No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. April
1856
sechsundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1856 Nr. 15 Seite 1]

- Der Kaiser von Rußland hat die Kornausfuhr aus allen Häfen seines Reichs freigegeben. In Petersburg ist bekannt gemacht, daß in Folge der Unterzeichnung des Friedensvertrages die Handelsverhältnisse unter den bisher kriegführenden Mächten wieder hergestellt sind. Die Handelsschiffe der Westmächte werden in den russischen Häfen wieder zugelassen und den russischen Handelsschiffen ist die ungehinderte Schifffahrt wieder eröffnet. Am 31. v. Mts. fand in Petersburg, fast gleichzeitig mit dem Eintreffen der Friedensnachrichten, eine Festlichkeit zur Feier des Einzugs der Verbündeten im Jahr 1812 in die Hauptstadt Frankreichs statt. - Die kriegführenden Mächte sollen übereingekommen sein, schon vor Austausch der Friedens=Ratificationen, auch zur See einen Waffenstillstand eintreten zu lassen. Den englischen Kriegsschiffen in der Ostsee ist bereits Befehl zur Rückkehr zugegangen. In den englischen Häfen liegen bereits eine Menge Kauffahrteischiffe zum Auslaufen nach russischen Häfen fertig, die nur auf die Nachricht warten, ob sie schon jetzt, da die Blockade noch nicht aufgehoben, dahin abgehen konnten, oder erst die Ratifikation des Friedensvertrages abwarten müssen.
- Unmittelbar nach der in Portsmouth stattgehabten großen Flottenparade sollen 10,000 Matrosen entlassen werden. Die Ostseeflotte hat als solche zu existiren aufgeführt. Die Kriegsschiffe, die dieses Geschwader bilden sollten, bleiben einstweilen in Portsmouth. Auch die überflüssigen Armeekräfte sollen sofort entlassen werden, um dem Lande einen Theil der großen Kriegsausgaben zu ersparen. Es heißt jetzt, daß die alliirten Truppen sofort nach der Auswechselung des Friedensvertrages und bis die Wegschaffung des Belagerungsgeschützes erfolgt, das türkische Gebiet räumen.
- Die sämmtlichen 14 Friedens=Conferenzmitglieder werden bei der am 30. gebornen Tochter des Grafen Walewski Pathenstelle vertreten.
- Die Friedenskonferenzen sind am 25. Februar eröffnet und am 30. März beendet, dauerten also 35 Tage. Bei dem Empfange der Bevollmächtigten am 30. wandte sich der Kaiser Louis Napoleon vorzugsweise an die russischen Gesandten und drückte ihnen seine Befriedigung aus, beide Staaten von nun an völlig ausgesöhnt zu sehen.
- Am 28. und 29. März gingen 250 Auswanderer aus der Lübz=Goldberger Gegend per Eisenbahn nach Hamburg, um von hier am 1. April nach ihrer neuen Heimath, Amerika, befördert zu werden. Der größere Theil dieser Auswanderer gehörte dem Arbeiterstande an. Es war fast jede Altersklasse, besonders stark aber waren Kinder und lediglose mannbare Frauenzimmer vertreten. Viele hatten außer dem Reisegeld noch einen kleinen Ueberschuß, um sich an ihrem Bestimmungsort einrichten zu können. Fast Alle hatten bereits Angehörige in Amerika, und der größte Theil war nur auf Anregung dieser zur Auswanderung veranlaßt worden, die auch an einzelne Hiesige bedeutende Geldmittel zur Ueberfahrt geschickt hatten.
- London nimmt einen Flächenraum von 122 []Meilen ein und hat 327,391 Häuser. Es verspeist jährlich 277,000 Ochsen, 30,000 Kälber, ein Million 480,000 Hammel und 34,000 Schweine, dabei an Brod 1,600,000 Quarter Weizen. London hat 143,000 Menschen ohne Obdach, von denen 4000 Vagabonden, deren Unterhalt jährlich 50,000 Pfd. Sterling kostet, und außerdem 110 Diebe durch Einbruch, 107 Straßendiebe, 40 Räuber, 773 Taschendiebe, 3675 gewöhnliche Spitzbuben, 28 Fabrikanten der falschen Münzen etc. Im Ganzen 162,000 Verbrecher, welche die Polizei kennt und die jedes Jahr für 42,000 Pfd. St. stehlen.
- Hamburger Getreidemarkt flau und geschäftslos, Weizen und Roggen billiger. Auf den preußischen Märkten macht sich der Friedensabschluß bei den meisten Kornarten bemerklich. In Stettin war Roggen im Preise wesentlich gefallen, 7 Thaler per Wispel, obgleich die Vorräthe nicht belangreich sind; aus Furcht vor großen Zufuhren aus Rußland zeigt sich keine Spekulation. Ungeachtet des kalten, trocknen Wetters im März stehen die Saaten überall vortrefflich. - In Preußen ist das Ausfuhrverbot von Pferden wieder aufgehoben.


Populäre Erläuterung der Wirkung des Drainirens.

Die Landwirthe haben schon immer gesehen, welchen unmittelbaren Nachtheil es der Vegetation bringt, wenn Wasser auf dem Acker stehen bleibt, und haben daher schon seit den frühesten Zeiten Bedacht darauf genommen, die Oberfläche trocken zu erhalten, damit ihre Feldfrüchte nicht durch große Nässe litten. An die befruchtende Wirkung des Regens bei seinem Durchzuge durch den Boden, wobei den Pflanzenwurzeln Nahrung und Wärme zugeführt wurde, dachte man aber nicht. Man war nur darauf bedacht, durch Furchen und Gräben von der Oberfläche das Regenwasser abzuleiten, als wenn jeder Winter zuviel davon brächte, als wenn derselbe für ihre Saaten Gift wäre, und als wenn es gar nichts ausmachte, daß man die Grundstoffe der Fruchtbarkeit so vom Lande abführte. Es ist anzunehmen, daß der Regen zu allen Jahrszeiten nützlich ist, und daher muß man ihm den Weg gestatten, den ihm die Ordnung der Natur bestimmt hat.
Wenn Land mit Wasser gesättigt ist (und alles Land, das nicht drainirt oder auf porösem Untergrunde ruht, ist jährlich einige Monate in diesem Zustande), so läßt es den Regen nicht mehr hinein=

[ => Original lesen: 1856 Nr. 15 Seite 2]

dringen, und wenn, wie gewöhnlich, das Land in Rücken gepflügt und mit Furchen durchzogen ist, so läuft aller weiter fallende Regen vom Acker ab in die Furchen und von da in die Gräben und weiter fort.
Die Wirkung des Regenfallens auf ein so mit Wasser gesättigtes Land läßt sich leicht durch Hülfe zweier Blumentöpfe darstellen, von welchen der eine im Boden Oeffnungen hat, der andere nicht. Sind diese Gefäße mit Erde angefüllt, und man gießt allmählich Wasser darauf, so wird bei demjenigen, welches keine Oeffnung im Boden hat, nach einiger Zeit das Wasser über den Rand ablaufen, während das auf das andere Gefäß gegossene Wasser einsinken und durch die Oeffnung im Boden ablaufen wird. Diese beiden Gefäße stellen den Acker in den beiden Zuständen "nicht drainirten und drainirten" Landes dar; und um die verschiedene Wirkung des Regens auf das Land in diesen beiden Zuständen zu zeigen, nehmen wir an, daß sich an den beiden Oberflächen lösliche Stoffe befänden, welche dem Wasser ausgesetzt sind, das man von einer gewissen Höhe wie einen Regen darauf fallen läßt. In dem einen Falle werden die aufgelösten Stoffe mit dem Wasser über die Seiten des Gefäßes fortgeschwemmt werden und verloren sein, aber in dem andern Falle werden sie in das Innere des Gefäßes geführt und mittelst der Durchsickerung des Wassers im Boden hängen bleiben. Und dies ist gerade das, was einige Monate im Jahr mittelst des Regens erreicht wird. Von dem Ackerrücken werden die vom Regen aufgelösten oder aufgenommenen Düngertheile mit denselben fortgeschwemmt, und so wie die Verschiedenheit der Farbe der beiden Wasser aus den Gefäßen zeigt, in welchen dergleichen aufgelöste Dungtheile vorhanden sind und in welchem nicht, so wird der schlammige Abfluß in den Gräben, im Gegensatze zu dem klaren Wasser aus tiefen Drains, den Verlust verrathen, den nicht drainirtes Land erleidet durch die Mühe, die sich der Landwirth macht, seine Feldfrüchte vor stehendem Wasser zu schützen. Der Regen auf drainirtem Lande zur Winterzeit, welcher alljährlich düngende Stoffe auflöst und in dem Boden hinabführt und einen Vorrath von Nahrung in den Bereich der Wurzeln bringt, zur Unterstützung der Vegetation zur Sommerzeit, ist eine heilsame Wirkung der Natur, um eine ununterbrochene Vegetation zu erhalten. Das erklärt die Unerschöpflichkeit des Bodens und die üppige Frühlings=Vegetation, ohne alle andere Hülfe, als die Nahrung, für welche die Winterregen gesorgt haben.


Der Honigbaum.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1856 Nr. 15 Seite 3]

Der Honigbaum.
[Erzählung.]
(Schluß.)


Vorladungen.

In dem über die s. g. Maurin=Mühle des Oel=Müllers Christian Spehr bei Neschow niedergelegten Hypothekenbuche stehen, Fol. V und VI, für die - jetzt verstorbene - Spehr'sche Ehefrau, geb. Kibbel, 2 Kapitalien von je 500 Taler (Mecklenburg) N2/3 eingetragen, worüber am 13. Januar 1840 die betreffenden Hypothekenscheine ausgefertigt sind. Da nun diese Hypothekenscheine mit angehängten concernenten Verschreibungen verloren gegangen sind, so werden, zwecks Mortifikation dieser Urkunden, auf Antrag der Curatel der Kinder und Erben der verstorbenen Kapital=Eignerin, hiermit Alle und Jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an die gedachten Hypothekenscheine mit Zubehör haben, und deren Mortificirung widersprechen zu können glauben, hiermit peremtorisch aufgefordert, damit in dem deshalb auf Montag

den 2. Juni dieses Jahres,

Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Justizamte anstehenden Termine so gewiß hervorzugehen und zugleich solche vermeinten Zuständnisse zu rechtfertigen, als sie sonst damit alsbald präcludirt, - und die verloren gegangenen Urkunden mortificirt werden sollen.
Schönberg, den 31. März 1856.

                          Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
(L. S.)                                                     Reinhardt.


Zur Erhaltung guter Ordnung und zur Vermeidung unnöthiger Belästigungen der Gerichtsmitglieder und des Subalternen=Personals ist die Verfügung getroffen,

daß sämmtliche für das Justiz=Amt bestimmte schriftliche Vorträge sowohl, als mündlich zu registrirende Anträge und Gesuche nur in dem Local der Gerichtsregistratur entgegengenommen werden sollen. Zu diesem Zweck werden die Gerichtssubalternen an jedem Wochentage in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr in der Gerichtsregistratur anwesend sein.
Es versteht sich von selbst, daß eilige Sachen von der vorstehenden Verfügung nicht ergriffen werden.
Schönberg den 28. März 1856.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
(L. S.)                          


Verkaufs = Anzeigen.
Am Sonnabend,                          
den 26. d. M. April,
Mittags 12 Uhr,
soll die Lohe von folgenden Eichen verkauft werden:


A. im Rupensdorfer Revier
1) im Rupensdorfer Holze in 3 Abtheilungen von          111 Eichen,
      daselbst          150 Tonnen Spiegellohe,
2) im Niendorfer Zuschlage von          35 Eichen,
3) im Pellmoor in 2 Abtheilungen von          170 Eichen,
B. im Hohenmeiler Revier
1) im Schwanbecker Zuschlage in 2 Abtheilungen von          180 Eichen,
      daselbst          100 Tonnen Durchforst.=Lohe,
2) im Kleinfelder Zuschlage          200 Tonnen Spiegellohe.
C. im Carlower Revier
1) im Rünzer Zuschlage von          144 Eichen,
2) im Sahmkower Zuschlage in 3 Abtheilungen von          342 Eichen,
3) im Kronskamper Zuschlage          150 Tonnen Spiegellohe.
D. im Schlagbrügger Revier
1) im Seebruch von          68 Eichhestern,
2) auf dem Wietingbäker Felde von          8 Eichen,
3) im Steinbrink          150 Tonnen Spiegellohe.

Der Verkauf geschieht auf der hiesigen Amtsstube öffentlich meistbietend und wollen Kaufliebhaber sich dazu einfinden.

Schönberg, den 8. April 1856.                                                    
                          Großh. Meckl. Domainen=Amt und Forst.
                          F. Graf Eyben.       Danckwarth.


Am                          
Mittwoch, den 30. April d. J.,

sollen auf der Holländerei zu Torriesdorf nachstehende Sachen öffentlich meistbietend, gegen gleich baare Zahlung in Pr. Cour., versteigert werden:

2 Pferde, 7 Kühe; mehrere Schweine, darunter eine tragende Sau; sämmtliches Holländereigeräth, als: 200 Milchbütten, Butterfaß, Eimer, etc.; 1 kupferner Milchkessel, Küchen= und Hausgeräth; Tische, Stühle, Betten und Kleidungsstücke; zwei Reisewagen, 1 Stuhlwagen, 1 Milchwagen, Sielengeschirr, Schneidelade und Böttcher=Geräthschaften.
Die Auktion beginnt Morgens 9 Uhr, und wird das Vieh gegen 12 Uhr Mittags zum Aufgebot kommen.
Schönberg, den 1. April 1856.

                                                    O. Reinhardt,
                                                    Justizamts=Registrator.


Vermischte Anzeigen.

Die Union,
allgemeine deutsche Hagel=Versicherungs=Gesellschaft.
Grundkapital: 3 Millionen Thaler,

            wovon Th.    2,509,500.   in Aktien emittirt sind.
  Kapital=Reserve:         51,635.
                      -------------------
                      Thlr.   2,561,135.
Diese Gesellschaft versichert Bodenerzeugnisse aller Art gegen Hagelschaden, zu festen Prämien, ohne Nachschußzahlung.

[ => Original lesen: 1856 Nr. 15 Seite 4]

Die Versicherungen können auf ein und mehrere Jahre geschlossen werden.
Bei Versicherungen auf fünf Jahre werden den Versicherten besondere Vortheile gewährt.
Jede weitere Auskunft ertheilt der unterzeichnete Agent, welcher auch den Abschluß von Verträgen einleitet.
Schönberg den 3. April 1856.

                                                    J. P. H. Spehr,
                                                    Agent der Union.


Die

Mecklenburgische
Lebensversicherungs= und Spar=Bank
in Schwerin

schließt Lebens=, Leibrenten= und Sterbekassen=Versicherungen, Zeitrenten=, Darlehns=, Einlage= und sonstige Geldgeschäfte ab, und verzinst alle Kapital=Einlagen von mindestens 50 Taler (Mecklenburg) mit 3 1/4 Procent für's Jahr, durch die unterzeichneten Agenturen.

Agentur Schönberg und Dassow.
J. P. Bade,              J. P. Oldörp,
Buchbinder.              Schul= und Siechenmeister


Moritz Stein
aus
Ratzeburg
empfiehlt zum bevorstehenden Markte sein bekanntes
Tuch= und Manufacturwaarenlager.

Sein Stand ist im Hause des Posthalters Herrn Fick.


Einem verehrlichen Publikum zur gefälligen Kenntnißnahme, daß ich im bevorstehenden Schönberger Markte, diesesmal zuletzt,

im Hause des Herrn Tischlermeisters
Burmeister
(Marienstraße)

anwesend bin. Da wegen meines bekannten Wegzuges von hier bis den 1. Mai d. J. mein gesammtes Lager geräumt sein muß, so verkaufe ich sämmtliche Waaren, die reel und von bester Qualität sind, zu spottbilligen Preisen. Ich unterlasse daher jede weitere Anpreisung und bitte um zahlreichen Zuspruch.
Rehna, den 2. April 1856.

                          Achtungsvoll
                                                    S. J. Saul.


Am kommenden Himmelfahrtstage                          
Vocal- und Orgel-Concert
in der Kirche zu Schönberg,
Nachmittags 4 Uhr.

Der Ertrag des Concerts soll zur Anschaffung eines silbernen Weingefäßes für den Altar der hiesigen Kirche verwendet werden, zu welchem Zwecke an den Kirchthüren Becken zur Aufnahme beliebiger milder Gaben ausgestellt werden. (Das Programm in nächster Nummer d. Bl.)

Um allgemeine rege Theilnahme bittet                          
                          J. C. Schultze,
                          Namens des hiesigen Männergesangvereins.

Schönberg im April 1856.


Saat=Erbsen, Saat=Wicken u. Saat=Hafer
sind zu haben bei                                                     C. H. Vock.


Am Sonntag den 13. April werde ich in Schönberg eintreffen, um das für mich zum Bleichen bestimmte Leinen abzuholen, welches ich beim Gastwirth Herrn Fick abzugeben bitte. Zugleich bemerke ich, daß das Leinen mit reiner buchen Asche gebleicht wird.
Ratzeburg den 2. April 1856.

                                                    J. C. Wihe, Bleicher.


Den geehrten Damen Schönbergs mache ich die Anzeige, daß ich von jetzt an mich hieselbst mit Putzmachen wieder beschäftigen werde, so wie mit Waschen feiner Wäsche und mit Strohhutwaschen, womit ich mich denselben ergebenst empfehle. Meine Wohnung ist bei der Wwe. Hintzpeter.

                                                    Johanna Kiel, geb. Krüger.


Um mich und meine Kinder für die Folge rechtlich ernähren zu können, bin ich gewillt, Unterricht im Nähen zu geben; zu welchem Ende ich mich der Rücksichtnahme meiner geschätzten Mitbürgerinnen ergebenst empfehle.
Schönberg, 20. März 1856.

                                                    Sophie Kiel, geb. Hagemeister.


"Ceres"
Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft in Magdeburg.

Nachdem die Hagelschäden-Versicherungs=Gesellschaft "Ceres" in Magdeburg als Actien=Gesellschaft durch Allerhöchste Cabinets=Ordre vom 26. Februar d. J. bestätigt worden ist, wird dieselbe in diesem Jahre unter der Garantie ihres Grund=Capitals von Einer Halben Million Thaler Preuß. Courant zu festen Prämien, ohne alle Nachzahlung, gegen allen durch Hagelschlag entstehenden Schaden an den Ernten, der Felder, der Gemüse=, Obst= und Wein=Gärten, sowie an Gärtnereien und Glasscheiben versichern. Bei Versicherungen auf fünf Jahre oder länger bewilligt die Gesellschaft bedeutenden Rabatt, der alljährlich sogleich bei der Prämien=Zahlung in Anrechnung kommt. Die Schäden werden sofort nach der Abschätzung baar und voll vergütet.

Nähere Auskunft ertheilt                          
die Haupt=Agentur Schönberg:
Wilh. Heincke.
die Sub=Agentur Ziethen:
H. Wulff.


Kirchliche Anzeige.

Sonntag Jubilate.
        Frühkirche fällt aus.
        Hauptkirche: Pastor Gerling.


(Hiezu Officieller Anzeiger No. 1)


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 2 Taler (Mecklenburg) 2-6 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 4-10 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg) 24-26 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 1 Taler (Mecklenburg) 2-6 Schilling (Mecklenburg),
Gerste 1 Taler (Mecklenburg) 4-6 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 46-48 Schilling (Mecklenburg),     Sommer=Rapsaat - Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 20-24 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Butter 13 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, a Faß 8 Schilling (Mecklenburg).
Altona=Hamburger Viehmarkt.


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.


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