- Durch die Auflösung der russischen Reichswehr werden 350,000 Mann entlassen, die jetzt ihren bürgerlichen Geschäften wiedergegeben werden.
- Auf der Krim werden die Truppeneinschiffungen mit großem Eifer betrieben. Um den Verbündeten die Räumung zu erleichtern, soll die russische Regierung denselben das Einlaufen von Krieg= und Transportschiffen in den Hafen von Sebastopol angeboten und die Einschiffung von Truppen und Kriegsmaterial daselbst gestattet haben. Bekanntlich halten die Russen das nördliche und die Verbündeten das südliche Ufer besetzt.
- Auf Befehl des Kaisers der Franzosen sind Maßregeln getroffen, daß Marschall Pelissier an der Spitze von 50,000 Mann ausschließlich auf Staatsschiffen aus der Krim nach Frankreich eingeschifft werden kann.
- Der König von Preußen hat dem Kaiser Napoleon den schwarzen Adlerorden verliehen.
- Die Zeitungen melden höchst beunruhigende Nachrichten aus den türkischen asiatischen Provinzen, wo die Muselmänner grauenhafte Excesse gegen die dortigen Christen ausüben. Daher kommt es, daß viele den Abmarsch der alliirten Truppen mit Ban=

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gen entgegensehen und Alles für die Ruhe des Landes fürchten.
- In Lübeck wird der Prinz Nicolaus August von Schweden am Sonnabend oder Sonntag erwartet, der sich, wie es heißt, zur Taufe des kaiserlichen Prinzen nach Paris begeben wird.


Vermischtes.

- Aus mehreren Gegenden Norddeutschlands wird über das Ausbleiben der Störche geklagt. Während diese geselligen, von dem Landmann in Pommern beinahe wie Familienglieder geliebten Thiere sonst immer in der Zeit vom 20. bis 28. März schaarenweise erschienen, sind sie, obwohl nun auch der April vorüber ist, in diesem Jahre bis auf einzelne Paare ausgeblieben.
- Zu Gr.=Görnow in Mecklenburg ist die Lungenseuche unter Ochsen ausgebrochen, die im vorigen Jahre aus dem Voigtländischen eingeführt worden sind.
- Aus Frankreich lauten die Berichte über die Ernteaussichten sehr befriedigend; auch für den Weinstock hegt man die besten Erwartungen.
- In Hamburg war der Getreidemarkt wieder stiller geworden, obgleich hier sowohl wie auf allen norddeutschen Handelsplätzen Preise in Weizen und Roggen sich höher stellten und eine bessere Meinung sich geltend machte, wozu namentlich das längere Ausbleiben der zu erwartenden Zufuhren beitrug.


Neuere Fortschritte und Erfahrungen über Drainage.

Je tiefer die Drains gemacht werden, desto weiter kann man sie legen, und um so niedriger stellt sich dann der Kostenpunkt. Als Minimum der Tiefe soll man daher nur 4 Fuß gelten lassen. Später läßt sich eine Vertiefung der bereits vorhandenen, fertigen Drains nur mit bedeutenden Kosten bewirken. Es wird durch tiefe Drains eine schnelle Entfernung des atmosphärischen Wassers verhindert und eine tiefere Auflockerung des Bodens bewirkt. In Bezug auf die Tiefe der Drains weiß man in England aus Erfahrung, daß diese nie unter 3 Fuß, aber auch nicht über 5-6 Fuß betragen darf, indem im letztern Falle die verursachten Mehrkosten nicht im Verhältniß zu ihrem Vortheil stehen, so daß man den Nebendrains in der Regel eine Tiefe von 3-4 Fuß giebt. Im Königreich Sachsen hat sich neuerdings eine Tiefe der Drains von 4, 4 1/4 bis 4 1/2 Fuß als genügend erwiesen. - Im zähen, undurchlassenden Untergrunde müssen die Röhrenstränge dichter gelegt werden, damit das überflüssige Wasser in kürzerer Zeit abfließen kann. In England beträgt der gewöhnliche Zwischenraum im Durchschnitt 30 Fuß. - Auf eine richtige Planlage kommt bei der zu unternehmenden Drainage das meiste an, und man muß in den meisten Fällen einem kundigen Techniker dieses Geschäft übertragen, was besonders bei ausgedehnten Flächen nöthig ist, wenn man nicht sicher mit den verschiedenen Manipulationen des Nivellements vertraut ist. Zuvorderst muß man sich dabei eine genaue Kenntniß von den Richtungen des stärksten Gefälles, von den höchsten und tiefsten Punkten und von den Richtungen, in welchen das stärkste Gefälle aus verschiedenen Abhängen zusammenfällt, verschaffen. Bei ausgedehnten Anlagen ist ein Situationsplan erforderlich, worin die nivellirten horizontalen Linien geometrisch aufzunehmen und sorgfältig in die Karte einzutragen sind. Es ist dies wohl zu berücksichtigen, um nicht durch unerfahrene Techniker eine mangelhafte Drainanlage zu erhalten. Um durch den Augenschein bei Anfertigung der Gräben sicher zu ermitteln, ob das erforderliche Gefälle, was auf 100 Fuß der Nebendrains mindestens 3 Zoll betragen soll, vorhanden sei, soll man am obern Ende Wasser eingießen, um aus dem Laufe desselben beurtheilen zu können, ob die Sohle richtig angelegt ist.
Bekanntlich wird bei der Anfertigung einer Drainanlage zuerst der Hauptdrain angebracht und dieser 4 bis 6 Zoll tiefer als die hierauf anzufertigenden Nebendrains gemacht. In England werden jetzt im Hauptdrain 2 Röhrenstränge nebeneinander gelegt, wenn ein Röhrenstrang das vorhandene Wasser nicht gehörig aufnehmen kann. Wenn Bodenarten im Untergrunde einen verschwimmenden Quellsand führen, so muß man den Draingräben eine größere Dossirung geben, was freilich den Kostenpunkt vermehrt. Die in England benutzten Drainhandwerkzeuge bestehen aus 4 Spaten von 10 - 12 " Länge, 4 Schaufeln, 1 Pickhaue, 1 Sohlhaue und 1 Röhrenhaue. Ein vollständiger Satz Drainwerkzeug, bestehend aus 9 Stücken nach den Mustern der königl. Ackerbau=Gesellschaft in London, alle geschliffen und bestem Stahl versehen, desgl. eine Fischersche Drainwage nach neuester verbesserter Construction, die sich als einfachstes Nivellirinstrument für die Drainirung bewährt hat, sind ersterer für 18, letztere für 3 Taler (Mecklenburg) in der Dr. Hammschen Fabrik in Leipzig zu haben. Die Fabrik=Inspection zu Königshuld bei Oppeln liefert einen Satz Drainirungswerkzeuge für schweren Boden zu 5 Taler (Mecklenburg) 18 Sgr. und für leichten Boden zu 4 Thlr. 24 Sgr., incl. einer Pickelhaue zu 1 Thlr. 4 Sgr.
Die Anwendung von Muffen geschieht in England nur bei lockerem Boden, während diese entbehrlich bleiben, wo sich ein steifer, thoniger Untergrund vorfindet. Die Muffe hat man neuerdings zur Verhinderung des willkürlichen Senkens einzelner Röhren sehr zweckmäßig gefunden. Das Zusammenstoßen der Röhren muß so dicht wie möglich erfolgen, damit ja keine losen Erdtheile in den Röhrenstrang gelangen. Da wo durch feinen Treibsand die Röhren verstopft werden, hat sich das Umkleiden der Röhren mit steifem Thon bewährt. Zwischen der Stoßfuge der vorletzten und letzten Röhre des Hauptdrains wird ein Drahtgitter gesteckt, um das Eindringen von Fröschen und Kröten in die Röhren zu verhindern, da sonst diese Thiere, sich zu einem Knäuel zusammenballend, die Röhren verstopfen. Es kommen Fälle vor, daß da wo das obere Ende eines drainirten Grundstücks an ein anderes nicht drainirtes oder quelliges stößt, der obere Theil des erstern dauernd naß gehalten wird, welcher Uebelstand man durch Anlage eines Isolirungsdrains, ähnlich eines Auffanggrabens bei der Entwässerung mit offenem Graben, von den Köpfen der Röhrenstränge längs dem nicht drainirten Ackerstück beseitigen muß. Beim Drainiren kann die Weite der einzulegenden Röhren zu den Neben= und Hauptdrains je nach der Zunahme des abzuführenden Wassers verschieden sein. Bei den erstern können auf den obern Hälften (wo noch weniger Wasser abzuführen ist) Röhren von 1/2" lichte Weite, dagegen auf den untern Hälften nach den Hauptdrains zu deren lichte Weite 1 3/4" betragen. Ebenso kann ein Hauptdrain die Weite der Röhren im Verhältniß zu der Anzahl der einmündenden Nebendrains zunehmen. Wo z. B. die Röhren bei 3" lichter Weite nicht mehr genügen, wird eine zweite und weiter unten nöthigenfalls auch noch eine dritte beigefügt. Der gefährlichste Feind der Drainröhren ist außer dem Sande, das eisenhaltige Wasser, durch welches Ansätze in denselben entstehen. Hiergegen haben sich im Königreiche Sachsen stärkeres Gefälle, enge Röhren und Verminderung des Luftzutritts bewährt.

(Pr. Ldw.)          


Das Cochinchina=Huhn.

Von diesen Hühnern kamen die ersten Exemplare im Jahre 1848 als ein Geschenk für die Königin Victoria nach England. Nachdem diese im Windsor=Park gebrütet hatten, wurden mehrere Paare von dieser Brut an verschiedene hohe Personen dieses Reichs verschenkt; in neuester Zeit sind mehrere dort importirte aus England hierher gebracht und namentlich in Köln am 6. März 1854 im Hotel Dom zu enormen Preisen meistbietend versteigert worden. Diese in England eingeführten Cochinchina=Hühner haben dort einen Beifall gefunden, daß sie mit der

[ => Original lesen: 1856 Nr. 19 Seite 3]

Zeit wohl die meisten anderen Arten in England und auf dem Continent verdrängen werden, weshalb einige Worte über diese Race nicht ohne Interesse sein dürften. Sie sind so gesucht und noch so wenig zahlreich, daß dort wirklich fabelhafte Preise dafür bezahlt wurden; es soll häufig vorkommen, daß man z. B. für ein Paar, Hahn und Henne, 150 Taler (Mecklenburg) willig giebt, und letzthin soll für ein eben importirtes Paar, von außerordentlicher Größe und Schönheit, 100 Souverain - gefordert worden sein. Selbst die Eier werden zu 1 Taler (Mecklenburg) das Stück gekauft, welche man zum Ausbrüten verwendet, so begierig ist man, sie zu erlangen. Es leuchtet demnach ein, daß diese Art Geflügel einen großen Vorzug vor allen andern haben muß, da eine alles berechnende Nation, wie die Engländer, so hohe Preise dafür zahlt, und überdies England schon mehrere vorzügliche Landesarten besitzt, unter welchen besonders das Dortingsche Huhn genannt zu werden verdient, welches wegen seiner großen Eier und der Zartheit des Fleisches berühmt ist. Betrachte man also die Vorzüge der Cochinchina=Race. Seine bedeutende Große wies diesem Vogel unter seinen Gattungs=Verwandten einen ansehnlichen Platz an; ein einjähriger Hahn von dieser Art muß ungefähr 10 bis 12 Pfund wiegen, ein ausgewachsener von 1 1/2 bis 2 Jahren 12 bis 15 Pfund, und eine Höhe von 2 Fuß haben, während die Hennen sich 8 bis 9 Pfund schwer und 15 bis 20 Zoll hoch erweisen; folglich kann man in derselben Zeit Hühner von 2-3 Mal mehr Gewicht als von gewöhnlichen erzielen und zu Markte bringen, gewiß ein großer Vortheil für den Landmann. Die Henne legt überaus fleißig, ihre Eier sind in der Färbung wie Büffelleder und an den Enden nicht spitz, sondern abgestumpft, jedoch nicht gar viel großer, als unsere größten Landeshühnereier, dagegen legen sie aber täglich, und beginnen schon nach überstandener Mause im November; man hat dabei den Vortheil, frische Eier zu ungewöhnlicher Zeit zu haben, auch ihr Fleisch ist weiß, saftig, zart und vom besten Wohlgeschmack, und obgleich die Preise sich durch Vermehrung ermäßigt haben, werden diese Hühner wohl vorerst nicht dem Schlachtmesser verfallen, so lange ihre Zucht zu der Weiterverbreitung einträglicher ist. Die Jungen wachsen sehr schnell heran, langsam dagegen ihre Federn, daher ein zeitiges Brüten sich bei dieser Race besonders wünschenswerth macht. Es giebt in Farben orangengelbe, weiße, schwarze, citrongelbe, blonde, auch soll es dem Feldhuhn ähnliche geben, alle haben ein prachtvolles, brillantes Gefieder und der Hahn von außerordentlicher Schönheit. Alle sind breit von Brust und Rücken, haben hohe, gelbe, schuppige Beine, dick und stark befiedert. Der Kamm des Hahnes ist stehend, groß und gezackt, gewöhnlich nur einfach, indeß sollen aus ein und derselben Brut zuweilen Hähne mit einfachem und doppeltem Kamme hervorgehen, der Bart ist groß, der Schwanz sehr kurz, eine Haube oder Dülle haben sie nie, dabei sehr kurze Flügel. Die Stimme desselben ist ein starker, wohlklingender Baß. Da sie aus einem so warmen Clima stammen, so sollte man glauben, sie seien schwer zu erziehen, es ist dem aber nicht so; sie sind eben so leicht als gewöhnliche Landeshühner aufzuziehen, nur Schnee und Eis ist ihnen empfindlich. In Betreff der Fütterung sind sie sehr genügsam, nehmen mit Allem vorlieb, wenn es nur gut und viel ist. Außerdem sind die Hühner außerordentlich sanft, zahm, lenksam und zutraulich. Da sie nur sehr kleine Flügel haben, auch schon von Natur nicht zur Wildheit und zum Herumstreichen geneigt sind, eignen sie sich eben so gut für die Höfe der Stadtleute, als auch für den Landmann, und es wäre besonders im Interesse des Letzteren, wenn diese Race eben solchen Anklang als in England fände. Man hat bereits die Erfahrung gemacht, daß ein Cochinchina=Hahn, mit gewöhnlichen Landhühnern begattet, sämmtliche Bruten so veredelt, daß Küchelchen von doppelter Größe erzielt werden; solche Hühner mit dem Vater begattet, liefern natürlich eine immer größere Nachkommenschaft. Auch legen dergleichen Bastardhühner eben so fleißig, wie die ächten chinesischen.


Der Lohgärber Ernst Spehr hierselbst hat sich freiwillig unter Curatel gestellt. - Nachdem dann der Förster Hinrichs zu Schlagbrügge zum Curator desselben gerichtsseitig bestellt worden ist, so wird das hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht, mit der Bemerkung: daß Rechtsgeschäfte mit dem Lohgärber Spehr, ohne ausdrückliche Zustimmung seines gedachten Curators mit Rechtsbestande nicht abgeschlossen, namentlich auch Zahlungen an denselben gültiger Weise nicht geleistet werden können.
Schönberg den 2. Mai 1856.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S)                                                     Reinhardt.


Bekanntmachung.

Nach dem Beschluß des Großherzoglichen Consistorii soll die bisherige Amtswohnung des Herrn Professors Kämpffer auf dem Dom nebst dem dazu gehörigen Garten am Palmberge von Johannis d. J. an vermiethet werden an den Meistbietenden. Es wird dazu ein Termin am

Donnerstag den 29. Mai

auf dem Sessionszimmer im obern Kreuzgang auf dem Dom gehalten werden. Die Bedingungen des Miethcontracts sind vorher bei dem Küster Ottilie auf dem Dom einzusehen.
Ratzeburg und Schönberg, den 7. Mai 1856.

                                                    Die Commission des Consistorii
                                                    im Fürstenthum Ratzeburg.


Verkaufs=Anzeigen.

Am                                                    
13. Mai d. J.,
als am Tage nach Pfingsten,

soll im Kruge zu Carlow meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden:

1) der Inhalt eines Waaren=Packens, nach Ordnung in einzelnen Theilen;
2) auch noch sehr gute Sachen, als: ein Kleiderschrank, ein Küchenschrank, eine zweischläfrige Bettstelle, eine Kommode u. s. w.
Kaufliebhaber werden zu Morgens 9 Uhr eingeladen.
Carlow, den 22. April 1856.

                                                    Labann.


Am                                                    
13. Mai dieses Jahres,
Morgens 9 Uhr,

sollen beim Krüger Meyer in Lockwisch nachbenannte Gegenstände gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:

ein Sopha, Stühle, Tische, Spiegel, Kommoden, eine Zeugrolle, Bettstellen, so wie mehreres hölzern Geräte als: Küben, Mollen etc.
Kaufliebhaber wollen sich zur bestimmten Zeit an Ort und Stelle einfinden.
Schönberg, 23. April 1856.

                                                    Landreiter Möller.


Am                                                    
Montag den 19. Mai d. J.,
Morgens 9 Uhr,

sollen im Selmsdorfer Kruge nachbenannte Gegenstände gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:

Bettstellen, Betten, Frauenkleider, Leinenzeug, einige Bolzen Leinen, Wollenzeug, Bettzeug, ein Koffer, zwei Laden, Tische, Stühle, Kessel u. s. w.
Schönberg, den 7. Mai 1856.

                                                    Seegert, Landreiter.


Vermischte Anzeigen.

Vorzüglich schöne Eßkartoffeln
pr. Scheffel 40 ßl., pr. Vaß 11 ßl.
sind zu haben bei                                                     C. H. Vock.


[ => Original lesen: 1856 Nr. 19 Seite 4]

Mein                                                    
Lager

von Tuch und Buckskin, Cassinett, Sommer=Rocks= und Beinkleider=Zeugen, Pique= und seidenen Westen, Brocat=Bändern, Tüchern in aller Art, Seidenzeugen, Atlas u. s. w. ist stets gut assortirt, und stelle ich die billigsten Preise.
Schönberg im Mai 1856.

                                                    Ludwig Creutzfeldt,
                                                    Siemserstraße.


Schöne Saat-Gerste, frei von Wicken, bei                                                    
                                                    Chr. Busch & Co.,
                                                    Lübeck, Kaufberg.


          Es sind
                17 Pfund neue Federn,
                4 Pfund neue Dunen und
                7 Pfund neue lebendige Federn
zu verkaufen. Wo? ist in der Expedition d. Anz. zu erfragen.


Die Union,
allgemeine deutsche Hagel=Versicherungs=Gesellschaft.
Grundkapital: 3 Millionen Thaler,

            wovon Th.    2,509,500.   in Aktien emittirt sind.
  Kapital=Reserve:         51,635.
                      -------------------
                      Thlr.   2,561,135.
Diese Gesellschaft versichert Bodenerzeugnisse aller Art gegen Hagelschaden, zu festen Prämien, ohne Nachschußzahlung.
Die Versicherungen können auf ein und mehrere Jahre geschlossen werden.
Bei Versicherungen auf fünf Jahre werden den Versicherten besondere Vortheile gewährt.
Jede weitere Auskunft ertheilt der unterzeichnete Agent, welcher auch den Abschluß von Verträgen einleitet.
Schönberg den 3. April 1856.

                                                    J. P. H. Spehr,
                                                    Agent der Union.


Die                                                    
Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft
zu
Erfurt,

welche am Schlusse 1855

12,684 Mitglieder mit 12,418,625 Thlr.  Versicherungssumme zählte, an 1612 Verunglückte 139,053 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. Entschädigung vergütete und außerdem einen Reservefond von 17,000 Thlr.
sammelte, an welchem auch alle Neuhinzutretenden Theil haben, fährt auch in diesem Jahre fort, Versicherungen zu billigen Beiträgen abzuschließen.
In den 11 Jahren ihres Wirkens zahlte die Gesellschaft

baare Entschädigungen 1,051,733 Thlr. 28 Sgr. 1 Pf. an 9642 Mitglieder.

Die vorfallenden Schäden werden durch eine aus 3 Mitgliedern bestehende Commission auf die solideste Weise regulirt. Alle Ueberschusse gehen den Mitgliedern nach den Bestimmungen des Statuts zu gut.
Zur Entgegennahme und zur Anfertigung der Versicherungs=Anträge, sowie zur Verabreichung von Statuten und Antrags=Formularen empfiehlt sich

                          der Agent der Gesellschaft
                          Leonhard Dölle in Ratzeburg.


Frischer Gottländ. und Segeberger Kalk
ist zu haben bei                                                     C. H. Vock.
Schönberg, den 16. April 1856.                          


Bekanntmachung.

Jeden eine passende Brille Ich zeige einem geehrten Publikum hiermit an, daß ich im Laufe dieses Monats mit meinen optischen Instrumenten und Conservations=Brillen für alte und junge Leute das Fürstenthum Ratzeburg besuchen werde.

                          P. Fuchs sen., concessionirter Optiker
                          aus Altona.


Vor circa 14 Tagen ist ein baumwollener Regenschirm bei mir stehen geblieben, welchen der rechtmäßige Eigenthümer gegen Erstattung der Insertionsgebühren wieder in Empfang nehmen kann.
Schönberg, den 8. Mai 1856.

                                                    Fr. C. Schlebusch.


Am 6. Mai ist auf dem Wege von Petersberg nach Bechelstorf ein Portemonnai mit Geld gefunden. Der rechtmäßige Eigenthümer, der sich dazu genügend legitimirt, kann solches bei mir wieder erhalten.

                                                    Krüger Räsenhöft
                                                    in Petersberg.


Der Ertrag des am Himmelfahrtstage in der Kirche zu Schönberg stattgehabten Concerts betrug 36 Thlr. 3 3/4 ßl., über deren Verwendung später Mittheilung erfolgen wird.

                          J. C. Schultze,
                          Namens des hiesigen Männergesangvereins.


Am Montag und Dienstag den 26. und 27. Mai wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach Gewinnen stattfinden, wozu ich ein hochgeehrtes Publikum ergebenst einlade.
Morienmühle.                                                     C. Spehr.


An den beiden ersten Tagen nach Pfingsten, den 13. und 14. Mai, findet bei mir

Scheibenschießen

nach folgenden Gewinnen statt:

Gewinn No. 1. eine Amerikanische Uhr 11 Taler (Mecklenburg) - Schilling (Mecklenburg),
" " 2. ein eisener engl. Pflug 10 " - "
" " 3. eine Commode 8 " - "
" " 4. ein kupferner Suppentopf 5 " - "
" " 5. ein Spiegel mit Goldrahmen 4 " - "
" " 6. ein kupferner Theekessel 3 " 16 "
" " 7. ein polirter Tisch 3 " - "
" " 8. ein Lehnstuhl 2 " 32 "
" " 9. ein Rohrstuhl 1 " 24 "
" " 10. ein Rohrstuhl 1 " 24 "
------------------------------
Summa 50 Taler (Mecklenburg) - Schilling (Mecklenburg),

zu welchem ich Schießliebhaber freundlichst und ergebenst einlade.

                                                    Krüger Olldörp
                                                    in Resdorf.


Kirchliche Anzeige.

Erster Pfingsttag: Frühkirche fällt aus. Hauptkirche: Pastor Gerling. Nachmittagskirche: Derselbe.
Zweiter Pfingsttag: Früh= u. Nachmittagskirche fällt aus. Hauptkirche: Pastor Gerling. Collekte für die Mission.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 40-52 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 4-10 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg) 12-18 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 1 Taler (Mecklenburg) 2-  6 Schilling (Mecklenburg),
Gerste 1 Taler (Mecklenburg) 2-  4 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 46-48 Schilling (Mecklenburg),     Sommer=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 20-24 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, a Faß 8 Schilling (Mecklenburg).


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.


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